Fachbeiträge & Kommentare zu Amtshilfe

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 37 Vorbehalt... / 2.3 Vorrang des Zweiten vor dem Ersten Kapitel des SGB X (Satz 3)

Rz. 20 Der mit Wirkung zum 18.6.1994 neu geschaffene Satz 3 räumt dem Zweiten Kapitel des SGB X (§§ 67 bis 85a, Sozialdatenschutz) Vorrang vor dessen Erstem Kapitel (§§ 1 bis 66 SGB X, Verwaltungsverfahren) ein, dies allerdings nur insoweit, als es die Sachverhaltsermittlung (vgl. § 20 SGB X und Komm. dort) betrifft. Im Ergebnis soll dies sicherstellen, dass auch im Zusammen...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Begriff der Rechts- und Amtshilfe

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Im Gegensatz zu § 111 AO spricht § 117 AO von Rechts- und Amtshilfe. Die beiden Bestimmungen lassen jedoch erkennen, dass trotz der fehlenden Übereinstimmung hinsichtlich der verwendeten Begriffe insoweit keine tatsächliche Unterscheidung beabsichtigt ist. Die Abgrenzung von Rechts- und Amtshilfe ist umstritten und keinesfalls einheitlic...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Begriff der Amtshilfe

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Unter Amtshilfe i. S. von § 111 Abs. 1 AO versteht man die Hilfeleistung in der Weise, dass die ersuchende Behörde Herrin des Verfahrens bleibt, die ersuchte Behörde ihr aber bei der Erfüllung derjenigen Aufgaben, zu der nach den Bestimmungen über die sachliche und örtliche Zuständigkeit allein die ersuchende Behörde berufen ist, Beistan...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Inanspruchnahme von Rechts- und Amtshilfe durch inländische Finanzbehörden

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 117 Abs. 1 AO regelt ausschließlich die Inanspruchnahme von zwischenstaatlicher Rechts- und Amtshilfe durch die inländischen Finanzbehörden. Die Regelung bedeutet eine Ausweitung der Befugnisse der Finanzbehörden, deren Tätigkeit ansonsten nur Auswirkungen innerhalb des Geltungsbereichs der AO haben kann. Für die Inanspruchnahme der zw...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 117 Zwischenstaatliche Rechts- und Amtshilfe in Steuersachen

Schrifttum Krabbe, Das EG-Amtshilfegesetz, RiW 1986, 126; Werra, Die Grenzen der zwischenstaatlichen Rechtshilfe in Steuersachen, BB 1988, 1160; Brenner, Internationale Steuerauskünfte und Rechtsschutz, FR 1989, 236; Heidner, Die Spontanauskunft als zwischenstaatliche Amts- und Rechtshilfe in Steuersachen, DStR 1989, 526; Carl/Klos, Rechtschutzprobleme bei steuerlichen Spontanaus...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Leistung von Rechts- und Amtshilfe durch inländische Finanzbehörden

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 117 Abs. 2 und 3 AO befassen sich mit der Leistung zwischenstaatlicher Rechts- und Amtshilfe zugunsten ausländischer Behörden bzw. Gerichte. Soweit innerstaatlich anwendbare völkerrechtliche Vereinbarungen bestehen, wird die Hilfe nach Maßgabe dieser Vereinbarungen geleistet (§ 117 Abs. 2 AO). Auch die Frage, ob und inwieweit die deutsc...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Durchführung von Rechts- und Amtshilfe durch inländische Finanzbehörden

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 117 Abs. 4 AO betrifft die Durchführung der Rechts- und Amtshilfe durch die deutschen Finanzbehörden. Entsprechend § 114 AO richtet sich diese nach dem für die ersuchte Behörde geltenden Recht. Es wird klargestellt, dass dabei von dem Steuerbegriff i. S. des § 3 Abs. 1 AO ausgehend die Befugnisse der Finanzbehörden sowie die Rechte und...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. EU-Amtshilfe-Gesetz

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das EU-Amtshilfe-Gesetz (EUAHiG) ist mit Wirkung vom 01.01.2013 in Kraft getreten (Art. 3 und Art. 31 Nr. 9, AmtshilfeRLUmsG v. 26.06.2013, BGBl I 2013, 1809) und wurde mit Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen vom 20.12.2016, BGBl I 2016, 3000, ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Zur Amtshilfe Verpflichtete

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zur Amtshilfe verpflichtet sind alle Gerichte und Behörden (§ 111 Abs. 1 Satz 1 AO). Was unter Behörden in diesem Sinne zu verstehen ist, ist nicht definiert. Nach dem Sinn und Zweck der Vorschrift ist der Begriff nicht eng auszulegen; er umfasst alle öffentlichen Stellen, soweit sie in § 111 Abs. 3 AO nicht ausdrücklich ausgenommen sind...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 112 Voraussetzungen und Grenzen der Amtshilfe

A. Allgemeines Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift steckt die Grenzen der Amtshilfe in Übereinstimmung mit § 5 VwVfG ab. Sie stellt zunächst die typischen Anwendungsfälle heraus Abs. 1), ohne jedoch eine abschließende Regelung der Amtshilfegründe zu treffen und stellt dann klar, unter welchen Voraussetzungen Amtshilfe nicht geleistet werden darf (Abs. 2), nic...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 13 Rechts- und Amtshilfe

Schrifttum Sachs (Hrsg.), GG, 8. Aufl. 2018. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 13 FGO stellt eine einfachgesetzliche Konkretisierung des verfassungsrechtlichen Rechts- und Amtshilfegebotes dar (Art. 35 Abs. 1 GG), wonach sich alle Behörden des Bundes und der Länder gegenseitig Rechts- und Amtshilfe leisten. Rechtshilfe betrifft Akte der Gerichtsbarkeit, z. B. richterlich...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 115 Kosten der Amtshilfe

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Regelung, die nicht gilt, wenn Hilfe i. S. des § 111 Abs. 2 AO oder § 116 AO geleistet wird, unterscheidet zwischen Verwaltungsgebühren und Auslagen. Ferner stellt sie klar, dass die von Dritten zu zahlenden Kosten für Amtshandlungen der ersuchten Behörde dieser zustehen. Im Innenverhältnis zwischen der ersuchenden und der ersuchten B...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 114 Durchführung der Amtshilfe

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift zieht in Abs. 1 die Konsequenz aus der Tatsache, dass das Verwaltungsverfahren, in dem die Hilfe einer anderen Behörde in Anspruch genommen wird, von der ersuchenden Behörde durchgeführt, beherrscht und verantwortet wird. Deshalb ist für die Zulässigkeit der Maßnahmen, zu deren Verwirklichung Amtshilfe in Anspruch genommen...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Allgemeines

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Verpflichtung zur Amtshilfe ist den Behörden des Bundes und der Länder allgemein in Art. 35 GG auferlegt. Die AO übernimmt weitgehend die Vorschriften des VwVfG. Inhaltlich konkretisieren die Vorschriften die nach Art. 35 GG zu leistende Amtshilfe. Die Vorschriften der AO regeln nur die Amtshilfe, die zugunsten der Finanzbehörden zu ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Allgemeines

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die internationale Wirtschafts- und Kapitalverflechtung bringt die Notwendigkeit mit sich, die steuerlich relevanten Beziehungen der am Wirtschaftsleben Beteiligten auch über die Grenzen hinaus feststellen und überprüfen zu können. In zunehmendem Maße sind die Staaten gezwungen, gegenseitig zur Abwehr von Manipulationen, die unter Ausnut...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Sachlicher Geltungsbereich

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Mit dem EUAHiG ist die Bundesrepublik Deutschland der Verpflichtung aus den in § 1 Abs. 2 des Gesetzes genannten Richtlinien nachgekommen. Damit hat die Amtshilfe mit den EU-Mitgliedstaaten eine eigenständige nationale Rechtsgrundlage. Der sachliche Geltungsbereich umfasst jede Art von Steuern, also z. B. die Steuern vom Einkommen, Ertr...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Tatbestandliche Voraussetzungen

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 112 Abs. 1 AO sind die Voraussetzungen zur Inanspruchnahme der Amtshilfe insbes. dann gegeben, wenn die ersuchende Behörde an der eigenen Tätigkeit rechtlich gehindert (§ 112 Abs. 1 Nr. 1 AO, z. B. wegen Fehlens der sachlichen oder örtlichen Zuständigkeit) oder tatsächlich nicht in der Lage ist, die Amtshandlung selbst vorzunehmen...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Entsprechende Anwendung der §§ 105 und 106 AO

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gemäß § 111 Abs. 5 AO sind die § 105 AO und § 106 AO entsprechend anzuwenden. Dies bedeutet, dass die gesetzlich verankerte Schweigepflicht von Behörden usw. die Verpflichtung zur Leistung von Amtshilfe grundsätzlich nicht beschränkt und eine Verweigerung der Amtshilfe im Hinblick auf solche Geheimhaltungsvorschriften nur in den besonder...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Krabbe, Das EG-Amtshilfegesetz, RiW 1986, 126; Werra, Die Grenzen der zwischenstaatlichen Rechtshilfe in Steuersachen, BB 1988, 1160; Brenner, Internationale Steuerauskünfte und Rechtsschutz, FR 1989, 236; Heidner, Die Spontanauskunft als zwischenstaatliche Amts- und Rechtshilfe in Steuersachen, DStR 1989, 526; Carl/Klos, Rechtschutzprobleme bei steuerlichen Spontanauskünften an...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Vollstreckungsersuchen (§ 250 Abs. 1 AO)

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Wird die Ausführung von Vollstreckungsmaßnahmen außerhalb der örtlichen Zuständigkeit der Vollstreckungsbehörde erforderlich, so ist die örtlich zuständige Vollstreckungsbehörde um die Durchführung zu ersuchen. Das gleiche gilt für Maßnahmen, die nicht Vollstreckungshandlungen sind, aber mit der Vollstreckung in Zusammenhang stehen. Das ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Arten der Auskunftsleistung

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Gesetz unterscheidet zwischen verschiedenen Arten der Amtshilfe Auskünfte auf Ersuchen, spontane Auskünfte und automatische Auskünfte, Zustellungsersuchen. a) Auskünfte auf Ersuchen Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Gesetz unterscheidet zwischen Ersuchen von anderen Mitgliedstaaten (§ 4) und Ersuchen an andere Mitgliedstaaten (§ ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Da grundsätzliches Ziel jedes Amtshilfeverfahrens die schnellstmögliche Verwirklichung des damit verfolgten Zwecks unter Einsatz der hierzu geeignetsten, den geringstmöglichen Aufwand verursachenden Mittel ist, muss die Entscheidung, ob Amtshilfe in Anspruch genommen werden soll oder muss, diesen Grundgedanken der Verwaltungseffizienz be...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die in § 117 Abs. 5 AO enthaltene Ermächtigung des Bundesministeriums der Finanzen, zur Förderung der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates völkerrechtliche Vereinbarungen über die gegenseitige Rechts- und Amtshilfe in Zollsachen in Kraft zu setzen, wenn sich die darin übernommenen Verpf...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / bb) Ersuchen an andere Mitgliedstaaten

Tz. 19 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 6 EUAHiG regelt die Voraussetzungen eines Auskunftsersuchens deutscher Finanzbehörden im Rahmen der Amtshilfe. Tz. 20 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 6 Abs. 1 EUAHiG liegt die Befugnis, ein Ersuchen zu stellen, grundsätzlich bei den Finanzbehörden. Das ist regelmäßig die Behörde, die für die inländische Besteuerung des Stpfl. zu...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Allgemeines

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift steckt die Grenzen der Amtshilfe in Übereinstimmung mit § 5 VwVfG ab. Sie stellt zunächst die typischen Anwendungsfälle heraus Abs. 1), ohne jedoch eine abschließende Regelung der Amtshilfegründe zu treffen und stellt dann klar, unter welchen Voraussetzungen Amtshilfe nicht geleistet werden darf (Abs. 2), nicht geleistet z...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 113 Auswahl der Behörde

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Grundsätzlich hat die ersuchende Behörde nach pflichtgemäßem Ermessen auszuwählen, wenn für die Amtshilfe mehrere Behörden in Betracht kommen. Für die hiernach zu treffende Ermessensentscheidung führt die Vorschrift das Prinzip ein, dass nach Möglichkeit eine Behörde der untersten Verwaltungsstufe des Verwaltungszweigs ersucht werden sol...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. EU-Beitreibungsgesetz

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Im Verhältnis zu den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften gilt außer den völkerrechtlichen Abkommen seit dem 01.01.2012 das EU-Beitreibungsgesetz (EUBeitrG), das die EU-Beitreibungsrichtlinie in deutsches Recht umsetzt und das überholte EG-Beitreibungsgesetz ablöst (BeitrRUmsG v. 13.12.2011, BGBl I 2011, 2592). Das EU-BeitrG r...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 117c Umsetzung innerstaatlich anwendbarer völkerrechtlicher Vereinbarungen zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 117c AO wurde durch Art. 13 des Gesetzes zur Anpassung des Investmentsteuergesetzes und anderer Gesetze an das AIFM-Umsetzungsgesetz (AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz – AIFM-StAnpG) vom 18.12.2013 (BGBl I 2013, 4318) mit Wirkung vom 24.12.2013 eingefügt. Die Vorschrift wird durch § 379 Abs. 2 Nr. 1b AO ergänzt, die eine Zuwiderhandlung geg...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Knobbout/Bruijn/Reiffs, Gegenseitige Amtshilfe bei der Beitreibung von Steueransprüchen zwischen den Niederlanden und Deutschland, IWB Fach 5, Gruppe 2, 297 (15/2000).mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / a) Auskünfte auf Ersuchen

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Gesetz unterscheidet zwischen Ersuchen von anderen Mitgliedstaaten (§ 4) und Ersuchen an andere Mitgliedstaaten (§ 6). aa) Ersuchen von anderen Mitgliedstaaten Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 4 Abs. 1 EUAHiG bestimmt, dass die zuständige Finanzbehörde die in Ersuchen anderer Mitgliedstaaten gestellten Fragen beantwortet, die ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / aa) Ersuchen von anderen Mitgliedstaaten

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 4 Abs. 1 EUAHiG bestimmt, dass die zuständige Finanzbehörde die in Ersuchen anderer Mitgliedstaaten gestellten Fragen beantwortet, die für die Besteuerung für die in § 1 genannten Steuern voraussichtlich erheblich sind. Sofern die Behörde nicht selbst über die erforderlichen Informationen verfügt, ist sie verpflichtet, nach pflichtgem...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Vollstreckungsangelegenheiten (§ 347 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO)

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 347 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO erweitert den Anwendungsbereich des Finanz-Einspruchsweges auch auf die Verwaltungsakte, die durch Bundes- oder Landesfinanzbehörden nach den Vorschriften der AO vollstreckt werden (§ 33 FGO Rz. 6 ff.). Dies gilt auch dann, wenn die Vorschriften der AO wiederum auf andere Vollstreckungsgesetze, vornehmlich d...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Vorbemerkungen zu §§ 193ff. AO

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Außenprüfung dient der Steuergerechtigkeit. Die Grundsätze von Gesetzmäßigkeit und Gleichmäßigkeit der Besteuerung (§ 85 AO) verlangen auch, dass die Gesetze gleichmäßig vollzogen werden. Das Verifikationsprinzip ergänzt das Deklarationsprinzip, indem es fordert, dass überprüft wird, was der Stpfl. dem FA im Rahmen seiner Erklärungsp...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / cc) Automatische Auskünfte

Tz. 23 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 7 EUAHiG regelt die automatische Übermittlung von Informationen. Die Übermittlung erfolgt ohne Ersuchen eines anderen Mitgliedsstaates auf elektronischem Wege. Andere Übermittlungswege sind in § 7 nicht vorgesehen. Der automatischen Auskunftserteilung unterliegen gleichartige Sachverhalte, von denen der Gesetzgeber typisierend davon a...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 6. Verletzung der Mitwirkungspflicht nach § 90 Abs. 2 Satz 3 AO (§ 162 Abs. 2 Satz 3 AO)

Tz. 29a Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Verletzt der Stpfl. seine Mitwirkungspflichten nach § 90 Abs. 2 Satz 3 AO, kann das FA eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen vornehmen, da widerlegbar vermutet wird, dass er über Einkünfte im Ausland verfügt. Tz. 29b Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Finanzbehörde kann von dem Stpfl. die Abgabe einer Versicherung an Eides statt üb...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 3. Zulässigkeit nach § 193 Abs. 2 Nr. 3 AO

Tz. 20 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eine Außenprüfung ist zulässig, wenn ein Stpfl. seinen Mitwirkungspflichten nach § 90 Abs. 2 Satz 3 AO nicht nachkommt. Die durch das StHBekG eingeführte Vorschrift ist erstmals für Besteuerungszeiträume anzuwenden, die nach dem 31.12.2009 beginnen (§ 5 StHBekV). Zu den verfassungs- und gemeinschaftsrechtlichen Bedenken s. Seer in Tipke...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 3. Datenverwendung, Offenbarungsbefugnis

Tz. 29 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 19 Abs. 2 EUAHiG regelt die Verwendung der von den Mitgliedstaaten übermittelten Informationen. Die in Abs. 2 Nr. 1 bis 4 genannten Tatbestände sind umfassend. Soweit das Besteuerungsverfahren betroffen ist, ist nicht nur die Anwendung und Durchsetzung der in § 1 genannten Steuern erfasst (Nr. 1), sondern auch die Festsetzung und Beit...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Zwischenstaatliche Vollstreckungshilfe (§ 117 AO)

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zwischenstaatliche Vollstreckungshilfe kann aufgrund innerstaatlich anwendbarer völkerrechtlicher Vereinbarungen, innerstaatlich anwendbarer Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften sowie des EG-Amtshilfe-Gesetzes (§ 117 Abs. 2 AO) nach Maßgabe des § 117 Abs. 3 AO gewährt werden (s. § 117 AO Rz. 9 ff.). I. Völkerrechtliche Verträge Tz. ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 331 Unmittelbarer Zwang

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Unmittelbarer Zwang liegt vor, wenn die Finanzbehörde die geforderte Handlung selbst vornimmt oder den Pflichtigen zur Handlung, Duldung oder Unterlassung durch Anwendung von physischer oder psychischer Gewalt zwingt. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zur Anwendung von Gewalt durch den Vollziehungsbeamten s. § 287 Abs. 3 AO. Tz. 3 Stan...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / ee) Zustellersuchen

Tz. 28 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zustellungsersuchen: §§ 13 und 14 EUAHiG regeln die Behandlung von Zustellungsersuchen. Für Zustellungen deutscher Finanzbehörden ist vor allem § 13 Abs. 2 von Bedeutung. Dort sind die Voraussetzungen für ein Zustellungsersuchen geregelt. Es ist nur dann zulässig, wenn die Finanzbehörde nicht in der Lage ist, die Zustellung nach den Vor...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Wohnsitzgemeinden mit mehreren Finanzämtern (§ 19 Abs. 3 und 4 AO)

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 In Fällen, in denen der Stpfl. in einer Großstadt mit mehreren FA mit gebietsmäßiger Zuständigkeitsverteilung seine gewerbliche, land- und forstwirtschaftliche oder freiberufliche Tätigkeit in einem anderen FA-Bezirk als dem des Wohnsitz-FA ausübt, hat zur Verwaltungsvereinfachung das FA, das für die an sich nach § 180 Abs. 1 Nr. 2b AO i...mehr

Beitrag aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, Abkürzungs- und Schrifttumsverzeichnis

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Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 116 Anzeige von Steuerstraftaten

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift behandelt die besondere Pflicht, dem Bundeszentralamt für Steuern die Kenntnis über Steuerstraftaten anzuzeigen. Ist der Behörde das für die Durchführung des Strafverfahrens zuständige FA bekannt, hat die Mitteilung an dieses FA zu erfolgen. Im Ergebnis erhält das Bundeszentralamt für Steuern also eine Auffangzuständigkeit...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / f) Öffentliche Zustellung (§ 10 VwZG)

Tz. 34 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die öffentliche Zustellung kommt nur als "letztes Mittel" der Bekanntgabe in Betracht, wenn alle Möglichkeiten erschöpft sind, das Dokument dem Empfänger in anderer Weise zu übermitteln. Eine öffentliche Zustellung wegen eines unbekannten Aufenthaltsortes des Empfängers (§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VwZG) ist nicht bereits dann zulässig, we...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 3. Maßgebliche Vorschriften (§ 184 Abs. 1 Satz 3 AO)

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 184 Abs. 1 Satz 3 AO sind die Vorschriften über die Durchführung der Besteuerung auf die Festsetzung der Steuermessbeträge sinngemäß anzuwenden. Das betrifft nicht nur die Regelungen zur "Durchführung der Besteuerung" in §§ 134 bis 217 AO, sondern alle allgemeinen Verfahrensvorschriften der AO, vor allem die Regelungen über die Er...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Erhöhte Mitwirkungspflichten bei Auslandssachverhalten, § 90 Abs. 2 AO

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 90 Abs. 2 AO trägt der Tatsache Rechnung, dass die Ermittlungsmöglichkeiten der Finanzbehörde hinsichtlich von Auslandsbeziehungen erheblich eingeschränkt sind (Grundsatz der formellen Territorialität; vgl. Seer in Tipke/Kruse, § 90 AO Tz. 18), weil Ermittlungshandlungen im Ausland grundsätzlich nicht möglich sind. Um gleichwohl zu ein...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Tatbestandliche Voraussetzungen

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 93a Abs. 1 Satz 1 AO ermöglicht es, die genannten Stellen zur Mitteilung folgender Sachverhalte zu verpflichten: § 93a Abs. 1 Nr. 1a AO: Mitteilung der Empfänger gewährter Leistungen sowie den Rechtsgrund und die Höhe und den Zeitpunkt dieser Leistungen. Die Verpflichtung soll sicherstellen, dass sowohl der Empfänger als Steuersubjekt e...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Schätzung vor Ergehen eines Grundlagenbescheids (§ 162 Abs. 5 AO)

Tz. 40 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 155 Abs. 2 AO kann die Finanzbehörde einen Steuerbescheid als Folgebescheid erlassen, wenn der erforderliche Grundlagenbescheid noch nicht erlassen wurde (dazu s. § 155 AO Rz. 16 ff.). Dazu kann sie alle in einem Grundlagenbescheid festzustellenden Besteuerungsgrundlagen der Höhe und dem Grunde nach schätzen (BFH v. 20.01.2010, X...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Prüfung der Besteuerungsgrundlagen (§ 199 Abs. 1 AO)

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegenstand der Prüfung sind die Besteuerungsgrundlagen, die § 199 Abs. 1 AO als die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse beschreibt, die für die Steuerpflicht und für die Bemessung der Steuer maßgebend sind. Sie sind identisch mit dem in § 194 AO verwendeten Begriff "steuerliche Verhältnisse" des Stpfl. (s. § 194 AO Rz. 2). Der Prü...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 385 Geltung von Verfahrensvorschriften

Schrifttum Webel, Rückgewinnungshilfe in Steuerstrafsachen – unzulässig oder unverzichtbar zwingend? wistra 2004, 249; Hofmann/Riedel Verteidigungsmöglichkeiten gegen den im Ermittlungsverfahren angeordneten dinglichen Arrest, wistra 2005, 405; Kunz, Sicherung von Steuererstattungsansprüchen durch dinglichen Arrest nach Einleitung eines Strafverfahrens – Voraussetzungen und Anw...mehr