Fachbeiträge & Kommentare zu Anfechtung

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Vertragsrecht und Steuern: ... / 3.1 Rechtsfähigkeit

Der Begriff der Rechtsfähigkeit findet sich nicht nur im Zivilrecht, sondern auch im Steuerrecht (sog. Steuerfähigkeit). Allerdings kommt dem Begriff in beiden Rechtsgebieten völlig unterschiedliche Bedeutung zu. Während das Zivilrecht danach fragt, ob die betreffende Person Trägerin von Rechten und Pflichten sein kann, also danach gefragt wird, wer Rechtssubjekt ist, fragt ...mehr

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Klose, SGB I § 39 Ermessens... / 2.3 Anspruch auf pflichtgemäße Ermessensausübung (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 19 Da bei Ermessensleistungen kein unmittelbarer gesetzlicher Anspruch auf eine Leistung besteht, wird dem Betroffenen ein Anspruch auf pflichtgemäße Ausübung des Ermessens eingeräumt. Dieser Anspruch ist jedoch kein unmittelbares Forderungsrecht. Vielmehr wird damit das Verwaltungshandeln als Anspruch und subjektives Recht gerichtlich überprüfbar. Ein Recht auf eine bes...mehr

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Klose, SGB I § 38 Rechtsans... / 2.3 Bedeutung des Rechtsanspruchs für den Rechtsschutz

Rz. 21 Die Vorschrift über die Rechtsanspruchsleistungen enthält keine Aussage darüber, wie der Anspruch durchsetzbar wird. Aus § 40 Abs. 1 folgt, dass der Anspruch gerade nicht von einer zubilligenden Verwaltungsentscheidung durch Verwaltungsakt abhängig sein soll (vgl. Komm. zu § 40). § 38 verlangt daher auch nicht, dass über diesen Rechtsanspruch vorab ein Verwaltungsakt ...mehr

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Vertragsrecht und Steuern: ... / 5.2.2 Anfechtung einer Willenserklärung

Die Anfechtung der Willenserklärung, mit der Wirksamkeit der abgegebenen Willenserklärung beseitigt wird, kann, ohne dass dies im Gesetz ausdrücklich geregelt ist, nicht unter einer Bedingung oder befristet erklärt werden. Auch hier soll Klarheit darüber bestehen, ob die Willenserklärung wirksam ist. Angefochten werden können Willenserklärungen insbesondere bei Vorliegen bes...mehr

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Steuerfahndung: Arrest in S... / 2.2 Sofortige Klage gegen die Arrestanordnung in Verbindung mit dem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung

Die Frist für die Einlegung der sofortigen Klage beträgt 1 Monat. Sie beginnt mit der förmlichen Zustellung der Arrestanordnung. Im gerichtlichen Verfahren gegen die Arrestanordnung hat das Finanzamt eine Mitwirkungspflicht. Das FG Leipzig führte mit Beschluss vom 11.8.1993 aus: Der Antragsgegner hat dem Gericht nicht in ausreichendem Maße dargelegt, dass die in der Arrestanor...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / B. Anfechtung

Rz. 20 Was die Anfechtung von Willenserklärungen angeht, so gehört es grds. zum Rüstzeug eines jeden Rechtsanwaltes, diese schon im ersten Semester des Studiums referierte Materie für die Mandantschaft nutzbar zu machen. Besonderes Augenmerk sollte man auf die Anfechtungsfristen legen, welche in den §§ 119 ff. BGB geregelt sind. Rz. 21 Ein weiterer zur Haftung führender Punkt...mehr

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Beschwer: Anfechtung der Bestellung der Verwaltungsbeiräte

Leitsatz Das für die Beschwer maßgebliche wirtschaftliche Interesse des klagenden Wohnungseigentümers, der erfolglos einen Beschluss über die Bestellung des Verwaltungsbeirats im Ganzen angefochten hat, ist in aller Regel auf 750 EUR zu schätzen. Normenkette WEG § 29; GKG § 49a; ZPO § 511 Abs. 2 Satz 2 Nummer 1 Das Problem Die Wohnungseigentümer bestellen durch Beschluss 3 Ver...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / 2. Anfechtung der Vaterschaft

Rz. 267 Aufgabe des Anwalts, der zur Durchführung eines Scheidungsverfahrens beauftragt wurde, ist es, in dessen Rahmen zu klären, ob damit eine Vaterschaftsanfechtung durchgeführt werden soll.[204] Rz. 268 Im Rahmen eines Vaterschaftsanfechtungsverfahrens gem. § 1599 ff. BGB bestehen Haftpflichtgefahren des Anwalts nicht nur gegenüber dem auftragserteilenden Mandanten, sonde...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / 1. Anfechtungsfristen

Rz. 481 Die Anfechtung wegen Irrtum oder falscher Übermittlung im Sinne der §§ 119, 120 BGB muss nach § 121 Abs. 1 BGB ohne schuldhaftes Zögern (unverzüglich) erfolgen, nachdem der Anfechtungsberechtigte von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt hat. Bei der Anfechtung wegen Arglist oder Drohung beträgt die Frist nach § 124 BGB ein Jahr; sie beginnt im Fall der Täuschung mit...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / 3. Fristen

Rz. 321 Viele Haftungsfälle beruhen auf der Nichteinhaltung von Fristen. Nachfolgend werden die wichtigsten Fristen im Bereich des Erbrechts dargestellt:mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / F. "BGB-AT" – Haftungsrisiken wegen Nichtbeachtung allgemeiner Vorschriften

Rz. 241 Was jüngeren Lesern aufgrund des erst kürzlich abgeschlossenen Studiums und frisch bestandener Examen vielleicht kaum entgehen mag, bildet in der Praxis immer wieder Anlass für Anwaltsregressfälle: Die Nichtbeachtung von Regelungen im allgemeinen Teil des BGB.[196] Rz. 242 Auch wenn es gerade für jüngere Menschen eine absolute Selbstverständlichkeit ist, in digitaler ...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / 4. Fristen

Rz. 281 Zur Vermeidung von Haftungsrisiken müssen auch in Familiensachen Fristen beachtet werden.[213] Wenige besonders relevante Fristen sollen hier aufgezeigt werden.mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / a) Einzahlungs- und Einlageverpflichtungen in der GmbH und AG

Rz. 497 Die Klärung und ggf. die Durchsetzung der Erfüllung der Einzahlungs- und Einlageverpflichtungen in der GmbH und der AG ist keineswegs nur für Gesellschaftsrechtler von Bedeutung. Vor allem, aber nicht nur, Anwälten, die im Bereich der Restrukturierungs- und Sanierungsberatung tätig sind, bieten sich eine Vielzahl von Möglichkeiten, mit deren Hilfe der notleidenden Ge...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / III. Kündigung eines Mietvertrags

Rz. 654 Der mandatierte Rechtsanwalt muss die entsprechenden Fachausdrücke verwenden, er weiß, dass ein Mietvertrag als Dauerschuldverhältnis gekündigt wird und dass vom Mietvertrag eben kein Rücktritt erfolgt. Soll der Rechtsanwalt einen von seinem Mandanten geschlossenen Vertrag beenden, so verletzt er die anwaltliche Sorgfaltspflicht, wenn er durch Verwendung eines unzutr...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / 4. Gemeinschaftliches Testament

Rz. 322 Auskünfte des Rechtsanwalts zu gemeinschaftlichen Testamenten stellen eine häufige Quelle anwaltlicher Haftung dar. Bestimmungen in einem gemeinschaftlichen Testament sind im Gegensatz zu den Bestimmungen eines Erbvertrages nicht in jedem Fall bindend und unwiderruflich. Rz. 323 Bindung besteht grds. nur bei wechselbezüglichen Verfügungen nach § 2270 BGB. Jedoch enthä...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / III. Allgemeine Sorgfaltspflichten im Versicherungsbereich

Rz. 854 Die Bearbeitung eines versicherungsvertraglichen Mandates ohne genaue Kenntnis der einschlägigen Vertragsbestimmungen und Versicherungsbedingungen ist ein absolutes "no go". Hier kann man sich auch nicht dadurch behelfen, dass man – was recht häufig bei Mandanten der Fall ist – die Lektüre der aktuell einschlägigen Vertragsunterlagen durch eine Sichtung von Musterbed...mehr

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Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen bei fristgerechter Ladung per E-Mail

Zusammenfassung Wurde ein Gesellschafter per E-Mail ordnungsgemäß zur Gesellschafterversammlung geladen, führt eine weitere nicht fristgemäß zugegangene schriftliche Ladung nicht zur Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit der gefassten Beschlüsse. Hintergrund Der Kläger ist Gesellschafter der beklagten GmbH, die als Trägergesellschaft eine Fachhochschule betreibt. Im Rahmen der Umset...mehr

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FoVo 01/2019, Was der BGH zum P-Konto sagt

Klare Struktur des P-Kontos … Die Regelung des § 850k ZPO über das P-Konto erscheint auf den ersten Blick klar strukturiert. Der Schuldner erhält den Pfändungsfreibetrag nach § 850k Abs. 1 in gleicher Höhe wie beim Arbeitseinkommen nach § 850c Abs. 1 S. 1 ZPO, d.h. in Höhe von 1.133,80 EUR für den aktuellen Zeitraum der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung vom 1.7.2017 bis zum ...mehr

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§ 4 Anspruchsübergänge und ... / II. Die rechtliche Beurteilung

Rz. 269 Das Berufungsgericht hatte ausgeführt, die Entscheidung des Rechtsstreits hänge von der Frage ab, ob der ohne Beteiligung des Beklagten erlassene Bescheid vom 26.1.2010 bestandskräftig sei und das Berufungsgericht gemäß § 118 SGB X binde. Insoweit seien das von dem Beklagten eingeleitete Verwaltungsverfahren und ein sich möglicherweise anschließendes sozialgerichtlic...mehr

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ZErb 01/2019, Tagungsbericht zum 21. Deutschen Erbrechtssymposium vom 19. und 20.10.2018 in Heidelberg

Am 19. und 20. Oktober fand in Heidelberg zum 21. Mal das Deutsche Erbrechtssymposium statt. Durch die Veranstaltung führten abermals in gewohnt guter Qualität Herr Rechtsanwalt Michael Rudolf und Herr Rechtsanwalt Jan Bittler. Bekannt und bewährt gab Herr Rechtsanwalt Dr. Marc Jülicher zu Beginn eine Führung durch das Recht der Erbschaftssteuer. Auch wenn das vergangene Jahr...mehr

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Klagebefugnis bei Klage gegen gesonderte und einheitliche Feststellung verrechenbarer Verluste nach § 15b EStG

Leitsatz Werden verrechenbare Verluste nach § 15b Abs. 4 Satz 5 EStG gesondert und einheitlich festgestellt, gelten für die Klagebefugnis dieselben Grundsätze wie für die Anfechtung einer gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte. Normenkette § 48 Abs. 1 Nr. 1 FGO, § 15b Abs. 1, Abs. 4 EStG, § 179, § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO, § 240 ZPO, § 2 Nr. 1, §...mehr

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Umqualifizierung eines Gewinnanteils aus einer gewerblich geprägten Fondsgesellschaft in eine Tätigkeitsvergütung

Leitsatz 1. Ob eine gewerblich geprägte Oberpersonengesellschaft aus einer gewerblich geprägten Unterpersonengesellschaft einen Gewinnanteil i.S. des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG samt darin enthaltener gemäß § 3 Nr. 40 Satz 1 EStG steuerfreier Einnahmen bezieht oder diese Einnahme gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 4 EStG bei der Oberpersonengesellschaft als Tätigkeitsvergütung zu quali...mehr

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FF 12/2018, Grundzüge des I... / 2. Anfechtung von Kostenentscheidungen in Ehe- und Familienstreitsachen

Die Anfechtung von Kostenentscheidungen in Ehe- und Familienstreitsachen richtet sich nach den Vorschriften der ZPO.[76] Durch die Anwendung der Vorschriften über die sofortigen Beschwerde gemäß §§ 113 Abs. 1 S. 2 FamFG, 567 ff. ZPO ergeben sich für die Praxis wichtige Weichenstellungen: So ist eine Beschwer von mehr als 200 EUR ausreichend (§ 113 Abs. 1 S. 2 FamFG, § 567 Ab...mehr

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FF 12/2018, Grundzüge des I... / 1. Anfechtung von Kostenentscheidungen in FG-Familiensachen

Bei FG-Familiensachen ist eine isolierte Anfechtung von Kostenentscheidungen möglich.[68] Dies gilt sowohl bei einer streitigen Hauptsacheentscheidung als auch bei einer streitlosen Hauptsacheregelung. Der BGH hat darauf hingewiesen, dass es sich bei einer nach einer streitlosen Hauptsacheregelung ergangenen Kostenentscheidung um eine Endentscheidung i.S.d. §§ 38, 58 FamFG ha...mehr

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FF 12/2018, Grundzüge des I... / II. Anfechtung von Kostenentscheidungen

Fragen im Zusammenhang mit der Anfechtung von Kostenentscheidungen beschäftigen die Familiensenate der Oberlandesgerichte in erheblichem Umfang. Leider ist die Anfechtung von Kostenentscheidungen bei Familiensachen nach dem FamFG unnötig kompliziert und zum Teil widersprüchlich geregelt. Bei der Frage der Anfechtbarkeit von Kostentscheidungen im Rahmen des FamFG ist zwischen ...mehr

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AGS 12/2018, Gesonderte Gerichtsgebühren bei gesonderter Anfechtung mehrerer Teilurteile

GKG §§ 22, 35 Leitsatz Nimmt ein Kläger Streitgenossen als Gesamtschuldner in Anspruch und wird er durch mehrere Teilurteile hinsichtlich unterschiedlicher Beklagter abgewiesen, so entsteht die Verfahrensgebühr für die Berufungsinstanz durch die Anfechtung eines jeden Teilurteils gesondert. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 28.6.2018 – I-10 W 31/18 1 Aus den Gründen Die Erinnerung ist ...mehr

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FF 12/2018, Grundzüge des I... / 3. Anfechtung von Kostenmischentscheidungen

Besondere Schwierigkeiten ergeben sich, wenn eine Kostenmischentscheidung, d.h. eine einheitliche Kostenentscheidung bei miteinander verbundenen Verfahren von FG-Familiensachen und Familienstreitsachen (§§ 179 Abs. 1 S. 2, 237 FamFG) angefochten werden soll. Teile einer Kostenmischentscheidung sind isoliert anfechtbar, auch wenn sich der angefochtene Teil der Entscheidung led...mehr

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FF 12/2018, Grundzüge des Inhalts und der Anfechtung von Kostenentscheidungen in Familiensachen

I. Inhalt der Kostenentscheidung 1. FG-Familiensachen Die Kostenentscheidung in FG-Familiensachen erfordert grundsätzlich eine umfassende Billigkeitsabwägung sämtlicher relevanter Umstände. [1] Hierbei ist dem Gericht ein weiter Gestaltungsspielraum eingeräumt.[2] Die Anwendung eines Regel-Ausnahme-Verhältnisses im Rahmen von § 81 Abs. 1 S. 1 FamFG hat der Bundesgerichtshof aus...mehr

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FF 12/2018, Grundzüge des I... / III. Fazit

Bei der Anfechtung einer Kostenentscheidung sollte genau darauf geachtet werden, ob ein Rechtsmittel überhaupt statthaft ist. In FG-Familiensachen dürfte eine Kostenaufhebung in erster Instanz häufig der Billigkeit entsprechen. Ein Rechtsmittel gegen eine solche Kostenentscheidung des Familiengerichts hat deshalb meines Erachtens nur eingeschränkte Erfolgsaussichten und beda...mehr

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FF 12/2018, Grundzüge des I... / I. Inhalt der Kostenentscheidung

1. FG-Familiensachen Die Kostenentscheidung in FG-Familiensachen erfordert grundsätzlich eine umfassende Billigkeitsabwägung sämtlicher relevanter Umstände. [1] Hierbei ist dem Gericht ein weiter Gestaltungsspielraum eingeräumt.[2] Die Anwendung eines Regel-Ausnahme-Verhältnisses im Rahmen von § 81 Abs. 1 S. 1 FamFG hat der Bundesgerichtshof ausdrücklich abgelehnt.[3] Bei der ...mehr

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FF 12/2018, Grundzüge des I... / 1. FG-Familiensachen

Die Kostenentscheidung in FG-Familiensachen erfordert grundsätzlich eine umfassende Billigkeitsabwägung sämtlicher relevanter Umstände. [1] Hierbei ist dem Gericht ein weiter Gestaltungsspielraum eingeräumt.[2] Die Anwendung eines Regel-Ausnahme-Verhältnisses im Rahmen von § 81 Abs. 1 S. 1 FamFG hat der Bundesgerichtshof ausdrücklich abgelehnt.[3] Bei der Billigkeitsabwägung ...mehr

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FF 12/2018, Grundzüge des I... / a) Kostenentscheidungen in Ehewohnungs- und Haushalts-, Gewaltschutz- sowie Versorgungs-ausgleichssachen

In echten Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit (z.B. Gewaltschutzverfahren, Ehewohnungs- und Haushaltssachen, Versorgungsausgleichsverfahren) kommt eher eine Orientierung der Kostenentscheidung am Erfolg der Beteiligten in Betracht, da eine gewisse Nähe zu den Streitverfahren nach der ZPO besteht.[9] Soweit es sich allerdings um Streitigkeiten zwischen Familienan...mehr

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FF 12/2018, Grundzüge des I... / 2. Ehe- und Familienstreitsachen

Die Kostenentscheidungen in sonstigen Familienstreitsachen (§ 266 FamFG) und in Güterrechtssachen nach § 261 Abs. 1 FamFG richten sich nach den Vorschriften der ZPO (§ 113 Abs. 1 S. 2 FamFG i.V.m. § 91 ff. ZPO). Folge ist eine starke Orientierung am Erfolg eines der Beteiligten. Ein weitergehendes Ermessen bei der Kostenentscheidung räumt der § 243 FamFG für Unterhaltssachen...mehr

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FF 12/2018, Grundzüge des I... / b) Kostenentscheidungen in Kindschafts- und Abstammungssachen

Für die in der Praxis sehr bedeutsamen Kindschaftssachen entspricht es in erster Instanz häufig der Billigkeit, die Gerichtskosten – einschließlich eventueller Auslagen z.B. für das Gutachten – zwischen den Eltern hälftig zu teilen und die Erstattung außergerichtlicher Kosten erster Instanz nicht anzuordnen.[21] In Kindschaftsverfahren können dem beteiligten Kind nach § 81 A...mehr

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AGS 12/2018, Gesonderte Ger... / 1 Aus den Gründen

Die Erinnerung ist gem. § 66 Abs. 1 S. 1 GKG zulässig, bleibt aber in der Sache ohne Erfolg. Nimmt – wie vorliegend – ein Kläger Streitgenossen als Gesamtschuldner in Anspruch und wird er durch mehrere Teilurteile hinsichtlich unterschiedlicher Beklagter abgewiesen, so entsteht die Verfahrensgebühr durch die Anfechtung eines jeden Teilurteils gesondert. Zwar wird die Verfahren...mehr

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AGS 12/2018, Gesonderte Ger... / Leitsatz

Nimmt ein Kläger Streitgenossen als Gesamtschuldner in Anspruch und wird er durch mehrere Teilurteile hinsichtlich unterschiedlicher Beklagter abgewiesen, so entsteht die Verfahrensgebühr für die Berufungsinstanz durch die Anfechtung eines jeden Teilurteils gesondert. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 28.6.2018 – I-10 W 31/18mehr

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FF 12/2018 / Abstammung

BGH, Beschl. v. 10.10.2018 – XII ZB 231/18 1. Die Ehefrau der ein Kind gebärenden Frau wird weder in direkter noch in entsprechender Anwendung des § 1592 Nr. 1 BGB Mit-Elternteil des Kindes. 2. Die darin liegende unterschiedliche Behandlung von verschieden- und gleichgeschlechtlichen Ehepaaren trifft nicht auf verfassungs- oder konventionsrechtliche Bedenken. OLG Frankfurt/M., ...mehr

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AGS 12/2018, Verfahrenswert... / 2 Aus den Gründen

Die Festsetzung des Beschwerdewertes folgt aus § 40 Abs. 1 i.V.m. § 44 Abs. 2 S. 1 Hs. 1 FamGKG. Letztere Vorschrift ist nach zutreffender Auffassung, welcher sich der Senat anschließt, auch dann für das Beschwerdeverfahren maßgeblich, wenn eine erstinstanzliche Entscheidung in einer kindschaftsrechtlichen Folgesache isoliert angefochten wird (OLG Frankfurt FamRZ 2015, 953 [=...mehr

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AGS 12/2018, Editorial

Im Aufsatzteil (S. 541 ff.) befasst sich N. Schneider mit der Zusätzlichen Gebühr im Strafbefehlsverfahren und zeigt auf, in welchen Fällen eine zusätzliche Gebühr abgerechnet werden kann und in welchen Fällen eine Zusätzliche Gebühr nicht vorgesehen ist. Dabei wird nicht auf die gesetzlich geregelten Fälle eingegangen, sondern auch auf die Fälle, in denen eine analoge Anwen...mehr

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zfs 12/2018, Dauer der Nach... / 2 Aus den Gründen:

"… Die Entscheidung des LG begegnet – (…) keinen berufungsrechtlichen Bedenken. Das LG hat zu Recht festgestellt, dass die Bekl. für den streitgegenständlichen Schaden haftet. (…)" Soweit die Bekl. weiter geltend macht, es sei unangemessen, für eine nur auf fünf Tage abgeschlossene Versicherung dem VR eine Nachhaftung von einem Monat aufzubürden und dies finanziell nicht trag...mehr

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Vertretung einer GmbH bei Handeln des Geschäftsführers ohne Vertretungszusatz

Zusammenfassung Ein Vertrag mit einer GmbH kommt bei unternehmensbezogenen Geschäften im Regelfall auch zustande, wenn der Geschäftsführer keinen ausdrücklichen Vertretungszusatz verwendet, aus dem sich ergibt, dass er für die GmbH – und nicht im eigenen Namen – handelt. Dies gilt jedoch nicht grenzenlos: Insbesondere bei einer zweifelhaften Bonität der GmbH kann es sein, da...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Anfechtung der Kapitalertragsteuer-Anmeldung durch den Vergütungsgläubiger

Leitsatz 1. Die Drittanfechtungsklage gegen eine Kapitalertragsteuer-Anmeldung ist mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig, wenn sich die Kapitalertragsteuer-Anmeldung vor der Klageerhebung durch die Einbeziehung der Kapitalerträge in die Einkommensteuerfestsetzung aufgrund eines Antrags nach § 32d Abs. 4 EStG auf sonstige Weise gemäß § 124 Abs. 2 AO erledigt hat. 2. Der ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.3.1 Grundlage

Rz. 18 Wird der angefochtene Verwaltungsakt durch die Finanzbehörde im Verlauf des Einspruchsverfahrens vollständig zurückgenommen [1], widerrufen [2] oder aufgehoben [3], so verliert er gem. § 124 Abs. 2 AO seine rechtsverbindliche Wirkung. Der Verfahrensgegenstand des Einspruchsverfahrens wäre damit beseitigt worden und das Verfahren abgeschlossen. Hier greift nun die Regelu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 7 Verletzung des Erörterungsgebots

Rz. 29 Die Verletzung des Erörterungsgebots durch die Finanzbehörde bewirkt nicht die Nichtigkeit der Einspruchsentscheidung[1], hat aber grundsätzlich deren Rechtswidrigkeit zur Folge. Der Verfahrensfehler führt nur dann nicht zur Rechtswidrigkeit der Entscheidung, wenn eine andere Sachentscheidung nicht hätte getroffen werden können.[2] Die Rechtswidrigkeit der Einspruchse...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.1 Allgemeines

Rz. 9 § 365 Abs. 3 AO entspricht inhaltlich § 68 FGO. Der ändernde bzw. ersetzende Verwaltungsakt ("neuer Verwaltungsakt") wird mit seinem Erlass kraft Gesetzes automatisch zum Gegenstand des anhängigen Einspruchsverfahrens gegen den geänderten oder ersetzten Verwaltungsakt ("alter Verwaltungsakt"). Der "alte Verwaltungsakt" ist nicht mehr Gegenstand des Einspruchsverfahrens...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 6.6 Rechtsschutz

Rz. 27 Die Ablehnung der Erörterung wird mittlerweile einhellig als Verwaltungsakt qualifiziert [1], denn es handele sich um eine gegenüber dem Stpfl. getroffene einzelfallbezogene Regelung. Dagegen soll die Ladung zu einem Erörterungstermin nach überwiegender Auffassung kein Verwaltungsakt sein.[2] Es werde nur ein Termin mitgeteilt, dessen Nichtbefolgung ohne Konsequenzen is...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 169 Anspru... / 2.4 Anfechtung

Rz. 10 Nach Satz 3 kann eine gegenüber dem Arbeitnehmer begründete Anfechtung nach der InsO gegenüber der Bundesagentur für Arbeit geltend gemacht werden (Kühl, in: Brand, SGB III, § 169 Rz. 8). Die Bundesagentur für Arbeit ist nur Anfechtungsgegnerin, soweit der Anspruch gemäß § 169 Satz 1 auf sie übergegangen ist (BAG, Urteil v. 13.11.2014, 6 AZR 872/13; BAG, Urteil v. 29....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 166 Anspru... / 2.3 Anfechtbare oder angefochtene Rechtshandlungen

Rz. 5 Ausgeschlossen sind auch die Ansprüche des Arbeitnehmers, die dieser aufgrund einer nach der Insolvenzordnung angefochtenen Rechtshandlung erworben hat, Abs. 1 Nr. 2. Da sich die Anfechtung des Insolvenzverwalters (vgl. §§ 129, 132, 133 InsO) hier nur auf Arbeitsentgeltansprüche beziehen kann, kommen nur Rechtshandlungen in Betracht, mit denen der Arbeitgeber zusätzlic...mehr

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AGS 11/2018, Isolierte Anfechtung einer Kostenentscheidung

ZPO § 99 Abs. 1 Leitsatz Die isolierte Anfechtung einer Kostenentscheidung ist unzulässig, wenn in der Hauptsache ein Rechtsmittel nicht statthaft gewesen wäre. BGH, Beschl. v. 20.9.2018 – III ZB 7/17 1 Sachverhalt Das LG hatte auf die Einrede der mangelnden Prozesskostensicherheit (§§ 110 ff. ZPO) der Klägerin durch Zwischenurteil aufgegeben, eine entsprechende Sicherheitsleist...mehr

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AGS 11/2018, Zuständigkeit für Gerichtskostenerinnerung nach Verweisung; keine Anfechtung einer vorläufigen Wertfestsetzung

GKG §§ 4 Abs. 1, 66 Abs. 1 S. 3, 67 Leitsatz Über die Erinnerung gegen den Kostenansatz im Falle einer Verweisung entscheidet das Empfangsgericht, auch soweit Kosten vor dem verweisenden Gericht betroffen sind. Eine vorläufige Wertfestsetzung kann im verwaltungsgerichtlichen Verfahren nicht inzidenter mit einer Beschwerde nach § 67 GKG angegriffen werden. BVerwG, Beschl. v. 28.6...mehr