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21.09.2017
Bundesarbeitsgericht
Bei Beschäftigten im öffentlichen Dienst, die Schichtdienst leisten, wird eine Arbeitszeitverringerung vorgenommen, wenn ihre Schicht auf einen Feiertag fällt. Dies gilt nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) auch, wenn der Feiertag auf einen Samstag fällt.
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