Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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§ 2 Vergleich und Abfindung / cc) Ausländischer Verkehrsanwalt

Rz. 1491 Die Kosten eines ausländischen Verkehrsanwalts sind i.d.R. nicht erstattungsfähig. Die Erstattungsfähigkeit von Kosten des ausländischen Verkehrsanwalts kann nicht allein damit begründet werden, dass es sich um eine ausländische Partei handelt; es gelten vielmehr dieselben Kriterien wie für eine inländische Partei.[1576] Rz. 1492 Es bedarf der Notwendigkeitsprüfung i...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / h) Zurechnung des Verhaltens Dritter

Rz. 820 Grundsätzlich ist auf die Erklärungen und Kenntnisse des direkt und unmittelbar in seinen Rechten Betroffenen (d.h. des unmittelbar Verletzten bzw. Hinterbliebenen) abzustellen. Rz. 821 Soweit dieser (Betroffene) einen Vertreter mit der Verfolgung seiner Rechte beauftragt hat (z.B. Anwalt; siehe auch §§ 85 Abs. 2,[843] 233 ZPO [844]), kommt es im Verhältnis zum Schaden...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / d) Rechtsnachfolger

Rz. 1469 Der ausnahmsweise gebilligte Anspruch, sich bereits vor Verzug sofort auf Kosten des Ersatzpflichtigen anwaltlicher Hilfe zu bedienen, steht ausschließlich (als höchstpersönliches Recht i.S.v. § 399 BGB)[1550] nur dem unmittelbar Verletzten zu und kann nicht durch Zession übertragen werden. Rechtsnachfolger (sei es aufgrund gewillkürter Rechtsnachfolge [Abtretung],[...mehr

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AGS 07/2024, Vergütung im V... / b) Umfang der Angelegenheit

aa) Selbstständige Angelegenheit oder Teil des Rechtsmittelverfahrens? Eine gesonderte Angelegenheit, die nach Nr. 3329 VV zu vergüten ist, liegt immer dann vor, wenn der Anwalt hinsichtlich des nicht angegriffenen Teils des Urteils nicht mit der Berufung oder deren Abwehr beauftragt war und damit aus diesem Gegenstand nicht die Gebühren der Nrn. 3200 ff. VV verdient hat. Dage...mehr

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AGS 07/2024, Vergütung im V... / a) Verfahren kann gesonderte Angelegenheit sein

Hinsichtlich der Berechnung der Anwaltsvergütung erscheint das RVG auf den ersten Blick widersprüchlich zu sein, da es einerseits in § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 9 RVG anordnet, dass die Tätigkeit des Anwalts im Verfahren auf Vollstreckbarerklärung eines Urteils zum Rechtszug gehört und somit durch die Gebühren der Nrn. 3100 ff. VV abgegolten wird, andererseits in Nr. 3329 VV ein ei...mehr

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AGS 07/2024, Vergütung im V... / c) Die Vergütung

aa) Verfahrensgebühr Der Anwalt erhält für seine Tätigkeit im Verfahren auf Vollstreckbarerklärung zunächst eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3329 VV. aaa) Höhe der Gebühr Die Höhe der Gebühr beläuft sich auf 0,5. Eine Reduzierung bei vorzeitiger Erledigung ist nicht vorgesehen (arg. e Nr. 3337 VV). bbb) Mehrere Auftraggeber Vertritt der Anwalt im Verfahren auf Vollstreckbarerklärun...mehr

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AGS 07/2024, Vergütung im V... / bbb) Die ursprünglich beschränkte Berufung wird nachträglich erweitert

Auch dann, wenn die ursprünglich beschränkte Berufung später erweitert wird, zählt das Verfahren auf vorläufige Vollstreckbarerklärung mit zum Berufungsrechtszug. Die Berufung zieht dann faktisch das Verfahren auf vorläufige Vollstreckbarerklärung an sich. Beispiel Der Beklagte ist verurteilt worden, 10.000,00 EUR zu zahlen. Er beauftragt seinen Anwalt, Berufung nur gegen sei...mehr

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AGS 07/2024, Vergütung im V... / cc) Selbstständige Angelegenheit

Nur dann, wenn der nicht angegriffene Teil weder anfangs noch später für den Anwalt Gegenstand seines Rechtsmittelverfahrens war und auch nicht durch eine Einigung in das Rechtsmittelverfahren einbezogen worden ist, greift Nr. 3329 VV. Das Verfahren auf vorläufige Vollstreckbarerklärung zählt dann als eigene gebührenrechtliche Angelegenheit i.S.d. § 15 Abs. 1 RVG, die dann f...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / 1. Vergleichsgebühr (BRAGO)

Rz. 232 § 23 BRAGO – Vergleichsgebühr (gültig bis 30.6.2004)mehr

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AGS 07/2024, Gegenstandswer... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist zutreffend. In einem Rechtsbeschwerdeverfahren vor dem BGH werden keine wertabhängigen Gebühren erhoben. Die Gebühren des Anwalts berechnen sich dagegen gem. § 2 Abs. 1 RVG nach dem Gegenstandswert, sodass insoweit eine gesonderte Festsetzung nach § 33 RVG vorzunehmen ist. Umstritten ist in Ordnungsgeldverfahren, ob der volle Wert der Hauptsache anzusetze...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / b) Schadenersatzpflichtiger

Rz. 1520 Der Rechtsanwalt hat gegenüber dem Schadenersatzverpflichteten keinen eigenen Anspruch auf Zahlung von Gebühren. Der Anspruch besteht nur in der Person seines (schadenersatzberechtigten) Mandanten. In eigenem Namen aus eigenem Recht kann der Anwalt die Gebühren zwar gegenüber seinem Mandanten verfolgen, nicht aber gegenüber dem Schadenersatzverpflichteten einklagen....mehr

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AGS 07/2024, Verfahrenswert... / V. Bedeutung für die Praxis

1. Bewertung nach § 42 Abs. 1 FamGKG Verfahren auf Zahlung einer Nutzungsentschädigung für die Zeit nach der Scheidung sind keine Ehewohnungssachen, sondern Familienstreitsachen. Daher ist § 48 Abs. 1 FamGKG nicht anwendbar. Erstaunlicherweise fehlt für wiederkehrende Leistungen eine Regelung im FamGKG. Soweit das OLG Brandenburg (NZFam 2020, 691 = AGS 2020, 403) und das OLG ...mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / D. Geldwäsche

Rz. 86 Geldwäsche ist gemäß § 261 StGB [102] strafbar (§ 1 Abs. 1 GwG). Geldwäsche bedarf jedoch anderweitiger rechtswidriger, in § 261 StGB näher beschriebener, Vortaten als Grundlage. Rz. 87 Seit dem 1.1.2020 ist das nachgeschärfte Geldwäschegesetz (GwG) in Kraft. Deutlich mehr Unternehmen haben nun geldwäscherechtliche Verpflichtungen zu erfüllen. Das Gesetz verpflichtet in...mehr

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AGS 07/2024, Mock, Die Praxis der Forderungsvollstreckung

Von Dipl.-Rpfl. Peter Mock. 2. Aufl., 2024. Nomos Verlag, Baden-Baden. 928 S., 79,00 EUR Nur, wer die Grundlagen und Ausnahmen der Zwangsvollstreckung beherrscht, kann für seinen Mandanten Forderungen effektiv umsetzen, zumal im Rahmen der Forderungsaufstellung das Prinzip gilt: "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst". Der Verfasser weist zutreffend darauf hin, dass die Forderungsvo...mehr

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AGS 07/2024, Angemessenheit... / VI. Bedeutung für die Praxis

Ich muss bei solchen Ausführungen immer darauf achten, dass ich bei meinen Anmerkungen nicht über das Ziel hinausschieße und muss mich mäßigen. So auch hier. 1. Mittelgebühr In meinen Augen die pure Ignoranz der vorliegenden Rspr. zu § 14 RVG im straßenverkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren, die von der Rspr. des LG Osnabrück abweicht (vgl. die Nachw. bei Burhoff/Volpert/Burhoff...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / cc) Schwerverletzung

Rz. 681 Bei Schwerverletzten (insbesondere mit Hirnschädigung) muss die Gefahr einer – u.U. latenten – Geschäftsunfähigkeit nach §§ 104 Nr. 2, 105 BGB bedacht werden (dazu Rdn 1342). Rz. 682 Bestehen hinsichtlich der Geschäftsfähigkeit Bedenken, ist u.U. die Einholung eines ärztlichen (amtsärztlichen) Gutachtens angeraten. Die Erforderlichkeit einer Pflegschaft oder Betreuung...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (2) Straf-/Ordnungswidrigkeitsverfahren

Rz. 919 Eine Vertretung des Fahrers im Straf-/Ordnungswidrigkeitsverfahren schließt die zivilrechtliche Vertretung der Insassen (unabhängig vom Verwandtschaftsgrad) aus. Gleiches muss auch dann gelten, wenn nur zivilrechtliche Ansprüche gegenüber dem weiteren Unfallbeteiligten verfolgt werden; auch hier ist der Fahrer potentieller Anspruchsgegner der weiteren Insassen auch i...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / dd) Parteiverrat

Rz. 912 Hinweis Siehe auch Rdn 898 ff., 1514 ff. Rz. 913 § 356 StGB – Parteiverratmehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / dd) In eigener Sache

Rz. 1484 Korrespondiert ein Rechtsanwalt, der sich selbst vertritt, zunächst auf privatem Briefkopf, ist der Zeitpunkt, zu dem er erstmals unter Kanzleibriefkopf korrespondiert, derjenige der (Eigen-)Beauftragung. Ist dieser Zeitpunkt vor Verzugseintritt, können (fiktive) Kosten für die außergerichtliche Vertretung nicht als Verzugsschaden geltend gemacht werden.[1570] Rz. 1...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (1) Interessenkollision

Rz. 915 Hinweis Siehe auch Rdn 901 ff., 1514. Rz. 916 Die Rechtsprechung hat keine einheitliche Linie, was auch aus der gesplitteten Zuständigkeit des BGH mit verschiedenen Zivil- und Strafsenaten sowie des Anwaltssenates resultiert.[937] Rz. 917 Ein Anwalt dient dann pflichtwidrig, wenn er einer Partei Rat und Beistand leistet, nachdem er einer anderen Partei in derselben Sac...mehr

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§ 5 Verjährung / VI. Vorbehalt in der Abfindungserklärung

Rz. 870 Hinweis Zu Detailfragen zum Vorbehalt § 2 Rdn 1146 ff. Rz. 871 Der Abfindungsvergleich beendet (spätestens) die Verjährungshemmung, die mit der Anmeldung von Ersatzansprüchen nach § 115 Abs. 2 S. 3 VVG, § 3 Nr. 3 S. 3 PflVG a.F. begonnen hatte. Rz. 872 Akzeptiert nach einem Unfall der Haftpflichtversicherer des Unfallgegners in einer Abfindungserklärung des Geschädigte...mehr

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§ 5 Verjährung / aa) Berechtigung

Rz. 671 Hinweis Rdn 700 ff., 721, 836 ff.; zur Streitverkündung Rdn 809 f. Rz. 672 Die verjährungsbeeinflussende Handlung muss vom Berechtigten herrühren, Maßnahmen (wie Klageerhebung) von Nichtberechtigten hemmen die Verjährung nicht (ferner Rdn 836 ff.). Rz. 673 Die Klage eines Nichtberechtigten hemmt die Verjährung nicht.[684] Wer als Berechtigter i.S.d. § 204 Abs. 1 Nr. 1 ...mehr

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§ 6 Tabellen / V. Bewertungsgesetz

Rz. 56 Anwälte greifen zuweilen auf das ihnen aus anderen wirtschaftlichen Zusammenhängen bekannte Bewertungsgesetz (BewG) nebst den Anlagen 9 und 9a zurück, um den Abfindungsbetrag zu ermitteln. Das kann im Einzelfall ein gangbarer Weg sein, da die Abfindung letztlich nicht mathematisch exakt sein kann, sondern auch unter Einbeziehungen aller Rahmenbedingungen einen für bei...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / 3. Parteiladung

Rz. 271 Die Anordnung des persönlichen Erscheinens einer Partei und die Sanktion des Nichterscheinens dürfen nicht dazu genutzt werden, einen Vergleichsabschluss zu erzwingen. Wenn ein Anwalt ausweislich der erteilten Vollmacht zu einem Vergleichsabschluss ermächtigt ist, einen Vergleich im Termin aber nicht schließen will, ist dies zu respektieren und kann nicht dazu führen...mehr

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AGS 07/2024, Vergütung im V... / 1. Die gesetzlichen Regelungen

a) Verfahren kann gesonderte Angelegenheit sein Hinsichtlich der Berechnung der Anwaltsvergütung erscheint das RVG auf den ersten Blick widersprüchlich zu sein, da es einerseits in § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 9 RVG anordnet, dass die Tätigkeit des Anwalts im Verfahren auf Vollstreckbarerklärung eines Urteils zum Rechtszug gehört und somit durch die Gebühren der Nrn. 3100 ff. VV abge...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / A. Einleitung

Rz. 1 Personenschadenregulierung ist komplex und kompliziert. Die Aussage[1] " Die Regulierung von Personenschäden ist nichts für Amateure " ist in der Tat mehr als zutreffend (siehe auch § 2 Rdn 329 ff.). Bei der Regulierung begegnen sich zwangsläufig unterschiedliche Rechtsgebiete mit aufeinander nicht abgestimmten bzw. abstimmbaren Systemen.[2] Wer sich in diesem Dickicht n...mehr

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AGS 07/2024, Vergütung im V... / aaa) Höhe der Gebühr

Die Höhe der Gebühr beläuft sich auf 0,5. Eine Reduzierung bei vorzeitiger Erledigung ist nicht vorgesehen (arg. e Nr. 3337 VV).mehr

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AGS 07/2024, Vergütung im V... / cc) Einigungsgebühr

Denkbar ist auch eine Einigungsgebühr, die sich dann nach Nr. 1004 VV richtet, da die Tätigkeit im Verfahren auf Vollstreckbarerklärung bereits zur Rechtsmittelinstanz zählt.[9] Soweit sich die Einigung auf die Forderung selbst bezieht, diese also streitig ist, entsteht die Einigungsgebühr nach Nr. 1000 Nr. 1 VV. Soweit nur eine Zahlungsvereinbarung getroffen wird, also die Fo...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / 4. Abfindungsvorbehalt

Rz. 1569 Etwaige Vorbehalte wirken sich regelmäßig nicht gebührensteigernd aus. Soweit aus einem Vorbehalt in einem Abfindungsvergleich künftige Ansprüche später dann noch abzuwickeln sind, werden diese im Wege der gebührenrechtlichen Differenzabrechnung berücksichtigt, soweit nicht eine abweichende Regelung getroffen wurde.[1647]mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / b) Vertreter

Rz. 505 Hervorzuheben ist, dass auch Dritte Pflichten haben. Soweit Dritte (z.B. Eltern, Ehegatten; u.U. auch Sozialleistungsträger) für den unmittelbar Verletzten gehandelt haben, trifft den Verletzten bzw. seinen Vertreter (Anwalt, Vormund, Pfleger, Eltern) eine Nachforschungs- und Erkundigungspflicht. Siehe auch Rdn 452 ff.; § 5 Rdn 455 ff. Rz. 506 Der anwaltliche Vertrete...mehr

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AGS 07/2024, Keine Erstattu... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Begründung des OLG Brandenburg überzeugt mich nicht. Für die Erstattung von Umsatzsteuer auf die gesetzlichen Gebühren und Auslagen des Prozessbevollmächtigten der obsiegenden Partei muss unterschieden werden zwischen dem Anfall der Umsatzsteuer und deren Erstattungsfähigkeit. Diese Unterscheidung ist dem OLG Brandenburg in den Gründen seines Beschlusses nicht gelungen, ...mehr

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AGS 07/2024, Kostenfestsetz... / I. Sachverhalt

Der Kläger, der Rechtsanwalt und Notar a.D. ist, hatte sich in dem vor dem LG Gießen geführten Rechtsstreit von Rechtsanwalt A vertreten lassen. Dieser hat für den Kläger beim OLG Frankfurt gegen das die Klage abweisende Urteil des LG Berufung eingelegt und begründet. Mit seinem per Telefax übermittelten Schriftsatz v. 29.8.2022 zeigte der Kläger an, er vertrete sich nunmehr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.7 Leistungen von Einrichtungen, die als Verfahrensbeistand nach den §§ 158, 167, 174 oder 191 FamFG bestellt wurden – § 4 Nr. 25 S. 3 Buchst. d UStG

Rz. 92a Nach § 4 Nr. 25 S. 3 Buchst. d UStG sind steuerfrei auch Einrichtungen, die als Verfahrensbeistand nach den §§ 158, 167, 174 oder 191 FamFG [1] bestellt worden sind. Zusätzliche Voraussetzung der Steuerbefreiung ist, dass die Preise, die diese Einrichtungen verlangen, von den zuständigen Behörden genehmigt sind oder die genehmigten Preise nicht übersteigen; bei Umsät...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / 2. Einigungsgebühr

Rz. 1572 Gebühr nach § 13 RVG RVG Anlage 1 (zu § 2 Abs. 2) Vergütungsverzeichnis 1000 – Einigungsgebühr (ab dem 1.8.2013 geltende Fassung)[1648]mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (4) Vertreterhaftung

Rz. 288 Anwaltliches Fehlverhalten kann nicht nur Ansprüche des Mandanten tangieren (zur Wissensvertretung Rdn 463, Rdn 926 ff., Rdn 943; § 3 Rdn 189; § 5 Rdn 455 ff., § 5 Rdn 498).[252] Übernimmt der Anwalt ein Mandat zur Anspruchsverfolgung von Ersatzansprüchen, hat er auch Verpflichtungen gegenüber dem Schadenersatzschuldner (und dessen Haftpflichtversicherer). Rz. 289 Für...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / f) Familien-/betreuungsgerichtliche Genehmigung

Rz. 780 Die Aspekte und Konsequenzen einer Abfindung eines Betreuten ohne familiengerichtliche Genehmigung verdeutlicht die nachstehende Entscheidung des OLG Köln. [821] Rz. 781 Der Kläger K leidet an einer angeborenen Herzerkrankung. Am 4.4.2005 kam es im Anschluss an eine Behandlung zu schweren Herzrhythmusstörungen und einem Herz-Kreislauf-Stillstand. Nach der Reanimation v...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / c) Unmittelbar Geschädigter

Rz. 1467 Für den Bereich der unerlaubten Handlungen, aber auch der StVG-Haftung, gilt, dass dem Direktgeschädigten grundsätzlich auch die bei der Verfolgung seiner Schadenersatzansprüche entstehenden Rechtsanwaltskosten als adäquater und dem Schädiger zurechenbarer Folgeschaden zu ersetzen sind.[1549] Ausnahmsweise darf ein unmittelbar Unfallgeschädigter (nicht aber sein Rec...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / b) Rechtewahrnehmung

Rz. 1473 Der Schadensersatzpflichtige hat nicht schlechthin alle durch das Schadenereignis adäquat verursachten Anwaltskosten zu ersetzen, sondern nur solche, die aus Sicht des Geschädigten zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig waren.[1557] Daraus folgt, dass Anwaltskosten, die dadurch entstehen, dass der Anwalt seine Forderung vorgerichtlicher Anwaltskos...mehr

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§ 5 Verjährung / 3. Anzuwendendes Recht

Rz. 978 Die Verjährungsfrist von Ersatzansprüchen gegenüber dem Rechtsanwalt u.a. wegen falscher Beratung betrug nach § 51b BRAO a.F. drei Jahre, gerechnet von dem Zeitpunkt an, in dem der Schadenersatzanspruch entstanden ist, spätestens aber drei Jahre nach Beendigung des Mandates. Auch nach Abschaffung des § 51b BRAO a.F. zum 15.12.2004 wird die Problematik noch einige Zei...mehr

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§ 5 Verjährung / cc) Nachforschung

Rz. 383 Unterlässt der Geschädigte (Gleiches gilt für Rechtsnachfolger, z.B. SHT[319]) oder sein Vertreter (insbesondere Rechtsvertreter) zumutbare Nachforschungen (dazu Rdn 455 ff.), wird Kenntnis ab demjenigen Zeitpunkt fingiert, in dem er tatsächlich hätte Kenntnis erlangen können.[320] Das kommt in der Praxis allerdings nur ausnahmsweise zum Tragen. Rz. 384 Es besteht i.d...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / cc) Sozial- bzw. Arbeitsrechtsstreit

Rz. 1499 Hinweis Siehe auch Rdn 811. Rz. 1500 Im Ausnahmefall können die Kosten eines Sozial- oder Arbeitsrechtsstreites im Zusammenhang mit dem Unfall (Haftpflichtgeschehen) ersatzfähig sein.[1584] Wird der Anwalt beauftragt, z.B. im Rentenverfahren tätig zu werden, kann dieses als Unfallfolge Schadenersatzansprüche auch hinsichtlich der hiermit verbundenen Rechtsverfolgungs...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / II. Eltern, andere Dritte und Geldabfindung

Rz. 1034 Wird ein Abfindungsvergleich von den Eltern oder anderen verantwortlichen Personen – mit oder ohne familien-/betreuungsgerichtliche Genehmigung – für ihr Kind akzeptiert, besteht kein Rechtsanspruch darauf, dass der zu zahlende Abfindungsbetrag mündelsicher angelegt wird.[1107] Das Familiengericht hat nur beschränkte Möglichkeiten nach Maßgabe des § 1667 BGB (u.a. A...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / IX. Umsatzsteuer

Rz. 1581 Hinweis Siehe § 4 Rdn 61 ff. Rz. 1582 Ist der Anspruchsberechtigte nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt, ist die auf die Anwaltskosten entfallende Umsatzsteuer ebenfalls zu übernehmen. Rz. 1583 Kann der Anspruchsberechtigte grundsätzlich die Vorsteuer absetzen, ist zu beachten, dass auch bei vorsteuerabzugsberechtigten Ersatzberechtigten nicht alle Positionen der Umsat...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / 3. Außergerichtliche Verhandlung

Rz. 1503 Wird außergerichtlich kapitalisiert, sind Anwaltskosten seitens des Ersatzpflichtigen vom kapitalisierten Betrag geschuldet. Rz. 1504 Die Erstattung außergerichtlicher entstandener Anwaltskosten wird grundsätzlich neben dem vereinbarten Abfindungsbetrag geschuldet, auch ohne dass dieses ausdrücklich im Vergleich festgehalten ist (Rdn 986 f., 1245 f.). Anderes gilt ab...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / b) Anwaltliches Fehlverhalten

Rz. 1511 Hinweis Siehe auch Rdn 901 ff., 1243 ff., 1452 ff. Rz. 1512 Der Anspruch im Mandatsverhältnis kann gekürzt sein wegen anwaltlichen Fehlverhaltens (pVV des Beratungsvertrages; §§ 241 Abs. 2, 280, 282 BGB). Ist der Anwalt seinen Hinweispflichten im Hinblick auf Entstehen und Umfang von Gebühren[1593] nicht nachgekommen, ist er seinem Mandanten zum Schadenersatz verpfli...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (a) Obliegenheit

Rz. 452 Den Geschädigten trifft nach Eintritt des schädigenden Ereignisses die Obliegenheit, den Schaden abzuwenden oder zu mindern (§ 254 Abs. 2 S. 1 BGB). Dabei findet § 278 BGB entsprechende Anwendung (§ 254 Abs. 2 S. 2 BGB).[545] Rz. 453 Bei der weiteren Schadenentwicklung und -abwicklung hat sich das verletzte Kind ein vorwerfbares Fehlverhalten (wie Verjährenlassen, Unt...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / aa) Tatsachensammlung, Schlüssigkeit einer Klage

Rz. 276 Erhalten verletzte Person bzw. anspruchsberechtigte Hinterbliebene Leistungen von dritter Seite, können sie insofern ihren Schadenersatzanspruch (und damit ihre Forderungsberechtigung/Aktivlegitimation) verlieren (Rdn 108 ff.). Forderungsübergänge führen zur Unschlüssigkeit von die Zession nicht beachtenden Klagen. Rz. 277 Die Verantwortung für einen vollständigen – A...mehr

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AGS 07/2024, Vergütung im V... / ccc) Der nicht angefochtene Teil des Urteils wird in eine spätere Einigung einbezogen

Schließlich greift § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 9 RVG auch dann, wenn der nicht angefochtene Teil des Urteils durch einen Vergleich im Berufungsverfahren erledigt wird. Beispiel Gegen seine Verurteilung zu 10.000,00 EUR legt der Beklagte nur i.H.v. 6.000,00 EUR Berufung ein. Der Kläger beantragt daraufhin, wegen der weiteren 4.000,00 EUR das erstinstanzliche Urteil für vorläufig voll...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / VI. Kostenregelung

Rz. 288 Hinweis Zur Klagerücknahme siehe Rdn 221 ff. Rz. 289 Die Kostenregelung in einem Vergleich geht der gesetzlichen Regelung des § 269 Abs. 3 S. 2 ZPO vor.[361] Rz. 290 Wird im gerichtlichen Vergleich ausdrücklich festgehalten, dass die "Kosten gegeneinander aufgehoben" werden (oder aber gelten gemäß § 98 S. 1 ZPO die Kosten als gegeneinander aufgehoben), bedeutet dieses ...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / a) Abfindungsbetrag

Rz. 986 Manchmal enthält das Anschreiben der vom Verletzten beauftragten Anwälte die Bedingung, dass der Abfindungsbetrag vom Mandanten (= Verletzten) "nur dann akzeptiert werde, wenn die beigefügte Anwaltskostennote zusätzlich übernommen" werde. Rz. 987 Unproblematisch ist dieses solange, wie diese Kosten dem rechtlich geschuldeten Maß entsprechen (zu Einzelheiten Rdn 548, 1...mehr