Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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§ 1 Beginn eines Verkehrsre... / aa) Auswirkungen auf die Rechtsberatung

Rz. 47 Nach dem bis dahin geltenden Rechtsberatungsgesetz war die Rechtsberatung nahezu ausnahmslos freien Rechtsanwälten vorbehalten. Rz. 48 Durch § 7 des neuen RDG gilt diese Rechtslage nicht mehr. Nach dieser Regelung ist es Vereinigungen und Verbänden ausdrücklich gestattet, ihre Mitglieder im Rahmen der satzungsgemäßen Aufgaben rechtlich zu beraten, soweit die Rechtsbera...mehr

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§ 1 Beginn eines Verkehrsre... / aa) Grundkenntnisse

Rz. 190 Ein Rechtsanwalt, der sich mit Verkehrsrecht befasst, muss in gewissem Umfang auch über unfallrekonstruktive Grundkenntnisse verfügen, um seinen Mandanten von Anfang an richtig zu beraten und im Prozessfall die erforderlichen Anknüpfungstatsachen für einen auf Einholung eines Sachverständigengutachtens gerichteten Beweisantrag stellen zu können. Rz. 191 Diese kann er ...mehr

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§ 1 Beginn eines Verkehrsre... / (1) Rechtsdienstleistung, § 2 Abs. 1 RDG

Rz. 50 Nach § 2 Abs. 1 RDG ist eine Rechtsdienstleistung "jede Tätigkeit in konkreten fremden Rechtsangelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert". Liegt eine solche Rechtsdienstleistung vor, ist zu prüfen, ob diese ausnahmsweise nicht nur Rechtsanwälten oder Verbänden (wie z.B. dem ADAC) vorbehalten ist, sondern als so genannte Nebenleistung ...mehr

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§ 13 Prozesskostenhilfe, Ve... / 3. Zuständiges Gericht für die Entscheidung über die Gewährung von Beratungshilfe

Rz. 122 Sachlich zuständig für die Entscheidung über die Gewährung der Beratungshilfe sind die Amtsgerichte , und zwar sowohl für die durch das Gericht selbst erfolgende als auch für die durch die Rechtsanwälte erfolgende Beratungshilfe. Rz. 123 Örtlich zuständig ist dabei das Amtsgericht , in dessen Bezirk der Rechtsuchende seinen allgemeinen Gerichtsstand hat (§ 4 Abs. 1 BerHG)...mehr

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AGS 01/2020, Terminsgebühr ... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist zutreffend. Das Gesetz spricht nur von einem "schriftlichen Vergleich". Es ist weder ein gerichtlicher noch ein gerichtlich protokollierter Vergleich erforderlich. In der Zivilgerichtsbarkeit ist das schon lange anerkannt. Terminsgebühr bei schriftlichem Vergleich Schließen die Parteien während des Rechtsstreits außergerichtlich einen schriftlichen Verglei...mehr

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AGS 01/2020, Bekanntmachung zu § 115 der Zivilprozessordnung (Prozesskostenhilfebekanntmachung 2020 – PKHB 2020)

Im Bundesgesetzblatt ist die Prozesskostenhilfebekanntmachung 2020 v. 20.12.2019 veröffentlicht worden:[1] Hinweis "Auf Grund des § 115 Absatz 1 Satz 5 der Zivilprozessordnung, der zuletzt durch Artikel 6 Nummer 2 des Gesetzes vom 24.3.2011 (BGBl I, 453) und Artikel 145 Nummer 2 der Verordnung vom 31.8.2015 (BGBl I, 1474) geändert worden ist, wird bekannt gemacht: " Die ab dem...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / I. Bedeutung der Fahrerschutzversicherung

Rz. 283 Bei der Fahrerschutzversicherung handelt es sich um ein verhältnismäßig neues Produkt, welches jedoch bisher – auch unter Rechtsanwälten – noch relativ unbekannt zu sein scheint. An dieser Stelle soll daher lediglich auf diese Versicherung hingewiesen und ein zusammenfassender Überblick über Voraussetzungen und Leistungen gegeben werden. Die Fahrerschutzversicherung i...mehr

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FoVo 01/2020, Müssen die Ko... / I. Die ganz alltägliche Ausgangssituation oder: gar kein Jura

Win-win-Situation: Lassen Sie uns über die Situation sprechen … Wer mit Schuldnern persönlich spricht, ist nicht selten überrascht, dass sie nicht von Zahlungsunwilligkeit geprägt sind und dass sie auch nicht alle Forderungen für unberechtigt und unbegründet halten. Das Gegenteil ist der Fall: Sie fühlen sich vom Ausgleich unstreitiger Forderungen im Angesicht angespannter fi...mehr

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FF 01/2020, Die Kanzlei als Unternehmen

Jochem Schausten Der Anwaltstag im Jahr 2020 steht unter dem Motto: "Die Kanzlei als Unternehmen". Damit legt der Deutsche Anwaltverein den Fokus auf die unternehmerische Seite der anwaltlichen Tätigkeit. Und da wir uns gerade am Beginn des neuen "Geschäftsjahres" befinden, erlaube ich mir folgende Fragen:mehr

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AGS 01/2020, Nicht gebühren... / 1 Sachverhalt

Die Erinnerungsführer begehren die Festsetzung einer Vergütung für ihre Tätigkeit als (ehemalige) Prozessbevollmächtigte des Erinnerungsgegners. Der Erinnerungsgegner führte ein finanzgerichtliches Klageverfahren und bestellte die Erinnerungsführer zu seinen Prozessbevollmächtigten. Die Klage wurde abgewiesen und die Revision nicht zugelassen. Dagegen legten die damaligen Pro...mehr

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AGS 01/2020, Kostenhaftung ... / 2 Anmerkung

Hinsichtlich der Frage, wer Kostenschuldner für die weitere Gerichtsgebühr der Nr. 1210 GKG-KostVerz. ist, ist zunächst danach zu unterscheiden, ob die Sache auf einen Streitantrag nach Widerspruch oder auf einen Einspruch hin abzugeben ist. I. Wird nach Widerspruch die Durchführung des streitigen Verfahrens beantragt, so ist weiter danach zu differenzieren, wer den Streitantr...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / aa) Lohn- und Gehaltsfortzahlung

Rz. 604 In den ersten sechs Wochen findet bekanntlich die Lohn- und Gehaltsfortzahlung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (§ 3 EFZG) vom 1.6.1994 statt. Der geschädigte Arbeitnehmer hat in dieser Zeit keinen eigenen Schadensersatzanspruch im Hinblick auf den Erwerbsschaden, mit Ausnahme des Ersatzes von Nebeneinkünften, die nicht dem EFZG unterliegen. Der Schadensersatzanspr...mehr

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§ 12 Vergleich und Verjährung / e) Grundsatz der Schadenseinheit

Rz. 112 Bei der Kenntnis des Geschädigten "von dem Schaden" ist der Grundsatz der Schadenseinheit zu beachten. Der Schaden ist als einheitliches Ganzes zu sehen. Sobald der Geschädigte weiß, dass ihm überhaupt ein Schaden entstanden ist, beginnt die Verjährungsfrist für den gesamten Schaden zu laufen, d.h. auch für solche Schadensfolgen, die im Zeitpunkt der Kenntnis nur als...mehr

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§ 8 Sonstige materielle Sch... / 3. Erstattung der Rechtsanwaltskosten für die Einholung der Deckungszusage beim Rechtsschutzversicherer

Rz. 447 In der Rechtsprechung wird uneinheitlich beurteilt, inwieweit der rechtsschutzversicherte Geschädigte vom gegnerischen Haftpflichtversicherer Rechtsanwaltskosten ersetzt verlangen kann, welche ihm für die Einholung der Deckungszusage bei seinem Rechtsschutzversicherer entstehen (Schneider, Rechtsschutzversicherung für Anfänger, Rn 508). Während zum Teil eine Erstattu...mehr

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FoVo 01/2020, Verwirkung ei... / 3 Der Praxistipp

Entscheidung ohne Begründung Die Entscheidung ist nur sehr knapp begründet. Dass der Vermieter etwas anderes angekündigt hat als er dann tatsächlich tut, rechtfertigt für sich aber keine Einstellung der Zwangsvollstreckung. Auch ist die Ansicht des Vermieters und Gläubigers letztlich unerheblich. Entscheidend ist auf der ersten Stufe, ob dem Einwand der Verwirkung eine hinrei...mehr

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FoVo 01/2020, Müssen die Ko... / II. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Erstattungsfähigkeit

Generelle Zulässigkeit des Inkassoaußendienstes Der Inkassoaußendienst ist eine Ausprägung der nach § 3 i.V.m. § 2 Abs. 2 RDG registrierten Inkassodienstleistern und Rechtsanwälten vorbehaltenen Inkassodienstleistung, denn er dient der Einziehung fremder oder zum Zweck der Einziehung auf fremde Rechnung abgetretener Forderungen. Auch wird die Forderungseinziehung als eigenstä...mehr

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AGS 01/2020, Einigungsgebüh... / 1 Aus den Gründen

Die Beschwerde der Klägerin hat keinen Erfolg. Der angefochtene Kostenfestsetzungserinnerungsbeschluss des VG ist nicht zu beanstanden. Das VG hat zu Recht entschieden, dass keine anteilige Einigungsgebühr entstanden ist. Gem. Nr. 1000 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 VV entsteht die Einigungsgebühr für die Mitwirkung beim Abschluss eines Vertrags, durch den der Streit oder die Ungewissheit ü...mehr

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AGS 01/2020, Kostenhaftung ... / 1 Aus den Gründen

1. Die weitere Beschwerde ist gem. §§ 66 Abs. 4 S. 1, 67 Abs. 1 S. 2 GKG zulässig, weil das LG als Beschwerdegericht entschieden und die weitere Beschwerde in dem angefochtenen Beschluss zugelassen hat. Zwar hat lediglich die Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle des AG als Prozessgericht am 8.1.2019 in der Kostenvorschussrechnung Kosten zu Lasten des Beklagten angesetzt, sodass...mehr

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AGS 01/2020, Zum Verhältnis... / 3 Anmerkung

Die erste Streitwertfestsetzung des Gerichts war nicht zu beanstanden. Ein Gericht hat den Streitwert nach Abschluss des Verfahrens gem. § 63 Abs. 1 GKG für die Gerichtsgebühr(en) festzusetzen. Da in einem zivilrechtlichen Berufungsverfahren – wie hier – aber nur eine einzige Gerichtsgebühr anfällt, sei es zu 1,0, 2,0, 3,0 oder 4,0 (Nrn. 1220–1223 GKG-KostVerz.), kann es auc...mehr

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FoVo 8+9/2020, Die Neuregelung der Pfändungsfreigrenzen wirft ihre Schatten voraus

Der steuerliche Grundfreibetrag steigt und steigt … Das Bundeskabinett hat am 29.7.2020 den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur steuerlichen Entlastung von Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen beschlossen. Von der Zustimmung des Bundestages und des Bundesrates ist auszugehen. Es wirkt sich unmittelbar auf die Zwangsvollstreckung aus. Nach den Vorstellun...mehr

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AGS 01/2020, Terminsgebühr ... / 1 Sachverhalt

Zwischen den Beteiligten ist im Rahmen der Vergütungsfestsetzung streitig, ob der Erinnerungsführer für seine Tätigkeit als nach dem Recht der Prozesskostenhilfebeigeordneter Rechtsanwalt eine (fiktive) Terminsgebühr nach Vergleichsschluss beanspruchen kann. In dem zugrunde liegenden Ausgangsverfahren unterbreitete das Gericht den dortigen Beteiligten einen Vergleichsvorschla...mehr

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AGS 01/2020, Gegenstandswer... / 2 Aus den Gründen

Die Festsetzung des Werts des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit des Prozessbevollmächtigten der Beklagten im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren beruht auf § 33 Abs. 1 RVG. 1. Nach dieser Vorschrift setzt das Gericht des Rechtszugs den Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit auf Antrag durch Beschluss selbstständig fest, wenn sich Gebühren in einem gerichtlichen V...mehr

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§ 38 Die Zwangsvollstreckun... / E. Antragsinhalt

Rz. 28 In dem vom Gläubiger bei anwaltlicher Vertretung vom Rechtsanwalt zu unterschreibenden Antrag auf Erlass des PfÜBs sind aufzunehmen:mehr

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ZErb 01/2020, Zur konsensua... / 2 Gründe

II. Die Berufung der Beklagten ist zulässig. Sie ist insbesondere form- und fristgerecht erhoben und begründet worden. III. Die Berufung der Beklagten hat auch in der Sache Erfolg. 1. Die zulässige Klage ist unbegründet. a) Der Begründetheit der Klage steht bereits entgegen, dass die Parteien nicht mehr als Vor- und Nacherbe miteinander verbunden sind, so dass der Anwendungsber...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung für Steue... / 3 Gebühren: Verfahrensgebühr im zweiten Rechtszug bei kontinuierlicher Mandatierung anrechnen

Nach erfolgreicher Revision vor dem BFH kommt es häufig zur Zurückverweisung der Sache an das FG. Nach Abschluss des zweiten Rechtszugs stellt sich für den Prozessbevollmächtigten im Rahmen des Kostenfestsetzungsverfahrens die Frage, wie der erste und der zweite Rechtszug vor dem FG gebührenrechtlich zu behandeln sind. In Verfahren vor den Finanzgerichten entsteht gem. Nr. 32...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung für Steue... / 2 Kostenrecht: Umsatzsteuerbeträge im Kostenfestsetzungsverfahren

Das Gericht trifft im Urteil bzw. Gerichtsbescheid oder – wenn das Verfahren in anderer Weise beendet wird – durch Beschluss eine Entscheidung über die Kostenlast (sog. Kostengrundentscheidung), mithin darüber, welcher der Beteiligten die Kosten des gerichtlichen Verfahrens (ganz oder teilweise) zu tragen hat. Diese Entscheidung umfasst auch den Anspruch des ganz oder zum Te...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3.5.1 Allgemeines

Rz. 54 In der KapESt-Bescheinigung ist nicht nur der Name des Gläubigers der Kapitalerträge anzugeben, sondern auch dessen genaue, tatsächliche Anschrift mit Straße, Hausnummer und Wohnort. Rz. 55 Weicht die in der Steuerbescheinigung angegebene Anschrift des Gläubigers der Kapitalerträge von derjenigen ab, unter der er bei dem für ihn zuständigen FA geführt wird, so wird die...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Abkürzungs- und Literatur-Verzeichnis

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§ 6 Pflichten des Beraters ... / B. Die Pflichten des Rechtsanwaltes/Steuerberaters

Rz. 15 Grundsätzlich ist der Rechtsanwalt bei der Erstellung und Beratung einer Verfügung von Todes wegen verpflichtet, den Mandanten durch eine umfassende Klärung und Aufklärung vor Schädigungen zu schützen.[23] Übernimmt der Anwalt den Auftrag, die Verfügung von Todes wegen zu formulieren, so muss er dies eindeutig und zweifelsfrei tun. Wie auch den Notar, trifft den Anwal...mehr

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§ 17 Die Testamentsvollstre... / 2. Rechtsanwälte

Rz. 84 Grundsätzlich stößt die Übernahme des Amtes des Testamentsvollstreckers durch einen Rechtsanwalt nicht auf berufsrechtliche Probleme. Dennoch können der Annahme des Amtes im Einzelfall entgegengesetzte Interessen i.S.d. § 45 Abs. 2 Nr. 1 BRAO entgegenstehen. Auch darf gemäß § 43 Abs. 1 BRAO die berufliche Unabhängigkeit des Rechtsanwaltes nicht gefährdet sein.[65] Gehö...mehr

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§ 6 Pflichten des Beraters ... / C. Interessenkonflikt des Rechtsanwalts bei der Beratung der Mandanten über ein Ehegattentestament

I. Allgemeines Rz. 18 Anders als der Notar wird der Rechtsanwalt auch bei der Beratung in Erbangelegenheiten nicht überparteilich tätig, vielmehr bleibt er Interessenvertreter.[31] Er hat also im Rahmen der Beratung von Ehepartnern hinsichtlich einer gemeinschaftlichen Verfügung von Todes wegen darauf zu achten, dass keine Interessenkollision besteht. In der Regel werden bei ...mehr

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§ 6 Pflichten des Beraters ... / D. Beschränkung der Haftung auf ein bestimmtes Rechtsgebiet bei anwaltlicher oder steuerberatender Beratung

Rz. 21 Gerade im Bereich der Gestaltung letztwilliger Verfügungen besteht im Hinblick auf die oftmals komplizierten steuerlichen Fragen das Bedürfnis einer Haftungsbeschränkung. So können grundsätzlich neben den Haftungsbeschränkungen auf die Versicherungssumme[32] zwar keine zusätzlichen Haftungsausschlüsse getroffen werden, der Anwalt hat aber die Möglichkeit, die Haftung ...mehr

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§ 6 Pflichten des Beraters ... / I. Allgemeines

Rz. 18 Anders als der Notar wird der Rechtsanwalt auch bei der Beratung in Erbangelegenheiten nicht überparteilich tätig, vielmehr bleibt er Interessenvertreter.[31] Er hat also im Rahmen der Beratung von Ehepartnern hinsichtlich einer gemeinschaftlichen Verfügung von Todes wegen darauf zu achten, dass keine Interessenkollision besteht. In der Regel werden bei Ehegatten, die...mehr

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Autorenverzeichnis

Dr. Claus-Peter Bienert Richter am LSG, Potsdam Dr. Claus-Henrik Horn Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Düsseldorf Andreas Janßen, LL.M Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Erbrecht, Braunschweig Jaane Kind Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht, Mannheim Dr. Klaus Koch Notar a.D., Lebach Walter Krug Vorsitzender Richter am Landgericht a.D., Dozent an der Deutschen Richteraka...mehr

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§ 5 Notarielle Formvorschri... / C. Mitwirkungsverbote für den Notar

Rz. 3 Für die Beurkundung von Verfügungen von Todes wegen verweist § 27 BeurkG auf allgemeine Vorschriften, die Mitwirkungsverbote enthalten. So ist gemäß § 7 BeurkG die Beurkundung von Willenserklärungen insoweit unwirksam, als sie dem Notar, seinem jetzigen oder früheren Ehegatten oder Lebenspartner oder einer Person, die mit ihm in gerader Linie verwandt oder verschwägert...mehr

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Digitale Signatur / 3.2 Fernsignatur

Für Anwender gibt es mit der Fernsignatur jetzt eine zusätzliche Alternative zum Erstellen einer qualifizierten elektronischen Signatur. Dabei wird die Authentifizierung an die Trustcenter, die in der Verordnung jetzt qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter heißen, ausgelagert. Abb. 5: Die qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter sind an diesem Logo zu erkennen. Um ein Dokumen...mehr

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§ 3 Gesetzliche Auslegungsr... / A. Allgemeines

Rz. 1 Grundsätzlich wird der Anwalt mit den Problemen der Auslegung von letztwilligen Verfügungen erst nach Eintritt des Erbfalls konfrontiert, z.B. im Rahmen einer Erbauseinandersetzung oder einer Erbenfeststellungsklage. Die Auslegungsregeln sind aber gleichermaßen auch bei der Gestaltung letztwilliger Verfügungen von Bedeutung. Ohne Kenntnis der einschlägigen gesetzlichen...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 2. Universelle Testamentsform?

Rz. 65 Die Anforderungen an die formwirksame Errichtung eines Testaments sind – auch wenn sich hier international gewisse gleichgerichtete Tendenzen und einheitliche Typen erkennen lassen – in den einzelnen Staaten noch recht unterschiedlich. So kennt z.B. das niederländische Recht ausschließlich das notariell beurkundete oder beim Notar hinterlegte Testament. In England und...mehr

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§ 24 Der Erbvertrag / 1. Ausgangssituation

Rz. 11 Der Vorteil des Erbvertrags besteht u.a. darin, dass nicht nur einer der Vertragspartner vertragliche Verfügungen von Todes wegen treffen kann, sondern dass auch zwei oder mehrere Vertragspartner vertragliche Verfügungen von Todes wegen treffen können. Am häufigsten ist der zweiseitige Erbvertrag, der unter Ehegatten geschlossen wird. Er gewinnt auch zunehmende Bedeut...mehr

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Vorwort

Die 6. Auflage der "Anwaltformulare Testamente" erscheint nach nunmehr 5 Jahren neu. Als weiterer Herausgeber ab dieser Auflage konnte Herr Rechtsanwalt Dr. Rembert Süß gewonnen werden. Herr VRiLG a.D. Walter Krug hat sich als Autor zurückgezogen. Dafür sind mehrere Autoren dem Werk neu hinzugetreten. So haben Herr Notar Dr. Patrick Lenz und Herr Notar a.D. Dr. Klaus Koch die...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / 3. Die ausdrückliche Anordnung eines Pflegevergütungsvermächtnisses

Rz. 133 Um die Pflegeperson im Erbfall angemessen zu berücksichtigen, kann ein so genanntes Pflegevergütungsvermächtnis testamentarisch angeordnet werden. Ist die Pflegeperson bereits bekannt, kann sie direkt im Testament benannt werden. Dann ist nur noch der Umfang zu bestimmen. Ist die Pflegeperson noch nicht bekannt und will der Erblasser den Umfang noch nicht bestimmen, ...mehr

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§ 17 Die Testamentsvollstre... / 3. Notare

Rz. 85 Etwas anders als beim Rechtsanwalt stellt sich die Lage bei der Einsetzung eines Notars dar. Denn anders als im Falle des Rechtsanwalts stellt die Testamentsvollstreckung keine dem Berufsbild des Notars (i.S.d. Bundesnotarordnung) entsprechende typische Tätigkeit dar. Der Notar als Organ der staatlichen vorsorgenden Rechtspflege kann nicht in seiner Eigenschaft als No...mehr

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§ 18 Schiedsgerichtsklausel... / D. Person des Schiedsrichters

Rz. 31 Grundsätzlich kann ebenso wie bei einer Testamentsvollstreckung die Person des Schiedsrichters vom Erblasser frei gewählt werden. Der Testamentsvollstrecker kann zugleich auch als Schiedsrichter benannt werden. Allerdings kann dieser dann nicht über die Auslegung des Testaments hinsichtlich der Anordnung der Testamentsvollstreckung entscheiden.[63] Ist der Erblasser be...mehr

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§ 17 Die Testamentsvollstre... / I. Allgemeines

Rz. 98 Soweit der Erblasser nichts anderes bestimmt hat, kann der Testamentsvollstrecker für die Führung seines Amtes gemäß § 2221 BGB eine "angemessene Vergütung"[76] verlangen. Diese darf er gemäß § 181 Hs. 2 BGB ohne Verstoß gegen das Selbstkontrahierungsverbot selbst (ohne Mitwirkung der Erben) aus dem Nachlass entnehmen.[77] Fällig ist die Testamentsvollstreckervergütun...mehr

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§ 1 Vermögensnachfolge / F. Anwaltliche Schweigepflicht

Rz. 38 Nach § 383 Abs. 1 Nr. 6 ZPO steht einem Rechtsanwalt in Bezug auf alle Tatsachen, die ihm im Rahmen seiner Mandatierung anvertraut wurden, ein Zeugnisverweigerungsrecht zu.[30] Erforderlich ist dabei grundsätzlich nicht, dass der Mandant ausdrücklich ein Stillschweigen verlangt. Es genügt vielmehr auch das stillschweigende Verlangen nach Vertraulichkeit.[31] Die anwal...mehr

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§ 6 Pflichten des Beraters ... / II. Problemsituationen

Rz. 19 Aus der praktischen Erfahrung kann gesagt werden, dass die Differenzen im Bereich der Anordnung von Wiederverheiratungsklauseln oder in unterschiedlichen Auffassungen hinsichtlich der Schlussbedachten liegen können. Problematisch sind auch die Fälle, in denen einer der Ehegatten bereits ein zweites Mal verheiratet ist, Kinder aus erster Ehe hat und diese nicht ehegeme...mehr

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§ 6 Pflichten des Beraters ... / Literaturtipps

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§ 17 Die Testamentsvollstre... / 2. Durch einen Dritten

Rz. 62 Die Bestimmung des Testamentsvollstreckers kann der Erblasser auch einem Dritten überlassen. Dieser Dritte hat dann nach dem Tode des Erblassers den Testamentsvollstrecker auszuwählen, wobei er – wenn nicht vom Erblasser abweichend geregelt – auch sich selbst zum Testamentsvollstrecker bestimmen kann, soweit er nicht aus in seiner Person liegenden Gründen, z.B. als Al...mehr

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§ 8 Testierfähigkeit / a) Beeinflussbarkeit durch Dritte

Rz. 30 Eine freie Willensbildung ist nicht mehr möglich, wenn infolge der Geistesstörung der Wille durch Einflüsse Dritter übermäßig beherrscht wird.[52] Anhaltspunkte für eine Beeinflussung Dritter sind häufig tatsächlicher Natur, wie zum Beispiel die Errichtung mehrerer Verfügungen mit unterschiedlichen Inhalten in kürzester Zeit, wobei ein Besuch des Begünstigten und/oder...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 2. Formwirksamkeit

Rz. 86 Das Haager Testamentsformübereinkommen gilt nicht für erbvertragliche Verfügungen. Art. 27 EuErbVO erstreckt allerdings den Anwendungsbereich in Art. 27 Abs. 1 EuErbVO übernommenen Anknüpfungsregeln des Haager Testamentsformübereinkommen auf alle "Verfügungen von Todes wegen" und damit gem. Art. 3 Abs. 1 lit. d EuErbVO auch auf die Erbverträge i.S.v. Art. 3 Abs. 1 lit...mehr