Fachbeiträge & Kommentare zu Adoption

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.1.2.4 Pflegekinder

Rz. 46 Obwohl Pflegekinder Kinder i. S. d. Einkommensteuerrechts (§ 32 Abs. 1 Nr. 2 EStG) sind, unterfallen sie nicht der Steuerklasse I Nr. 2. In welche der Steuerklassen sie einzuordnen sind, hängt von dem tatsächlichen Verwandtschaftsgrad zum Erblasser oder Schenker ab. Als möglicher Weg für eine Änderung bietet sich auch hier eine Adoption des Pflegekindes an.mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3 Exemplarische Einführung: Aufbau- und Prüfungsschemata

Rz. 9 Zum besseren Verständnis der Neuregelung werden für Erwerbe ab 01.07.2016 Prüfungsschemata vorangestellt. Die verschiedenen Schemata hängen von der Erwerbsschwelle ab. Ein "führendes" Beispiel (leading case) führt in das komplexe Thema ein und erleichtert die Lektüre der Prüfungsschemata (s. 3.1 Rz. 11). Praxis-Beispiel Der kinderlose und geschiedene Unternehmer U will ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.3 Abkömmlinge ersten Grades von Geschwistern (Steuerklasse II Nr. 3)

Rz. 52 Abkömmlinge ersten Grades sind die Geschwisterkinder, da sich der Grad der Verwandtschaft nach der Zahl der sie vermittelnden Geburten bestimmt (§ 1589 Abs. 1 Satz 3 BGB), also z. B. Onkel–Neffe/Tante–Nichte, nicht aber Vettern untereinander. Abkömmling von Geschwistern des Erblassers ist ein Adoptivkind auch dann, wenn sich die Wirkungen der Adoption nicht auf Verwan...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Horlemann, Adoptionskosten als ag Belastung nach § 33 EStG, DStZ 1982, 339. Rn. 170 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Aufwendungen für die Adoption (ausländischer) Waisenkinder sind freiwillig (BFH BStBl II 1987, 495; 2006, 495; 2015, 695; BFH/NV 2000, 1352; FG Ha EFG 1976, 129; FG D'dorf EFG 1979, 125; FG He EFG 1982, 520; FG Bln EFG 1984, 71; FG Nds EFG 2005, 1358). BFH BStBl II 2...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.1.2.1 Kinder

Rz. 29 Neben dem Ehegatten gehören zur Steuerklasse I die unter § 15 Abs. 1 Steuerklasse I Nr. 2 ErbStG aufgeführten Kinder. Kind i. S. d. Erbschaftsteuerrechts sind das eheliche Kind und die gesetzlich nicht mehr besonders aufgeführten nichtehelichen Kinder und Adoptivkinder. Kinder, die zur Zeit des Erbfalls noch nicht lebten, aber bereits gezeugt waren, gelten erbrechtlic...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 3c Türkei / 1.2 Nationales Erbrecht

Rz. 4 Das materielle türkische Erbrecht ist wie das gesamte türkische Zivilrecht vom schweizerischen Recht geprägt. Die Erbfolge richtet sich, ähnlich dem deutschen Recht, nach dem Parentelsystem; innerhalb der Ordnung erfolgt die Bestimmung der Erben nach Stämmen. Gesetzliche Erben erster Ordnung sind die Abkömmlinge des EL und deren Nachkommen zu gleichen Teilen. Zwischen ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.1.3 Die Zusammenrechnung in Nacherbschaftsfällen

Rz. 9 Eine ähnliche Konstellation kann sich in Nacherbschaftsfällen ergeben. Nachdem der Nacherbe gem. § 6 Abs. 2 ErbStG steuerlich vom Vorerben erbt, stellt sich für den Fall, dass dieser zusätzlich eigenes Vermögen des Vorerben erhält, die Frage, ob in diesem Fall § 14 ErbStG anwendbar ist. Hierzu gibt es im Schrifttum unterschiedliche Auffassungen, der BFH hat in der Ents...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 Internationales Er... / 4.3 Anknüpfung

Rz. 17 Ist die maßgebliche Kollisionsnorm i. R. d. Qualifikation bestimmt, ist mithilfe des Anknüpfungspunktes das anwendbare Recht zu bestimmen. Gängige Anhaltspunkte sind die Staatsangehörigkeit, der Wohnsitz, der (gewöhnliche oder schlichte) Aufenthalt (im anglo-amerikanischen Rechtskreis das Domicile, das jedoch begrifflich nicht genau dem gewöhnlichen Aufenthalt entspri...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.3.2 Gestaltungsüberlegungen

Rz. 15 Soweit Vermögensübertragungen gestaltet werden können, bietet die unterschiedliche Besteuerung in den einzelnen Steuerklassen eine legale Möglichkeit zur Steuereinsparung, um die höheren Freibeträge oder die geringeren Steuersätze der günstigeren Steuerklasse zu sichern, etwa durch Heirat des Lebensgefährten (von der Steuerklasse III in die Steuerklasse I Nr. 1) oder ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.1 Erwerbe innerhalb der Steuerklasse I

Ausgewählte Rechtsprechung: BFH vom 14.07.2011, BFH/NV 2011, 1881; FG Berlin vom 10.03.1992, EFG 1992, 470. Rz. 10 Eine Steuerermäßigung gem. § 27 Abs. 1 ErbStG kann nur gewährt werden, wenn beide Vermögensübergänge innerhalb der Steuerklasse I erfolgt sind. Entscheidend ist dabei die Betrachtung des jeweiligen Erwerbvorgangs; ohne Bedeutung ist die Frage, in welchem Verhältnis...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

AASB (Hrsg.), AASB adoption of IASB standards by 2005. Last updated 10 August 2004, https://www.aasb.gov.au/admin/file/content102/c3/Background_to_AASB_adoption_of_IASB_­standards_by_2005.pdf; AASB (Hrsg.), AASB 1037. Self-Generating and Regenerating Assets ­(zitiert als AASB 1037); Agrarmarkt Informations-Gesellschaft mbH (AMI) (Hrsg.), Märkte, https://­www.ami-informiert.de/...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Entwicklung und Änderungen von IAS 41

Tz. 6 Stand: EL 47 – ET: 06/2022 Nachdem das IASC das Projekt Agriculture im Juni 1994 in sein Arbeitsprogramm aufgenommen hatte, dauerte es bis zum Ende des Jahres 1996, bis in einem Diskussionspapier die wesentlichen Bilanzierungsgrundsätze von biologischen Vermögenswerten und landwirtschaftlichen Erzeugnissen veröffentlicht wurden (vgl. hier und im folgenden Satz Basis for...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.1 Adoption und künstliche Befruchtung

7.1.1 Adoptionskosten Rz. 45 Adoptionskosten sowie sämtliche hiermit im Zusammenhang stehende Kosten (Reisekosten, Vermittlungsgebühren) sind grundsätzlich keine als außergewöhnliche Belastung abzugsfähige Kosten, da es insoweit an der Zwangsläufigkeit mangelt.[1] Unerheblich ist insoweit, ob die Kinderlosigkeit durch eine Krankheit bedingt ist, da die Adoption selbst keine H...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.1.1 Adoptionskosten

Rz. 45 Adoptionskosten sowie sämtliche hiermit im Zusammenhang stehende Kosten (Reisekosten, Vermittlungsgebühren) sind grundsätzlich keine als außergewöhnliche Belastung abzugsfähige Kosten, da es insoweit an der Zwangsläufigkeit mangelt.[1] Unerheblich ist insoweit, ob die Kinderlosigkeit durch eine Krankheit bedingt ist, da die Adoption selbst keine Heilbehandlung dieser ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.15.6.3 Künstliche Befruchtung, Leihmutter

Rz. 88 Aufwendungen für die künstliche Befruchtung können als außergewöhnliche Belastung abziehbar sein, sofern der Stpfl. bzw. der Partner unfruchtbar ist oder eine verminderte Fruchtbarkeit vorliegt, die einer Behandlung bedarf (Rz. 45). Rz. 89 Aufwendungen für die Beseitigung oder Linderung der teilweisen Unfruchtbarkeit sind außergewöhnliche Belastungen. Die Kosten sind r...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.1.2 Kosten einer künstlichen Befruchtung

Rz. 45d Kosten für eine künstliche Befruchtung konnten bis zum Vz 2010 nur dann als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abgezogen werden, wenn die sog. homologe künstliche Befruchtung angewendet wurde, bei welcher die Frau mit dem Sperma ihres Ehemannes befruchtet wird.[1] Zwischenzeitlich hat der BFH diese Rspr. aufgegeben und für Fälle der nachweislichen Unfruchtbarke...mehr

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FF 05/2022, Rechtsprechung ... / Adoption

OLG Hamburg, Beschl. v. 9.9.2021 – 2 UF 43/21 § 1747 BGB ist verfassungskonform dahin auszulegen, dass eine Ersetzung der Zustimmung eines Elternteils zur Adoption nur dann in Betracht kommt, wenn die Adoption einen so erheblichen Vorteil für das Kind bieten würde, dass ein sich verständig um sein Kind sorgender Elternteil nicht auf der Erhaltung des Verwandtschaftsbandes bes...mehr

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ZErb 05/2022, Ein von einem... / 1 Gründe

I. Die verwitwete und kinderlose Erblasserin ist am XX.XX.2016 mit letztem gewöhnlichem Aufenthalt in Stadt2 ohne Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung verstorben. Der Vater der Erblasserin war 1943, die Mutter 1979 vorverstorben. Aus der Ehe der Eltern der Erblasserin sind neben der Erblasserin ein 1974 verstorbener Bruder, Vater der Beteiligten zu 2) bis 5), eine 2009 v...mehr

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ZErb 05/2022, Zur Auslegung... / 1 Gründe

I. Der Erblasser und seine 2017 vorverstorbene Ehefrau hatten weder gemeinsame Kinder noch je für sich Abkömmlinge. Die Beteiligten sind Erben zweiter Ordnung. Unter dem 11.10.2011 errichteten der 1926 geborene Erblasser und seine 1930 geborene Ehefrau privatschriftlich ein gemeinschaftliches Testament im Wesentlichen des Inhalts: Zitat "Wir bestimmen gegenseitig, daß der Überle...mehr

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / I. Gesetzliche Rahmenbedingungen für das Umgangsrecht

Rz. 5 Leben die Eltern nicht zusammen, so hat der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, ein Recht auf regelmäßigen Umgang mit dem Kind. § 1626 Abs. 3 BGB legt fest, dass der Umgang mit beiden Elternteilen zum Wohle des Kindes gehört. § 1684 Abs. 1 BGB definiert dies als eigenes Recht des Kindes. Zur Umgangspflicht siehe Rdn 63. Rz. 6 Dabei steht ein Umgangsrecht auch einem...mehr

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / IV. Anwendung auf Adoptiveltern und bei Samenspende

Rz. 228 Das Umgangsrecht steht auch einem leiblichen Vater im Fall der sog. privaten Samenspende zu, denn die von § 1686a Abs. 1 BGB vorausgesetzte anderweitige rechtliche Vaterschaft muss nicht durch gesetzliche Abstammung, sondern kann auch durch Adoption begründet worden sein. Das gilt entsprechend, wenn das Kind im Wege der Stiefkindadoption von der eingetragenen Lebensp...mehr

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FF 04/2022, Rechtsprechung ... / Abstammung

BGH, Beschl. v. 19.1.2022 – XII ZB 183/21 a) Anspruchsgrundlage für das Auskunftsverlangen eines Kindes gegen seine leibliche, nicht rechtliche Mutter über die Person seines leiblichen Vaters ist – trotz des von § 1755 Abs. 1 S. 1 BGB angeordneten Erlöschens des rechtlichen Eltern-Kind-Verhältnisses aufgrund Adoption – § 1618a BGB. b) Bei einem auf § 1618a BGB gestützten Ausku...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 24c Leistun... / 2.2.2 Fehlgeburt

Rz. 9 Die Leistungsverpflichtung der Krankenkasse wegen der Schwangerschaft endet bei einer Fehlgeburt mit dem Tag des Entfernens der Leibesfrucht aus dem Mutterleib. Das gilt auch für das Mutterschaftsgeld, welches ggf. bereits ab der 6. Woche vor der voraussichtlichen Entbindung in Erwartung der Entbindung gezahlt wurde. Etwaige weitere notwendige Leistungen für die Mutter...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 24d Ärztlic... / 2.3 Hebammenhilfe

Rz. 12 Gemäß § 24d hat die Versicherte während der Schwangerschaft, bei und nach der Entbindung Anspruch auf Hebammenhilfe. Im Hinblick auf die Wochenbettbetreuung (= medizinische und beratende Hilfe durch die Hebamme) ist dieser Anspruch auf die Zeit bis zum Ablauf von 12 Wochen nach der Geburt begrenzt; weitergehende Leistungen bedürfen ausdrücklich der ärztlichen Anordnun...mehr

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Sustainable Supply Chain Ma... / 8 Literaturhinweise

Dendas/Reuter, Industry 4.0: Redesigning supply chain management by implementing additive manufacturing: is it really more sustainable? Comparison of the conventional and digitalized medical supply chains according to the 3 pillars of sustainability, 2020. Ezell/Atkinson/Kim/Cho, Manufacturing Digitalization: Extent of Adoption and Recommendations for Increasing Penetration i...mehr

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FF 03/2022, Adoptiertes Kind hat Anspruch gegen seine leibliche Mutter auf Auskunft über die Identität des leiblichen Vaters

Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 19.1.2022, Nr. 007/2022 Beschl. v. 19.1.2022 – XII ZB 183/21 Der unter anderem für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass eine leibliche Mutter auch nach einer Adoption ihrem Kind grundsätzlich zur Auskunft über die Identität des leiblichen Vaters verpflichtet ist. Im zugrundeliegende...mehr

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ZErb 03/2022, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Beck'sches Prozessformularbuch, Handbuch, 15. Auflage 2022, Mit Fre...mehr

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FF 03/2022, Rechtsprechung ... / Abstammung

BGH, Beschl. v. 17.11.2021 – XII ZB 117/21 Für die Frage, ob es bei einem bereits vorliegenden Abstammungsgutachten an einer den Anspruch aus § 1598a BGB ausschließenden ausreichend sicheren naturwissenschaftlichen Klärung fehlt, sind formale Kriterien der Gutachtenserstattung wie etwa die Akkreditierung des Labors nur maßgeblich, wenn ihre Nichterfüllung der Begutachtung die...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.14 Elterngeld

Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) gilt für Kinder, die ab dem 1.1.2007 geboren werden. Die Ausgestaltung des Elterngelds als Einkommensersatzleistung ist verfassungsgemäß.[1] Für betroffene Elternteile stellt sich die Frage nach der Ausgestaltung der Bemessungsgrundlage für das Elterngeld. Bei Arbeitnehmerehegatten ist die Wahl der Steuerklassen ausschlaggeben...mehr

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FF 02/2022, Adoption eines afghanischen Flüchtlings

BGB § 1741 Abs. 1 S. 1 § 1767 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 § 1769;FamFG § 193 Leitsatz 1. Für den Ausspruch einer Annahme als Kind muss die Identität des Anzunehmenden grundsätzlich feststehen; das gilt auch dann, wenn es sich dabei um einen Flüchtling handelt. (Rn 13) 2. Zur sittlichen Rechtfertigung einer Volljährigenadoption. (Rn 28) 3. Im Adoptionsverfahren bedarf es einer Anhörung d...mehr

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FF 02/2022, Familienrecht a... / II. Aufenthaltsrechtliche Folgen von Vaterschaftsanerkennung und Adoption

Sowohl die Adoption als auch die Vaterschaftsanerkennung können nicht nur zur Erreichung familienrechtlicher Zwecke eingesetzt, sondern auch missbraucht werden. Dies betrifft bei der Annahme eines Volljährigen vor allem die Ersparnis der Erbschaftssteuer.[9] Bei beiden Instituten spielt auch die Erlangung ausländerrechtlicher Vorteile eine – von der Öffentlichkeit meist krit...mehr

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FF 02/2022, Adoption eines ... / Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Gegenstand des Verfahrens ist die Adoption eines volljährigen Asylsuchenden. [2] Der Beteiligte zu 3 (Anzunehmender) ist mutmaßlich afghanischer Staatsangehöriger. Er reiste im Januar 2016 ohne Pass und Visum über die sogenannte Balkanroute in das Bundesgebiet ein, fand zunächst in einer Notunterkunft Aufnahme und stellte einen Asylantrag. Aufgrund seiner eigen...mehr

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FF 02/2022, Familienrecht a... / 2. Von der Annahme an Kindesstatt zur Adoption

Die Annahme als Kind führt ebenfalls zu einem (rechtlichen) Kindschaftsverhältnis, das – wie eine Vaterschaftsanerkennung – unabhängig von der genetischen Abstammung ist und nach der ursprünglichen Intention nur kinderlosen Personen zur Verfügung stand, um diesen eigene Nachkommen zu ermöglichen.[7] Die Wirkungen der "Annahme an Kindesstatt" beschränkten sich auf die Vertrag...mehr

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FF 02/2022, Adoption eines ... / Leitsatz

1. Für den Ausspruch einer Annahme als Kind muss die Identität des Anzunehmenden grundsätzlich feststehen; das gilt auch dann, wenn es sich dabei um einen Flüchtling handelt. (Rn 13) 2. Zur sittlichen Rechtfertigung einer Volljährigenadoption. (Rn 28) 3. Im Adoptionsverfahren bedarf es einer Anhörung der Kinder des Annehmenden und des Anzunehmenden nach Sinn und Zweck des § 19...mehr

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FF 02/2022, Familienrecht a... / 3. Sittliche Rechtfertigung oder wie funktioniert Elternschaft mit volljährigen Kindern?

Der BGH muss ebenfalls vermögensrechtliche, namensrechtliche und aufenthaltsrechtliche Zwecke, die im Rahmen einer Erwachsenenadoption eine Rolle spielen, in die Prüfung der sittlichen Rechtfertigung der Annahme einordnen. Probleme bereitet dies dann, wenn noch kein Eltern-Kind-Verhältnis besteht. Hier soll die sittliche Rechtfertigung der Adoption eine zusätzliche Adoptions...mehr

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FF 02/2022, Familienrecht a... / 1. "… und von der Arzenei ist's kaum zu unterscheiden"

Sowohl bei der Adoption als auch bei der Vaterschaftsanerkennung geht es darum, festzustellen, ob für die betreffende familienrechtliche Statusveränderung auch familienrechtliche Gründe existieren. Nur dann liegen die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen vor, deren Feststellung für die mit der Beurkundung befassten Personen und, wie die beiden Entscheidungen zeigen, auch ...mehr

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FF 02/2022, Was ist und bed... / III. Die vertikale Linie: Abstammung, Wahlverwandtschaft, psychosoziale Realität

In der vertikalen Linie entsteht Familie hauptsächlich durch Verwandtschaft. Diese beruht traditionell und auch heute im Regelfall auf genetischer Abstammung, das ist die Grundvorstellung. Freilich: Nach unserem Recht genügt die Genetik nicht allein. Bei der Mutterschaft wird sie durch das Element der Geburt überlagert (§ 1591 BGB) – in der Annahme, dass die Gebärende meist ...mehr

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FF 02/2022, Familienrecht a... / 1. Vaterschaftsanerkennung für "jederMann"

Durch eine einseitige, nicht empfangsbedürftige Willenserklärung kann ein Mann die Vaterschaft für ein Kind anerkennen. Die Anerkennung kann unabhängig von der tatsächlichen Vaterschaft erfolgen. Sie ist sogar wirksam, wenn feststeht, dass der Mann nicht der Vater des Kindes ist, und er hiervon Kenntnis hat. Auch transsexuellen Personen ist eine Anerkennung gestattet. Dies g...mehr

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FF 02/2022, Was ist und bed... / 1. Die elterliche Verantwortung

Die wichtigste Rechtswirkung dieser Art ist die Verantwortung der Eltern für ihre noch nicht selbstständigen Kinder. Das ist das stärkste familienrechtliche Band. Wenn die Elternschaft rechtlich feststeht, ist automatisch auch die elterliche Verantwortung mit Pflichten und Rechten gegeben. Das gilt nach heutigem Recht auch bei nichtehelichen Kindern[32] unabhängig davon, wie...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 02/2022, Familie ohne Ehe, Vermögenseinsatz beim nachehelichen Unterhalt - Aktuelles und Dauerthemen im Familienrecht

Herbsttagung und Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht vom 25. bis 26. November 2021 Mehr als 400 Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren der Einladung gefolgt, um mit Kolleginnen und Kollegen Erfahrungen auszutauschen und sich über wichtige Themen zu informieren und fortzubilden – wieder im Online-Format. Die traditionsreiche Herbsttagung der Familienanwält...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 48 Waisenr... / 2.6 Annahme als Kind (Abs. 6)

Rz. 24 Die Annahme einer Waise als Kind (vgl. §§ 1741ff. BGB) lässt den Waisenrentenanspruch unberührt (vgl. auch § 1755 Abs. 1 Satz 2 BGB). Zweck dieser Vorschrift ist es, die Neigung, eine Waise zu adoptieren, nicht etwa dadurch zu schmälern, dass nach der Adoption der Rentenanspruch der Waise entfiele.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 48 Waisenr... / 2.2.2 Kein unterhaltspflichtiger Elternteil (Nr. 1)

Rz. 9 Im Unterschied zur Halbwaise hat die Vollwaise i. S. d. Gesetzes keinen unterhaltspflichtigen Elternteil mehr; ob noch ein Elternteil lebt, ist unerheblich, wenn jedenfalls eine gesetzliche Unterhaltsverpflichtung dieses Elternteils gegenüber dem Kind dem Grunde nach nicht (mehr) besteht. Ob eine solche Unterhaltsverpflichtung besteht, richtet sich nach §§ 1601ff. BGB ...mehr

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FF 07+08/2022, Die Herausfo... / 4. Kindeswohl vs. staatsfreie Entscheidung

Ein weiteres Diskussionsfeld ist dadurch eröffnet, dass es auch um die Frage gehen muss, ob im Rahmen der originären Zuordnung von Eltern und Kind das Kindeswohl eine Rolle spielen muss, darf oder sollte. Vorgegeben ist von der Verfassung (Art. 2, 6 Abs. 2 GG), dass im Kindesinteresse eine klare, bei Geburt bestehende Zuweisung der rechtlichen Elternstellung zumindest zu ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07+08/2022, Die Herausfo... / Anfechtung der Elternstellung: § 1594-E

Die Vorschrift könnte etwa lauten: Zitat § 1594 BGB-E (1) Die Zuordnung eines Kindes nach § 1591 BGB kann angefochten werden durch 1. die Person, die nach § 1591 Nr. 1, Nr. 2a und b rechtlicher Elternteil ist, 2. das Kind, 3. die Person, die behauptet, dass das Kind mit ihren Keimzellen gezeugt worden ist. (2) Eine Anfechtung ist ausgeschlossen, wenn … … Hervorzuheben ist, dass mit ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07+08/2022, Die Herausfo... / d) Die Disponibilität?

Der Blick auf das geltende Recht zeigt, dass dieses eine solche Disposition zwar nicht durchgängig, aber doch in verschiedenen Konstellationen zulässt. Damit ist hier nicht die Adoption gemeint, die erst nach Kindesgeburt stattfinden kann. Vielmehr betrifft dies erstens die bereits erwähnte, der genetischen Abstammung nicht entsprechende Vaterschaftsanerkennung, zweitens die...mehr

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FF 01/2022, Familienrecht im Koalitionsvertrag der Ampel

Auszug aus dem Koalitionsvertrag 2021–2025 zwischen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und den Freien Demokraten (FDP) … Wir werden das Familienrecht modernisieren. Hierzu werden wir das "kleine Sorgerecht" für soziale Eltern ausweiten und zu einem eigenen Rechtsinstitut weiterentwickeln, das im Einvernehmen mit den rechtlichen Eltern auf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07+08/2022, Die Herausfo... / 1. Statuswahrheit – Statusklarheit – Statusbeständigkeit

Die schon früher zur rechtlichen Zuordnung von Eltern und Kindern aufgestellte Prinzipien-Trias: Statuswahrheit – Statusklarheit – Statusbeständigkeit dürfte auch für künftiges Recht essentielle Bedeutung haben.[18] Zunächst zum wohl einfachsten Prinzip, der Statusbeständigkeit. Da sich an den Status einer Person – von der Wiege bis zur Bahre – ein Geflecht zahlreicher priva...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07+08/2022, Die Herausfo... / c) Die Rolle des Wunsches nach Verantwortungsübernahme

Dass auch der Wille zur Übernahme der Elternverantwortung für die originäre Eltern-Kind-Zuordnung Bedeutung hat und haben sollte, spiegelt bereits das geltende Recht – wenngleich lückenhaft[27] – wider. Dies galt bereits bevor reproduktionsmedizinische Maßnahmen populär wurden.[28] Prominentestes Beispiel ist die bewusst nicht der genetischen Realität entsprechende Vaterscha...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07+08/2022, Die Herausfo... / 1. Zwei-Eltern- Prinzip

Ohne auf die Frage näher eingehen zu wollen, ob das Grundgesetz den einfachen Gesetzgeber auf zwei Eltern beschränkt oder auch ein Mehr-Eltern-Konzept zulassen würde,[7] möchte ich mich trotz der zunehmenden Zahl anderslautender Vorschläge[8] dagegen aussprechen, einem Kind mehr als zwei Personen als rechtliche Eltern zuzuordnen.[9] Ausschlaggebend ist für mich der Gesichtsp...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Familiengerichtshilfe / 4 Tätigkeit im Adoptionsverfahren

Die Tätigkeit des Jugendamts im Adoptionsverfahren ist ebenfalls Unterstützung des Familiengerichts in Familiensachen.[1] Falls keine Adoptionsvermittlungsstelle tätig geworden ist, gibt das Jugendamt eine fachliche Äußerung darüber ab, ob Kind und Familie für die Adoption geeignet sind.[2] Hat das Jugendamt keine fachliche Äußerung abgegeben, muss das Familiengericht das Ju...mehr