Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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ZErb 09/2020, Der Vorbehalt... / 5

Anmerkung Das Informationsdefizit des vorläufigen Erben führt in der Praxis regelmäßig zu Entscheidungen über die Ausschlagung einer Erbschaft ohne (genauere) Kenntnis des Nachlasses. Daraus resultieren vor dem Hintergrund der Schwierigkeiten bei der Beschränkung der Erbenhaftung auf den Nachlass vorschnelle Ausschlagungen und später u.U. deren Anfechtung. Aus dem Dilemma de...mehr

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zfs 09/2020, Der Entwurf ei... / XII. Zusammenfassung

Nach der Auffassung des Gesetzgebers sei durch die Hauptverhandlung im Bußgeldverfahren derzeit kein zusätzlicher Erkenntnisgewinn zu erwarten. Daher solle es dem Gericht künftig ermöglicht werden, ohne Durchführung einer Hauptverhandlung zu entscheiden. Wenn das Gericht im schriftlichen Beschlusswege vorzugehen gedenkt, was es dem Betroffenen mitteilt, muss der Betroffene e...mehr

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zfs 09/2020, Verfahrenshind... / Leitsatz

1. Unterschreibt und begründet ein Betr., der zugelassener Rechtsanwalt ist, den Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde, so erfüllt er die Formerfordernisse nach §§ 80 Abs. 3 S. 3 OWiG, 345 Abs. 2 StPO. 2. Die vorschriftwidrige Nichtanmeldung eines Fahrzeuges zur Hauptuntersuchung nach § 29 Abs. 1 S. 1 StVZO i.V.m. Nr. 2.1 der Anlage VIII ist eine Dauerordnungswidrigkeit. 3...mehr

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zfs 09/2020, Kein Verwerfun... / Leitsatz

1. Ist der Verteidiger entgegen §§ 46 Abs. 1, 71 Abs. 1 OWiG, 218 S. 1 StPO nicht zur Hauptverhandlung geladen worden und nicht erschienen, ist eine Verwerfung des Einspruchs nach § 74 Abs. 2 OWiG nicht zulässig. 2. Eine Eingangsbestätigung belegt nur den elektronischen Eingang auf dem Server des von Rechtsanwaltskanzlei in Anspruch genommenen Dienstleisters, allenfalls auf d...mehr

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zfs 09/2020, Der Entwurf ei... / I. Einführung

Das Bundesland Hessen hat am 13.3.2020 einen Entwurf eines Gesetzes zur Effektivierung des Bußgeldverfahrens[3] in den Bundesrat eingebracht. Am 3.7.2020 beschloss der Bundesrat, den Entwurf aus Hessen in geänderter Fassung in den Bundestag einzubringen.[4] Der Gesetzesentwurf reformiert das Bußgeldverfahren grundlegend. Der Gesetzgeber geht grundsätzlich zutreffend von eine...mehr

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ZErb 09/2020, Anmerkung zu ... / III. Unzulässigkeit der Regelungen zur Verkehrswertbestimmung von Erbbaurechten in normergänzenden allgemeinen Verwaltungsbestimmungen

1. Vorschriften zum jeweiligen Anwendungsbereich gehören zu jedem normativen Regelwerk. Sie sind sogar die wichtigsten Vorschriften innerhalb eines solchen Regelwerks. Denn sie stellen klar, auf welche Sachverhalte das normative Re­gelwerk Anwendung findet und auf welche Sachverhalte nicht. Deshalb finden sich die Regelungen zum jeweiligen Anwendungsbereich auch grundsätzlic...mehr

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ZErb 09/2020, Geltendmachun... / 3 Anmerkung

I. Der BFH hat entschieden, dass ein Pflichtteilsgläubiger, der den Pflichtteilsschuldner beerbt hat, seinen durch Konfusion erloschenen Pflichtteilsanspruch nicht mehr geltend machen kann, wenn er im Zeitpunkt der Geltendmachung verjährt ist. Angesprochen hatte er die Thematik bereits in seinem Urteil vom 19.2.2013 (II R 47/11, ZErb 2013, 208, NJW 2013, 2623). Damals war di...mehr

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FF 09/2020, Verfahrenswert ... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Antragsgegnerin wendet sich dagegen, dass das Familiengericht den Wert der Ehesache auf 3.750 EUR festgesetzt hat und nicht auf einen anderen, von ihr nicht näher bezifferten höheren Wert, der ihres Erachtens geboten wäre, weil der Antragsteller, der als selbständiger Gastronom tätig ist, privat krankenversichert ist und bis August 2018 über ein Fahrzeug P...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Anzeigepflichten

Stand: EL 118 – ET: 09/2020 Die formellen Voraussetzungen für das Vorliegen der Steuerbegünstigung (Gemeinnützigkeit, Mildtätigkeit, Kirchlichkeit) werden auf Grundlage der eingereichten Satzung durch die Finanzbehörde überprüft und gemäß den §§ 51, 59ff. AO (Anhang 1b) durch einen Feststellungsbescheid gesondert beurteilt. Einzelheiten ergeben sich aus § 60a AO (Anhang 1b). ...mehr

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ZErb 09/2020, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Notar u. Fachanwalt für Erbrecht, Kiel Bothe, Die Teilungsversteigerung, Praxisbuch, 2. Auflage. 2020, zerb Verlag, ISBN 978-3-95661-...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Einzelfälle für Arbeits-(Dienst-)verhältnisse und Selbständigkeit

Tz. 15 Stand: EL 118 – ET: 09/2020 Amateursportler Die Finanzverwaltung bejaht grundsätzlich bei Amateursportlern das Vorliegen eines Dienstverhältnisses, da der Sportler in den mannschaftlichen Spiel- und Trainingsbetrieb des Vereins eingegliedert und den Weisungen des Trainers zu folgen verpflichtet ist. Jedoch sind Amateursportler nicht Arbeitnehmer des Vereins, wenn ihnen l...mehr

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zfs 09/2020, Verfahrenshind... / 2 Aus den Gründen:

"… II." 1. Der Antrag auf Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts ist zulässig, insbesondere rechtzeitig und begründet. Der Beschluss des AG vom 27.12.2019 war aufzuheben. Der Betr. hat – entgegen der Auffassung des AG – rechtzeitig den Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde gestellt und begründet. Denn das in Abwesenheit des Betr. ergangene Urt. v. 6.11.2019 ist ihm aus...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zielgruppenspezifisches Onb... / 1.2.2 Kennenlernen, Vernetzung und Kontakte für Führungskräfte

Der geplante Start des neuen Managers sollte vorab im Unternehmen kommuniziert werden, damit alle Mitarbeiter über den neuen Chef informiert sind, z. B. über eine Mitteilung im Intranet, in der Mitarbeiterzeitschrift oder per E-Mail. Für neue Führungskräfte ist es zunächst wichtig, ein gutes Netzwerk im Unternehmen aufzubauen. Daher sollte sie sich am ersten Tag keinesfalls in...mehr

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zfs 09/2020, Erstattungsfäh... / 3 Anmerkung:

Entscheidung des Großen Senates des BVerwG Der Beschluss des Großen Senats des BVerwG ist – soweit ersichtlich – die erste Entscheidung eines Gemeinsamen Senates eines Obersten Bundesgerichts in Kostensachen. Insbesondere der BGH hat mit manchmal wenig überzeugenden Argumenten trotz bestehender abweichender Auffassung zwischen den Zivilsenaten in Kostenfragen die Anrufung des...mehr

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FF 09/2020, Bedeutsame Ents... / I. Wert der Beschwer i.S.d. § 61 FamFG

Welche Motivation auch immer die zur Auskunft über ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse Verpflichteten auch antreiben mag, sich gegen die gerichtlich titulierte Auskunftsverpflichtung nach §§ 1606, 1580 BGB mit Rechtsmitteln zu wenden, so konstant ist die – restriktive – Rechtsprechung zur erforderlichen Rechtsmittelbeschwer nach § 61 Abs. 1 FamFG in diesen vermögensre...mehr

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zfs 09/2020, Zurechnung von... / 2 Aus den Gründen:

"…" [1] 1. Die Klage ist nach dem Antrag zu 1 auf die Erstattung der von der Kl. an einen Autohändler geleisteten Kaufpreissumme, Zug um Zug gegen Übereignung des von der Kl. erworbenen Fahrzeugs Skoda Yeti mit dem von der Bekl. hergestellten Dieselmotor EA 189 an die Bekl., gerichtet. Dieser Klageantrag dürfte nicht mit der vom LG gegebenen Begründung abzuweisen sein. Im Ge...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 3 Kollegenecke: Überbrückungshilfen nach StBVV abrechnen?

Frage: In der Diskussion mit Berufskollegen kam die Frage auf, ob die StBVV unmittelbar auf Tätigkeiten von Steuerberatern im Zusammenhang mit Überbrückungshilfen angewandt werden kann bzw. muss. Schließlich handelt es sich hierbei um eine Steuer­beratern vorbehaltene Aufgabe. Antwort: Es ist richtig, dass die Anträge auf Überbrückungshilfen nur von Steuerberatern (oder Wirtsch...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 4 Kollegenecke: Tätigkeiten im Zusammenhang mit einer Sitzverlegung abrechnen?

Frage: Bei einer GmbH & Co. KG verlegte zunächst die GmbH im Januar 2020 und die KG im April 2020 ihren Sitz. Ich habe jeweils das aufnehmende und das abgebende Finanzamt informiert, damit die Aktenübergabe zügig erfolgen kann. Für die GmbH schickte das neue Finanzamt einen umfangreichen Fragenkatalog, den ich gemeinsam mit der Mandantin beantwortet und die Antworten an das F...mehr

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§ 14 Familienstrategie und ... / II. Fallbeispiel: Familie V

Rz. 6 Beispiel Familie V ist nicht nur vermögend, sondern in der Region auch angesehen. Seit mehreren Generationen trägt sie zum wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wohl der Region bei. Nach dem Tod von Mutter Veronica hat Vater Viktor erkannt, dass er zum Erhalt des Vermögens Vorkehrungen treffen sollte. Mit Anwalt und Steuerberater wurden die notwendigen Dokumente (sein...mehr

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Autorenverzeichnis

Dr. Ansgar Beckervordersandfort, LL.M., EMBA Rechtsanwalt und Notar, Mediator, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Münster Cathrin Beckervordersandfort Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht, Münster Stefanie Brinkema, geb. Gockel Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht, Fachanwältin für Familienrecht, München Prof. Dr. Jens Escher, LL.M Re...mehr

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§ 1 Risiken für das Familie... / C. Risiken durch Pflichtteilsansprüche

Rz. 26 Sollen oder können nicht alle Familienmitglieder bei der Erbfolge mindestens in Höhe des hälftigen gesetzlichen Erbteils berücksichtigt werden, so stellen die dann möglicherweise entstehenden Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche nicht zu unterschätzende Risiken für das Familienvermögen dar. Die Ansprüche der Pflichtteilsberechtigten sind sofort fällig und...mehr

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§ 14 Familienstrategie und ... / b) "Wer übernimmt welche Aufgabe?"

Rz. 46 Wie will und kann die Familie künftig sich selbst und ihr Unternehmen führen? Wie balanciert sie diesbezüglich die unterschiedlichen Interessen? Was verlangen Fremdmanagement, gemischte Führung oder die operative Führung durch Familienmitglieder an Kooperationsfähigkeit und an Qualifikationen? Oder trifft die Familie diese Entscheidung nach anderen Prinzipien (Präsenz...mehr

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§ 7 Testamentsvollstreckung / II. Anforderungen an die Person des Testamentsvollstreckers

Rz. 42 Der Testamentsvollstrecker muss zum Zeitpunkt der Amtsannahme geschäftsfähig sein (§ 2201 BGB). Einschränkungen hinsichtlich der Person des Testamentsvollstreckers sieht das Gesetz nicht vor. Insbesondere ist keine besondere Qualifikation für das Amt des Testamentsvollstreckers erforderlich.[22] Der Erblasser kann jede inländische oder ausländische, natürliche oder ju...mehr

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Kapitalvermögen: Werbungsko... / 2 Typische Aufwendungen im Zusammenhang mit Kapitaleinkünften­

Im Folgenden findet sich eine Zusammenstellung von Aufwendungen, die typischerweise im Zusammenhang mit der Erzielung von Einkünften aus Kapitalvermögen anfallen, und bei denen sich die Frage nach der Abziehbarkeit als Werbungskosten stellt. Zu beachten ist, dass es auf die Frage des Werbungskostenabzugs nur in den Ausnahmefällen des § 32d Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 3 EStG ankommt...mehr

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§ 7 Testamentsvollstreckung / 1. Vergütung nach Zeitaufwand

Rz. 104 In der Praxis wird vielfach nach Zeitaufwand abgerechnet, insbesondere wenn der Testamentsvollstrecker mit den Erben eine entsprechende Vereinbarung trifft. Durch den nachzuweisenden Zeitaufwand und die Bemessung der Vergütung nach dem Honorar, das in der Berufsgruppe des Testamentsvollstreckers (z.B. Rechtsanwalt) üblich ist, wird in der Regel die angemessenste Verg...mehr

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§ 13 Mediation bei der Nach... / E. Die Auswahl des geeigneten Mediators

Rz. 15 § 2 Abs. 1 MediationsG besagt, dass die Beteiligten den Mediator auswählen. Um späteren Streit um die Person des Mediators zu vermeiden, können die Beteiligten z.B. bereits in dem Gesellschaftsvertrag eine konkrete Person als Mediator benennen. Da Konflikte häufig jedoch erst nach Ablauf erheblicher Zeiträume auftreten, muss durch ergänzende Regelungen gewährleistet s...mehr

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§ 12 Schiedsgerichtsbarkeit... / 3. Kosten

Rz. 24 Ebenfalls von Vorteil kann die Kostenfolge sein. Üblich sind für Schiedsrichter die Gebühren der Rechtsanwälte nach dem RVG, welche sich bekanntlich nach dem Streitwert richten. Daraus folgt, dass je höher der Streitwert ist, desto günstiger – unabhängig von der Anzahl der Instanzen – der Vergleich für die Schiedsgerichtsbarkeit ausfällt. Dies liegt daran, dass die fü...mehr

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§ 7 Testamentsvollstreckung / III. Eignung des Testamentsvollstreckers

Rz. 48 Der Testamentsvollstrecker sollte eine Person sein, der der Erblasser Vertrauen schenkt. Es empfiehlt sich, bei absehbaren Meinungsverschiedenheiten unter den Miterben, eine Person zu wählen, die auch von den Miterben oder weiteren Nachlassbeteiligten (z.B. Vermächtnisnehmern oder Pflichtteilsberechtigten) als "neutral" und vertrauenswürdig angesehen wird. Rz. 49 Ferne...mehr

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§ 7 Testamentsvollstreckung / I. Angemessenheit der Vergütung

Rz. 83 Die Vergütung des Testamentsvollstreckers ist im Gesetz nur unvollständig geregelt. Nach § 2221 BGB kann er für seine Tätigkeit eine angemessene Vergütung verlangen, sofern der Erblasser nicht ein anderes bestimmt hat. Eine klare Regelung der Vergütungsfrage empfiehlt sich, da ansonsten oft Streit über die Frage der "Angemessenheit" entsteht. Trifft der Erblasser eine...mehr

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§ 7 Testamentsvollstreckung / II. Bestimmung der angemessenen Vergütung anhand der Neuen Rheinischen Tabelle

Rz. 93 In der Praxis wurden Richtlinien für die Ermittlung der angemessenen Vergütung in Tabellenform schematisiert. Zu nennen ist hier zunächst die Zahlentabelle des Vereins für das Notariat in Rheinpreußen aus dem Jahr 1925 (die sogenannte Rheinische Tabelle),[87] die von der Rechtsprechung als geeignete Berechnungsgrundlage anerkannt wurde,[88] sowie die Möhring´sche Tabe...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Sonderausgaben und ihre systematische Einordnung

Rz. 1 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Über das bereits durch den > Grundfreibetrag steuerfrei gestellte > Existenzminimum hinaus belasten den Stpfl private Aufwendungen (> Rz 6), die keine Erwerbsaufwendungen sind – also weder als > Betriebsausgaben noch als > Werbungskosten angesetzt werden können – und die zudem auch nicht als > Außergewöhnliche Belastungen abziehbar sind. Sie ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Bevollmächtigte

Stand: EL 123 – ET: 08/2020 > Bekanntgabe von Steuerverwaltungsakten Rz 11 an besondere Bevollmächtigte in Steuersachen. Ergänzend > Haftung für Lohnsteuer Rz 155 ff, > Hilfe in Steuersachen, > Lohnsteuer-Hilfevereine, > Rechtsanwälte, > Rechtsbehelfe, > Ständiger Vertreter, > Steuerberater, > Unterschrift Rz 2. Andere Bevollmächtigte sind > Betreuer, > Testamentsvollstrecker...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / bb) Antrag auf Einzelveranlagung

Rz. 125 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Eines Antrags auf Veranlagung bedarf es (falls keine Pflichtveranlagung vorzunehmen ist), wenn unbeschränkt steuerpflichtige, nicht dauernd getrennt lebende > Ehegatten bzw eingetragene > Lebenspartner die Einzelveranlagung wählen, vgl im Einzelnen > Ehegattenbesteuerung Rz 10 ff, 35–44, > Splitting. Rz. 126 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Ist ei...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Nachweispflichten

Rz. 57 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 ArbG (und ArbN) müssen zum Nachweis der Höhe und der geschäftlichen Veranlassung schriftlich folgende Angaben machen (§ 9 Abs 5 Satz 1 iVm § 4 Abs 5 Satz 1 Nr 2 EStG; > R 4.10 Abs 8, 9 EStR; BMF vom 21.11.1994, BStBl 1994 I, 855; vgl Broudré, DB 1995, 1430): Rz. 58 Stand: EL 123 – ET: 08/2020mehr

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Vorgehen bei der Profession... / 6.5 Schritt 6: Typische Entscheidungsfehler (Kognitive Verzerrungen) bewusst vermeiden

Wie bereits im Schritt 2 und 3 aufgezeigt wurde[1], besteht die Gefahr, dass sich bei Entscheidungen immer wiederkehrende Fehler, sogenannte kognitive Verzerrungen, einstellen. Im Entscheidungsprozess sollten systematisch diese Gefahren aufgezeigt und bewusst interveniert werden. Gute Erfahrungen wurden damit gemacht, dass die Rolle eines Advocatus Diaboli etabliert wird. "D...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Gewerblichkeit mehrstöckiger Freiberufler-Personengesellschaften

Leitsatz 1. Eine Unterpersonengesellschaft erzielt freiberufliche Einkünfte, wenn neben den unmittelbar an ihr beteiligten natürlichen Personen alle mittelbar beteiligten Gesellschafter der Obergesellschaften über die persönliche Berufsqualifikation verfügen und in der Unterpersonengesellschaft zumindest in geringfügigem Umfang leitend und eigenverantwortlich mitarbeiten. 2. ...mehr

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zfs 08/2020, Zusatzgebühr f... / 3 Anmerkung:

Neben der Entscheidung des Rechtspflegers des LG Ravensburg (RVGreport 2015, 340 [Hansens]) ist der Beschl. des OLG München die erste mir bekannt gewordene Gerichtsentscheidung, die sich mit der immerhin schon mit Wirkung vom 1.8.2013 durch das 2. KostRMoG eingeführten Zusatzgebühr nach Nr. 1010 VV RVG befasst. Das OLG München hat gegen seine Entscheidung leider nicht die Re...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien

Rz. 1 I. Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen v. 21.12.2019 (BGBl. I 2019, 2875 = BStBl. I 2020, 127) Rz. 2 1. Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen v. 26.9.2019 [...] Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen [1] [...] Artikel 1 Änderung der Ab...mehr

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zfs 08/2020, Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Verteidigung in Verkehrsstrafsachen Referierender: Gerhard Hillebrand, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht, Neumünster Ort: Kaiserslautern/Best Western Hotel Datum: Samstag, 5.9.2020, 9.00 Uhr bis 14.30 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Unfallrekonstruktion und Verkehrszivilrecht Referierende: Martin Diebold, Rechtsanwalt, Fachanw...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien

Rz. 1 I. Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen v. 21.12.2019 (BGBl. I 2018, 2875 = BStBl. I 2020, 127) Rz. 2 1. Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen v. 26.9.2019 [...] Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen [1] [...] Artikel 1 Änderung der Ab...mehr

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zfs 08/2020, Terminsgebühr ... / 2 Aus den Gründen:

"… III." [4] … Entgegen der Auffassung des Beschwerdegerichts entsteht die Terminsgebühr nach Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 1 Var. 3 VV RVG auch dann, wenn – wie hier – der schriftliche Vergleich in einem einstweiligen Verfügungsverfahren geschlossen wird. [5] 1. a) Grds. entsteht die Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV RVG, wenn tatsächlich mündlich verhandelt wurde. Diesen Grundsatz erwei...mehr

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zfs 08/2020, Zusatzgebühr f... / 2 Aus den Gründen:

"… II." [6] Die gem. §§ 104 Abs. 3, 567, 569 ZPO zulässige sofortige Beschwerde muss – so nachvollziehbar ihr Anliegen im Kern auch sein mag – ohne Erfolg bleiben: [7] 1. Die im Jahre 2013 mit dem 2. KostRMoG eingeführte Gebührenziffer VV-RVG Nr. 1010 lässt, von Wortlaut wie auch von der Gesetzesbegründung her (BT-Drs 17/11471, S. 272, re. Sp. oben), an Deutlichkeit zu wünsch...mehr

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zfs 08/2020, Deckungsumfang... / 2 Aus den Gründen:

"… 3. Die Revision hat auch keine Aussicht auf Erfolg, weil das BG die Fallumstände ohne Rechtsfehler dahingehend bewertet hat, dass die Treuhändertätigkeit des VN keine nach I. RB-RA versicherte Tätigkeit darstellte." a) Ob die vom VN aufgrund des Geschäftsbesorgungsvertrages übernommene Tätigkeit vom Versicherungsschutz erfasst wird, ist in erster Linie durch Auslegung der...mehr

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zfs 08/2020, Terminsgebühr ... / 3 Anmerkung:

Unter welchen Voraussetzungen dem Prozess- bzw. Verfahrensbevollmächtigten bei Abschluss eines schriftlichen Vergleichs eine Terminsgebühr nach Abs. 1 Nr. 1 der Anm. zu Nr. 3104 VV RVG oder Nr. 1 der Anm. zu Nr. 3106 VV RVG anfällt, wird in den verschiedenen Gerichtsbarkeiten durchaus unterschiedlich beurteilt. Dabei geht es in diesem Zusammenhang insb. um zwei Voraussetzung...mehr

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ZErb 08/2020, Läuft ein ita... / IV. Die Entscheidung des Koordinationsausschusses

Schließlich wurde nach einer gründlichen Analyse des Falles ein wichtiger Grundsatz durch den Koordinationsausschuss aufgestellt, der auch den Richtern als Leitfaden dienen könnte: Zitat "Der Bankkontenvertrag wird nicht automatisch durch den Tod des Kontoinhabers beendet, sondern durch eine ausdrückliche Willensbekundung der Erben. Es bleibt festzuhalten, dass das Verhalten d...mehr

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zfs 08/2020, Gerichtsverfahren in Zeiten von Corona - Hat die Corona-Pandemie die Vergleichsbereitschaft im Verkehrsrecht gefördert?

Die Corona-Pandemie hat in allen Bereichen Einfluss genommen und die Auswirkungen dauern an, auch im Ablauf von gerichtlichen Verfahren. Gerichtsverfahren verzögern sich erheblich. Bei Gerichten, Behörden und Versicherern aber auch bei Rechtsanwälten in den Mandatsbeziehungen wurde die Tätigkeit teilweise beinahe vollständig eingeschränkt, jedenfalls erheblich zurückgefahren....mehr

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zfs 08/2020, Deckungsumfang... / Sachverhalt

Die Kl macht aus abgetretenem Recht des VN, eines von ihr beauftragten Rechtsanwalts, Schadensersatzansprüche gegen dessen Vermögensschadenshaftpflichtversicherung geltend. Gegenstand des Vertrages war die Zusage von Deckung, falls der VN wegen eines bei der Ausübung beruflicher Tätigkeiten begangenen Verstoßes von einem anderen aufgrund von gesetzlichen Haftpflichtbestimmun...mehr

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zfs 08/2020, Deckungsumfang... / Leitsatz

Ob eine versicherte berufliche Tätigkeit eines Rechtsanwalts vorliegt, kann nur im Einzelfall unter Berücksichtigung der versicherungsvertraglichen Vereinbarungen und der konkret übernommenen Aufgabe beurteilt werden. (Leitsatz der Schriftleitung) BGH, Beschl. v. 18.3.2020 – IV ZR 43/19mehr

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zfs 08/2020, Quirmbach/Greifenstein/Strunk: Kapitalisierungstabellen - Ersatzansprüche bei Personenschäden richtig berechnen, Deutscher Anwaltverlag, 3. Aufl. 2020, 297 Seiten, 34 EUR, ISBN 978-3-8240-1622-8

Vor kurzem ist nach der 1. Auflage im Jahr 2015[1] und der 2. Auflage im Jahr 2017[2] nun bereits die 3. Auflage erschienen. Dies spricht für die erfolgreiche Etablierung dieses Buches am Markt, was bei umfangreich abgedruckten Tabellen bei Weitem keine Selbstverständlichkeit darstellt. Anhand der aktuellen vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Sterbetafeln 2016/2018, ...mehr

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zfs 08/2020, Deckungsumfang einer anwaltlichen Vermögensschadenshaftpflichtversicherung

AVB Vermögensschadenshaftpflichtversicherung von Rechtsanwälten und Patentanwälten § 1 Leitsatz Ob eine versicherte berufliche Tätigkeit eines Rechtsanwalts vorliegt, kann nur im Einzelfall unter Berücksichtigung der versicherungsvertraglichen Vereinbarungen und der konkret übernommenen Aufgabe beurteilt werden. (Leitsatz der Schriftleitung) BGH, Beschl. v. 18.3.2020 – IV ZR 4...mehr