Fachbeiträge & Kommentare zu Anfechtung

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§ 7 Anfechtung letztwillige... / 2. Muster: Schriftsatz im Erbscheinsverfahren; Hinweis auf fehlenden Motivirrtum

Rz. 10 Muster 7.4: Schriftsatz im Erbscheinsverfahren; Hinweis auf fehlenden Motivirrtum Muster 7.4: Schriftsatz im Erbscheinsverfahren; Hinweis auf fehlenden Motivirrtum An das[6] Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Nachlasssache _________________________ Az. _________________________ Mit der am _________________________ beim Nachlassgericht eingegangenen Anf...mehr

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§ 7 Anfechtung letztwillige... / I. Erklärungsirrtum

Rz. 3 Ein Erklärungsirrtum im Sinne des § 2078 Abs. 1 BGB liegt vor, wenn das äußere Erklärungsverhalten nicht dem tatsächlichen Willen des Erklärenden entspricht, z.B.[3] beimehr

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§ 6 Ausschlagung der Erbschaft / G. Kosten

Rz. 36 Das Gericht erhebt für die Aufnahme einer Ausschlagungserklärung die Beurkundungsgebühr nach KV 21201 Nr. 7 GNotKG in Höhe von 0,5 aus Tabelle B und mindestens 30 EUR (KV Vorbem. 1 Abs. 2 GNotKG). Diese Gebühr wird auch für die Anfechtung der Annahme oder der Ausschlagung oder der Anfechtung der Versäumung der Ausschlagungsfrist erhoben. Ist der Nachlass überschuldet,...mehr

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§ 6 Ausschlagung der Erbschaft / IV. Anfechtungsfrist

Rz. 31 Die Anfechtung kann nur binnen sechs Wochen erfolgen, § 1954 Abs. 1 BGB . Sie beginnt regelmäßig mit Kenntnis des Anfechtungsgrundes zu laufen. Im Falle der Anfechtbarkeit wegen Drohung beginnt die Frist mit dem Zeitpunkt, in welchem die Zwangslage aufhört. Hatte der Erblasser seinen letzten Wohnsitz nur im Ausland oder hielt sich der Erbe bei Beginn der Frist im Ausla...mehr

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§ 6 Ausschlagung der Erbschaft / V. Anfechtungsgründe

1. Erklärungs- oder Inhaltsirrtum, § 119 Abs. 1 BGB Rz. 32 Einen beachtlichen Inhaltsirrtum stellt z.B. das schlüssige Annahmeverhalten in Unkenntnis des Ausschlagungsrechts dar.[18] 2. Irrtum über eine verkehrswesentliche Eigenschaft, § 119 Abs. 2 BGB Rz. 33 Als beachtlicher Eigenschaftsirrtum kommt auch die irrige Annahme einer Überschuldung,[19] die Unkenntnis der Überschuld...mehr

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§ 6 Ausschlagung der Erbschaft / 1. Erklärungs- oder Inhaltsirrtum, § 119 Abs. 1 BGB

Rz. 32 Einen beachtlichen Inhaltsirrtum stellt z.B. das schlüssige Annahmeverhalten in Unkenntnis des Ausschlagungsrechts dar.[18]mehr

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§ 6 Ausschlagung der Erbschaft / III. Muster: Schriftsatz des "Anfechtungsgegners"

Rz. 30 Muster 6.8: Schriftsatz des Anfechtungsgegners Muster 6.8: Schriftsatz des "Anfechtungsgegners" An das[17] Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Nachlasssache _________________________ _________________________ (Einleitung) Zwar kann die Überschuldung der Erbschaft eine verkehrswesentliche Eigenschaft gem. § 119 Abs. 2 BGB, die zur Anfechtung der Annahme ...mehr

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§ 6 Ausschlagung der Erbschaft / 2. Irrtum über eine verkehrswesentliche Eigenschaft, § 119 Abs. 2 BGB

Rz. 33 Als beachtlicher Eigenschaftsirrtum kommt auch die irrige Annahme einer Überschuldung,[19] die Unkenntnis der Überschuldung bzw. der Belastung des Nachlasses mit einer wesentlichen Verbindlichkeit[20] in Betracht. Schlägt allerdings ein Erbe auf der Grundlage ungenauer zeitferner Informationen die Erbschaft aus, weil er "befürchtet, dass da nur Schulden sind", so kann...mehr

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Anhang / Anhang 1 Aktenordnung

Rz. 1 Aktenordnung – in der in Bayern geltenden Fassung vom 19.12.2019 (BayMBl 2020 Nr. 25) (Auszug) § 27 Verfügungen von Todes wegen (1) entfällt (2) Geht eine Verfügung von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) ein, so hat die Geschäftsstelle zu prüfen, ob bereits Vorgänge vorhanden sind, die sich auf den Verfügenden beziehen. (3) 1Eigenhändige Testamente, deren besondere amtliche V...mehr

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§ 3 Nachlasspflegschaft / II. Unbekannter Erbe

Rz. 4 Voraussetzung für die Anordnung einer Nachlasspflegschaft ist, dass der Erbe unbekannt ist. Dies ist bei folgenden Konstellationen denkbar:mehr

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§ 8 Erbscheinsverfahren / b) Materielle Unrichtigkeit

Rz. 73 Der Erbschein ist einzuziehen, wenn er sachlich unrichtig ist, § 2361 S. 1 BGB. In der Praxis kann sich die materielle Unrichtigkeit vor allem ergeben, wenn ein Testament vom Gericht falsch ausgelegt, nachträglich ein jüngeres widersprechendes Testament gefunden oder eine wirksame Anfechtung erklärt wurde. Beispiele Falscher Erbe oder Erbteil, fehlende Beschränkung, fa...mehr

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§ 17 Gebühren und Kosten im... / II. Übersicht: Gebührentatbestände im nachlassgerichtlichen Verfahren

Rz. 3 Amtliche Verwahrung: Für die amtliche Verwahrung einer Verfügung von Todes wegen wird bei der Annahme eine Festgebühr von 75 EUR erhoben, KV 12100 GNotKG. Anfechtung eines Erbvertrags oder eines Testaments: Die Entgegennahme der Anfechtungserklärung löst eine Festgebühr von 15 EUR aus, KV 12410 GNotKG. Anzeige des Erbschaftskaufs: Die Anzeige, § 2384 BGB, löst eine Festg...mehr

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§ 8 Erbscheinsverfahren / 2. Öffentlicher Glaube

Rz. 3 Zugunsten des Rechtsverkehrs wird weiter eine Richtigkeitsfiktion aufgestellt, § 2366 BGB: Erwirbt jemand einen Erbschaftsgegenstand, so gilt zu seinen Gunsten der Inhalt des Erbscheins als richtig, soweit die Vermutung des § 2365 BGB reicht. Darüber hinaus genießen auch Zahlungen an den Erben oder sonstige Verfügungsgeschäfte, wie z.B. Aufrechnung, Bewilligung einer V...mehr

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Allgemeines Literaturverzei... / Literatur zum nachlassgerichtlichen Verfahren

Anders/Gehle, Zivilprozessordnung: ZPO, 80. Auflage 2022 Bamberger/Roth/Hau/Poseck, BGB, Bd. 5, 4. Auflage 2020 Bassenge/Roth, FamFG/RPflG, 12. Auflage 2009 beck-online. GROSSKOMMENTAR zum Zivilrecht (BeckOGK) beck-online. Kommentar FamFG (BeckOK FamFG) Bengel/Reimann, Handbuch der Testamentsvollstreckung, 7. Auflage 2020 Bonefeld/Kroiß/Tanck, Der Erbprozess, 5. Auflage 2017 Brox/W...mehr

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Jansen, SGG § 165 Verfahren... / 2 Anzuwendende Vorschriften

Rz. 2 Für das Revisionsverfahren gelten folgende Vorschriften: die speziellen Vorschriften zur Revision des Zweiten Unterabschnitts (§§ 160 bis 171); die über § 165 entsprechend anwendbaren Vorschriften über die Berufung (§§ 143 bis 159), soweit sich aus dem Zweiten Unterabschnitt (§§ 160 bis 171) nichts anderes ergibt; die über § 165 i. V. m. § 153 Abs. 1 entsprechend anwendba...mehr

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Jansen, SGG § 160 Vorausset... / 5 Entscheidung des LSG über die Revision

Rz. 28 Das LSG entscheidet über die Zulassung der Revision von Amts wegen. Anträge der Beteiligten sind Anregungen. Eine gesonderte Tenorierung ist nur dann notwendig, wenn zugelassen werden soll. Versagt das LSG die Zulassung, sollte aber auch dies – klarstellend – tenoriert werden. Verhält sich das Urteil des LSG hinsichtlich der Zulassung der Revision nicht, ist dies grun...mehr

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Jansen, SGG § 168 Klageände... / 2 Klageänderungen

Rz. 3 Klageänderungen (§ 99) sind im Revisionsverfahren schlechthin unzulässig. Dieses Verbot soll verhindern, dass das Revisionsgericht einen Sachverhalt würdigen muss, der durch die Tatsachengerichte noch nicht beurteilt worden. Die Rechtskontrolle durch das Revisionsgericht würde sich in einem solchen Fall nicht mehr auf die Entscheidung der Vorinstanz beschränken (vgl. B...mehr

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Jansen, SGG § 164 Einlegung... / 3.3.1 Anforderungen

Rz. 13 Die Revision ist schriftlich zu begründen. Sie ist vom Prozessbevollmächtigten eigenhändig zu unterschreiben (zum Schriftformerfordernis vgl. die Kommentierung zu § 151). Die Revisionsbegründung kann dem BSG mittels der Medien übermittelt werden, die auch für die Revisionsschrift genutzt werden können (vgl. BVerfG, NJW 1987 S. 2067). Es gilt Vertretungszwang (§ 73 Abs...mehr

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Jansen, SGG § 160 Vorausset... / 4.4.3 Ausgeschlossene Verfahrensrevision

Rz. 25 Die Verfahrensrevision ist in einigen Fällen gesetzlich ausgeschlossen. Unanfechtbare Entscheidungen der Vorinstanz sind einer Verfahrensrevision nicht zugänglich. Ausnahmen gelten nur dort, wo sich diese Entscheidungen auf die angefochtene Entscheidung selbst auswirken wie etwa die willkürliche Behandlung eines Ablehnungsgesuchs (vgl. BSG, Beschluss v. 17.12.2009, B ...mehr

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Überblick über die erbrecht... / b) Anforderungen an die formgerechte Anfechtung einer Erbausschlagung

Die formgerechte Anfechtungserklärung bzgl. einer vorausgegangenen Erbausschlagung erfordert bei Abgabe der Erklärung in öffentlich beglaubigter Form den Eingang der Originalurkunde beim Nachlassgericht. Die Übermittlung der als Papierurkunde erstellten notariell beglaubigten Anfechtungserklärung in Gestalt einer pdf-Datei über das besondere elektronische Anwaltspostfach an ...mehr

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Überblick über die erbrecht... / c) Keine Anfechtung der Erbausschlagung wegen Irrtums über den Nächstberufenen

Ein Irrtum über die Person desjenigen, dem die Ausschlagung der Erbschaft zugutekommt (hier: Ausschlagung mit dem Ziel, die Alleinerbenstellung der Mutter zu erreichen), ist grundsätzlich nur ein nicht zur Anfechtung berechtigender unbeachtlicher Motivirrtum. OLG Hamm v. 21.4.2022 – 15 W 51/19 BGB § 119, § 1954, § 1955, § 1957 Beraterhinweis Die Ausschlagung wird häufig als Rep...mehr

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ZErb 10/2022, Konkludente R... / 1 Gründe

I) Der Erblasser Professor Dr. H. wurde am (…) in (…) (jetzt […]) geboren und ist am … in Südafrika verstorben. Der Erblasser besaß die deutsche und die südafrikanische Staatsbürgerschaft. Der Erblasser hatte seinen gewöhnlichen Aufenthalt zuletzt in Südafrika. Er war dort an der (…) als Professor für Internationales Recht tätig. Er verfügte über Vermögen in Südafrika, Deutsc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Rechtsschutzfragen

Rn. 80 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Verfahrensrechtlich sind Vorauszahlungsbescheide eigenständige Steuerfestsetzungsbescheide (§§ 155 Abs 1 S 1, 164 Abs 1 S 2 AO; s Rn 4). Der Vorauszahlungsbescheid kann – wie jeder Steuerbescheid – mit Einspruch und nachfolgend Anfechtungsklage angefochten werden. Die Anfechtung des Jahressteuerbescheids, auf dem die Bemessung der Vorauszahlu...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / hh) Beweisverwertungsverbote

Rz. 1064 [Autor/Stand] S. Rz. 1250 ff. Die erfolgreiche Anfechtung der Beweiserhebung im Vollstreckungsstaat bewirkt nicht automatisch die Unverwertbarkeit des Beweismittels im Anordnungsstaat[2]. Es gelten insofern die allgemeinen Grundsätze, d.h. die Beweisverwertung richtet sich nach dem Recht, wo das Strafverfahren geführt wird. Fehler bei der Wahl der Rechtsgrundlage dü...mehr

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ZErb 10/2022, Nachsteuerpfl... / 3. Irrtumsanfechtung nach § 119 i.V.m. § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB und § 985 BGB.

In Betracht kommen kann weiterhin ein Herausgabeanspruch nach § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB bzw. § 985 BGB bei wirksamer Anfechtung des zugrundeliegenden Kausalgeschäft.[50] Insoweit ist allerdings zu berücksichtigen, dass Irrtümer über die Rechtsfolge einer Erklärung grundsätzlich einen insoweit unbeachtlichen Motivirrtum darstellen, wenn der Erklärende über Rechtsfolgen irr...mehr

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ZErb 10/2022, Konkludente R... / Leitsatz

1. Im Zweifel ist zu vermuten, dass eine in einem Erbvertrag (oder einem Testament) getroffene Rechtswahl nicht nur für das Errichtungsstatut (Art. 25 Abs. 3 EuErbVO) erfolgt, sondern für das gesamte Erbstatut nach Art. 22 EuErbVO. 2. Das Errichtungsstatut kann wegen Art. 26 Abs. 3 EuErbVO nur durch die Parteien des Erbvertrags gemeinsam abgeändert werden. 3. Erfolgt die Erbei...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Natio... / 2 Regierungsentwurf eines Umwandlungsrichtlinieumsetzungsgesetzes

Das Bundeskabinett hat am 20.4.2022 den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie (RefE UmRUG) vorgelegt. Mit der Umwandlungsrichtlinie (auch Mobilitätsrichtlinie genannt) ist die Richtlinie (EU) 2019/2121 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132 in Bezug auf grenzüberschreitende...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Vorauszahlungsbescheid (§ 37 Abs 3 S 1 EStG)

Rn. 35 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Es gibt keine allgemeine Erklärungspflicht für Zwecke der Vorauszahlungen, so auch nicht für den Fall, dass der StPfl unterjährig selbst erkennt, dass eine erstmalige Festsetzung oder eine Erhöhung von Vorauszahlungen in Betracht kommt. Zu unterscheiden sind die erstmalige Festsetzung von Vorauszahlungen und die Anpassung (s Rn 45). Die Voraus...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Vollstreckung des Haftbefehls

a) Einführung Rz. 622 [Autor/Stand] Der Haftbefehl wird durch die Staatsanwaltschaft (§ 36 Abs. 2 Satz 1 StPO) bzw. unmittelbar durch die Ermittlungsbeamten vollstreckt. Er erlaubt die Durchsuchung der Wohnung des Beschuldigten zum Zwecke der Ergreifung; nicht aber die Durchsuchung der Wohnung von Dritten.[2] Dem Beschuldigten ist bei der Verhaftung eine Abschrift des Haftbef...mehr

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zfs 10/2022, Verzicht des M... / Sachverhalt

Die Schuldnerin war die Holding eines weltweit agierenden Photovoltaik-Konzerns. Dieser Konzern finanzierte sich maßgeblich mit der Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, die teilweise von der Schuldnerin selbst, zum anderen Teil auch von den Tochtergesellschaften der Schuldnerin ausgegeben wurden. Dabei übernahm die Schuldnerin für diese Wandelschuldverschreibungen gegenü...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Abführung

Rn. 44 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Nach § 48a Abs 1 S 2 EStG ist der Abzugsbetrag am 10. Tag nach Ablauf des Anmeldungszeitraums fällig und von dem Leistungsempfänger an das für den Leistenden zuständige FA für Rechnung des Leistenden abzuführen. Rn. 45 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Die Fälligkeit der Entrichtungsschuld tritt am 10. Tag des Monats ein, der auf den Monat folgt, in...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Insolvenz des Leistenden

Rn. 42 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Wird nach der Erbringung der Bauleistung über das Vermögen des Leistenden das Insolvenzverfahren eröffnet, ist von Bedeutung, ob der Steuerabzugsbetrag von dem Leistungsempfänger vor oder nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens an das FA abgeführt worden ist. Da der Steuergläubiger mit Forderungen, die bei Eröffnung des Insolvenzverfahren...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuerliche Behandlung eines inkongruenten Vorabgewinnausschüttungsbeschlusses

Leitsatz 1. Ein punktuell satzungsdurchbrechender Beschluss über eine inkongruente Vorabausschüttung, der von der Gesellschafterversammlung einstimmig gefasst worden ist und von keinem Gesellschafter angefochten werden kann, ist als zivilrechtlich wirksamer Ausschüttungsbeschluss der Besteuerung zugrunde zu legen (entgegen BMF-Schreiben vom 17.12.2013, BStBl I 2014, 63). 2. E...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bauliche Veränderung: Grund... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K lässt im Jahr 2017 seine beiden nebeneinanderliegenden Wohnungen zusammenlegen und entfernt die Trennwand der Balkone. Im Jahr 2021 teilt die Verwaltung K mit, er müsse diese Entfernung noch genehmigen lassen. Daher setzt die Verwaltung den Gegenstand auf die Tagesordnung. 11 Wohnungseigentümer gestatten die Entfernung, 6 sind dagegen und 2 enthalten sic...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Versammlungsstätte: Eignung / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es im Kern um die Frage, wann eine Versammlungsstätte einem Wohnungseigentümer ausnahmsweise unzumutbar ist. Anforderungen an eine Versammlungsstätte Die Versammlungsstätte ist am Grundsatz der Zumutbarkeit zu messen. Sie selbst muss einen störungsfreien Ablauf gewährleisten, den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und akzeptabel sein. Dies ist u...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.6 Testamentsanfechtung

Rz. 50 Verfügungen von Todes wegen können durch Anfechtung ganz oder teilweise vernichtet werden. Die Anfechtung ist jedoch, anders als bei Rechtsgeschäften unter Lebenden, kein Gestaltungsrecht des Erblassers, um seine Testierfreiheit wieder herzustellen, weil er im Grundsatz letztwillige Verfügungen jederzeit widerrufen kann.[1] Beim Widerruf wechselbezüglicher Verfügungen...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.4 Anfall der Erbschaft und Ausschlagung

Rz. 12 Der Erwerb der Erbenstellung hängt von einem Berufungsgrund (Gesetz oder Verfügung von Todes wegen) und der Erbfähigkeit (namentlich Überleben zum Zeitpunkt des Erbfalls) ab. Schließlich darf kein Erbverzicht erfolgt sein. Unter diesen Voraussetzungen fällt die Erbschaft mit Erbfall von selbst (ipso iure) dem berufenen Erben an, ohne dass es dazu der Kenntnis vom Erbf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.7 Erbvergleich und Auslegungsvertrag

Rz. 54 In der Praxis ist es häufig anzutreffen, dass der Erbfall ernstliche Zweifel und daraus folgenden Streit darüber auslöst, ob und in welchem Umfang (namentlich streitige Bewertungsfragen)[1] ein Erwerb von Todes wegen vorliegt (z. B. bei Anfechtung eines Testaments). Handelt es sich um eine Verfügung von Todes wegen, kann es zwischen den Beteiligten leicht zu Streit üb...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Verfahren der Anfechtung (§ 257 Abs. 2 AktG)

Rn. 6 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Für das Verfahren der Anfechtung gelten nach § 257 Abs. 2 AktG die §§ 244 bis 246, 247 bis 248a AktG. § 244 AktG regelt die Möglichkeit zur Bestätigung anfechtbarer HV-Beschlüsse. § 245 AktG stellt die Voraussetzungen der Anfechtungsbefugnis dar. Die §§ 247f. AktG betreffen den Streitwert des Verfahrens und die Urteilswirkung. Im Einzelnen wir...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, AktG § 257 Anfechtung der Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung

A. Grundlegendes Rn. 1 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Aus Gründen der Rechtssicherheit und des Bestandsschutzes des JA kann die Nichtigkeit des JA nur in schwerwiegenden Fällen geltend gemacht werden (vgl. § 256 AktG). Die Feststellung eines JA durch die HV ist nach Maßgabe des § 257 AktG anfechtbar. Der Feststellungsbeschluss, den eine HV in Bezug auf einen festzustellenden JA fa...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Grundlegendes

Rn. 1 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Aus Gründen der Rechtssicherheit und des Bestandsschutzes des JA kann die Nichtigkeit des JA nur in schwerwiegenden Fällen geltend gemacht werden (vgl. § 256 AktG). Die Feststellung eines JA durch die HV ist nach Maßgabe des § 257 AktG anfechtbar. Der Feststellungsbeschluss, den eine HV in Bezug auf einen festzustellenden JA fasst, kann wie je...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Anfechtungsgründe (§ 257 Abs. 1 AktG)

Rn. 2 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Nach § 257 Abs. 1 Satz 2 AktG kann die Anfechtung nicht auf den Inhalt des JA gestützt werden. Durch diese Regelung wird die Anfechtungsmöglichkeit begrenzt. Wenn kein Nichtigkeitsgrund i. S. d. § 256 Abs. 1 Nr. 1 AktG vorliegt, besteht auch nicht die Möglichkeit, den Feststellungsbeschluss anzufechten. Mit der Anfechtung verfolgt werden könne...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Fehlende Bestellung des Abschlussprüfers

Rn. 32 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Die Bestellung eines AP erfolgt durch Erteilung des Prüfungsauftrags an den von der HV (vgl. § 318 Abs. 1) gewählten AP. Eine Bestellung i. S. d. Vorschrift liegt daher nicht vor, wenn Vorstand oder AR einen AP ohne entsprechenden HV-Beschluss bestellen. Neben dem Wahlbeschluss ist außerdem der Abschluss eines schuldrechtlichen Prüfungsvertra...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Verfahrensfehler bei der Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung (§ 256 Abs. 3 AktG)

Rn. 41 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Die Regelung des § 256 Abs. 3 AktG betrifft die Feststellung des JA durch die HV und bezieht sich damit auf das Verfahren des § 173 AktG, wonach die Feststellung des JA die Folge der Billigung des vom Vorstand vorgelegten JA durch den AR ist. Die Nichtigkeitsgründe des § 256 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 sind die gleichen wie die des § 241 Nr. 1, 2 und ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Mangelnde Prüferbefähigung

Rn. 36 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Nach § 256 Abs. 1 Nr. 3 AktG ist der JA außerdem nichtig, wenn der bestellte AP nicht die Befähigung hat, JA von mittelgroßen und großen AG, KGaA bzw. SE zu prüfen. Ob eine Person oder Gesellschaft "Abschlussprüfer" ist, bestimmt sich im Regelfall nach § 319 Abs. 1. AP können danach WP und WPG sein. VBP und BPG (vgl. §§ 128ff. WPO) scheiden a...mehr

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Klagebefugnis nach Abhilfebescheid der Familienkasse im Klageverfahren; kindergeldrechtliche Ausschlussfrist

Leitsatz 1. Setzt die Familienkasse in einem gegen einen Kindergeldaufhebungsbescheid gerichteten Klageverfahren Kindergeld für den vom Aufhebungsbescheid in Gestalt der Einspruchsentscheidung erfassten Regelungszeitraum fest, wird dieser Änderungsbescheid gemäß § 68 Satz 1 FGO zum Gegenstand des Verfahrens und lässt die Klagebefugnis entfallen. 2. Eine Klagebefugnis lässt si...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 4.4 Auswahlermessen

Rz. 50 § 193 Abs. 1 AO regelt lediglich die Voraussetzungen, unter denen Außenprüfungen bei den in dieser Vorschrift genannten Stpfl. zulässig sind, begründet aber keine entsprechende Verpflichtung. Die Entscheidung darüber, ob, wann, bei wem und in welchem Umfang sie von der Prüfungsermächtigung Gebrauch macht, liegt im Ermessen der zuständigen Finanzbehörde.[1] Damit wird d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 5.3 Rechtsbehelfe

Rz. 78 Gegen den Vorauszahlungsbescheid, den Anpassungsbescheid und gegen den eine Herabsetzung ablehnenden Bescheid ist der Einspruch gegeben (§ 347 Abs. 1 Nr. 1 AO). Dies ist auch dann der Fall, wenn der Vorauszahlungsbescheid mit dem ESt-Bescheid in einer Urkunde verbunden ist (Rz. 73). Die Anfechtung des ESt-Bescheids ist daher keine Anfechtung auch des Vorauszahlungsbes...mehr

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Anhang 1: Synopse zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts – BGB

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) neu gefasst durch Bek. v. 2.1.2002, BGBl. I, 42, 2909; BGBl. I 2003, 738 BGBl. III 400–2 zuletzt geändert durch G. v. 24.6.2022, BGBl. I, 959, 963mehr

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§ 2 Erbrechtlich Wesentliches / II. Überblick

Rz. 7 § 1851 BGB n.F. fasst die erbrechtlichen Rechtsgeschäfte zusammen, für die Genehmigungen erforderlich sind. Sie waren bislang im BGB verstreut. Sie wurden nun zum ersten aus § 1822 Nr. 1, 2 BGB a.F. und zum zweiten aus den §§ 2282, 2290–2292, 2342, 2447 BGB a.F. entnommen. Die Paragrafen im Erbrecht werden entsprechend verändert.[3] Rz. 8 Soweit es zu Änderungen kommt, ...mehr