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29.01.2019
Rentenversicherung
Durch das RV-Leistungsverbesserungsgesetz wurde die Altersgrenze von 65 Jahren für Versicherte, die vor 1964 geboren sind, vorverlegt. Wer vor 1953 geboren ist, kann diese Rente abschlagsfrei bereits mit 63 Jahren in Anspruch nehmen, sofern der Rentenbeginn ab dem 1.7.2014 liegt. Das sich die Rente ab 63 weiterhin hoher Beliebtheit erfreut, zeigen aktuelle Zahlen.
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