Fachbeiträge & Kommentare zu Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

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Allgemeine Geschäftsbedingu... / 6.1 Hinweispflichten nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)

Seit dem 1.2.2017 haben Unternehmer mit mehr als zehn Beschäftigten Bekanntmachungspflichten nach dem VSBG. Sofern ein Unternehmer eine Webseite unterhält oder AGB verwendet, muss er den Verbraucher in Kenntnis setzen davon, inwieweit er bereit oder verpflichtet ist, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 Abs. 1 Nr. 1 VSBG) und...mehr

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Allgemeine Geschäftsbedingu... / 2.2 Besonderheit zugunsten von Verbrauchern

Von der oben wiedergegebenen Definition (2) der AGB macht § 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB eine Ausnahme zugunsten des Verbrauchers. Bei Verträgen zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher – den sog. Verbraucherverträgen – kommt es auf das zweite Kriterium, die Bestimmung der AGB für "eine Vielzahl von Verträgen", nicht an: Die wesentlichen Schutzvorschriften des AGB-Rechts gel...mehr

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Allgemeine Geschäftsbedingu... / 4.2.3 Die Generalklausel, § 307 BGB

Die Generalklausel des § 307 erklärt AGB für unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders "entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen". Wann dies der Fall ist, entscheiden Gerichte in zahllosen Einzelfällen immer wieder aufs Neue. Danach ist eine unangemessene Benachteiligung im Zweifel anzunehmen wenn eine Bestimmung mit wesentlichen Grun...mehr

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Allgemeine Geschäftsbedingu... / 4.2 Inhaltskontrolle

Die Inhaltskontrolle von AGB erfolgt nach einer Generalklausel, § 307 BGB sowie durch zwei Kataloge verbotener Klauseln, §§ 308 und 309 BGB. 4.2.1 Die Klauselverbote, §§ 308, 309 BGB Die beiden Verbotskataloge unterscheiden sich untereinander dadurch, dass im ersten Katalog "Klauselverbote mit Wertungsmöglichkeit" aufgeführt sind. Er zählt Verbote auf, die nicht per se unwirksam...mehr

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Allgemeine Geschäftsbedingu... / 1 Die Rechtsgrundlagen

In den §§ 305 bis 310 BGB finden sich die gesetzlichen Grundlagen dazu, was AGB sind, wie sie wirksam in einen Vertrag einbezogen werden können und welche Klauseln zulässig sind. Das Recht der AGB ist geprägt durch unbestimmte Rechtsbegriffe. Deren Bedeutung konkret zu definieren, ist die Aufgabe der Zivilgerichte. Wer sich mit der Ausformulierung von Allgemeinen Geschäftsbeding...mehr

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Allgemeine Geschäftsbedingu... / 2.1 Individualvereinbarungen gehen immer vor

Keine AGB liegen vor, soweit die Vertragsbedingungen zwischen den Vertragsparteien im Einzelnen ausgehandelt worden sind, § 305 Abs. 1 Satz 3 BGB. Solche Individualvereinbarungen sind nicht "einseitig vorformuliert", sondern das Ergebnis eines von beiden Vertragsteilen erarbeiteten Konsenses, der keiner Kontrolle anhand des AGB-Rechts bedarf. Voraussetzung einer Individualve...mehr

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Allgemeine Geschäftsbedingu... / 4.2.5 Einzelne Schritte der Inhaltskontrolle

Ob eine AGB-Klausel inhaltlich wirksam ist oder nicht, wird anhand der folgenden drei Schritte überprüft: 1. Schritt: Verstößt die Klausel gegen zwingendes Recht? Zunächst ist zu prüfen, ob die Bestimmung gegen zwingendes Recht verstößt; denn wo bereits individualvertragliche abweichende Regelungen unzulässig sind, muss dies erst recht für AGB gelten. Zwingendes Recht, das ein...mehr

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Allgemeine Geschäftsbedingu... / 3.5 Zeitpunkt der Einbeziehung bestimmt Rechtslage

Der genaue Zeitpunkt, zu dem die AGB zwischen den Vertragsparteien einbezogen wurde, kann einen Rechtsstreit über die (Un-)Wirksamkeit bestimmter AGB entscheiden. Denn dieser bestimmt die Rechtslage, die Maßstab für die Prüfung ist. In dem Facebook-Urteil, in dem der BGH dies festlegte, bestand ein Nutzer darauf, sein Pseudonym statt des Klarnamens zu verwenden. Da er den Nu...mehr

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Allgemeine Geschäftsbedingu... / 4.2.1 Die Klauselverbote, §§ 308, 309 BGB

Die beiden Verbotskataloge unterscheiden sich untereinander dadurch, dass im ersten Katalog "Klauselverbote mit Wertungsmöglichkeit" aufgeführt sind. Er zählt Verbote auf, die nicht per se unwirksam sind, sondern eine richterliche Wertung im Einzelfall verlangen (§ 308 BGB). Solche Verbote enthalten unbestimmte Begriffe wie "unangemessen", "nicht hinreichend bestimmt" oder "...mehr

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Allgemeine Geschäftsbedingu... / 5.1 Derzeitige Gesetzeslage

Sind AGB ganz oder teilweise nicht wirksam in den Vertrag einbezogen worden, oder zwar Vertragsgegenstand geworden, aber wegen eines Verstoßes gegen die §§ 307 ff. BGB unwirksam, bleibt die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen davon unberührt, § 306 BGB. An die Stelle der nicht einbezogenen oder unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung. Gibt es keine passenden gese...mehr

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Allgemeine Geschäftsbedingu... / 6.2 Informationspflichten nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Seit dem 25.5.2018 gilt die DSGVO. Jedes auch noch so kleine Unternehmen, das personenbezogene Daten verarbeitet, muss die betroffenen Personen mittels einer Datenschutzerklärung über bestimmte Pflichtangaben informieren (Art. 13, 14 DSGVO). Viele Unternehmen haben inzwischen ihre AGB um diese Informationen ergänzt. Da die Hinweispflichten relativ umfangreich sind und alle K...mehr

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Allgemeine Geschäftsbedingu... / 4.1 Überraschende und mehrdeutige Klauseln

4.1.1 Überraschende Klauseln Bestimmungen in AGB, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders nicht mit ihnen zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsbestandteil (§ 305c Abs. 1 BGB). In der Folge bleibt der Vertrag ohne die überraschende Klausel bestehen, an deren Stelle da...mehr

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Allgemeine Geschäftsbedingu... / 6.3 Informationspflichten nach §§ 312 ff. BGB, Art. 246 ff. EGBGB

Ebenfalls nicht zwingend notwendig in den AGB selbst, aber praktikabel, sie dort unterzubringen, sind die sehr umfangreichen Informationspflichten nach §§ 312 ff. BGB, Art. 246 ff. EGBGB. Für alle Verbraucherverträge gelten die allgemeinen Informationspflichten gem. § 312a BGB, der auf Art. 246 EGBGB verweist. Sondervorschriften hält das Gesetz für außerhalb von Geschäftsräu...mehr

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Allgemeine Geschäftsbedingu... / 4.2.2.1 Untersagung von Abtretungsverboten

Mit Wirkung seit dem 1.10.2021 hat § 308 BGB eine neue Nr. 9, die als "Abtretungsausschluss" überschrieben ist. Danach sind AGB-Klauseln unwirksam, die die Abtretung von Geldansprüchen von Verbrauchern untersagen oder auch nur beschränken. Das gilt darüber hinaus für andere Ansprüche und Rechte, wenn der Unternehmer kein schützenswertes Interesse hat oder das berechtigte Int...mehr

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Allgemeine Geschäftsbedingu... / 4.2.4 Besonderheit bei Anwendung im B2B-Bereich

Bei der Verwendung von AGB gegenüber Unternehmern ist § 307 BGB die alleinige Rechtsgrundlage der Kontrolle. Die §§ 308 und 309 BGB sind nach § 310 Abs. 1 BGB nicht anwendbar. Dennoch erlangen die Klauselverbote der §§ 308 und 309 BGB auch in diesem Bereich insoweit Bedeutung, weil sie von den Gerichten zur Konkretisierung der Generalklausel herangezogen werden. Die Beachtun...mehr

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Allgemeine Geschäftsbedingu... / 4.2.2 Die Verschärfungen des Gesetzes für faire Verbraucherverträge

Die §§ 308, 309 BGB wurden durch das Gesetz für faire Verbraucherverträge vom 10.8.2021 ergänzt. Das bedeutet weitere Restriktionen für AGB-Verwender und einen stärkeren Verbraucherschutz. Neu geregelt sind Verbote von Abtretungsausschlüssen und neu reglementierte Vertragsverlängerungen bei langen Vertragslaufzeiten. 4.2.2.1 Untersagung von Abtretungsverboten Mit Wirkung seit ...mehr

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Allgemeine Geschäftsbedingu... / 4.1.1 Überraschende Klauseln

Bestimmungen in AGB, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders nicht mit ihnen zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsbestandteil (§ 305c Abs. 1 BGB). In der Folge bleibt der Vertrag ohne die überraschende Klausel bestehen, an deren Stelle das dispositive Gesetzesrecht ...mehr

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Allgemeine Geschäftsbedingu... / 4.2.2.2 Reglementierung automatischer Vertragsverlängerungen

Auch § 309 BGB ist um eine Nr. 9 reicher geworden. Sie trat am 1.3.2022 in Kraft und regelt die Umstände der Vertragsverlängerung und neue verkürzte Kündigungsfristen. Hintergrund ist, dass Verträge häufig die maximale Mindestlaufzeit von 2 Jahren ausreizen. Zusätzlich verlängern sie sich stillschweigend und somit immer dann, wenn der Verbraucher nichts tut, um ein weiteres ...mehr

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Allgemeine Geschäftsbedingu... / 4.1.2 Mehrdeutige Klauseln

Unklarheiten gehen zulasten des Verwenders, und zwar wie folgt: Bleiben zwei oder mehrere Deutungen einer Klausel möglich, ist diejenige zugrunde zu legen, die für den Vertragspartner die günstigere ist (§ 305c Abs. 2 BGB). M.a.W. die andere Vertragspartei darf Rosinen picken bzw. sie werden vom Gericht für sie herausgesucht, wenn Streit entsteht. Praxis-Beispiel Die in arbei...mehr

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Allgemeine Geschäftsbedingu... / 5.2 EuGH Rechtsprechung rüttelt kräftig an § 306 Abs. 2 BGB

Am 7.8.2018 hat der EuGH in einem Urteil zu Art. 6 und 7 der Richtlinie 93/13/EWG klar auf deren Ziele verwiesen, nämlich, dass missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen für den Verbraucher unverbindlich sind und dass das nationale Recht wirksame Mittel vorsehen muss, damit der Verwendung solch missbräuchlicher Klauseln ein Ende gesetzt wird. Das heißt nach dem Verständn...mehr

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Vertragsschluss: Rechtsfrag... / 1.1.1 Inhalt des Angebots

Das Angebot muss hinreichend bestimmt sein, d. h. den wesentlichen Inhalt des angebahnten Vertrags widerspiegeln. Bei einem Kaufvertrag sollte daher zumindest der Kaufgegenstand konkret bezeichnet sein und auch der Preis. Will der Anbietende, dass zusätzliche vertragliche Besonderheiten oder andere Voraussetzungen für den Vertrag gelten, müssen diese bereits im Angebot entha...mehr

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Gratifikation: Anspruch / 3.2.1 Freiwilligkeitsvorbehalt im Arbeitsvertrag

Durch das Schuldrechtsmodifizierungsgesetz hat der Gesetzgeber zum 1.1.2002 alle (Formular-)Arbeitsverträge den Vorschriften über Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) unterworfen.[1] Werden Sonderzuwendungen in vom Arbeitgeber vorformulierten Klauseln im Arbeitsvertrag vereinbart, so gilt auch für die Vereinbarung einer Gratifikation das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Sa...mehr

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Aufhebungsvertrag: Inhalt / 5 Allgemeine Erledigungsklausel/Ausgleichsklausel

Eine Ausgleichsklausel sollte mit in den Aufhebungsvertrag aufgenommen werden, um Folgestreitigkeiten zu vermeiden. Praxis-Beispiel Ausgleichsklauseln Variante 1: Schlichte Empfangsbestätigung Der Arbeitnehmer bestätigt den Erhalt folgender Unterlagen: "… Der Arbeitgeber bestätigt die Rückgabe folgender Arbeitsmaterialien …" Variante 2: Echte Ausgleichsklausel mit Verzichtswirkun...mehr

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Gratifikation: Anspruch / Zusammenfassung

Überblick "Gratifikation" ist kein präzise definierter Rechtsbegriff. In der Regel stellt eine Gratifikation eine Sonderzahlung dar, die aus einem bestimmten Anlass zusätzlich zum laufenden Entgelt gewährt und nicht in jedem Abrechnungszeitraum fällig wird. In der Praxis und in diesem Beitrag wird deshalb auch von "Sonderzuwendung" oder "Sonderzahlung" gesprochen. Beispiele ...mehr

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Gratifikation: Anspruch / 5.7 Stichtagsregelungen im Tarifvertrag oder der Betriebsvereinbarung

Auch in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen finden sich Stichtagsregelungen. Der Anwendungsbereich für Stichtagsklauseln in Betriebsvereinbarungen ist wegen des Tarifvorrangs (§ 77 Abs. 3 BetrVG) gering. Für Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen gelten nicht die Vorschriften der §§ 305 ff. BGB wegen § 310 Abs. 4 Satz 1 BGB. Tarifverträge dürfen Ansprüche auf Sonderzah...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / 4. Vorliegen von AGB als Anwendungsvoraussetzung der AGB-Kontrolle

a) Arbeitsvertrag als Verbrauchervertrag Rz. 722 Es entspricht nunmehr der Rspr., den Arbeitsvertrag regelmäßig als sog. Verbrauchervertrag i.S.d. § 310 Abs. 3 BGB einzuordnen. Dies klärt sich an der Beantwortung der Frage, ob ein Arbeitnehmer als Verbraucher i.S.d. § 13 BGB anzusehen ist (Boemke, BB 2002, 96; Däubler u.a., AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht, Einl. Rn 72; Hümmeric...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / b) Bedeutung des § 305 Abs. 1 S. 1 BGB für AGB im Arbeitsvertragsrecht

Rz. 724 Voraussetzung einer Angemessenheits- und Inhaltskontrolle nach den §§ 305 ff. BGB ist grds., dass die Vertragsklausel für eine Vielzahl von Fällen vorformuliert ist und dem Arbeitnehmer bei Vertragsschluss vom Verwender, regelmäßig also dem Arbeitgeber, gestellt worden ist. Soweit dagegen die Arbeitsvertragsbedingung im Einzelnen zwischen dem Arbeitnehmer und dem Ver...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / a) Anwendbarkeit des AGB-Rechts auf arbeitnehmerähnliche Personen

Rz. 729 Nach § 310 Abs. 4 S. 2 BGB werden von der AGB-Kontrolle alle Arbeitsverträge erfasst. Dies sind die Verträge, die eine Arbeitnehmereigenschaft begründen. Verträge mit arbeitnehmerähnlichen Personen wurden auch bisher schon der vollen Kontrolle nach dem AGBG unterworfen. Diese Personen sollten nicht von der Bereichsausnahme des § 23 Abs. 1 AGBG a.F. erfasst werden (Er...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / a) Anwendbarkeit des § 305 Abs. 2 und Abs. 3 BGB/Besonderheiten bei Einbeziehung von AGB

Rz. 753 AGB, ohne Rücksicht auf die Anwendbarkeit bei Arbeitsverträgen, werden grds. nach Maßgabe des § 305 Abs. 2 und Abs. 3 BGB Vertragsbestandteil. Diese Regelungen verändern die allgemeinen vertragsrechtlichen Grundsätze der §§ 145 ff. BGB zum Schutze des Verbrauchers. Es genügt nämlich ein ausdrücklicher Hinweis des Verwenders auf die AGB bei Vertragsschluss. Hierdurch ...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / a) Kontrolle der AGB durch die Rechtsprechung

Rz. 709 Seit der Anwendbarkeit der §§ 305 ff. BGB auf das Arbeitsvertragsrecht ist nunmehr die Rspr. gezwungen, konkret dahin gehend zu differenzieren, welche arbeitsrechtliche Rechtsquelle zu kontrollieren ist. Dabei ist noch nicht abschließend geklärt, welche richterrechtlichen Prüfungsmaßstäbe weiterhin in Geltung geblieben sind und an welcher Stelle im AGB-rechtlichen Ge...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / a) Grundlagen der Vertragsfreiheit im Verhältnis zur AGB-Kontrolle

Rz. 691 Die Privatautonomie auch im Arbeitsrecht ist vom Grundrechtsschutz aus Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 GG umfasst. Dies garantiert auch die Abschlussfreiheit und vor allem auch die Inhaltsfreiheit bei Arbeitsverträgen. Wer in den Vertrag eingreift, diesen ausgestaltet, dadurch Privatautonomie beeinträchtigt, braucht im Rechtsstaat eine Legitimationsgrundlage. Es geht ...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / 9. Auslegung von AGB

Rz. 767 Die Auslegung von AGB auch im Arbeitsrecht richtet sich nach den allgemeinen Regelungen zur Auslegung von AGB. Dies ist von einer Auslegung von Willenserklärungen oder Verträgen zu unterscheiden. Dies geschieht nämlich aus der Perspektive des objektiven Empfängerhorizontes. AGB sind dagegen nach ihrem objektiven Inhalt und typischem Sinn einheitlich so auszulegen, wi...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / a) Freie Vereinbarkeit – keine Angemessenheitskontrolle nach AGB

Rz. 175 I.R.d. Verhandlungen um eine Abfindung ist den Parteien hinsichtlich der Höhe nach oben oder nach unten keine Grenze gesetzt. Eine Aufhebungsvereinbarung ist nicht deshalb unwirksam, weil überhaupt keine Abfindung festgesetzt wird. Umgekehrt gibt es keine obere Begrenzung. Als Hauptleistung unterliegt die Abfindung keiner Angemessenheitskontrolle unter AGB-Aspekten (...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / I. Gestaltungsgrenzen/AGB-Inhaltskontrolle nach §§ 305 ff. BGB

Rz. 79 Bei Aufhebungsverträgen sind grds. die §§ 305 ff. BGB zu berücksichtigen. Vielfach wird es sich um allgemeine Geschäftsbedingungen handeln. Allerdings ist zunächst sorgfältig zu prüfen, ob nicht eine AGB-Kontrolle ausscheidet, weil eine Individualvereinbarung vorliegt (vgl. Klumpp, in Clemenz/Kreft/Krause, AGB-Arbeitsrecht, § 307 Rn 131). Denn aufgrund der arbeitsrech...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / bb) Anwendbarkeit der AGB-Kontrolle

Rz. 1016 Hinsichtlich der Anwendbarkeit des AGB-Rechts ist zwischen der Rahmenvereinbarung und der Einzelvereinbarung zu unterscheiden. Rahmenvereinbarungen sind im Regelfall für eine Vielzahl von Verträgen vorformuliert und unterfallen somit der gerichtlichen Einbeziehungs- und Inhaltskontrolle nach den §§ 305 ff. BGB. I.d.R. werden Zielvereinbarungen zwischen dem Arbeitneh...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / c) Folgerungen für die AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht

Rz. 695 Das BVerfG geht in mittlerweile konsolidierter Rspr. davon aus, dass sich der Arbeitnehmer beim Abschluss eines Arbeitsvertrages typischerweise in einer Situation struktureller Unterlegenheit befindet (BVerfG v. 26.6.1991 – 1 BvR 779/85, BVerfGE 84, 212, 229; BVerfG v. 28.1.1992, BVerfGE 85, 191, 213; BVerfG v. 4.7.1995, BVerfGE 92, 365, 395). Das BAG hat demgemäß an...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / b) Anwendbarkeit des AGB-Rechts wegen gestörtem Vertragsmechanismus

Rz. 693 Ist ein Vertragsschluss von einem deutlichen Informationsgefälle oder aber auf einem intellektuellen Gefälle der Vertragspartner zueinander geprägt, so funktioniert der Vertragsschluss nicht. Wer nämlich besser informiert ist, die Bedeutung und die Rechtsfolgen eines Vertrages besser einschätzen und beurteilen kann, hat i.d.R. einen Vorteil. Weiß z.B. ein Arbeitnehme...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / (b) Gestaltungsgrenzen aufgrund Inhaltskontrolle nach AGB-Recht

Rz. 503 Die Gewährung der Aktienoptionen unterliegt arbeitsrechtlich der AGB-Kontrolle nach den §§ 305 ff. BGB, wenn keine Besonderheiten vorliegen (BAG v. 28.5.2008 – 10 AZR 351/07). Die Inhaltskontrolle erfasst nicht die gesellschaftsrechtliche Stufe der Schaffung der Optionen, insb. durch Beschlüsse der Hauptversammlung. Die AGB-Kontrolle erfasst jedoch grds. den Aktienop...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / 6. Kontrollgegenstand des AGB-Rechts

a) Im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis abgeschlossene Verträge Rz. 732 Die Vorschriften der §§ 305 ff. BGB finden auf solche Verträge zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die keine Arbeitsverträge sind, uneingeschränkte Anwendung. Zu nennen sind dabei Miet-, Darlehens- oder Kaufverträge, für deren Abschluss zwar das Arbeitsverhältnis den Anlass bietet, welche aber den...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 6. AGB-Prüfung

Rz. 391 Ferner ist zu prüfen, ob es sich bei der im Einzelfall auszulegenden Erledigungserklärung um AGB des Arbeitgebers gem. § 305 Abs. 1 BGB handelt (vgl. BAG v. 28.10.2021 – 8 AZR 371/20, juris Rn 37; BAG v. 7.11.2007 – 5 AZR 880/06, NZA 2008, 355; vgl. zu vorformulierten Ausgleichsklauseln/-quittungen, Böhm, NZA 2008, 919; Kroeschel, NZA 2008, 560). Da nach der Rspr. de...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / gg) AGB-Kontrolle

Rz. 974 Eine formularmäßige Abbedingung des Entreicherungseinwands wäre unzulässig vor dem Hintergrund des § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB. Dies steht nicht mit den wesentlichen Grundsätzen des Gesetzesrechtes im Einklang. Dies ist auch für die Modifikationen des bereicherungsrechtlichen Bösgläubigkeitsbegriffes zum Nachteil des Arbeitnehmers anzunehmen. Auch insoweit würde es zu ein...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / 2. Einbeziehungs- und Inhaltskontrolle von AGB in Arbeitsverträge

a) Unanwendbarkeit des alten AGBG Rz. 703 Die Inhaltskontrolle von Arbeitsverträgen für AGB wurde erst durch die Vorschriften des BGB durch das SchuModG v. 26.11.2001 aufgenommen. Zuvor wurden Arbeitsverträge nach § 23 Abs. 1 AGBG a.F. ausdrücklich aus dem sachlichen Anwendungsbereich des AGBG ausgenommen. Die Begründung hierfür stellte auf die Entwicklung des Arbeitsrechtes ...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / 1. AGB-Kontrolle im Spannungsverhältnis zur Vertragsfreiheit im Arbeitsrecht

a) Grundlagen der Vertragsfreiheit im Verhältnis zur AGB-Kontrolle Rz. 691 Die Privatautonomie auch im Arbeitsrecht ist vom Grundrechtsschutz aus Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 GG umfasst. Dies garantiert auch die Abschlussfreiheit und vor allem auch die Inhaltsfreiheit bei Arbeitsverträgen. Wer in den Vertrag eingreift, diesen ausgestaltet, dadurch Privatautonomie beeinträch...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 1. Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rz. 93 Die Kontrolle nach §§ 305 ff. BGB gilt nur für Allgemeine Geschäftsbedingungen. Das sind gem. § 305 BGB alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrages stellt. Damit fällt ein Arbeitsvertrag, der vom Arbeitgeber gestellt wird und der für eine mehrfach...mehr

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zfs 08/2023, Regress des Ha... / 2 Aus den Gründen:

[3] I. Nach Auffassung des Berufungsgerichts steht der Klägerin unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt ein Anspruch auf anteiligen Ersatz der von ihr an die Leasinggeberin gezahlten Beträge zu. Die Klägerin habe die von der Leasinggeberin geltend gemachte Forderung zu Recht in voller Höhe beglichen. § 17 StVG finde im Verhältnis zwischen der Leasinggeberin und dem Unfallgegn...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / d) Begrenzung der Inhaltskontrolle durch § 307 Abs. 3 BGB

Rz. 742 Nach § 307 Abs. 3 S. 1 BGB kommen die AGB-rechtlichen Vorschriften zur Inhaltskontrolle nur für solche Bestimmungen in AGB infrage, durch die von Rechtsvorschriften abgewichen wird oder durch die ergänzende Regelungen vereinbart werden. Zu diesen "Rechtsvorschriften" sollen auch ungeschriebene, allgemein anerkannte Rechtsgrundsätze zählen (BAG v. 27.7.2005 – 7 AZR 48...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / c) Aufhebungs- und Abwicklungsverträge

Rz. 735 Auch sog. Aufhebungs- und Abwicklungsverträge können einer AGB-Kontrolle unterzogen werden (Thüsing/Leder, BB 2004, 42, 43 f.; Thüsing, AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht, Rn 62 ff.). Zentralnorm der AGB-Kontrolle ist danach § 307 BGB. Rz. 736 Die Frage der Anwendbarkeit des AGB-Rechts auf Aufhebungsverträge ist bei dem Eingreifen des § 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB, also bei Vorli...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / bb) Bezugnahmeklauseln und Tarifverträge

Rz. 843 Bei den Bezugnahmeklauseln auf Tarifverträge wird wie folgt begrifflich unterschieden: Sofern im Arbeitsvertrag auf einen bestimmten, näher definierten gültigen Tarifvertrag verwiesen wird, und wenn gleichzeitig ein bestimmter Stichtag genannt wird, ist von einer statischen Verweisung auszugehen. Dies hat zur rechtlichen Folge, dass spätere tarifliche Änderungen ohne...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / i) Befristung einzelner Arbeitsbedingungen

Rz. 234 Die Vertragsfreiheit erlaubt es, auch einzelne Arbeitsbedingungen und nicht das Arbeitsverhältnis insgesamt zu befristen. Ein solcher Fall liegt vor, wenn bei Bestehen eines unbefristeten Vertrages einzelne Vertragsbestandteile, bspw. eine höherwertige Beschäftigung, die Erhöhung der Arbeitszeit oder bestimmte Entgeltanteile befristet vereinbart werden. Rz. 235 Die Ve...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / b) Kontrolldichte bei individuell ausgehandelten Vertragsbedingungen

Rz. 716 Individuell ausgehandelte Vertragsbedingungen sind keiner AGB-rechtlichen Kontrolle nach den §§ 305 ff. BGB mehr unterworfen. Dies ergibt sich bereits aus dem Wortlaut des § 305 BGB, der das Vorliegen einer AGB fordert. Auch eine analoge Anwendung der Vorschriften des AGB-Rechts ist nicht mehr möglich (BAG v. 25.5.2005, NJW 2005, 3305, 3309). Dies folgt auch aus dem ...mehr