Fachbeiträge & Kommentare zu Anwaltsgebühren

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ZAP 23/2023, Anwaltsmagazin / 11 Fälligkeit der Anwaltsgebühren bei ruhendem Verfahren

Auf eine – mit Blick auf die anwaltliche Vergütung – interessante Gerichtsentscheidung hat die Bundesrechtsanwaltskammer hingewiesen. Sie betrifft die Frage, wann die Anwaltsgebühren bei einem ruhenden Verfahren fällig werden. Nach Auffassung des LAG Berlin-Brandenburg soll bereits ein dreimonatiger Stillstand des Verfahrens genügen (Beschl. v. 26.10.2023 – 26 Ta (Kost) 6085...mehr

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ZAP 2/2019, Anwaltsgebühren: Erstattungsfähigkeit fiktiver Reisekosten bis zur Gerichtsbezirksgrenze

(BGH, Beschl. v. 4.12.2018 – VIII ZB 37/18) • Eine Partei, die einen außerhalb des Gerichtsbezirks ansässigen Rechtsanwalt beauftragt, ohne dass die in § 91 Abs. 2 S. 1 Hs. 2 ZPO vorausgesetzte Notwendigkeit bestanden hat, kann vom unterlegenen Prozessgegner – bis zur Grenze der tatsächlich angefallenen Kosten – diejenigen fiktiven Reisekosten erstattet verlangen, die angefa...mehr

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ZAP 4/2019, Anwaltsgebühren: Erforderlicher Inhalt der Kostenberechnung

(BGH, Beschl. v. 13.9.2018 – I ZB 16/18) • Der Antrag auf Erlass eines Kostenfestsetzungsbeschlusses muss den Gegenstand der geltend gemachten Kostenpositionen in hinreichend bestimmter Form bezeichnen. Erforderlich sind eine genaue Bezeichnung des zugrunde liegenden Rechtsstreits oder Vollstreckungstitels sowie die nachvollziehbare Angabe von Grund und Höhe der einzelnen Po...mehr

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ZAP 17/2017, Anwaltsgericht: Keine Anwaltsgebühren für die eigene Tätigkeit

(AGH NRW, Beschl. v. 7.4.2017 – 2 AGH 16/16) • Ein Rechtsanwalt, der sich in berufsrechtlichen Verfahren – hierzu gehört auch das Einspruchs- und Rügeverfahren – selbst vertritt, hat im Falle des Obsiegens keinen Anspruch auf Erstattung von Gebühren und Auslagen für die eigene Anwaltstätigkeit. Dem Rechtsanwalt sind zwar seine notwendigen Auslagen zu erstatten, Gebühren nach...mehr

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ZAP 1/2023, Sanierung des S... / 1. Anwaltsgebühren

Bei einer außergerichtlichen Vertretung des Schuldners oder eines oder mehrerer Gläubiger findet die Vorschrift des § 34 GVG Anwendung. Im Verfahren nach dem StaRUG entsteht pauschal eine 1,0 Verfahrensgebühr (Nr. 3317 VV RVG). Der Gegenstandswert für die anwaltliche Vergütung ist nach § 29a RVG unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Interesses, das der Auftraggeber im ...mehr

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ZAP 7/2018, Buchreport / 2.1 Andersch, Streitwerte und Anwaltsgebühren im Mietrecht, 3. Aufl. 2017, 296 S., Deutscher Anwaltverlag, 54 EUR

Rechtsanwälte neigen dazu, sich in das Gebührenrecht nicht zu intensiv einzuarbeiten. Das vorliegende Werk gestattet es jedem Kollegen, seine eigenen Ansprüche rasch und gleichwohl sorgfältig festzustellen, zu überprüfen und durchzusetzen. Besonders wertvoll ist die umfangreiche Darstellung zur Gegenstandswertbestimmung mit zahlreichen Beispielen. Auch für den Anfänger leich...mehr

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ZAP 5/2019, Anwaltsmagazin / 1 Aussichten auf Anpassung der Anwaltsgebühren gestiegen

Bereits seit Längerem setzen sich die anwaltlichen Berufsorganisationen Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und Deutscher Anwaltverein (DAV) für eine Anhebung der Gebühren nach dem RVG ein. Im Frühjahr vergangenen Jahres erarbeiteten sie zusammen einen Forderungskatalog, in dem sie die Notwendigkeit einer Gebührenanpassung erläuterten und detaillierte Vorschläge machten (vgl. Z...mehr

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ZAP 21/2021, Buchreport / 11.1 Kostentafeln, 35. Aufl. 2021, Deutscher Anwaltverlag, 648 S., 44 EUR

Die vom Deutschen Anwaltverlag herausgegebenen Kostentafeln sind bereits in 35. Auflage erschienen. Die Neuauflage, die einen Rechtsstand vom 1.4.2021 hat, enthält zunächst einmal eine alphabetisch geordnete Schnellübersicht der Anwaltsgebühren und -auslagen, in der auf den jeweiligen einschlägigen Gesetzestext hingewiesen wird. Im Anschluss hieran ist der Gesetzestext des V...mehr

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ZAP 2/2021, Was bringt das ... / 1. Mietminderungsprozess

Die in § 41 GKG getroffenen Regelungen hinsichtlich des Streitwerts bei Miet-, Pacht- und ähnlichen Nutzungsverhältnissen begrenzen den Streitwert aus sozialpolitischen Erwägungen. Die Kosten für Streitigkeiten über Wohnraum sollen nämlich möglichst gering gehalten werden. Dies betrifft nicht nur die Gerichtsgebühren. Vielmehr wirkt sich die Streitwertregelung infolge der Be...mehr

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ZAP 4/2019, Gebührentipps f... / 1. Gesetzliche Regelung

Nach Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1 VV RVG entsteht die Terminsgebühr sowohl für die Wahrnehmung von gerichtlichen Terminen als auch für die Wahrnehmung außergerichtlicher Termine und Besprechungen, wenn nichts anderes bestimmt ist. Etwas anderes bestimmt ist in Absatz 1 Nr. 1 der Anm. zu Nr. 3104 VV RVG, wonach die – dort geregelte – 1,2 Terminsgebühr auch entsteht, wenn in einem Ve...mehr

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ZAP 19/2022, Anwaltsmagazin / 4 BRAK-Hauptversammlung befasst sich mit digitalen Herausforderungen

Die Probleme beim beA-Kartentausch, die Digitalisierung der Justiz sowie die weitere Anpassung der Anwaltsgebühren waren zentrale Themen auf der BRAK-Hauptversammlung im September in Stuttgart. Prominent auf der Tagesordnung der Präsidentinnen und Präsidenten der regionalen Anwaltskammern stand u.a. das aktuelle Thema beA-Kartentausch durch die Zertifizierungsstelle der Bunde...mehr

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ZAP 2/2021, Was bringt das ... / 2. Anhebung der Gebühren in sozialrechtlichen Angelegenheiten

In sozialrechtlichen Angelegenheiten werden die Anwaltsgebühren um zusätzliche 10 % neben der linearen Anhebung aller Gebühren angehoben. Damit wird allerdings lediglich der im RVG 2004 enthaltene Mangel teilweise behoben, wonach das Gebührenniveau in sozialrechtlichen Angelegenheiten schon mit Einführung des RVG zu niedrig und vielfach nicht kostendeckend war. Beispiel 1: De...mehr

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AGS 9/2017, Erstattungsfähi... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Berufung ist nicht begründet. I. Der Sachverhalt als solcher ist unstreitig. Wie im Tatbestand bereits dargelegt, kommt es auf die unterschiedlichen Angaben der Parteien in Bezug auf den Wiederbeschaffungswert und auf die Tatsache, dass vorgerichtlich auch Nutzungsausfall geltend gemacht wurde, nicht an, da auch bei Zugrundelegung der vom Beklagten angesetzten W...mehr

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ZAP 15/2024, Anwaltsmagazin / 1.1 BRAK kritisiert Länderjunktim zur Gebührenanpassung

Die Bundesrechtsanwaltskammmer hat kritisiert, dass die Bundesländer die vom BMJ geplante Anpassung der Anwaltsgebühren (vgl. dazu ZAP 2024, 659 f.) auch diesmal an eine parallele Erhöhung der Gerichtskosten geknüpft haben. In einem Beitrag in der aktuellen Ausgabe der BRAK-Mitteilungen (2/2024, 65) führt BRAK-Präsident Wessels aus, die Forderung der Länder, eine Steigerung ...mehr

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AGkompakt 8_9/2017, Anwalts... / 1. Verfahrensgebühr

Angefallen ist in dem Klageverfahren vor dem LG München zunächst einmal eine 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV aus 10.000,00 EUR. Verfahrensdifferenzgebühr aus Mehrwert Hinzu kommt für den Mehrwert des Vergleichs (8.000,00 EUR) eine 0,8-Verfahrensdifferenzgebühr nach Nr. 3101 Nr. 2 VV. Im Gegensatz zu den Gerichtsgebühren ist für die Anwaltsgebühren hier ein Mehrwert gegeb...mehr

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ZAP 2/2021, Was bringt das ... / 1. Lineare Anhebung aller Gebühren

Der Gesetzentwurf sieht vor, alle Gebührentypen des RVG, also Wert-, Fest- und Betragsrahmengebühren, linear um 10 % zu erhöhen. Ausgenommen hiervon ist lediglich die Beratungshilfegebühr nach Nr. 2500 VV RVG. Bei den Wertgebühren beträgt die Erhöhung in der untersten Wertstufe bis 500 EUR zwar nur etwa 9 %. Dafür liegt die geplante Anhebung der Gebühren in den anderen Werts...mehr

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ZAP 21/2021, Buchreport / 11.2 Patzelt, Schwarzwälder Gebührentabelle, 35. Aufl. 2021, Deutscher Anwaltverlag, 80 S., 21,90 EUR

In dem bereits in 35. Auflage erschienenen Standardwerk zur Gebührenabrechnung aus der Hand von RA Georg Patzelt sind alle Änderungen der Kostengesetze durch das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 (KostRÄG 2021) berücksichtigt. Dabei sind die einzelnen Gebührentabellen praxisgerecht gestaltet. Die Besonderheit bei den Schwarzwälder Gebührentabellen ist der Umstand, dass der Le...mehr

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AGS 8+9/2020, Erhöhung des ... / 1 Sachverhalt

Der Kindesvater hatte die Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge für das gemeinsame Kind beantragt. Das FamG hatte nach Einholung eines kinderpsychiatrischen Sachverständigengutachtens und Anhörung der Eltern sowie des Kindes in demselben Termin der Kindesmutter nach §§ 1666, 1666a BGB die elterliche Sorge für das Kind mit dem Teilbereich "Regelung des Umgangs" entzoge...mehr

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AGS 9/2017, Geschäftswert e... / 2 Anmerkung

Die sorgfältig begründete Entscheidung des OLG gibt Anlass, umfassender auszuholen: I. Gerichtsgebühr Im Verfahren über die Beschwerde gegen die Erteilung eines Erbscheins, bzw. deren Ablehnung sowie gegen die Einziehung oder Kraftloserklärung oder deren Ablehnung wird nach Nr. 12220 GNotKG-KostVerz. eine 1,0-Gebühr erhoben – höchstens jedoch 800,00 EUR. Endet das gesamte Verfa...mehr

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ZAP 18/2018, Mehrwertvergle... / III. Gerichtsgebühren

Die jeweilige Gebühr für das Verfahren im Allgemeinen richtet sich nur nach dem Wert der anhängigen Gegenstände. Diese Gebühr deckt auch einen Vergleich über die anhängigen Gegenstände mit ab. Soweit die Parteien bzw. Beteiligten einen Vergleich über nicht anhängige Gegenstände schließen, entsteht aus dem Mehrwert des Vergleichs zusätzlich eine 0,25 Gerichtsgebühr, und zwar i...mehr

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ZAP 3/2019, Rechtsstaat als Daueraufgabe – auch für die Anwaltschaft

Eine Daueraufgabe nannte Bundesjustizministerin Dr. Katarina Barley den im Koalitionsvertrag vorgesehenen "Pakt für den Rechtsstaat" in ihrer Rede anlässlich der Haushaltsberatungen des Deutschen Bundestags. Recht hat sie – denn das zentrale Ziel dieses Pakts, das Vertrauen der Bevölkerung in die Demokratie und den Rechtsstaat zu stärken, überhaupt zu schaffen oder wiederher...mehr

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ZAP 9/2019, Probleme der We... / 3. Festsetzung des Gegenstandswerts

Soweit für die Anwaltsgebühren eine gerichtliche Festsetzung des Gegenstandswert erforderlich ist, ist dieser Wert auf Antrag des Anwalts, des Auftraggebers oder einer erstattungspflichtigen Partei im gesonderten Verfahren nach § 33 RVG festzusetzen. Die Bewertung folgt dann aber nicht nach den Vorschriften des GKG, ggf. in Verbindung mit denen der ZPO (§ 48 Abs. 1 S. GKG). W...mehr

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ZAP 3/2018, Kosten in Erbsc... / 1. Erstinstanzliches Verfahren

a) Überblick Im erstinstanzlichen Verfahren richten sich die Gebühren des Anwalts nach Teil 3 Abschnitt 1, Nr. 3100 ff. VV RVG. b) Verfahrensgebühr Der Anwalt erhält grundsätzlich eine 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RVG. Beispiel 5: Volle Verfahrensgebühr Der Anwalt beantragt mit ausführlicher Begründung für seinen Mandanten die Erteilung eines Erbscheins, der den Mandant...mehr

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ZAP 1/2022, Gebührenstreitw... / IV. Gestaffelte Wertfestsetzungen

Gerichte neigen – insb. in Mietsachen dazu – Streitwerte nach Zeitabschnitten festzusetzen. Das ist jedoch einerseits unzulässig, weil Gerichts- und Anwaltsgebühren nicht nach Zeitabschnitten erhoben werden (OLG Bremen NZFam 2022, 180 = MietRB 2022, 79; OLG Nürnberg NJW 2022, 951; OLG München MDR 2017, 243 = NJW-RR 2017, 700 = AGS 2017, 336; LG Mainz AGS 2018, 571 = NJW-Spez...mehr

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ZAP 3/2018, Kosten in Erbsc... / 3. Rechtsbeschwerdeverfahren

Im Rechtsbeschwerdeverfahren, das zwingend einen am BGH zugelassenen Rechtsanwalt vorsieht, erhält der Anwalt die Gebühren eines Revisionsverfahrens, also nach den Nr. 3206 ff. VV RVG (Vorbem. 3.2.2 Nr. 1a VV RVG). Soweit der vorinstanzliche Anwalt hier auf Seiten des Antragsgegners tätig wird, ohne einen BGH-Anwalt zu bestellen, verdient er eine 0,8-Verfahrensgebühr nach Nr...mehr

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ZAP 1/2024, Grundlegendes z... / 9. Die Honorarvereinbarung, § 49b Abs. 1 BRAO i.V.m. § 21 BORA

§ 49b Abs. 1 BRAO enthält ein generelles Verbot, geringere Gebühren und Auslagen zu vereinbaren oder zu fordern, als es das RVG vorsieht. Dieses Verbot wird durch § 21 BORA dahingehend konkretisiert, dass dieses Verbot auch im Verhältnis des Rechtsanwalts zu einem Dritten besteht, der die angefallenen Gebühren begleicht wie namentlich gegenüber einem Rechtsschutzversicherer....mehr

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ZAP 9/2019, Probleme der We... / 4. Praxistipp

Amtswegige Streitwertfestsetzungen in Verfahren, in denen entweder keine Gerichtsgebühren erhoben werden oder sich die zu erhebende(n) Gebühr(en) nicht nach dem Wert richten, sind unzulässig. Werden sie dennoch vorgenommen, sind sie gegenstandslos. Hiergegen sollte unbedingt Beschwerde oder Gegenvorstellung erhoben werden, um den Anschein einer nach § 32 Abs. 1 RVG bindenden...mehr

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ZAP 9/2019, Probleme der We... / 2. Streitwertfestsetzung ist unzulässig

Auch hier ist wieder § 63 Abs. 2 GKG zu beachten. Danach hat – wie bereits unter II. ausgeführt – ein Gericht den Streitwert festzusetzen, wenn Gerichtsgebühren anfallen und diese sich nach dem Wert richten. Daraus folgt, dass ein Gericht nur dann eine Kompetenz zur Streitwertfestsetzung hat, wenn Gerichtsgebühren anfallen und diese sich nach dem Streitwert berechnen. Im Umkehr...mehr

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Gebührenstreitwert: Höhe / 1 Leitsatz

Soll durch Beschluss die Gemeinschaftsordnung geändert werden, ist aber das Interesse der klagenden Partei nicht erkennbar, ist gem. § 23 Abs. 3 RVG der für Anwaltsgebühren maßgebliche Auffangwert von 5.000 EUR anzusetzen. Als Ausgangspunkt für den Streitwert beim Beschluss zum Einbau eines Kaminofens kann man den möglichen Schaden von 100.000 EUR ansetzen, multipliziert mit...mehr

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ZAP 9/2019, Probleme der We... / 4. Praxistipp

Wird bei einem Vergleich über anderweitig anhängige Gegenstände ein Vergleichsmehrwert festgesetzt, ist wiederum Beschwerde oder Gegenvorstellung zu erheben, da eine solche Wertfestsetzung nicht zulässig ist. Für die Anwaltsgebühren bedarf es in diesem Fall keiner gesonderten Wertfestsetzung, da die Festsetzungen in den jeweiligen Verfahren für den Anwalt wiederum zur Berechn...mehr

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ZAP 3/2018, Kosten in Erbsc... / 2. Beschwerde

a) Wertfestsetzung des Amtsgerichts Gegen die Wertfestsetzung des Amtsgerichts nach § 33 Abs. 1 RVG kann gem. § 33 Abs. 3 RVG Beschwerde zum OLG erhoben werden. Die Beschwerde setzt voraus, dass der Wert des Beschwerdegegenstands den Betrag von 200 EUR übersteigt (§ 33 Abs. 3 S. 1 RVG) oder die Beschwerde vom Amtsgericht zugelassen worden ist (§ 33 Abs. 3 S. 2 RVG). Die Besch...mehr

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ZAP 3/2018, Kosten in Erbsc... / 4. Kostenerstattung

Eine Kostenerstattung findet nicht statt, auch nicht im Beschwerdeverfahren (§ 33 Abs. 2 S. 6 RVG). Autor: Rechtsanwalt Norbert Schneider, Neunkirchen ZAP F. 24, S. 137–152mehr

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ZAP 3/2018, Kosten in Erbsc... / b) Wertfestsetzung des OLG oder BGH

Wertfestsetzungen des OLG oder des BGH im Verfahren nach § 33 RVG sind unanfechtbar.mehr

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ZAP 9/2019, Probleme der We... / 2. Keine Kompetenz der Kostenfestsetzungsorgane für Wertfragen

Der bloße Einwand, dass der Gegenstandswert der Terminsgebühr zu hoch angesetzt sei, wird dem Beklagten nichts helfen, da die Streitwertfestsetzung des Gerichts nach § 32 Abs. 1 RVG zunächst einmal bindend ist. Das Gericht darf im Kostenfestsetzungsverfahren nicht von dem festgesetzten Streitwert abweichen. Wertfragen sind vielmehr im Rahmen der jeweiligen Wertfestsetzungsve...mehr

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ZAP 3/2018, Kosten in Erbsc... / a) Überblick

Im erstinstanzlichen Verfahren richten sich die Gebühren des Anwalts nach Teil 3 Abschnitt 1, Nr. 3100 ff. VV RVG.mehr

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ZAP 4/2019, Gebührentipps f... / III. Schriftlicher Vergleich im sozialgerichtlichen Verfahren: Terminsgebühr

Einer der wesentlichen Streitpunkte bei den Anwaltsgebühren im Sozialgerichtsprozess ist die Frage, unter welchen Voraussetzungen dem Prozessbevollmächtigten eine Terminsgebühr für die Mitwirkung beim Abschluss eines schriftlichen Vergleichs anfällt. Nachfolgend sollen neuere Tendenzen in der Rechtsprechung zu dieser Problematik dargestellt werden. 1. Gesetzliche Regelung Nach...mehr

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ZAP 3/2018, Kosten in Erbsc... / 4. Aufhebung und Zurückverweisung

Wird die Entscheidung des Amtsgerichts vom OLG aufgehoben und die Sache an das Amtsgericht zurückverwiesen, entstehen die Gebühren erneut (§ 21 Abs. 1 RVG). Allerdings ist die Verfahrensgebühr vor Zurückverweisung auf die Verfahrensgebühr des Verfahrens nach Zurückverweisung anzurechnen (Vorbem. 3 Abs. 6 VV RVG).mehr

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ZAP 3/2018, Kosten in Erbsc... / 7. Wertberechnung

a) Bewertungsgrundsätze Der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit richtet sich nach § 23 Abs. 1 S. 1 RVG. Maßgebend ist zunächst der vom Gericht festgesetzte Geschäftswert. Hier ist allerdings zu beachten, dass dieser Geschäftswert für den beteiligten Anwalt gem. § 32 Abs. 1 RVG nur dann gilt, wenn sein Mandant auch am gesamten Verfahrensgegenstand beteiligt ist, also we...mehr

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ZAP 12/2019, Rechtsprechung... / 3. Anwaltliches Gebührenrecht bei Mehrwertvergleichen (PKH)

Kommt es in arbeitsgerichtlichen Verfahren zum Abschluss eines Vergleichs, schließen die Parteien im Interesse einer "Gesamtbereinigung" hierin häufig weitere – in diesem Verfahren nicht anhängige – Regelungsgegenstände ein. Über die Höhe der insofern anfallenden Rechtsanwaltsgebühren (ausführlich zu Anwaltsgebühren bei Mehrwertvergleichen s. N.Schneider, ZAP F. 24, S. 1.645...mehr

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ZAP 3/2018, Kosten in Erbsc... / 3. Kosten

Das Wertfestsetzungsverfahren ist gerichtsgebührenfrei (§ 33 Abs. 9 S. 1 RVG). Im Beschwerdeverfahren wird dagegen eine Festgebühr nach Nr. 19116 GNotKG-KostVerz. erhoben, wenn die Beschwerde verworfen oder zurückgewiesen wird (§ 1 Abs. 4 GNotKG).mehr

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ZAP 2/2023, Anwaltsmagazin / 2 Anwaltsvertretungen dringen erneut auf Gebührenanpassung

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und der Deutsche Anwaltverein (DAV) haben sich erneut für eine zeitnahe Erhöhung der anwaltlichen Vergütung stark gemacht. In einer gemeinsamen Stellungnahme bekräftigten sie Ende September ihre bereits wiederholt vorgetragene Forderung nach einer linearen Anpassung der Anwaltsgebühren, um eine Angleichung an die wirtschaftliche Entwicklu...mehr

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ZAP 6/2022, Gebührentipps f... / f) Einwendungen betreffend den Gegenstandswert

Es handelt sich ebenfalls um keinen zur Ablehnung der Vergütungsfestsetzung gem. § 11 Abs. 5 S. 1 RVG führenden Einwand des Auftraggebers, der Prozessbevollmächtigte habe bei der Berechnung seiner Anwaltsgebühren einen zu hohen Gegenstandswert zugrunde gelegt. In einem solchen Fall hat der Rechtspfleger/Urkundsbeamte der Geschäftsstelle im Vergütungsfestsetzungsverfahren kei...mehr

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AGS 8+9/2016, Beschwerde ge... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung ist zutreffend. Die vorläufige Wertfestsetzung ist auch für den Anwalt über § 32 Abs. 2 RVG nicht anfechtbar.[1] Dies ist auch zutreffend, weil durch eine vorläufige Wertfestsetzung für ihn keine Beschwer eintritt. Eine Abrechnung der Anwaltsgebühren ist zu diesem Zeitpunkt mangels Fälligkeit noch nicht möglich (s. §§ 8, 10 RVG). Hinsichtlich einer Vorschussan...mehr

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ZAP 1/2021, Berufsrechtsreport / I. Einleitung

Im Zentrum des immer zu Jahresbeginn erscheinenden Berufsrechtsreports steht grds. ein Überblick über die wichtigste Rechtsprechung im anwaltlichen Berufsrecht im gerade abgelaufenen Jahr (s.a. Grunewald NJW 2020, 3696 ff.). Die diesjährige Ausgabe des Berufsrechtsreports, die an die Ausführungen in ZAP 2020, 7 ff. anknüpft und den Stand vom 11.12.2020 hat, versteht sich dar...mehr

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ZAP 4/2019, Gebührentipps f... / b) Kein gerichtlicher Vergleich erforderlich

Nach der Gegenauffassung setzt der Anfall der Terminsgebühr nach Absatz 1 Nr. 1 der Anm. zu Nr. 3104 VV RVG und nach Satz 1 Nr. 1 der Anm. zu Nr. 3106 VV RVG nicht voraus, dass ein schriftlich angenommener Vergleich auf einem in der Form eines Beschlusses ergangenen Vorschlags des Gerichts beruht oder dass das Zustandekommen und der Inhalt des schriftlich angenommenen Vergle...mehr

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ZAP 1/2021, Berufsrechtsreport / 1. Gebührenanpassung

Das Gesetz zur Änderung des Justizkosten- und des Rechtsanwaltsvergütungsrechts (Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 – KostRÄG 2021) (BT-Drucks 19/23484 i.V.m. BT-Drucks 19/24740; zum RegE Schneider ZAP 2020, 1211 f.) bringt die von der Anwaltschaft lang ersehnte Gebührenanpassung. Die letzte Gebührenerhöhung erfolgte zum 1.8.2013, sieht man einmal davon ab, dass sich die Gegen...mehr

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ZAP 9/2019, Probleme der We... / 3. Praxistipp

Wird im Kostenfestsetzungsverfahren der Streitwert oder der Gegenstandswert hinsichtlich einzelner Anwaltsgebühren bestritten, so muss das Kostenfestsetzungsverfahren zwingend nach § 148 ZPO ausgesetzt werden, um die Wertfestsetzung in den Verfahren nach § 32 oder § 33 RVG bzw. den entsprechenden Beschwerdeverfahren zu klären. Sind danach die maßgeblichen Werte rechtskräftig...mehr

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AGS 8+9/2020, Wertfestsetzu... / 3 Anmerkung

Die Ausführungen des FamG und des OLG sind durchaus interessant. Leider wird aber von beiden Gerichten übersehen, dass in einem Verfahren auf Bestellung eines Vormunds – jedenfalls im ersten Rechtszug – gar keine wertabhängige Gerichtsgebühr erhoben wird. Es entsteht nämlich die Gebühr gem. Nr. 1311 FamGKG-KostVerz., die sich nach dem Wert des Vermögens richtet. In Blick ins...mehr

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AGS 08-09/2018, Unzulässige... / 2 Aus den Gründen

Aus der Beschwerde geht zwar nicht eindeutig hervor, in wessen Namen sie erhoben wurde. Da die Gläubigerin selbst durch die Streitwertfestsetzung nicht beschwert ist, ist deren Prozessbevollmächtigte als Beschwerdeführerin anzusehen (vgl. Hartmann, KostG, 46. Aufl., § 68 Rn 5 m.w.N.). Als solche ist sie zulässig und führt zur Aufhebung der Streitwertfestsetzung. Bei der Entsch...mehr

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AGS 9/2017, Streitwert eine... / 2 Anmerkung

Einen "Streitwert" im Verfahren der Richterablehnung gibt es nicht, da durchweg durch alle Gerichtsbarkeiten in solchen Beschwerdeverfahren Festgebühren erhoben werden (hier Nr. 1812 GKG KostVerz.). Werden aber keine wertabhängigen Gerichtsgebühren erhoben, dann ist eine Streitwertfestsetzung sinnlos und gegebenenfalls auf Beschwerde hinaufzuheben. Lediglich für die Anwaltsge...mehr