Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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ZAP 24/2015, Gebührentipps ... / b) Zwangsvollstreckung

Ob die dem Rechtsanwalt für die Tätigkeit im Rahmen der Zwangsvollstreckung angefallene Vergütung gegen den eigenen Auftraggeber gem. § 11 RVG festgesetzt werden kann, ist problematisch. Nach der ausdrücklichen Regelung in § 11 Abs. 1 S. 1 RVG, die insoweit von der Vorgängervorschrift des § 19 Abs. 1 BRAGO abweicht, muss die gesetzliche Vergütung des Rechtsanwalts zu den Kost...mehr

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ZAP 1/2016, Anwaltsmagazin / Fortbildungspflicht wird konkret

Eigentlich gibt es sie schon: Die Fortbildungspflicht für alle Rechtsanwälte ist in § 43a Abs. 6 BRAO festgeschrieben. Die Vorschrift lautet: "Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, sich fortzubilden." Das "Wie" dieser Fortbildung sowie auch die Konsequenzen im Falle der Nichtbefolgung lässt die Norm allerdings offen. An einer näheren Ausgestaltung der Fortbildungspflicht sahen s...mehr

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ZAP 11/2015, Justizspiegel / Die unerklärliche Leichtigkeit des Ablehnens von Terminsverlegungsanträgen

Frei nach Milan Kundera "Die unerträgliche Leichtigkeit des Seins" darf abschließend vielleicht noch über die skurrile Behandlung von Terminsverlegungsanträgen von Anwälten berichtet werden. So gibt es im OLG-Bezirk Düsseldorf ein Gericht, bei dem es üblich ist, von Verteidigern zur Glaubhaftmachung von Terminsverlegungsanträgen die Vorlage von – wenn auch anonymisierten – La...mehr

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ZAP 24/2016, Aktuelle Entwi... / 5. Weitere Pflichten des Prozessanwalts

Ein durch plötzlich auftretende Krankheit an der Wahrnehmung des Einspruchstermins gehinderter Prozessbevollmächtigter ist – soweit er hierzu in der Lage ist – gegenüber dem Gericht verpflichtet, seine Verhandlungsunfähigkeit telefonisch oder per Fax mitzuteilen. Den Prozessbevollmächtigten trifft insoweit die Pflicht, eine Vertagung des Verhandlungstermins durch das (Berufu...mehr

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ZAP 11/2017, Reisekosten – ... / 5. Zu Unrecht erfolgte uneingeschränkte Beiordnung

Ist der Anwalt (zu Unrecht) uneingeschränkt beigeordnet worden, so ist dies für die Festsetzung bindend. Rechtsprechungshinweise: KG (AGS 2010, 612 = JurBüro 2011, 94 = MDR 2011, 327 = Rpfleger 2011, 217 = FamRZ 2011, 835 = NJW-Spezial 2010, 764 = RVGreport 2011, 118), OLG Düsseldorf (AGS 2014, 196 = NJW-Spezial 2014, 253). Der Urkundsbeamte hat keine Kompetenz, die fehlerhafte...mehr

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ZAP 15/2016, Anwaltsmagazin / 1 Anwaltsvertreter weisen Kritik de Maizières zurück

In einem gemeinsamen Schreiben nebst einer entsprechenden Presseerklärung haben sich Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und Deutscher Anwaltverein (DAV) Anfang Juli entschieden gegen eine Äußerung des Bundesinnenministers Dr. Thomas de Maizière gewandt. Der Minister hatte in seiner Rede zur Aktuellen Stunde im Deutschen Bundestag am 23. Juni Teilen der Anwaltschaft vorgeworfen...mehr

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ZAP 12/2016, Aber bitte mit Augenmaß!

Wer derzeit die berufspolitische Diskussion innerhalb der Anwaltschaft verfolgt, wird den Eindruck gewinnen, dass ein Thema zunehmend an Raum gewinnt, dem bis dato eher ein "Dornröschenschlaf" beschert war. Es betrifft die allgemeine Fortbildungspflicht nach § 43a Abs. 6 BRAO, die sicherstellen soll, dass ein Rechtsanwalt sein juristisches Wissen auch nach seinem zweiten Sta...mehr

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ZAP 11/2017, Grußwort zum 68. Deutschen Anwaltstag in Essen

„Innovation und Legal Tech“ ist das Motto des diesjährigen, vom 24. bis zum 26. Mai 2017 in Essen stattfindenden Deutschen Anwaltstages. Ein Thema, das alle Lebensbereiche betrifft und deshalb jede Berufsgruppe angeht – auch die Anwaltschaft. Was früher die Dampfmaschine war, ist heute das Internet. Es verändert Märkte, Arbeitsweisen, politische Prozesse und Sozialverhalten....mehr

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ZAP 7/2016, Gebührentipps f... / 3. Abrechnung bei mehrfacher Gebührenanrechnung

Die Existenz mehrerer Anrechnungsvorschriften im RVG zieht es nach sich, dass im Laufe des Mandats mehrere Anrechnungsvorschriften nacheinander eingreifen können. Beispiel 2: Der Rechtsanwalt verdient im Rahmen eines vorgerichtlichen Vertretungsmandats zunächst die Geschäftsgebühr, betreibt dann das selbstständige Beweisverfahren und vertritt den Mandanten in dem sich hieran ...mehr

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ZAP 24/2015, Gebührentipps ... / 6. Kostenerstattung

Gemäß § 11 Abs. 2 S. 6 RVG findet – mit Ausnahme der Zustellungsauslagen – eine Kostenerstattung nicht statt. Dies gilt auch in Verfahren über Beschwerden. Diese Regelung, die gegenüber den allgemeinen Vorschriften über die Auferlegung von Kosten wie etwa §§ 91 ff., 97 Abs. 1, 2 ZPO, vorrangig ist, wird in der Praxis vielfach nicht beachtet (s. den Fall des LAG Rheinland-Pfa...mehr

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ZAP 24/2015, Gebührentipps ... / I. Vergütungsfestsetzung gegen den eigenen Auftraggeber, § 11 RVG

Die Festsetzung der Vergütung gegen den eigenen Auftraggeber durch den Rechtspfleger oder Urkundsbeamten der Geschäftsstelle ist für den Rechtsanwalt ein schnelles und einfaches Verfahren, um den Vergütungsanspruch gegen den eigenen Auftraggeber der Höhe nach feststellen und in einem Vollstreckungstitel, nämlich dem Vergütungsfestsetzungsbeschluss, titulieren zu lassen. Erst...mehr

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ZAP 7/2016, Gebührentipps f... / I. Gebührenanrechnung

Das RVG sieht in verschiedenen Fallgestaltungen die Anrechnung einer Gebühr auf die andere vor. Diese Vorschriften finden sich entweder in den Vorbemerkungen oder aber auch bei dem betreffenden Gebührentatbestand im VV RVG. Beispielhaft sei hier auf Vorbem. 3 Abs. 4 S. 1 VV RVG verwiesen, die die Anrechnung einer Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Ver...mehr

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ZAP 13/2017, Gebührentipps ... / b) Kein Antrag erforderlich

Nach der ganz überwiegenden Gegenauffassung fällt die 0,5 Terminsgebühr nach Absatz 1 Nr. 2 der Anm. zu Nr. 3105 VV RVG auch dann an, wenn das Versäumnisurteil nach § 331 Abs. 3 ZPO ohne den erforderlichen Antrag ergeht (KG RVGreport 2008, 307 [Hansens] = AGS 2008, 541; OLG München RVGreport 2007, 425 [Hansens] = JurBüro 2007, 589; OLG Jena RVGreport 2006, 187 = AGS 2006, 22...mehr

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ZAP 15/2016, Gebührentipps ... / I. Vergütungsfestsetzung gegen den eigenen Auftraggeber, § 11 RVG

Das in § 11 RVG geregelte Vergütungsfestsetzungsverfahren ist ein im Regelfall schnelles und einfaches Verfahren, in dem der Rechtsanwalt seinen Vergütungsanspruch gegen den eigenen Auftraggeber der Höhe nach feststellen und in einem Vollstreckungstitel titulieren lassen kann (zu den Grundzüge dieses Verfahrens s. Hansens ZAP F. 24, S. 1453). In der Praxis treten aber immer ...mehr

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ZAP 13/2017, Gebührentipps ... / bb) Regressgefahr ist eher höher

Wenn in dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Zahlung eines Vorschusskostenbetrags entgegen § 49 Abs. 1 FamFG regelmäßig nicht auch das dringende Bedürfnis für ein sofortiges Tätigwerden des Gerichts dargelegt werden muss (s. § 246 Abs. 1 FamFG), unterscheidet sich der Arbeitsaufwand des Verfahrensbevollmächtigten im einstweiligen Anordnungsverfahren einers...mehr

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ZAP 7/2017, Gebührentipps f... / 2. Glaubhaftmachung des Gebührenanfalls im Kostenfestsetzungsverfahren

Im Kostenfestsetzungsverfahren hat die erstattungsberechtigte Partei den Anfall der geltend gemachten Kosten darzulegen und im Streitfall glaubhaft zu machen (§ 104 Abs. 2 S. 1 ZPO). Das setzt voraus, dass die erstattungsberechtigte Partei den Anfall der Kosten erst einmal darlegt. Geht es um anwaltliche Gebühren, deren Anfall sich ohne Weiteres aus den Gerichtsakten ergibt,...mehr

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ZAP 15/2016, Gebührentipps ... / a) Vortrag tatsächlicher Umstände

Jedenfalls ist allgemein anerkannt, dass der Antragsgegner, der außergebührenrechtliche Einwendungen oder Einreden erhebt, lediglich vortragen muss, aus welchen konkreten Umständen er diese herleitet. Er hat somit die tatsächlichen, auf die Besonderheiten des konkreten Falls bezogenen Umstände vorzutragen. Seine Einwendungen müssen folglich zumindest im Ansatz erkennen lasse...mehr

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ZAP 13/2017, Gebührentipps ... / 3. Gebührentipp

Dem Beschluss des BGH ist die allgemeine Aussage zu entnehmen, dass im Ausnahmefall aufgrund des Veranlassungsprinzips auch dem vollmachtlosen Vertreter, und damit auch einem als Prozessbevollmächtigter auftretenden Rechtsanwalt, die Kosten des Rechtsstreits persönlich auferlegt werden können. Dieser hat dann die Gerichtskosten nach § 29 Nr. 1 GKG zu tragen und die dem Gegne...mehr

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ZAP 13/2017, Gebührentipps ... / d) Ablehnung der Argumente der Gegenmeinung

Demgegenüber greifen nach den weiteren Ausführungen des BGH die Argumente der Gegenauffassung nicht. Soweit diese darauf abstelle, Nr. 3105 VV RVG verlange auch im Falle der Wahrnehmung eines Termins für den Anfall der 0,5 Terminsgebühr, dass ein Prozessantrag gestellt wird, berücksichtigt dies nach den weiteren Ausführungen des BGH nicht, dass sich aus der Vorschrift von Ab...mehr

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ZAP 24/2015, Gebührentipps ... / 3. Zuständiges Gericht

Gemäß § 11 Abs. 1 S. 1 RVG ist die Vergütung von dem Gericht des ersten Rechtszuges (Rechtspfleger oder Urkundsbeamten der Geschäftsstelle) festzusetzen. Welches Gericht dasjenige des ersten Rechtszuges ist, ergibt sich im Allgemeinen erst durch die Klageerhebung bzw. den Antrag auf einstweiligen gerichtlichen Rechtsschutz, mithin aus dem anhängig gemachten Verfahren der Hau...mehr

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ZAP 21/2016, Die begründungslose Entscheidung

Die Nichtbegründung von Entscheidungen der obersten Gerichtshöfe des Bundes stellt eine seit langem bekannte und verfassungsrechtlich gebilligte Praxis dar (vgl. BVerfGE 50, 287, 290). Besonders bedeutsam wird das Problem bei der Nichtbegründung bzw. Pauschalbegründung der Zurückweisung von Nichtzulassungsbeschwerden (§ 544 Abs. 2 S. 2 ZPO) oder der Verwerfung der Revision i...mehr

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ZAP 12/2017, Anwaltsmagazin / 5 Unterstützung für türkische Exil-Juristen

Nach dem Verfassungsreferendum in der Türkei, das die Machtfülle des türkischen Präsidenten gegenüber den anderen Verfassungsorganen noch weiter gestärkt hat, haben der Deutsche Richterbund (DRB) und der Deutsche Anwaltverein (DAV) eine Internetplattform für Exil-Juristen aus der Türkei gestartet. Die türkischsprachige Internetseite bietet Richtern, Staatsanwälten und Anwält...mehr

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ZAP 4/2016, Rechtsanwaltshaftung: Unzureichende Sachverhalts- und Rechtsdarstellung vor Gericht

(BGH, Urt. v. 10.12.2015 – IX ZR 272/14) • Ein Rechtsanwalt hat in einem Klageverfahren die zugunsten seines Mandanten sprechenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte so umfassend wie möglich darzustellen, damit sie das Gericht bei seiner Entscheidung berücksichtigen kann. Wird eine Klage auf mehrere selbstständige Vertragsverletzungen (hier: fehlerhafter Transport ...mehr

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ZAP 7/2015, Anwaltliches Berufsrecht: Unzulässigkeit von Schockwerbung

(BVerfG, Beschl. v. 5.3.2015 – 1 BvR 3362/14) • Mit der Stellung des Rechtsanwalts ist im Interesse des rechtsuchenden Bürgers eine Werbung nicht vereinbar, die ein reklamehaftes Anpreisen in den Vordergrund stellt, mit der eigentlichen Leistung des Anwalts nichts mehr zu tun hat und sich nicht mit dem unabdingbaren Vertrauensverhältnis im Rahmen eines Mandats vereinbaren lä...mehr

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ZAP 8/2017, Anwaltsmagazin / 3 Unterschiedliches Echo auf "Kleine BRAO-Reform"

Am 23. März hat nun auch der Bundestag in zweiter und dritter Lesung das Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe, die sog. Kleine BRAO-Reform, verabschiedet. Wie vom Rechtsausschuss empfohlen, kommt es in einer gegenüber dem vom Bundesjustizministerium vorgelegten Entwurf etwas veränd...mehr

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ZAP 19/2015, Änderungen im ... / Pflicht zur Herausgabe von Handakten

Hinsichtlich der Frage, ob den Rechtsanwalt neben der zivilrechtlichen auch eine berufsrechtliche Pflicht zur Herausgabe von Handakten trifft, hat sich jetzt der Anwaltsgerichtshof (AGH) NRW auf die Seite der Befürworter geschlagen. In einer Angelegenheit, in der ein Kollege nach Abgabe und abschließender Abrechnung des Mandats die zugehörigen Handakten nicht an den übernehm...mehr

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ZAP 13/2017, 68. Deutscher Anwaltstag 2017 – Legal Tech und Innovationen

Das Ruhrgebiet wird immer mehr zum Tagungsort für Juristen. Nach dem 71. Deutschen Juristentag im September 2016 fand nunmehr auch der 68. Deutsche Anwaltstag 2017 in Essen statt. Das Thema diesmal: "Innovationen und Legal Tech". Rund 1.700 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte nutzten das Fortbildungsangebot des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und nutzten die Pausen, sich auf de...mehr

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ZAP 24/2015, Gebührentipps ... / 1. Persönlicher Anwendungsbereich

Gemäß § 11 Abs. 1 S. 1 RVG wird die gesetzliche Vergütung unter den näher beschriebenen Voraussetzungen auf Antrag des Rechtsanwalts oder des Auftraggebers durch das Gericht des ersten Rechtszuges festgesetzt. Der Vergütungsfestsetzungsantrag des Auftraggebers ist nach meinen Erfahrungen aus der Praxis eher ein Exot. Ich selbst habe nur zwei Vergütungsfestsetzungsverfahren b...mehr

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ZAP 4/2017, Die fiktive Ter... / a) Überblick

Mit Satz 2 der Anm. zu Nr. 3106 VV RVG ist die Höhe der Terminsgebühr für alle Fälle der Anm. S. 1 zu Nr. 3106 VV RVG festgeschrieben. Die Höhe der fiktiven Terminsgebühr beläuft sich erstinstanzlich immer auf 90 % der im konkreten Fall bestimmten Verfahrensgebühr. Der Grund für diese Anbindung an die konkrete Höhe der Verfahrensgebühr liegt darin, dass die Terminsgebühr kaum...mehr

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ZAP 4/2017, Die fiktive Ter... / III. Berufung

Auch im Berufungsverfahren ist eine fiktive Terminsgebühr möglich (Anm. S. 1 zu Nr. 3205 VV RVG). Hier findet sich allerdings keine eigenständige Regelung. Vielmehr wird auf Anm. S. 1 Nr. 1 u. 3 zu Nr. 3106 VV RVG verwiesen. Da auch im Berufungsverfahren eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist (§§ 153 Abs. 1, 124 Abs. 1 SGG), kann die Terminsgebühr unter sämtlichen Vari...mehr

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ZAP 21/2016, Fehlerquellen ... / c) Unterlassene Einsicht ins Grundbuch

Werden im Rahmen eines Prozessvergleichs Erklärungen abgegeben, die sich auf Grundstücke oder im Grundbuch eingetragene Rechte beziehen, ist es sehr gefährlich, einen Vergleich zu protokollieren, ohne dass ein aktueller Grundbuchauszug vorliegt. Da kann die Bezeichnung des Grundstücks mehrdeutig sein, weil Flurnummer und Grundbuchstelle unbekannt sind; es können Belastungen ...mehr

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ZAP 11/2017, Digitale Manda... / a) Inhalt, Grenzen und Anwendbarkeit des Gebots

Werbung ist Anwälten nach § 43b BRAO nur erlaubt, "wenn sie über die berufliche Tätigkeit in Form und Inhalt sachlich unterrichtet und nicht auf die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall gerichtet ist". Werbung ist dabei jedes eigene oder fremde zurechenbare Verhalten, das bei verständiger Würdigung als direkte oder indirekte Anregung oder Aufforderung zur Vertragsanbahnung...mehr

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ZAP 18/2016, Das besondere ... / e) Überprüfungspflicht des Posteingangs

Frage: Was bedeutet die passive Nutzungspflicht für die Überprüfungspflicht des Posteingangs des beA? Aus oben Gesagtem ergibt sich, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt Anwälte eine passive Nutzungspflicht bezogen auf ihr eigenes beA haben. Das bedeutet, dass sie das beA regelmäßig auf Posteingänge hin überprüfen müssen. Für im üblichen Umfang tätige Anwälte ist m.E. eine Überp...mehr

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ZAP 2/2016, Anwaltshaftung: Schutzwirkung des Anwaltsvertrags

(BGH, Urt. v. 21.7.2016 – IX ZR 252/15) • Ist Gegenstand des mit einem Anwalt geschlossenen Beratungsvertrags die Beratung für Entscheidungen des Mandanten, hat der Anwaltsvertrag im allgemeinen keine Schutzwirkungen zugunsten des (gesetzlichen) Vertreters des Mandanten für Vermögenseinbußen des Vertreters, die darauf zurückzuführen sind, dass dem Vertreter im Zusammenhang m...mehr

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ZAP 21/2016, Fehlerquellen ... / 24. Kurzzeit-Mandanten

Manchmal schließen Anwälte Prozessvergleiche für Mandanten, ohne sie näher zu kennen und vorher beraten zu haben. Beispiel: Im Scheidungstermin ist der Antragsteller A anwaltlich vertreten, die Antragsgegnerin Frau F ohne Anwalt. Der Antragsteller schlägt vor, dass die Frau auf Unterhalt verzichtet, die F ist einverstanden. Da sie anwaltlich nicht vertreten ist, aber Anwaltsz...mehr

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ZAP 4/2017, Die fiktive Ter... / c) Mehrere Auftraggeber

Vertritt der Anwalt mehrere Auftraggeber, so erhöht sich die Verfahrensgebühr nach Nr. 1008 VV RVG um 30 % je weiteren Auftraggeber. Diese Erhöhung gilt für die abgeleitete fiktive Terminsgebühr jedoch nicht. Das kann auch schon deshalb nicht sein, weil dann bei Ansatz des Höchstbetrags bei der Verfahrensgebühr die Höchstgrenze der Terminsgebühr überschritten wäre. Die erhöh...mehr

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ZAP 11/2017, Digitale Manda... / cc) Plattform als alternativer Marketingkanal

Weiter könnte ein struktureller Vergleich zu den herkömmlichen Werbemedien gegen eine Vermittlung i.S.v. § 49b Abs. 3 S. 1 BRAO sprechen. Herkömmliche Werbemedien (Print, TV, Außenwerbung, Bannerwerbung) geben einen fremden Werbeinhalt ohne eigene inhaltliche Bewertung wieder, der Werbeinhalt erzielt somit "aus sich heraus" Wirkung. Der Werbeanbieter wird für den Werbenden ni...mehr

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ZAP 4/2017, Die fiktive Ter... / VI. Revision

Im Revisionsverfahren ist eine fiktive Terminsgebühr ebenfalls möglich (Anm. zu Nr. 3213 VV RVG), da auch hier eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist (§§ 165 S. 1, 124 Abs. 1 SGG). Die Terminsgebühr kann dabei unter sämtlichen Varianten der Anm. S. 1 zu Nr. 3106 VV RVG entstehen, ausgenommen wiederum nach Anm. Nr. 2 zu Nr. 3106 VV RVG, da auch im Revisionsverfahren ei...mehr

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ZAP 8/2015, Sorgerecht / I. Einleitung

Streitige Sorge- und Umgangsrechtsverfahren gehören zu den speziellen Herausforderungen für den familienrechtlich tätigen Anwalt. Hinweis: Mit der männlichen Formulierung ist immer auch die Anwältin gemeint. Der Verfasser hat davon Abstand genommen, durch gleichstellungsgerechte Formulierungen wie "der familienrechtlich tätige Anwalt und die familienrechtlich tätige Anwältin"...mehr

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ZAP 2/2016, Beitrag zu eige... / Zusammenfassung

Leitsatz des Gerichts: Die eigene Berufshaftpflichtversicherung einer Rechtsanwalts-GbR führt nicht zu Lohn bei den angestellten Anwälten (auch soweit sie "Scheinsozien" sind). Leitsatz des Bearbeiters: BFH, Urt. v. 10.3.2016 – VI R 58/14, ...mehr

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ZAP 24/2016, Aktuelle Entwi... / 4. Belehrungspflicht über Rechtsmittelaussichten

Auch ohne Auftrag trifft den Anwalt eine Belehrungspflicht über die Aussichten eines Rechtsmittels jedenfalls dann, wenn eine ohne Weiteres erkennbare Abweichung zur höchstrichterlichen Rechtsprechung vorliegt. Gleiches gilt in den Fällen, in denen der Fehler des Urteils darauf beruht, dass der Rechtsanwalt nicht sachgerecht gearbeitet, das unrichtige Urteil mithin mitversch...mehr

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ZAP 19/2015, Insolvenzabsic... / b) Direktanspruch des Reisenden gegen den Versicherer

Reiseveranstalter müssen dem Reisenden einen unmittelbaren Anspruch gegen den Sicherungsgeber verschaffen (§ 651k Abs. 3 BGB). Einen Direktanspruch gegen den Versicherer sieht das deutsche Recht allerdings nur in Ausnahmefällen vor. Regelmäßig steht dem Anspruchsberechtigten gerade kein unmittelbarer Anspruch gegenüber dem Versicherer zu (Johannsen r+s 1997, 309 f.). Der Gese...mehr

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ZAP 18/2016, Das besondere ... / c) Empfangsbereitschaft des beA

Frage: Wird das beA ohne Zutun des Anwalts empfangsbereit sein? In § 21 der RAVPV-E ist ein Vorschlag für die Regelung der Empfangsbereitschaft des beA von in das Gesamtverzeichnis einzutragenden Rechtsanwälten enthalten: "(...) Die Bundesrechtsanwaltskammer richtet unverzüglich nach der Eintragung einer Person in das Gesamtverzeichnis für diese ein besonderes elektronisches ...mehr

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ZAP 7/2016, Gebührentipps f... / 2. Ausnahmen

Aus verfahrensökonomischen Gründen kann es allerdings angezeigt sein, den Erstattungspflichtigen nicht auf die – einen ungleich höheren Aufwand erfordernde – Vollstreckungsgegenklage zu verweisen, wenn es um materiell-rechtliche Einwendungen geht, die keine Tatsachenaufklärung erfordern und sich mit den im Kostenfestsetzungsverfahren zur Verfügung stehenden Mitteln ohne weit...mehr

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ZAP 7/2017, Gebührentipps f... / c) Beginn des Termins

Voraussetzung für die Wahrnehmung eines Termins und damit auch für den Anfall der Terminsgebühr ist somit, dass der Termin bereits begonnen hat und nicht schon beendet gewesen war, als der Rechtsanwalt erschienen. Für den Fall eines Beweisaufnahmetermins des Gerichts ist anerkannt, dass der Termin mit Eröffnung der Beweisaufnahme beginnt. Demgegenüber ist die Frage nicht gek...mehr

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ZAP 15/2016, Gebührentipps ... / b) Ausnahmsweise nicht zu berücksichtigende Einwendungen

Ausnahmsweise bleiben außergebührenrechtliche Einwendungen dann unberücksichtigt und führen deshalb nicht zur Ablehnung der Vergütungsfestsetzung, wenn diese Einwände nach dem Rechtsgedanken des Rechtsmissbrauchs "offensichtlich aus der Luft gegriffen sind", sie offensichtlich haltlos sind und insbesondere ohne jeden konkreten tatsächlichen Anhaltspunkt vorgebracht werden (v...mehr

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ZAP 13/2017, Gebührentipps ... / 2. Kosten nach Klagerücknahme

Von dem Grundsatz, wonach nach einer Klagerücknahme der Kläger gem. § 269 Abs. 3 S. 2 ZPO verpflichtet ist, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, ist nach Auffassung des BGH dann eine Ausnahme zu machen, wenn die unterlegene Partei keinen Anlass für den Prozess gegeben hat. In diesem Fall seien die Kosten demjenigen Verfahrensbeteiligten aufzuerlegen seien, der sie verursa...mehr

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ZAP 7/2017, Gebührentipps f... / 3. Notwendigkeit der Terminsgebühr

Der Antragsteller hatte im Fall des OLG Zweibrücken geltend gemacht, die Tätigkeit des Antragsgegnervertreters sei nicht von Nutzen gewesen. Dem hat das OLG Zweibrücken entgegengehalten, angesichts des berechtigten Interesses der Antragsgegnerin an einer ordnungsgemäßen Anwesenheits- und Identitätsfeststellung bestünden an der Notwendigkeit der Teilnahme des Rechtsanwalts F ...mehr

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ZAP 15/2016, Gebührentipps ... / 3. Rechtsbehelfe im Vergütungsfestsetzungsverfahren

Gemäß § 11 Abs. 2 S. 3 RVG gelten die Vorschriften der jeweiligen Verfahrensordnung über das Kostenfestsetzungsverfahren mit Ausnahme des § 104 Abs. 2 S. 3 ZPO (Vorsteuerabzugsberechtigung) und die Vorschriften der ZPO über die Zwangsvollstreckung aus Kostenfestsetzungsbeschlüssen entsprechend. Dies hat zur Folge, dass sich auch die Rechtsbehelfe nach den Vorschriften der je...mehr

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ZAP 7/2017, Gebührentipps f... / g) Exkurs: Prozesskostenhilfe

Anders ist der Fall zu beurteilen, wenn eine Partei in der Lage der Klägerin die Bewilligung von PKH erstrebt hätte. In einem solchen Fall stellt die Möglichkeit der Partei, zur Durchführung des Arbeitsgerichtsprozesses kostenfreien Rechtsschutz durch eine Vereinigung in Anspruch zu nehmen, Vermögen i.S.v. § 115 Abs. 3 S. 1 ZPO dar (s. BAG RVGreport 2014, 123 [Hansens] zur I...mehr