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02.07.2012
FinMin Kommentierung
Für die Frage, ob Rentenbeiträge an mindestens 10 Jahren den Höchstbetrag zur gesetzlichen Rentenversicherung überschritten haben, ist neuerdings entscheidend, „für“ welches Jahr die Beiträge geleistet wurden – nicht „in“ welchem Jahr. Das FinMin Schleswig-Holstein beleuchtet die neue Rechtslage.
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