Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsvollstreckung

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FoVo 6/2016, Die Zwangsvers... / 1 I. Der Fall

GbR ist Grundstückseigentümer Im Jahr 1987 erwarben W.T., K.T., C.T. und M.T. in GbR das zu versteigernde Grundstück, bestellten als Gesellschafter eine Grundschuld in Höhe von 975.000 DM zugunsten der Rechtsvorgängerin der Gläubigerin und unterwarfen sich der sofortigen Zwangsvollstreckung in der Weise, dass die Zwangsvollstreckung gegen den jeweiligen Eigentümer zulässig is...mehr

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FoVo 6/2016, Ruhendstellung... / 2 II. Aus der Entscheidung

BGH sieht keine Rechtsgrundlage für Ruhendstellung Eine Ruhendstellung der Zwangsvollstreckung aus einem PfÜB durch gerichtliche Feststellung mit der von der Gläubigerin begehrten Rechtsfolge, dass die Schuldnerin über die gepfändete und der Gläubigerin zur Einziehung überwiesene Forderung vorläufig bis zu einem von ihr erklärten Widerruf oder der Zustellung einer anderweitig...mehr

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FoVo 6/2016, Verteilung des Pfändungserlöses bei der gleichzeitigen Pfändung durch mehrere Gläubiger

Mehrere Gläubiger agieren gleichzeitig Die Praxis zeigt, dass sich der Schuldner regelmäßig nicht nur einem, sondern mehreren Gläubigern gegenüber sieht. Dies kann dazu führen, dass auch die Zwangsvollstreckung gleichzeitig von mehreren Gläubigern betrieben wird. Vor dem Hintergrund, dass nach der Reform der Sachaufklärung bei fehlenden Informationen zum Arbeitgeber und dem f...mehr

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FoVo 6/2016, Die richtige B... / I. Das Problem

"Lohnvorschuss" vor dem PfÜB Der Gläubiger betreibt die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner und hat mit Pfändungs- und Überweisungsbeschluss das Arbeitseinkommen des Schuldners gepfändet. Aus den nachfolgend vorgelegten Lohnabrechnungen ergibt sich, dass der Schuldner vor der Pfändung einen "Lohnvorschuss" erhalten hat, so dass die jetzigen Auszahlungsbeträge unterhalb de...mehr

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FoVo 6/2016, Ruhendstellung... / Leitsatz

Schließen Gläubiger und Schuldner im Rahmen der Zwangsvollstreckung ohne Einverständnis des Drittschuldners eine Ratenzahlungsvereinbarung, in der sich der Gläubiger gegenüber dem Schuldner verpflichtet, die Kontopfändung einstweilen auszusetzen, kommt eine gerichtliche Anordnung gegenüber dem Drittschuldner mit dem Inhalt, dass der Schuldner über die vom Gläubiger durch Pfä...mehr

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FoVo 6/2016, Ruhendstellung... / 3 Der Praxistipp

Entscheidung hilft der Praxis nicht Die Entscheidung ist für die Vollstreckungsparteien misslich. Der Schuldner ist nicht hinreichend leistungsfähig, um die Forderung vollständig auszugleichen, sehr wohl aber zu Ratenzahlungen in der Lage. Der Gläubiger wiederum sieht die beschränkte Leistungsfähigkeit des Schuldners, will dem auch im Wege der Ratenzahlungsvereinbarung Rechnu...mehr

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FoVo 6/2016, Freie Pfändbar... / 2 II. Aus den Entscheidungsgründen/Praxistipp

Entscheidung gilt auch in der Einzelvollstreckung Anders als das LG folgt der BGH der Argumentation des AG und stellt dessen Entscheidung wieder her. Sie ist zwar im Insolvenzverfahren ergangen, betrifft im Ergebnis aber das Verständnis von § 850i ZPO, d.h. die Frage, wie mit sonstigen Einkünften des Schuldners umzugehen ist und in welchem Umfang diese pfändungsfrei sind. Bet...mehr

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FoVo 6/2016, Kein Ansparen ... / 3 Der Praxistipp

Nur das Ergebnis ist richtig Die Entscheidung des AG Schöneberg ist im Ergebnis richtig, ohne in der Begründung zu überzeugen. Das AG wäre verpflichtet gewesen, den Antrag des Schuldners nach § 850k Abs. 4 ZPO sowie nach § 765a ZPO zu würdigen. Allerdings hätte eine solche Prüfung unter Berücksichtigung des Vortrages des Schuldners zu keinem anderen Ergebnis geführt. Dem Antr...mehr

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AGS 6/2016, Gegenstandswert... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist zutreffend. In einem Zwangs- und Ordnungsgeldverfahren werden keine wertanhängigen Gerichtsgebühren, sondern Festgebühren (Nr. 2111 GKG-KostVerz.) erhoben. Daher kommt eine gerichtliche Wertfestsetzung von Amts wegen nach § 63 Abs. 2 GKG nicht in Betracht. Gleichwohl setzen die Gerichte hier regelmäßig Werte fest. Eine solche gerichtliche Wertfestsetzung i...mehr

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AGS 6/2016, Gegenstandswert... / 2 Aus den Gründen

In der Sache führt das Rechtsmittel zu einer Anhebung der Gegenstandswerte für die beiden hier in Rede stehenden Verfahren auf jeweils 150.000,00 EUR. 1. Verfahren über den Antrag vom 18.3.2014 a) Die Antragsschrift vom 18.3.2014 beinhaltete zunächst einen Antrag auf Festsetzung von Ordnungsmitteln. aa) Der Senat hat bereits entschieden, dass sich bei Unterlassungsansprüchen de...mehr

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GbR als Wohnungseigentümerin

Leitsatz In das Grundbuch eines im Eigentum einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts stehenden Wohnungseigentums- und/oder Teileigentumsrechts ist nicht die Verpfändung eines Gesellschaftsanteils einzutragen. Normenkette BGB §§ 899a, 1276; GBO §§ 22, 47 Abs. 2 Das Problem B1 ist Gesellschafter der B2, einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Diese ist Eigentümerin mehrerer ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 33... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Finanzbehörden können gem. § 249 Abs. 1 Satz 1 AO Verwaltungsakte, mit denen eine Geldleistung gefordert wird, vollstrecken. Die Kosten dieser Vollstreckungsmaßnahmen werden in den §§ 337 ff. AO geregelt. Das Verwaltungsverfahren der Finanzbehörde[1] ist grundsätzlich kostenfrei[2]. Nur soweit eine ausdrückliche gesetzliche Regelung besteht, darf die Behörde im gesetzl...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 338 Gebührenarten

Rz. 1 § 338 AO regelt abschließend [1], welche Gebühren[2] im Vollstreckungsverfahren[3] erhoben werden. Dies sind die Pfändungsgebühr nach § 339 AO; Wegnahmegebühr nach § 340 AO; Verwertungsgebühr nach § 341 AO. Ergänzend bestimmen die §§ 339, 340, 341 AO den Gegenstand, die Entstehung und die Höhe der vorgenannten Gebühren. Weitere Gebühren können auch nicht in entsprechender A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3.3.1 Rückgriff

Tz. 242 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Die in § 8a Abs 1 S 2 Alt 2 KStG idF des StandOG bzw idF des sog Korb II-Gesetzes/§ 8a Abs 1 S 3 Alt 2 KStG idF des UntStFG gewählte Formulierung "zurückgreifen kann" ist unpräzise. Unstreitig ist, dass bereits das Bestehen eines Rückgriffsanspruchs ausreicht; der Dritte muss den Anspruch nicht tats geltend machen. GlA s Kröner (in E & Y, § ...mehr

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FoVo 5/2016, Kosten der Zwangsvollstreckung

Leitsatz Die Kosten für eine Prozessbürgschaft zur Vollstreckung aus einer nur gegen Stellung einer Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar erklärten Entscheidung gemäß § 709 Satz 1 ZPO sind Kosten der Zwangsvollstreckung im Sinne des § 788 Abs. 1 ZPO. BGH, 10.2.2016 – VII ZB 56/13 1 I. Der Fall Streit um Kosten für Sicherheitsleistung Die Schuldnerin wurde in einer Famil...mehr

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FoVo 5/2016, Kosten der Zwa... / Leitsatz

Die Kosten für eine Prozessbürgschaft zur Vollstreckung aus einer nur gegen Stellung einer Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar erklärten Entscheidung gemäß § 709 Satz 1 ZPO sind Kosten der Zwangsvollstreckung im Sinne des § 788 Abs. 1 ZPO. BGH, 10.2.2016 – VII ZB 56/13mehr

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FoVo 5/2016, Kosten der Zwa... / 2 II. Aus der Entscheidung/Praxistipp

BGH stimmt LG nur im Ergebnis zu Das LG nimmt zu Unrecht an, dass die Kosten für die Beschaffung einer Prozessbürgschaft, die für die Vollstreckung aus einem nur gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbaren Titel erforderlich ist, keine Kosten der Zwangsvollstreckung nach § 788 Abs. 1 ZPO sind. Die Entscheidung kann deshalb nur im Ergebnis Bestand haben. Eine Frage – dr...mehr

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FoVo 5/2016, Kosten der Zwa... / 1 I. Der Fall

Streit um Kosten für Sicherheitsleistung Die Schuldnerin wurde in einer Familiensache zur Zahlung von 40.903,35 EUR nebst Zinsen – vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung – verurteilt. Der Gläubiger erbrachte die Sicherheit durch Übergabe einer Prozessbürgschaft seiner Bank und betrieb die Zwangsvollstreckung in ein Grundstück der Schuldnerin durch die Eintragung ei...mehr

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AGS 5/2016, Kosten einer Pr... / 2 Aus den Gründen

Die Rechtsbeschwerde ist unbegründet. 1. Das Beschwerdegericht meint, Kosten für die Beschaffung einer Bankbürgschaft, die die Zwangsvollstreckung aus einem nur gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar erklärten Titel erst ermögliche, seien keine nach § 788 ZPO erstattungsfähigen Kosten. Die Beschaffung der Sicherheit sei ein Vorgang, der sich außerhalb des eigen...mehr

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FoVo 5/2016, Einstellung de... / 2 II. Entscheidung und Praxishinweis

Zurückverweisung wegen Verfahrensfehler Der BGH hat die Entscheidung des LG schon aus formalen Gründen aufgehoben. Die Anhörung der Schuldnerin war allein durch die Berichterstatterin erfolgt. Auf deren Wahrnehmungen und Feststellungen beruhte die Entscheidung. Zwar sieht der BGH die grundsätzliche Möglichkeit der Anhörung durch einen beauftragten oder ersuchten Richter. Dies...mehr

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AGS 5/2016, Kosten einer Pr... / 1 Sachverhalt

Die Parteien streiten um die Erstattungsfähigkeit von Kosten für eine Prozessbürgschaft. Die Antragsgegnerin wurde durch Urteil des FamG vom 23.7.2004 zur Zahlung von 40.903,35 EUR nebst Zinsen an den Antragsteller verurteilt. Das Urteil war gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Antragsteller erbrachte die Sicherheit durch Übergabe einer Prozessbürgschaft der...mehr

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FF 5/2016, Immer Ärger mit ... / 2. Wesentliche Begründung

Der Aufwand an Zeit und Kosten für die Erstellung der Auskunft ist unterschiedlich je nachdem, ob der Schuldner die erforderliche Unterlage erst noch erstellen muss oder ob sie schon existiert (Rn 13). Der Schuldner ist nicht verpflichtet, eine noch nicht existente Steuererklärung anzufertigen; bei der Bemessung des Beschwerdewertes können deshalb auch keine darauf bezogenen...mehr

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FoVo 5/2016, Von der Behand... / 3 Der Praxistipp

Sachgerechte Prüfung der Anspruchsgrundlagen fehlt Zu kritisieren ist, dass es das AG in seiner mehr als knappen Entscheidung an der Prüfung der einschlägigen Anspruchsgrundlagen fehlen lässt und es wohl auch deshalb zu einem falschen Ergebnis gelangt. § 765a ZPO war als Auffangnorm zunächst einmal gar nicht einschlägig. Vorrangig war § 850k Abs. 4 ZPO zu prüfen. Leistungen de...mehr

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FoVo 5/2016, Informationsbeschaffung im Grundbuch

Kennen Sie die Situation? Die Adressrecherche ergibt, dass der Schuldner eigentlich in einer Wohngegend mit Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhäusern oder auch vielen Eigentumswohnungen wohnt. Vielleicht handelt es sich auch um einen Schuldner, der ehemals selbstständig war oder sonst durchaus gut verdient hat, dann aber durch die verschiedensten Umstände in die Verschuldung gera...mehr

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AGS 5/2016, Kosten einer Pr... / Leitsatz

Die Kosten für eine Prozessbürgschaft zur Vollstreckung aus einer nur gegen Stellung einer Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar erklärten Entscheidung gem. § 709 S. 1 ZPO sind Kosten der Zwangsvollstreckung i.S.d. § 788 Abs. 1 ZPO. BGH, Beschl. v. 10.2.2016 – VII ZB 56/13mehr

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FoVo 5/2016, Von der Behand... / 1 I. Der Fall

Der Gläubiger hat im Wege der Zwangsvollstreckung das P-Konto des Schuldners nach §§ 829, 833a ZPO gepfändet. Auf diesem ging eine Überweisung der Krankenkasse ein, so dass der Pfändungsfreibetrag von 1.073,88 EUR um 4.891,96 EUR überschritten wurde. Der Schuldner begehrt insoweit die Erhöhung des Pfändungsfreibetrages, da er die Zahlung an das Krankenhaus weiterleiten müsse...mehr

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FoVo 5/2016, Lieferung eine... / 2 II. Entscheidung und Praxistipp

Der BGH musste die Entscheidung des LG aus formalen Gründen aufheben, hat sie allerdings in der Sache bestätigt. Wieder einmal muss man schon fast bedauernd sagen, hat ein Einzelrichter die Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache zugelassen, ob wohl er in dieser Konstellation nach § 568 S. 2 Nr. 2 ZPO verpflichtet (BGH NJW 2012, 3518 m.w.N.) gewesen wäre, ...mehr

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FoVo 5/2016, Einstellung de... / 1 I. Der Fall

Vollstreckung aus Zuschlagsbeschluss Das AG hat der Gläubigerin den Zuschlag hinsichtlich des im Wege der Zwangsversteigerung verwerteten Hausanwesens erteilt. Zugleich hat es in dem Beschluss den Antrag auf Versagung des Zuschlags gemäß § 765a ZPO zurückgewiesen, den die am 9.10.1920 geborene Schuldnerin gestellt hatte, die seit der Errichtung eines Einfamilienhauses auf die...mehr

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FoVo 5/2016, Die Sachpfändung nach der GVFV optimiert gestalten

Seit dem 1.4.2016 gilt es auch in der Gerichtsvollziehervollstreckung ein amtliches Formular zu verwenden. Der Auftrag an den GV hat nach § 753 Abs. 3 ZPO i.V.m. der Gerichtsvollzieherformular-Verordnung (GVFV) eine verbindliche Form erhalten. FoVo hat hierüber schon ausführlich berichtet:mehr

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FoVo 5/2016, Freier Zugriff... / 1 I. Der Fall

Rentenleistungen und Rückerstattungen Der Gläubiger betreibt gegen die Schuldnerin die Zwangsvollstreckung und hat deren Ansprüche aus der Bankverbindung nach §§ 829, 833a ZPO gepfändet. Nach der Drittschuldnerauskunft handelt es sich um ein Pfändungsschutzkonto. Die Schuldnerin erhielt im Januar 2016 auf das Konto zwei Gutschriften in Höhe von 100 EUR und 731,94 EUR sowie im ...mehr

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FoVo 5/2016, Lieferung eine... / 1 I. Der Fall

Arbeiten am Trailer mit Lieferung tituliert Der Gläubiger betreibt gegen die Schuldnerin die Zwangsvollstreckung aus einem Urteil, mit dem die Schuldnerin dazu verurteilt worden ist, bestimmte Leistungen an einem Trailer vorzunehmen und diesen dann dem Gläubiger zu liefern. Es wurde festgestellt, dass eine Abnahme des Werks bisher nicht stattgefunden hat, weil der Gläubiger d...mehr

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zfs 5/2016, Privatgutachten... / 2 Aus den Gründen:

" … II. Die sofortige Beschwerde des Bekl. ist zwar gem. §§ 104 Abs. 3 S. 1, 567 ff. ZPO, 11 Abs. 1 RPflG zulässig. In der Sache hat sie jedoch keinen Erfolg." 1. Der Senat bleibt bei seiner Rechtsauffassung, die er in seinem Beschl. v. 11.6.2014 (RVGreport 2015, 70 (Hansens) = JurBüro 2015, 32) ausführlich dargelegt und begründet hat, auch wenn diese in der Literatur offenba...mehr

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FF 5/2016, Immer Ärger mit ... / a) Auskunftsantragsgegner

In der Praxis stehen diejenigen Fälle im Vordergrund, in denen der Unterhaltsschuldner zur Erteilung von Auskünften verurteilt worden ist und dagegen Beschwerde einlegen will. Seine Beschwer ist davon abhängig, in welchem Umfang er durch die Erteilung der Auskunft belastet ist.[112] Entscheidend ist nicht das Interesse des Schuldners daran, die Hauptleistung (Unterhalt) nich...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.7 Immobiliarzwangsvollstreckung

Rz. 16 Anträge des FA auf Zwangsvollstreckung in Grundvermögen sind keine Verwaltungsakte, sondern Verfahrenshandlungen. Folglich kann einstweiliger Rechtsschutz nur im Weg der einstweiligen Anordnung gewährt werden.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 151 Anwendung der Bestimmungen der ZPO

Rz. 1 Vollstreckung gegen eine der in Abs. 1 genannten Körperschaften des öffentlichen Rechts kommt dann in Betracht, wenn eine dieser Körperschaft zugehörige Behörde i. S. d. § 63 FGO zu einer Leistung verurteilt wird. Die Leistung kann bestehen in der Zahlung von Geld, z. B. aufgrund eines dem Kläger zugesprochenen Erstattungs- oder Vergütungsanspruchs, einer Leistung andere...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1.1.1 Gerichtskosten

Rz. 1 Zum Begriff s. Vor § 135 FGO Rz. 2. Kostenpflicht i. S. d. §§ 135ff. FGO ist begrifflich Kostentragungspflicht [1], denn die Vorschriften regeln, wer die im Verfahren entstandenen gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten trägt. Unabhängig und abweichend von der Kostenentscheidung kann jeder am Verfahren Beteiligte Kostenschuldner und damit kostenpflichtig sein.[2] So i...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 144 Kostenentscheidung bei Rücknahme eines Rechtsbehelfs

Rz. 1 Nach § 136 Abs. 2 FGO hat derjenige, der einen Antrag, eine Klage, ein Rechtsmittel oder einen anderen Rechtsbehelf zurücknimmt, die Verfahrenskosten zu tragen. So kann die Absicht unterstellt werden, Kostenerstattung zu beantragen, wenn bei Rücknahme einer vom FA eingelegten Nichtzulassungsbeschwerde anzunehmen ist, dass dem anwaltlich vertretenen Kläger, der ausdrück...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 152 Vollstreckung wegen Geldforderungen

Rz. 1 § 152 FGO ergänzt und präzisiert das Vollstreckungsverfahren gegen öffentlich-rechtliche Körperschaften, soweit es auf Geldforderungen gerichtet ist. Vollstreckungsgericht ist das FG.[1] Es ersucht die zuständige Stelle um Vornahme der Vollstreckungsmaßnahme. Zuständige Stelle ist für Forderungspfändungen das für den Schuldner zuständige FG[2], für Sachpfändungen der Geri...mehr

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AGS 4/2016, Gesamtschuldner... / 2 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde ist jedoch unbegründet. Das AG hat die Kosten der Zwangsvollstreckung dem Schuldner und … zu Recht als Gesamtschuldner auferlegt. Soweit mehrere Schuldner als Gesamtschuldner verurteilt worden sind, haften sie gem. § 788 Abs. 1 S. 3 ZPO auch für die Kosten der Zwangsvollstreckung als Gesamtschuldner. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall er...mehr

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AGS 4/2016, Gesamtschuldner... / 1 Sachverhalt

Die Gläubigerin hatte die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des AG betrieben, mit dem der Schuldner gesamtschuldnerisch mit einem weiteren Nutzer zur Räumung einer Wohnung verurteilt worden war. Der Zwangsvollstreckungsauftrag war gegen beide Schuldner in Auftrag gegeben worden. Der Schuldner zog am 14.7.2014 aus der Wohnung aus und teilte dies der Gläubigerin mit Schreiben ...mehr

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AGS 4/2016, Gesamtschuldner... / Leitsatz

Für die Kosten einer Zwangsvollstreckung gegen einen von mehreren Schuldnern haften auch die übrigen Schuldner gesamtschuldnerisch. LG Frankfurt, Beschl. v. 10.6.2015 – 2-9 T 162/15mehr

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FoVo 4/2016, Die Forderungs... / 3 Der Praxistipp

Mängel des Formulars sind offensichtlich Der BGH hat schon im Jahr 2014 die Mängel des verbindlichen Formulars für den Erlass eines PfÜB offengelegt. Liegt ein solcher Fall vor, muss das Formular nicht genutzt werden. Dies ist etwa der Fall, wenn gegen Gesamtschuldner vorgegangen wird, verschiedene Tilgungsleistungen zu berücksichtigen sind oder mehrere Zinszeitpunkte mit unt...mehr

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FoVo 4/2016, Vorrang der gü... / 2 II. Aus der Entscheidung

§ 882c als Grundlage der Eintragung Nach § 882c Abs. 1 ZPO ordnet der zuständige GV von Amts wegen die Eintragung des Schuldners in das Schuldnerverzeichnis an, wenn der Schuldner seiner Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nachgekommen ist (§ 882c Abs. 1 Nr. 1 ZPO), wenn eine Vollstreckung nach dem Inhalt des Vermögensverzeichnisses offensichtlich nicht geeignet wä...mehr

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FoVo 4/2016, Die Forderungs... / 1 I. Der Fall

Vollständig offene Forderung Die Gläubigerin betreibt gegen die Schuldnerin die Zwangsvollstreckung wegen einer noch vollständig offenen Telekommunikationsforderung von 222,85 EUR nebst Zinsen sowie vorgerichtlicher Rechtsverfolgungskosten von 70,20 EUR. Die Gläubigerin begehrt den Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses. PfÜB beantragt mit eigener Forderungsaufste...mehr

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AGS 4/2016, Gesamtschuldner... / 3 Anmerkung

Die Zwangsvollstreckung gegen mehrere Schuldner beinhaltet grundsätzlich mehrere Angelegenheiten i.S.d. § 15 RVG. Nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 RVG zählt jede Vollstreckungsmaßnahme als eigene Angelegenheit. Dies gilt sowohl für die Vollstreckung gegen mehrere Teilschuldner als auch gegen mehrere Gesamtschuldner, mag auch der Anspruch der gleiche und das wirtschaftliche Interesse d...mehr

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FoVo 4/2016, Nachzahlungen:... / 3 Der Praxistipp

Freistellung nur in bestimmten Fällen möglich Das Vollstreckungsgericht kann auf Antrag einen von § 850k Abs. 1 bis 3 ZPO abweichenden pfändungsfreien Betrag festsetzen. Die §§ 850a, 850b, 850c, 850d Abs. 1 und 2, die §§ 850e, 850f, 850g und 850i sowie die §§ 851c und 851d ZPO sowie § 54 Abs. 2, Abs. 3 Nr. 1, 2 und 3, Abs. 4 und 5 SGB I, § 17 Abs. 1 Satz 2 SGB XII und § 76 ES...mehr

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FoVo 4/2016, Vorrang der gü... / 1 I. Der Fall

Eintragungsanordnung trotz gütlicher Einigung nach VA-Antrag Der Schuldner wendet sich gegen die Anordnung seiner Eintragung in das Schuldnerverzeichnis, nachdem die Gläubigerin gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung betrieben hatte. Nachdem zunächst Teilzahlungen durch die Ehefrau des Schuldners erfolgt waren, erteilte die Gläubigerin dem GV einen Auftrag auf Abnahme de...mehr

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FoVo 4/2016, Isolierter Ant... / 1 I. Der Fall

Isolierter Antrag nach § 802l ZPO Die Gläubigerin betreibt gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung und hat den Gerichtsvollzieher mit der Einholung von Drittauskünften nach § 802l ZPO beauftragt. Grundlage des Auftrages war die Feststellung, dass der Schuldner nach den Eintragungen im Schuldnerverzeichnis wiederholt die Abnahme der Vermögensauskunft durch andere Gläubiger...mehr

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FoVo 4/2016, Drittschuldner... / 1 I. Der Fall

PfÜB: Kreditinstitut als Drittschuldner ohne Vertretungsorgan angegeben Die Gläubigerin betreibt gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung. Sie hat beim Vollstreckungsgericht beantragt, gegen den Schuldner einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) wegen einer Forderung in Höhe von 5.403,90 EUR zu erlassen. Wegen dieses Anspruches soll die angebliche Forderung des Sc...mehr

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FoVo 4/2016, Was kostet der... / II. Die Lösung

PfÜB löst Kosten nach dem GKG aus Während der Gläubiger für den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (PfÜB) eine 0,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV RVG erhält, bestimmen sich die gerichtlichen Kosten des PfÜB nach dem Gerichtskostengesetz. Einschlägig ist Nr. 2111 KV GKG, nach dem für Verfahren über Anträge auf gerichtliche Handlungen der Zwangsvo...mehr