Fachbeiträge & Kommentare zu Abmahnung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Kündigungsschutz und K... / 25. Minderleistungen

Rz. 520 Wenn ein Arbeitnehmer nur unzureichende Arbeitsleistungen erbringt, kann dies unter Umständen nach vorheriger Abmahnung eine verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen (BAG v. 22.7.1982, AP Nr. 5 zu § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung m. Anm. Otto; BAG v. 21.5.1992, AP Nr. 28 zu § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung; BAG v. 11.12.2003, AP Nr. 48 zu § 1 KSchG Verh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / a) Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb (§ 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG)

Rz. 924 Das hier angesprochene Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bezieht sich auf Regelungen, die das Zusammenleben und Zusammenwirken der Arbeitnehmer des Betriebes gestalten. Dem Betriebsrat soll die Teilhabe an der Gestaltung hieran ermöglicht werden. Nicht unter die Vorschrift des § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG fallen Arbeitsanweisungen, die im Einzelfall die vertraglich g...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / b) Rechtsgrundlage eines Alkoholverbots

Rz. 101 Es besteht nicht bereits schlechthin ein absolutes Alkoholverbot im Betrieb. Aus der Verpflichtung des Arbeitnehmers, dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft für die betrieblichen Aufgaben während der Arbeitszeit uneingeschränkt zur Verfügung zu stellen, ergibt sich die vertragliche Nebenpflicht, sich nicht durch Alkoholgenuss vor oder während der Arbeitszeit oder der Arb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 57 Kosten und Gebühren im... / IV. Streitwertkatalog

Rz. 50 Zur Vereinheitlichung der Streitwerte haben sich Präsidenten und Präsidentinnen der LAG im Mai 2013 auf einen bundeseinheitlichen Streitwertkatalog für die Arbeitsgerichtsbarkeit geeinigt. Bei der ersten Fassung war die Anwaltschaft nicht involviert, welches zu erheblicher Kritik geführt hat (siehe Selzer, FA 2014, 258 ff.). Nunmehr wurde der Streitwertkatalog für die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / k) Abgrenzung von Mobbinghandlungen zu rechtmäßigem und sozialadäquatem Verhalten

Rz. 1209 Besonders hervorzuheben ist die in der mobbingschutzrechtlichen Anwendungspraxis im Einzelfall nicht immer ganz einfache Unterscheidung, ob ein Mobbingangriff auf den Fortbestand des Arbeitsplatzes oder eine zur Wahrung von Arbeitgeberinteressen zulässige Rechtsmaßnahme vorliegt. Rz. 1210 Ein Arbeitgeber kann davon ausgehen, dass ein Arbeitnehmer ein gewisses Maß an ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / VII. Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bzgl. Störungen und Behinderungen der Betriebsratsarbeit

Rz. 1462 Der Betriebsrat darf gem. § 78 BetrVG in seiner Amtsausübung nicht gehindert oder gestört werden. Zur Abwehr derartiger Beeinträchtigungen kann dem Betriebsrat ein gerichtlich durchsetzbarer Unterlassungsanspruch zustehen (zuletzt LAG Schleswig-Holstein v. 11.1.2022 – 2 TaBV 30/21, juris, Rn 88). Der Betriebsrat kann in eigenen betriebsverfassungsrechtlichen Rechten...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Kündigungsschutz und K... / 32. Sexuelle Belästigung

Rz. 539 Eine sexuelle Belästigung i.S.v. § 3 Abs. 4 AGG stellt – unabhängig von ihrer Strafbarkeit – nach § 7 Abs. 3 AGG eine Verletzung vertraglicher Pflichten dar, die "an sich" als wichtiger Grund i.S.v. § 626 Abs. 1 BGB geeignet ist (BAG v. 29.6.2017 – 2 AZR 302/16, Rn 15; BAG v. 2.3.2017 – 2 AZR 698/15, Rn 36; BAG v. 9.6.2011, NZA 2011, 1342). Nach der Definition des § ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Kündigungsschutz und K... / 37. Unpünktlichkeit/Verspätungen

Rz. 556 Häufige und verschuldete Verspätungen sind nach vorheriger Abmahnung ein Kündigungsgrund. Hinsichtlich des Verschuldensgrades sind keine erhöhten Anforderungen zu stellen, es genügt Fahrlässigkeit (BAG v. 27.2.1997 – 2 AZR 302/96, NZA 1997, 761 = NJW 1997, 2540; BAG v. 17.1.1991, DB 1991, 1226). Rz. 557 Von einem einschlägig abgemahnten Arbeitnehmer muss erwartet werd...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Kündigungsschutz und K... / II. Prüfungsaufbau

Rz. 336 Die soziale Rechtfertigung einer verhaltensbedingten Kündigung ist regelmäßig in vier Stufen zu prüfen: Rz. 337 Zunächst ist festzustellen, ob der Arbeitnehmer durch sein Verhalten arbeitsvertragliche Pflichten verletzt hat. Danach ist festzustellen, ob auch künftig Vertragsverstöße zu befürchten sind (negative Prognose). In diesem Zusammenhang wird geprüft, ob der Ar...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / g) Beendigung des Ausbildungsverhältnisses

Rz. 46 Zu Beginn des Ausbildungsverhältnisses steht eine Probezeit, welche auch dann zulässig ist, wenn sich das Ausbildungsverhältnis an ein Arbeitsverhältnis anschließt (BAG v. 16.12.2004 – 6 AZR 127/04, NZA 2005, 578). Der durch § 20 BBiG vorgegebene Zeitrahmen von mindestens einem und höchstens vier Monaten kann für den Fall einer Unterbrechung durch Krankheit von den Pa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Kündigungsschutz und K... / 6. Arbeitspapiere

Rz. 437 Der Arbeitnehmer hat die arbeitsvertragliche Nebenpflicht, rechtzeitig seinem Arbeitgeber die erforderlichen Arbeitspapiere (Lohnsteuerkarte, ggf. Gesundheitszeugnis, ggf. Arbeitserlaubnis etc.) vorzulegen. Der Arbeitgeber benötigt diese Unterlagen, um die ihm obliegenden öffentlich-rechtlichen Abführungs- und Kontrollpflichten zu erfüllen. Legt der Arbeitnehmer trot...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Kündigungsschutz und K... / a) Echte Mischtatbestände

Rz. 115 Bei echten Mischtatbeständen grenzt das BAG nach der sog. Sphärentheorie in erster Linie danach ab, welcher der vorliegenden Kündigungstatbestände sich am stärksten nachteilig auf das Arbeitsverhältnis auswirkt (BAG v. 21.11.1985 – 2 AZR 21/85, NZA 1986, 713; BAG v. 20.11.1997 – 2 AZR 643/96, NZA 1998, 323; v. Hoyningen-Huene/Linck, § 1 KSchG Rn 271; im Einzelnen und...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / b) Grundsatz der persönlichen Arbeitsleistung

Rz. 182 Nach § 613 S. 1 BGB muss der Arbeitnehmer seine Arbeit im Zweifel in Person leisten. Daraus folgt, dass das Arbeitsverhältnis mit dem Tod des Arbeitnehmers erlischt (ErfK/Preis, § 613 BGB Rn 5). Mit dem Tod erlischt nicht nur die Arbeitsplicht, sondern auch alle Ansprüche auf Befreiung von der Arbeitspflicht, so dass nach bisheriger Rechtsprechung auch der Urlaubsans...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / b) Rechtsfolgen

Rz. 1112 Verstößt der Arbeitnehmer gegen die Loyalitätspflichten, kommt je nach Schwere der Pflichtenverletzung eine Ermahnung, eine Abmahnung oder in besonders schwerwiegenden Fällen eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung seitens des Arbeitgebers in Betracht. Auch im kirchlichen Arbeitsverhältnis bleiben kündigungsrechtliche Vorschriften anwendbar, wobei allerding...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Kündigungsschutz und K... / 36. Unentschuldigtes Fehlen

Rz. 553 Bleibt der Arbeitnehmer unentschuldigt der Arbeit fern, liegt eine vertragswidrige Nichterfüllung der geschuldeten Dienste vor, die nach vorheriger Abmahnung eine verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen kann (BAG v. 17.1.1991 – 2 AZR 375/90, DB 1991, 1226; BAG v. 16.3.2000, NZA 2000, 1332). I.R.d. Interessenabwägung können sich die durch die Verspätung eingetreten...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsgerichte: Aufbau und... / 2.3.1 Begriff des Arbeitsverhältnisses

Die Streitigkeiten zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber müssen auf einem Arbeitsverhältnis beruhen, welches besteht, bestanden hat oder begründet werden sollte. Auf die Wirksamkeit des Arbeitsverhältnisses kommt es nicht an. Erfasst werden insbesondere auch unzulässige Schwarzarbeit oder die Beschäftigung Familienangehöriger. Arbeitsverhältnisse i. S. d. § 2 Abs. 1 N...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / ee) Eigenkündigung

Rz. 1231 Möglich ist schließlich auch eine außerordentliche Eigenkündigung des Arbeitnehmers mit anschließendem Schadensersatzanspruch nach § 628 Abs. 2 BGB. Eine solche Kündigung setzt i.d.R. eine fruchtlose Abmahnung des Arbeitgebers voraus. Dabei ist jedoch zu beachten, dass als nach § 628 Abs. 2 BGB zu ersetzender Schaden grds. nur der Ersatz des infolge des Verzichtes a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 3. Verletzung gesetzlicher Pflichten

Rz. 355 § 23 Abs. 1 BetrVG ermöglicht die Amtsenthebung eines Betriebsratsmitgliedes bei grober Verletzung dessen gesetzlicher Pflichten. Ein entsprechender Antrag kann durch mindestens ein Viertel der regelmäßig beschäftigten wahlberechtigten Arbeitnehmer, den Arbeitgeber, eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft oder den Betriebsrat beim ArbG gestellt werden. Beim Antrag de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / dd) Arbeitsordnung und Weisungsrecht des Arbeitgebers

Rz. 180 Das individualarbeitsrechtliche Direktionsrecht und Weisungsrecht gem. § 106 GewO lässt dem Arbeitgeber Spielraum für die Anordnung von betrieblichem Ordnungsverhalten, soweit kein Betriebsrat besteht. In diesem Fall kann der Arbeitgeber das betriebliche Verhalten neben dem Arbeitsverhalten durch Ausübung des Weisungsrechtes konkretisieren. Grenzen ergeben sich neben...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Kündigungsschutz und K... / 7. Arbeitsverweigerung

Rz. 438 Die Weigerung des Arbeitnehmers, seine vertraglich geschuldeten Arbeitsleistungen zu erbringen, kann nach vorheriger Abmahnung eine fristgemäße und in Fällen beharrlicher Arbeitsverweigerung auch eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen (BAG v. 14.12.2017 – 2 AZR 86/17, Rn 29; BAG v. 19.1.2016 – 2 AZR 449/15, Rn 29; BAG v. 22.10.2015 – 2 AZR 569/14, Rn 22; BAG v...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / ee) Folgen einer pflichtwidrigen Tätigkeit

Rz. 943 Der Verstoß des Arbeitnehmers gegen seine Verpflichtung zur vorherigen Einholung der Nebentätigkeitsgenehmigung ist eine arbeitsvertragliche Pflichtverletzung, die abmahnungsfähig ist (BAG v. 30.5.1996, AP Nr. 2 zu § 611 BGB – Nebentätigkeit). Des Weiteren kann die Ausübung einer Nebentätigkeit eine Kündigung zur Folge haben, wenn die vertraglich geschuldeten Leistun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 AGG / II. Maßnahmen und Pflichten des Arbeitgebers, § 12 AGG

Rz. 79 Gem. § 12 AGG ist der Arbeitgeber verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zum Schutz seiner Beschäftigten vor Benachteiligungen zu treffen. Hierzu zählen ausdrücklich auch präventive Maßnahmen gegen Benachteiligungen am Arbeitsplatz. Diese Verpflichtung kann der Arbeitgeber durch Schulungen seiner Beschäftigten erfüllen (ErfK/Schlachter. AGG, § 12 Rn 2). In welche...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / c) Anzeige- und Nachweispflicht

Rz. 1027 Der Arbeitnehmer ist gem. § 9 Abs. 2 EFZG verpflichtet, dem Arbeitgeber unverzüglich den Zeitpunkt des Eintrittes der Maßnahme, die voraussichtliche Dauer und eine etwaige Verlängerung der Maßnahme mitzuteilen (Anzeigepflicht); er ist überdies entsprechend der Norm verpflichtet, dem Arbeitgeber eine Bescheinigung über die Bewilligung der Maßnahme durch einen Soziall...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / t) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 1259 Die Erfüllung der Anforderungen der Darlegungs- und Beweislast ist i.d.R. streitentscheidend in Mobbingschutzprozessen. Der gemobbte Arbeitnehmer hat nachzuweisen, dassmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / 82. Personalakten

Rz. 1331 Ob und in welcher Art der Arbeitgeber eine Personalakte führt, obliegt allein seiner Entscheidung (GK-BetrVG/Wiese, § 83 Rn 7). Eine gesetzliche Verpflichtung besteht dazu nicht. Ein Arbeitnehmer hat daher auch keinen Anspruch darauf, dass eine geführte Personalakte mit fortlaufenden Seitenzahlen versehen ist (BAG v. 16.10.2007, BG 2008, 819, 820). Insb. wegen öffen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Kündigungsschutz und K... / h) Druckkündigung

Rz. 669 Eine als Kündigungsgrund angeführte Drucksituation ist zunächst nach ihrer Hauptstörquelle zu untersuchen und als verhaltens-, personen- oder betriebsbedingter Kündigungsgrund zu prüfen (BAG v. 19.6.1986, BB 1986, 2271 = DB 1986, 2498; BAG v. 31.1.1996, DB 1996, 990 = NZA 1996, 581; vgl. zur Druckkündigung auch Rdn 501 f. und § 29 Rdn 211). Ist eine Druckkündigung ni...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / d) Pflege naher Angehöriger

Rz. 258 Das PflegeZG und das FPfZG gewähren wie bei der Elternzeit einen umfassenden Freistellungs- und Teilzeitanspruch, um ambulante Pflege im Kontext demografischer Herausforderungen insb. der Pflegeversicherung zu fördern. Rz. 259 Für Eltern, die wegen einer Quarantäneanordnung gegen ihr Kind ihre Berufstätigkeit einschränken müssen und Verdienstausfall erleiden, haben na...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 AGG / B. Anwendungsbereich des AGG

Rz. 3 Den Anwendungsbereich für das Verbot von Benachteiligungen aus den Gründen des § 1 AGG regelt § 2 AGG. Gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 AGG ist das Benachteiligungsverbot auf alle Tatbestände aus dem Bereich des Berufs und der Beschäftigung anwendbar (sachlicher Anwendungsbereich). Daneben regelt § 2 Abs. 1 Nr. 5–8 AGG weitere Anwendungsfelder wie Bildung oder den Zugang zu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / c) Kündigung des Vorstandsvertrages aus wichtigem Grund

Rz. 692 Für die sofortige Vertragsbeendigung ist eine außerordentliche Kündigung des Anstellungsvertrages erforderlich. Diese ist nur wirksam, wenn die strengen Voraussetzungen des § 626 BGB erfüllt sind. Anderenfalls endet das Anstellungsverhältnis mit der Dauer, für das es eingegangen ist. Einer Abmahnung bedarf es nicht. Dies entspricht der gefestigten höchstrichterlichen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / 76. Mehrarbeit

Rz. 1137 Überstunden (auch Überarbeit, Überschicht – weitgehend eingebürgert hat sich der Begriff Mehrarbeit) leistet der Arbeitnehmer, der über die für sein Beschäftigungsverhältnis geltende Arbeitszeit hinaus arbeitet (BAG v. 8.11.1989 – 5 AZR 642/88). Rz. 1138 Das Recht zur Anordnung von Mehrarbeit kann sich nur aus einer ausdrücklichen Vereinbarung ergeben. Hierfür kommen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / b) Begründung des Berufsausbildungsvertrags

Rz. 19 Hinsichtlich des Vertragsschlusses mit einem Auszubildenden sind neben den grds. geltenden arbeitsrechtlichen Rechtsvorschriften insb. das Minderjährigenrecht (§§ 181 BGB, 10 Abs. 3 BBiG, 113 BGB) und das Vormundschaftsrecht (§ 1822 Nr. 6 BGB) zu beachten. Rz. 20 Gegenseitige Informations-, Aufklärungs- und Schadensersatzpflichten können auch im Ausbildungsverhältnis b...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Kündigungsschutz und K... / 35. Tätlichkeiten

Rz. 550 Tätliche Angriffe auf Arbeitskollegen oder auf den Arbeitgeber und dessen Angehörige sind Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit, die schwer wiegen und zur Aufrechterhaltung der betrieblichen Ordnung sowie aus Gründen der Fürsorgepflicht regelmäßig eine fristlose, in weniger schweren Fällen eine fristgemäße Kündigung rechtfertigen (BAG v. 12.7.1984, AP Nr. 32 zu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 31 Sozialversicherungsrec... / b) Weisungen (seit 2017 "Fachliche Weisung" [FW], vorher Geschäftsanweisung [GA] bzw. Dienstanweisung [DA]) der BA 10/2007

Rz. 30 Dieses Urteil hat die BA zum Anlass genommen, ihre Weisungen entsprechend zu ändern (früher DA 10/2007). Rz. 31 Zunächst bleibt es dabei, dass die Nichtannahme einer Änderungskündigung nicht einer Arbeitnehmerkündigung gleichzusetzen ist. Allerdings kann eine Sperrzeit ausgelöst werden, wenn die Nichtannahme einer Änderungskündigung eine Arbeitgeberkündigung nach sich ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Kündigungsschutz und K... / e) Außerdienstliches Verhalten

Rz. 259 Außerdienstliches Verhalten kann im Ausnahmefall eine personenbedingte Kündigung rechtfertigen, wenn sich hieraus die mangelnde persönliche Eignung des Arbeitnehmers für die geschuldete Tätigkeit ergibt. Auch strafbares außerdienstliches Verhalten des Arbeitnehmers kann Zweifel an seiner Zuverlässigkeit und Vertrauenswürdigkeit begründen (BAG v. 10.4. 2014 – 2 AZR 68...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Technischer Arbeitsschutz / III. Arbeitsbedingungen

Rz. 22 Die wesentlichen Anforderungen an die Gestaltung der Arbeitsbedingungen ergeben sich aus dem ArbSchG . Zunächst wird dort festgelegt, wie das Ziel der Sicherung und Verbesserung von "Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes" erreicht werden soll (§ 1 ArbSchG). Das Gesetz enthält dafür eine konkrete Verpflicht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Kündigungsschutz und K... / 3. Alkohol- und Drogenkonsum

Rz. 419 Hat der Arbeitnehmer wiederholt gegen ein im Betrieb geltendes Alkoholverbot verstoßen, kann eine darauf gestützte verhaltensbedingte Kündigung nach vorheriger Abmahnung sozial gerechtfertigt sein (BAG v. 22.7.1982, DB 1983, 180). Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer alkoholisiert zur Arbeit erscheint oder beeinflusst durch seinen alkoholisierten Zustand Ausein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / VII. Leistungskontrolle

Rz. 1589 Da angestellte Vertriebskräfte im Außendienst ihre Leistungen noch immer größtenteils außerhalb des Betriebs und daher außerhalb des Einwirkungs- und Kontrollkreises des Arbeitgebers erfüllen, sind Kontrollmaßnahmen ihnen ggü. nur schwer durchführbar. Daher kann Kontrolle, so sie denn nicht durch technische Einrichtungen erfolgt (vgl. zu den Möglichkeiten digitaler ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / VIII. Teilnahmepflicht des Arbeitnehmers am arbeitgeberseitig veranlassten Personalgespräch/Trennungsgespräch über Aufhebungsvereinbarung

Rz. 58 Der Arbeitnehmer ist grds. zur persönlichen Teilnahme an einem vom Arbeitgeber angeordneten Personalgespräch verpflichtet. Dies ergibt sich aus § 106 S. 1, 2, § 6 GewO i.V.m. § 613 BGB (vgl. LAG Hamm v. 28.1.2016 – 18 Sa 1140/15). Der Arbeitgeber kann erwarten, dass sich der Arbeitnehmer einem Personalgespräch persönlich stellt und hierbei zumindest passiv mitwirkt. D...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / b) Zulässigkeit

Rz. 83 Nach ganz überwiegender Meinung ist das Abwerben von Mitarbeitern erlaubt (vgl. OLG Stuttgart v. 17.12.1999 – I ZR 221/01). Das Recht der Abwerbung folgt aus Art. 12 GG (Freiheit der Berufswahl), unterliegt aber Schranken. Während des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses ist es einem Arbeitnehmer aufgrund der arbeitsvertraglichen Treuepflicht untersagt, Mitarbeiter fü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / 90. Schlechtleistung

Rz. 1470 Aufgrund des Arbeitsvertrages schuldet der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber gem. § 611 Abs. 1 BGB die "Leistung der versprochenen Dienste". Bleibt er bei der Erfüllung der arbeitsvertraglich übernommenen Verpflichtungen mit seinen Leistungen hinter dem zurück, was er "versprochen" hat oder verletzt er die in § 241 Abs. 2 BGB beschriebenen Rücksichtnahmepflichten, ste...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / f) Anzeige- und Nachweispflicht

Rz. 1369 Den Beschäftigten trifft bei der kurzfristigen Arbeitsverhinderung eine unverzügliche Anzeige- und ggf. Nachweispflicht gem. § 2 Abs. 1 PflegeZG, § 121 Abs. 1 S. 1 BGB über die Verhinderung der Arbeitsleistung, deren voraussichtliche Dauer sowie dem Verhinderungsgrund. Dem Arbeitgeber ist auf Verlangen eine ärztliche Bescheinigung über die Pflegebedürftigkeit des (n...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Kündigungsschutz und K... / 12. Außerdienstliches Verhalten

Rz. 474 Außerdienstliches Verhalten, welches keine Auswirkungen auf die vertraglichen Beziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber hat, ist grds. kündigungsrechtlich irrelevant (v. Hoyningen/Huene-Linck, § 1 KSchG Rn 588; ErfK/Müller-Glöge, § 626 BGB Rn 82). Hierzu zählen auch besondere sexuelle Neigungen und Veranlagungen (BAG v. 23.6.1994, AP Nr. 9 zu § 242 BGB Kündig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / c) Rechtsfolgen unbilliger Weisungen

Rz. 546 Nach einer Entscheidung des 5. Senats des BAG aus dem Jahre 2012 muss der Arbeitnehmer eine Weisung des Arbeitgebers, die nicht aus sonstigen Gründen unwirksam ist, zunächst befolgen. Wegen der das Arbeitsverhältnis prägenden Weisungsgebundenheit sei der Arbeitnehmer an die durch die Ausübung des Direktionsrechts erfolgte Konkretisierung des Inhalts der Arbeitsleistu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 1. Benachteiligungsverbot

Rz. 645 Die Betriebsratsmitglieder führen ihr Amt gem. § 37 Abs. 1 BetrVG unentgeltlich als Ehrenamt. Sie dürfen gem. § 78 BetrVG in der Ausübung ihrer Tätigkeit weder gestört noch an ihr gehindert werden. Sie dürfen nicht benachteiligt, aber auch nicht bevorzugt werden. Daher darf eine Entgeltminderung nicht stattfinden. Dabei kann auch die Gewährung von Aktienoptionen an e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / d) Rechtsfolgen bei Verstoß

Rz. 1813 Der Umstand, dass soziale Medien wie Facebook/Meta/Instagram oder Twitter, aber auch Xing oder LinkedIn längst auch in der Arbeitswelt nicht mehr wegzudenken sind, führt zu einer deutlichen Risiko-Erhöhung für den Arbeitgeber. Es ist leicht, mit wenigen Klicks Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse einem großen Empfängerkreis zugänglich zu machen. Das sollte nicht darü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / f) Mobbingschutz und das AGG

Rz. 1194 § 3 Abs. 3 AGG definiert den Begriff der "Belästigung", welche eine verbotene Benachteiligung i.S.d. §§ 1, 2 AGG darstellt. Danach ist eine Belästigung eine Benachteiligung, wenn unerwünschte Verhaltensweisen, die mit einem in § 1 AGG genannten Grund in Zusammenhang stehen, bezwecken oder bewirken, dass die Würde der betreffenden Person verletzt und in ein von Einsc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Kündigungsschutz und K... / g) Mangelnde Qualifikation und persönliche Eignung nach dem Einigungsvertrag

Rz. 262 Nach Art. 20 Abs. 1 Einigungsvertrag vom 31.8.1990 (BGBl II, 885, 1140) i.V.m. seiner Anlage I Kap. XIX Sachgebiet A Abschnitt III Nr. 1 Abs. 4 Nr. 1 war in den neuen Bundesländern die ordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses in der öffentlichen Verwaltung auch zulässig, wenn u.a. der Arbeitnehmer wegen mangelnder fachlicher Qualifikation oder persönlicher Ei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 2. Zulässige Betriebsratstätigkeiten nicht freigestellter Betriebsratsmitglieder

Rz. 563 Die Arbeitsbefreiung gem. § 37 Abs. 2 BetrVG ist an zwei Voraussetzungen geknüpft: Rz. 564 Zu den Aufgaben der Betriebsratsmitglieder gehört:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Auswirkung der Teilarbeitsfähigkeit auf die vertragliche Leistungspflicht

Rz. 1518 Auch wenn das Direktionsrecht des Arbeitgebers i.d.R. sehr weit ist, orientiert sich die Arbeitsunfähigkeit und damit die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall an der geschuldeten Tätigkeit. In Ausübung des Direktionsrechtes kann daher der Arbeitgeber einen arbeitsunfähig erkrankten Arbeitnehmer nicht zu einer seiner Meinung nach zumutbaren Arbeit heranziehen. So ist...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / a) Verfahrensart

Rz. 670 Anwaltskosten, die dem Betriebsrat oder dem einzelnen Betriebsratsmitglied zur Durchsetzung seiner Vergütungs- oder Kostenerstattungsansprüche gem. §§ 37, 40 BetrVG entstehen, sind grds. als erforderliche Betriebsratskosten vom Arbeitgeber zu tragen (§ 40 BetrVG); sie sind aber nicht einschränkungslos erstattungsfähig. Die Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten hängt...mehr