Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsvollstreckung

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Zweck der Regelung ist es, die Möglichkeiten der Informationsbeschaffung für den Gläubiger (gilt auch für Vollstreckungsbehörden; LG Stuttgart, DGVZ 2018, 215) durch die ergänzende Einholung von Fremdauskünften wirkungsvoll zu stärken. Die Bestimmung ermöglicht es, Auskünfte bei Dritten einzuholen, bei denen nach der Lebenserfahrung typischerweise Informationen zu Verm...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.2.2.1 Schuldner als wirtschaftlich Berechtigter

Rz. 11 Ist der Schuldner als wirtschaftlich Berechtigter in einer Kontoauskunft ausgewiesen, so hat der Gerichtsvollzieher dem Gläubiger Namen, Anschriften, Kontonummer und die Bank, bei der das Konto unterhalten wird, sowie der Zeitpunkt der Kontoeröffnung mitzuteilen (BGH, DGVZ 2022, 191; AG Wiesbaden, DGVZ 2018, 217). "Wirtschaftlich Berechtigter" bedeutet, dass es sich u...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Unterrichtungsverpflichtung des Gerichtsvollziehers (Abs. 3)

Rz. 30 Gemäß Abs. 3 Satz 1 hat der Gerichtsvollzieher den Gläubiger unverzüglich über das Ergebnis seiner Erhebung von Drittauskünften unter Beachtung von Abs. 2 (RZ 29) in Kenntnis zu setzen. Daten, die für die Zwecke der Vollstreckung nicht erforderlich sind, sind dabei unverzüglich zu löschen oder deren Verarbeitung einzuschränken (Abs. 2 Satz 1). Durch die Wortwahl "unte...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8 Muster

Rz. 39 Im Hinblick auf das seit dem 1.10.2015 eingeführte Formular für einen Vollstreckungsauftrag, welches ab dem 1.4.2016 verbindlich zu benutzen ist, können dort folgende Alternativen angekreuzt werden:mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Rechtsbehelfe

Rz. 37 Gegen die Weigerung des Gerichtsvollziehers, Maßnahmen nach § 802l Abs. 1 ZPO zu ergreifen, steht dem Gläubiger die Erinnerung nach § 766 ZPO zu.mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Datenerhebungsbefugnis des Gerichtsvollziehers (Abs. 1)

Rz. 4 Abs. 1 wurde durch das Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollziehern vor Gewalt sowie zur Änderung weiterer zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften und zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes mit Wirkung zum 1.1.2022 geändert (BGBl I 2021 S. 850). Die Norm gibt dem Gerichtsvollzieher bei Vorliegen engerVoraussetzungen die Befugnis bei bestimmten I...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.3.3 Vollständige Gläubigerbefriedigung nicht zu erwarten (Abs. 1 Satz 2 Nr. 3)

Rz. 25 In Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 ist geregelt, dass Drittauskünfte auch dann eingeholt werden können, wenn der Schuldner die Vermögensauskunft zwar abgegeben hat, bei einer Vollstreckung in die im Vermögensverzeichnis aufgeführten Vermögensgegenstände eine vollständige Befriedigung des Gläubigers aber nicht zu erwarten ist. Hierdurch soll die Effektivität der Zwangsvollstreckun...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.3.1 Ladung nicht zustellbar (Abs. 1 Satz 2 Nr. 1)

Rz. 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 lit. a: Drittauskünfte können eingeholt werden, wenn die Ladung zu dem Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft an den Schuldner nicht zustellbar ist und die Anschrift, unter der die Zustellung ausgeführt werden sollte, mit der Anschrift übereinstimmt, die von einer der in § 755 Abs. 1 und 2 ZPO genannten Stellen innerhalb von 3 Monaten vor oder nac...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.2 Umfang der Datenerhebung

Rz. 8 Abs. 1 Satz 1 nennt im Einzelnen die Daten, die im Wege der Fremdauskunft abgefragt werden können sowie gleichzeitig die Stellen, bei denen die Abfrage erfolgen kann. Zum Schutz des informationellen Selbstbestimmungsrechts des Schuldners ist die Auskunftsmöglichkeit auf diejenigen Bereiche beschränkt, die typischerweise für die Vollstreckung von Bedeutung sind (BR-Druc...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.2.2.2 Informationelle Selbstbestimmung Dritter

Rz. 13 Eine vom Gerichtsvollzieher dem Gläubiger erteilte Auskunft über die Kontodaten einer Person, für deren Konto der Schuldner verfügungsberechtigt ist, greift auch in das Recht dieser dritten Person auf informationelle Selbstbestimmung ein. Eine Abwägung mit den Grundrechten des Gläubigers auf Schutz des Eigentums (Art. 14 GG) und auf effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Ab...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.2.2 Abfrage von Kontenstammdaten (Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 )

Rz. 10 Das Ersuchen an das Bundeszentralamt für Steuern in Bonn richtet sich darauf, die bei den Kreditinstituten in § 93b Abs. 1 und 1a AO bezeichneten Daten, ausgenommen die Identifikationsnummer nach § 139b AO, abzurufen (§ 93 Abs. 8 AO). Gemäß § 93b Abs. 1 AO haben Kreditinstitute das nach § 24c Abs. 1 KWG zu führende Dateisystem auch für Abrufe nach § 93 Abs. 8 AO zu fü...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.2.3 Abfrage von Fahrzeug- und Halterdaten (Abs. 1 Satz 1 Nr. 3)

Rz. 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 gestattet die Erhebung von Fahrzeug- und Halterdaten nach § 33 Abs. 1 StVG beim Kraftfahrt-Bundesamt (Flensburg) zu einem Fahrzeug, als dessen Halter der Schuldner eingetragen ist. Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 gestattet die Möglichkeit des Abrufs von Daten im automatisierten Verfahren beim Kraftfahrt-Bundesamt nach § 36 Abs. 2e StVG. Die Regelung verweist a...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.3 Besondere Voraussetzungen

Rz. 15 Abs. 1 Satz 2 stellt weitere Voraussetzungen auf, die zusätzlich zu der in Abs. 1 Satz 1 bestimmten Erforderlichkeit erfüllt sein müssen, damit Drittauskünfte nach Abs. 1 Satz 1 zulässig sind. Es genügt, wenn eine der Voraussetzungen der Nummern 1 bis 3 – alternativ – erfüllt sind (BT-Drucks. 19/27636, S. 26 f.). Jede der 3 Fallgruppen knüpft aber daran an, dass dem S...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.1.2 Zulässigkeit

Rz. 7 Die Einholung von Drittauskünften ist nur dann zulässig, wenn eine Zustellung der Ladung zum Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft wegen unbekannten Aufenthalts des Schuldners nicht möglich ist (Abs. 1 Satz 2 Nr. 1) wenn der Schuldner seiner Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nachkommt (Abs. 1 Satz Nr. 2) oder bei einer Vollstreckung in die im Vermögensverze...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.2.1 Arbeitgeber (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1)

Rz. 9 Nummer 1 ermöglicht eine Abfrage mit dem Ziel der Ermittlung des Arbeitgebers bzw. Rentenversicherungsträgers, bzw. berufsständische Versorgungseinrichtung des Schuldners, um gegebenenfalls dort eine Lohnpfändung ausbringen zu können. Der Gerichtsvollzieher darf hiernach bei jedem Genannten, (BT-Drucks. 16/13432 S. 44 re. Sp.) wenn es sich bei dem Arbeitgeber um eine na...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.3.2 Verpflichtung zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nachgekommen (Abs. 1 Satz 2 Nr. 2)

Rz. 23 Die Einholung von Drittauskünften setzt u. a. voraus, dass der Schuldner seiner Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft in dem der Maßnahme nach Satz 1 zugrundeliegenden Vollstreckungsverfahren nicht nachkommt (Abs. 1 Satz 2 Nr. 2). Dies ist der Fall, wenn der Schuldner die Abgabe der Vermögensauskunft bei Anwesenheit im Termin verweigert, oder bei ordnungsgemäßer Ladu...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Isolierter Antrag durch Folgegläubiger (Abs. 4, 5)

Rz. 34 In Abs. 4 hat der Gesetzgeber zeitliche Grenzen für Auskunftsansprüche von Folgegläubigern normiert. Daten nach Abs. 1 Satz 1, die innerhalb der letzten 3 Monate eingegangen sind, darf der Gerichtsvollzieher einem weiteren Gläubiger (Folgegläubiger) mitteilen, sofern die Voraussetzungen für die Datenerhebung (vgl. RZ 6 ff.) auch beim Folgegläubiger vorliegen. Dies hat...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Zweckbindung der erlangten Daten (Abs. 2)

Rz. 29 Daten, die für die Zwecke der Vollstreckung nicht erforderlich sind, hat der Gerichtsvollzieher unverzüglich zu löschen oder zu sperren. Die Löschung ist zu protokollieren. Hierbei ist die Art und Weise der Sperrung von nicht erforderlichen Informationen aus Drittauskünften bei Mitteilung an den Gläubiger aus Praktikabilitätsgründen dem Gerichtsvollzieher zu überlasse...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.3.4 Zeitliche Grenzen

Rz. 28 In zeitlicher Hinsicht ist zu beachten, dass die Drittauskunft gemäß § 802l ZPO nach erteilter Vermögensauskunft dazu dient, die Angaben des Schuldners auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Es handelt sich um keinen selbstständigen Auskunftsanspruch. Zwei Fälle sind zu beachten: Wurden die Drittauskünfte nach einer Vermögensauskunft eingeholt und ist eine ...mehr

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FoVo 01/2023, Neue Formulare in der Zwangsvollstreckung - Ein erster Überblick

Einführung Nachdem der Bundesrat zugestimmt hat, wurden am 21.12.2022 die neuen (verbindlichen) Formulare für die Zwangsvollstreckung im Bundesgesetzblatt unter dem sperrigen Titel "Verordnung zur Ablösung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung und zur Änderung der Beratungshilfeformularverordnung und der Verbraucherinsolvenzformular-Verordnung sowie zur Aufhebung der Ge...mehr

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FoVo 03+04/2023, Zwangsvollstreckung bald ohne die Vorlage des Originaltitels?

Alle Welt spricht von der Digitalisierung und die Justizwelt vom umfassenden elektronischen Rechtsverkehr. Doch eines scheint alle Zeiten zu überleben: die Vorlage des Vollstreckungstitels bzw. seiner vollstreckbaren Ausfertigung im Original. Ärgernis: hybride Anträge Seit dem 1.1.2022 führt dies insbesondere für Rechtsanwälte zu dem Ärgernis, dass der Vollstreckungsantrag nac...mehr

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FoVo 01/2023, Neue Formular... / Einführung

Nachdem der Bundesrat zugestimmt hat, wurden am 21.12.2022 die neuen (verbindlichen) Formulare für die Zwangsvollstreckung im Bundesgesetzblatt unter dem sperrigen Titel "Verordnung zur Ablösung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung und zur Änderung der Beratungshilfeformularverordnung und der Verbraucherinsolvenzformular-Verordnung sowie zur Aufhebung der Gerichtsvoll...mehr

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FoVo 01/2023, Neue Formular... / 1

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FoVo 01/2023, Neue Formular... / V. Was Sie noch wissen müssen

Was Sie noch wissen müssen, erfahren Sie im nächsten Heft der FoVo und der weiteren Beitragsserie. Wir erklären im nächsten Beitrag unserer Serie, welche digitalen Wege es bei den Formularen noch gibt, um dann die Anträge mit entsprechenden Tipps und Tricks zum Ausfüllen vorzustellen. Autor: VRiOLG Frank-Michael Goebel FoVo 1/2023, S. 1 - 7mehr

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FoVo 03+04/2023, Der richti... / 2 II. Aus der Entscheidung

Das angegangene Gericht ist unzuständig. Nachdem keine Abgabe an das zuständige Vollstreckungsgericht beantragt wurde, kam nur noch eine Verwerfung der somit unzulässigen Erinnerung in Betracht. Im Einzelnen: AG stellt auf den Wortlaut von § 766 ZPO ab Das Gericht hat seine Unzuständigkeit mit Beschluss vom 5.5.2022 bereits wie folgt begründet: "… Denn nach Auffassung des hies...mehr

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FoVo 01/2023, Neue Formular... / II. Neue und alte (neue) Formulare

Acht Formulare für die Praxis Mit der neuen ZVFV werden insgesamt acht Formulare eingeführt, die teilweise neu sind, wie der isolierte Antrag in der Forderungspfändung, teilweise aber auch auf den bisherigen Formularen nach der ZVFV und der GVFV beruhen. Diese basieren also auf den bisherigen Formularen, haben auf den ersten Blick auch viele Ähnlichkeiten, sind aber durchgäng...mehr

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FoVo 01/2023, Neue Formular... / I. Gänzliche Neukonzeption

ZVFV löst GVFV und ZVFV ab Es erscheint etwas paradox, dass die bisherige Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (ZVFV) aus dem Jahr 2012 und die Gerichtsvollzieherformular-Verordnung (GVFV) aus dem Jahr 2015 aufgehoben werden und stattdessen eine neue Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (ZVFV) eingeführt wird. Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) als Verordnungsgeber ...mehr

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FoVo 01/2023, Neue Formular... / III. Eingeführte Formulare und die Nutzungspflicht

Auf die Einführung folgt die (partielle) Nutzungspflicht Die Formulare sind nicht generell bei allen Vollstreckungsaufträgen einzusetzen, sondern nur im Rahmen der in § 2 der ZVFV geregelten Nutzungspflicht. Das Vollstreckungsformular für den Gerichtsvollzieherauftrag ist nur bei der Vollstreckung von Geldforderungen zwingend. Bei reinen Zustellungsaufträgen oder bei Aufträgen...mehr

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FoVo 01/2023, Neue Formular... / IV. Erlaubte und nicht erlaubte Änderungen der Formulare

Feste Regeln zur Flexibilisierung der Formulare Auch der Verordnungsgeber sieht, dass rein statische Formulare der Vielfalt der Praxis nicht gerecht werden und auch nicht nachhaltig sind. So wäre es kaum sachgerecht, dem Gerichtsvollzieher acht Seiten zu schicken, wenn nur drei Seiten befüllt sind. Dem trägt § 3 ZVFV Rechnung. In explizit aufgezählten sieben Fällen können die ...mehr

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FoVo 03+04/2023, BGH ändert... / 2 II. Die Entscheidung

Privilegierte Unterhaltsvollstreckung Betreibt der Gläubiger gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung wegen Unterhaltsansprüchen i.S.d. § 850d ZPO, ist dem Schuldner gemäß § 850d Abs. 1 S. 2 ZPO so viel zu belassen, wie er für seinen notwendigen Unterhalt und zur Erfüllung seiner laufenden gesetzlichen Unterhaltspflichten gegenüber den dem Gläubiger vorgehenden Berechtigte...mehr

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FoVo 03+04/2023, Auf die Fo... / 1 Der Praxistipp

Entscheidung für konkurrierende Gläubiger wichtig Fragen der formell richtigen Antragstellung in der Zwangsvollstreckung rücken gerade in den Fokus der Betrachtung. Dabei sind nicht nur die neuen Formulare nach der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung zu sehen, sondern auch die Anforderungen des elektronischen Rechtsverkehrs, mit der sich viele Beteiligte am Vollstreckungsv...mehr

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§ 3 Die häufigsten Abrechnu... / 2. Antwort

Rz. 74 Nach § 18 Abs. 1 Nrn. 13 und 14 RVG sind das Verfahren zur Ausführung der Zwangsvollstreckung auf Vornahme einer Handlung durch Zwangsmittel (§ 888 ZPO) und jede Verurteilung zu einem Ordnungsgeld gemäß § 890 Abs. 1 ZPO eine besondere Angelegenheit. Die Androhung ist dabei, sofern nicht bereits mit der Hauptsache beantragt, Teil der Vollstreckungsmaßnahme und löst ber...mehr

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FoVo 01/2023, Außendienst (nicht nur) in der Vollstreckung

Goldbach/Heuser Vollstreckungsaußendienst Handbuch, 2. Aufl. 2022 185 Seiten, 34,90 EUR ISBN 978-3-792-20398-9 Eigentlich wie zuhause: Das persönliche Gespräch hilft! Viele Schuldner bekommen ihre finanziellen Angelegenheiten auch deshalb nicht geregelt, weil sie über diese Verhältnisse keinen Überblick haben, gewinnen und behalten und vor allem keine Lösungskompetenz zeigen,...mehr

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FoVo 03+04/2023, Keine qual... / 2 II. Die Entscheidung

LG folgt der Gläubigerin Die nach §§ 793, 567 Abs. 1 Nr. 1 ZPO statthafte und im Übrigen zulässige Beschwerde hat auch in der Sache Erfolg. Zu Unrecht hat das AG den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses zurückgewiesen, weil die Gläubigerin im Rahmen der Antragstellung den Vollstreckungsbescheid nicht mit einer qualifizierten elektronischen Signatur v...mehr

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§ 16 Gerichtliche Sicherung... / III. Arrestgrund

Rz. 68 In der Antragsschrift sind des weiteren die Tatsachen anzugeben, welche die Gefährdung der späteren Zwangsvollstreckung erkennen lassen, §§ 917, 918 ZPO. Wird kein Arrestgrund angegeben, so wird der Antrag als unbegründet zurückgewiesen. 1. Arrestgrund beim dinglichen Arrest, § 917 Abs. 1 ZPO Rz. 69 Es muss dargetan werden, dass die Gefahr besteht, dass die Vermögensver...mehr

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FoVo 03+04/2023, Doppelte G... / 2 II. Die Entscheidung auf den Punkt gebracht

Die Grundsätze des BGH Der BGH hält dagegen die beiden Verfahren für nebeneinander zulässig. Eine Klage ist als unzulässig abzuweisen, wenn für sie kein Rechtsschutzbedürfnis besteht. Das Erfordernis des Rechtsschutzbedürfnisses soll verhindern, dass Rechtsstreitigkeiten in das Stadium der Begründetheitsprüfung gelangen, für die eine solche Prüfung nicht erforderlich ist. Grun...mehr

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§ 4 Höchstrichterliche Rech... / 7. Orientierungssatz: BGH, Beschl. v. 20.2.2020 – I ZB 68/19

Rz. 201 Die mehrfache Beantragung von Zwangsmitteln im Rahmen der Zwangsvollstreckung nach § 888 ZPO stellt eine einzige besondere Angelegenheit i.S.v. § 18 Abs. 1 Nr. 13 RVG zur Erzwingung einer bestimmten Handlung dar. Die Vollstreckungsgebühr entsteht daher nur einmal.mehr

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FoVo 03+04/2023, BGH ändert... / Leitsatz

§ 850d Abs. 1 S. 2 ZPO ist dahin auszulegen, dass bei der Bestimmung des pfandfreien Betrags die laufenden gesetzlichen Unterhaltspflichten des Schuldners gegenüber den dem Gläubiger vorgehenden oder gleichstehenden Unterhaltsberechtigten nur in dem Umfang zu berücksichtigen sind, in dem der Schuldner seine gesetzlichen Unterhaltspflichten den weiteren Unterhaltsberechtigten...mehr

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§ 4 Höchstrichterliche Rech... / 2. Leitsatz: BGH, Beschl. v. 24.1.2006 – VII ZB 74/05

Rz. 203 Die vom Schuldner übernommenen Kosten eines im Zwangsvollstreckungsverfahren geschlossenen Vergleichs sind regelmäßig notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung. Das gilt auch für die durch die Einschaltung eines Rechtsanwalts entstandene Vergleichs- oder Einigungsgebühr.mehr

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§ 4 Höchstrichterliche Rech... / 4. Leitsatz: BGH, Beschl. v. 5.6.2014 – VII ZB 21/12

Rz. 205 a) Der Gläubiger eines Titels, der eine Vollstreckung nur Zug um Zug erlaubt, kann die für das Angebot der Gegenleistung durch den Gerichtsvollzieher entstehenden Gerichtsvollziehergebühren im Regelfall als notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung von dem Schuldner erstattet verlangen. b) Gleiches gilt für die Anwaltskosten, die durch die Inanspruchnahme anwaltlicher...mehr

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FF 07+08/2023, Veräußerung ... / Leitsatz

1. Eine (willentliche) Veräußerung i.S. des § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG kann auch dann vorliegen, wenn der Ehegatte seinen Miteigentumsanteil an dem im Miteigentum beider Ehepartner stehenden Einfamilienhaus vor dem Hintergrund der drohenden Zwangsvollstreckung im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung (entgeltlich) auf seinen geschiedenen Ehepartner innerhalb der Haltefr...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmacht / 3. Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB

Rz. 51 Die Regelung des § 181 BGB, das Verbot des sog. Insichgeschäfts bzw. die Möglichkeit der Befreiung von diesem Verbot darf (auch) bei der Vorsorgevollmacht nicht unterschätzt werden. Ein sog. Insichgeschäft liegt vor, wenn der Bevollmächtigte im Namen des Vollmachtgebers ein Rechtsgeschäftmehr

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FoVo 03+04/2023, BGH ändert... / 1 Der Fall

Unterhaltsvollstreckung Der Gläubiger betreibt wegen seiner Unterhaltsansprüche gegen den Schuldner, seinen Vater, die Zwangsvollstreckung aus der Urkunde des Kreisjugendamts. Die mit der Urkunde titulierten Forderungen umfassen einen – inzwischen unstreitig beglichenen – Unterhaltsrückstand von 638 EUR sowie laufenden Unterhalt für die Zeit vom 1.3. bis 30.9.2020 in Höhe von...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / a) eigene Finanzierung

Rz. 276 Inzwischen ist auch die Prozessfinanzierung für Rechtsanwälte in (noch) allerdings sehr eingeschränktem Umfang zulässig. Nach § 49b Abs. 2 S. 2 BRAO sind Vereinbarungen, durch die sich der Rechtsanwalt verpflichtet, Gerichtskosten, Verwaltungskosten oder Kosten anderer Beteiligter zu tragen, (nur) zulässig, soweit in der Angelegenheit ein Erfolgshonorar nach § 4a Abs...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / 1. Erfolgshonorar

Rz. 272 Grundsätzlich sind nach § 49b Abs. 2 S. 1 BRAO Vereinbarungen, durch die eine Vergütung oder ihre Höhe vom Ausgang der Sache oder vom Erfolg der anwaltlichen Tätigkeit abhängig gemacht wird oder nach denen der Rechtsanwalt einen Teil des erstrittenen Betrages als Honorar erhält (Erfolgshonorar), unzulässig, soweit das RVG nichts anderes bestimmt. Nach der erweiterten...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / I. Einigungsgebühr

Rz. 91 Entsprechend Nr. 1000 VV RVG [62] entsteht die Gebühr für die Mitwirkung beim Abschluss eines Vertrags,mehr

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FoVo 01/2023, Mangelnde Glä... / 1 Der Fall

Antrag auf hälftige Nichtberücksichtigung eines Kindes Die Gläubigerin betreibt gegen die Schuldnerin die Zwangsvollstreckung aus einem Vollstreckungsbescheid. Auf ihren Antrag erließ das AG einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss betreffend Lohnzahlungsansprüche der Schuldnerin gegen ihren Arbeitgeber. Die Schuldnerin ist Mutter eines Kindes. Die Gläubigerin beantragte dur...mehr

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§ 4 Höchstrichterliche Rech... / 3. Leitsatz: BGH, Beschl. v. 9.7.2014 – VII ZB 14/14

Rz. 204 a) Wird ein vorläufig vollstreckbares Urteil durch einen Prozessvergleich ersetzt, wonach der Schuldner zur Zahlung eines geringeren Betrags verpflichtet ist, kann der Gläubiger grundsätzlich die Erstattung der Kosten aus der zuvor auf der Grundlage des Urteils betriebenen Zwangsvollstreckung in der Höhe verlangen, in der sie angefallen wären, wenn er von vornherein ...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / 1. §§ 104, 106 ZPO

Rz. 221 Die Festsetzung erfolgt für den Mandanten und erfordert eine entsprechende Kostengrundentscheidung in dem Verfahren. Der Anspruch nach § 104 ZPO auf Erstattung der Prozesskosten kann nur aufgrund eines zur Zwangsvollstreckung geeigneten Titels geltend gemacht werden. Der Antrag auf Festsetzung des zu erstattenden Betrages ist bei dem Gericht des ersten Rechtszuges an...mehr