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02.02.2018
BAG-Urteil
Zahlt der Ex-Arbeitgeber die vereinbarte Karenzentschädigung nicht, kann der Arbeitnehmer vom nachvertraglichen Wettbewerbsverbot zurücktreten. Der Rücktritt wirkt dann erst ab dem Zeitpunkt, ab dem er erklärt wird, entschied nun das BAG - in einem Fall, in dem der Arbeitnehmer seinen Rücktritt eigentlich gar nicht beabsichtigt hatte.
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