Fachbeiträge & Kommentare zu AfA

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / daa) Handelsrecht

Rn. 89 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Den entgeltlich erworbenen "Geschäftswert"/"Firmenwert" (die Begriffe sind synonym) definiert § 246 Abs 1 S 4 HGB wie folgt: Gegenleistung für die Übernahme eines Unternehmens (dh der Kaufpreis) ./. Wert der einzelnen Vermögensgegenstände abzüglich Schulden zur Zeit der Übernahme = Geschäftswert/Firmenwert Für die HB (HGB idF BilMoG ist grds anz...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. First-in-first-out

Tz. 85 Stand: EL 45 - ET: 11/2021 Bei Vorratsgegenständen, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten nicht durch eine Einzelbewertung ermittelt werden, können die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten mittels des Verbrauchsfolgeverfahrens First-in-first-out (Fifo) bestimmt werden. Voraussetzung für die Anwendung ist, dass es sich um große Stückzahlen von idR austauschbaren ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Festpreisvereinbarungen

Tz. 104 Stand: EL 45 - ET: 11/2021 Nach IAS 2.31 ist der Zweck der zu bewertenden Güter in die Schätzung mit einzubeziehen (vgl. Tz. 25f.). Die Zweckgebundenheit wirkt sich insb. auf die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (vgl. Tz. 99ff.) und von Vorratsgegenständen, die Gegenstand von Festpreisvereinbarungen sind, aus. Bei Festpreisvereinbarungen gilt der vereinba...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Vorbemerkung

Rn. 108a Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Gemeint sind WG iSd § 6 Abs 2 EStG, deren AK/HK/Ersatzwerte EUR 800/410 nicht übersteigen: EUR 410 für bis einschließlich 31.12.2017 angeschaffte/hergestellte/ins BV eingelegte WG, danach EUR 800 (Art Nr 4a, Nr 7c Buchst aa des Gesetzes gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen v 27.06.2017, BGBl I 2017, 2074)....mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Fair value

Tz. 27 Stand: EL 45 - ET: 11/2021 Der beizulegende Zeitwert (fair value) spiegelt den Preis wider, für den im Hauptmarkt oder im vorteilhaftesten Markt in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag verkauft werden könnte (IAS 2.7). Tz. 28 Stand: EL 45 - ET: 11/2021 Für die Bewertung nach IAS 2 sind grundsätzlich die Anschaffungs- bzw. Hers...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) WG des PV

Rn. 108d Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Der StPfl hat folgende Wahlrechte bei AK/HK bis einschließlich EUR 800/410 ohne USt (EUR 410 ohne USt für bis einschließlich 31.12.2017 angeschaffte/hergestellte/ins BV eingelegte WG, danach EUR 800 ohne abziehbare Vorsteuer (Art Nr 4a, Nr 7c Buchst aa des Gesetzes gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen v ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Die AfS-Pflicht

Rn. 497 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Zur AfS ist der StPfl nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet. Dies folgt aus der Formulierung "ist Absatz 1 entsprechend anzuwenden." Dagegen spricht nicht § 7 Abs 6 Hs 2 EStG, der davon spricht, AfS seien "zulässig". Dies bezieht sich nur auf das "Wie", dh die Methode der Abschreibung (nach Maßgabe des Substanzverzehrs statt linear...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Konkrete Bilanzierungsfähigkeit – Regelung durch IAS 2

Tz. 15 Stand: EL 45 - ET: 11/2021 Im Rahmen der konkreten Bilanzierungsfähigkeit fordert F.89 (1989) für Vermögenswerte, dass der wirtschaftliche Nutzenzufluss wahrscheinlich sein muss. Grundsätzlich kann erwartet werden, dass ein Unternehmen nur dann Vorräte produziert oder erwirbt, wenn es mit diesen mindestens einen Erlös in Höhe der angefallenen Kosten erwirtschaften kann...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Bewertung des Vermögens

Tz. 53 Stand: EL 45 - ET: 11/2021 Vermögenswerte, die im Rahmen des Geschäftsbetriebes eines Altersversorgungsplans genutzt werden (zB Betriebs- und Geschäftsausstattung), sind nach den einschlägigen IFRS zu bewerten (IAS 26.33). Dies bedeutet, dass zB Grundstücke, Gebäude oder bewegliche Vermögenswerte des Sachanlagevermögens, die ein Altersversorgungsplan im Rahmen seiner V...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 5. Höchstgrenzen der periodischen Aktivierung von Fremdkapitalkosten

Tz. 23 Stand: EL 45 - ET: 11/2021 Der Betrag der aktivierten Fremdkapitalkosten in einer Periode darf den Gesamtbetrag der tatsächlich angefallenen Fremdkapitalkosten einer Periode nicht übersteigen (IAS 23.14). Tz. 24 Stand: EL 45 - ET: 11/2021 Beispiel 3: Das Unternehmen im Beispiel 1 (vgl. Tz. 18) tätigt im Jahr 01 Ausgaben für einen qualifizierten Vermögenswert in Höhe von 3...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Übersicht

Tz. 31 Stand: EL 45 - ET: 11/2021 Nach den Vorschriften des IAS 2 werden Vorräte zu ihren historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Als Anschaffungskosten werden alle Kosten, die mit dem Anschaffungsvorgang in direkter Beziehung stehen, aktiviert (IAS 2.10ff.). Bei den Herstellungskosten bestehen bzgl. des Umfangs der anzusetzenden Kosten grundsätzlich kein...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Unterbrechung des Aktivierungszeitraumes

Tz. 32 Stand: EL 45 - ET: 11/2021 Die Aktivierung von Fremdkapitalkosten ist auszusetzen, wenn die Weiterentwicklung des qualifizierten Vermögenswertes für einen längeren Zeitraum unterbrochen wird (IAS 23.20), bspw. wenn die Herstellung aufgrund von ausstehenden Teilelieferungen, Fehlen finanzieller Mittel, Markteintrübungen, der Insolvenz eines mit der Herstellung beauftrag...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 6. Aufl., Stuttgart 1995–2001; Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung nach Internationalen Standards, Stuttgart 2002; Beine, Abschreibungsgrenzen im Vorratsvermögen, BB 1995, S. 2415–2421; Gottel/Huber, § 256 HGB, in: Beck Bil.-Komm., 12. Aufl., München 2020; EY (Hrsg.), International GAAP 2021, Chichester 2020;...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewinnermittlung nach EStG / 2.3.9.1 Aufzeichnungspflichten

Rz. 104 Verletzt der Steuerpflichtige seine Aufzeichnungspflichten, ist das Finanzamt dem Grunde nach zur Schätzung nach § 162 Abs. 1, 2 AO berechtigt.[1] Rz. 105 § 4 Abs. 3 EStG begründet selbst keine generelle und umfassende eigenständige Aufzeichnungspflicht für Einnahmenüberschussrechner.[2] Diese Vorschrift schreibt lediglich vor, dass der Gewinn durch den Überschuss der ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewinnermittlung nach EStG / 3.6 Wechsel von der Tonnagebesteuerung zu anderen Gewinnermittlungsarten

Rz. 293 Erfüllt ein Steuerpflichtiger die Voraussetzungen des § 5a EStG, so ist er – sofern er einen entsprechenden Antrag gestellt hat – grundsätzlich für 10 Jahre an die Gewinnermittlung nach der in seinem Betrieb geführten Tonnage verpflichtet (§ 5a Abs. 3 Satz 7 EStG).[1] Nach Ablauf dieses Zeitraums kann der Steuerpflichtige seinen Antrag gemäß § 5a Abs. 3 Satz 8 EStG b...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewinnermittlung nach EStG / 2.3.4.1 Unterschiede in den Gewinnermittlungsarten

Rz. 81 Der entscheidende Unterschied zwischen dem Betriebsvermögensvergleich und der Einnahmenüberschussrechnung besteht in der nicht periodengerechten Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben.[1] Als GoB in § 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB festgeschrieben, ist das Periodisierungsprinzip für den Bilanzierenden maßgeblich. Der Einnahmenüberschussrechnung, die in ihrer reinen Form ausschlie...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewinnermittlung nach EStG / 2.2.5.1 Erste Stufe: Der Unterschiedsbetrag beim Betriebsvermögensvergleich

Rz. 45 Bilanzierung dem Grunde und der Höhe nach Unterschiede zwischen § 4 Abs. 1 EStG und § 5 Abs. 1 EStG bei der Bilanzierung dem Grunde nach sind unter teleologischen Gesichtspunkten grundsätzlich nicht tolerierbar, weil dadurch das Abschreibungs- und Wertsteigerungspotenzial als Ganzes berührt werden würde. Abweichende Ansatzgebote, ‐verbote und -wahlrechte sind hinsichtl...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewinnermittlung nach EStG / 3.5.1.2 Notwendigkeit von Gewinnkorrekturen

Rz. 289 Die Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen folgt weder einheitlich dem Betriebsvermögensvergleich noch der Einnahmenüberschussrechnung.[1] Während der Gewinn der landwirtschaftlichen Nutzung (§ 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 EStG) sowie Teile des Gewinns der Sondernutzungen[2] (§ 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 EStG) in ihrer Grundsystematik dem Betriebsvermögensvergleich entspr...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewinnermittlung nach EStG / 2.3.3 Annäherungen der Einnahmenüberschussrechnung an den Betriebsvermögensvergleich

Rz. 79 Die Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG ist dem Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG teils durch Gesetzgebung, teils durch Rechtsprechung in verschiedener Hinsicht angenähert. Die Zielsetzung ist dabei nicht ausschließlich auf die Angleichung des steuerlichen Totalgewinns, sondern auch auf die Angleichung des Periodengewinns gerichtet. Um die P...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewinnermittlung nach EStG / 2.5.6.4 Gewinn aus Sondernutzungen

Rz. 181 Bei der Ermittlung der Gewinne aus Sondernutzungen i. S. d. § 13a Abs. 6 EStG sind alle in § 160 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. c–e BewG i. V. m. Anlage 1a Nr. 2 zum EStG genannten Nutzungen zu erfassen. Da diese Aufzählung jedoch nicht erschöpfend ist, wird nach § 13a Abs. 6 Satz 3 EStG angeordnet, dass für nicht aufgeführte Sondernutzungen innerhalb des § 13a EStG ein...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewinnermittlung nach EStG / 2.5.6.1 Umfang nach § 13a Abs. 3 EStG

Rz. 173 Der Durchschnittssatzgewinn ist die Summe aus: dem Gewinn der landwirtschaftlichen Nutzung (§ 13a Abs. 4 EStG), dem Gewinn der forstwirtschaftlichen Nutzung (§ 13a Abs. 5 EStG), dem Gewinn der Sondernutzungen (§ 13a Abs. 6 EStG), den Sondergewinnen (§ 13a Abs. 7 EStG), den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung von Wirtschaftsgütern des land- und forstwirtschaftlichen B...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewinnermittlung nach EStG / 3.4.1.2 Vorgehensweise beim Wechsel

Rz. 267 Die Schluss- bzw. Übergangsbilanz als Grundlage der Gewinnkorrekturen Beim Übergang vom Betriebsvermögensvergleich zur Einnahmenüberschussrechnung dient die Schlussbilanz des letzten Wirtschaftsjahres, in dem die Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich erfolgte, zugleich als Übergangsbilanz, auf deren Grundlage die erforderlichen Gewinnkorrekturen im Rahmen ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewinnermittlung nach EStG / 2.2.4.2 Untersuchung des § 5 EStG

Rz. 41 Nach dem in § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG verankerten Maßgeblichkeitsprinzip bildet die unter Befolgung der GoB erstellte Handelsbilanz die Grundlage für die Steuerbilanz, also für die steuerliche Gewinnermittlung. Der Grundsatz der Maßgeblichkeit wird durch explizite steuerliche Ansatz- und Bewertungsvorbehalte durchbrochen; d. h. durch die Möglichkeit der unabhängigen Ausü...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 18a Art de... / 2.4.2 Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung (Abs. 4 Nr. 2)

Rz. 32 Zu diesen in § 21 EStG genannten Einkünften zählen insbesondere solche aus Immobilien, aber auch aus beweglichem Betriebsvermögen. Der Einkommensanrechnung sind die um die jeweiligen Werbungskosten (wie Grundsteuer, Schuldzinsen, Abschreibungen, Erhaltungsaufwendungen, Verwaltungskosten usw.) geminderten Betriebseinnahmen zugrunde zu legen. Dabei handelt es sich regel...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.4.7.3 Beteiligungskorrekturgewinn (Abs. 2 S. 2, 3)

Rz. 185 § 11 Abs. 2 S. 2, 3 UmwStG ist eine Sonderregelung für die Bewertung der Tochtergesellschafts-Anteile in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Muttergesellschaft: Nach Abs. 2 S. 2 sind die Anteile mindestens mit dem Buchwert, erhöht um in früheren Jahren steuerwirksam vorgenommene Abschreibungen auf die Beteiligung, Abzüge nach § 6b EStG und ähnliche Abzüg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.5 Verlustnutzung

Rz. 191 Laufende KSt- und GewSt-liche Verluste und Verlustvorträge der übertragenden Körperschaft gehen wegen §§ 12 Abs. 3, 4 Abs. 2 S. 2, 19 Abs. 2 UmwStG nicht auf die übernehmende Körperschaft über.[1] Um diese Verlustpositionen noch zu nutzen, kann es steuerlich sinnvoll sein, durch den Ansatz des gemeinen Werts oder eines Zwischenwerts einen damit verrechenbaren Übertra...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw, Vermietung an P... / 3.2.1 Rücküberlassung an den Gesellschafter

Da der Gesellschafter sein Fahrzeug, das er der Gesellschaft insgesamt vermietet, auch für private Fahrten nutzt, ist die (Rück-)Überlassung des Fahrzeugs an den Gesellschafter zur privaten Nutzung ertragsteuerlich zu erfassen und der Umsatzsteuer zu unterwerfen, weil es sich um einen Leistungsaustausch zwischen Personengesellschaft und Gesellschafter handelt: Bei einer betri...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw, Vermietung an P... / 3.3.2 Rücküberlassung an den Gesellschafter – Ansatz der tatsächlichen Kosten

Nutzt der Gesellschafter sein Fahrzeug, das er der Gesellschaft insgesamt vermietet hat, auch für private Fahrten, ist die (Rück-)Überlassung des Fahrzeugs an den Gesellschafter zur privaten Nutzung als Leistungsaustausch zwischen Personengesellschaft und Gesellschafter zu besteuern. Bei einer betrieblichen Nutzung von nicht mehr als 50 %, muss der private Nutzungsanteil nac...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw, Vermietung an P... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Gesellschafter kauft Pkw und vermietet ihn an die Gesellschaft

Gesellschafter A der ABC OHG hat im Januar 01 einen neuen Pkw erworben. Der Erwerb erfolgte durch den Gesellschafter selbst. Der Kaufpreis hat 30.000 EUR zuzüglich 5.700 EUR (19 %) Umsatzsteuer betragen (= Bruttolistenpreis von 35.700 EUR). Gesellschafter A vermietet dieses Fahrzeug für insgesamt 500 EUR zuzüglich 95 EUR Umsatzsteuer pro Monat an die ABC OHG. Dieses Fahrzeug ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw, Vermietung an P... / 3.3.1 Abrechnung nach den tatsächlichen Kosten bei einer entgeltlichen Pkw-Überlassung

Ausgangssituation ist, dass die Personengesellschaft einen Pkw mit Vorsteuerabzug angeschafft hat. Die Gesellschaft überlässt ihrem Gesellschafter diesen Pkw. Der Gesellschafter darf dieses Fahrzeug auch für private Zwecke nutzen. Die private Nutzung unterliegt immer der Umsatzsteuer, wenn die Kosten, die auf die private Nutzung entfallen, auf das Privatkonto des Gesellschaf...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Trennungsunterhalt / 2 Unterhaltsrelevantes Einkommen

Zur Verfügung steht grundsätzlich nur das bereinigte Nettoeinkommen. Bei der Bedarfsermittlung aufgrund der beiderseitigen Einkommensverhältnisse ist es Aufgabe der Familienrichter, unter den gegebenen Umständen des Einzelfalls eine geeignete Methode zur möglichst realitätsgerechten Ermittlung des Nettoeinkommens zu finden.[1] Bei der Berechnung des Nettoeinkommens sind also ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Trennungsunterhalt / 2.1 Einkommenserhöhende Umstände

Geldwerte Vorteile (Kost und Logis) des Arbeitgebers erhöhen das Nettoeinkommen. Wird einem Arbeitnehmer ein Dienstwagen auch zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellt, erhöht sich grundsätzlich sein unterhaltspflichtiges Einkommen, soweit er eigene Aufwendungen für die Unterhaltung eines Pkw erspart.[1] Weihnachts- und Urlaubsgeld wird rechnerisch auf das Jahr verteilt un...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellungen für die Aufb... / 4.4 Steuerbilanz: Folgebewertung

Da die Rückstellung im Vorjahr erstmalig gebucht wurde, ist im Folgejahr und in den folgenden Jahren lediglich eine Anpassung hinsichtlich der Änderungen der Bewertungsparameter vorzunehmen. Unter der Annahme, dass keine Veränderungen in den Grunddaten vorliegen, werden im Beispielsfall lediglich gestiegene Kosten im Folgejahr berücksichtigt. Sollten jedoch grundlegende Verän...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellungen für die Aufb... / 3.3.4 Sonstige Kosten

Die Archivierung und Aufbewahrung der relevanten (Geschäfts-) Unterlagen erfolgt in der Praxis vielfach durch Verstauen der Unterlagen in Ordner und/oder Kisten oder Verpacken und Lagern in einem (separaten) Archivraum. Aufgrund der zunehmenden Digitalisierung erfolgt auch vermehrt eine Archivierung in elektronischer Form. In die Rückstellungsberechnung sind auch die einmali...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellungen für die Aufb... / 4.2 Ermittlung der rückstellungsfähigen Kosten

Die Fläche der Archivräume beträgt 40 m²; im Verhältnis zur gesamten Fläche von 800 m² entspricht dies einem prozentualen Anteil von 5 %. Dieser Anteil ist bei der Ermittlung der rückstellungsfähigen Kosten auf die Jahresgesamtkosten anzuwenden.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellungen für die Aufb... / 4.5 Handelsbilanz: Zugangsbewertung

Im Gegensatz zur Steuerbilanz ist bei der Ermittlung der Rückstellungshöhe in der Handelsbilanz eine vereinfachende Pauschalbewertung aufgrund des strengeren Einzelbewertungsgrundsatzes nicht zulässig. Die Ermittlung in der Handelsbilanz hat unter Anwendung jährlich angepasster Werte und Parameter zu erfolgen – insbesondere hinsichtlich der Diskontierungssätze und der Kosten...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 45... / 3.2.2 Einzelsteuern

Rz. 26 Bei der Einkommensteuer endet mit dem Tod des Erblassers dessen subjektive Steuerpflicht. Entsprechendes gilt bei der Körperschaftsteuer mit dem Untergang des Steuersubjekts. Da die ESt und die veranlagte KSt erst mit Ablauf des Veranlagungszeitraums entstehen[1], ist die Steuer für den letzten Veranlagungszeitraum nach dem von dem Rechtsvorgänger bis zum Wegfall der ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7b... / 2.2.6 Abschreibung nach Ablauf des Begünstigungszeitraums

Rz. 14 Der Anspruchsberechtigte kann die Sonderabschreibung in den ersten 4 Jahren nach § 7b Abs. 1 S. 1 EStG neben der linearen AfA (§ 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 2, Buchst. a EStG) in Anspruch nehmen. Nach Ablauf des vierjährigen Begünstigungszeitraums bemisst sich die weitere lineare Absetzung für Abnutzung bei Gebäuden und bei Wirtschaftsgütern i. S. d. § 7 Abs. 5a EStG nach dem R...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7b... / 2.2.5 Bemessungsgrundlage

Rz. 12 Bemessungsgrundlage für die Sonderabschreibung sind die tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Wohnung, höchstens 2.000 EUR/m² Wohnfläche. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten werden gem. § 255 HGB und den für die Einkommensbesteuerung maßgebenden Grundsätzen ermittelt. Wird ein Gebäude neu errichtet und dient dieses neue Gebäude ausschließlich d...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7b... / 2.2.7 Rückgängigmachung der Sonderabschreibung

Rz. 15 In folgenden Fällen ist die Sonderabschreibung durch Änderung oder Aufhebung der bereits ergangenen Steuer- oder Feststellungsbescheide in späteren Jahren rückgängig zu machen (§ 7b Abs. 4 S. 2 EStG): Die geförderte Wohnung wird im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den folgenden 9 Jahren nicht ausschließlich zur entgeltlichen Überlassung zu Wohnzwecken genut...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7b... / 2.1 Voraussetzungen und Rechtsfolgen im Überblick

Rz. 3 Es muss eine neue Wohnung angeschafft oder hergestellt werden (§ 7b Abs. 1 S. 1 EStG).[1] Im Fall der Anschaffung ist eine Wohnung gem. § 7b Abs. 1 S. 2 EStG neu, wenn sie bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung angeschafft wird. In diesem Fall kann nur der Anschaffende die Sonderabschreibung in Anspruch nehmen. Rz. 4 Die Sonderabschreibungen können gem. § 7b Abs. 2 ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Der zentrale Begriff in § 12 Nr 2 EStG: "Zuwendungen"

Rn. 177 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Zuwendungen iS des § 12 Nr 2 EStG sind Leistungen in Geld oder Geldeswert, denen keine Gegenleistung gegenübersteht. Objektiv setzt der Begriff der Zuwendungen voraus, dass die in Geld oder Geldeswert bestehende Leistung aus dem Vermögen des Zuwendenden abfließt und dem Vermögen des Zuwendungsempfängers zufließt. Subjektiv muss der Zuwenden...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Als Bezüge zu erfassende steuerfreie Gewinne, steuerfrei bleibende Einkünfte, Sonderabschreibungen u erhöhte Absetzungen (§ 32 Abs 4 S 4 EStG aF)

Rn. 1072 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Nach dem durch das 2. FamFördG neu eingefügten § 32 Abs 4 S 4 EStG aF gehören zu den Bezügen auch steuerfreie Gewinne nach den §§ 14, 16 Abs 4, 17 Abs 3 u 18 Abs 3 EStG, die nach § 19 Abs 2 EStG steuerfrei bleibenden Einkünfte sowie Sonderabschreibungen u erhöhte Absetzungen, soweit sie die höchstmöglichen AfA nach § 7 EStG übersteigen. Bis zu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Einzelfälle der nicht abzugsfähigen Aufwendungen für die Lebensführung

Rn. 164 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Abwehrkosten eines ArbN Wehrt sich ein ArbN gerichtlich gegen Anschuldigungen des ArbG, besteht eine widerlegbare Vermutung, dass die Abwehrkosten in einem Veranlassungszusammenhang mit der Berufstätigkeit stehen. Beziehen sich die Vorwürfe auf Handlungen des ArbN, die nicht mehr von der beruflichen Zielvorstellung umfasst sind, weil sie ent...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Umgestaltung zum Familienleistungsausgleich

Rn. 8 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Das JStG 1996 v 11.10.1995 (BStBl I 1995, 438) und das JStErgG 1996 v 18.12.1995 (BStBl I 1995, 786) haben den Familienlastenausgleich mit Wirkung ab dem VZ 1996 zu einem Familienleistungsausgleich umgestaltet. § 32 EStG erfuhr eine grundlegende Neugestaltung. Rn. 9 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Es entfällt die Doppelberücksichtigung von Pflegeki...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Für besondere Ausbildungszwecke bestimmte Bezüge u Einkünfte, soweit sie für solche Zwecke verwendet werden (§ 32 Abs 4 S 5 EStG aF)

Rn. 1079 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Bezüge, die für besondere Ausbildungszwecke bestimmt sind, bleiben nach § 32 Abs 4 S 5 Hs 1 EStG aF bei der Ermittlung der Summe der Einkünfte u Bezüge außer Betracht. Entsprechendes gilt nach § 32 Abs 4 S 5 Hs 2 EStG aF für Einkünfte, soweit sie für solche Zwecke verwendet werden, vgl dazu H 32.10 EStH 2011 "Besondere Ausbildungskosten". N...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Grundregel (§ 4j Abs. 1 Satz 1 EStG)

"Aufwendungen für die Überlassung der Nutzung oder des Rechts auf Nutzung von Rechten, insbesondere von Urheberrechten und gewerblichen Schutzrechten, von gewerblichen, technischen, wissenschaftlichen und ähnlichen Erfahrungen, Kenntnissen und Fertigkeiten, zum Beispiel Plänen, Mustern und Verfahren (...) ungeachtet eines bestehenden Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Nichtabzugsfähigkeit von Aufwendungen bei Deduction/No-Inclusion-Inkongruenzen in Inbound-Situationen (Satz 1)

"Soweit nicht bereits die Voraussetzungen für die Versagung des Betriebsausgabenabzugs nach Absatz 1 vorliegen, sind Aufwendungen auch insoweit nicht als Betriebsausgaben abziehbar, als die den Aufwendungen entsprechenden Erträge auf Grund einer vom deutschen Recht abweichenden steuerlichen Behandlung des Steuerpflichtigen oder auf Grund einer vom deutschen Recht abweichende...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / III. Zeitliche Anwendung

Rz. 9 [Autor/Stand] Rückwirkende Anwendung. Nach § 52 Abs. 8c Satz 1 EStG i.d.F. des ATADUmsG ist § 4k EStG erstmals auf Aufwendungen anzuwenden, die nach dem 31.12.2019 entstehen. Aufwendungen, die rechtlich bereits vor dem 1.1.2020 verursacht wurden, gelten nur insoweit als nach dem 31.12.2019 entstanden, als ihnen ein Dauerschuldverhältnis (z.B. Darlehensvertrag, Mietvert...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Vorschriften der AO

Rz. 13 [Autor/Stand] Verhältnis zu § 39 AO. Nach § 39 Abs. 1 AO sind Wirtschaftsgüter grundsätzlich dem zivilrechtlichen Eigentümer zuzurechnen. Die Vorschrift geht davon aus, dass im Regelfall der zivilrechtliche Eigentümer gleichzeitig auch der wirtschaftliche Eigentümer i.S.e. wirtschaftlichen Betrachtungsweise ist.[2] Diese Regelzurechnung basiert auf der Vermutung, dass...mehr