News
07.02.2019
Vollkaskosversicherung
Weil kein Fremdschaden entstand, als sie mit ihrem Auto gegen eine Leitplanke stieß, wartete eine Autofahrerin nicht am Unfallort. Das hätte sie aber tun müssen, meinte ihr Kaskoversicherer mit Hinweis auf die Versicherungsbedingungen. Ohne Polizei am Unfallort, zur Feststellung einer möglichen Einschränkung der Fahrtauglichkeit, sah sich die Versicherung nicht in der Leistungspflicht für einen wirtschaftlichen Totalschaden. Zu Recht?
mehr