Serie
23.02.2022
Kolumne Entgelt
Ach, wir kennen Sie alle, die Beitragsverfahrensverordnung – kurz BVV – hierin befinden sich unter § 8 BVV, welche Entgeltunterlagen wir als Arbeitgeber vorhalten müssen, um unter anderem im Rahmen von Betriebsprüfungen nachweisen zu können, dass unsere beitragsrechtlichen Beurteilungen korrekt sind. Zahlreiche Unterlagen also, die ab sofort auch in elektronischer Form vorliegen müssen, oder doch nicht?
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