Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 63 Zustellungen / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Norm ist mehrfach geändert worden. Das Kostenrechtsänderungsgesetz v. 24.6.1994 (BGBl. I S. 1325, 1364) ergänzte § 63 Abs. 1 Satz 1 i. d. F. der Bekanntmachung v. 23.9.1975 (BGBl. I S. 2535), geändert durch Art. 20 des Gesetzes v. 13.6.1994 (BGBl. I S. 1229) dahin, dass nach dem Wort "sind" die Worte "den Beteiligten" eingefügt wurden. Eine weitere Änderung erfuhr ...mehr

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Jansen, SGG § 61 Öffentlich... / 2.2 Sitzungspolizei

Rz. 28 Die sitzungspolizeilichen Maßnahmen obliegen dem Vorsitzenden (§ 176 GVG). Hierzu rechnen alle Befugnisse und Maßnahmen, die erforderlich sind, um den ungestörten Verlauf der Sitzung zu sichern. Dazu gehören der störungsfreie äußere Ablauf der Verhandlung, ferner die ungehinderte Entscheidungsfindung samt allen darauf gerichteten Beiträgen und Interaktionen der Verfah...mehr

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Jansen, SGG § 63 Zustellungen / 2.3 Zustellung an gesetzliche Vertreter und Bevollmächtigte

Rz. 42 Nach § 170 ZPO ist bei nicht prozessfähigen Personen (vgl. § 71 SGG) an den gesetzlichen Vertreter zuzustellen. Zustellungen an die Person selbst sind unwirksam. Erfolgt die Zustellung nicht an eine natürliche Person, sondern an eine Behörde oder juristische Person, kann sie statt an den gesetzlichen Vertreter an den "Leiter" gerichtet werden. Leiter ist dabei derjeni...mehr

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zfs 8/2017, Anfall der Post... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung des OLG Frankfurt befasst sich mit einem Problem, das sich im Rahmen der zunehmenden elektronischen Kommunikation im Rechtsanwaltsbüro über den Bereich der Beratungshilfe hinaus täglich stellt. Die vom OLG Frankfurt vorgeschlagene Lösung ist praktikabel und m.E. noch mit dem Gebührenrecht vereinbar. I. Begriff der Post- und Telekommunikationsdienstleistungen N...mehr

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zfs 8/2017, Anfall der Post... / Sachverhalt

Das AG hatte dem Rechtsuchenden am 28.4.2016 einen Berechtigungsschein für eine rechtliche Beratung bei einem Rechtsanwalt in einer näher bezeichneten sozialrechtlichen Angelegenheit erteilt. Hieraufhin suchte der Rechtsuchende den Rechtsanwalt X auf. Dieser schrieb ihm nach erster Prüfung eine umfangreiche E-Mail mit seinen Ausführungen und Einschätzungen zu den Erfolgsauss...mehr

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zfs 8/2017, Erstattungsfähi... / 3 Anmerkung:

Der vom LG Potsdam mitgeteilte Sachverhalt ist sehr lückenhaft. Gleichwohl sind den Ausführungen des Gerichts zwei Probleme zu entnehmen, die für die Praxis erhebliche Bedeutung haben. Das erste betrifft die vielfach auftretende Frage, ob Terminsreisekosten des Rechtsanwalts auch dann erstattungsfähig sind, wenn sie wegen kurzfristiger Terminsaufhebung nutzlos aufgewandt wur...mehr

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zfs 8/2017, Anfall der Post... / 2 Aus den Gründen:

" … II. 1) Die weitere Beschwerde ist nach § 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 6 S. 1 RVG zulässig, insb. innerhalb der Frist des § 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 6 S. 4 und Abs. 3 S. 3 RVG eingelegt." 2) Sie ist jedoch aus den in jeder Hinsicht zutreffenden Gründen des landgerichtlichen Beschl. unbegründet. a) Wie das LG zutreffend ausführt, erfüllt jede Form der Nutzung von T...mehr

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zfs 8/2017, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Wahrnehmbarkeit bei Unfallflucht und Neues zu behördlichen Messverfahren Referent: Klaus Schmedding, Dipl.-Physiker, ö.b.u.v. Sachverständiger für Straßenverkehrsunfälle sowie Verkehrsregelungs- und Überwachungssysteme, Oldenburg Ort: Oldenburg/ACARA Hotel Datum: Freitag, 15.9.2017, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Prozesstaktik i...mehr

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zfs 8/2017, Beck/Berr/Schäpe: OWi-Sachen im Straßenverkehrsrecht, C.F. Müller, 7. Aufl. 2017, 584 Seiten, 64,99 EUR, ISBN 978-3-8114-3967-2

Aus dem ADAC-Autorenteam (Schäpe, Kärger, Nissen und Bergmann) ist Bergmann ausgeschieden. Für ihn ist Heberlein eingesprungen. Das Werk ist, wie bisher, in neun Teile (OWiG, Haltertragungspflicht, Fahrtenbuchanordnung, Fahreignungsregister, Bußgeldkatalog, Messverfahren, Anwaltshonorar, Umgang mit Rechtsschutzversicherern und OWi-Verfahren im Ausland) gegliedert. Der Anhang...mehr

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zfs 8/2017, Verauslagung vo... / 2 Aus den Gründen:

[16] "… II. 2 … a) Der AnwGH hat zu Recht einen Verstoß gegen § 49b Abs. 2 S. 2 BRAO verneint. Das in § 49b Abs. 2 S. 2 BRAO enthaltene Verbot der Übernahme der Kosten eines vom Mandanten in Anspruch genommenen Gegners und/oder eines angerufenen Gerichts sowie von Verwaltungskosten durch den Rechtsanwalt ist mit Wirkung v. 1.7.2008 durch das Gesetz zur Neuregelung des Verbot...mehr

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zfs 8/2017, Fristsetzung zu... / 3 Anmerkung:

1. Notwendige Bedingung des Nacherfüllungsanspruchs, der in einen Rücktritt übergehen kann, ist neben dem Vorliegen eines in § 434 BGB umschriebenen Sachmangels der Ablauf einer angemessenen Frist (§ 323 Abs. 1 BGB), um dem Verkäufer eine zweite Andienung der geschuldeten Leistung zu ermöglichen. Der aus Art. 3 Abs. 5 VerbrGKRL entwickelte § 32 Abs. 1 BGB wird von der nahezu...mehr

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zfs 8/2017, Die Einholung v... / C. Entgeltschadenersatzanspruch

Das OLG Hamm[10] hat in seiner Entscheidung vom 6.12.2010 die Gutachterkosten für die Feststellung eines Verdienstausfallschadens als nicht erstattungsfähig angesehen. Der Entscheidung lag die Feststellung eines Entgeltschadens eines Lohnempfängers zugrunde, der in abhängiger Beschäftigung tätig war. Hier hat der Senat völlig zu Recht darauf hingewiesen, dass eine solche Ber...mehr

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zfs 8/2017, Die Einholung v... / B. Schmerzensgeld

Die überwiegend praktizierte außergerichtliche Schadenregulierung erfolgt beim Schmerzensgeldanspruch dergestalt, dass zur Vorbereitung der Bezifferung des sachgerechten Schmerzensgeldanspruchs i.d.R. durch den Versicherer – besser durch den Geschädigten selbst – bei den behandelnden Ärzten Arztberichte angefordert werden. Diese werden dann von dem Rechtsanwalt als Grundlage...mehr

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zerb 08/2017, Handbuch Nachlasspflegschaft

Dr. Falk Schulz (Hrsg.) zerb verlag, 2. Auflage 2017, 624 Seiten, gebunden, 69 EUR ISBN 978-3-95661-057-8 Das Handbuch zur Nachlasspflegschaft, herausgegeben von Rechtsanwalt Dr. Falk Schulz, erschienen im zerb verlag, liegt nunmehr in 2. Auflage vor. Um es vorwegzunehmen: Es ist ein äußerst gelungenes Fachbuch, das dem Praktiker so gut wie jedes Problem, das sich bei einer Nac...mehr

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zfs 8/2017, Anfall der Post... / Leitsatz

Angesichts des zunehmenden elektronischen Rechtsverkehrs reicht die Kommunikation mit elektronischen Medien (per E-Mail, Skype, Videotelefonie, Mobiltelefon, etc.) für den Anfall der Pauschale nach Nr. 7002 VV RVG aus, so dass diese mit jeder von einem Rechtsanwalt ausgehenden Nutzung dieser Kommunikationsmedien anfällt, auch wenn aufgrund von Flatrate-Verträgen die Aufschlü...mehr

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zfs 8/2017, Die Einholung v... / E. Resümee

Zur effektiven Durchsetzung der Personenschadenersatzansprüche und nicht zuletzt zur Absicherung etwaiger Haftungsrisiken ist der in der Personenschadenregulierung tätige Rechtsanwalt gehalten, regelmäßig auch in diesem Bereich entsprechende Sachverständigengutachten einzuholen. Die entsprechenden Kosten werden von eintrittspflichtigen Haftpflichtversicherungen regelmäßig zu...mehr

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zerb 08/2017, Digitaler Nac... / III. Schlussbetrachtung

Der digitale Nachlass konfrontiert die Erbrechtspraxis mit rechtlichen Fragestellungen, mit denen sie sonst kaum zu tun hat. Das zeigt sich gerade auch in der sehr einseitigen Urteilsbegründung des KG Berlin. Das Gericht muss sich fragen lassen, weshalb es bei seinen Wertungen die Interessen der Erblasser nicht mit einfließen lässt. Sieht man aber genauer hin, so erkennt man,...mehr

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zerb 08/2017, Der digitale ... / 5

Auf einen Blick Es hat sich gezeigt, dass sich der digitale Nachlass ohne Weiteres in die geltenden erbrechtlichen Regelungen einfügen lässt und dem "klassischen" Nachlass gleichzustellen ist. Eine unterschiedliche Rechtfertigung ist mit Blick auf die Interessenlage der Erben nicht gerechtfertigt und auch nicht aus sonstigen Gründen geboten. Die Entscheidung des KG führt im ...mehr

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zfs 8/2017, zfs 8/2017 / Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs

Am 12.7.2017 ist das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs v. 5.7.2017 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl I S. 2208). Das Gesetz schafft für die elektronische Aktenführung im Strafverfahren eine gesetzliche Grundlage. Bis zum 31.12.2025 soll die elektronische Aktenführung dabei l...mehr

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FoVo 08_09/2017, Ehegatte h... / II. Die Lösung

Der Grundsatz: § 808 ZPO Der Gerichtsvollzieher kann grundsätzlich die im Gewahrsam des Schuldners befindlichen Sachen pfänden. Da auf den Gewahrsam und damit auf die tatsächlichen Verhältnisse abgestellt wird, kommt es zunächst nicht einmal darauf an, ob die Gitarren allesamt im Eigentum des Schuldners stehen. Hinweis Würde die Ehefrau also behaupten, die Gitarren seien ihr E...mehr

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zfs 8/2017, Die Einholung v... / D. Vermehrte Bedürfnisse

Da der Verfasser bei schweren Unfallverletzungen und häuslicher Pflege regelmäßig Pflegesachverständige einschaltet, hatte kürzlich das AG Gummersbach Gelegenheit, sich mit der Erstattungsfähigkeit der angefallenen Kosten von rund 2.000 EUR zu beschäftigen.[12] Das AG hat ausgeführt, dass die Aufwendungen für das eingeholte Gutachten zu den erforderlichen Kosten gem. § 249 BG...mehr

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FoVo 08_09/2017, Erneutes Auskunftsverlangen nach § 840 ZPO

Nach § 840 Abs. 1 ZPO hat der Drittschuldner im Rahmen der Forderungspfändung dem Gläubiger binnen zwei Wochen nach der Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses eine Drittschuldnerauskunft zu erteilen, die sich insbesondere darüber verhalten muss, ob der Drittschuldner in der behaupteten Geschäftsbeziehung mit dem Schuldner steht und ob aus dieser Beziehung Ford...mehr

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FoVo 08_09/2017, Keine isol... / 2 II. Die Entscheidung

BGH folgt AG und LG Die gemäß § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO statthafte und auch im Übrigen zulässige Rechtsbeschwerde ist unbegründet. Der Senat hat bereits zum Ausdruck gebracht, dass er die vom LG vertretene Rechtsauffassung, die unter anderem derjenigen des LG Heidelberg (DGVZ 2014, 93) entspricht, teilt (BGH DGVZ 2014, 257). Daran hält der Senat fest. § 755 ZPO nur als Kom...mehr

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FoVo 08_09/2017, Die Zusammenrechnung mehrerer Arbeitseinkommen

Einkommen: Naturalleistungen und Mehrfachbeschäftigung Nicht immer wird das Arbeitseinkommen vom Arbeitgeber nur in Geld entrichtet und nicht immer hat ein Schuldner lediglich ein Arbeitseinkommen. Vielmehr kann sich der Gläubiger der Situation gegenüber sehen, dass der Schuldner neben seinem Arbeitseinkommen in Geld noch Naturalleistungen des Arbeitgebers erhält. Waren es fr...mehr

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FoVo 08_09/2017, Zahlungsaufforderung an den Drittschuldner

Drittschuldner bleibt untätig … In FoVo 2017, 105 wurde auf eine Leseranfrage dargestellt, welche Möglichkeiten bestehen, wenn der Drittschuldner auf die Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses nicht reagiert. Da die Drittschuldnererklärung nach § 840 Abs. 1 ZPO nur eine Obliegenheit ist, kann deren Abgabe nicht im Rechtsweg erzwungen werden. … aber der Gläubiger...mehr

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FoVo 08_09/2017, Vollstreck... / 3 Der Praxistipp

Faksimile-Unterschrift ohne Wert Dem LG kann insoweit gefolgt werden, dass eine Faksimile-Unterschrift keine rechtliche Wirkung entfalten kann. Sie hat keine Aussagekraft. Eine vorgeschriebene Form – § 126 BGB verlangt bei der Schriftform eine eigenhändige Unterschrift – repräsentiert sie nicht, und wenn es keiner Unterschrift bedarf, kommt ihr ebenso kein Wert zu. Gibt es übe...mehr

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zerb 08/2017, Kein Zugangsr... / Aus den Gründen

A. Die Berufung der Beklagten ist zulässig, insbesondere übersteigt der Wert des Beschwerdegegenstands für die Beklagte 600 EUR (§ 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO). Die vom Landgericht ausgesprochene Verurteilung der Beklagten, der Erbengemeinschaft "Zugang zu dem vollständigen Benutzerkonto und den darin vorgehaltenen Kommunikationsinhalten” zu gewähren, kommt inhaltlich einem Auskunf...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Ein als Datenschutzbeauftragter tätiger Rechtsanwalt ist Gewerbetreibender

Leitsatz Auch ein Rechtsanwalt übt als extern bestellter Datenschutzbeauftragter weder den Beruf eines Rechtsanwalts aus, noch ist diese Tätigkeit diesem Beruf ähnlich. Die Tätigkeit stellt vielmehr einen völlig eigenständigen und neuen Beruf dar, der als Gewerbebetrieb zu qualifizieren ist. Sachverhalt Der Kläger war seit mehreren Jahren neben seiner anwaltlichen Tätigkeit a...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorbereitungsbeschluss oder nicht?

Leitsatz Wohnungseigentümer können durch Beschluss lediglich festlegen, ob und in welchem Umfang ein ihrer Meinung nach bestehender Anspruch gerichtlich geltend gemacht und gegebenenfalls durchgesetzt werden soll. Normenkette WEG § 10 Abs. 6 Satz 3 Das Problem Die Wohnungseigentümer beschließen am 20. November 2015, Wohnungseigentümer K aufzufordern, von ihm aufgestellte Müllb...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 77... / 3 Zuziehung eines Bevollmächtigten (Abs. 2)

Rz. 9 Zur Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten oder Beistands, der zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen befugt ist, gelten die Grundsätze gem. § 139 Abs. 3 S. 3 FGO. Die Zuziehung ist notwendig, wenn sie aus der Sicht eines verständigen Beteiligten für erforderlich gehalten wird. Dies ist wegen der Kompliziertheit der Materie nicht nur bei im konk...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zustimmung zur Veräußerung

Leitsatz Müssen die Wohnungseigentümer einer Veräußerung zustimmen, muss die Zustimmung in Form des § 29 GBO erteilt werden. Normenkette WEG § 12 Das Problem Wohnungseigentümer K bittet – da die Wohnungseigentümer eine Veräußerungsbeschränkung vereinbart haben – die anderen Wohnungseigentümer um Zustimmung zur Veräußerung seines Wohnungseigentums. Die anderen Wohnungseigentüme...mehr

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zfs 7/2017, Mediation in de... / II. Nachbefragung der Rechtsanwälte

Rechtsanwälte haben eine Schlüsselrolle auf dem Weg in die Mediation: Sie werden diesen Weg mit ihren Mandanten nur dann gehen, wenn sie die Frage, ob Mediation eine Alternative zu den klassischen Verfahrensweisen ist, verantwortungsvoll mit "Ja" beantworten können. Deshalb wurden über die bislang zusammenfassend wiedergegebene Evaluation mit Fragebögen hinaus noch vertiefen...mehr

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zfs 7/2017, Mitwirkung des Rechtsanwalts bei der Besprechung zur Erledigung des Rechtsstreits

VV RVG Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 Nr. 3104 Leitsatz Ein Rechtsanwalt wirkt an einer "auf die Erledigung des Verfahrens gerichteten Besprechung ohne Beteiligung des Gerichts" nur mit – und verdient damit eine Terminsgebühr nach § 2 Abs. 2 RVG –, wenn bei Beginn des Gesprächs eine Einigung der Parteien noch nicht erzielt worden war. BGH, Beschl. v. 9.5.2017 – VIII ZB 55/16 Sachve...mehr

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zfs 7/2017, Mitwirkung des ... / 3 Anmerkung:

Bei der gegebenen Fallgestaltung ist der Entscheidung des BGH zuzustimmen. I. Keine Mitwirkung des Rechtsanwalts bei der Besprechung Die auf die Erledigung des vor dem AG Brühl anhängigen Räumungs-, Herausgabe- und Zahlungsrechtsstreits gerichtete Besprechung (Erledigung dieses Rechtsstreits bei vollständiger Zahlung der Mietrückstände) war hier nämlich nur zwischen dem Bekl. ...mehr

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zfs 7/2017, Mitwirkung des ... / Leitsatz

Ein Rechtsanwalt wirkt an einer "auf die Erledigung des Verfahrens gerichteten Besprechung ohne Beteiligung des Gerichts" nur mit – und verdient damit eine Terminsgebühr nach § 2 Abs. 2 RVG –, wenn bei Beginn des Gesprächs eine Einigung der Parteien noch nicht erzielt worden war. BGH, Beschl. v. 9.5.2017 – VIII ZB 55/16mehr

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AGS 7/2017, Anrechnung der ... / 3 Anmerkung

Bei Anrechnung der Beratungshilfe-Geschäftsgebühr findet § 58 Abs. 2 RVG keine Anwendung. Die Beratungshilfe-Geschäftsgebühr ist vielmehr stets hälftig auf die nachfolgende PKH-/VKH-Vergütung anzurechnen, unabhängig davon, ob noch eine nicht gedeckte Wahlanwaltsvergütung verbleibt.[1] Beispiel Der Anwalt wird für den Auftraggeber wegen einer Forderung i.H.v.6.000,00 EUR im Ra...mehr

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zfs 7/2017, Mediation in de... / 1. Setting

Insgesamt hatten in den 30 Mediationsfällen 29 Anwälte verhandelt; eine Rechtsanwältin war gleich bei zwei Verfahren dabei. Davon haben sich 18 zu einem Interview bereit erklärt. Effektiv durchgeführt werden konnten 17 Interviews. Drei weitere Rechtsanwälte, die keine Herausgabe ihrer Kontaktdaten gewünscht hatten, hatten sich in der schriftlichen Befragung ausgesprochen pos...mehr

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zfs 7/2017, Mediation in de... / 2. Einschätzungen, Bewertungen und Meinungen

Die Mediationserfahrung wird von den interviewten Rechtsanwälten einhellig als positiv bis sehr positiv reflektiert. Insbesondere berichten sie, dass es weder bei ihnen selbst, noch bei ihren Mandanten "Abschlussreue" gegeben habe. Es habe keine Abwicklungsprobleme gegeben und auch keine Störungen im Mandatsverhältnis. Gut war danach vor allem:mehr

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zfs 7/2017, Schmerzensgeld und Spätfolgen

Hinweis "Sie haben in Ihrer Abfindungserklärung beim Schmerzensgeld einen immateriellen Vorbehalt erklärt mit folgendem Inhalt:" Vorbehalten bleiben weitere immaterielle Ansprüche für den Fall einer Verschlechterung gemäß BGH-Rechtsprechung (VersR 1980, 975), sogenannter immaterieller Vorbehalt. Dieser Vorbehalt ist nicht ausreichend, weil er durch diese Formulierung die in Z...mehr

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AGS 7/2017, Zur Mitwirkung ... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist zutreffend. Eine Zusätzliche Gebühr entsteht nur dann, wenn der Anwalt an der Einstellung mitgewirkt hat. Ist es das Ziel des Anwalts – wenn auch aus prozesstaktisch nachvollziehbaren Gründen – eine Entscheidung zu erreichen, also gerade eine Einstellung zu verhindern, kann wohl kaum von einer Mitwirkung an einer Einstellung die Rede sein. Norbert Schneid...mehr

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zfs 7/2017, Mediation in de... / a) Prozess

Die Verhandlungsführung wie auch die Verhandlungsatmosphäre bewerteten – mit ein bis drei "Ausreißern" – alle Gruppen äußerst positiv, die Versicherer waren dabei etwas kritischer als die Geschädigten und deren Anwälte. Das Zeitmanagement wurde insgesamt etwas kritischer gesehen als diese beiden Aspekte, wobei auch hier die Zufriedenheit auf Seiten der Geschädigten und ihrer...mehr

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AGS 7/2017, Editorial

Mit Stand März 2017 ist der Streitwertkatalog für die Sozialgerichtsbarkeit überarbeitet worden. Über die Änderungen berichtet Willersinn auf den S. 313. Im Aufsatzteil berichtet Hagen Schneider über die aktuelle Entwicklung der Gerichtsgebühren in Zivilsachen (S. 313 ff.). Das OLG Dresden (S. 320) hatte sich mit der Vergütung für die ausschließliche Vertretung im Adhäsionsver...mehr

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zfs 7/2017, Mediation in de... / C. Fazit und Ausblick

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AGS 7/2017, Anrechnung der ... / 2 Aus den Gründen

Über die Beschwerde entscheidet nach der Übertragung durch den Einzelrichter der Senat in voller Besetzung. Die zulässige Beschwerde ist nicht begründet. Zu Recht hat das FamG die Hälfte der im Rahmen der Beratungshilfe verdienten Geschäftsgebühr (Nr. 2503 VV) auf die verdienten Gebühren, die sich nach § 49 RVG berechnen, angerechnet. Gem. Nr. 2503 Abs. 2 VV ist die Geschäftsg...mehr

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zfs 7/2017, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: 68. Fachanwaltslehrgang Verkehrsrecht Ort: Stuttgart/ Holiday Inn Hotel Datum: 14.9.2017 – 16.12.2017 Gebühr: 1.865 EUR Mitglieder AG Verkehrsrecht/Rechtsanwälte bis 3 Jahre nach Zulassung/Asessoren bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare // 1.985 EUR Mitglieder Anwaltverein // 2.185 EUR Nichtmitglieder // 220 EUR alle Klausuren // keine USt. Thema:...mehr

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AGS 7/2017, Erstattungsfähi... / 2 Aus den Gründen

Die gem. § 197 Abs. 2 SGG statthafte und zulässige Erinnerung ist begründet. Den Erinnerungsführerinnen steht eine Dokumentenpauschale gem. Nr. 7000 Nr. 1a VV (a.F.) i.H.v.198,79 EUR zu. Nach Nr. 7000 Nr. 1a VV (hier: in der bis zum 31.7.2013 geltenden Fassung; § 60 Abs. 1 S. 1 RVG) kann für Ablichtungen aus Behördenakten die Dokumentenpauschale von 0,50 EUR je Seite für die e...mehr

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zfs 7/2017, Mitwirkung des ... / 2 Aus den Gründen:

[5] "… II. Die nach § 574 Abs. 1 Nr. 2 ZPO statthafte und auch sonst zulässige Rechtsbeschwerde bleibt in der Sache ohne Erfolg. Das LG hat zu Recht angenommen, dass im Streitfall eine 1,2-fache Terminsgebühr nach § 2 Abs. 2 RVG, Teil 3 Vorbemerkung 3 Abs. 3 S.3 Nr. 2 in Verbindung mit Nr. 3104 VV RVG nicht angefallen ist." [6] 1. Das LG hat zur Begründung seiner Entscheidung...mehr

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zfs 7/2017, Mitwirkung des ... / Sachverhalt

Die Kl. hatte mit ihrer den Bekl. am 9.3.2016 zugestellten Klage vor dem AG Brühl die Räumung und Herausgabe einer Mietwohnung sowie die Zahlung rückständiger Miete verlangt. Am 16.3.2016 kam es zu einem Telefongespräch zwischen dem Bekl. zu 2 und einem Mitarbeiter der von der Kl. beauftragten Hausverwaltung. Darin wurde dem Bekl. mitgeteilt, für den Fall des vollständigen A...mehr

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AGkompakt 7/2017, "Streitwe... / VI. Anwaltsvergütung

0,3-Gebühren nach Nrn. 3309, 3310 VV Da es sich um eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung handelt, richtet sich die Vergütung des Anwalts nach Teil 3 Abschnitt 3 VV, nach den Nrn. 3309, 3310 VV. Dass das Verfahren vor dem Prozessgericht stattfindet, ist insoweit unerheblich und rechtfertigt nicht die Gebühren der Nrn. 3100 ff. VV. Jedes Ordnungsgeldverfahren ist eigene Gebühren...mehr

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AGS 7/2017, Streitwertaddit... / 2 Aus den Gründen

Die Festsetzung des Berufungsstreitwerts beruht auf §§ 63 Abs. 2 S. 1, 39 Abs. 1, 40, 43 Abs. 1, 47, 48 Abs. 1 S. 1 GKG, § 3 ZPO. Der Berufungsstreitwert setzt sich gem. §§ 39 Abs. 1, 47 GKG zusammen aus dem Wert der in der Berufungsbegründung gestellten Anträge zu 1 bis 3 (Schadensersatz wegen nicht fristgerechter Einreichung von Jahresabschlüssen, Herausgabe von Unterlagen)...mehr