Serie
25.08.2022
Aktuelle Rechtsprechung für die betriebliche Praxis
Ein vorsätzlicher Angriff auf einen Arbeitnehmer kann einen Arbeitsunfall begründen, wenn der Angriff während der Ausübung einer versicherten Tätigkeit auf der Betriebsstätte oder auf einem versicherten Weg erfolgt. Eine Anerkennung als Arbeitsunfall scheidet nach einem Urteil des BSG jedoch aus, wenn der Angriff aufgrund einer persönlichen Feindschaft erfolgt und keine der versicherten Tätigkeit zuzurechnenden Verhältnisse (z.B. Dunkelheit, Dämmerung, einsam gelegener Tatort, örtliche Gegebenheiten) den Überfall wesentlich begünstigt haben.
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