Fachbeiträge & Kommentare zu Abgrenzung

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.10 Grundrentenzuschlag und sein Verhältnis zu den Leistungen des Vierten Kapitels des SGB XII

Rz. 98 Ziel des Grundrentenzuschlags ist es, für langjährig Versicherte eine Alterssicherung oberhalb des Grundsicherungsniveaus der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung i. S. d. Vierten Kapitels des SGB XII – §§ 41 ff. SGB XII – zu schaffen. Es ist daher davon auszugehen, dass die weit überwiegende Anzahl grundrentenberechtigter Rentenempfänger auch im SGB XII-L...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.3 Abgrenzung in der Steuerbilanz

2.4.3.1 Allgemeines Tz. 125 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Nachdem nun klar ist (s Tz 124), dass es auch nach (geläuterter) Verw-Auff für die st-bilanzielle Abgrenzung von EK und FK nicht auf die Behandlung in H-Bil ankommt, lautet der Grundsatz zunächst, dass Genussrechtskap in der St-Bil als FK anzusehen ist. Es sind nun aber Folgefragen zu klären, deren Ergebnis einer Passivie...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4 Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital in der Handels- und Steuerbilanz

2.4.1 Bilanzierung in der Handelsbilanz Tz. 120 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Hr-lich kann ein Genussrecht bei der emittierenden Gesellschaft sowohl als FK oder auch als EK auszuweisen sein. Das Interesse liegt aber zumeist in einem Ausweis als EK, weil damit die Finanzierungssituation der Gesellschaft insges verbessert wird ("Rating"). Dazu s auch Feldgen (in vGA/vE, F 4, Genus...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG § 3 Abgrenzung der Steuerpflicht bei Personenvereinigungen und nicht rechtsfähigen Vermögensmassen sowie bei Realgemeinden

Ausgewählte Literaturhinweise: Herzig/Kessler, Die begrenzte St-Rechtsfähigkeit von Pers-Mehrheiten nach dem Beschl des GrS des BFH v 25.06.1984, DB 1985, 2476; Streck, Zwischenbil der Rechtsentwicklung nach dem Geprägebeschl des GrS, DStR 1986, 3; Küting, Grundlagen der unternehmerischen Zusammenarbeit, DStR 1990 Beil zu Heft 4. Boin, Die Rechtsfähigkeit der BGB-Gesellschaft – ...mehr

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zfs 03/2024, Der Arbeitsunf... / III. Abgrenzung Wegeunfall – Betriebswegeunfall

Insbesondere bei Unfällen im Straßenverkehr muss zwischen dem Wegeunfall und dem Betriebswegeunfall unterschieden werden. Der Wegeunfall ist in § 8 Abs. 2 SGB VII geregelt. Vereinfacht gesagt handelt es sich bei dem Wegeunfall um einen Unfall von zu Hause oder einem dritten Ort zum Arbeitgeber oder einer auswärtigen Arbeitsstelle. Ein dritter Ort wird allerdings erst dann zu...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 10.7.11 Abgrenzung zur allgemeinen Pflichtverletzung/Vertragsverletzung

Rz. 224 Von dem Anspruch auf Schadensersatz wegen nicht oder schlecht ausgeführter Schönheitsreparaturen ist der Schadensersatzanspruch wegen Schäden zu unterscheiden, der sich aus dem gesetzlichen geregelten Tatbestand der positiven Vertragsverletzung (§ 280 Abs. 1) ergibt. Derartige – unmittelbar zum Schadensersatz verpflichtende – Substanzschäden könnten auch Bohrlöcher a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Abgrenzung der Steuerpflicht bei Personenvereinigungen und nicht rechtsfähigen Vermögensmassen (§ 3 Abs 1 KStG)

3.1 Keine unmittelbare Besteuerung des Einkommens bei einem anderen Stpfl Tz. 10 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Wie oben (s Tz 4) ausgeführt, ist Zweck des § 3 KStG, das von Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen erzielte Einkommen jeweils einmal entweder bei dem Rechtsgebilde selbst oder bei den dahinter stehenden Pers (auch jur Pers) der originären Besteuerung zu unterwerfen (s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.2 Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Abgrenzung zwischen Eigen- und Fremdkapital?

Tz. 121 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 In den letzten Jahren war streitig, inwieweit allein die og hr-liche Einordnung eines Genussrechts als EK dazu führt, dass die dafür an den Genussrechtsinhaber gezahlten Vergütungen nicht als BA abzb sind. Wäre dies der Fall, müsste § 8 Abs 3 S 2, 2. Alt KStG in diesen Fällen nicht mehr geprüft werden. In der Lit war schon seit jeher weitge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2 Abgrenzung der offenen Gewinnausschüttungen

Tz. 3 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Die Verteilung des Einkommens einer Kö erfolgt vorrangig durch offene GA. Es kann sich dabei um Ausschüttungen für abgelaufene Wj oder auch um Vorabausschüttungen handeln. Vorabausschüttungen können bei GmbH auch für das lfd Wj erfolgen; bei AG sind sie nach s § 59 AktG nur nach Ablauf des Wj, aber vor der Aufstellung und der Beschl-Fassung ü...mehr

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ZErb 03/2024, Ausgewählte A... / d. Abgrenzung zur Übertragung von mehr als 90 % der Anteile an einer grundbesitzenden Gesellschaft (§ 1 Abs. 2 GrEStG)

Wie die Anteilsvereinigung soll auch die Steuerbarkeit der Übertragung von mehr als 90 % der Anteile an einer grundbesitzenden Personen- oder Kapitalgesellschaft, also jedweder grundbesitzenden Gesellschaft, Steuerpflicht auslösen. Auch hier ist zu sehen, dass insbesondere bei dem zum 1.7.2021 neu eingeführten Tatbestand für Anteile an Kapitalgesellschaften nach § 1 Abs. 2b G...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Abgrenzung des Gewerbebetriebs

Tz. 33 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Voraussetzung für die Anwendung des § 3 Abs 2 KStG ist zunächst die unbeschr KStPflicht nach § 1 KStG, die dann durch die tatbestandliche Bezugnahme auf die Unterhaltung (Verpachtung) eines Gew wieder iS einer partiellen St-Befreiung eingeschr wird (s Tz 5). Tz. 34 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Die StPflicht ist dabei in § 3 Abs 2 KStG auch wes ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.3.1 Allgemeines

Tz. 125 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Nachdem nun klar ist (s Tz 124), dass es auch nach (geläuterter) Verw-Auff für die st-bilanzielle Abgrenzung von EK und FK nicht auf die Behandlung in H-Bil ankommt, lautet der Grundsatz zunächst, dass Genussrechtskap in der St-Bil als FK anzusehen ist. Es sind nun aber Folgefragen zu klären, deren Ergebnis einer Passivierung in der St-Bil ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.2 Abgrenzungsfragen

Tz. 107 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Zur Abgrenzung von Genussrechten ggü stillen Gesellschaften s Urt des BFH v 08.04.2008 (BStBl II 2008, 852). Eine stille Gesellschaft erfordert danach einen gemeinsamen Zweck, der bei einem Genussrecht regelmäßig nicht gegeben ist. Ein gemeinsamer Zweck geht über eine bloße Kap-Hingabe hinaus. Auch stille Gesellschaften können jedoch höchst...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.1.1 Bilanzielle Behandlung

Tz. 160 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 IdR stellt das Genussrechtskap beim Emittenten in der St-Bil FK dar. In der H-Bil ist jedoch oftmals EK gegeben; dazu s Tz 120. Zur Frage der Maßgeblichkeit der H-Bil für die St-Bil s Tz 121ff. Danach bedeutet ein hr-licher Ausweis des Genussrechtskap als EK noch nicht, dass auch in der St-Bil EK vorliegt. Diese Abgrenzung hat vielmehr nach ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Sontheimer, Die stliche Behandlung von Genussrechten, BB 1984, Beil 19; Knobbe-Keuk, GA auf Genussrechte, BB 1987, 341; Emde, Die handels- und st-bilanzielle Behandlung einer Emission von Genussrechten, BB 1988, 1214; Wüllenkemper, Stliche Aspekte von Optionsgenussscheinen, FR 1991, 473; Ziebe, Rechtsnatur und Ausgestaltung von Genussrechten, DStR 1991, 1594; Linscheidt, Die stli...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.1 Vermieter

Rz. 10 Vermieter ist derjenige, der den (schuldrechtlichen) Mietvertrag als Vermieter abgeschlossen hat. Beim schriftlichen Mietvertrag ergibt sich die Vermieterstellung aus dem Vertrags"rubrum" im Zusammenhang mit der Unterschrift desjenigen am Ende des Formulars, der im Rubrum als Vermieter bezeichnet ist – vom Abschluss durch einen rechtsgeschäftlichen oder gesetzlichen V...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.4 Nichtrechtsfähige andere Zweckvermögen

Tz. 17 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Diese Gr der Zweckvermögen findet sich in der Praxis insbes als Sammelvermögen zur Unterstützung Notleidender, zur Renovierung von Kirchen und Kulturgütern oder zur Förderung sonstiger ideeller, möglicherweise auch gemeinnütziger Zwecke. Kein Zweckvermögen idS sind etwa die Insolvenzmasse, weil die Eink hieraus dem Gesamtschuldner zuzurechne...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6.8 Lärmverursachung – insbesondere Musikausübung

Rz. 75 Der vertragsgemäße Gebrauch der Wohnung bringt naturgemäß eine gewisse Lärmentwicklung mit sich – Umherlaufen in der Wohnung, Betrieb von Haushaltsgeräten, Rundfunk- und Fernsehempfang, Unterhaltungen, Feiern, Pflege von Hausmusik und dgl. Das alles gehört zum Wohnen und beeinträchtigt die Räume als solche nicht. Daher wird das Maß der durch den vertragsgemäßen Gebrau...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Die einzelnen Steuersubjekte nach § 3 Abs 1 KStG

3.2.1 Personenvereinigungen Tz. 14 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Pers-Vereinigungen sind aus stlicher Betrachtungssicht sämtliche Pers-Zusammenschlüsse ohne Rechtspersönlichkeit zur Verfolgung eines ges zulässigen Zwecks (s § 14a Abs 1 AO; zu den Änderungen durch das Kreditzweitmarktförderungsges s Tz 2). Davon abzugrenzen sind die jur Pers des privaten oder öff Rechts mit eigen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.3.4.1 "Gewisse Selbständigkeit"

Tz. 82 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Bei einem Teilbetrieb als Untereinheit eines Betriebs können hinsichtlich der Selbständigkeit nicht die (gleichen) Anforderungen gestellt werden, die einen eigenständigen Betrieb ausmachen (s Urt des BFH v 15.03.1984, BStBl II 1984, 486; und v 12.12.2013, BFH/NV 2014, 693 unter Rn 24). Für die Beurteilung von Betriebseinheiten ist es also uns...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 10.7.3 Verpflichteter der Schönheitsreparaturen

Rz. 145 Nach § 535 Abs. 1 Satz 2 hat der Vermieter die vermietete Sache während der Mietzeit in einem vertragsgemäßen Zustand zu erhalten. Nach § 538 hat der Mieter Veränderungen oder Verschlechterungen der gemieteten Sache, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt werden, nicht zu vertreten. Grundsätzlich hat also der Vermieter die Schönheitsreparaturen zu trage...mehr

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zfs 03/2024, Deckungsschutz... / 2 Aus den Gründen: “…

1. Das Schadenereignis unterfällt dem Deckungsumfang des Haftpflichtversicherungsvertrages, weil es sich um eine gemäß Ziff. I. RBE versicherte gesetzliche Haftpflicht des Kl. aus den Gefahren des täglichen Lebens (BGH VersR 2012, 172) und nicht aus den Gefahren eines Betriebes oder Berufes handelt. a. Mit dem Fällen der Bäume um die Eissporthalle hat sich insbesondere nicht ...mehr

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ZErb 03/2024, Ausgewählte A... / b. Eltern und Kinder oder Geschwister im Einzelfall?

Erfasst sein können auch ggf. "Dreieckskonstellationen".[12] Streitanfällig ist hier insbesondere die Abgrenzung zwischen einer Geschwisterschenkung oder zweier Schenkungen erst der Eltern an ein Kind und dann von ihm an sein Geschwister als Endempfänger eines zweiaktigen Vorgangs.[13] Zwischen Geschwistern, die erst von den Eltern erwarben und dann untereinander übertragen,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.5 Einzelfälle

3.2.5.1 Publikums-GmbH & Co KG Tz. 18 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Eine Publikums-GmbH & Co KG ist nach dem Beschl des GrS des BFH (s Beschl des GrS des BFH v 25.06.1984, BStBl II 1984, 751) eine Pers-Ges und damit weder ein Verein ohne Rechtspersönlichkeit nach § 1 Abs 1 Nr 5 KStG noch eine Pers-Vereinigung nach § 3 Abs 1 KStG. Zu der Frage der Rechtsqualität der Gemeinschaft ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.3.3 Anwendung von § 5 Abs 2a EStG?

Tz. 128 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Nach § 5 Abs 2a EStG sind für Verpflichtungen, die nur zu erfüllen sind, soweit künftig Einnahmen oder Gewinne anfallen, Verbindlichkeiten oder Rückstellungen erst anzusetzen, wenn die Einnahmen oder Gewinne angefallen sind. Zur Anwendung des § 5 Abs 2a EStG hat die FinVerw mit Schr des BMF v 08.09.2006 (BStBl I 2006, 497) Stellung genommen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.5.6 Sonstige Gemeinschaften

Tz. 30 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Bei einem vom RFH (s Urt des RFH v 04.04.1933, RStBl 1933, 990) entschiedenen Fall, in dem sich eine Vielzahl sog "Holzrechtler" zusammengeschlossen hatte, um ein Brauhaus zu betreiben, wurde die KStPflicht verneint, weil die tats Handhabung der Organisation gegen die Auff des FA sprach, das Einzelrecht der Beteiligten trete hinter das Gesam...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.3.2 Wirtschaftliche Belastung durch Rückzahlungsverpflichtung?

Tz. 126 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Zunächst ist für die Zuordnung der Kap-Zuführung zu prüfen, ob das zugeführte Kap dauerhaft in das Vermögen der empfangenden Kap-Ges übergehen sollte und eine Rückzahlung nicht beabsichtigt ist; dazu s Rn 8ff des Schr des BMF v 11.04.2023 (BStBl I 2023, 672). Die FinVerw geht dabei davon aus, dass es sich bei einer Kap-Zuführung von einem f...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1 Personenvereinigungen

Tz. 14 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Pers-Vereinigungen sind aus stlicher Betrachtungssicht sämtliche Pers-Zusammenschlüsse ohne Rechtspersönlichkeit zur Verfolgung eines ges zulässigen Zwecks (s § 14a Abs 1 AO; zu den Änderungen durch das Kreditzweitmarktförderungsges s Tz 2). Davon abzugrenzen sind die jur Pers des privaten oder öff Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit (in...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.3.4 Folgen des fehlenden Ansatzes einer Verbindlichkeit

Tz. 131 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Kommt eine Passivierung nach den og Kriterien entweder wegen fehlender wirtsch Belastung oder wegen der Anwendung von § 5 Abs 2a EStG nicht in Betracht, führt der Zugang des Kap (sofern die Voraussetzungen bereits von vornherein nicht vorliegen) oder der Wegfall des Passivierungsverpflichtung (falls die Voraussetzungen erst nach der Kap-Zufüh...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.5.3 Ausländische Gesellschaften

Tz. 21 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Wegen der KStPflicht ausl Gesellschaftsformen s § 1 KStG Tz 80 ff.mehr

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Neumann-Redlin, Springer, Z... / 3 Mitteilungs- und Nachweispflichten bei Erkrankungen im Inland (Abs. 1)

Rz. 8 § 5 Abs. 1 EFZG regelt Mitteilungs- und Nachweispflichten bei Erkrankungen im Geltungsbereich des EFZG. Anknüpfungspunkt ist damit der Ort der Erkrankung: Diese muss – in Abgrenzung zu § 5 Abs. 2 EFZG – im Inland bestehen. 3.1 Mitteilungspflicht (Abs. 1 Satz 1) Rz. 9 Nach § 5 Abs. 1 Satz 1 EFZG ist der Arbeitnehmer verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Allgemeines

Tz. 31 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Hauberg-, Wald-, Forst-, Laubgen und ähnliche Realgemeinden sind nur insoweit kstpfl, als sie einen Gew unterhalten oder verpachten, der über den Rahmen eines Nebenbetriebes hinausgeht. § 3 Abs 2 KStG stellt die stliche Gleichbehandlung der Realgemeinden unabhängig von ihrer Rechtsform sicher. Gleichzeitig erfolgt eine Abgrenzung der Besteuer...mehr

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ZErb 03/2024, Ausgewählte A... / 1

Bei der Nachfolgeplanung steht häufig zunächst die Erbschaft- und Schenkungsteuer im Mittelpunkt. Grunderwerbsteuerfolgen können aber auch angesichts der in den Bundesländern teilweise sehr hohen Grunderwerbsteuersätze (von z.B. 6,5 % in NRW) erheblich störende Auswirkungen haben. Nachfolgend werden einzelne Aspekte des Zusammentreffens der Grunderwerbsteuer mit der unentgel...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.5.4 Kartelle und Syndikate

Tz. 22 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Kartelle sind Zusammenschlüsse selbständig bleibender Unternehmer zur Regelung des wirtsch Wettbewerbs. Kartellaufgaben sind im Wes Vereinbarungen über Preis- und Absatzbedingungen, über Produktionseinschränkungen, Auftragsverteilung ua (Preiskartell, Gebietskartell). Es gehört idR nicht zu den Aufgaben eines Kartells, als Zentralstelle für ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3 Nichtrechtsfähige Stiftungen

Tz. 16 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Bei nichtrechtsfähigen Stiftungen handelt es sich um Stiftungen, die nicht staatlich genehmigt sind. Begründet werden diese, wenn einer natürlichen oder jur Pers Vermögensteile von dritter Seite (per Schenkung oder testamentarisch) mit der Auflage zugewendet werden, die Erträge daraus für einen bestimmten Zweck zu verwenden. Im Vordergrund s...mehr

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ZErb 03/2024, Ausgewählte A... / b. Grenzfall Übernahme- oder Kaufrechtsvermächtnis

Dennoch sind bei der Abgrenzung beider Steuern eine Reihe von Grenzfällen zu beachten, die im Einzelfall Grunderwerbsteuer auslösen können.[2] Ein Beispielsfall ist etwa die im Einzelfall enge Grenzlinie zwischen einem ggf. nicht nach dem GrEStG evt. steuerbaren, aber schon teilentgeltlichen Übernahmevermächtnis als Erwerb von Todes wegen i.S.d. § 3 Nr. 2 GrEStG [3] und einem...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.5.2 Konzerne

Tz. 20 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Nach § 18 AktG bilden rechtlich selbständige Unternehmen, die zu wirtsch Zwecken unter einheitlicher Leitung zusammengefasst sind, einen Konzern. Die einzelnen Unternehmen sind Konzernunternehmen. Die Konzernunternehmen bleiben rechtlich selbständig, sind aber der einheitlichen Leitung der Konzernführung unterworfen. Sie können sowohl unterg...mehr

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zfs 03/2024, Der Arbeitsunf... / IV. "Wie-Beschäftigung"

Die "Wie-Beschäftigung" ist in § 2 Abs. 2 SGB VII geregelt. Demnach stehen auch solche Personen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung an, die wie Versicherte tätig werden. Voraussetzung dafür ist, dass die durchgeführte Tätigkeit einen wirtschaftlichen Wert hat, dass es sich um eine dem Unternehmen dienende Tätigkeit handelt, die dem wirklichen oder mutmaßlich...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.2 Nichtrechtsfähige Anstalten

Tz. 15 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Im Gegensatz zu den idR in öff-rechtlicher Form existierenden rechtsfähigen Anstalten (zB Rundfunkanstalten etc) handelt es sich bei nichtrechtsfähigen Anstalten um eigenständige organisatorische Gebilde, die – ohne rechtsfähig zu sein – einen bestimmten Zweck verfolgen. Die Organisation selbst steht hier im Vordergrund. Vermögen wird im Geg...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 8.1 Zahlung der Miete

Rz. 94 Die Pflicht zur Entrichtung der Miete ist eine Hauptpflicht des Mieters im Rahmen des gegenseitigen Vertrags (§§ 320 ff.) zwischen den Mietvertragsparteien. Fehlt eine Mietvereinbarung, liegt kein Mietvertrag, möglicherweise aber Leihe vor. Dabei ist es nicht unbedingt notwendig, sich auf eine bestimmte Höhe der Miete zu einigen, wenn nur eine bestimmbare Miete verein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.5.1 Publikums-GmbH & Co KG

Tz. 18 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Eine Publikums-GmbH & Co KG ist nach dem Beschl des GrS des BFH (s Beschl des GrS des BFH v 25.06.1984, BStBl II 1984, 751) eine Pers-Ges und damit weder ein Verein ohne Rechtspersönlichkeit nach § 1 Abs 1 Nr 5 KStG noch eine Pers-Vereinigung nach § 3 Abs 1 KStG. Zu der Frage der Rechtsqualität der Gemeinschaft der Anleger einer Publikums-Gm...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4.3 Zulässigkeit inkongruenter Gewinnausschüttungen

Tz. 14 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Nach § 29 Abs 3 S 2 GmbHG kann eine GA auch abw vom Beteiligungsverhältnis (also inkongruent/disquotal/disproportional) erfolgen. Ein solcher abw Gewinnverteilungsmaßstab kann im Gesellschaftsvertrag festgelegt werden. Stlich ist fraglich (und streitig), ob eine solche inkongruente GA anerkannt werden kann. Der BFH hat diese Frage selbst für ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.3.2 Voraussetzungen eines Teilbetriebs (Allgemeines)

Tz. 77 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Die Rspr versteht unter Teilbetrieb einen organisch geschlossenen, mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestatteten Teil eines Gesamtbetriebs, der – für sich betrachtet – alle Merkmale eines Betriebs iSd EStG aufweist und als solcher funktions- und lebensfähig ist (ständige Rspr, s Urt des BFH v 13.02.1996, BStBl II 1996, 409; v 18.10.1999, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.4.2 Ausschlussfrist für die Antragstellung (§ 20 Abs 2 S 3 UmwStG)

Tz. 211a Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Der Antrag auf Bewertung der Sacheinlage unterhalb des gW "ist spätestens bis zur erstmaligen Abgabe der stlichen Schluss-Bil bei dem für die Besteuerung der übernehmenden Gesellschaft zuständigen FA zu stellen" (s § 20 Abs 2 S 3 UmwStG). Nach der Ges-Begr soll durch § 20 Abs 2 S 3 UmwStG klargestellt werden, "dass der Antrag auf Bw- oder Z...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Historische Entwicklung

Tz. 1 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Sowohl das KStG 1920 (RGBl, 1920, 393) als auch das KStG 1922 (RGBl I 1922, 472) regelten jeweils in § 1 KStG im Anschluss an die KStPflicht jur Pers auch die KStPflicht nichtrechtsfähiger Pers-Vereinigungen (ab 2024: "Pers-Vereinigung" entspr § 14a AO): „Der KSt unterliegen mit ihrem Einkommen:mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5 Inhaltlicher Umfang der Gebrauchsgewährung

Rz. 45 Aus der Gesetzesformulierung des § 535 Satz 1 "durch den Mietvertrag" ergibt sich, dass sich der inhaltliche Umfang der Gebrauchsgewährungspflicht nach den vertraglichen Vereinbarungen der Parteien richtet. Dazu gibt es üblicherweise in den Formularmietverträgen Einzelvereinbarungen, aber auch die Hausordnung, die entweder sich im Formularvertrag selbst befindet oder ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Allgemeines

Tz. 3 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Nach § 3 Abs 1 KStG sind Pers-Vereinigungen, nichtrechtsfähige Anstalten, Stiftungen ua Zweckvermögen kstpfl, wenn ihr Einkommen weder nach dem KStG noch nach dem EStG unmittelbar bei einem anderen Stpfl zu besteuern ist.Die für stliche Zwecke maßgebende Legaldefinition der "Pers-Vereinigungen" ergibt sich aus § 14a AO. Tz. 4 Stand: EL 113 – E...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.8.4.2 Ausnahmen von der Tarifermäßigung

Tz. 278 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Eine Tarifermäßigung nach § 34 Abs 1 oder 3 EStG kommt trotz des Ansatzes zum gW nicht in Frage, wenn für einen Teil des Einbringungsgewinns eine Rücklage gem § 6b oder 6c EStG gebildet worden ist (s Tz 262), wenn und soweit das Halb-/Teileink-Verfahren (s §§ 3 Nr 40 S 1 und 3c Abs 2 EStG) auf den Einbringungsgewinn anzuwenden ist (s Tz 265; ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.2.1 Einbringung von Vermögen mit negativem Kapital

Tz. 216 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Übersteigen zum stlichen Übertragungsstichtag die Passivposten des eingebrachten BV die Aktivposten (negatives Kap), hat die Übernehmerin das BV mind mit 0 EUR anzusetzen (s § 20 Abs 2 S 2 Nr 2 UmwStG: "soweit die Passivposten die Aktivposten nicht übersteigen"). Die Möglichkeit einer Minderbewertung unterhalb des gW ist bei Vorhandensein vo...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.2.4 Bargründung oder -Kapitalerhöhung mit Sacheinlageagio

Tz. 159 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Eine Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG kann im Zusammenhang mit der Ausgabe neuer Anteile auch dann gegeben sein, wenn die Anteile bei Gründung der Übernehmerin oder bei Kap-Erhöhung gesellschaftsrechtlich durch eine Bareinlage entstehen. Da die Übertragung des BV der in § 20 Abs 1 UmwStG genannten Sachgesamtheiten ursächlich auf den Erwerb...mehr