Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 3.3.3 Stellung der Finanzbehörde

Rz. 30 Lehnt das Gericht den Strafbefehlsantrag endgültig ab, so steht der Finanzbehörde, und nicht der Staatsanwaltschaft, die sofortige Beschwerde zu.[1] Diese ist binnen einer Woche nach Bekanntgabe einzulegen.[2] Maßgebend für den Beginn der Frist ist die Bekanntgabe gegenüber der Finanzbehörde, nicht gegenüber der Staatsanwaltschaft. Über die sofortige Beschwerde entsch...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 2.3.2.2 Gerichtliches Verfahren

Rz. 9 An das staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren schließt das gerichtliche Verfahren beim Strafgericht [1] an, in dem wiederum zwei Verfahrensabschnitte zu unterscheiden sind. 2.3.2.2.1 Zwischenverfahren Rz. 9a Nach Eingang der Anklageschrift entscheidet das Strafgericht über die Zulassung der Anklage.[1] Dieses Zwischenverfahren endet entweder mit der Ablehnung der Er...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.1 Prüfungsumfang der Finanzbehörde

Rz. 5 Die Voraussetzungen und Grenzen für den Antrag auf Erlass eines Strafbefehls ergeben sich aus § 400 AO und aus §§ 407ff. StPO. Die Finanzbehörde prüft nicht nur, ob die Sache für eine Erledigung im Strafbefehlswege geeignet ist und ob die Ermittlungen genügenden Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage bieten. Vielmehr muss die Finanzbehörde prüfen, ob nach ihrer Auf...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 3.4 Verteidigerausschluss

Rz. 37 Aus der besonderen Rechtsstellung des Verteidigers folgt notwendig, dass dessen Ausschluss durch das Gericht nur in einer Ausnahmesituation erfolgen darf.[1] § 138a Abs. 1 StPO normiert insgesamt 3 Ausschlusstatbestände, deren Aufzählung abschließend und nicht erweiterbar ist.[2] Sie gelten in jeder Lage des Verfahrens, also auch im Ermittlungsverfahren. Infolge des Ve...mehr

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Nachträgliche Berücksichtigung von Nachlassverbindlichkeiten

Leitsatz 1. Die Ablaufhemmung des § 171 Abs. 8 der Abgabenordnung (AO) wird auch dann beendet, wenn der Vorläufigkeitsvermerk vom Finanzamt aufgehoben wird. Auf den Wegfall der Ungewissheit und die Kenntnis des Finanzamts von den Tatsachen, wegen derer die Steuerfestsetzung nach § 165 Abs. 1 Satz 1 AO vorläufig erging, kommt es dann für die Beendigung der Ablaufhemmung der F...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 2.1 Gliederung des Strafverfahrens

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 2 Örtliche Zuständigkeit der Finanzbehörde (Abs. 1)

2.1 Zuständigkeit nach dem Tatort (Abs. 1 Nr. 1, 1. Var.) Rz. 5 Nach § 388 Abs. 1 Nr. 1 AO ist die örtliche Zuständigkeit für Ermittlungen der Finanzbehörde i. S. v. § 386 AO gegeben, in deren Bezirk die Tat begangen worden ist. Der Begriff der Tat umfasst alle Delikte im Rahmen der prozessualen Tat nach § 264 StPO. Zuständig ist hiernach entspr. § 7 Abs. 1 StPO die Finanzbeh...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 3.1 Allgemeines

Rz. 16 Die StPO unterscheidet die gewählte Verteidigung, die in allen Abschnitten des Strafverfahrens unabhängig von dem Tatvorwurf möglich ist[1], die notwendige Verteidigung, die dann vorliegt, wenn spezielle erschwerende Umstände gegeben sind.[2]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2 Anwendungsbereich der Vorschrift (S. 1)

2.1 Kostenerstattung Rz. 3 § 408 AO betrifft nur die Kostenerstattung im Steuerstrafverfahren. Entsprechend gilt nach § 410 Abs. 1 Nr. 12 AO die Vorschrift im Bußgeldverfahren wegen Steuerordnungswidrigkeiten. Gemäß § 385 Abs. 1 AO gelten auch für die Kosten des Steuerstrafverfahrens die Regelungen der StPO. Die Vorschrift ergänzt die strafprozessualen Regelungen über die Kos...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 2.3.2 Strafverfahren im engeren Sinn

Rz. 8 Das Strafverfahren i. e. S. ist das Erkenntnisverfahren, in dem der zugrunde liegende Sachverhalt festgestellt wird und in dem wiederum zwei Verfahrensabschnitte zu unterscheiden sind: 2.3.2.1 Behördliches Ermittlungsverfahren Rz. 8a Das strafrechtliche Ermittlungsverfahren wird im ersten Verfahrensabschnitt durch die Strafverfolgungsbehörden geführt. Es ist grundsätzlic...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 3 Zuständigkeit bei Sitzwechsel (Abs. 2)

3.1 Wohnsitzwechsel (Abs. 2 S. 1) Rz. 18 § 388 Abs. 2 S. 1 AO regelt den Fall der örtlichen Zuständigkeit bei Änderung des Wohnsitzes des Beschuldigten nach Einleitung des Strafverfahrens. In diesem Fall ist fortan auch die Finanzbehörde i. S. v. § 386 Abs. 2 AO zuständig, in deren Bezirk der neue Wohnsitz liegt (wegen der mehrfachen Zuständigkeit s. Rz. 4). Der Begriff des W...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2 Voraussetzungen für den Antrag auf Erlass eines Strafbefehls

2.1 Prüfungsumfang der Finanzbehörde Rz. 5 Die Voraussetzungen und Grenzen für den Antrag auf Erlass eines Strafbefehls ergeben sich aus § 400 AO und aus §§ 407ff. StPO. Die Finanzbehörde prüft nicht nur, ob die Sache für eine Erledigung im Strafbefehlswege geeignet ist und ob die Ermittlungen genügenden Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage bieten. Vielmehr muss die Fin...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 5.2 Strafprozessuale Rechtsmittel

5.2.1 Allgemeines Rz. 20 Gegen die von der Finanzbehörde i. S. v. § 386 Abs. 1 S. 2 AO getroffenen Ermittlungsmaßnahmen ergibt sich der Rechtsschutz nach der StPO . Grundsätzlich nicht mehr in Betracht kommt ein Vorgehen nach § 23 EGGVG gegen Maßnahmen der Ermittlungsbehörden.[1] 5.2.2 Rechtsschutz gegen Ermittlungshandlungen nach der StPO Rz. 21 Gegen die Anordnung von Durchsuch...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 3.6.6 Antrag auf Beweiserhebung

Rz. 52 Im Übrigen darf der Verteidiger Beweiserhebungen bei der Strafverfolgungsbehörde beantragen.[1] Diese muss entsprechenden Anträgen allerdings nicht folgen.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 3.1 Aufgaben und Rechtsstellung der Finanzverwaltung

3.1.1 Grundlagen Rz. 14 Aufgabe der Finanzverwaltung ist einerseits die Verwaltung der Abgabenangelegenheiten.[1] Darüber hinaus bringt aber § 386 Abs. 1 S. 1 AO für die Finanzbehörde i. S. v. §§ 386 Abs. 1 S. 2, 404 AO eine Aufgabenerweiterung. Hiernach hat die Finanzbehörde bei Verdacht einer Steuerstraftat[2] die Aufgabe der Sachverhaltsermittlung. Ziel des Steuerstrafverf...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 3.1.2 Funktion und rechtliche Befugnisse

3.1.2.1 Finanzbehörde i. S. v. § 386 Abs. 1 AO Rz. 18 Die Rechtsstellung und die Regelung der rechtlichen Befugnisse der Finanzbehörde i. S. v. § 386 Abs. 1 AO im Verhältnis zur Staatsanwaltschaft ergeben sich aus:mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.1 Vorbringen bedeutender Gesichtspunkte (Abs. 1 S. 1)

2.1.1 Finanzbehörde Rz. 2 Zu beteiligen ist die nach §§ 387–390 AO sachlich und örtlich zuständige Finanzbehörde i. S. v. § 386 Abs. 1 AO , die das Ermittlungsverfahren selbstständig durchgeführt und abgeschlossen hat.[1] Hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren geführt, so ist zu beteiligen die "sonst zuständige" Finanzbehörde i. S. v. § 402 Abs. 1 AO, die Trägerin der im sta...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 2 Besonderheiten der Verteidigung im Steuerstrafverfahren (Abs. 1)

2.1 Erweiterung der Verteidigungsbefugnis Rz. 7 Nach § 138 Abs. 1 StPO können zu Verteidigern Rechtsanwälte sowie Rechtslehrer an deutschen Hochschulen bestellt werden. Dieser Personenkreis wird durch § 392 Abs. 1 AO für das Steuerstrafverfahren auf Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer erweitert. Diese Berufsträger dürfen in den Gr...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 2.3 Zuständigkeit nach der abgabenrechtlichen Verwaltungszuständigkeit (Abs. 1 Nr. 2)

2.3.1 Verwaltungszuständigkeit Rz. 11 Gemäß § 388 Abs. 1 Nr. 2 AO ist für die strafrechtlichen Ermittlungen auch die Finanzbehörde i. S. v. § 386 Abs. 2 AO örtlich zuständig, die zzt. der Einleitung des Strafverfahrens für die Abgabenangelegenheiten zuständig ist. Die örtliche Zuständigkeit für die Strafverfolgung ist damit an die Zuständigkeit für die Verwaltung der Abgabe d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2 Abgrenzung der Mitwirkung im Rahmen der richterlichen Tätigkeit

2.1 Stellung der Finanzbehörde im Strafbefehlsverfahren (Abs. 1) Rz. 2 Die Entscheidung des Strafgerichts[1] über den Antrag der Finanzbehörde nach § 400 AO auf Erlass eines Strafbefehls richtet sich nach § 408 StPO. Über den Strafbefehlsantrag entscheidet der Richter zumeist gem. § 407 Abs. 3 StPO ohne Anhörung des Angeschuldigten nach Aktenlage. Dies schließt nicht aus, dass...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 2.4 Zuständigkeit nach dem Wohnsitz (Abs. 1 Nr. 3)

2.4.1 Wohnsitz Rz. 15 Nach § 388 Abs. 1 Nr. 3 AO ist für die strafrechtlichen Ermittlungen die Finanzbehörde i. S. v. § 386 AO örtlich zuständig, in deren Bezirk der Beschuldigte seinen Wohnsitz hat. Die Vorschrift entspricht § 8 Abs. 1 StPO . Maßgeblich ist hier nicht der Wohnsitzbegriff i. S. d. Besteuerungsverfahrens nach § 8 AO, der sich bereits über die Verwaltungszuständ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 3 Sonderregelungen des Strafverfahrensrechts in Abgabenangelegenheiten

3.1 Aufgaben und Rechtsstellung der Finanzverwaltung 3.1.1 Grundlagen Rz. 14 Aufgabe der Finanzverwaltung ist einerseits die Verwaltung der Abgabenangelegenheiten.[1] Darüber hinaus bringt aber § 386 Abs. 1 S. 1 AO für die Finanzbehörde i. S. v. §§ 386 Abs. 1 S. 2, 404 AO eine Aufgabenerweiterung. Hiernach hat die Finanzbehörde bei Verdacht einer Steuerstraftat[2] die Aufgabe ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 2.1.3 Örtliche Zuständigkeit der Gerichte – Gerichtsstand

2.1.3.1 Verfahrensvoraussetzung Rz. 8 Die örtliche Zuständigkeit ist für die erstinstanzliche Entscheidung nur eine kurzlebige Verfahrensvoraussetzung. Bei Eröffnung des Hauptverfahrens prüft nach § 16 S. 1 StPO das erstinstanzliche Gericht seine örtliche Zuständigkeit von Amts wegen. Verneint das Gericht seine Zuständigkeit, so lehnt es die Eröffnung des Hauptverfahrens ab. D...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 2.2 Einschränkungen im Ermittlungsverfahren (Abs. 1 S. 2)

2.2.1 Allgemeine Zuständigkeit im Ermittlungsverfahren Rz. 11 Während § 391 Abs. 1 S. 1 AO eine Regelung zur Zuständigkeitskonzentration im Erkenntnisverfahren trifft, nimmt S. 2 dieser Vorschrift das Ermittlungsverfahren davon weitgehend aus. Daher ist im vorbereitenden Verfahren, d. h. im staatsanwaltschaftlichen bzw. finanzbehördlichen Ermittlungsverfahren, bis zum Abschlu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 2.2.2 Sonderzuständigkeit nach § 58 Abs. 1 GVG

Rz. 14 Die allgemeine örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts im vorbereitenden Verfahren (Ermittlungsverfahren) gem. § 391 Abs. 1 S. 2 AO steht unter dem Vorbehalt, dass nicht durch § 58 Abs. 1 GVG weitergehende Zuständigkeitsregelungen getroffen worden sind. Nach § 58 Abs. 1 GVG ist durch Rechtsverordnung der Landesregierung bzw. bei Weitergabe der Ermächtigung durch die L...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 3.2.2 Zugelassene Verteidiger

Rz. 20 Der Kreis der möglichen Wahlverteidiger wird durch die gesetzlichen Regelungen eingeschränkt. Etwaige Handlungen oder Erklärungen von Personen, die diesem Kreis nicht angehören, sind wirkungslos. Rz. 21 Es kann nur eine natürliche Person zum Verteidiger bestellt werden, nicht aber eine juristische Person.[1] Die Bevollmächtigung einer Anwaltsgemeinschaft (Sozietät, Par...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.2.2 Strafbefehl gegen Jugendliche und Heranwachsende

Rz. 8 Die Sache eignet sich nicht zur Erledigung im Strafbefehlsverfahren, wenn der Beschuldigte zum Zeitpunkt der Tat als Jugendlicher noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet hat.[1] In der Praxis kommt es ausgesprochen selten zu einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen Jugendliche, da die Steuererklärungspflicht grundsätzlich die gesetzlichen Vertreter, also i. d....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 4 Strafmaß

Rz. 36 Für die Beurteilung der Straferwartung kommt es in erster Linie auf die Höhe der verkürzten Steuern an.[1] So liegt ein besonders schwerer Fall der Steuerverkürzung in der Regel vor, wenn der Täter durch die Tat Steuern i. H. v. mindestens 50.000 EUR hinterzogen hat[2], ohne dass es darauf ankommt, ob er eine Steuererstattung in dieser Höhe vom Fiskus erhalten hat, od...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.3.3 Kostenfolge nach Einschaltung des Strafgerichts

Rz. 7 Nach § 464 Abs. 1 StPO ist in jeder verfahrensabschließenden Entscheidung (Urteil, Strafbefehl, Einstellungsbeschluss) auch zu entscheiden, wer die Verfahrenskosten, zu denen nach § 464a Abs. 1 S. 2 StPO auch die Kosten des Ermittlungsverfahrens gehören, zu tragen hat. Auch insoweit entscheidet das Verfahrensergebnis.[1] Fehlt eine solche Entscheidung, so sind die Kost...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 3.3 Regelungen aufgrund von § 74c Abs. 3 GVG

Rz. 18a § 74c Abs. 3 und 4 GVG bringen darüber hinaus eine Veränderung der örtlichen Zuständigkeit des Landgerichts. Durch Rechtsverordnungen der jeweiligen Landesregierungen bzw. bei Weitergabe der Ermächtigung an die Landesjustizverwaltung können Steuerstrafsachen, für die eine besondere Geschäftsverteilung auf Wirtschaftsstrafkammern nach § 74c Abs. 1 GVG zulässig wäre, f...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.1.5 Telekommunikationsunternehmen

Rz. 6a Einen Anspruch auf Entschädigung als Dritte i. S. d. § 23 Abs. 1 JVEG haben auch Telekommunikationsunternehmen.[1] Ihre Entschädigung richtet sich entsprechend dem angefallenen Aufwand nach Anlage 3 zu § 23 Abs. 1 JVEG. Von den Telekommunikationsunternehmen zu unterscheiden sind Diensteanbieter nach dem Telemediengesetz.[2] Sie werden nicht nach § 23 Abs. 1 JVEG, sonder...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 3.3 Verfahren beim Gericht – Überblick

Rz. 26 Das Gericht nimmt eine summarische Prüfung vor, bewertet die Strafbarkeit also nur nach dem Akteninhalt. Kommt das Gericht danach zu dem Ergebnis, dass der Angeschuldigte der in dem Strafbefehlsentwurf vorgeworfenen Tat hinreichend verdächtig ist, so erlässt es den Strafbefehl.[1] 3.3.1 Entscheidung des Gerichts Rz. 27 Hält das Gericht den Antrag der Finanzbehörde auf E...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 3.3.2 Zustellung des Strafbefehls

Rz. 29 Der Strafbefehl ist dem Angeklagten zuzustellen.[1] Soweit sich im Ermittlungsverfahren bereits ein Verteidiger legitimiert hat, ist dieser Zustelladressat[2]; der Angeklagte erhält zusätzlich formlos eine Abschrift.[3] Hält sich der Angeklagte im Ausland auf, so erfolgt die Zustellung nach Art. 52 Abs. 1 S. 2 SDÜ, bzw. nach Art. 5 Abs. 1 EuRHübK[4] durch direkte Zust...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 3.1 Kostenentscheidung und Kostenfestsetzung

Rz. 9 Eine Erstattung der notwendigen Auslagen des Beteiligten setzt eine zu seinen Gunsten ergangene gerichtliche Entscheidung voraus. Diese Entscheidung regelt nur die Kostenpflicht dem Grund nach. Die Höhe der erstattungsfähigen Kosten wird auf Antrag des Beteiligten durch den Rechtspfleger des Strafgerichts festgesetzt, das mit der Angelegenheit befasst war.[1]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 3.2.3 Beschränkung der Verteidigerzahl

Rz. 29 § 137 Abs. 1 Nr. 1 StPO beschränkt die Höchstzahl der Verteidiger auf drei Personen. Darüber hinausgehende Bevollmächtigungen sind unwirksam.[1] Nach § 137 Abs. 2 StPO kann indes auch der gesetzliche Vertreter eines Beschuldigten[2] selbstständig einen Verteidiger wählen. Zweifelhaft ist, ob der Beschuldigte selbst und auch sein gesetzlicher Vertreter[3] jeweils drei V...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 2.3.1 Strafverfahren im weiteren Sinn

Rz. 7 Das Strafverfahren i. w. S. gliedert sich in zwei Verfahrensabschnitte: Der erste Hauptabschnitt ist das Erkenntnisverfahren, in dem der Sachverhalt durch die Strafverfolgungsorgane festgestellt und durch das Strafgericht die Rechtsfolge ausgesprochen wird.[1] Der zweite Hauptabschnitt ist das Vollstreckungsverfahren, in dem der gerichtliche Strafausspruch realisiert wir...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 2.4 Bezeichnung des Bürgers im Strafverfahren

Rz. 13 Die Bezeichnung des Bürgers, gegen den sich das Strafverfahren richtet, ist je nach Verfahrensstadium unterschiedlich. Der Bürger wird bezeichnet im Ermittlungsverfahren als Beschuldigter. Die Rechtsstellung des Beschuldigten wird mit der Einleitung des Strafverfahrens erlangt[1]; im gerichtlichen Zwischenverfahren als Angeschuldigter; im gerichtlichen Hauptverfahren als...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 2.1.1.2 Strafrichter – Schöffengericht – Strafkammer

Rz. 6 Soweit das Landgericht als erstinstanzliches Gericht sachlich zuständig ist, entscheidet nach §§ 74 Abs. 1, 76 Abs. 1 GVG die Große Strafkammer. Diese ist in der Hauptverhandlung nach § 76 Abs. 2, 3 GVG [1] i. d. R. mit drei Berufsrichtern und zwei Schöffen besetzt, da Steuerstraftaten der Wirtschaftskammer beim Landgericht zugewiesen sind. Entscheidungen außerhalb der ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 2.1.1.1 Abgrenzung Zuständigkeit Amtsgericht – Landgericht

Rz. 4a Im Steuerstrafverfahren kommen als erstinstanzliche Gerichte das Amtsgericht und das Landgericht in Betracht. Ausgangspunkt ist die umfassende sachliche Zuständigkeit des Amtsgerichts.[1] Nur wenn nach § 24 GVG das Amtsgericht sachlich nicht zuständig ist, ergibt sich im Steuerstrafverfahren nach § 74 Abs. 1 GVG die erstinstanzliche Zuständigkeit des Landgerichts, ande...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.3.3 Anderweitige Rechtshängigkeit

Rz. 14 Schließlich darf die Tat nicht anderweitig rechtshängig sein. Rechtshängigkeit tritt mit der Zulassung der Anklage durch Beschluss (§ 203 StPO) ein oder durch den Erlass eines Strafbefehls. Kommt es trotz anderweitiger Rechtshängigkeit zu einer Verurteilung, weil die anderweitige Rechtshängigkeit übersehen wurde, so tritt damit das Verfahrenshindernis des Strafklageve...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 2.1.2 Funktionelle Zuständigkeit der Gerichte – Instanzenzug

Rz. 7 Die funktionelle Zuständigkeit verteilt die verschiedenen richterlichen Aufgaben in einer Strafsache auf die verschiedenen Rechtspflegeorgane. Zur funktionellen Zuständigkeit gehört bei Kollegialgerichten die Aufgabenverteilung innerhalb des Spruchkörpers, ferner die Aufgabenverteilung zwischen dem erkennenden Gericht und der Strafvollstreckungskammer[1] sowie der Inst...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 2.2.1.1 Sachliche Zuständigkeit

Rz. 12 Nach § 141 GVG ist für jedes Gericht eine Staatsanwaltschaft zu errichten. Das Amt der Staatsanwaltschaft wird gem. § 142 Abs. 1 GVG für jede gerichtliche Instanz gesondert wahrgenommen, wobei die staatsanwaltschaftlichen Aufgaben beim Amtsgericht fast ausschließlich der Staatsanwaltschaft des übergeordneten Landgerichts obliegen.[1] Innerhalb der jeweiligen Staatsanw...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 2.1.3.1 Verfahrensvoraussetzung

Rz. 8 Die örtliche Zuständigkeit ist für die erstinstanzliche Entscheidung nur eine kurzlebige Verfahrensvoraussetzung. Bei Eröffnung des Hauptverfahrens prüft nach § 16 S. 1 StPO das erstinstanzliche Gericht seine örtliche Zuständigkeit von Amts wegen. Verneint das Gericht seine Zuständigkeit, so lehnt es die Eröffnung des Hauptverfahrens ab. Die Anklage kann dann bei einem ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 3.4.4 Strafbefehl gegen Jugendliche und Heranwachsende

Rz. 34 Hat das Gericht entgegen § 79 JGG (Rz. 8) einen Strafbefehl erlassen und legt der Angeschuldigte Einspruch ein, so verweist das Gericht die Sache an das zuständige Jugendgericht gleicher Ordnung zur Durchführung der Hauptverhandlung.[1]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.1.4 Banken und Kreditinstitute

Rz. 6 Kontounterlagen sind Gegenstände, die als Beweismittel für die Untersuchung von Bedeutung sein können.[1] Gemäß § 95 Abs. 1 StPO ist der Gewahrsamsinhaber verpflichtet, die Unterlagen herauszugeben. Erfolgt die Herausgabe nicht freiwillig, so sind die Unterlagen zu beschlagnahmen.[2] Banken oder Kreditinstitute haben einen Entschädigungsanspruch nach § 23 JVEG, wenn si...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 3.4.3 Beschränkung und nachträgliche (Teil-)Rücknahme des Einspruchs

Rz. 33 Der Angeklagte kann seinen Einspruch auf einzelne Taten oder auf den Rechtsfolgenausspruch begrenzen.[1] Gerade die Beschränkung auf das Strafmaß bietet sich in der Praxis oftmals an. Einerseits erwachsen auf diese Weise die abgeurteilten Taten in Rechtskraft, eine Verböserung ist dann nicht mehr möglich. Andererseits hat sich die Vermögenslage des Angeklagten zum Zei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.1.2 Sachverständige

Rz. 4 Sachverständige sind Personen, die aufgrund besonderer Sachkunde berufen sind, im Verfahren über Erfahrungssätze einer Wissenschaft oder eines Lebenssachverhalts auszusagen und i. d. R. aus ihnen Schlussfolgerungen auf konkrete Tatsachen zu ziehen.[1] Sachverständige und Zeugen unterscheiden sich durch den Inhalt der Aussage. Der Zeuge berichtet über selbst wahrgenomme...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 3.2.4 Verbot der Mehrfachverteidigung

Rz. 30 Nach § 146 StPO ist die Mehrfachverteidigung bei Tat- und bei Verfahrensidentität unzulässig. Sinn der Regelung ist es, den Beschuldigten vor möglichen widerstreitenden Interessen auf Seiten seines Verteidigers zu schützen, der anderenfalls u. U. versuchen müsste, den Ansprüchen mehrerer Personen gerecht zu werden.[1] Diese Schutzfunktion ist nicht disponibel, da die ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 3.4.5 Steuerliche Behandlung der Verteidigerkosten

Rz. 35 Im Zusammenhang mit der Beantragung eines Strafbefehls entstehen für den Beschuldigten regelmäßig Kosten für die Strafverteidigung. Solche Kosten sind ertragsteuerlich als Werbungskosten oder Betriebsausgaben dann absetzbar, wenn sie in engem Zusammenhang mit der Berufsausübung stehen. Sofern diese Kosten dem Privatbereich zuzurechnen sind, ist ein Abzug gem. § 12 ESt...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 4.1 Allgemeines

Rz. 19 Das verfassungsrechtliche Gebot des gesetzlichen Richters [1] erfordert, dass nicht nur die sachliche, örtliche und funktionelle Zuständigkeit des zur Entscheidung berufenen Gerichts, sondern auch der zuständige Spruchkörper des Gerichts und dessen Besetzung von vornherein feststehen. Diese Festlegung erfolgt durch den Geschäftsverteilungsplan, der vor Beginn des Gesch...mehr