Fachbeiträge & Kommentare zu Adoption

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Elterngeld / 1 Einleitung

Am 1.1.2007 ist das "Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz" (BEEG) in Kraft getreten. Zentrales Element des Gesetzes ist das Elterngeld. Es soll die finanziellen Einbußen von Eltern, die im ersten Jahr nach der Geburt beruflich aussetzen oder kürzer treten, gegenüber Kinderlosen ausgleichen. Das Elterngeld wird allen Eltern gewährt, deren Kinder ab dem 1.1.2007 geboren werd...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 2.7 Adoptionskosten

Der 6. Senat des BFH verkennt nicht, dass der Wunsch, Kinder zu haben und aufzuziehen, bei Kinderlosen, die sich für eine Auslandsadoption entscheiden, oftmals ein wesentliches sinnstiftendes Element des Lebens sein wird. Entsprechend kann die ungewollte Kinderlosigkeit als schwere Belastung empfunden werden. Hieraus folgt jedoch nicht, dass der Entschluss zur Adoption als M...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / 4. Adoption

Rz. 30 Kinder im Sinne der §§ 1601 ff. sind auch im Wege der Adoption angenommene. Die unterhaltsrechtlichen Vorschriften gelten gemäß den §§ 1754 Abs. 1, 1751 Abs. 4 und § 9 Abs. 7 LPartG auch für adoptierte Kinder. Adoptierte Kinder sind leiblichen Kindern gesetzlich gleichgestellt. Rz. 31 Hinweis Der Adoptivvater kann sich nicht wegen gravierender persönlicher Entfremdung ...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Einkommen des Verpflichteten

Rz. 1814 Grundlage zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit ist das bereinigte Nettoeinkommen. Ggf. sind sonstige, auch fiktive Einkünfte zuzurechnen. Rz. 1815 Inwieweit einem Unterhaltsverpflichteten im Mangelfall fiktive Nebenverdienste anzurechnen sind, ist am Maßstab der Verhältnismäßigkeit zu prüfen, ob die zeitliche und physische Belastung durch die ausgeübte und die zusät...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Lebensbedarf der Familie

Rz. 123 Der Familienunterhalt dient der Deckung des gesamten Lebensbedarfs der Ehegatten und der Kinder, also der gesamten Familie. Der Familienunterhalt nach § 1360a Abs. 1 BGB umfasst daher alles, was nach den ehelichen Lebensverhältnissen, insbesondere den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Ehegatten erforderlich und angemessen ist, um die Kosten des Haushaltes, d...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 4. Grundsätze zur Behandlung von Verträgen im Familienrecht

Rz. 2042 1. Die vorstehenden Ausführungen zur Frage der Inhaltskontrolle von Eheverträgen gelten nicht nur für vorsorgende Verträge oder Eheverträge zu Beginn einer Ehe, sondern finden ihre Anwendung auch im Bereich der sog. Trennungsvereinbarungen und Scheidungsfolgenverträge, welche ebenfalls in gleicher Weise bei gerichtlicher Auseinandersetzung überprüft werden.[2172] 2. ...mehr

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Elterliche Sorge / 6.4 Vereinbarungen im Rahmen der Lebenspartnerschaft

Der allein sorgeberechtigte Elternteil kann naturgemäß Verantwortlichkeiten im Rahmen seiner elterlichen Sorge durch Vollmacht auf den Lebenspartner übertragen. Er kann aber dadurch nicht – über den Umweg der Vollmacht – zu einer gemeinsamen elterlichen Sorge kommen. Anders ist dies lediglich in Fällen, in denen etwa eine ausländische Gerichtsentscheidung die Feststellung der ...mehr

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Elterliche Sorge / 2.1.1.6.1 Änderungen nach dem Namensänderungsgesetz

Praxis-Beispiel Nehmen wir an, dass Frau Bischof nach ihrer Scheidung wieder Kuß-Wallach heißt und eine Namensgleichheit mit dem kleinen Kai erreichen möchte. Hier kann die Mutter nach § 3 Abs. 1 NamÄndG eine Änderung des Kindesnamens in "Kuß-Wallach" beantragen.[1] Da an den Text dieser unscheinbaren Vorschrift schwer heranzukommen ist, soll sie wie folgt zitiert werden: "(1)...mehr

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Elterliche Sorge / 5.5.2 Gemeinsame Sorge – die Voraussetzungen

Die gemeinsame elterliche Sorge wird vom Familiengericht daher dann angeordnet, wenn die Kindesmutter dem Antrag zustimmt, die Kindesmutter dem Antrag nicht widerspricht, insbesondere also gar nicht Stellung nimmt, die Kindesmutter in ihrer Stellungnahme Gründe vorträgt, die keine Bedeutung für die Kindeswohlprüfung darstellen oder dem Familiengericht auch sonst Gründe nicht ers...mehr

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Elterliche Sorge / 5.5.4 Sorgerechtsübertragung auf den Vater

Leben die Eltern nicht nur vorübergehend getrennt und steht die elterliche Alleinsorge nach § 1626a Abs. 3 BGB der Mutter zu, so kann der Vater mit Zustimmung der Mutter beantragen, dass ihm das Familiengericht die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge alleine überträgt – § 1671 Abs. 2 Nr. 1 BGB. Damit ist bereits der Antrag und nicht erst die Übertragung vo...mehr

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Elterliche Sorge / 1.5 Der Umfang der elterlichen Sorge

Die elterliche Sorge umfasst die Personen- und die Vermögenssorge jeweils in tatsächlicher Hinsicht und hinsichtlich der gesetzlichen Vertretung (§§ 1626 Abs. 1, 1629 BGB), Teilmündigkeiten der Minderjährigen sehen die §§ 110 ff. BGB vor. Ansonsten gibt es nur wenige Beispiele dafür, schwerpunktmäßig im Verfahrensrecht und häufig mit der Altersgrenze der Vollendung des 14. L...mehr

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Elterliche Sorge / 2.1.1.6.2 Namensänderung nach § 1618 BGB

Zu unterscheiden von den Scheidungshalbwaisenfällen, in denen die Kinder letztlich den Mädchennamen der Mutter erhalten, sind die Fälle der Namensänderung des Kindes nach Wiederverheiratung der Mutter sowie der Einbenennung nach § 1618 BGB: Sie bietet einem nichtehelichen, nach dem KindRG auch einem ehelichen Kind die Möglichkeit, den Namen des Stiefvaters [1] anzunehmen oder...mehr

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Elternzeit: Anspruch, Antra... / 2.2.1 Verhältnis des Kindes zum Anspruchsberechtigten

Das BEEG gewährt Anspruch auf Elternzeit nur, wenn der Arbeitnehmer in einem bestimmten familienrechtlichen Verhältnis zu dem zu erziehenden Kind steht. In Betracht kommen: Leibliche Mutter und leiblicher Vater des Kindes, wenn ihnen die Personensorge zusteht. Sind die Eltern verheiratet, erfüllen sie beide die Voraussetzungen. Bei nicht Verheirateten steht das Sorgerecht und...mehr

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Elternzeit: Anspruch, Antra... / 4.1.2 Ende der Elternzeit

Die Elternzeit endet im Grundsatz spätestens einen Tag vor dem 3. Geburtstag des Kindes bzw. nach Ablauf des in der späteren Lebenszeit des Kindes genommenen Zeitraums spätestens einen Tag vor dessen 8. Geburtstag. Praxis-Beispiel Ende der Elternzeit Wurde das Kind am 1. Mai geboren, so endet die voll und unmittelbar nach der Geburt in Anspruch genommene Elternzeit am 30. Apri...mehr

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Elternzeit: Anspruch, Antra... / 3.1 Antrag und Frist

Der Arbeitnehmer muss für die Beantragung der Elternzeit bestimmte Fristen einhalten. Für den Zeitraum bis zum vollendeten 3. Lebensjahr des Kindes muss der Antrag spätestens 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit gestellt werden. Für den Zeitraum zwischen dem 3. Geburtstag und dem vollendeten 8. Lebensjahr des Kindes muss der Antrag spätestens 13 Wochen vor dem Beginn der Elternz...mehr

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§ 7 Erbrecht / I. Muster: Adoption

Rz. 6 Muster 7.3: Adoption Muster 7.3: Adoption _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Sie leben mit Ihrem/r Partner/in seit vielen Jahren zusammen, Ihr/das Kind Ihres Partners ist im gemeinsamen Haushalt aufgewachsen. Im Rahmen unserer erbrechtlichen Überlegungen zur Erstellung eines Testaments kam der Gedanke einer Adoption auf...mehr

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§ 7 Erbrecht / C. Adoption

I. Muster: Adoption Rz. 6 Muster 7.3: Adoption Muster 7.3: Adoption _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Sie leben mit Ihrem/r Partner/in seit vielen Jahren zusammen, Ihr/das Kind Ihres Partners ist im gemeinsamen Haushalt aufgewachsen. Im Rahmen unserer erbrechtlichen Überlegungen zur Erstellung eines Testaments kam der Gedanke...mehr

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§ 7 Erbrecht / II. Erläuterungen

Rz. 7 Gerade bei Patchworkfamilien ist die erbrechtliche Beratung nicht immer einfach. Sollte aus steuerlichen Gründen eine Adoption erwogen werden, sind die Beteiligten umfassend über die rechtlichen Konsequenzen der verschiedenen Konstellationen zu informieren. Nur dies kann später zum gewünschten Ergebnis führen und mögliche Haftungsansprüche gegen den Berater vermeiden. D...mehr

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ZErb 09/2023, Liebe Leserinnen und Leser

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Barth 30 Minuten DSGVO richtig umsetzen 2022 GABAL, ISBN 978-3-96739-121-3, 10,90 EUR Kaum länger als 30 Minuten braucht der Leser, um dieses Kompakt...mehr

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Datengetriebenes Risikocont... / 6 Literaturverzeichnis

Aepli/Angst/Iten./Kaiser/Lüthi/Schweri, 2017, Die Entwicklung der Kompetenzanforderungen auf dem Arbeitsmarkt im Zuge der Digitalisierung, in SECO Publikation – Arbeitsmarktpolitik H. 47, Zollikofen, Zürich. Araz/Choi/Olson/Salman, Role of Analytics for Operational Risk Management in the Era of Big Data, in Decision Sciences, 51/2020, H. 6, S. 1320–1346. Autor, The "task appro...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / b) Wertberechnung bei Volljährigenadoption

Rz. 166 Um Erwachsene adoptieren zu können, reichen die Adoptiveltern gemeinsam mit dem adoptionswilligen Volljährigen gemeinsam einen notariell beurkundeten Adoptionsantrag beim zuständigen Familiengericht ein. Bei der Volljährigenadoption wird vorrangig gem. § 42 Abs. 2 FamGKG bewertet; der Auffangwert mit 5.000,00 EUR kommt nur bei Fehlen genügender Anhaltspunkte in Betra...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 1. Beschwerde und Rechtsbeschwerde – verfahrensrechtliche Darstellung

Rz. 752 Nach dem FamFG ergehen Endentscheidungen des Familiengerichts grundsätzlich durch Beschluss. Damit entfielen auch die nach der ZPO geläufigen Rechtsmittel Berufung und Revision. An ihre Stelle traten vielmehr Beschwerde und Rechtsbeschwerde. Bevor auf die einzelnen Gebühren eingegangen wird, soll kurz ein Abriss über das neue Verfahrensrecht im Rechtsmittelverfahren ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 3. Zu Absatz 1 "Ratgebühr"

Rz. 3 Gebühren für Rat oder Auskunft dürfen nur berechnet werden, wenn sie nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängen. Dies gilt auch für die Erstberatungsgebühr. Ergibt sich ein solcher Zusammenhang erst später, erfolgt Anrechnung der Erstgebühr. Beispiele: Beratung über die Erfordernisse bei einem Stundungsantrag. Später wird der Antrag vom StB ges...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / c) Verlust des Anfechtungsrechts durch den Erblasser führt zum Verlust des Anfechtungsrechts Dritter

Rz. 350 LG Stuttgart, Beschl. v. 20.4.1999:[418] Zitat 1. Die Schlusserbeneinsetzung juristischer Personen in einem gemeinschaftlichen Testament kann grundsätzlich eine wechselbezügliche Verfügung sein. 2. Bei einem wechselbezüglichen Testament steht das Anfechtungsrecht entgegen §§ 2079, 2080 Abs. 3 BGB einem Dritten nur dann zu, wenn das Anfechtungsrecht des Erblassers zum Ze...mehr

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§ 5 Verzichtsverträge / 4. Parteien des Verzichtsvertrages

Rz. 22 Nur mit dem Erblasser kann nach § 2346 Abs. 1 S. 1 BGB ein Verzichtsvertrag geschlossen werden, da andernfalls ein Vertrag zu Lasten Dritter gem. § 311b Abs. 4 BGB entstehen würde. Verzichten können nur der Ehegatte und Verwandte des Erblassers. Das Erbrecht muss zum Verzichtszeitpunkt noch nicht entstanden sein, so dass auch vor Ausspruch der Adoption verzichtet werd...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 189 Ein Erbvertrag kann aufgrund der §§ 2078, 2079 BGB auch vom Erblasser angefochten werden. Dabei ist zu beachten, dass auch die willkürliche Schaffung der Pflichtteilsberechtigung durch den Erblasser, etwa durch Heirat oder Adoption, grundsätzlich unschädlich ist.[109] Lediglich für den Fall, dass der familienrechtliche Akt den ausschließlichen Zweck hatte, die Bindun...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / a) Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer

Rz. 127 Im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrecht kommt, ebenso wie beim Grunderwerbsteuerrecht,[290] dem Verwandtschaftsgrad besondere Bedeutung zu. Von dem Verwandtschaftsverhältnis hängt es ab, wie hoch letztlich die Steuerbelastung ist. Die Freibeträge und Steuersätze richten sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis. Demgemäß stellt die Einbeziehung der verwandtschaftli...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / cc) Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 33 Der sachliche Anwendungsbereich der EuErbVO wird von Art. 1 EuErbVO bestimmt. Die EuErbVO beschränkt demnach den sachlichen Anwendungsbereich auf zivilrechtliche Aspekte der Rechtsnachfolge von Todes wegen (Abs. 1 S. 1) und nimmt die in Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 aufgezählten Angelegenheiten aus.[48] Insbesondere werden hiervon ausgenommen Fragen des Personenstands sowie d...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / cc) Vorfragen

Rz. 25 Unter einer Vorfrage versteht man nach der h.M. jede Frage nach dem Bestehen eines präjudiziellen Rechtsverhältnisses oder einer Rechtslage, die im Tatbestand einer in- bzw. ausländischen Kollisions- oder Sachnorm vorausgesetzt wird.[34] Auch im Erbrecht kommt eine Vielzahl von Vorfragen in Betracht, die nach h.M. selbstständig anzuknüpfen sind:[35]mehr

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§ 5 Verzichtsverträge / 1. Grundsätzliches

Rz. 4 Der Erbverzicht ist ein erbrechtlicher abstrakter Verfügungsvertrag mit negativem Inhalt,[10] indem er unmittelbar den Berufungsgrund für die Erbschaft beseitigt, also bereits die Entstehung eines Erb- und/oder Pflichtteilsrechts von vornherein verhindert.[11] § 2346 Abs. 1 S. 2 BGB zufolge gilt der Verzichtende für die Ermittlung der gesetzlichen Erbfolge als vor dem ...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / VI. Familienrechtliche Auskunftsansprüche mit erbrechtlicher Auswirkung

Rz. 142 Familienrechtliche Auskunftsansprüche können indirekte Auswirkungen auf das Erbrecht haben: Rz. 143 1. Auskunftsanspruch des nichtehelichen Kindes über die eigene Abstammung Rz. 144 a) Auskunftsanspruch aus der gegenseitigen allgemeinen Beistands- und Rücksichtnahmepflicht Im Hinblick auf das gesetzliche Erbrecht des nichtehelichen Kindes an seinem Vater und an dessen V...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / (3) Reichweite des Erbstatuts, Art. 23 EuErbVO

Rz. 51 Die Reichweite des Erbstatuts wird von Art. 23 EuErbVO bestimmt. Hierunter fällt die gesamte Rechtsnachfolge von Todes wegen nach den Art. 21, 22 EuErbVO.[71] Die Rechtsnachfolge von Todes wegen ist in Art. 3 Abs. 1 lit. a EuErbVO legal definiert: Zitat jede Form des Übergangs von Vermögenswerten, Rechten und Pflichten von Todes wegen, sei es im Wege der gewillkürten Er...mehr

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ZErb 06/2023, Stiftungssteu... / 2. Stifterdrittel (§ 58 Nr. 6 AO)

§ 58 Nr. 6 AO regelt mit dem sog. Stifterdrittel eine besondere Ausnahme für gemeinnützige Stiftungen. Danach dürfen Stiftungen im Unterschied zu anderen Körperschaften einen Teil ihres Einkommens – höchstens ein Drittel – dazu verwenden, um in angemessener Weise den Stifter und seine nächsten Angehörigen zu unterhalten, ihre Gräber zu pflegen und ihr Andenken zu ehren, ohne...mehr

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ZErb 06/2023, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Erbrecht, Kiel Bunte/Zahrte AGB-Banken, AGB-Sparkassen, Sonderbedingungen Komment...mehr

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FF 06/2023, Freistellung vo... / 2 Anmerkung

Man mag sich ein Leben ohne Vertrauen nicht vorstellen. Andererseits gibt es viele Lebensbereiche, in denen es höchst riskant ist, sich allein auf persönliche Versprechen zu verlassen. Hierzu gehört sicherlich die gezielt herbeigeführte Elternschaft durch zwei Personen, deren persönliche Beziehung nicht über eine kurze Zufallsbekanntschaft hinausreicht und woran sich auch na...mehr

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FF 05/2023, Aktuelle Rechts... / VII. Abstammung/Adoption

Im Bereich des Abstammungs-/Adoptionsrecht gibt es aus dem Jahr 2022 zwei erwähnenswerte Entscheidungen. Im Fall des BGH[60] hatte das OLG im Beschwerdeverfahren dem Antrag des Kindes gegen seine leibliche Mutter auf Auskunft über die Person des leiblichen Vaters entsprochen und die Kindesmutter verpflichtet, der Tochter alle Männer mit vollständigem Namen und Adresse zu ben...mehr

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Jung, SGB VII § 45 Vorausse... / 2.8 Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege eines verletzten Kindes (Abs. 4)

Rz. 17 Wenn durch einen Versicherungsfall ein versichertes Kind verletzt wird und dieses von einem Elternteil beaufsichtigt, betreut oder gepflegt wird, hat dieser für die Zeit Anspruch auf Kinderpflege-Verletztengeld nach Abs. 4 i. V. m. § 45 SGB V (Rechtsgrundverweisung). Es gleicht den infolge der Pflege etc. des Kindes entstandenen Verdienstausfall aus (vgl. § 126 SGB II...mehr

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FF 04/2023, Rechtsprechung ... / 4 Adoption

OLG Köln, Beschl. v. 9.1.2023 -14 UF 126/22 1. Ist die Auslandsadoption ohne eine internationale Adoptionsvermittlung vorgenommen worden, müssen die Voraussetzungen für eine Anerkennung nach § 108 Abs. 2 S. 3 FamFG i.V.m. §§ 2, 4 und 5 AdWirkG zum nach § 4 Abs. 2 AdwirkG maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung vorliegen. 2. § 4 Abs. 1 S. 2 AdWirkG setzt für die A...mehr

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FF 04/2023, Stellungnahme d... / 5. Nachbesserungsbedarf bei der Implementierung von in Drittstaaten begründeter Elternschaft in den Mitgliedstaaten

Als weiterer Regelungsaspekt ist vorgesehen, die in einem EU-Mitgliedstaat begründete Elternschaft ohne spezielles Verfahren in allen anderen Mitgliedstaaten anzuerkennen. Das dementsprechend geplante Elternschaftsregister dient der Transparenz und Anwendungsoptimierung und ist begrüßenswert. Elternschaft kann jedoch nicht nur auf einer Geburt in einem Mitgliedstaat, sondern a...mehr

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Eingetragene Lebenspartners... / 1 Grundsätze der eingetragenen Lebenspartnerschaft

Das BVerfG [1] hat die Verfassungsmäßigkeit des LPartG festgestellt. Laut BGB sind gleichgeschlechtliche Paare als eingetragene Lebenspartner den Eheleuten gleichgestellt, z. B. als gesetzlicher Erbe oder bei einer Trennung, seit 2005 auch bei der Hinterbliebenenversorgung in der gesetzlichen Rentenversicherung und im Rahmen der ergänzenden Vertragsauslegung gem. § 313 BGB au...mehr

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Jung, SGB VIII § 99 Erhebun... / 2.1.3 Erhebungsmerkmale Adoption i. S. d. § 98 Abs. 1 Nr. 6 nach Abs. 3

Rz. 14 Abs. 3 nennt die Erhebungsmerkmale für die Annahme als Kind (Adoption), einschließlich der Adoptionsbewerber und der zur Adoption freigegebenen Kinder. Rz. 15 Nach Abs. 3 Nr. 1 Buchst. b wird seit dem 10.6.2021 (KJSG) das konkrete Geburtsdatum als statistisches Datum erhoben; statt wie bisher lediglich das Geburtsjahr. Dadurch sollte eine genaue Berechnung des Alters e...mehr

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Jung, SGB VIII § 98 Zweck u... / 2.3.5 Adoption nach Nr. 6

Rz. 21 Soweit nach Nr. 6 die Daten über Kinder und Jugendliche zu erheben sind, die als Kind angenommen worden sind, betrifft dies insbesondere die Regelungen über den Adoptionsvorrang i. S. d. § 37c Abs. 2 Satz 3; die Annahme als Kind dient dann der Schaffung einer dauerhaften Lebensperspektive. § 7 (Begriffsbestimmungen) legt dabei fest, dass die Bestimmungen des SGB VIII,...mehr

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Jung, SGB VIII § 99 Erhebun... / 3 Rechtsprechung und Literatur

Rz. 49 BayVerfGH, Entscheidung v. 21.1.2020 – Vf. 19-VII-18 Rz. 23: Zum durch § 98 Abs. 1 Nr. 1 und § 99 Abs. 7 geregelten Standortprinzip der Einrichtung; auf den Wohnsitz der betreuten Kinder kommt es nicht an. Rz. 50 Bohnert, Übersicht über die wichtigsten Änderungen im Kinder- und Jugendhilferecht 2021, WzS 2022 S. 63; Köckeritz, Beitrag der amtlichen Statistik zu den Gefä...mehr

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Jung, SGB VIII § 87c Örtlic... / 2.5 Anknüpfung an den gewöhnlichen Aufenthalt der annehmenden Person bei Adoptionsvormundschaft (Abs. 4)

Rz. 27 Nach § 1751 Abs. 1 Satz 1 BGB ruht die elterliche Sorge des Elternteils, der in die Adoption eingewilligt hat. Die Befugnis zum persönlichen Umgang mit dem Kind darf dieser Elternteil nicht mehr ausüben. Das Jugendamt wird gemäß § 1751 Abs. 1 Satz 2 BGB kraft Gesetzes Vormund; dies gilt nicht, wenn der andere Elternteil die elterliche Sorge allein ausübt oder wenn ber...mehr

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Jung, SGB VIII § 86 Örtlich... / 2.2.3 Eltern

Rz. 9 Eltern i. S. d. die Zuständigkeit regelnden Norm des § 86 sind zunächst einmal der Vater und die Mutter eines Kindes; die Mutter ist die Frau, die es geboren hat (§ 1591 BGB). Der Vater des Kindes ist, wer entweder zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes mit der Mutter verheiratet ist (§ 1592 Nr. 1 BGB) oder die Vaterschaft anerkannt hat (§ 1592 Nr. 2 BGB) bzw. dessen Vate...mehr

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Jung, SGB VIII § 99 Erhebun... / 2.2 Erweiterung der Erhebungsmerkmale durch das Jugendhilfeverwaltungsvereinfachungsgesetz

Rz. 46 Der Gesetzgeber hat es für notwendig erachtet, mit dem Kinder- und Jugendhilfeverwaltungsvereinfachungsgesetz (KJVVG) zahlreiche Änderungen der Vorschrift vorzunehmen, um Verbesserungen in der Kinder- und Jugendhilfestatistik zu erreichen. Deren Aufgabe ist es, aktuelle, aussagekräftige Daten als unverzichtbare Grundlage für politische Entscheidungen zur Weiterentwick...mehr

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Jung, SGB VIII § 50 Mitwirk... / 2.2 Mitwirkungspflichten

Rz. 4 Die Mitwirkungspflicht des Jugendamtes in den in Abs. 1 Satz 2 enumerativ genannten Verfahren korrespondiert mit der Pflicht des Familiengerichts zur Anhörung des Jugendamtes. Dabei handelt es sich im Einzelnen um Verfahren in Rz. 4a Kindschaftssachen (§ 151 FamFG) Das sind solche Verfahren, die die elterliche Sorge, also die Personensorge und Vermögenssorge (§ 1626 Abs. ...mehr

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Jung, SGB VIII § 55 Beistan... / 2.5 Gesetzliche Amtsvormundschaft

Rz. 13 Gemäß § 1786 Satz 1 BGB wird das Jugendamt mit der Geburt eines Kindes, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind und das eines Vormunds bedarf, Vormund, wenn das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat und wenn nicht bereits vor der Geburt des Kindes ein Vormund bestellt wurde (§ 1786 Satz 2 BGB). Das Gesetz legt mithin 2 Gru...mehr

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Jung, SGB VIII § 98 Zweck u... / 2.4 Struktur der statistischen Erhebungen

Rz. 40 Die Statistik ist in der Fachserie 13 "Öffentliche Sozialleistungen", Reihe 6 "Jugendhilfe" des Statistischen Bundesamtes (Metzler-Poeschel-Verlag) veröffentlicht. Die Reihe 6 untergliedert sich in: 6.1.1: Institutionelle Beratung, Einzelbetreuung und sozialpädagogische Familienhilfe, 6.1.2: Erzieherische Hilfen außerhalb des Elternhauses, 6.1.3: Adoptionen, vorläufig...mehr

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Jung, SGB VIII § 101 Period... / 2.4 Berichtszeitraum im Kontext des jeweiligen Erhebungsmerkmals i. S. d. § 99 nach Abs. 2

Rz. 11 Abs. 2 enthält Regelungen zum Erhebungszeitpunkt in Abhängigkeit zu den jeweiligen in § 99 geregelten Erhebungsmerkmalen. Rz. 12 Hierdurch soll die Vergleichbarkeit der Zahlen gewährleistet werden. Die Daten sind demnach grundsätzlich am Ende der jeweiligen Hilfeleistung oder Maßnahme zu erheben. Statt des bisher praktizierten Verfahrens, der Fortschreibung länger daue...mehr