Fachbeiträge & Kommentare zu Anhang

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 6. Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (zu BT-Drucks. VI/3537)

Rz. 6 [Autor/Stand] § 16 AStG schafft Handhaben, um Geschäftsbeziehungen von Steuerpflichtigen zu solchen Auslandsgesellschaften aufzuklären, die nicht wesentlich besteuert werden und sich deshalb für die internationale Einkommensverlagerung besonders eignen. Die Regelung erstreckt sich auf ähnlich gelagerte Fälle, in denen der Steuerpflichtige mit Personengesellschaften ode...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Private Altersvo... / bb) Besteuerung im Auszahlungszeitpunkt

Rz. 159 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die auf den nach § 3 Nr. 55c EStG steuerfrei gestellten Beträgen (einschließlich ihrer Erträge und Wertsteigerungen) beruhenden Leistungen werden bei der Auszahlung an den Zulageberechtigten nach § 22 Nr. 5 Satz 1 EStG besteuert. Sie sind vom aufnehmenden Anbieter entsprechend in die Mitteilung nach § 22 Nr. 5 Satz 7 EStG aufzunehmen und mi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 3. BMF, Schr. v. 19.3.2004 – IV B 4 - S 1301 USA-22/04 (Steuerliche Einordnung der nach dem Recht der Bundesstaaten der USA gegründeten Limited Liability Company), BStBl. I 2004, 411

Rz. 3 [Autor/Stand] Für die Frage, ob die Limited Liability Company (LLC) US-amerikanischen Rechts für Zwecke der deutschen Besteuerung als Körperschaft oder als Personengesellschaft einzuordnen ist, gilt im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder Folgendes: I. Vorbemerkung In den USA wird die Rechtsform der Limited Liability Company (wörtlich: Gesellschaft mit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang 1: Geschäftsanweisun... / B. Wechselprotest

§ 162 Anzuwendende Vorschriften (1) Der Gerichtsvollzieher führt die Aufnahme von Wechselprotesten nach den Artikeln 79 bis 87 WG und den folgenden §§ 163 bis 171 durch. § 163 Arten des Wechselprotestes Das Wechselgesetz kennt folgende Arten des Protestes:mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Auffangregelung (Satz 1)

(4) [1] Kann ein immaterieller Wert nicht eindeutig zugeordnet werden, so ist eine Zuordnung vorzunehmen, die den Absätzen 1 bis 3 nicht widerspricht. Rz. 3056 [Autor/Stand] Beurteilungsspielraum des Unternehmens. Lässt sich nicht eindeutig ermitteln, in welcher Betriebsstätte die Personalfunktion mit der größten Bedeutung für einen immateriellen Wert ausgeübt wird, hat d...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Zuordnung von Vermögenswerten, die Gegenstand von Bankgeschäften sind (Abs. 1)

(1) [1] Ein Vermögenswert, der Gegenstand von Bankgeschäften im Sinne des § 1 Absatz 1 des Kreditwesengesetzes oder von Finanzdienstleistungen im Sinne des § 1 Absatz 1a des Kreditwesengesetzes ist, ist einer Bankbetriebsstätte zuzuordnen, wenn die unternehmerische Risikoübernahmefunktion in dieser Bankbetriebsstätte ausgeübt wird. [2] Unternehmerische Risikoübernahmefunkti...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Grundsatz (Abs. 1)

(1) [1] Die Tätigkeit einer Förderbetriebsstätte unter Nutzung eines Explorationsrechts, das von einem Bergbauunternehmen oder einem Erdöl- oder Erdgasunternehmen erworben wurde, erfolgt auf Grund einer anzunehmenden schuldrechtlichen Beziehung (§ 16), für die widerlegbar zu vermuten ist, dass sie als Dienstleistung der Förderbetriebsstätte gegenüber dem übrigen Unternehm...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Definition Förderbetriebsstätte, Bergbauunternehmen, Erdöl- oder Erdgasunternehmen (Abs. 1)

(1) [1] Für eine Betriebsstätte, die zur Förderung von Bodenschätzen entsteht und nach Abschluss der Förderung endet (Förderbetriebsstätte), gelten die §§ 1 bis 17, soweit in diesem Abschnitt keine abweichende Regelung getroffen wird. [2] Ein Unternehmen, zu dem eine Förderbetriebsstätte gehört, ist ein Bergbauunternehmen oder ein Erdöl- oder Erdgasunternehmen. Rz. 3701 [...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (2) Anzuwendender Aufteilungsschlüssel (Abs. 2)

(2) [1] Der Aufteilungsschlüssel, der für die Gewinnaufteilungsmethode nach Absatz 1 anzuwenden ist, bestimmt sich nach den Beiträgen, die jeweils von der Bau- und Montagebetriebsstätte und vom übrigen Unternehmen für den Bau- und Montagevertrag geleistet werden. [2] Der Umfang der geleisteten Beiträge berechnet sich nach den Kosten der maßgeblichen Personalfunktionen, die ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (6) Inländische Versicherungsunternehmen (Abs. 6)

Rz. 3530 [Autor/Stand] Anwendungsbereich. § 24 Abs. 6 BsGaV betrifft ausländische Versicherungsbetriebsstätten inländischer Versicherungsunternehmen, wenn diese im Ausland einer der deutschen Versicherungsaufsicht vergleichbaren Aufsicht unterliegen und ein Hauptbevollmächtigter bzw. vergleichbarer Bevollmächtigter bestellt wurde. Dies dürfte für den Großteil der ausländisch...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / dd) Zuordnung in Zweifelsfällen (Abs. 4)

(4) Kann ein Vermögenswert im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 nicht eindeutig zugeordnet werden oder ändert sich der überwiegende funktionale Zusammenhang häufig, so ist eine Zuordnung vorzunehmen, die den Absätzen 1 bis 3 nicht widerspricht. Rz. 3080 [Autor/Stand] Beurteilungsspielraum des Unternehmens. Lässt sich nicht eindeutig ermitteln, welche Personalfunktion die größte ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Grundsatz (Abs. 1)

(1) [1] Ein Explorationsrecht, das für die Ausübung von Personalfunktionen in einer Förderbetriebsstätte eines Bergbauunternehmens oder eines Erdöl- oder Erdgasunternehmens genutzt wird, ist dieser Förderbetriebsstätte nur dann zuzuordnen, wenn dort zusätzlich auchmehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Allgemeines

Rz. 3321 [Autor/Stand] Fiktion schuldrechtlicher Beziehungen. Betriebsstätten kommt als unselbständigen Teilen des Unternehmens keine eigene Rechtsfähigkeit zu, weshalb sie untereinander keine schuldrechtlichen Vereinbarungen schließen können.[2] Gleichwohl geschlossene Vereinbarungen sind steuerrechtlich unbeachtlich.[3] Um den Bereich der betriebsstättenbezogenen Gewinnerm...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / dd) Zuordnung in Zweifelsfällen (Abs. 4)

(4) Kann ein materielles Wirtschaftsgut nicht eindeutig zugeordnet werden, so ist eine Zuordnung vorzunehmen, die den Absätzen 1 bis 3 nicht widerspricht. Rz. 3030 [Autor/Stand] Beurteilungsspielraum des Unternehmens. Lässt sich nicht eindeutig ermitteln, welche Personalfunktion die größte Bedeutung für ein materielles Wirtschaftsgut hat, kommt dem Unternehmen ein Beurteil...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Zuordnung von Vermögenswerten (Abs. 1)

Rz. 3535 [Autor/Stand] Modifizierte Kapitalaufteilungsmethode für Versicherungsunternehmen. Für Versicherungsbetriebsstätten weicht die Bestimmung des Dotationskapitals wesentlich von der Vorgehensweise im Rahmen der allgemeinen Betriebsstättengewinnaufteilung nach Abschnitt 1 der BsGaV ab. Nach § 12 BsGaV ist einer inländischen Betriebsstätte eines ausländischen Unternehmen...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (2) Konkurrenz von unternehmerischen Risikoübernahmefunktionen in zwei oder mehr Bankbetriebsstätten (Abs. 2)

(2) [1] Üben verschiedene Bankbetriebsstätten im Hinblick auf einen Vermögenswert gleichzeitig jeweils eine Personalfunktion aus, die die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllt, so ist der Vermögenswert der Bankbetriebsstätte zuzuordnen, deren Personalfunktion die größte Bedeutung zukommt. [2] Diese Personalfunktion gilt als unternehmerische Risikoübernahmefunktion. [3] Die...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / aa) Allgemeines zu Versicherungsbetriebsstätten (§ 23 BsGaV)

Eine Betriebsstätte, ist eine Versicherungsbetriebsstätte, für die die §§ 1 bis 17 gelten, soweit in diesem Absc...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / dd) Zuordnung in Zweifelsfällen (Abs. 4)

(4) Kann ein sonstiger Vermögenswert nicht eindeutig zugeordnet werden, so ist eine Zuordnung vorzunehmen, die den Absätzen 1 bis 3 nicht widerspricht. Rz. 3097 [Autor/Stand] Beurteilungsspielraum des Unternehmens. Lässt sich die Personalfunktion mit der größten Bedeutung für einen sonstigen Vermögenswert nicht eindeutig ermitteln, besteht ein Beurteilungsspielraum des Unt...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (v) Anwendung der Regelungen des § 12 BsGaV (Abs. 5)

(5) [1] § 12 Absatz 6 ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass die Höhe des der inländischen Bankbetriebsstätte zuzuordnenden Dotationskapitals auch anzupassen ist, soweit dies das inländische Bankenaufsichtsrecht erfordert. [2] Im Übrigen gilt § 12 sinngemäß. Rz. 3440 [Autor/Stand] Anwendung des § 12 BsGaV. Nach § 20 Abs. 5 BsGaV ist die allgemeine Regelung des § 12 BsGaV ents...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Informationen zur 111. Ergänzungslieferung

An die Leser des Flick/Wassermeyer/Ditz/Schönfeld Köln, im September 2024 Informationen zur 111. Ergänzungslieferung Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, mit der 111. Ergänzungslieferung erhalten Sie kostenfrei fünf neue Ordner Ihres Stammwerks. Hiermit setzen wir die bereits vor einigen Jahren beschlossene Namensänderung des Werks von Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld i...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Grundregelung (Satz 1)

(6) [1] Vermögenswerte im Sinne dieser Verordnung sind Wirtschaftsgüter und Vorteile. Rz. 2952 [Autor/Stand] Definition. § 2 Abs. 6 Satz 1 BsGaV enthält eine sehr weitgehende Definition der Vermögenswerte. Demnach umfasst der Begriff "Vermögenswert" sowohl (materielle wie immaterielle) Wirtschaftsgüter, als auch "Vorteile". Nach der Verordnungsbegründung kommt es dabei we...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Nachrangiges Heranziehen anderer Personalfunktionen (Satz 1)

(2) [1] Abweichend von Absatz 1 ist ein materielles Wirtschaftsgut nur dann einer anderen Betriebsstätte als derjenigen, in der das materielle Wirtschaftsgut genutzt wird, zuzuordnen, wenn die Bedeutung einer in dieser anderen Betriebsstätte ausgeübten anderen Personalfunktion eindeutig gegenüber der Bedeutung der in Absatz 1 genannten Personalfunktion überwiegt. Rz. 302...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / aa) Ständiger Vertreter (Abs. 1)

(1) Diese Verordnung ist sinngemäß auf ständige Vertreter im Sinne des § 13 der Abgabenordnung anzuwenden. Rz. 3801 [Autor/Stand] Sinngemäße Anwendung der BsGaV. Nach § 1 Abs. 5 Satz 5 ist der AOA auch auf ständige Vertreter anzuwenden (Anm. 2887). § 39 Abs. 1 BsGaV sieht ausdrücklich vor, dass die BsGaV sinngemäß für ständige Vertreter i.S.d. § 13 AO gilt. Die analoge Anw...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / aa) Allgemeines (§ 30 BsGaV)

[1] Für eine Betriebsstätte, die Bau- oder Montagearbeiten durchführt und nach Abschluss der Bau- oder Montagearbeiten endet (Bau- und Montagebetriebsstätte), gelten die §§ 1 bis 17, soweit in diesem Abschnitt keine abweichende Regelung getroffen wird. [2] Ein Unternehmen, zu dem eine Bau- und Montagebetriebsstätte gehört, ist ein Bau- und Montageunternehmen. Rz. 3601 [Auto...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (ii) Niedrigeres Dotationskapital für die inländische Bankbetriebsstätte eines ausländischen Kreditinstituts (Abs. 2)

(2) [1] Ein geringeres Dotationskapital als nach Absatz 1 darf das ausländische Kreditinstitut der inländischen Bankbetriebsstätte nur zuordnen, soweit dies zu einem Ergebnis der inländischen Bankbetriebsstätte führt, das im Verhältnis zum übrigen Unternehmen dem Fremdvergleichsgrundsatz auf Grund der ihr zugeordneten Vermögenswerte sowie der ihr zugeordneten Chancen und Ri...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (2) Anteilige Zuordnung (Satz 2)

[2] In diesen Fällen kann ein immaterieller Wert den Betriebsstätten, in denen auf Dauer die Personalfunktionen mit der größten Bedeutung ausgeübt werden, auch anteilig zugeordnet werden. Rz. 3060 [Autor/Stand] Anteilige Zuordnung eines immateriellen Werts. Unter bestimmten Umständen können immaterielle Werte verschiedenen Betriebsstätten auch anteilig zugeordnet werden. Vo...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / aa) Allgemeines zu Bankbetriebsstätten (§ 18 BsGaV)

Eine Betriebsstätte , ist eine Bankbetriebsstätt...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Begründung der Förderbetriebsstätte vor dem 1.1.2013 (Abs. 1)

(1) Das Bergbauunternehmen oder das Erdöl- oder Erdgasunternehmen kann die Einkünfte einer bereits vor dem 1. Januar 2013 begründeten Förderbetriebsstätte bis zur Beendigung der Förderbetriebsstätte nach den bisher von der Finanzbehörde anerkannten steuerlichen Grundsätzen ermitteln. Rz. 3725 [Autor/Stand] Übergangsregelung. Nach § 38 Abs. 1 BsGaV können die Einkünfte eine...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (3) Andere fiktive Rechtsbeziehungen (Nr. 2)

2. die, wären die Betriebsstätte und das übrige Unternehmen voneinander unabhängige Unternehmen , Rz. 3324 [Autor/Stand] Definition nach § 16 Abs. 1 Nr. 2 BsGaV. § 16 Abs. 1 Nr. 2 BsGaV regelt die zweite Kategorie von anzunehmenden schuldrechtlichen Bez...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (2) Funktionsaufteilung (Satz 2)

[2] Werden Personalfunktionen, durch deren Ausübung ein immaterieller Wert geschaffen oder erworben wird, gleichzeitig in verschiedenen Betriebsstätten ausgeübt, so ist der immaterielle Wert der Betriebsstätte zuzuordnen, deren Personalfunktion die größte Bedeutung für den immateriellen Wert zukommt. Rz. 3048 [Autor/Stand] Gleichzeitige Ausübung der maßgeblichen Personalfun...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (3) Öffnungsklausel (Abs. 3)

Rz. 3544 [Autor/Stand] Rückgriff auf Fremdvergleichsgrundsatz. Nach § 25 Abs. 3 Satz 1 BsGaV darf eine inländische Versicherungsbetriebsstätte nur dann ein geringeres als das nach § 25 Abs. 2 BsGaV ermittelte Dotationskapital aufweisen, wenn dies dem Fremdvergleichsgrundsatz besser entspricht. Ob diese Voraussetzung vorliegt, ist auf Grundlage der Funktions- und Risikostrukt...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (4) Zuordnung des Bau- und Montagevertrags (Abs. 4)

(4) [1] Der Bau- oder Montagevertrag mit dem Auftraggeber ist ein Geschäftsvorfall im Sinne des § 9, der dem übrigen Unternehmen zuzuordnen ist. [2] Diese Zuordnung ist nur dann mit den Rechtsfolgen des § 16 zu ändern, wennmehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Mindestkapitalausstattung (Abs. 1)

Rz. 3550 [Autor/Stand] Grundsatz: Mindestkapitalausstattungsmethode. Für ausländische Versicherungsbetriebsstätten ist gem. § 26 Abs. 1 Satz 1 BsGaV grundsätzlich die Mindestkapitalausstattungsmethode für die Ermittlung der Höhe des Dotationskapitals heranzuziehen. Unter Verweis auf § 13 Abs. 1 BsGaV ist der ausländischen Versicherungsbetriebsstätte Dotationskapital nur zuzu...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Anwendung von Gewinnaufteilungsmethoden (Abs. 1)

(1) Abweichend von § 32 ist der Verrechnungspreis für die anzunehmende schuldrechtliche Beziehung zwischen der Bau- und Montagebetriebsstätte und dem übrigen Unternehmen nach einer Gewinnaufteilungsmethode zu bestimmen, wennmehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (3) Erfordernisse des ausländischen Versicherungsaufsichtsrechts (Abs. 3)

Rz. 3554 [Autor/Stand] Sonderfälle. § 26 Abs. 3 BsGaV regelt die Fälle, in denen das inländische Versicherungsunternehmen den Regelungen des ausländischen Versicherungsaufsichtsrechts zur Mindestkapitalausstattung folgt und der ausländischen Versicherungsbetriebsstätte aufgrund dieser Regelungen ein höheres Dotationskapital zugewiesen wird, als im Rahmen der Öffnungsklausel ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (2) Indirekte Zuordnung (Abs. 2)

Rz. 3561 [Autor/Stand] Indirekte Zuordnung über die durchschnittliche Kapitalanlagerendite. Für die Vermögenswerte, die nicht direkt einem bestimmten Teil des Versicherungsunternehmens zugeordnet werden können, können auch die damit zusammenhängenden Einkünfte nur indirekt zwischen der Betriebsstätte und dem Stammhaus des Versicherungsunternehmens aufgeteilt werden. Dies ist...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / dd) Begründung und Beendigung einer Betriebsstätte (Abs. 4)

(4) [1] Wird eine Betriebsstätte begründet, so ist zu diesem Zeitpunkt die erste Hilfs- und Nebenrechnung für die Betriebsstätte zu erstellen. [2] Wird eine Betriebsstätte beendet, so ist zu diesem Zeitpunkt die Hilfs- und Nebenrechnung abzuschließen. [3] Der zum Zeitpunkt der Begründung oder der Beendigung einer Betriebsstätte anzunehmende Übergang von Vermögenswerten un...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (5) Ausländische Versicherungsunternehmen (Abs. 5)

Rz. 3525 [Autor/Stand] Ausübung des Versicherungsgeschäfts über eine Niederlassung. Ausländische Versicherungsunternehmen können im Inland das Versicherungsgeschäft entweder über eine Niederlassung oder im Dienstleistungsverkehr ausüben. Hierfür gelten folgende versicherungsaufsichtsrechtlichen Regelungen: Versicherungsunternehmen mit Sitz in einem EU- bzw. EWR-Mitgliedstaat ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (4) Änderung einer einmal erfolgten, zutreffenden Zuordnung (Abs. 4)

(4) Die sachgerechte Zuordnung eines Vermögenswerts darf nur geändert werden, wennmehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Allgemeine Regelung (Satz 1)

(1) [1] Für die Zuordnung eines materiellen Wirtschaftsguts zu einer Betriebsstätte ist dessen Nutzung die maßgebliche Personalfunktion. Rz. 3021 [Autor/Stand] Vorrang des Kriteriums der Nutzung. Nach der Regelvermutung des § 5 Abs. 1 Satz 1 BsGaV ist für materielle Wirtschaftsgüter (Anm. 2956) grundsätzlich die Nutzung die maßgebliche Personalfunktion (Anm. 2944 ff.), an...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (i) Funktions- und risikogewichtete Kapitalaufteilungsmethode für die inländische Bankbetriebsstätte eines ausländischen Kreditinstituts (Abs. 1)

(1) [1] Einer inländischen Bankbetriebsstätte eines ausländischen Kreditinstituts ist der Anteil am Eigenkapital des ausländischen Kreditinstituts zuzuordnen, der ihrem Anteil an der Summe der risikogewichteten Positionsbeträge des ausländischen Kreditinstituts im Sinne des ausländischen Bankenaufsichtsrechts entspricht (Kapitalaufteilungsmethode für Bankbetriebsstätten). [...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (3) Häufige Nutzungsänderung (Satz 3)

[3] Ändert sich die Nutzung häufig, so ist ein materielles Wirtschaftsgut der Betriebsstätte zuzuordnen, für deren Geschäftstätigkeit es überwiegend genutzt wird. Rz. 3024 [Autor/Stand] Nutzung durch mehrere Betriebsstätten. Bei häufiger Nutzungsänderung eines materiellen Wirtschaftsguts ist dieses der überwiegend nutzenden Betriebsstätte zuzuordnen. Die Nutzung durch ander...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (iii) Vereinfachungsregelung für kleine Bankbetriebsstätten ausländischer Kreditinstitute (Abs. 3)

(3) Ein ausländisches Kreditinstitut kann davon absehen, Absatz 1 und 2 für seine inländische Bankbetriebsstätte anzuwenden, wennmehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (3) Zuordnung aufgrund der Kundenbeziehung (Abs. 3)

(3) [1] Kann ein Vermögenswert nach Absatz 2 nicht eindeutig zugeordnet werden, so ist er der Bankbetriebsstätte zuzuordnen, der die Kundenbeziehung, zu der der Vermögenswert gehört, zuzuordnen ist. [2] Eine davon abweichende Zuordnung ist nur vorzunehmen, wenn dies im Einzelfall zu einem Ergebnis der Bankbetriebsstätte führt, das dem Fremdvergleichsgrundsatz besser entspri...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (3) Verknüpfung mit der Behandlung im Staat, in dem die Förderbetriebsstätte besteht (Abs. 3)

(3) [1] Abweichend von Absatz 2 ist das Explorationsrecht der Förderbetriebsstätte zum Zeitpunkt der Aufnahme der Fördertätigkeit zuzuordnen, wenn das Bergbauunternehmen oder das Erdöl- oder Erdgasunternehmen nachweist, dass der Staat, in dem die Förderbetriebsstätte liegt, ebenfalls von dieser Zuordnung ausgeht. [2] Die Zuordnung ist beizubehalten, solange der Staat, in ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Gründung einer SE/SCE

Tz. 75 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Mit den Verweis auf Art 17 SE-VO und Art 19 SCE-VO in § 1 Abs 1 Nr 1 UmwStG gelangt auch die Gründung einer SE/SCE durch Verschmelzung in den Anwendungsbereich des UmwStG (s UmwSt-Erl 2011, Rn 01.42). Sowohl die SE-VO (Beschl des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr 93/2002 v 25.06.2002 zur Änderung des Anh XXII (Gesellschaftsrecht) des EWR-A, ABl ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Nachrangiges Heranziehen anderer Personalfunktionen (Satz 1)

(2) [1] Abweichend von Absatz 1 ist ein Vermögenswert im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 nur dann einer anderen Betriebsstätte als derjenigen, in der der Vermögenswert im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 genutzt wird, zuzuordnen, wenn die Bedeutung einer in dieser anderen Betriebsstätte ausgeübten anderen Personalfunktion eindeutig gegenüber der Bedeutung der in Absatz 1 genannten...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (2) Vereinfachungsregelung (Satz 2)

[2] Aus Vereinfachungsgründen kann für die Zuordnung das eingezahlte Kapital zuzüglich der Rücklagen und Gewinnvorträge und abzüglich der Verlustvorträge entsprechend der ausländischen Bilanz des Unternehmens zugrunde gelegt werden, wenn das Unternehmen glaubhaft macht ,mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Ansatz der Fremdvergleichswerte (Satz 1)

(3) [1] Für die Bestimmung der Kapitalquote der inländischen Betriebsstätte, die der Berechnung ihres Dotationskapitals nach der Kapitalaufteilungsmethode dient, sind die Vermögenswerte sowohl der Betriebsstätte als auch des übrigen Unternehmens mit Werten anzusetzen, die dem Fremdvergleichsgrundsatz entsprechen und die die Chancen und Risiken berücksichtigen. Rz. 3211 [Aut...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / bb) Finanzierungsfunktion als Dienstleistung (Abs. 2)

(2) [1] Die Ausübung einer Finanzierungsfunktion innerhalb eines Unternehmens ist eine anzunehmende schuldrechtliche Beziehung, die im Regelfall als Dienstleistung anzusehen ist und nicht als Zurverfügungstellung eigener finanzieller Mittel der Finanzierungsbetriebsstätte. [2] Für eine solche Dienstleistung ist der nach § 16 Absatz 2 Satz 1 anzusetzende Verrechnungspreis na...mehr