Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Autonome Satzungen

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Satzungen sind Gesetze im materiellen Sinn, die von öffentlich-rechtlichen Körperschaften zur Regelung ihrer Selbstverwaltungsangelegenheiten erlassen werden (vgl. z. B. BFH, v. 17.12.2015, V R 45/14, BStBl II 2017, 658). Im Steuerrecht sind v.a. die kommunalen Satzungen zur Erhebung der örtlichen Verbrauch- und Aufwandsteuern von Bedeu...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / a) Ermessenüberschreitung

Tz. 36 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eine Ermessensüberschreitung liegt vor, wenn die Behörde eine nicht im Rahmen der Ermessensermächtigung liegende Rechtsfolge wählt, sondern darüber hinausgeht. Beispiel Nach § 329 AO darf das einzelne Zwangsgeld 25 000 EUR nicht übersteigen. Damit ist der Höchstrahmen gesetzlich bestimmt. Setzt die Finanzbehörde ein höheres Zwangsgeld fe...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Selbstständige nachhaltige Tätigkeit

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Es muss sich um eine selbstständige nachhaltige Tätigkeit handeln. Unter Tätigkeit ist jede Art von Tun, Dulden oder Unterlassen zu verstehen. Eine Tätigkeit ist dann selbstständig, wenn sie mit anderen Tätigkeiten nicht dergestalt zusammenhängt, dass ihre Ausübung ohne die anderweitige Betätigung nicht möglich wäre. Sie darf also nicht ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Inanspruchnahme des Haftenden

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Wegen der Inanspruchnahme des Haftenden durch Haftungsbescheid und Zahlungsaufforderung s. §§ 191 und 219 AO. Neben dem Haftungsschuldner kann selbstverständlich der Steuerschuldner weiter in Anspruch genommen werden, auch wenn diesem selbst nicht der Vorwurf der Steuerstraftat gemacht werden kann. Weder der Steuerschuldner, noch der Rü...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Anwendungsbereich

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift findet in allen Fällen der Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden und ihnen gleichgestellten Bescheiden (s. Vor §§ 172–177 AO Rz. 3 ff.) Anwendung, gleichgültig, ob die Aufhebung oder Änderung durch konkrete, in den §§ 172 bis 177 AO aufgeführte Voraussetzungen oder allgemein dadurch gerechtfertigt ist, dass der Besc...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Beck, DStR 1984, 671; von Wedelstädt, Zeitpunkt des Bekanntwerdens von Tatsachen und Verhältnis der Änderung von Steuerbescheiden nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 Satz 2 AO zueinander, DB 1984, 1215; Birkenfeld, Änderung von Steuerbescheiden wegen nachträglich bekannt gewordener Tatsachen, DStZ 1989, 391; Martens, Änderung von Steuerbescheiden wegen neuer Tatsachen, StuW 1989,...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung und Anwendungsbereich der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift des § 165 AO ermöglicht mit der vorläufigen Steuerfestsetzung die Berücksichtigung gegenwärtig nicht aufklärbarer Sachlagen in Steuerbescheiden, indem sie insoweit einen partiellen Aufschub der materiellen Bestandskraft regelt und damit nach Klärung der Sachlage eine eingeschränkte Änderung von Steuerfestsetzungen eröffnet...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Tatbestandliche Voraussetzungen

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Mit den in § 328 Abs. 1 AO aufgeführten Zwangsmitteln können nur solche Verwaltungsakte durchgesetzt werden, die auf Vornahme einer Handlung oder auf Duldung oder Unterlassung gerichtet sind. Demgegenüber können Verwaltungsakte, die auf eine Geldleistung gerichtet sind, nur in dem nach §§ 259 bis 327 AO zulässigen Verfahren erzwungen wer...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Tatbestandliche Voraussetzungen

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gemäß § 276 Abs. 1 und 2 AO ist der aufzuteilende Steuerbetrag abhängig vom Zeitpunkt der Antragstellung. Wird der Antrag vor Einleitung der Vollstreckung gestellt, d. h. vor Ausfertigung der Rückstandsanzeige (§ 276 Abs. 5 AO), so wird die Steuer aufgeteilt, die im Zeitpunkt des Eingangs des Aufteilungsantrages geschuldet ist. Geschulde...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung und Inhalt der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift regelt die Steuerfestsetzung durch Steuerbescheid. Im in den §§ 155ff. AO geregelten Steuerfestsetzungsverfahren wird über den Steueranspruch entschieden, indem durch Steuerbescheid ggfs. ausschließlich automationsgestützt (§ 155 Abs. 4 AO) die Steuern festgesetzt werden. Im Unterschied dazu werden im Feststellungsverfahre...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Ort der Buchführung

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Um der Finanzbehörde den jederzeitigen Zugang zu den Büchern und Aufzeichnungen zu ermöglichen, schreibt § 146 Abs. 2 Satz 1 AO vor, dass Bücher und sonstige erforderliche Aufzeichnungen im Geltungsbereich der AO , nicht aber notwendigerweise am Sitz des Unternehmens zu führen und aufzubewahren sind. Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/201...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Grundlagenbescheid

Tz. 94 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Grundlagenbescheide sind nach der Legaldefinition des § 171 Abs. 10 Satz 1 AO Feststellungsbescheide, Steuermessbescheide oder andere Verwaltungsakte, die für die Festsetzung einer Steuer bindend sind. Obwohl der Wortlaut des § 171 Abs. 10 AO eine Bindungswirkung für die "Steuer" verlangt, findet die Norm auch auf ein zweistelliges Fest...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Zeitliche Grenzen

Tz. 24 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Korrekturen sind grundsätzlich nur innerhalb der Festsetzungsfrist zulässig. Diese endet nach § 171 Abs. 10 AO jedoch nicht vor Ablauf von zwei Jahren nach Bekanntgabe des Grundlagenbescheids (s. § 171 AO Rz. 92 ff.; BFH v. 24.05.2006, I R 93/05, BStBl II, 2007, 76). Ist der Grundlagenbescheid innerhalb dieser Zwei-Jahres-Frist unvo...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Inhalt des Sechsten Teils

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Sechste Teil der AO, der die §§ 249 bis 346 AO umfasst, regelt das Verfahren hinsichtlich der Vollstreckung von Ansprüchen, die den Finanzbehörden gegenüber den Stpfl. zustehen. Der Vollstreckung zugänglich sind nur Verwaltungsakte, mit denen eine Geldleistung, eine sonstige Handlung, eine Duldung oder Unterlassung gefordert wird (§ ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Anwendungsbereich der Vorschrift

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Unter Vorbehalt der Nachprüfung können nach § 164 Abs. 1 Satz 1 AO Steuern festgesetzt werden. Die Vorschrift ist nicht auf Steuerbescheide i. S. des § 155 Abs. 1 Satz 1 AO beschränkt, sondern auf alle Steuerbescheiden gleichgestellte Bescheide anwendbar, also auf Freistellungsbescheide (§ 155 Abs. 1 Satz 3 AO), Bescheide über die gesond...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Tatbestandliche Voraussetzungen

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Voraussetzung für die Korrektur eines Aufteilungsbescheids ist nach § 280 Abs. 2 AO, dass die Vollstreckung nicht bereits beendet ist. Die Vollstreckung ist beendet, wenn die Vollstreckung endgültig eingestellt ist (§ 257 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 3 AO). Die Sperre des § 280 Abs. 2 AO greift aber nicht ein, wenn die Vollstreckung gem. § 258...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Tatbestandliche Voraussetzungen

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 346 Abs. 1 AO ordnet an, dass Kosten, die bei richtiger Behandlung der Sache nicht entstanden wären, nicht zu erheben sind. Eine unrichtige Sachbehandlung liegt aber nicht schon bei jeder rechtswidrigen Behandlung der Sache vor, sondern nur dann, wenn sich die Vollstreckungsmaßnahme unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des je...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Allgemeines

Tz. 16 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Regelung des § 155 Abs. 2 AO durchbricht als vorläufige Maßnahmeden Grundsatz der Trennung von Feststellungs- und Festsetzungsverfahren, wonach gesondert festzustellende Besteuerungsgrundlagen nicht durch einen Folgebescheid geregelt werden dürfen und umgekehrt (s. § 182 AO Rz. 2): Auch wenn ein erforderlicher Grundlagenbescheid noc...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Die Regelung in § 147a Abs. 1

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der durch Gesetz vom 29.07.2009 (BGBl 2009 I, 2302) eingefügte § 147a AO begründet für Stpfl. mit – positiven – Überschusseinkünften von insgesamt mehr als 500 000 EUR besondere Aufbewahrungspflichten für Veranlagungszeiträume, die nach dem 31.12.2009 beginnen (§ 5 Steuerhinterziehungsbekämpfungsverordnung), die nach § 147 AO nicht beste...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Geltung für Steuern einschließlich Steuervergütungen

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Anwendungsbereich der AO erstreckt sich nach § 1 Abs. 1 Satz 1 AO auf Steuern, einschließlich Steuervergütungen sowie Steuererstattungen (§ 37 Abs. 1 AO). Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Während § 3 Abs. 1 AO den Begriff der Steuer gesetzlich definiert, enthält das Gesetz keine Definition für Steuervergütungen. Es handelt sich d...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Beteiligung mehrerer Personen

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die einheitliche Feststellung setzt die Beteiligung mehrerer Personen an der gemeinschaftlichen Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen einer Einkunftserzielungvoraus, denen die einkommensteuerpflichtigen oder körperschaftsteuerpflichtigen Einkünfte steuerlich zuzurechnen sind. Die Voraussetzungen "mehrere" und "zurechnen" bedeuten, das...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Gegenstand und Voraussetzungen der Bindungswirkung

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bindungswirkung besagt, dass die im Feststellungsbescheid getroffenen Feststellungen für die Folgebescheide verbindlich sind, soweit die Feststellungen für diese von Bedeutung sind. Dies hängt grundsätzlich von der Abgrenzung der den Grundlagenbescheiden einerseits und den Folgebescheiden andererseits zugewiesenen Regelungsbereiche ab (B...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Begünstigende – nicht begünstigende Steuerverwaltungsakte

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zu unterscheiden ist bei der Anwendung der §§ 130f. AO weiter zwischen begünstigenden (§ 130 Abs. 2 AO, § 131 Abs. 2 AO) und nicht begünstigenden (§ 130 Abs. 1 AO, § 131 Abs. 1 AO) Steuerverwaltungsakten: Während nicht begünstigende Verwaltungsakte, auch wenn sie rechtmäßig sind, fast uneingeschränkt korrigierbar sind (§ 130 Abs. 1, § 1...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Anwendungsbereich der Vorschrift

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Anwendungsbereich des § 110 AO erstreckt sich nach § 110 Abs. 1 Satz 1 AO auf alle gesetzlichen Fristen, die für Handlungen gesetzt sind, über die Finanzbehörden zu befinden haben. Dazu gehören vor allem die für außergerichtliche Rechtsbehelfe geltenden Rechtsbehelfsfristen (§ 355 Abs. 1 AO). Antragsfristen aller Art fallen unabhängi...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Jestädt, Ist die "kleine Selbstanzeige" gem. § 378 Abs. 3 AO nach einer Außenprüfung sinnvoll? BB 1998, 1394; Reichling, Selbstanzeige und Verbandsgeldbuße im Steuerstrafrecht, NJW 2013, 2233. Tz. 21 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Täter kann nach näherer Maßgabe des § 378 Abs. 3 AO Bußgeldfreiheit erlangen. Die Voraussetzungen der strafbefreienden Selbstanzeige nach § 371...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Anwendungsbereich

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 177 AO findet in allen Fällen Anwendung, in denen die Bestandskraft einer Steuerfestsetzung durchbrochen werden kann, d. h. in denen die Voraussetzungen für eine Änderung oder Aufhebung eines Steuerbescheides vorliegen (Loose in Tipke/Kruse, § 177 AO Rz. 1). Als Korrekturnormen kommen neben den §§ 172ff. AO, auch § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Art und Weise der Saldierung

Tz. 25 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Durch die ausdrückliche Trennung der Saldierungsvoraussetzungen in § 177 Abs. 1 und 2 AO ist klargestellt, dass Mehr- und Mindersteuern, die sich aus dem gleichzeitigen Vorliegen der Voraussetzungen für eine Korrektur zugunsten und zuungunsten des Stpfl. ergeben, für die Bemessung des Saldierungsspielraums nicht ihrerseits in ihrer Ausw...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Empfangsbevollmächtigter

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Fehlt ein zur Vertretung berufener Geschäftsführer, ist der Empfangsbevollmächtigte befugt, Einspruch einzulegen. Die Befugnis nach § 352 Abs. 1 Nr. 1 1. Alt. AO schließt eine Befugnis des § 352 Abs. 1 Nr. 1 2. Alt. AO also tatbestandsmäßig aus. An einem vertretungsbefugten Geschäftsführer fehlt es z. B. bei Erbengemeinschaften oder Mite...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Weitere Entwicklungen

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Aufgrund der im ersten Jahrzehnt der praktischen Bewährung der FGO gemachten Erfahrungen hat sich das Bedürfnis nach einer Entlastung des BFH ergeben. Der Gesetzgeber hat daher durch das BFHEntlG v. 08.07.1975 (BGBl I 1975, 1861) Abhilfe zu schaffen versucht. Das BFHEntlG war mehrmals verlängert worden und galt bis 31.12.2000; es suspend...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Allgemeines, Begriff der gemeinnützigen Zwecke

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift erläutert den Begriff der gemeinnützigen Zwecke. Gemeinnützige Zwecke werden nach § 52 Abs. 1 Satz 1 AO durch eine Körperschaft dann verfolgt, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern. Die begünstigte Tätigkeit setzt nicht die Vollend...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 8. Aufhebung oder Änderung der tatsächlichen Verständigung

Tz. 36 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Da sie kein Verwaltungsakt ist, gelten die §§ 130f. AO nicht. Ein einseitiger Widerruf der eigenen Verständigungserklärung ist grundsätzlich nicht möglich, und zwar auch dann nicht, wenn ein Beteiligter Nachteile der Einigung festzustellen glaubt (BFH v. 11.04.2017, IX R 24/15, BStBl II 2017, 1155 m. w. N.) oder der Stpfl. bei ihrem Abs...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Fälligkeit und Vollstreckbarkeit des Steueranspruchs

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Fälligkeit des Steueranspruchs tritt mit dem Zeitpunkt ein, mit dem die Steueranmeldung als Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung wirkt. Für die Vollstreckung der fälligen Steuer bedarf es keines Leistungsgebotes (§ 254 Abs. 1 Satz 4 AO i. V. m. § 249 Abs. 1 AO; AEAO zu § 168, Nr. 1 Abs. 2).mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Wirtschaftswertgrenze

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zu beachten ist, dass § 141 Abs. 1 Nr. 3 AO auf den in Anlehnung an § 46 BewG zu ermittelnden Wirtschaftswert (nicht andere Werte) der selbstbewirtschafteten (nicht der verpachteten oder brachliegenden) land- und forstwirtschaftlichen Flächen abstellt (BFH v. 06.07.1989, IV R 97/87, BStBl II 1990, 606), unabhängig davon, ob sie im Eigent...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift hat Personenvereinigungen und andere Gebilde im Auge, die zwar zivilrechtlich nicht rechtsfähig sind, aber steuerlich Steuersubjekt und damit auch Steuerschuldner sein können. § 267 AO bereitet den vollstreckungsrechtlichen Boden für die unmittelbar gegen diese Gebilde gerichteten Steuerfestsetzungen. Rz. 2 Stand: 22. Aufla...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eine Veränderung der die örtliche Zuständigkeit begründenden Umstände (s. § 17 AO Rz. 3) bewirkt nicht unmittelbar den Wegfall der bisherigen örtlichen Zuständigkeit. Der Wechsel der Zuständigkeit tritt erst dann ein, wenn eine der beiden Finanzbehörden von der Änderung der tatsächlichen Verhältnisse erfährt. Zur Sonderregelung bei der A...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Kleinbetragsregelung

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 239 Abs. 2 Satz 2 AO schreibt zwingend vor, dass Zinsen nur dann festgesetzt werden, wenn sie mindestens zehn Euro betragen. Diese Kleinbetragsregelung ist eine Spezialvorschrift gegenüber der in § 156 Abs. 1 AO enthaltenen Ermächtigung zum Erlass der KleinbetragsVO (a. A. FG Bbg v. 23.01.2001, 3 K 922/99, EFG 2001, 669).mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Aufrechnung

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 238 Abs. 1 Satz 3 AO ist eine besondere Berechnungsvorschrift für Aufrechnungen. Sofern der zu verzinsende Anspruch durch Aufrechnung erlischt, gilt der Tag, an dem die Schuld des Aufrechnenden fällig wird, als Tag der Zahlung. Anders als § 226 Abs. 1 AO i. V. m. § 389 BGB stellt die Vorschrift auf die Fälligkeit und nicht auf den Zeit...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Folgen der Verletzung des Steuergeheimnisses

Tz. 43 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Verletzung des Steuergeheimnisses wird gem. § 355 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Ferner kann das Gericht nach § 358 StGB als Nebenfolge die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden, aberkennen. Voraussetzung ist ein Strafantrag des Dienstvorgesetzten oder des Verletzten. Bei Taten amtlich ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Irrtum; Unrechtsbewusstsein

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ein Tatbestandsirrtum im Sinne von § 11 Abs. 1 OWiG (s. § 16 StGB und dazu § 370 AO Rz. 57 ff.) schließt den Vorsatz auch bei Ordnungswidrigkeiten aus. Er kann jedoch zu einer Geldbuße wegen fahrlässiger (bzw. leichtfertiger) Begehung führen, sofern die betreffende Vorschrift nicht nur vorsätzliche Begehung mit Geldbuße bedroht. Tz. 13 S...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Höhe der Gebühr

Rz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Höhe der Gebühr beträgt für alle Pfändungsmaßnahmen einheitlich 26 EUR. Nach Einführung dieser Festgebühr zum 01.01.2005 kommt es auf die Höhe der zu vollstreckenden Beträge nicht mehr an. Eine Gebührentabelle, wie sie die bis 31.12.2004 geltende Rechtslage vorsah (§ 339 Abs. 4 AO a. F.), ist ebenso entfallen, wie die Ermäßigung der ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift begründet eine Haftung der Steuerhinterzieher und der Steuerhehler sowie der Teilnehmer an solchen Steuerstraftaten für die durch diese verkürzten Steuern und die zu Unrecht gewährten Steuervorteile. Als Steuerstrafe ist die Haftung nicht anzusehen, ihrer Rechtsnatur nach hat sie Schadensersatzcharakter (BFH v. 26.02.1991,...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. EU-Beitreibungsgesetz

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Im Verhältnis zu den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften gilt außer den völkerrechtlichen Abkommen seit dem 01.01.2012 das EU-Beitreibungsgesetz (EUBeitrG), das die EU-Beitreibungsrichtlinie in deutsches Recht umsetzt und das überholte EG-Beitreibungsgesetz ablöst (BeitrRUmsG v. 13.12.2011, BGBl I 2011, 2592). Das EU-BeitrG r...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Wirkung der Benennung

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Wird ein Empfangsbevollmächtigter benannt, ist der Verwaltungsakt mit Wirkung für den Beteiligten diesem gegenüber bekannt zu geben. Unerheblich ist, ob dem Beteiligten der Verwaltungsakt tatsächlich zugeht. Ein Empfangsbevollmächtigter ist nicht gleichzeitig Bevollmächtigter i. S. des § 80 Abs. 1 AO. Zu anderen Rechtshandlungen als zur ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Allgemeines

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die in der Praxis kaum relevante Vorschrift begründet für die eidliche Vernehmung von Auskunftspflichtigen, die nicht Beteiligte sind, die Zuständigkeit des Gerichts. Damit ergänzt § 94 AO die in § 93 AO geregelte Auskunftspflicht Dritter. Die zusätzliche Übertragung dieser Aufgabe auf die Gerichte lässt sich nur mit der geringen Zahl de...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Besonderheiten für Ausschussmitglieder

Tz. 16 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 82 Abs. 3 AO regelt das besondere Verfahren beim Ausschluss eines Ausschussmitglieds. Da im Besteuerungsverfahren regelmäßig keine Ausschüsse tätig sind, hat die Vorschrift in der Praxis keinenennenswerteBedeutung. Eine gewisse Bedeutung verbleibt ihr für die Tätigkeit des Prüfungsausschusses zur Steuerberaterprüfung (s. § 37b StBerG)...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / g) Zustellung an mehrere Beteiligte/Ehegatten

Tz. 35 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Soll ein Verwaltungsakt mehreren Beteiligten zugestellt werden, so ist – soweit kein gemeinsamer Bevollmächtigter vorhanden ist – das Dokument jedem einzelnen gesondert zuzustellen. Dies gilt auch bei der Zustellung an Ehegatten oder Lebenspartner. Haben beide Ehegatten/Lebenspartner gegen einen zusammengefassten Steuerbescheid Einspruc...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Kein Antragserfordernis

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Gewährung von Vollstreckungsschutz gem. § 258 AO bedarf keines hierauf gerichteten Antrags des Vollstreckungsschuldners. Gleichwohl wird im Regelfall der Vollstreckungsschuldner einschlägige Maßnahmen entweder ausdrücklich beantragen oder wenigstens durch entsprechende Gegenvorstellungen initiieren. Aus dem Untersuchungsgrundsatz (§...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Franke, Die Rechtsprechung des BGH zum Täter-Opfer-Ausgleich, NStZ 2003, 410; Schädler, Nicht ohne das Opfer? Der Täter-Opfer-Ausgleich und die Rechtsprechung des BGH, NStZ 2005, 366. Tz. 39 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 46a StGB kann das Gericht die Strafe nach § 49 Abs. 1 StGB mildern (s. § 370 AO Rz. 70) oder ganz von Strafe absehen, wenn der Täter durch Wiedergutm...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Beispiele aus der Rechtsprechung

Tz. 21 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die oft nicht leicht zu treffende Entscheidung über die steuerliche Anerkennung oder Verwerfung gegebener Sachverhalte spiegelt sich in einer vielfältigen Rechtsprechung wieder, in der einige besondere Schwerpunkte erkennbar werden. Die zu § 42 AO a. F. entwickelte Rechtsprechung ist weiter von Bedeutung, da das Tatbestandsmerkmal der b...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Bevollmächtigte

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Wer ohne Organ zu sein aufgrund zivilrechtlicher Vereinbarung für den Stpfl. Erklärungen abgibt (Arbeitnehmer, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer), also als Erfüllungshilfe tätig wird, ist nicht zur Berichtigung unrichtiger Erklärungen verpflichtet (s. BGH v. 20.12.1995, 5 StR 412/95, wistra 1996, 184; Seer in Tipke/Kruse, § 153 AO Rz. 4; ...mehr