Fachbeiträge & Kommentare zu Abfindung

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer / 8.4 Vorwegabschlag bei Familienunternehmen

Erwerber von Gesellschaftsanteilen an sog. familiengeführten Unternehmen erhalten einen Vorwegabschlag bis zu 30 % vom Wert des begünstigten Vermögens (§ 13a Abs. 9 ErbStG). Der Vorwegabschlag setzt das Vorliegen bestimmter gesellschaftsvertraglicher oder satzungsmäßiger Beschränkung von Entnahmen/Ausschüttungen, Verfügungsmöglichkeiten oder Abfindungen voraus. Er wird vor A...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer / 1.4 Schenkung auf den Todesfall

Ein Schenkungsversprechen, das unter der Bedingung erteilt wird, dass der Beschenkte den Schenker überlebt, wird steuerlich als Erwerb von Todes wegen behandelt (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG), es sei denn, das Schenkungsversprechen wurde bereits zu Lebzeiten des Versprechenden vollzogen (§ 2301 BGB). Wie bei Schenkungen unter Lebenden setzt die Schenkung auf den Todesfall neben d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer / 1.6 Weitere Erwerbe von Todes wegen

Weitere steuerpflichtige Erwerbe sind insbesondere der Übergang von Vermögen auf eine vom Erblasser angeordnete Stiftung (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 ErbStG); der Erwerb infolge Vollziehung einer Auflage des Erblassers oder infolge Erfüllung einer vom Erblasser gesetzten Bedingung (§ 3 Abs. 2 Nr. 2 ErbStG), was als Abfindung für die Ausschlagung einer Erbschaft oder eines Vermächtnisses, ...mehr

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Erbschaftsteuer / 1.3 Pflichtteilsanspruch

Dem Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner, den Kindern oder den Eltern des Erblassers, die nicht Erbe werden, steht eine gesetzliche Mindestbeteiligung am Erblasservermögen zu (Pflichtteil), dessen Umfang gesetzlich bestimmt ist (§§ 2303-2338 BGB). Dieser unterliegt nur der Erbschaftsteuer, soweit der Pflichtteilsberechtigte ihn geltend gemacht hat (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 Erb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Schenkung/Schenkungsteuer / 12.4 Vorwegabschlag bei Familienunternehmen

Erwerber von Gesellschaftsanteilen an sog. familiengeführten Unternehmen erhalten einen Vorwegabschlag bis zu 30 % vom Wert des begünstigten Vermögens (§ 13a Abs. 9 ErbStG). Der Vorwegabschlag setzt das Vorliegen bestimmter gesellschaftsvertraglicher oder satzungsmäßiger Beschränkung von Entnahmen/Ausschüttungen, Verfügungsmöglichkeiten oder Abfindungen voraus. Er wird vor A...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 2.1.1 Handelsrechtlicher Konzernbegriff

Rz. 7 Grundsätzlich existieren verschiedene Formen der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, die unterschiedlich zu werten sind. So ist zwischen Kooperation, die vor allem in Form von Kartellen, Arbeitsgemeinschaften (Konsortien) und Unternehmensverbänden, aber auch als Gemeinschaftsunternehmen (Joint Venture) auftritt, und Konzentration, bei der eine Angliederung bestehender...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Haftung für Lohnsteuer – Zufluss von Arbeitslohn bei Wertguthaben

Leitsatz Arbeitslohn (hier: Entlassungsentschädigung) fließt dem Arbeitnehmer auch dann nicht zu, wenn die Vereinbarung über die Zuführung zu einem Wertguthaben des Arbeitnehmers oder die vereinbarungsgemäße Übertragung des Wertguthabens auf die DRV Bund sozialversicherungsrechtlich unwirksam sein sollten, soweit alle Beteiligten das wirtschaftliche Ergebnis gleichwohl eintr...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / VII. Modul E – Die Pfändung von Arbeitseinkommen

Rz. 197 Das Arbeitseinkommen stellt in der Praxis die Haupterwerbsgrundlage des Schuldners dar, sofern er nicht auf Sozialleistungen angewiesen ist. Hieraus muss er dann auch regelmäßig seine Verbindlichkeiten bedienen. Der Begriff des Arbeitseinkommens im Sinne des Vollstreckungsrechts ergibt sich aus § 850 ZPO. Letztlich sind danach alle Vergütungen in Geld, die dem Schuldn...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / VIII. Modul F – Forderungen aus Sozialleistungen

Rz. 198 Wer über kein eigenes Arbeitseinkommen verfügt, erhält meist Sozialleistungen. Auch diese können unter der Beachtung der Pfändungsschutzbestimmungen des § 54 SGB I pfändbar sein. Modul F erfasst wahlweise die Pfändung gegenüber der Agentur für Arbeit, Versicherungsträgern oder Versorgungseinrichtungen. Grundsätzlich geht der Verordnungsgeber davon aus, dass eine Pfänd...mehr

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Zuschüsse im Ertragsteuerrecht / 1 Begriff

Zuschüsse sind Vermögensvorteile, die dem Zuschussempfänger mit der Bestimmung zugewendet werden, sie zur Förderung eines – zumindest auch – im Interesse des Zuschussgebers liegenden Zwecks zu verwenden, und die keine Gegenleistung für Leistungen des Zuschussempfängers sind.[1] Bedeutungsgleich mit dem Begriff "Zuschuss" werden die Begriffe Zuwendung, Abfindung und Prämie un...mehr

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Zuschüsse im Ertragsteuerrecht / 2.2.1 Ertrags- und Aufwandszuschüsse

Betriebseinnahmen sind alle Zuflüsse in Geld oder Geldeswert, die durch den Betrieb veranlasst sind und dem/der Steuerpflichtigen im Rahmen seines/ihres Betriebs zufließen.[1] Das können auch unentgeltliche Zuwendungen sein, mit denen weder ein zuvor begründeter Rechtsanspruch, noch eine in der Vergangenheit erbrachte Leistung vergütet werden soll. Ein Rechtsanspruch auf die...mehr

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§ 3 Einzelbestimmungen der ... / X. Zusätzliche Anlagen

Rz. 44 Nach § 3 Abs. 2 Nr. 7 ZVFV ist es zulässig, weitere Anlagen einem Formular beizufügen, soweit in dem Formular die gewünschten Angaben nicht gemacht werden können. Für bestimmte Anlagen sehen die Formulare dies schon vor: Beispiel 1 Gerichtsvollzieherauftrag nach Anlage 1 Beispiel 2 Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung oder der Anordnung der Volls...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / XV. Modul L – Die Sachpfändung und die Verwertung

Rz. 61 Obwohl noch immer vielfach beauftragt, ist die Sachpfändung durch den Gerichtsvollzieher ohne jede praktische Bedeutung im Hinblick auf die Erzielung von Vollstreckungserfolgen. Nur in rund 0,1 % aller beauftragten Sachpfändungen kommt es tatsächlich zum Zugriff auf im Gewahrsam des Schuldners befindliche körperliche Sachen, § 808 ZPO. Der Erfolg der Gerichtsvollziehe...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II, SGB II § 16e... / 2.4.1.1 Beendigung eines anderen Beschäftigungsverhältnisses

Rz. 34 Eine Förderung ist nach Abs. 3 Satz 1 i. V. m. § 92 Abs. 1 Nr. 1 SGB III ausgeschlossen, wenn zu vermuten ist, dass der Arbeitgeber die Beendigung eines anderen Beschäftigungsverhältnisses veranlasst hat, um den Lohnkostenzuschuss zu erhalten. Eine solche Vermutung ist auf Tatsachen zu stützen. Erforderlich ist zunächst, dass die Beendigung eines anderen Beschäftigung...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 18a Zusamme... / 2.1 Grundsätze, Anwendungsbereich

Rz. 3 Die Vorschrift fügt sich nahtlos an die §§ 17 und 18 an, die bereits Regelungen zu Einrichtungen und zur Zusammenarbeit enthalten. Dennoch ist die Vorschrift bemerkenswert, weil der Gesetzgeber sich veranlasst gesehen hat, in 2 Gesetzbüchern Regelungen zu verankern, die eine gegenseitige Informationspflicht für leistungserbringende Stellen an dieselben Personen und im ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kündigungsschutzverfahren: ... / 8.3 Angemessene Abfindung nach § 10 KSchG

Das Gericht entscheidet über die Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch Urteil. Hinsichtlich der nach § 9 (§ 10) KSchG zu zahlenden Abfindung ist kein Antrag notwendig. Sie wird von Amts wegen im Auflösungsurteil festgelegt. Die Höhe und die Berechnung der Abfindung legt § 10 KSchG fest. Danach kann das Gericht als Abfindung einen Betrag bis zu 12 Monatsverdiensten festsetze...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Allgemeines zum Arbeitsgeri... / 3.3.3 Berechnung des Streitwerts

Da sich grundsätzlich der Streitwert nach den allgemeinen zivilprozessualen Regeln bemisst, berechnet er sich bei Zahlungsklagen nach der Höhe der geltend gemachten Forderung. Demgegenüber beinhaltet § 42 Abs. 3 GKG folgende Sonderregelungen. Kündigung Normzweck des § 42 Abs. 3 GKG ist die möglichst billige Gestaltung des arbeitsgerichtlichen Verfahrens. Für die Berechnung des ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kündigungsschutzverfahren: ... / 8.2 Auflösung des Arbeitsverhältnisses

Ist die Kündigungsschutzklage begründet, weil die Kündigung unwirksam ist, kann das Arbeitsgericht gleichwohl das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung unter den Voraussetzungen des § 9 KSchG durch ein Gestaltungsurteil auflösen.[1] Erforderlich ist hierfür, dass die Kündigung zumindest auch sozialwidrig i. S.v. § 1 Abs. 2, 3 KSchG ist und der Arbeitnehmer oder der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufhebungsvertrag / 3 Inhalt

Übliche Regelungen Den Inhalt des Vertrags können die Vertragsparteien frei gestalten. Üblicherweise werden Regelungen zu folgenden Sachverhalten getroffen: Beendigungszeitpunkt, Freistellung von der Arbeit unter Anrechnung auf Urlaub und sonstige Ansprüche mit Zeiten bezahlter Freistellung, Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes entsprechend den §§ 9, 10 KSchG, offene Verg...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Allgemeines zum Arbeitsgeri... / 4.2.2.2 In Abzug zu bringende Beträge

Maßgeblich ist das Nettoeinkommen des Antragstellers. Vom Bruttoeinkommen abzuziehen sind nach § 115 Abs. 1 Nr. 1 ZPO die in § 82 Abs. 2 SGB XII bezeichneten folgenden Beträge, und danach: die auf das Einkommen zu entrichtende Steuer; die Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung einschließlich Beiträge zur Arbeitsförderung; die Beiträge zu öffentlichen und privaten Versicherungen...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kündigungsschutzverfahren: ... / 10 Vergleich

Wenn beide Parteien einen Antrag stellen, das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer angemessenen Abfindung aufzulösen, kann das Gericht in der Praxis davon ausgehen, dass ein Auflösungsgrund vorliegt und die Parteien sich darüber einig sind, das Arbeitsverhältnis aufzulösen. Das Arbeitsverhältnis wird dann in der Regel durch gerichtlichen Vergleich gegen Zahlung einer angemes...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kündigungsschutzverfahren: ... / 9 Verfahren

Hinsichtlich des Verfahrensgangs wird auf das Urteilsverfahren im Arbeitsgerichtsprozess verwiesen. Für Kündigungsverfahren gilt darüber hinaus die besondere Prozessförderungspflicht. Diese Verfahren sind vorrangig zu erledigen. Die Güteverhandlung soll bereits innerhalb von 2 Wochen nach Klageerhebung stattfinden.[1] Zugleich bestimmt der Vorsitzende bei Scheitern der Gütever...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Allgemeines zum Arbeitsgeri... / 4.2.2.1 Ermittlung des Einkommens

Es wird zunächst das Einkommen des Antragstellers ermittelt. Darunter fallen, unabhängig von Herkunft und Rechtsnatur, alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert.[1] Geldleistungen sind alle Einkünfte aus selbstständiger oder nichtselbstständiger Arbeit, einschließlich aller Zulagen und Sonderzuwendungen, wie Überstundenvergütungen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Geldeswert sind Sa...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 2.22 Kapitalbeteiligungsgesellschaften (Nr. 24)

Rz. 69 Gem. § 3 Nr. 24 GewStG sind bestimmte, abschließend aufgezählte Gesellschaften von der GewSt befreit. Es handelt sich dabei nicht um eine persönliche Steuerbefreiung, die sich auf alle Einkünfte, die diese Gesellschaften erzielen, bezieht, sondern um eine sachliche Steuerbefreiung für bestimmte Einkünfte. Die GewSt-Befreiung besteht nur soweit, wie diese Gesellschafte...mehr

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Zur Zwangseinziehung von Geschäftsanteilen

Zusammenfassung Die Gesellschafter einer GmbH können die Zwangseinziehung eines Geschäftsanteils nicht wirksam beschließen, wenn bereits bei der Beschlussfassung feststeht, dass die Abfindung des auszuschließenden Gesellschafters nicht aus freiem Vermögen der Gesellschaft gezahlt werden kann, ohne dadurch das Stammkapital zu beeinträchtigen. Die Zwangseinziehung eines Geschäf...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Stille Mitarbeiterbeteiligu... / 4 Mitarbeiterkapitalbeteiligung zählt zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit

Der BFH hat bereits mit der o. g. Entscheidung vom 11.2.2010 zum Ausdruck gebracht, dass eine Mitarbeiterkapitalbeteiligung insgesamt den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit zuzuordnen ist. In einem weiteren Urteil vom 5.11.2013 setzte er diesen Trend fort.[1] Im entschiedenen Fall war einem GmbH-Geschäftsführer ein Genussrecht eingeräumt worden. Dieses sollte i. H. v....mehr

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Ausschlussfristen: Einzelfälle / 2.1 Abfindungen

Abfindungsansprüche aus Sozialplänen unterliegen nicht nur Ausschlussfristen, die im Sozialplan selbst enthalten sind;[1] erfasst eine tarifliche Ausschlussfrist etwa "alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis", so gilt sie auch für Ansprüche aus dem Sozialplan.[2] Achtung Ausschlussfrist beginnt mit dem tatsächlichen Ausscheiden Die Frist für die Geltendmachung eines Sozialpla...mehr

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Massenentlassungen und Anze... / 3.1 Unterrichtung des Betriebsrats

Beabsichtigt der Arbeitgeber eine anzeigepflichtige Massenentlassung durchzuführen, hat er zunächst nach § 17 Abs. 2 KSchG in Betrieben mit Betriebsrat diesem rechtzeitig die zweckdienlichen Auskünfte zu erteilen und schriftlich insbesondere über folgende Punkte zu unterrichten: die Gründe für die geplanten Entlassungen (Nr. 1) die Zahl und die Berufsgruppen der zu entlassende...mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / 1. Anspruch des ausgeschiedenen Gesellschafters gegen die Gesellschaft auf Schuldbefreiung und angemessene Abfindung

Rz. 174 Sofern im Gesellschaftsvertrag nichts anderes vereinbart ist, ist die Gesellschaft nach der im Interesse der Rechtsklarheit erfolgten ausdrücklichen gesetzlichen Regelung in § 135 Abs. 1 S. 1 HGB – in inhaltlicher Entsprechung mit § 728 Abs. 1 BGB (§ 738 Abs. 1 S. 2 HGB alt) – verpflichtet, den ausgeschiedenen Gesellschaftermehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / 1. Abfindungs- und Befreiungsanspruch des ausgeschiedenen Gesellschafters gegen die GbR

Rz. 321 Sofern im Gesellschaftsvertrag nichts anderes vereinbart ist, ist die Gesellschaft (als Schuldnerin) nach § 728 Abs. 1 S. 1 BGB verpflichtet, den ausgeschiedenen Gesellschaftermehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / VII. Haftung des ausgeschiedenen Gesellschafters für Fehlbetrag (§ 728a BGB)

Rz. 328 § 728a BGB hat in wesentlicher Übernahme von § 739 BGB alt folgenden Wortlaut: Reicht der Wert des Gesellschaftsvermögens zur Deckung der Verbindlichkeiten der Gesellschaft nicht aus, hat der ausgeschiedene Gesellschafter der Gesellschaft für den Fehlbetrag nach dem Verhältnis seines Anteils am Gewinn und Verlust aufzukommen. Beachte: Die vermögensmäßige Auseinanderse...mehr

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§ 1 Einführung / d) Abkehr von der Personen- zur Verbandskontinuität bei der Auflösung der Gesellschaft

Rz. 39 Das Prinzip der Verbandskontinuität führt dazu, dass die in der Person eines Gesellschafters liegenden bisherigen Auflösungsgründe (mit der Folge einer Auflösung der Gesellschaft) in Ausscheidensgründe (Ausscheiden des Gesellschafters, in dessen Person sich der Grund realisiert) umgewandelt werden (vgl. die in § 723 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 BGB gelisteten Ausscheidensgründe...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / VI. Ansprüche des ausgeschiedenen Gesellschafters gegen die Gesellschaft (§ 728 BGB)

Rz. 320 Die Regelung der Ansprüche des ausgeschiedenen Gesellschafters gegen die Gesellschaft nach § 728 BGB hat – in wesentlicher Übernahme von § 738 BGB alt – folgenden Wortlaut (wohingegen § 728 BGB alt die Auflösung durch Insolvenz der Gesellschaft oder eines Gesellschafters geregelt hatte): (1) Sofern im Gesellschaftsvertrag nichts anderes vereinbart ist, ist die Gesell...mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / VI. Ansprüche des ausgeschiedenen Gesellschafters (§ 135 HGB)

Rz. 173 Die Neuregelung des § 135 HGB über die vermögensrechtlichen Rechtsfolgen des Ausscheidens eines Gesellschafters (vgl. auch § 728 BGB) hat folgenden Wortlaut (wohingegen § 135 HGB alt die Kündigung durch den Privatgläubiger geregelt hatte): (1) Sofern im Gesellschaftsvertrag nichts anderes vereinbart ist, ist die Gesellschaft verpflichtet, den ausgeschiedenen Gesellsc...mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / 2. Rechtsschutzbedürfnis bei Verlust der Mitgliedschaft

Rz. 71 Ein Verlust (Beendigung) der Mitgliedschaft nach dem Zeitpunkt der Beschlussfassung lässt nach § 111 Abs. 2 HGB das Rechtsschutzbedürfnis des Rechtsvorgängers (Altgesellschafter) unberührt, wenn er (anders als im Aktienrecht)[155] ein berechtigtes Interesse an der Führung des Rechtsstreits hat. Die Anfechtungsbefugnis als aus der Mitgliedschaft folgendes Verwaltungsre...mehr

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Elternzeit: Teilzeitarbeit ... / 2.3.6 Rechtsnatur und Inhalt

Die Rechtsprechung geht davon aus, dass das Teilzeitarbeitsverhältnis mit dem ruhenden Arbeitsverhältnis ein einheitliches Arbeitsverhältnis bildet, wenn die Vereinbarung sich lediglich in der Reduzierung der Arbeitszeit erschöpft.[1] Dies hat zur Folge, dass dem Arbeitnehmer alle teilbaren Ansprüche aus seinem Hauptarbeitsverhältnis zeitanteilig auch im Teilzeitarbeitsverhäl...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / b) Rechte und Pflichten des vorletzten und des verbleibenden Gesellschafters

Rz. 166 In Bezug auf die Rechte und Pflichten des vorletzten Gesellschafters sind anlässlich seines Ausscheidens nach § 712a Abs. 2 BGB – wie schon nach bisheriger Rechtslage[333] – die §§ 728, 728a und 728b BGB entsprechend anzuwenden, was sich aus der Systematik des Gesetzes nicht von selbst ergibt, da die in Bezug genommenen Vorschriften "an sich für den Fall der Auflösun...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / 1. Katalog der gesetzlichen Ausscheidensgründe

Rz. 277 Folgende in der Person des Gesellschafters liegende Gründe (Katalogtatbestände) führen nach § 723 Abs. 1 BGB – in Anlehnung an § 131 Abs. 3 HGB alt (respektive der Neuregelung des § 130 Abs. 1 HGB) – zum Ausscheiden eines Gesellschafters aus der Gesellschaft (und nicht wie früher – vgl. §§ 723, 725, 727 und § 728 Abs. 2 i.V.m. § 736 Abs. 1 BGB alt [Auflösungsgründe] ...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / a) Erlöschen der Gesellschaft

Rz. 159 Verbleibt nur noch ein Gesellschafter, so erlischt die Gesellschaft nach § 712a Abs. 1 S. 1 BGB ohne Liquidation. Voraussetzung des Erlöschens ist, dass der vorletzte Gesellschafter aus einer noch nicht vollbeendeten Gesellschaft vorausscheidet (ohne dass es auf den Grund ankommt),[320] wobei der Ausscheidensgrund unerheblich ist.[321] Im Falle einer Mehr-Personen-Ges...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / II. Fortsetzung mit dem Erben und Ausscheiden des Erben (§ 724 BGB)

Rz. 284 Die Neuregelung des § 724 BGB hat – in Nachbildung des § 139 HGB alt (respektive der Neuregelung des § 131 HGB) und einer Empfehlung des 71. DJT aufgreifend[537] – folgenden Wortlaut (wohingegen § 724 BGB alt die Kündigung einer Gesellschaft auf Lebenszeit oder fortgesetzten Gesellschaft geregelt hatte): (1) Geht der Anteil eines verstorbenen Gesellschafters auf sein...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / 1. Gestaltungsfreiheit

Rz. 114 Die Neuregelung des § 708 BGB (Gestaltungsfreiheit) – § 708 BGB alt regelte die Haftung der Gesellschafter (diligentia quam in suis) – hat folgenden Wortlaut: Von den Vorschriften dieses Kapitels kann durch den Gesellschaftsvertrag abgewichen werden, soweit im Gesetz nichts anderes bestimmt ist. Rz. 115 § 708 BGB ist – dem § 109 HGB alt (vgl. auch § 108 HGB) nachgebil...mehr

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Literaturverzeichnis / 2 Ausgewählte Aufsätze

Altmeppen, Mängel und Widersprüche des Regierungsentwurfs zum MoPeG am Beispiel des Ausschlusses eines Gesellschafters und die Entziehung der Geschäftsführungsbefugnis, ZIP 2021, 213 Altmeppen, Untauglichkeit des "aktienrechtlichen Anfechtungsmodells" bei Einziehung von Gesellschafterrechten aus wichtigem Grund in der Personengesellschaft und der GmbH, GmbHR 2021, 345 Armbrüst...mehr

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Kündigungsschutzverfahren: ... / 6 Angemessene Abfindung nach § 10 KSchG

Festsetzung der Abfindungshöhe durch das Arbeitsgericht Die Auflösungsentscheidung trifft das Arbeitsgericht im Urteil. Das Arbeitsgericht setzt in der Auflösungsentscheidung die Höhe der Abfindung fest. Das KSchG nennt in § 10 Abs. 1 und 2 nur die Höchstbeträge der Abfindung: Bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres: bis zu 12 Monatsverdienste. Vom 51. bis zur Vollendung des 55....mehr

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Kündigungsschutzverfahren: ... / 5 Auflösungsentscheidung

Die Auflösungsentscheidung trifft das Arbeitsgericht im Urteil. Die Verurteilung zur Zahlung der Abfindung ist gemäß § 62 Satz 1 ArbGG wie ein normales Zahlungsurteil vorläufig vollstreckbar. Die Berufung des Arbeitgebers gegen die durch Richterspruch gestaltete Auflösung des Arbeitsverhältnisses lässt seine Zahlungspflicht unberührt, falls nicht die Zwangsvollstreckung (auf...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kündigungsschutzverfahren: ... / 1 Voraussetzungen eines Auflösungsantrags

Ist die Kündigung nicht sozial gerechtfertigt und lässt sich die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch eine gütliche Einigung auch im Rahmen eines Prozessvergleichs nicht erreichen, bleibt in geeigneten Fällen noch die Möglichkeit eines Auflösungsantrags. Nach § 9 KSchG können Arbeitnehmer, Arbeitgeber oder beide den Antrag stellen, das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung ein...mehr

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Kündigungsschutzverfahren: ... / Zusammenfassung

Überblick Der Auflösungsantrag ist eine Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses trotz einer unwirksamen Kündigung gegen Zahlung einer Abfindung zu beenden. Bei einer ordentlichen Kündigung können sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber einen Auflösungsantrag stellen. Nach dem ausdrücklichen Wortlaut des Kündigungsschutzgesetzes (...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kündigungsschutzverfahren: ... / 3.3.2 Auflösungsgründe aus dem Prozessverlauf

Auflösungsgründe können sich auch im Verlauf des Prozesses ergeben. Überziehen der Arbeitgeber oder sein Prozessbevollmächtigter den Arbeitnehmer z. B. im Bereich verhaltens- oder leistungsbedingter Kündigungen mündlich oder schriftlich mit persönlichen Angriffen, sind diese als Auflösungsgründe geeignet. Sowohl im schriftlichen als auch im mündlichen Vortrag ist unter diese...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kündigungsschutzverfahren: ... / 3 Auflösungsantrag des Arbeitnehmers

Der Arbeitnehmer kann gemäß § 9 Abs. 1 KSchG im Kündigungsschutzprozess den Antrag stellen, das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer angemessenen Abfindung aufzulösen, wenn die Kündigung sozialwidrig ist und Auflösungsgründe vorliegen. Der Auflösungsantrag des Arbeitnehmers ist nur unter den Voraussetzungen des § 9 Abs. 1 KSchG zulässig und setzt eine bestimmte prozessuale F...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 52 Anrechnu... / 2.1 Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen

Rz. 3 Nach Nr. 1 wird beitragspflichtiges Arbeitsentgelt (§ 14 SGB IV) – insbesondere Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall – oder Arbeitseinkommen (§ 15 SGB IV), das bei Arbeitnehmern um die gesetzlichen Abzüge und bei sonstigen Versicherten um 20 % vermindert ist, auf das Verletzten- und Übergangsgeld angerechnet. Das gilt indes nicht für einmalig gezahltes Arbeitsentgelt (...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 221a Verarb... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde eingeführt durch Art. 1 Nr. 17 des Gesetzes zur Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSVMG) v. 18.12.2007 (BGBl. I S. 2984) mit Wirkung zum 1.1.2008. Sie enthielt Regelungen über die Abfindung von Renten, die von den Regelungen in §§ 75 bis 80 abweichen. Durch Art. 5 Nr. 14 des Sechsten Gesetzes zur Änderung des Vi...mehr