Fachbeiträge & Kommentare zu Anfechtung

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AGS 08/2021, Keine Anfechtu... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Regelung des § 31 GKG Vielen Anwälten sind nach wie vor die Regelungen des § 31 Abs. 3 u. 4 GKG nicht bekannt (in Familiensachen die des wortgleichen § 26 Abs. 3 und 4 FamGKG). Soweit eine bedürftige Partei Entscheidungsschuldner ist, ist sie von den Gerichtskosten (dazu gehören auch Sachverständigenkosten) freigestellt (§ 31 Abs. 3 S. 1, 1. Hs. GKG). Soweit der Gegner solc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Rechtsbehelfsbelehrung (§ 39 Abs 1 S 7 u 8 EStG)

Rn. 19 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Nach § 39 Abs 1 S 7 EStG braucht der Bekanntgabe der ELStAM grds keine Belehrung über den zulässigen Rechtsbehelf beigefügt zu werden. Dies führt jedoch in dem praktischen Regelfall der Bekanntgabe der ELStAM durch Angabe in der Gehaltsmitteilung des ArbN dazu, dass ein Einspruch gegen die gebildeten oder geänderten ELStAM nach § 356 Abs 2 A...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.4 Nichterfüllung und nachträgliche Abänderung des Plans

Rn 18 Die InsO enthält keine Regelung zur Nichterfüllung des Schuldenbereinigungsplans. Die für Insolvenzpläne zugeschnittene Regelung in § 255 ist weder direkt noch analog auf den Schuldenbereinigungsplan anwendbar.[43] Gerät der Schuldner mit den im Plan vereinbarten Pflichten in Verzug, führt dies grundsätzlich nicht zu einem Wiederaufleben der alten Forderungen. Vielmehr...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Annahme des Schuldenbereinigungsplans (Abs. 1 Satz 1)

Rn 3 Der Schuldner hat mit seinem Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens gem. § 305 dem Insolvenzgericht einen Schuldenbereinigungsplan vorgelegt, der im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens ein Vertragsangebot über eine vergleichsweise Bereinigung seiner Schulden gegenüber allen Gläubigern enthält. Nur wenn alle Gläubiger mit dem Angebot einverstanden sind, ...mehr

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zfs 08/2021, Erhebliche Wah... / 1 Aus den Gründen:

In rechtlich nicht zu beanstandender Weise hat das LG die erhebliche Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung des Diebstahls durch den Kläger für erwiesen erachtet. Dies hat zur Folge, dass dem Kläger die Beweiserleichterung hinsichtlich des Beweises des äußeren Bildes eines Diebstahls nicht zugute kommt (vgl. Klimke in Prölss/Martin, Versicherungsvertragsgesetz, 30. Aufl. 2018, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Korrektur

Rn. 87 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Für Fälle, in denen sich enthält § 10d Abs 4 S 4 und 5 EStG eine eigenständige Anpassungs- und Korrekturvorschrift (neu gefasst durch JStG 2010 v 08.12.2010, BGBl I 2010, 1768). Bis zum 13.12.2010 waren Feststellungsbescheide zu er...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Wirkung der Feststellung

Rn. 85 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Der Feststellungsbescheid entfaltet als selbstständiger VA Doppelwirkung. Die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrag erfolgt als selbstständige Besteuerungsgrundlage, § 157 AO, durch Grundlagenbescheid iSd § 171 Abs 10 AO und entfaltet damit Bindungswirkung für die folgenden Steuerbescheide (nächsten ESt-Bescheid und nächst...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.1 Mögliche Gründe

Rn 32 Gründe für unterschiedliche Interessenlagen können sich beispielsweise aus Folgendem ergeben:[38] Die Interessen einzelner am Schuldner beteiligter Personen können sehr ausgeprägt sein, z.B. weil der Gesellschaftsvertrag ihnen im Falle einer Liquidation ohne Insolvenzverfahren einen vorrangigen Anspruch auf den Liquidationserlös einräumt. Die Geschäftspartner (insbesonde...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 2.3 Verwalterbestellung im Gläubigerinteresse (Abs. 1 Satz 1)

Rn 12 Dafür sind zunächst die Gründe für und wider die Bestellung eines Gruppenverwalters "im Interesse der Gläubiger" gegenüber zu stellen und gegeneinander abzuwägen. Häufig, aber nicht immer werden die Vorteile einer einheitlichen Bestellung (Synergieeffekte, Effizienzsteigerung etc.) die Nachteile aus den entstehenden Interessenkollisionen letztlich überwiegen. Namentlic...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 2 Kostenmanagement: Antrag auf Änderung der Einspruchsentscheidung statthaft

In Honorargestaltung 1/2020 hatten wir darauf hingewiesen, dass beim BFH das Revisionsverfahren VIII R 30/17 zu der höchstrichterlich noch nicht geklärten Rechtsfrage anhängig sei, ob eine schlichte Änderung nach Ergehen einer Einspruchsentscheidung nur erfolgen dürfe, wenn mit dem Änderungsantrag nicht erneut Tatsachen und Rechtsfragen geltend gemacht würden, über die in de...mehr

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Verlustfeststellung bei (nacherklärten) Einkünften nach § 23 EStG

Leitsatz Für nacherklärte Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften scheidet eine gesonderte Feststellung nach § 23 Abs. 3 Satz 9 EStG i.d.F. des JStG 2007 bzw. § 23 Abs. 3 Satz 8EStG i.d.F. des UntStRefG 2008 i.V.m. § 10d Abs. 4 Sätze 4 und 5 EStG i.d.F. des JStG 2010 aus, wenn hinsichtlich der Einkommensteuerfestsetzungen der Verlustentstehungsjahre (Teil‐)Verjährung ei...mehr

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Gemeinschaftsordnung: Ausle... / 3 Das Problem

In der Gemeinschaftsordnung ist Folgendes vereinbart: "In der Einheit Nr. 6 (Supermarkt) ist der Betrieb eines Ladengeschäftes einschließlich der Belieferung gestattet. Im Übrigen ist die Ausübung eines Gewerbes oder Berufes in der Wohnung nur mit Zustimmung der Eigentümergemeinschaft zulässig. (…)". K, der Eigentümer der Wohnungseigentums Nr. 6, stellt auf einer Versammlung...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / e) Checkliste: Anfechtung

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§ 41 Strafrecht / 3. Muster: Isolierte Anfechtung der Adhäsionsentscheidung durch den Angeklagten

Rz. 432 Muster 41.67: Isolierte Anfechtung der Adhäsionsentscheidung durch den Angeklagten Muster 41.67: Isolierte Anfechtung der Adhäsionsentscheidung durch den Angeklagten An das Amtsgericht _____ Az. _____ In der Strafsache gegen _____ wegen _____ lege ich gegen das Urteil des Amtsgerichtes vom _____ insoweit Berufung ein, als _____ durch die Adhäsionsentscheidung verpflichte...mehr

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§ 41 Strafrecht / II. Isolierte Anfechtung der Adhäsionsentscheidung

1. Typischer Sachverhalt Rz. 430 Das Amtsgericht hat den Angeklagten Herrn B wegen gefährlicher Körperverletzung im Adhäsionsverfahren zu einer Schmerzensgeldzahlung in Höhe von 7.500 EUR verurteilt. Herr B empfindet die Höhe des Schmerzensgeldes als unbillige Härte und möchte die Adhäsionsentscheidung des Amtsgerichtes anfechten. 2. Rechtliche Grundlagen Rz. 431 Die Adhäsionse...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / ee) Anfechtung bei vorsätzlicher Benachteiligung (§ 133 InsO)

Rz. 179 Gem. § 133 InsO ist eine Rechtshandlung anfechtbar, die der Schuldner in den letzten zehn Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag mit dem Vorsatz vorgenommen hat, seine Gläubiger zu benachteiligen. Die Anfechtungsfrist für Rechtshandlungen, die dem anderen Teil Sicherung oder Befriedigung gewährt haben, ist gem. § 133 Abs. ...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / ff) Anfechtung bei unentgeltlicher Leistung (§ 134 InsO)

Rz. 182 Jede unentgeltliche Leistung des Insolvenzschuldners ist gem. § 134 InsO anfechtbar, es sei denn, sie ist früher als vier Jahre vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen worden. Bloße Gelegenheitsgeschenke von geringem Wert sind nicht anfechtbar (§ 134 Abs. 2 InsO). Rz. 183 Der Tatbestand umfasst nicht nur rechtsgeschäftliche Verfügungen im enge...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / bb) Anfechtung bei kongruenter Deckung (§ 130 InsO)

Rz. 172 Gem. § 130 InsO ist eine Rechtshandlung anfechtbar, die einem Insolvenzgläubiger in den letzten drei Monaten vor den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens (§ 130 Abs. 1 Nr. 1 InsO) oder nach diesem Antrag (§ 130 Abs. 1 Nr. 2 InsO) eine Sicherung oder Befriedigung gewährt hat (kongruente Deckung). Wann eine Rechtshandlung vorgenommen worden ist, bestimmt sich n...mehr

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§ 26 Kartellrecht / 6. Anfechtung von Entscheidungen

Rz. 90 Verfahrensabschließende Entscheidungen der Kommission können von dem betroffenen Unternehmen mit der Nichtigkeitsklage vor dem Gericht der Europäischen Union angefochten werden (Art. 263 Abs. 4 AEUV). Das betrifft insbesondere Feststellungen eines Verstoßes gegen Art. 101 und 102 AEUV sowie die Anordnung von Maßnahmen zur Abstellung der Zuwiderhandlung (Art. 7 VO 1/20...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / cc) Anfechtung bei inkongruenter Deckung (§ 131 InsO)

Rz. 174 Nach § 131 InsO ist eine Rechtshandlung anfechtbar, die einem Insolvenzgläubiger in den letzten drei Monaten vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag eine Sicherung oder Befriedigung gewährt oder ermöglicht hat, die er nicht oder nicht in der Art oder nicht zu der Zeit hätte beanspruchen können (inkongruente Deckung). Die Anfechtun...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / 4. Muster: Anfechtung des negativen Abberufungsbeschlusses und positive Feststellung der Abberufung des Verwalters durch einen Wohnungseigentümer

Rz. 48 Zum Negativbeschluss vgl. Wenzel, ZMR 2005, 413. Rz. 49 Muster 56.12: Anfechtung des negativen Abberufungsbeschlusses und positive Feststellung der Abberufung des Verwalters durch einen Wohnungseigentümer Muster 56.12: Anfechtung des negativen Abberufungsbeschlusses und positive Feststellung der Abberufung des Verwalters durch einen Wohnungseigentümer An das Amtsgericht...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / dd) Anfechtung unmittelbar nachteiliger Rechtshandlungen (§ 132 InsO)

Rz. 178 Nach § 132 Abs. 1 Nr. 1 InsO ist ein Rechtsgeschäft des Schuldners, das die Insolvenzgläubiger unmittelbar benachteiligt, anfechtbar, wenn es in den letzten drei Monaten vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen wurde, im Zeitpunkt der Vornahme des Rechtsgeschäftes der Schuldner zahlungsunfähig war und der Anfechtungsgegner von der Zahlungsunfä...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / gg) Anfechtung der Rückgewähr von Gesellschafterdarlehen (§ 135 InsO)

Rz. 184 Rückzahlungen von Gesellschafterdarlehen, die innerhalb eines Jahres vor dem Eröffnungsantrag oder nach diesem Antrag vorgenommen werden, sind gem. § 135 Abs. 1 Nr. 2 InsO anfechtbar. Das Gleiche gilt für Rechtshandlungen, die für ein Gesellschafterdarlehen in den letzten zehn Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag Sicheru...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / IX. Muster: Anfechtungs- und Zustimmungsklage bei negativem Beschluss

Rz. 93 Muster 56.24: Anfechtungs- und Zustimmungsklage bei negativem Beschluss Muster 56.24: Anfechtungs- und Zustimmungsklage bei negativem Beschluss Klage nach § 44 WEG n.F. der Wohnungseigentümer Eheleute _____, – Kläger – Prozessbevollmächtigte: _____ gegen den Verband "WEG" _____ vertreten durch den Verwalter _____ – Beklagter – Namens und in Vollmacht der Kläger wird beantragt...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / k) Rechtsfolgen nach MoMiG

Rz. 313 Das MoMiG (zum zeitlichen Anwendungsbereich vgl. Rdn 301) normiert die folgenden Rechtsfolgen für Gesellschafterdarlehen: Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens (zur Rechtslage außerhalb des Verfahrens vgl. Rdn 316) werden gem. § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO die Forderungen auf Rückgewähr eines Gesellschafterdarlehens sowie aus Rechtshandlungen, die einem solchen Darlehen wi...mehr

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§ 29 Maklerrecht / 1. Wirksamer Hauptvertrag

Rz. 26 Bei Nichtigkeit des Hauptvertrages – etwa Verstoß gegen § 311b Abs. 1 S. 1 BGB oder ein gesetzliches Verbot – entsteht kein Provisionsanspruch. Wohl aber bei nachträglicher Heilung des Formmangels (§ 311b Abs. 1 S. 2 BGB).[68] Bei schwebender Unwirksamkeit entsteht der Provisionsanspruch erst mit Eintritt der aufschiebenden Bedingung. Umstritten ist, ob beim Vertragssc...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 45 Nach der in Anlehnung an andere privatrechtliche Personenverbände inzwischen auch im Wohnungseigentumsrecht herrschenden[124] sog. Trennungstheorie (im engeren Sinne[125]) ist bei der Verwalterbestellung zwischen dem organschaftlichen Bestellungsakt (§ 26 Abs. 1 WEG) und dem schuldrechtlichen Anstellungsvertrag (§ 675 BGB) zu unterscheiden. Entgegen der früher herrsch...mehr

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§ 35 Reiserecht / e) Irrtümer

Rz. 30 Der Reisende kann eine Erklärung nach den allgemeinen Regeln (§§ 119 ff. BGB) anfechten. Gleiches gilt für den Reiseveranstalter und den Reisevermittler. Durch § 651x BGB wird aber eine über die Anfechtungsregeln hinausgehende Schadensersatzpflicht angeordnet. Soweit der Irrtum auf einem technischen Fehler des Buchungssystems oder einem technischen Fehler während der ...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 169 Die insolvenzrechtlichen Anfechtungsvorschriften der §§ 129 bis 146 InsO ermöglichen dem Insolvenzverwalter, solche Vermögensverschiebungen des schuldnerischen Vermögens rückgängig zu machen, durch die einzelne Gläubiger zum Nachteil der Gläubigergesamtheit noch vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens bessergestellt wurden.[106] Soweit der Schuldner Vermögensverschiebun...mehr

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§ 40 Stiftungsrecht / 3. Stiftungsgeschäft, Satzung und Anerkennung

Rz. 16 Nach § 80 BGB ist zur Entstehung einer rechtsfähigen Stiftung des Privatrechts[41] neben dem Stiftungsgeschäft (siehe hierzu Rdn 17 ff.) die Anerkennung durch die zuständige Behörde in dem Bundesland erforderlich, in dessen Gebiet die Stiftung ihren Sitz haben soll. Die Stiftung ist nach § 80 Abs. 2 BGB anzuerkennen ("Recht auf Stiftung"), wennmehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / 3. Muster: Feststellung der Vertragsfortdauer durch den Verwalter

Rz. 47 Muster 56.11: Feststellung der Vertragsfortdauer durch den Verwalter Muster 56.11: Feststellung der Vertragsfortdauer durch den Verwalter An das Amtsgericht Zivilabt. für Wohnungseigentumssachen _____ Klage nach § 43 Abs. 2 Nr. 3 WEG des WEG-Verwalters _____ – Kläger – gegen – Beklagte – Es wird beantragt, festzustellen, dass der vom Klä...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / nn) Rücktrittsrecht

Rz. 513 Wie bereits ausgeführt, hat das BAG ein allgemeines Widerrufsrecht für arbeitsrechtliche Aufhebungsverträge abgelehnt. Gleichwohl ist aus den dargelegten Gründen vorsorglich zu empfehlen, alternativ eine Erklärung aufzunehmen, wonach der Arbeitnehmer ausdrücklich auf ein Widerrufsrecht und eine Bedenkzeit verzichtet, oder ein solches kurzfristiges Widerrufsrecht zuzu...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / b) Berufung, §§ 312 ff. StPO

Rz. 96 Die Berufung gem. § 312 ff. StPO führt, ihre Zulässigkeit vorausgesetzt, im Umfang der Anfechtung zu einer Neuverhandlung der Sache über alle Tat- und Rechtsfragen.[159]mehr

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§ 41 Strafrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 430 Das Amtsgericht hat den Angeklagten Herrn B wegen gefährlicher Körperverletzung im Adhäsionsverfahren zu einer Schmerzensgeldzahlung in Höhe von 7.500 EUR verurteilt. Herr B empfindet die Höhe des Schmerzensgeldes als unbillige Härte und möchte die Adhäsionsentscheidung des Amtsgerichtes anfechten.mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / III. Rechtliche Grundlagen

Rz. 59 Die Wohnungseigentümergemeinschaft hat keine gesetzlich vorgeschriebene Mindesthaftungsmasse. Bei ihr haften im Außenverhältnis zu den Gläubigern jetzt abweichend von BGH ZMR 2005, 547 wegen § 10 Abs. 8 WEG a.F. = § 9a Abs. 4 WEG n.F. sämtliche Wohnungseigentümer, die im Zeitpunkt der Entstehung des Anspruchs der Gemeinschaft angehören, unmittelbar persönlich, aber nu...mehr

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§ 39 Steuerrecht / 3. Checkliste: Zulässigkeit des Einspruchs

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§ 13 Erbrecht / 6. Verfügungen

Rz. 64 Bei Verfügungen gilt der Grundsatz, dass alle Miterben gemeinsam handeln müssen (§ 2040 Abs. 1 BGB). Als Verfügung wird jedes Rechtsgeschäft angesehen, durch das ein Recht unmittelbar übertragen, belastet, geändert oder aufgehoben wird (auch Ausübung von Gestaltungsrechten wie Anfechtung, Kündigung).mehr

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§ 22 Internationales Privat... / 1. Sprachrisiko

Rz. 133 Die EU hat derzeit 24 Amtssprachen. Eine unionsrechtliche Regelung über den Sprachengebrauch existiert für den Privatrechtsverkehr nicht.[290] Die EU hat in einzelnen Richtlinien den Gebrauch bestimmter, dem Kunden verständlicher Vertragssprachen vorgeschrieben,[291] oder aber die Vertragssprache ganz der Regelung durch die Mitgliedstaaten überlassen.[292] Entspreche...mehr

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§ 1 Aktienrecht / b) Anfechtungsbefugnis, Anfechtungsfrist

Rz. 116 Die Anfechtungsklage steht nicht jedermann offen, sondern nur den nach § 245 AktG zur Anfechtung Befugten. Das sind insbesondere alle in der Hauptversammlung erschienenen Aktionäre, die die Aktien vor Bekanntmachung der Tagesordnung erworben und Widerspruch zu Protokoll erklärt haben, § 245 Nr. 1 AktG, in den Fällen von Nr. 2 und 3 auch nicht erschienene Aktionäre, d...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / III. Checkliste: Maßnahmen des vorläufigen Insolvenzverwalters

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§ 39 Steuerrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 92 Insbesondere in schwierigen Schätzungsfällen hat sich die tatsächliche Verständigung zwischen dem Steuerpflichtigen und der Finanzverwaltung durchgesetzt.[114] Das Steuerrecht unterliegt dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Besteuerung, so dass es den Vergleich an sich nicht kennt. Jedoch ist spätestens seit der BFH-Entscheidung vom 11.12.1984[115] anerkannt, dass zw...mehr

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§ 41 Strafrecht / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 373 Stehen wahlweise Berufung oder Revision als Rechtsmittel zur Verfügung, genügt es zunächst, lediglich die Anfechtung des Urteils schlechthin zu erklären und die Art des Rechtsmittels einer späteren Erklärung vorzubehalten.[189] Diese kann bis zum Ablauf der Revisionsbegründungsfrist (§ 345 Abs. 1 StPO) abgegeben werden. Diese Vorgehensweise bietet sich vor allem dann...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / c) Kreditunwürdigkeit der GmbH nach MoMiG unbeachtlich, aber von Bedeutung für Altfälle

Rz. 301 Die durch das MoMiG überholten Vorschriften über eigenkapitalersetzende Gesellschafterleistungen setzten voraus, dass die Gesellschafter der GmbH in der Krise, statt Eigenkapital zuzuführen, andere Leistungen gewährten. Für Neufälle nach der am 1.11.2008 in Kraft getretenen Neuregelung kommt es auf die nach altem Recht problematisierten Fragen von Kreditunwürdigkeit ...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / hh) Bargeschäft (§ 142 InsO)

Rz. 185 An einer Gläubigerbenachteiligung kann es fehlen, wenn für eine Leistung des Schuldners unmittelbar eine gleichwertige Gegenleistung in sein Vermögen gelangt ist (Bargeschäft). Dabei müssen Leistung und Gegenleistung zeitnah ausgetauscht werden. Wann dieser Zeitraum überschritten ist, hängt von der Art des zugrunde liegenden Rechtsgeschäfts ab. Liegen bei länger währ...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / aa) Gläubiger benachteiligende Rechtshandlung (§ 129 InsO)

Rz. 171 Die insolvenzrechtlichen Anfechtungstatbestände sind in §§ 129 ff. InsO geregelt. Jeder Anfechtungstatbestand setzt eine Rechtshandlung oder ein entsprechendes Unterlassen voraus, § 129 Abs. 1 und 2 InsO. Jede Rechtshandlung ist dabei für sich auf ihre Anfechtbarkeit hin zu prüfen. Rechtshandlung ist jede bewusste Willensbetätigung, die eine rechtliche Wirkung auslöst...mehr

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§ 41 Strafrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 431 Die Adhäsionsentscheidung kann vom Angeklagten auch ohne den strafrechtlichen Teil des Urteils gem. § 406a Abs. 2 StPO mit dem sonst zulässigen Rechtsmittel (Berufung oder Revision) angefochten werden. Es gelten die allgemeinen Voraussetzungen zur Berufung und Revision. Eine Berufungsbegründung ist zwar nicht zwingend erforderlich, hier aber zu empfehlen, weil andern...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / d) Einstellungsfragebogen

Rz. 16 Nach § 94 BetrVG bedürfen Einstellungsfragebögen der Zustimmung des Betriebsrats. Fragerechtsbeschränkungen ergeben sich aus dem Persönlichkeitsrecht. Es dürfen nur solche Fragen gestellt werden, die mit dem Arbeitsplatz oder der zu leistenden Arbeit zusammenhängen. Zwischen dem betrieblichen Interesse des Arbeitgebers und dem Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers is...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / d) Der Abwicklungsvertrag

Rz. 476 Im Gegensatz zur konstitutiven Beendigungswirkung des Aufhebungsvertrages setzt der Abwicklungsvertrag eine Kündigung voraus mit allen sich daraus ergebenden Problemen und Unsicherheiten. Der Abwicklungsvertrag löst das Arbeitsverhältnis nicht auf, sondern regelt die Bedingungen der Beendigung. Da zuvor eine Kündigung ausgesprochen wird, muss das gesamte Kündigungssc...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / i) Widerruf, Rückforderung

Rz. 537 Ist das Zeugnis unrichtig, weil sich der Arbeitgeber bei der Ausstellung über schwer wiegende Umstände geirrt hat oder nachträglich bedeutsame Fakten bekannt geworden sind, ist er berechtigt und ggf. nach dem Wahrheitsgrundsatz auch verpflichtet, das Zeugnis zu widerrufen und zurückzufordern gegen Ausstellung eines berichtigten Zeugnisses.[878] Das gilt nicht, wenn d...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / VIII. Muster: Verschmelzungsbeschluss der übertragenden Gesellschaft

Rz. 15 Muster 43.3: Verschmelzungsbeschluss der übertragenden Gesellschaft Muster 43.3: Verschmelzungsbeschluss der übertragenden Gesellschaft UR-Nr. _____/_____ Verhandelt zu _____ am _____ Vor mir, dem unterzeichnenden Notar _____ mit dem Amtssitz in _____ erschienen heute: _____ – dem Notar von Person bekannt – Die Erschienenen baten um Beurkundung des nachstehenden Gesellschafte...mehr