Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsvollstreckung

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AGS 3/2015, Kosten für die ... / 3. Vollstreckungsabwehrklage

Für deutsche Gerichte ist eine internationale Zuständigkeit gegeben, wenn ein Fall des Art. 24 Nr. 5 Brüssel-Ia-Verordnung vorliegt. Danach sind für Verfahren, welche die Zwangsvollstreckung aus Entscheidungen zum Gegenstand haben, die Gerichte des EU-Mitgliedsstaats zuständig, in dessen Hoheitsgebiet die Zwangsvollstreckung durchgeführt werden soll oder durchgeführt worden ...mehr

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FoVo 3/2015, Aussichtslosig... / 1 I. Die Entscheidung

Grundsätze der Kostenerstattung nach § 788 ZPO Nach § 788 Abs. 1 ZPO hat der Schuldner die Kosten der Zwangsvollstreckung nur zu tragen, soweit sie notwendig im Sinne von § 91 ZPO waren. Anderenfalls fallen sie dem Gläubiger zur Last, da er das Verfahren in Gang gesetzt hat. Dies muss das Vollstreckungsgericht in einer Kostenentscheidung zum Ausdruck bringen, wenn der Schuldn...mehr

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AGS 3/2015, Prozesskostenhi... / 1 Aus den Gründen

Die Berufung des Klägers und Widerbeklagten ist nicht begründet. Die Berufung des Beklagten und Widerklägers ist überwiegend begründet. Der Kläger hat gegen den Beklagten keinen Anspruch auf Rückzahlung überzahlter Rechtsanwaltsvergütung aus § 812 Abs. 1 S. 1, 1. Alt. BGB. Der Beklagte hat gegen den Kläger Anspruch auf Zahlung weiterer Rechtsanwaltsvergütung aus § 612 Abs. 2 B...mehr

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FoVo 3/2015, Aussichtslosig... / Leitsatz

Kann ein Zwangsversteigerungsverfahren die Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus dem Versteigerungserlös von vornherein erkennbar nicht einmal teilweise erreichen, sind die Kosten der Zwangsvollstreckung nicht als notwendig im Sinne von § 788 Abs. 1 ZPO anzusehen. Dass der Versteigerungsantrag des Gläubigers aufgrund der ihm bleibenden Chance freiwilliger Leistungen d...mehr

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AGS 3/2015, Kosten für die ... / c) § 71 GBO bei Maßnahmen des Grundbuchamts

Liegt eine Vollstreckungsmaßnahme des Grundbuchamts vor, so ist Beschwerde nach § 71 GBO zu erheben (§ 1114 Nr. 3 ZPO). Die Gerichtskosten richten sich hierfür nach dem GNotKG. Es fallen Gebühren nach Nrn. 14510, 14511 GNotKG-KostVerz. an, da für die Eintragung der Sicherungshypothek keine Festgebühren vorgesehen sind, sondern eine Wertgebühr nach Nr. 14121 GNotKG-KostVerz. ...mehr

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AGS 3/2015, Kosten für die ... / d) Notwendige Zwangsvollstreckungskosten (§ 788 ZPO)

Die Kosten für ein Verfahren wegen der Ausstellung einer Bestätigung nach Art. 6, 9, 24, 25 EVTVO, § 1079 ZPO werden regelmäßig als i.S.d. § 788 ZPO notwendig für die Zwangsvollstreckung angesehen werden müssen, da sie Voraussetzung für die Vollstreckung sind. Beispiel In einer Zivilsache wegen Zahlung von 6.000,00 EUR ergeht Anerkenntnisurteil. Da aus dem Urteil in Frankreic...mehr

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AGS 3/2015, Kosten für die ... / 1. Anfechtung der Anpassung eines Titels

Aus einem ausländischen Titel nach der Brüssel-Ia-Verordnung findet in Deutschland die Zwangsvollstreckung statt, ohne dass es einer Vollstreckungsklausel bedarf (§ 1112 ZPO). In Einzelfällen kann jedoch eine Anpassung des ausländischen Titels erforderlich werden, wenn dieser nicht mit deutschem Recht kompatibel ist. Die Anpassung ist in Deutschland durch das jeweils zuständ...mehr

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AGS 3/2015, Kosten für die ... / b) Erinnerung gegen die Erteilung der Vollstreckungsklausel (§ 732 ZPO)

Gerichtsgebühren fallen für das Erinnerungsverfahren nicht an. Auslagen sind jedoch nach Nrn. 9000 ff. GKG-KostVerz. anzusetzen, wobei Vorbem. 9 Abs. 1 GKG-KostVerz. analog anzuwenden ist. Der Anwalt erhält eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV und gegebenenfalls eine Terminsgebühr nach Nr. 3310 VV. Es handelt sich bei dem Erinnerungsverfahren nach § 732 ZPO um eine besonder...mehr

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AGS 3/2015, Kosten für die ... / d) Klage auf Erteilung der Vollstreckungsklausel (§ 731 ZPO)

In den Fällen der §§ 726 Abs. 1, 727–729 ZPO kann, wenn der nach diesen Vorschriften zu erbringende Nachweis nicht durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden erbracht werden kann, Klage auf Erteilung der Vollstreckungsklausel (§§ 731, 1111 Abs. 2 ZPO) erhoben werden. Hierfür entstehen Gebühren nach Nrn. 3100 ff. VV, wobei aus § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 13 RVG folgt, das...mehr

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AGS 3/2015, Kosten für die ... / a) Gerichtskosten

Für die Vollstreckungsabwehrklage entstehen Gerichtsgebühren nach Nrn. 1210, 1211 GKG-KostVerz. Handelt es sich um eine Familiensache, fallen Gebühren nach Nrn. 1220, 1221 FamGKG-KostVerz. an. Es besteht Vorauszahlungspflicht für die Gebühren nach § 12 Abs. 1 GKG, § 14 Abs. 1 FamGKG. Der Streitwert bestimmt sich nach dem angestrebten Umfang des Ausschlusses der Zwangsvollstre...mehr

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AGS 3/2015, Kosten für die ... / a) Gerichtskosten

Für die Vollstreckungsabwehrklage entstehen Gerichtsgebühren nach Nrn. 1210, 1211 GKG-KostVerz. Es besteht daher auch Vorauszahlungspflicht für die Gebühren nach § 12 Abs. 1 GKG. Die Gebühren entstehen mit Eingang der Klage beim Gericht, zu diesem Zeitpunkt tritt auch ihre Fälligkeit ein (§ 6 Abs. 1 GKG). Der Streitwert bestimmt sich nach dem angestrebten Umfang des Ausschlus...mehr

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AGS 3/2015, Kosten für die ... / c) Anwaltskosten

Die Ausstellung einer Bestätigung nach Art. 6, 9, 24, 25 EVTVO, § 1079 ZPO gehört gem. § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 9a Buchst. a) RVG zum Rechtszug. Es fallen daher keine gesonderten Gebühren an, wenn der Anwalt bereits in dem ursprünglichen Erkenntnisverfahren beauftragt war. Ist der Anwalt beauftragt, die Zwangsvollstreckung durchzuführen und beantragt er hierfür die Ausstellung e...mehr

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AGS 3/2015, Kosten für die ... / c) Anwaltskosten

Bei den Verfahren nach § 1115 ZPO handelt es sich um besondere Angelegenheiten, denn sie können weder dem Ursprungsverfahren noch dem Vollstreckungsverfahren zugeordnet werden. Da es sich um bürgerliche Rechtsstreitigkeiten handelt, entstehen Gebühren nach Nrn. 3100 ff. VV. Der Gegenstandswert dürfte sich wie bei einer Vollstreckungsabwehrklage nach dem Umfang des erstrebten ...mehr

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AGS 3/2015, Prozesskostenhi... / Leitsatz

Lehnt das zunächst angerufene Gericht den Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wegen örtlicher Unzuständigkeit ab und wird daraufhin die Klage vor dem zuständigen Gericht neu eingereicht, so ist nicht mehr dieselbe Angelegenheit i.S.d. § 16 Nr. 2 RVG gegeben; vielmehr bildet das neue Verfahren vor dem zuständigen Gericht eine neue Angelegenheit. Eine Anrechnung der ...mehr

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AGS 3/2015, Konkludenter An... / 2 Aus den Gründen

Dem Kläger war ein Rechtsanwalt gem. § 121 Abs. 2 ZPO beizuordnen. 1. In Verfahren, in denen eine Vertretung durch Anwälte nicht vorgeschrieben ist, wird der Partei auf ihren Antrag ein zur Vertretung bereiter Rechtsanwalt beigeordnet, wenn die Vertretung durch einen Rechtsanwalt erforderlich erscheint oder der Gegner durch einen Rechtsanwalt vertreten ist (§ 121 Abs. 2 ZPO)....mehr

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FoVo 3/2015, Gütliche Einig... / 2 II. Die Entscheidung

GV ist nicht beschwerdebefugt Die weitere Beschwerde des GV ist unzulässig. Dem GV steht ein eigenes Beschwerderecht gegen die Entscheidung über den Kostenansatz nicht zu (vgl. zuletzt LG Mannheim JurBüro 2014, 665 m.w.N.). Die gerichtliche Entscheidung über den Kostenansatz stellt keinen unmittelbaren Eingriff in die Rechtsposition des GV dar. Sie ergeht ausschließlich im Ve...mehr

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FoVo 3/2015, Bei Weisungen ... / 2 II. Die Entscheidung

Zustellung der Ladung im Parteibetrieb Nach § 802f Abs. 4 ZPO hat der GV die Ladung zum Termin zur Abnahme der Vermögensauskunft zuzustellen. Hierbei handelt es sich um eine Zustellung im Parteibetrieb gemäß §§ 191 ff. ZPO. Der GV nimmt sie aufgrund des Vollstreckungsauftrags (§ 192 ZPO) selbst vor (§ 193 ZPO) oder er lässt sie durch die Post durchführen (§ 194 ZPO; Seiler, i...mehr

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FoVo 3/2015, Dürfen Auskünf... / II. Die Lösung

Ausgangspunkt: § 802l ZPO Kommt der Schuldner seiner Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nach oder ist bei einer Vollstreckung in die dort aufgeführten Vermögensgegenstände eine vollständige Befriedigung des Gläubigers voraussichtlich nicht zu erwarten, so darf der Gerichtsvollzieher bei den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung den Namen, die Vornamen oder d...mehr

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FoVo 3/2015, Vollstreckungsprobleme schon durch das richtige vorgerichtliche Vorgehen vermeiden

Vermögensverschiebungen unter Ehegatten Eine ganz alltägliche Situation macht im Forderungsmanagement die immer wieder gleichen Probleme. Einer von zwei Ehegatten geht eine Verpflichtung ein. Ihm werden dann auch Rechnung, Mahnung, Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid übersandt oder zugestellt. In der späteren Vollstreckung stellt sich dann heraus, dass der Titelschuldner ...mehr

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Zwangsverwaltung – Einkommensteuerentrichtungspflicht des Zwangs­verwalters

Leitsatz 1. Der Zwangsverwalter hat auch die Einkommensteuer des Vollstreckungsschuldners zu entrichten, soweit sie aus der Vermietung der im Zwangsverwaltungsverfahren beschlagnahmten Grundstücke herrührt (Änderung der Rechtsprechung). 2. An der Entrichtungspflicht des Zwangsverwalters ändert sich nichts, wenn während der Zwangsverwaltung das Insolvenzverfahren über das Verm...mehr

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FoVo 2/2015, Wer kann wann ... / II. Die Lösung

Die Voraussetzungen des § 802l ZPO Kommt der Schuldner seiner Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nach oder ist bei einer Vollstreckung in die dort aufgeführten Vermögensgegenstände eine vollständige Befriedigung des Gläubigers voraussichtlich nicht zu erwarten, so darf der Gerichtsvollzieher nach § 802l ZPO Drittauskünfte beim Träger der Rentenversicherung über de...mehr

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FoVo 2/2015, Strafanzeige gegen den Schuldner

In FoVo 2015, 1 haben wir darüber berichtet, dass es sinnvoll sein kann, Informationen auch dadurch zu beschaffen, dass eine Strafanzeige gegen den Schuldner gestellt wird. Unterschiedliche Delikte kommen hier als Ansatzpunkte für ein strafbares Verhalten in Betracht. Hinweis Die Ermittlungshoheit liegt bei der Staatsanwaltschaft, d.h. der Gläubiger muss weder begründen noch ...mehr

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FoVo 2/2015, Aufenthaltserm... / 2 II. Die Entscheidung

Erinnerung ist erfolgreich Der Gläubiger hat Vollstreckungsauftrag erteilt und seinen Auftrag nicht auf die Aufenthaltsermittlung beschränkt. Der GV durfte die Zwangsvollstreckung mit der Begründung des unbekannten Aufenthalts des Schuldners nicht ohne Weiteres einstellen. Anforderungen an GV Bei einem Mehrfamilienhaus trifft den GV die Pflicht zur Erkundung, ob der unter der A...mehr

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FoVo 2/2015, Klage wegen si... / Leitsatz

Wird mit einer auf § 826 BGB gestützten Klage begehrt, die Zwangsvollstreckung aus einem nach der Behauptung des Klägers erschlichenen Vollstreckungstitel zu unterlassen, so sind die Nebenforderungen (Zinsen, Kosten) bei der Bemessung des Streitwerts nicht hinzuzurechnen. OLG Koblenz, Beschl. v. 22.10.2014 – 5 W 647/14mehr

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FoVo 2/2015, Wer kann wann ... / I. Das Problem

Einsichtnahme ins Schuldnerverzeichnis Ich betreibe für einen Gläubiger die Zwangsvollstreckung wegen einer titulierten Forderung von 732 EUR zuzüglich Zinsen und Kosten. Der Schuldner hat eine handwerkliche Ausbildung, so dass ich vermute, dass er (wieder) arbeitet. Eine Einsichtnahme ins Schuldnerverzeichnis hat ergeben, dass er im Dezember 2013 die Vermögensauskunft abgege...mehr

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FoVo 2/2015, Prozessbürgsch... / 3 Der Praxistipp

So lange durfte nicht gewartet werden Die Feststellung "Zeit ist Geld" trifft für die Entscheidung des BGH in vollem Umfang zu. Nur mit Unverständnis kann grundsätzlich zur Kenntnis genommen werden, dass die Gläubigerin mehr als drei Jahre verstreichen ließ, bis sie die Realisierung der titulierten Forderung durch Verwertung der Prozessbürgschaft anging. Es handelte sich nach...mehr

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FoVo 2/2015, Klage wegen si... / 1 Der Praxistipp

OLG greift alte Rechtsprechung auf Das OLG hebt auf eine Entscheidung des BGH schon aus dem Jahre 1968 ab und schließt sich ihr an (BGH 29.3.1968, VIII ZR 141/65 = MDR 1968, 662). Gleichzeitig widerspricht es der gegenteiligen Auffassung des LG Köln (NJW 1964, 2165). Den maßgeblichen Grund sieht das OLG darin, dass die weiter titulierten Zinsen und Kosten nach § 4 ZPO als Neb...mehr

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FoVo 2/2015, Aufenthaltserm... / 1 I. Der Fall

Sachpfändungsauftrag: SU nicht am Meldeort Der Gläubiger beauftragte den GV u.a. mit der Durchführung der Sachpfändung gemäß § 808 ZPO und bezeichnete hierbei die ladungsfähige Anschrift des Schuldners. Der GV versuchte, gegenüber dem Schuldner die Zwangsvollstreckung zum 27.11.2013 anzukündigen. Dieses Schreiben konnte der GV beim Schuldner nicht zustellen. Die Zustellungsur...mehr

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FoVo 2/2015, Prozessbürgsch... / 2 II. Die Entscheidung

BGH stimmt Vorinstanzen zu Die Klägerin kann keine Zahlung aus der Prozessbürgschaft gemäß § 765 Abs. 1 BGB verlangen. Das Berufungsgericht hat die insoweit geltend gemachten Ansprüche zu Recht als verjährt angesehen. Nach ständiger Rechtsprechung des BGH unterliegen Forderungen aus einer Bürgschaft grundsätzlich unabhängig von der Verjährung der Hauptforderung der selbststän...mehr

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AGS 2/2015, Reichweite der ... / 2 Aus den Gründen

Beim Kostenfestsetzungsverfahren gem. §§ 103 ff. ZPO war die Rechtspflegerin an die Kostengrundentscheidung in dem Beschluss des 9. Zivilsenats gebunden. Sie war nicht berechtigt, diese Entscheidung einschließlich des dortigen Kostenausspruchs und der Streitwertfestsetzung auf deren Richtigkeit zu überprüfen. Hierfür ist allein das richterliche Erkenntnisverfahren vorgesehen...mehr

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AGS 12/2014, Einstweilige Anordnung auf Einstellung der Zwangsvollstreckung in Unterhaltssachen

Leitsatz Das Verfahren über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Einstellung der Vollstreckung in Unterhaltssachen nach § 242 FamFG i.V.m. § 769 ZPO stellt keine eigenen Angelegenheiten nach § 17 Nr. 4b RVG dar, sondern zählt vielmehr nach § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 11 RVG mit zum Rechtszug. AG Siegburg, Beschl. v. 15.5.2013 – 316 F 173/11 1 Sachverhalt Der unterhal...mehr

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FoVo 1/2015, Privilegierte ... / 2 II. Die Entscheidung

Übergang auf Unterhaltskasse ändert Rechtscharakter nicht Zutreffend geht das LG davon aus, dass § 850d ZPO auf die Vollstreckung der gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 UVG auf den Gläubiger übergegangenen Unterhaltsansprüche grundsätzlich Anwendung findet und ein Unterhaltsanspruch durch Überleitung auf den Träger der Unterhaltsvorschusskasse nicht den Charakter eines Unterhaltsanspruc...mehr

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AGS 12/2014, Einstweilige A... / 1 Sachverhalt

Der unterhaltspflichtige Kindesvater hatte im Beschwerdeverfahren vor dem OLG beantragt, Im Wege der einstweiligen Anordnung die Zwangsvollstreckung aus dem Beschluss des FamG einzustellen. Nach erfolgreicher Beschwerde meldete er seine Kosten zur Festsetzung an darunter auch eine gesonderte 1,6-Verfahrensgebühr für das Verfahren über die einstweilige Anordnung auf Einstellu...mehr

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AGS 12/2014, Beschwer einer... / 2 Aus den Gründen

Die Rechtsbeschwerde ist zulässig und begründet. 1. Die Rechtsbeschwerde ist gem. §§ 117 Abs. 1 S. 4, 112 Nr. 1 FamFG i.V.m. §§ 522 Abs. 1 S. 4, 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ZPO statthaft (zum anwendbaren Verfahrensrecht vgl. Senatsbeschluss vom 17.12.2008 – XII ZB 125/06, MDR 2009, 1000). Sie ist auch im Übrigen zulässig. Die Sicherung einer einheitlichen Rspr. erfordert eine Entsc...mehr

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FoVo 1/2015, Keine gesonder... / 1 I. Der Fall

Kombinierter Vollstreckungsauftrag Die Gläubigerin hat den Gerichtsvollzieher (GV) beauftragt, mit dem Schuldner eine gütliche Einigung i.S.d. § 802b ZPO nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen herbeizuführen und die sich ergebende Vollstreckungsforderung in Höhe eines Teilbetrages von 500,00 EUR im Wege der Zwangsvollstreckung zuzüglich der Kosten für den Auftrag beizutr...mehr

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FF 1/2015, Handbuch Unterhaltsrecht

Ehinger/Griesche/Rasch7. Auflage 2014, 1040 Seiten, 79,80 EUR, Verlag Dr. Otto Schmidt Die 7. Auflage des Handbuches Unterhaltsrecht zeichnet sich durch die Einarbeitung neuer Gesetzesänderungen und die Einführung des neuen Kapitels "Unterhaltsansprüche mit Auslandsberührung" aus. Das Werk glänzt auch in der siebten Auflage durch einen übersichtlichen Aufbau zwischen den einze...mehr

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AGS 08/09/2015, Keine Maßna... / Leitsatz

Eine Aussetzungsentscheidung nach § 104 Abs. 3 S. 2 ZPO hindert die weitere Durchsetzung des Kostenfestsetzungsbeschlusses erster Instanz nicht. Auch eine Entscheidung nach § 570 Abs. 3 ZPO kommt im Beschwerdeverfahren der Kostenfestsetzung grundsätzlich nicht in Betracht. Über die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem Kostenfestsetzungsbeschluss ist eben...mehr

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AGS 12/2014, Einstweilige A... / 2 Aus den Gründen

Abzusetzen waren 186,24 EUR für ein EA-Verfahren in der zweiten Instanz. Die vom OLG ausgesprochene Einstellung der Zwangsvollstreckung ist nach § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 11 RVG kein besonderes Verfahren und löst damit keine gesonderten Gebühren aus.mehr

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FoVo 1/2015, Strafanzeige g... / I. Straftatbestände

Verschiedene Straftaten kommen regelmäßig in Betracht Für eine Strafanzeige des Gläubigers kommen in der Praxis unterschiedliche Straftatbestände in Betracht:mehr

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FoVo 1/2015, Keine gesonder... / Leitsatz

Wurde im Rahmen der Zwangsvollstreckung gleichzeitig mit dem Antrag auf gütliche Erledigung der Sache auch der Antrag gestellt, im Fall der Verweigerung der Zustimmung eine Sachpfändung vorzunehmen oder eine Vermögensauskunft einzuholen, so entsteht die Gebühr nach Nr. 207 GvKostG regelmäßig nicht. AG Lörrach, 9.8.2013 – 1 M 2326/13mehr

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Zerb 1/2015, Pfändung von M... / 1

Für den Gläubiger eines Erben oder eines Nachlasses kann die Pfändung eines Miterbenanteils ein wichtiges Mittel der Zwangsvollstreckung darstellen. Hierüber eröffnet sich eine einflussreiche Rechtsposition in der Erbengemeinschaft mit dem Zweck zur (Teil-)Auseinandersetzung des Nachlasses und sodann Befriedigung der offenen Forderung. Der Pfändungsgläubiger kann hierfür gru...mehr

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AGS 1/2015, Erstattung von ... / Leitsatz

Ergeht ein Kostenfestsetzungsbeschluss, der aufgrund eines unstreitigen offensichtlichen Rechenfehlers des Gerichts unzutreffend ist, und droht der Erstattungsgläubiger aus dem unstreitig zutreffenden Betrag die Zwangsvollstreckung an, sind die dadurch ausgelösten Kosten erstattungsfähig. Der Erstattungsgläubiger muss insoweit nicht den Berichtigungsbeschluss abwarten. LG Kas...mehr

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Zerb 1/2015, Pfändung von M... / 7

Auf einen Blick Der säumige Schuldner hat geerbt? Über die Pfändung eines Miterbenanteils kann der Pfändungsgläubiger alle Rechte und Befugnisse des Miterben – mit Ausnahme der höchstpersönlichen – selbst geltend machen, um eine Befriedigung der Forderung herbeizuführen. Die Pfändung erfolgt per Pfändungs- und Überweisungsbeschluss gem. §§ 859 Abs. 2, 857 ZPO und berechtigt ...mehr

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AGS 08/09/2015, Stuckenberger, Formularsammlung für Rechtsanwaltsfachangestellte

Von Rechtsfachwirtin Stefanie Stuckenberger unter Mitarbeit von Rechtsanwalt Dr. Christian Stretz und Rechtsanwalt Dr. Frank Zentz. 2. Aufl. 2015. Verlag C.H. Beck, München. XII, 222 S., 39,80 EUR Das Werk enthält eine umfangreiche Formularsammlung mit insgesamt 116 Musterformularen. Eingeleitet wird das Werk mit Mustern zur außergerichtlichen Korrespondenz. Es folgt dann das...mehr

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FoVo 1/2015, Privilegierte ... / Leitsatz

Die Unterhaltsvorschusskasse kann wegen der gemäß § 7 Abs. 1 UVG auf sie übergegangenen Unterhaltsforderung Ansprüche des Schuldners gegen Dritte im Rahmen des § 850d Abs. 1 Satz 1 ZPO als privilegierter Gläubiger ohne die sich aus § 850c ZPO ergebenden Einschränkungen zunächst pfänden und sich zur Einziehung überweisen lassen, wenn nicht feststeht, ob der Unterhaltsberechti...mehr

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FoVo 1/2015, Privilegierte ... / 1 I. Der Fall

Der Gläubiger betreibt gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung wegen von ihm in der Zeit vom 1.3. bis zum 30.10.2009 für die minderjährigen Kinder des Schuldners nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) geleisteter Unterhaltsbeträge in Höhe von 1.638 EUR. Der Gläubiger hat den Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (PfÜB) beantragt, mit dem Ansprüche des Sch...mehr

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AGS 08/09/2015, Gegenstands... / Leitsatz

Die nur wegen der außergerichtlichen Kosten, insbesondere der Rechtsanwälte, unerlässliche Festsetzung des Gegenstandswertes eines Exequaturverfahrens eröffnet für den Umfang der Gerichtskosten nicht die Anwendung des allgemeinen Gebührenverzeichnisses der Anlage 1 zum Kostenverzeichnis des GKG, weil durch Nr. 1510 GKG-KostVerz. und die dortige Festgebühr etwas anderes besti...mehr

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FoVo 1/2015, Der Schuldner ... / II. Die Lösung

Ausgangspunkt: § 750 ZPO Nach § 750 Abs. 1 S. 1 ZPO darf die Zwangsvollstreckung nur beginnen, wenn die Person, gegen die sie stattfinden soll, in dem Urteil oder den übrigen Vollstreckungstiteln (§§ 794, 795 ZPO) namentlich bezeichnet ist. Damit wird für das Vollstreckungsorgan die Prüfung, dass Gläubiger und Schuldner als Parteien des Zwangsvollstreckungsverfahrens mit den ...mehr

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AGS 1/2015, Erstattung von ... / 1 Sachverhalt

Am 3.7.2014 war gegen den Kläger ein Kostenfestsetzungsbeschluss in Höhe von 1.560,23 EUR ergangen. Dabei hatte das Gericht irrtümlicherweise zugunsten des Beklagten anteilige Gerichtskosten i.H.v. 1.170,17 EUR berücksichtigt, die tatsächlich vom Kläger vorgelegt worden waren. Der Kläger monierte diesen Fehler. Gleichzeitig erklärte der Beklagte, dass auch er von einem Fehle...mehr

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AGS 12/2014, Beschwer einer... / Leitsatz

Liegt eine die Vollstreckung für unzulässig erklärende Entscheidung nach § 120 Abs. 1 FamFG i.V.m. § 767 ZPO nicht vor, bemisst sich der Wert des Beschwerdegegenstands gem. § 61 Abs. 1 FamFG bezogen auf die Abweisung des nur auf die Herausgabe des Titels gerichteten Antrags – wie bei dem Vollstreckungsabwehrantrag – regelmäßig nach dem Umfang der erstrebten Ausschließung der...mehr