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02.07.2019
BFH Kommentierung
Ob eine Vermietungstätigkeit einen Totalüberschuss erwarten lässt, hängt von einer Prognose über die voraussichtliche Dauer der Vermögensnutzung, die in dieser Zeitspanne erzielbaren Erträge und anfallenden Werbungskosten ab. Doch was gilt, wenn sich der Steuerpflichtige entschließt, nach einer vorangegangenen Vermietungstätigkeit eine andere Form der Vermietung aufzunehmen?
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