Fachbeiträge & Kommentare zu Abmahnung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Urheberrecht / I. Aufbau des Urheberrechtsgesetzes

Rz. 12 Nachfolgend geht es um eine knappe, systematische Darstellung des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte ( Urheberrechtsgesetz – UrhG), [18] ohne einzelne Aspekte zu vertiefen. Das Urheberrechtsgesetz besteht aus fünf Teilen, wobei diese noch durch Abschnitte untergliedert sind. Der 1. Teil ist dem Urheberrecht selbst gewidmet, der 2. Teil befasst sich mi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Medienrecht / g) Kundenschutz

Rz. 71 Zum Ende des Jahres 2021 wurde das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz verabschiedet, das am 1.12.2021 in Kraft getreten ist (TKG 2021).[90] Der Kundenschutz wurde erstmals in den §§ 43a ff. TKG und §§ 66a ff. TKG (traten erst zum 1.9.2007 in Kraft) zusammen mit den Bestimmungen der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV 1997) geregelt.[91] Rz. 72 Die Vorsc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Literaturverzeichnis

Ahrens, Napster, Gnutella, Freenet & Co – die immaterialgüterrechtliche Beurteilung von Internet-Musiktauschbörsen, ZUM 2000, 1029 Albrecht/Fiss/Sepperer, GEMA-Tarifreform und angemessene Vergütung für Clubs, K&R 2012, 777 Albrecht/Fiss, Umsetzung der Sat-Cab-RL – Überregulierung der Direkteinspeisung?, ZUM 2020, 750 Alpert, Zum Werk- und Werkteilbegriff bei elektronischer Musi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Leb wohl nicht steuerbare V... / IV. Konsequenzen

Änderungen für eine Vielzahl von Strafzahlungen: Die Folgen, die diese Rechtsprechung mit sich bringt, beschränken sich nicht auf "Kontrollgebühren" auf Parkplätzen.[31] Diese Rechtsprechung dürfte Änderungen für die mehrwertsteuerliche Beurteilung sämtlicher Schadensersatzzahlungen mit sich bringen.[32] Zumindest für alle Arten von Vertragsstrafen. Immer dann, wenn der Leis...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.1 Baden-Württemberg

§§ 80, 82 LPVG BW – Verfahren der Mitwirkung. Das Stufenverfahren ist in § 83 LPVG BW geregelt. Die Regelungen entsprechen weitgehend der bundesrechtlichen Regelung in § 81 BPersVG. Insofern wird auf die dortigen Ausführungen verwiesen. Es bestehen folgende Abweichungen: § 80 Abs. 1 LPVG BW Die beabsichtigte Maßnahme ist rechtzeitig bekannt zu geben und (nur) auf Verlangen mit ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Agile Arbeitsorganisation / 1.2 Vom Konzern zum Start-up

Für große – und deswegen oft auch sehr hierarchische – Firmen oder Konzerne ist es schwierig, sich komplett in ihrer Organisationsform zu verändern und Strukturen und Prozesse einfach abzuschaffen. Hinzu kommen auch nicht-disponible rechtliche Auflagen, z. B. durch die Rechtsform des Unternehmens. So sind in einem Konzern Genehmigungsverfahren und Compliance-Maßnahmen notwen...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.3.1.3 Sachlicher Geltungsbereich

Nur die außerordentliche Kündigung fällt unter das Zustimmungserfordernis des § 55 Abs. 1 BPersVG. Erfasst wird hierbei jede Art der außerordentlichen Kündigung, d. h. auch die außerordentliche Änderungskündigung[1] bzw. die außerordentliche Kündigung unter Gewährung einer sozialen Auslauffrist oder eine außerordentliche Massenänderungskündigung. Es ist hierbei zu beachten, d...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Evakuierungsübungen: Planun... / 3.2.1 Terminbekanntgabe

Eine Frage, die sich immer wieder stellt, ist, ob der Termin der Evakuierungsübung auch bei den Mitarbeitern bekannt gegeben werden soll. Eine angekündigte Übung bringt Vorteile: Die Beschäftigten sind informiert und geraten daher nicht in Panik, die Übung kann ruhig und geordnet ablaufen. Das hat aber auch Nachteile, wenn die Mitarbeiter z. B. die Arbeitsplätze nicht verlass...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / 1. Steuerbarkeit – § 1 UStG

Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Abmahnungen bei Urheberrechtsverletzungen und bei unlauteren Wettbewerbshandlungen: Mit Urteil vom 13.2.2019 (BFH v. 13.2.2019 – XI R 1/17), entschied der BFH, dass Zahlungen, die an einen Unternehmer als Aufwendungsersatz aufgrund von urheberrechtlichen Abmahnungen zur Durchsetzung seines Unterlassungsanspruchs geleistet werden, umsatzs...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Low Performance

Begriff Als Low Performance wird eine Minderleistung des Mitarbeiters bzw. die Unzufriedenheit des Arbeitsgebers mit der Arbeitsleistung (Menge und/oder Qualität) des Arbeitnehmers verstanden. Folgen von Low Performance sind häufig eine hohe Krankheitsquote, sinkende Produktivität, überhöhte Personalkosten und eine negative Beeinflussung und Zusatzbelastung der Kollegen. Ge...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Alkoholmissbrauch im Arbeit... / 2.2 Kündigung wegen Verstoßes gegen Arbeitsschutzauflagen

Wird der Arbeitnehmer durch den Alkoholgenuss zu einer arbeitsschutzrechtlich bedenklichen "Gefahrenquelle", ist eine verhaltensbedingte Kündigung denkbar. Die Gefahr kann dabei direkt vom Arbeitnehmer ausgehen, von einer Maschine, die er bedient oder durch Abläufe bedingt sein, die vom betroffenen Arbeitnehmer beeinflusst werden. Die Gefährdungslage kann den Arbeitnehmer selbst...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verantwortung im Arbeitssch... / 10.2 Folgen aus dem Arbeitsvertrag

Die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften gehört zu den wechselseitigen arbeitsvertraglichen Pflichten jedes Arbeitgebers und aller Beschäftigten. Dazu zählt für Vorgesetzte auch die ordnungsgemäße und vollständige Wahrnehmung der Unternehmerpflichten in den ihnen übertragenen Zuständigkeitsbereichen. Bei Verstößen gegen diese Vertragspflichten (z. B. Weigerung, Persönlich...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verantwortung im Arbeitssch... / 2 Verpflichtungen und Konsequenzen

Wie ein Blick auf den Sanktionskatalog der §§ 25 und 26 ArbSchG ergibt, ist ein Verstoß gegen die aus §§ 15 und 16 ArbSchG resultierenden Verantwortungen nicht strafbewehrt nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz oder gar nach Strafnormen. Wenngleich nicht sanktioniert, bleiben Unterlassungen und Versäumnisse im Bereich der §§ 15 und 16 ArbSchG aber nicht folgenlos. Mit den §§ 15...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Alkoholmissbrauch im Arbeit... / 2 Alkoholbedingte Verstöße gegen Arbeitsschutzauflagen und die Konsequenzen

Verstöße gegen Arbeitsschutzauflagen haben Folgen für das Arbeitsverhältnis. Im Bereich der gegenseitigen Rechte und Pflichten, die sich aus dem Arbeitsvertrag ergeben, handelt es sich um Vertragsverletzungen, die Abmahnungen und ggf. auch eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses zur Folge haben können.[1] 2.1 Kündigung wegen Alkoholgenusses Die Beendigung eines Arbeitsverhältn...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum ist die Vorbildfunkti... / 1.4 Folgen von Verstößen

Kommen Sie als Führungskraft Ihren Pflichten im Arbeitsschutz nicht oder nur unzureichend nach, müssen Sie mit disziplinarischen Konsequenzen bis hin zur Abmahnung rechnen. Kommt eine Person dadurch zu Schaden oder fast zu Schaden, muss die Führungskraft darüber hinaus mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Mögliche Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Zivilrecht (Ersatzansprüch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rauchverbot / Arbeitsrecht

Für Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr gelten geringere Schutzpflichten: Gemäß § 5 Abs. 2 ArbStättV hat der Arbeitgeber hier Schutzmaßnahmen nach Abs. 1 nur insoweit zu treffen, als die Natur des Betriebs und die Art der Beschäftigung es zulassen. Insbesondere sind in diesem Bereich landesgesetzliche Regelungen, die sog. Landesnichtraucherschutzgesetze, zu beachten. Diese G...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.9 Abmahnung

Der Steuerberater erfährt von seinem Mandanten häufig auch von dessen Unzufriedenheit über das Fehlverhalten seiner Mitarbeiter wie wiederholte Unpünktlichkeit, unentschuldigte Fehlzeiten im Anschluss an einen Urlaub, Arbeitsverweigerung, mangelhafte Arbeitsausführung, Diebstahl, Beleidigungen von Vorgesetzten und Kollegen, wettbewerbswidriges Verhalten etc. Meist fragt der M...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 4.7 Wichtige Entscheidungen

Fallen Erkrankung und Erholungsurlaub zusammen, ohne dass eine vom Arzt bescheinigte Arbeitsunfähigkeit vorliegt, findet § 9 BUrlG weder direkt noch – mangels Regelungslücke und vergleichbarer Interessenlage – analog Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn aufgrund der Erkrankung per Bescheid eine Quarantäne während des Urlaubs angeordnet wurde.[1] Für eine Nichtanrechnung von U...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 4.5 Testpflicht, Datenschutz und Fragerecht nach Impfung

Der Testpflicht auf Anordnung des Arbeitgebers steht Art. 9 DSGVO nicht entgegen, auch wenn es sich bei den Daten bez. der Tests um sensible Daten i. S. d. Art. 9 Abs. 1 DSGVO handelt. Dies macht die Durchführung der Tests aber nicht unzulässig. Art. 9 Abs. 2 DSGVO gestattet die Erhebung und Verarbeitung von Daten i. S. d. Art. 9 Abs. 1 DSGVO durch den Arbeitgeber, um Pflich...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 1.5 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das für die Rechtsbereiche Arbeitsrecht, Zivilrecht, Beamtenrecht und Sozialrecht gilt, sorgt immer wieder für neue Rechtsstreitigkeiten bzw. Entscheidungen, die der Arbeitgeber kennen sollte. Das AGG ist bereits bei Abschluss eines Arbeitsvertrags bzw. bei der Stellenausschreibung[1] zu beachten. Arbeitgeber sind z. B. verpflicht...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.2 Kündigung/Änderungskündigung

Wesentliche Inhalte Die ordentliche Kündigung ist nach § 622 BGB unter Einhaltung der gesetzlichen bzw. vertraglich vereinbarten Fristen möglich und muss nach § 623 BGB schriftlich erfolgen. Die Kündigungsschutzregelung, nach der vor Vollendung des 25. Lebensjahrs liegende Beschäftigungszeiten des Arbeitnehmers bei der Berechnung der Kündigungsfrist nicht berücksichtigt werden...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Compliance im Arbeitsrecht / 3.1 Die Abmahnung als Reaktion auf einen Verstoß gegen Compliance-Regelungen

Nach dem kündigungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz müssen vor allem einer ordentlichen Kündigung grundsätzlich eine oder ggf. mehrere einschlägige Abmahnungen vorausgehen.[1] Eine wirksame Abmahnung setzt voraus, dass der Arbeitgeber ein bestimmtes vertragswidriges Verhalten des Arbeitnehmers beanstandet, den Arbeitnehmer zu einem künftigen vertragsgemäßen Verhalte...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Compliance im Arbeitsrecht / 3.2 Die Kündigung als Reaktion auf einen Verstoß gegen Compliance-Regelungen

Ist eine Abmahnung wegen der Schwere des Verstoßes entbehrlich oder hat der Arbeitnehmer trotz vorhergegangener Abmahnungen wiederholt gegen Compliance-Regeln verstoßen, kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis ordentlich verhaltensbedingt oder außerordentlich (fristlos) kündigen. Ob die jeweilige Pflichtverletzung des Arbeitnehmers eine Kündigung rechtfertigt, muss für den...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Compliance im Arbeitsrecht / 3.3 Schadensersatzansprüche des Arbeitgebers

Neben den klassischen arbeitsrechtlichen Maßnahmen wie Abmahnung und Kündigung können dem Arbeitgeber gegebenenfalls auch Schadensersatzansprüche gegen Arbeitnehmer zustehen, die gegen Compliance-Regelungen verstoßen. In Betracht kommt hier regelmäßig ein Schadensersatzanspruch wegen Vertragsverletzung[1] und/oder ein Schadensersatzanspruch aus unerlaubter Handlung.[2] Zuguns...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Compliance im Arbeitsrecht / 3 Arbeitsrechtliche Maßnahmen bei Verstößen gegen Compliance-Regelungen

Neben der Überwachung der Einhaltung der Compliance-Regelungen im Unternehmen ist es für eine funktionierende Compliance-Struktur unumgänglich, dass festgestellte Verstöße auch sanktioniert werden. Damit die Maßnahmen auch eine präventive Wirkung erzielen können, sollte der Arbeitgeber auf Verstöße ohne Rücksicht auf Hierarchieebene oder die Stellung des betroffenen Arbeitne...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum zählt der Arbeits- un... / 1.5 Folgen von Verstößen

Nimmt ein Mitarbeiter ihm übertragene Aufgaben bewusst nicht wahr, muss er mit disziplinarischen Konsequenzen bis zur Abmahnung rechnen. In Ausnahmefällen kann der Arbeitgeber auch Schadensersatzansprüche an den Unfallverursacher stellen. Die möglichen Folgen für Mitarbeiter, wenn sie gegen Arbeitsschutzforderungen bewusst verstoßen haben, ergeben sich aus den Sanktionsmöglic...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum zählt der Arbeits- un... / 2 FAQs

1) Wie können die Aufgaben der Mitarbeiter im Arbeits- und Gesundheitsschutz festgelegt werden? Grundlage für die Beschreibung der Aufgaben der Mitarbeiter im Arbeits- und Gesundheitsschutz sind das Arbeitsschutzgesetz (insbesondere §§ 15, 16 ArbSchG) und die DGUV-V 1 (insbesondere §§ 15 bis 18 DGUV-V 1). Eine Vorlage stellt die Auflistung in Kap. 2.1 dar. Die an die betriebl...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum sollte jede Führungsk... / 1.4 Folgen von Verstößen

Nimmt eine Führungskraft die ihr übertragenen Aufgaben im Arbeitsschutz nicht oder unzureichend wahr, muss sie mit disziplinarischen Konsequenzen bis zur Abmahnung rechnen. Kommt eine Person dadurch zu Schaden oder fast zu Schaden, muss die Führungskraft darüber hinaus mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Mögliche Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Zivilrecht (Ersatzansprüch...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 9.2.2.5.4 Folgen einer pflichtwidrigen Nebentätigkeit

Rz. 177 Verstößt der Arbeitnehmer gegen seine Verpflichtung zur vorherigen Einholung der Nebentätigkeitsgenehmigung, so ist eine Abmahnung auch dann berechtigt, wenn er Anspruch auf deren Erteilung hat.[1] Die Ausübung einer Nebentätigkeit kann eine Kündigung nur dann rechtfertigen, wenn die vertraglich geschuldeten Leistungen durch die Nebentätigkeit beeinträchtigt werden.[2]mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 9.2.2.1 Verschwiegenheit

Rz. 161 Aus dem Arbeitsvertrag ergibt sich – auch ohne explizite vertragliche Festschreibung[1] – eine Pflicht für den Arbeitnehmer, über ihm bekannt gewordene Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse Verschwiegenheit zu bewahren. Dabei liegt ein Betriebsgeheimnis[2] vor, wenn Tatsachen im Zusammenhang mit einem Geschäftsbetrieb, die nur einem eng begrenzten Personenkreis bekannt ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 9.2.2.7 Meinungsäußerung, gewerkschaftliche/politische Betätigung

Rz. 179 Bei der Frage, welche Äußerungen ein Arbeitnehmer zu unterlassen hat, ist wegen der mittelbaren Drittwirkung, die die Grundrechte auch im Verhältnis zwischen Privaten entfalten können,[1] die besondere Bedeutung des Art. 5 Abs. 1 GG zu beachten. Geschützt wird durch Art. 5 Abs. 1 GG jedoch nur die Meinungsäußerung als Äußerung eines Werturteils als wertende Betrachtu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 9.1.2 Inhalt der Arbeitspflicht

Rz. 133 § 611 Abs. 2 BGB besagt, dass Gegenstand des Dienstvertrags "Dienste jeder Art" sein können. Dies gilt gleichermaßen für den Arbeitsvertrag, wenn auch dahingehend eingeschränkt, dass es sich um Dienste in Abhängigkeit von einem anderen, dem Arbeitgeber, handeln muss. Hinsichtlich der Art der in einem Arbeitsvertrag zu vereinbarenden Leistung besagt § 611 Abs. 2 BGB l...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 10.4.3 Schlechtleistung

Rz. 201 Der Arbeitnehmer haftet auch für Schlechtleistungen, d. h. für alle Verletzungen arbeitsvertraglicher Pflichten, die weder Verzug noch Unmöglichkeit der Arbeitsleistung darstellen oder zu einer darüber hinaus gehenden Schädigung des Arbeitgebers führen. Wird die Arbeitsleistung durch den Arbeitnehmer nicht wie geschuldet erbracht, begeht er eine Pflichtverletzung i. ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4 Rechtsfolgen

Rz. 7 Erfolgt die Vergütung nach Zeitabschnitten i. S. v. Satz 2, liegt eine kalendermäßig bestimmte Leistungszeit vor. Kommt der Arbeitgeber seiner Zahlungspflicht am Ende des Zeitabschnitts nicht rechtzeitig nach, gerät er somit auch ohne Mahnung in Verzug (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB).[1] Der Verzug beginnt am darauffolgenden Tag und kann zu einem Schadensersatzanspruch gem. §...mehr

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§ 1 Dienstliche und private... / II. Abmahnung

Rz. 69 Die Abmahnung ist eine ernsthafte arbeitsrechtliche Handlungsoption, die eine Doppelfunktion erfüllt. Sie ist zum einen nach der Rechtsprechung regelmäßig notwendig bevor wirksam eine ordentliche und/oder außerordentliche Kündigung ausgesprochen werden kann (siehe Rdn 105 ff.123 ff.), zum anderen aber auch auf die ungestörte Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses gerich...mehr

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§ 1 Dienstliche und private... / a) Einschlägige Abmahnung vorhanden

Rz. 108 Hat der Arbeitgeber bereits das Fehlverhalten einschlägig (wirksam) abgemahnt, kann im Wiederholungsfall grundsätzlich ordentlich gekündigt werden. Allerdings ist darauf zu achten, dass die vorherige Abmahnung nicht wegen Zeitablaufs in ihrer Wirkung geschwächt ist (vgl. Rdn 81 ff.). Ein zeitlicher Zusammenhang ist deshalb unumgänglich.mehr

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§ 4 Nutzung von mobilen Kom... / 1. Abmahnung

Rz. 71 Im Falle einer verbotswidrigen Nutzung von dienstlichen Kommunikationsmitteln für private Zwecke hat der Arbeitgeber zunächst die Möglichkeit, eine unzulässige Privatnutzung abzumahnen. [52] Rz. 72 Die Duldung eines bestimmten Verhaltens kann einen Vertrauenstatbestand bei dem Arbeitnehmer begründen, der eine spätere Sanktion ausschließt.[53] Duldet der Arbeitgeber beis...mehr

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§ 1 Dienstliche und private... / 4. Sonderfall: Vielfache Abmahnungen und Verlust des Kündigungsrechts

Rz. 83 Nach der Rechtsprechung kann es notwendig sein mehrere gleichgelagerte Abmahnungen auszusprechen, um die Voraussetzungen für eine zulässige verhaltensbedingte Kündigung zu erfüllen. Allerdings kann eine Abmahnung auch ihre Funktion, den Arbeitnehmer vor einer wegen seines Fehlverhaltens drohenden Kündigung zu warnen (Warnfunktion), nur dann erfüllen, wenn der Arbeitne...mehr

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§ 1 Dienstliche und private... / 1. Verlust der Warnfunktion bei mehreren Abmahnungen

Rz. 144 Die Warnfunktion einer Abmahnung kann erheblich dadurch abgeschwächt werden, dass der Arbeitgeber bei ständig neuen Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers stets nur mit einer Kündigung droht, ohne jemals arbeitsrechtliche Konsequenzen folgen zu lassen. Die Einzelheiten wurden bereits oben ausführlich erläutert (vgl. Rdn 84 ff.). Es ist deshalb dringend zu empfehlen, b...mehr

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§ 1 Dienstliche und private... / 2. Wirksamkeitsvoraussetzungen

Rz. 71 Eine Abmahnung kann grundsätzlich formfrei ausgesprochen werden, also insbesondere auch mündlich.[91] Wegen der strengen inhaltlichen Anforderungen kann jedoch nur dringend empfohlen werden, die Schriftform zur Beweissicherung einzuhalten. Abmahnungsberechtigt sind diejenigen Vorgesetzten, die maßgebliche Weisungsbefugnisse gegenüber dem betroffenen Mitarbeiter haben....mehr

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§ 1 Dienstliche und private... / 3. Gegenrechte des Arbeitnehmers

Rz. 78 Wird eine Abmahnung ausgesprochen, hat zunächst jeder Arbeitnehmer das Recht, eine Gegendarstellung abzugeben, die in die Personalakte aufzunehmen ist.[102] Verpflichtet ist der Arbeitnehmer hierzu nicht. Daneben besteht die Möglichkeit, die Beschwerderechte der §§ 84 ff. BetrVG in Anspruch zu nehmen.[103] Der Arbeitnehmer hat danach das Recht, sich sowohl bei seinem ...mehr

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§ 1 Dienstliche und private... / 1. Grundsätze

Rz. 70 Bei der Abmahnung handelt es sich um eine einseitige Erklärung, die dem anderen Vertragsteil deutlich machen soll, dass ein bestimmtes vertragswidriges Verhalten nicht geduldet wird. Die Abmahnung zielt auf die Herstellung eines zukünftigen vertragsgemäßen Verhaltens ab. Mit der Beanstandung des konkreten Fehlverhaltens des Arbeitnehmers kommt der Abmahnung eine Rügef...mehr

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§ 1 Dienstliche und private... / a) Verbotene private Nutzung

Rz. 88 Ist die private Nutzung des Internets bzw. der private E-Mail-Verkehr ausdrücklich verboten, handelt es sich bei jedem Verstoß um eine vertragliche Pflichtverletzung, die abgemahnt werden kann.[115] Trotz des ausdrücklichen Verbots der Internetnutzung kann bei einem Missbrauch grundsätzlich nicht unmittelbar eine Kündigung ausgesprochen werden; vielmehr ist zunächst d...mehr

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§ 6 Überlassung und Nutzung... / 4. Kündigung

Rz. 85 Ob die Verwendung des Autotelefons zu privaten Zwecken vertragswidrig und damit kündigungsrelevant ist, hängt von den konkreten betrieblichen Umständen ab. In der Rechtsprechung ist allgemein anerkannt, dass private Telefonate, die unerlaubt über die betriebliche Fernsprechanlage auf Kosten des Arbeitgebers geführt werden, grundsätzlich sogar den Ausspruch einer frist...mehr

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§ 4 Nutzung von mobilen Kom... / b) Vertragsverstoß trotz Einwilligung in die Privatnutzung

Rz. 81 Auch bei grundsätzlicher Einwilligung des Arbeitgebers in die Privatnutzung kann ein Arbeitsvertragsverstoß vorliegen, wenn nämlich der Arbeitnehmer entweder einen ausdrücklich vereinbarten Umfang der Privatnutzung überschreitet (z.B. verboten im außereuropäischen Ausland telefoniert und dadurch Roaminggebühren verursacht[67]), das Maß der (nicht vorab vereinbarten) N...mehr

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§ 1 Dienstliche und private... / 1. Grundsätze

Rz. 105 Bei dem Missbrauch betrieblicher Kommunikationseinrichtungen handelt es sich um ein steuerbares Verhalten des Arbeitnehmers. Kündigungsschutzrechtlich handelt es sich damit um eine verhaltensbedingte Kündigung.[133] Die verhaltensbedingte Kündigung ist von der personenbedingten Kündigung abzugrenzen, bei der auf die fehlende Eignung oder Fähigkeit zur Erbringung der ...mehr

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§ 1 Dienstliche und private... / 1. Ermahnung/Rüge

Rz. 134 Das gegenüber einer formalen Abmahnung (vgl. Rdn 70 ff.) mildere Mittel ist der Ausspruch einer ­Ermahnung und/oder einer Rüge. Hierbei handelt es sich um die Vorstufe zur Abmahnung. Die Ermahnung ist kündigungsschutzrechtlich nicht relevant.[189] Es fehlt insbesondere an der konkreten Kündigungsandrohung. Vielmehr soll der Arbeitnehmer auf die Einhaltung seiner arbe...mehr

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§ 1 Dienstliche und private... / b) Keine klare Regelung vorhanden

Rz. 89 In vielen Fällen hat der Arbeitgeber entweder überhaupt keine Regelungen über die Art und Weise der Internet-/E-Mail-Nutzung festgelegt oder aber die vorhandenen Regelungen sind nicht abschließend. Sehr verbreitet ist es auch, dass Regelungen zwar vorhanden sind aber nicht konsequent umgesetzt und kontrolliert werden. Möglich ist auch, dass sich eine abweichende betri...mehr

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§ 1 Dienstliche und private... / 5. Einzelfälle

Rz. 87 Nachfolgend werden verschiedene Konstellationen dargestellt, in denen sich die Frage nach der Entbehrlichkeit einer Abmahnung stellt. a) Verbotene private Nutzung Rz. 88 Ist die private Nutzung des Internets bzw. der private E-Mail-Verkehr ausdrücklich verboten, handelt es sich bei jedem Verstoß um eine vertragliche Pflichtverletzung, die abgemahnt werden kann.[115] Tro...mehr

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§ 6 Überlassung und Nutzung... / 3. Privatnutzung

Rz. 136 Die Privatnutzung des PC/Laptops bedarf – insbesondere auch im Hinblick auf die Internet- und Intranetnutzung – der vorherigen Genehmigung des Arbeitgebers, die arbeitsvertraglich oder durch Betriebsvereinbarung erfolgen kann.[190] Auf die private Internetnutzung sind die zu Privattelefonaten entwickelten Grundsätze unter Beachtung einiger Besonderheiten nach verbrei...mehr