Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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AGS 12/2021, Entschädigung ... / VI. Bedeutung für die Praxis

1. Es mehren sich die Entscheidungen, in denen die Obergerichte zur Entschädigung nach den §§ 198, 199 GVG in den Fällen unangemessener Verfahrensdauer Stellung nehmen (vgl. zuletzt OLG Hamm, Urt. v. 8.9.2021 – 11 EK 11/20, AGS 2021, 570, in diesem Heft, nachfolgend). So auch hier. Es ist zutreffend, wenn das OLG Bremen auf der Grundlage der angeführten obergerichtlichen Rsp...mehr

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AGS 12/2021, Bemessung der ... / II. Anwendung der "Toleranzrechtsprechung"

Nach Auffassung des AG war die Klägerin im Rahmen der Gebührenbestimmung gem. § 14 RVG nicht zum Ansatz der Mittelgebühren berechtigt. Der Ansatz der Klägerin sei mithin unbillig und damit unverbindlich; zutreffend habe die Rechtsschutzversicherung der Beklagten lediglich unterhalb der Mittelgebühr liegende Gebühren angesetzt. Zu Recht gehe die Beklagte davon aus, dass bezüg...mehr

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AGS 12/2021, Bemessung der ... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt war Verteidiger der Angeklagten in einem Verfahren, in dem der Angeklagten gemeinschaftlicher versuchter Diebstahl vorgeworfen worden ist. Die Angeklagte ist vom AG freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft hat gegen den Freispruch der drei Angeklagten Berufung eingelegt. Das LG hat daraufhin zunächst Berufungshauptverhandlungstermin auf den 28.11.2019 be...mehr

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FF 12/2021, Bemessung des W... / Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Die Antragstellerin (im Folgenden: Ehefrau) begehrt vom Antragsgegner (im Folgenden: Ehemann) Trennungsunterhalt für die Zeit ab Juli 2017. [2] Die Beteiligten schlossen im September 1994 die Ehe und leben seit September 2016 getrennt. Aus der Ehe sind fünf Kinder hervorgegangen: G., geboren am 2.12.1998, N., geboren am 29.9.2000, H., geboren am 9.6.2002, O., g...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5.7 Kosten und Gebühren

Rn 63 Eigenständige Gerichtsgebühren fallen für das Schuldenbereinigungsplanverfahren nicht an. Es ist von der 0,5 Antragsgebühr für das Insolvenzeröffnungsverfahren umfasst (Nr. 2310 KV GKG). Für erforderliche Zustellungen wird die Pauschale gemäß Nr. 9002 KV GKG erhoben. Für die Gebühren des Rechtsanwalts im Schuldenbereinigungsverfahren gilt § 28 RVG i.V.m. Nrn. 3315 bzw....mehr

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AGS 12/2021, Gebührenrechtl... / II. Rechtsgedanke des § 15 Abs. 4 RVG

Nach Auffassung des Amtsrichters hat die nachträgliche Aufhebung des Bestellungsbeschlusses vom 17.6.2021 hier keine Auswirkung auf die dem Rechtsanwalt zustehenden Pflichtverteidigergebühren. Für die Entstehung eines Vergütungsanspruchs gegen die Staatskasse sei grds. der Bestellungsakt nach § 48 Abs. 1 S. 1 RVG entscheidend. Mit der Ausführung anwaltlicher Tätigkeiten auf ...mehr

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zfs 12/2021, Die allgemeine... / VIII. Risikominimierung für den Geschädigten

Der Einsatz der allgemeinen Feststellungsklage führt schließlich auch zu einer nicht zu unterschätzenden Risikominimierung für den Geschädigten. Geht es nur um den Grund des Anspruchs, so kann das Prozessrisiko deutlich besser eingeschätzt werden, als wenn gleichzeitig Ansprüche auch der Höhe nach geltend gemacht werden. Ist der Kläger der Auffassung, dass der in Anspruch ge...mehr

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zfs 12/2021, Erstattungsfäh... / Sachverhalt

Der Kläger hatte die beklagte Leasing-Gesellschaft an ihrem Sitz in München vor dem LG München I auf Rückabwicklung eines Leasings-Vertrags in Anspruch genommen. Die Beklagte beauftragte mit ihrer Vertretung in diesem Rechtsstreit eine in Köln ansässige Rechtsanwaltskanzlei. Zu dem vom LG München I angesetzten Verhandlungstermin reiste einer der Kölner Prozessbevollmächtigte...mehr

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AGS 12/2021, Anforderungen ... / IV. Belegvorlage reicht aus

Der zunächst erhobene allgemeine Einwand, die Rechnungen des Rechtsanwalts seien stets bezahlt worden, reichte für sich betrachtet mangels Bezugnahme auf ein bestimmtes Verfahren noch nicht aus. Mit der Vorlage der Belege ist der Vortrag aber hinsichtlich der dort aufgeführten Zahlungen hinreichend substantiiert dargetan worden, sodass der Festsetzungsantrag i.H.d. belegten ...mehr

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zfs 12/2021, Pflichtverteid... / 3 Anmerkung:

Der BGH hat endlich die in Rechtsprechung und Literatur seit vielen Jahren umstrittene Frage dahin geklärt, dass die Beiordnung als Pflichtverteidiger sich automatisch auch auf das Adhäsionsverfahren erstreckt (s. hierzu auch eingehend Burhoff, ZAP Fach 22 R, 673 ff.). Somit erwirbt der Pflichtverteidiger, ohne dass es einen Beschlusses des Gerichts zur Bewilligung von Proze...mehr

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AGS 12/2021, Gebührenrechtl... / III. Hilfserwägungen des Bezirksrevisors

Ob für Fälle einer äußerst kurzfristigen Beiordnung, die ein bereits bestehendes Wahlmandat gleichsam "überlagere", eine Ausnahme im Hinblick auf die ohnehin bereits entstandene Wahlverteidigervergütung und die fehlende Schutzbedürftigkeit bzw. den fehlenden Vertrauensschutz zu begründen sei – so die Argumentation in der Stellungnahme des Bezirksrevisors –, bedurfte hier nac...mehr

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AGS 12/2021, Bemessung der ... / VI. Bedeutung für die Praxis

1. Terminsgebühr Die Änderung der Rspr. des LG zur Erstattung der Terminsgebühr Nr. 4126 VV für den Hauptverhandlungstermin, der wegen unentschuldigten Ausbleibens der Angeklagten nicht stattgefunden hat, ist zu begrüßen. Denn das entspricht jetzt dem Grundsatz, dass der Rechtspfleger an eine rechtkräftige Kostengrundentscheidung gebunden ist, so lange sie nicht nichtig bzw. ...mehr

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AGS 12/2021, Gegenstandswer... / II. Antrag auf Festsetzung des Gegenstandswertes

1. Verfahrensrechtliches Wenn sich die Anwaltsgebühren in einem gerichtlichen Verfahren nicht nach dem für die Gerichtsgebühren maßgebenden Wert berechnen oder es an einem solchen Wert fehlt, setzt das Gericht des Rechtszuges gem. § 33 Abs. 1 RVG den Gegenstandswert auf Antrag durch Beschluss selbstständig fest. Dieser Antrag ist gem. § 33 Abs. 2 S. 1 RVG erst dann zulässig, ...mehr

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Ausgleichsanspruch: WEG-Str... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Vordergrund des Falls steht die Frage, welches Gericht dazu berufen ist, den Rechtsstreit zwischen der Versicherung eines Wohnungseigentümers und einem Wohnungseigentümer, der gegebenenfalls dem Versicherten einen Schaden zugefügt hat, zu entscheiden. Örtliche Zuständigkeit: Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Will ein Gläubiger die Gemeinschaft der Wohnungs...mehr

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zfs 12/2021, Pflichtverteid... / 2 Aus den Gründen:

… "[2] Auch soweit die Revision des Angeklagten betreffend die Feststellung der Ersatzpflicht für künftige immaterielle Schäden der Adhäsionsklägerin Aussicht auf einen Teilerfolg hat, steht dem Angeklagten keine Prozesskostenhilfe zu. Denn ihm ist bereits eine Pflichtverteidigerin beigeordnet. Diese Beiordnung erstreckt sich auf das Adhäsionsverfahren." [3] 1. Die Frage, ob ...mehr

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zfs 12/2021, Aussetzung des OWi-Verfahrens wegen ausstehender Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Hinweis In dem Verfahren gegen Herrn/Frau … wegen OWi-StVO beantrage ich, das hiesige Verfahren bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsbeschwerde in dem Verfahren mit dem Az.: 2 BvR 1167/21 auszusetzen. Begründung: Bei der hier gegenständlichen Geschwindigkeitsmessung werden vom Messgerät keine (Roh-)Messdaten gespeichert. Dadurch ist eine Überprüfu...mehr

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AGS 12/2021, Nicht auf frei... / VI. Bedeutung für die Praxis

1. Beim ersten Lesen wird sich mancher Leser fragen: Was soll diese Entscheidung des BGH in einer gebührenrechtlichen Zeitschrift? Ist die Berichterstattung ein Versehen oder vielleicht doch mit Absicht und zu Recht erfolgt? Nun, es ist kein Versehen, sondern wir berichten bewusst über diese Entscheidung, obwohl der BGH keine gebührenrechtliche Problematik behandelt hat, son...mehr

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zfs 12/2021, Keine Dokument... / 2 Aus den Gründen:

…“II. [8] Die gemäß § 66 Abs. 1 Satz 1 GKG statthafte und auch im Übrigen zulässige Erinnerung gegen den Kostenansatz vom 9.2.2021 hat in der Sache Erfolg. [9] Es steht außer Frage, dass die zusätzliche Einreichung eines (inhaltlich identischen) Schriftsatzes, der bereits zuvor elektronisch über das besondere Anwaltspostfach übermittelt worden ist, per Telefax letztlich dem Sy...mehr

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AGS 12/2021, Beratungshilfe... / VII. Vorlage des Original-Berechtigungsscheines bei Vergütung

Bei der Antragstellung der Vergütung regelt nämlich das BerHG selbst keine Vergütungsdetails, sondern nur den Anspruch auf Vergütung als solche, während ansonsten die Vergütung nach RVG läuft. Über den Verweis in § 5 BerHG bestand also eine Anwendbarkeit des § 130a ZPO auch unzweifelhaft bereits vor dem 1.8.2021. So sah es zuletzt auch unzweifelhaft das OLG Saarbrücken.[28] A...mehr

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FF 12/2021, Vermischtes im Zugewinnausgleich

Gerd Uecker Im vergangenen Jahr gab es einige Entscheidungen zur Behandlung latenter Belastungen im Zugewinnausgleich. Bekanntlich werden latente steuerliche Belastungen im Zugewinnausgleich jedenfalls bei der Bewertung von Gegenständen des Betriebsvermögens in die Berechnung mit einbezogen. Dabei wird der fiktive Veräußerungsfall unterstellt. Es wird also davon ausgegangen, ...mehr

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FoVo 12/2021, Vereinfachter... / 2 II. Die Entscheidung

BGH entscheidet nach Erledigung der Hauptsache nach § 91a ZPO Der Senat hat nach § 91a Abs. 1 S. 1 ZPO unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstands nach billigem Ermessen über die Kosten des Verfahrens betreffend den Antrag auf Erlass eines Haftbefehls (§ 802g Abs. 1 ZPO) zu entscheiden. Danach hat der Gläubiger die Kosten des Verfahrens zu tragen. Zustimmungsf...mehr

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AGS 12/2021, Streitwert ein... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Streitwertberechnung Wie so oft bestimmt sich der Streitwert im Fall der Drittwiderspruchsklage nach § 3 ZPO und ist daher zu schätzen. Maßgeblich für die Bestimmung ist demnach das wirtschaftliche Interesse des Klägers. Hier kann niemals der gesamte Wert des Versteigerungsobjekts oder sein Miteigentumsanteil der Streitwert sein. Da der Zweck der Klage ist, eine Verschleude...mehr

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FoVo 12/2021, Reform: die Nachweisobliegenheit des Schuldners für Erhöhungsbeträge auf dem P-Konto

Das Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz (BGBl I 2020, S. 2466) ändert nichts an dem Grundprinzip, dass der Schuldner nach § 899 ZPO einen gesetzlichen Grundpfändungsfreibetrag auf seinem P-Konto erhält und eine Erhöhung der Pfändungsfreibeträge in den in § 902 ZPO (bisher § 850k Abs. 2 ZPO) genannten Fällen einen Nachweis in Form einer Bescheinigung für das Kreditins...mehr

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Benutzungsvereinbarung: Laden / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, wie ein Teileigentümer die in seinem Sondereigentum stehenden Räume nutzen darf. Teileigentum (Zweckbestimmung im weiteren Sinne) Findet sich in einer Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung die Anordnung, die einem Miteigentumsanteil zugeordneten Räume dürften nicht bewohnt werden, sieht man hierin überwiegend eine sog. Zweckbestim...mehr

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AGS 12/2021, Entschädigung ... / V. Bedeutung für die Praxis

1. Endlich mal (wieder) eine OLG-Entscheidung betreffend §§ 198 f. GVG in Zusammenhang mit nur zögerlicher Festsetzung von Pflichtverteidigergebühren. Darüber wird von Pflichtverteidiger nach Beendigung des Verfahrens häufig geklagt. Denn immer wieder wird ihren Festsetzungsanträgen entgegengehalten, dass darüber erst nach Rechtskraft und Rückkehr der Akten aus der Rechtsmit...mehr

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ZErb 12/2021, Zur Nachlassv... / 1 Gründe

Die Beschwerde ist teilweise begründet. I. Die Vergütung des Beteiligten zu 2 für seine Tätigkeit als Nachlassverwalter in der Zeit von seiner Bestellung am 17.12.2014 bis zur Aufhebung der Nachlassverwaltung am 19.12.2017 war gemäß § 168 Abs. 5 FamFG i.V.m. §§ 1987, 1975 BGB auf insgesamt 46.410 EUR festzusetzen (= 600 Stunden x 65 EUR pro Stunde +19 % Umsatzsteuer). Zur Überz...mehr

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AGS 12/2021, Beratungshilfe... / IV. Nachträgliche Antragstellung und Zeitpunkt

Mit dem 1.1.2014 wurde eine nachträgliche Ausschlussfrist für die nachträgliche Antragstellung von 4-Wochen konzipiert, § 6 Abs. 2 BerHG.[4] Die Frist wurde eingeführt, um möglichst zeitnah für alle beteiligten Rechtssicherheit entstehen zu lassen. Innerhalb der genannten Frist soll daher eine Antragstellung erfolgen. Geht der Antrag nicht innerhalb der genannten Frist ein, ...mehr

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ZErb 12/2021, Erbrechtssymposium 2021

Am 8.10. und 9.10. fand in Heidelberg das 24. Deutsche Erbrecht-Symposium statt. Auch in diesem Jahr wurde die Veranstaltung als Hybridveranstaltung angeboten, vor Ort mit 59 Teilnehmern. Es herrschte eine Atmosphäre wie im Fernsehstudio. Moderiert wurde die Veranstaltung von Herrn FAErbR Michael Rudolf und Herrn FAErbR Jan Bittler. Eröffnen durfte erstmals Herr FAErbR Dr. Di...mehr

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FoVo 12/2021, Gesamtgläubig... / II. Auskunfts- und Herausgabeansprüche

Das Vollstreckungsgericht unterscheidet zunächst nicht zwischen dem Erkenntnisverfahren und dem Vollstreckungsverfahren und sodann nicht zwischen den Anspruchsinhabern.mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 3 Kollegenecke: Antrag auf Liebhaberei bei PV-Anlagen

Frage: Wie rechnet man die seit Mitte des Jahres 2021 möglichen Anträge auf Liebhaberei bei Photovoltaikanlagen ab? Greift hier § 23 Nr. 10 StBVV? Und wenn ja, was ist der Gegenstandswert? Nähme man den letzten Jahresüberschuss, entstünde bei vielen Mandanten nur eine Gebühr von unter 30 EUR, nähme man die zu erwartende Steuerersparnis als Gegenstandswert, wäre es auch nicht v...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 5 Kollegenecke: Veräußerungsbilanz bei 4/3-Rechner

Frage: Mein Mandant (Einnahmen-Überschussrechner nach § 4 Abs. 3 EStG) hat seinen Betrieb veräußert. Für diesen Zweck habe ich neben einer EÜR auch eine Schlussbilanz auf den Zeitpunkt der Betriebsveräußerung erstellt. Nun finde ich in der StBVV keine passende Position zur Abrechnung einer solchen Schlussbilanz. Können Sie mir helfen? Antwort: In der StBVV taucht das Wort "Schl...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 4 Kollegenecke: Beratungen zu einer Abfindung

Frage: Ich habe ein bestehendes Einkommensteuer-Mandat hinsichtlich einer zu erwartenden Abfindung als Arbeitnehmer beraten. Wir hatten zwei Besprechungstermine, mit einer Zeitdauer von insgesamt etwa 2 Stunden. Wie kann ich dies abrechnen, nach Zeit oder nach Gegenstandswert (Höhe der Abfindung? Höhe der Steuer?)? Antwort: Beratungen zu Abfindungen sind grundsätzlich nach § 21 ...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 6 Kollegenecke: Erklärungen für die Grundsteuerreform abrechnen

Frage: Wir bereiten uns intern bereits auf die Grundsteuerreform und den Hauptveranlagungsstichtag 1.1.2022 vor. In Verbindung mit der Auftragsanlage stellt sich die Frage, welche Gebührenposition aus der StBVV anzuwenden ist. Wird es hierzu noch eine Ergänzung bzw. Änderung der StBVV geben? Ich denke es könnte ansonsten so sein wie bei der Erbschaftsteuer, bei der es 2 abrec...mehr

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Steuerfreie Leistungen der Verfahrenspfleger

Leitsatz Die nach §§ 276, 317 FamFG gerichtlich bestellten Verfahrenspfleger für Betreuungs- und Unterbringungssachen können sich auf die unionsrechtliche Steuerbefreiung nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL berufen. Normenkette Art. 132 Abs. 1 Buchst. g EGRL 112/2006 (= MwStSystRL), § 4 Nr. 16 Buchst. k, Nr. 25 Satz 3 Buchst. c, § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UStG, § 158, § 2...mehr

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Der Ertragsteuer-Check 2021... / 4. Arbeitnehmer

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Der Ertragsteuer-Check 2021... / 2. Betrieb/Bilanzierung

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§ 14 Aus der Praxis für die... / C. Honorarfragen

Rz. 38 Eine wesentliche Besonderheit der beratenden Tätigkeit ist, dass der Rechtsanwalt oder sonstige Stiftungsberater häufig im Rahmen von Dauermandaten tätig ist, d.h. er betreut für diese Mandanten mehr oder weniger intensiv gleichzeitig verschiedene Angelegenheiten. Dabei ist der Tätigkeitsumfang für eine konkrete Angelegenheit häufig nur schwer abzugrenzen. Wie soll z....mehr

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§ 14 Aus der Praxis für die... / XII. Fazit – Beraterreife

Rz. 37 Wir Rechtsanwälte sind nicht nur "Organ der Rechtspflege", sondern vor allem Dienstleister. Anwalt zu sein ist kein "Allerweltsberuf". Manche sprechen sogar von "Anwaltskunst". Das mag man überzogen finden, jedenfalls aber haben sich generell nicht nur die fachlichen Anforderungen an einen erfolgreichen Berater im Laufe der letzten Jahrzehnte deutlich erhöht. Zudem ve...mehr

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§ 14 Aus der Praxis für die... / A. Ein Blick auf die Stiftungsberatungspraxis

Rz. 1 Rechtsanwälte führen Prozesse und sind Berater ihrer Mandanten. Notare beurkunden Verträge, Satzungen sowie anderes und beraten auch. Vor allem für diese beiden Berufsgruppen geraten auch "kleine" Beratungsfelder immer mehr in den Fokus. Ein solches Beratungsfeld ist das der Stiftungen. Stiftungen spielen etwa als "selbst geschaffene Erben oder Nachfolger" spätestens s...mehr

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§ 14 Aus der Praxis für die... / VIII. Die Lösung liegt im Fall

Rz. 25 Ein Beratermotto lautet: "Die Lösung liegt im konkreten Fall." Je länger wir als Anwälte arbeiten, desto mehr begreifen wir, wie gut dieser Lösungseinstieg ist. Vor Lösungen von der Stange haben wir gerade bei Stiftungen bereits oben nachhaltig gewarnt. Eine solche pauschale Lösung basiert in aller Regel auf einer "unpassenden" Beratung – man könnte auch sagen auf gar...mehr

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§ 14 Aus der Praxis für die... / V. Der Einstieg in die Beratung

Rz. 19 Der Stifter ist regelmäßig in rechtlichen Dingen eher unerfahren und wird daher leicht durch eine Beratung "überfahren", deren Schwerpunkt von Anfang an auf den nicht gerade leichten zivil- und steuerrechtlichen Fragen eines Stiftungsprojektes liegt. Die detaillierte Erörterung der anstehenden Rechtsfragen mit einem potenziellen Stifter führt (jedenfalls zu Beginn der...mehr

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Vorwort

Das neue Stiftungszivilrecht ist da! Ab dem 1. Juli 2023 treten weitreichende Änderungen des BGB-Stiftungsrechts in Kraft und schon jetzt haben wir uns darauf einzustellen. Dem dient dieses Einsteigerbuch. Die Schlachten zum neuen Stiftungszivilrecht sind geschlagen. Es gab sehr viel Kritik. Die Stiftungsverwaltung hat sich mit ihren Vorstellungen aber ganz weitgehend bei dem...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Aus der Praxis für die... / IX. Das Beratungsgespräch

Rz. 27 Typisch sind nach unseren Erfahrungen etwa Äußerungen wie die Folgenden von Stiftern zu "ihren" Stiftungen: "Was soll das? Kann ich jetzt bei meiner Stiftung nicht einmal mehr über mein eigenes Geld verfügen?" "Da reden die Behörden dann bei meinem Geld mit, das ich der Gemeinnützigkeit gegeben habe." Hier müssen wir Berater frühzeitig aufklären, was wie geht und was nic...mehr

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§ 14 Aus der Praxis für die... / II. Grundsätzliches

Rz. 45 Ausgangspunkt einer jeden Beratung, eines jeden Lösungsvorschlages ist der konkrete Sachverhalt. Er erfordert in einem ersten Schritt unsere ganz besondere Aufmerksamkeit. Wir als Berater müssen ihn wirklich durchblicken und verstehen, um überhaupt konkret beraten zu können. Kennen wir den Sachverhalt nicht hinreichend, können wir letztlich gar nicht beraten, sondern ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Personalakten richtig führen / 7.2.1 Einsicht während des bestehenden Arbeitsverhältnisses

Gegenstand des Einsichtsrechts Das Einsichtsrecht erstreckt sich nur auf solche Akten, die einen bestimmten Arbeitnehmer in seinem individuellen Arbeitsverhältnis unmittelbar berühren. Deshalb ist keine Einsicht in Gemeinschaftsakten zu gewähren, die ausschließlich im betrieblichen Interesse und zu betrieblichen Zwecken angelegt sind und dabei auch Mitarbeiter namentlich erwä...mehr

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§ 1 Grundsätzliche Betracht... / III. Der Rechtsanwalt

Rz. 61 Der Rechtsanwalt ist nach § 1 BRAO selbstständiges Organ der Rechtspflege und der klassische Helfer in der Rechtsberatung des Gläubigers für die Rechtsgestaltung und bei einer streitigen gerichtlichen Auseinandersetzung ungeachtet von § 78 ZPO unverzichtbar. Er mahnt regelmäßig die Forderung schriftlich an, um sich einerseits als Bevollmächtigter des Gläubigers zu legi...mehr

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§ 1 Grundsätzliche Betracht... / 2. Gleichbehandlung von Rechtsanwälten und Inkassodienstleistern

Rz. 110 Lässt der Titel des Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht vermuten, dass das Gesetz vor allem Inkassodienstleister betrifft, gelten die Regelungen tatsächlich für alle Inkassodienstleistungen. Solche Leistungen als Untergruppe der Rechtsdienstleistungen erbringen aber eben nicht nur Inkassodienstleister, sondern auch Rechtsanwälte. Der Ges...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / E. Der Bearbeiterwechsel zwischen Inkassodienstleister und Rechtsanwalt

I. Einleitung Rz. 374 Die Praxis zeigt, dass innerhalb des möglicherweise lange andauernden Forderungsbeitreibungsprozesses nicht nur ein Rechtsdienstleister tätig wird, sondern mehrere, insoweit also auch zwischen der Forderungsbeitreibung durch den Rechtsanwalt und den Inkassodienstleister gewechselt wird. Hierbei sind zwei Fälle zu unterscheiden:mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / 3. Die Wahl zwischen Rechtsanwalt und Inkassodienstleister

Rz. 187 Soweit der Gläubiger seinen zuvor beschriebenen Obliegenheiten Rechnung getragen hat und damit grundsätzlich berechtigt ist, einen Dritten mit dem weiteren Forderungsinkasso zu beauftragen und die dadurch verursachten Kosten bei dem Schuldner zu liquidieren, kommt es außerhalb besonderer Konstellationen seit dem 1.7.2008 grundsätzlich nicht darauf an, ob er einen Ink...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / ee) Voraussetzung: Vergleichbarkeit der Leistung

Rz. 257 Der Einwand kann allerdings schon im Ansatz nur dann Erfolg haben, wenn es möglich erscheint, dass ein Rechtsanwalt den Auftrag, den der Inkassodienstleister bezüglich des außergerichtlichen Forderungseinzuges erhalten hat, in gleicher Weise hätte erfüllen können. Dies wird bei einem rein schriftlichen Forderungsinkasso durch den Inkassodienstleister der Fall sein. S...mehr