Fachbeiträge & Kommentare zu Anwaltshaftung

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / I. Übersicht – Gesetzliche Haftpflichtansprüche privatrechtlichen Inhalts

Rz. 3 Der Anwalt haftet nicht nur seinen Mandanten als Vertragspartnern, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch Dritten, die nicht seine Vertragspartner sind (siehe unten Rdn 5). Die Haftung des Rechtsanwalts kann im Wesentlichen auf die folgenden Bestimmungen bzw. Rechtsinstitute gestützt werden, die auf gesetzlichen, vertraglichen oder quasivertraglichen Schuldverhä...mehr

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FF 11/2024, Die Entwicklung... / 1. Anfangsvermögen (§ 1374 BGB)

Das Anfangsvermögen soll jenes Vermögen aus dem ausgleichspflichtigen Zugewinn nehmen, das selbst bei typisierender Betrachtung nicht auf das gemeinsame Wirtschaften zurückführbar ist. Zum Anfangsvermögen eines Ehegatten gehören alle rechtlich geschützten Positionen mit wirtschaftlichem Wert, die ihm vor dem Eintritt des Güterstands, i.d.R. also im Zeitpunkt der Eheschließung...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 8. Verschulden und Kausalität, Schaden

Rz. 60 Verletzt der Anwalt eine Pflicht aus dem Mandatsverhältnis, kann der aufgrund dessen zu Schaden gekommene Mandant seinen Anwalt aus § 280 Abs. 1 BGB [242] (Haftung wegen Pflichtverletzung) auf Schadensersatz in Anspruch nehmen. In einem arbeitsteiligen Büro kann der Anwalt nicht jede Tätigkeit selbst ausführen, die mit der Bearbeitung des Mandats verbunden ist. Er bedie...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / 1. Abtretungsvereinbarung und -anzeige

Rz. 555 Daraus folgt, dass die Abtretungsvereinbarung zwar nach den Regeln des BGB grundsätzlich auch formlos geschlossen werden kann, die Abtretung jedoch erst mit der Anzeige in Textform durch den bisher Berechtigten an den Versicherer wirksam wird. Ohne bedingungsgemäße Anzeige ist die Abtretung absolut unwirksam.[945] Die Abtretungsanzeige kann vorweggenommen werden; z.B...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / I. Status quo

Rz. 1 Die Feststellung, dass Rechtsanwälte aufgrund der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit ein hohes Haftungsrisiko tragen, ist mittlerweile zur Binsenweisheit geworden. Obwohl die in der Regel einschlägige Haftungsnorm des § 280 BGB Verschulden voraussetzt, wird bisweilen davon gesprochen, dass sich die anwaltliche Haftung zu einer "Gefährdungshaftung" entwickelt hat. And...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 7. Gebot des sichersten Weges

Rz. 58 Nach ständiger Rechtsprechung des BGH und schon des RG gehört es zu den anwaltlichen Obliegenheiten, dem Gebot des sichersten Weges [233] höchste Priorität zukommen zu lassen, d.h. der Anwalt muss bei allem, was er tut den "sichersten" bzw. den "sichereren" oder – nach neuerer Diktion – den "relativ sichersten" Weg aufzeigen. Dieses Gebot zieht sich wie ein roter Faden...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / III. Haftungsbeschränkungen

Rz. 101 Der Wunsch, die Haftung zu beschränken, ist vom Gesetz als legitim anerkannt (§ 52 BRAO). Der Anwalt kann seine Haftung folglich durch Vertrag mit dem Mandanten beschränken, muss aber damit rechnen, dass ein Teil der Mandanten mit einer Haftungsbeschränkung nicht einverstanden ist. Rz. 102 Auf diese Reaktion muss der Anwalt gerade bei den wirtschaftlich bedeutsameren ...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / 4. Reformvorschläge und Reformen

Rz. 13 Die Deutsche Ärzteversicherung, Zweigniederlassung der AXA Versicherung AG, verwaltete zwischenzeitlich 186.000 Arzthaftpflichtversicherungsverträge. In den Jahren 2007 bis 2009 stellte die Deutsche Ärzteversicherung mehr als eine Verdopplung des Verlustes in der Sparte Arzthaftpflicht fest.[23] Die Schadensaufwendungen betrugen ungefähr das Doppelte der Einnahmen. Di...mehr

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V / 30 Verteidiger, Haftung [Rdn 5154]

Rdn 5155 Literaturhinweise: Barton, Mindeststandards der Strafverteidigung, Band 4 der Schriftenreihe Deutsche Strafverteidiger e.V., 1994 ders., Berufsausübung ohne Haftungsrisiko?, in: Reform oder Roll-Back? Weichenstellung für das Straf- und Strafprozeßrecht, 21. Strafverteidigertag vom 11. bis 13.4.1997 ders., Zivilrechtliche Risiken, in: MAH § 57 ders., Verteidigerfehler u...mehr

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§ 7 Die Taktiken während de... / K. Vergleichsweise Lösungen

Rz. 53 Auch während eines laufenden Zivilprozesses kann es für den Mandanten bisweilen ratsam sein, einen Vergleich abzuschließen. Das Gericht soll in jeder Verfahrenslage darauf hinwirken, § 278 Abs. 1 ZPO. Zwar sind dann schon – im Gegensatz zu einer vorgerichtlichen Einigung – regelmäßig zusätzliche Kosten entstanden. Eine Einigung bietet sich aber dennoch an, wenn die Er...mehr

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§ 3 Die Mandatsannahme / B. Rechtsanwaltsvertrag

Rz. 16 Bei Beauftragung, ggf. auch stillschweigend, kommt der Rechtsanwaltsvertrag zustande. Bei diesem handelt es sich rechtlich um einen Geschäftsbesorgungsvertrag i.S.d. § 675 BGB, regelmäßig mit Dienstvertragscharakter (Dienste höherer Art, § 627 BGB), insbesondere bei Dauerberatung und beim Mandat (d.h. Prozessführung oder Besorgung einer bestimmten sonstigen Angelegenh...mehr

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§ 3 Die Mandatsannahme / I. Fristenberechnung

Rz. 23 Primär ist zu klären, ob der Ablauf von Fristen droht. Rz. 24 Bei den materiell-rechtlichen Fristen ist vor allem die Anfechtung wegen Inhalts- oder Erklärungsirrtums bei der Abgabe einer Willenserklärung, §§ 119, 120, 121 Abs. 1 BGB, wichtig. Es muss unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, angefochten werden. Dem Rechtsuchenden ist aber gestattet, sich umgehend v...mehr

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§ 3 Die Mandatsannahme / III. Klärung des Sachverhalts

Rz. 43 Der vom Mandanten vorgetragene Lebenssachverhalt sollte genauer hinterfragt, aber auch eingegrenzt werden. Zu klären ist, worauf sich die anwaltliche Tätigkeit im Einzelnen beziehen soll. Es könnte sein, dass sich hinter dem Begehren des Mandanten nicht nur ein Auftrag verbirgt. Der Anwalt muss den Mandanten dann darauf hinweisen, dass es sich um zwei oder mehr Mandat...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Anwaltsvertrag (Abs 1 lit b).

Rn 5 Der Anwaltsvertrag beurteilt sich grds nach dem Recht am gewöhnlichen Aufenthalt des Rechtsanwalts (s bereits oben Art 4 Rn 11 sowie Mayer in Mayer/Kroiß, RVG, 8. Aufl, § 1 Rz 218; MAHIntWirtR/Trittmann/Schmaltz § 3 Rz 144 ff; differenzierend Staud/Magnus Art 4 Rz 301 ff und Reithmann/Martiny/Knöfel Rz 10.18); s aber ggf IV bei internationalen Sozietäten und Fällen. Die...mehr

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§ 12 Das anwaltliche Mandat... / 5. Verjährung des Schadensersatzanspruchs

Rz. 51 Für die Anwaltshaftung gelten die allgemeinen Verjährungsvorschriften der §§ 195, 199 BGB. Die allgemeinen Verjährungsregelungen führen unter Umständen zu langen Verjährungsfristen, da Voraussetzung für den Verjährungsbeginn nach § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB ist, dass der Auftraggeber die die Ansprüche begründenden Umstände und die Person des Schuldners kennt oder ohne grob...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / Literaturtipps

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§ 2 Vergleich und Abfindung / c) Anwaltliche Beratung und Aufklärung

Rz. 926 Hinweis Siehe auch Rdn 288 ff., 1507 ff. Rz. 927 Der anwaltliche Berater wäre überfordert, wenn von ihm allgemein verlangt würde, dass er über eine im Wesentlichen lückenlose Gesetzeskenntnis verfügen und sie in das Beratungsgeschehen einbringen müsste. Erwartet wird von ihm allerdings eine mandatsbezogene Rechtskenntnis, die zudem mit der Informationspflicht des Mand...mehr

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§ 5 Verjährung / 3. Anzuwendendes Recht

Rz. 978 Die Verjährungsfrist von Ersatzansprüchen gegenüber dem Rechtsanwalt u.a. wegen falscher Beratung betrug nach § 51b BRAO a.F. drei Jahre, gerechnet von dem Zeitpunkt an, in dem der Schadenersatzanspruch entstanden ist, spätestens aber drei Jahre nach Beendigung des Mandates. Auch nach Abschaffung des § 51b BRAO a.F. zum 15.12.2004 wird die Problematik noch einige Zei...mehr

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§ 5 Verjährung / f) Spezialrechtliche Bestimmungen

Rz. 357 Soweit spezialrechtlich der Verjährungsbeginn eigenständig definiert wird, muss diese spezielle Bestimmung Vorrang vor den Vorschriften der §§ 199–201 BGB haben. Rz. 358 Der für die Anwaltshaftung wichtige § 51b BRAO a.F. wurde neben anderen spezialrechtlichen Verjährungsvorschriften aufgehoben.[294]mehr

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§ 5 Verjährung / VI. Vorbehalt in der Abfindungserklärung

Rz. 870 Hinweis Zu Detailfragen zum Vorbehalt § 2 Rdn 1146 ff. Rz. 871 Der Abfindungsvergleich beendet (spätestens) die Verjährungshemmung, die mit der Anmeldung von Ersatzansprüchen nach § 115 Abs. 2 S. 3 VVG, § 3 Nr. 3 S. 3 PflVG a.F. begonnen hatte. Rz. 872 Akzeptiert nach einem Unfall der Haftpflichtversicherer des Unfallgegners in einer Abfindungserklärung des Geschädigte...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / Literaturtipps

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§ 2 Vergleich und Abfindung / b) Dauerhafte Beeinträchtigung

Rz. 1157 Für den Wiedereinstieg in Verhandlungen stellen Vorbehalte regelmäßig auf eine dauerhafte Beeinträchtigung ab und nicht auf solche, die lediglich kurzfristig (z.B. für den Zeitraum einer Materialentfernung) auftreten. Fehlt in der schriftlichen Ausformulierung des Abfindungsvergleiches der Hinweis, dass Neuverhandlung und weitere Zahlung nur bei Bestehen einer dauer...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / Literaturtipps

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§ 3 Prozessuale Aspekte / VIII. Sorgfaltspflicht der Prozessvertreter

Rz. 313 Hinweis Rdn 285; § 2 Rdn 976 f., § 2 Rdn 1077 ff. Rz. 314 Hinweis Siehe auch Rdn 285, § 2 Rdn 977 ff. Rz. 315 Die Anwaltshaftung wegen einer Falschberatung entfällt nicht dadurch, dass der Anwalt der (rechtlich oder tatsächlich falschen) Empfehlung des angerufenen Gerichtes folgt (dazu § 2 Rdn 952). Rz. 316 Das gerichtliche Vergleichsprotokoll (§ 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO) i...mehr

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§ 2 Darlegungslast – Substa... / a) Anwaltshaftung

Rz. 70 Ein Kläger findet in den Gründen des klagabweisenden Urteils, er sei für eine entscheidungserhebliche Behauptung beweisfällig geblieben. Er macht gegenüber seinem Anwalt geltend, ihm Zeugen benannt zu haben. Das räumt der Anwalt auch ein, verteidigt sich aber damit, letztlich habe der Kläger jedoch aus persönlichen Gründen den Beweisantritt nicht gewollt. Will der Mand...mehr

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§ 5 Ermittlung des Sachverh... / 3. Anwaltshaftung

Rz. 274 Wird der Anwalt von seinem früheren Mandanten mit der Begründung in Anspruch genommen, er habe ihn falsch beraten oder einen Rechtsstreit fehlerhaft geführt, hängt der Ausgang eines sich daraus entwickelnden Rechtsstreits nicht zuletzt von der Verteilung der Beweislast ab. Behauptet der Anwalt, seinen Mandanten hinreichend aufgeklärt zu haben, muss nämlich der Mandant...mehr

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§ 5 Ermittlung des Sachverh... / 7. Steuerberaterhaftung/Wirtschaftsprüferhaftung

Rz. 300 Nicht anders als bei der Anwalts- und Arzthaftung auch (vgl. § 2 Rdn 78), sind für den Anspruch auf Schadensersatz aus Pflichtverletzungen des Mandanten gegen den Steuerberater die Anforderungen an die Darlegungslast reduziert, um das Informationsgefälle des Steuerberaters zum Mandanten auszugleichen. Der Mandant braucht nur so viel vorzutragen, dass sein Vorwurf ver...mehr

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§ 5 Ermittlung des Sachverh... / 1. Beweislastumkehr bei grober Verletzung von Berufspflichten

Rz. 272 Werden Berufspflichten grob fahrlässig verletzt, die dem Schutz des Körpers oder der Gesundheit anderer Personen dienen, kehrt sich die Beweislast für die Schadensursächlichkeit der Pflichtverletzung um. BGH NJW 2018, 301 zur Schwimmbadaufsicht:[687] Zitat Wer eine besondere Berufs- oder Organisationspflicht, andere vor Gefahren für Leben und Gesundheit zu bewahren, gro...mehr

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§ 5 Ermittlung des Sachverh... / 3. § 287 ZPO im Vertragsrecht

Rz. 45 Der Anwendungsbereich des § 287 ZPO beschränkt sich nicht auf das Deliktsrecht, sondern kommt auch im Vertragsrecht zum Tragen. Nach dem BGH in NJW 1993, 3073, 3076 erstreckt sich der Bereich des nach § 286 ZPO zu beweisenden Haftungsgrundes nur bis zur Feststellung, wenn der Kläger einen Anspruch aus Vertragsverletzung geltend macht, der auf Ersatz eines reinen Vermög...mehr

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§ 5 Ermittlung des Sachverh... / 6. Notarhaftung

Rz. 298 Der Geschädigte muss die Tatsachen beweisen, die geeignet sind, die Verletzung einer ihm gegenüber bestehenden Amtspflicht des Notars zu begründen; ihn trifft auch die Beweislast dafür, vom Notar nicht ordnungsgemäß belehrt worden zu sein,[783] aber wiederum eine Beweiserleichterung für den Geschädigten durch erhöhte Anforderungen an die Substantiierungslast des Nota...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift zwingt den Arbeitnehmer, innerhalb von 3 Wochen nach Zugang einer arbeitgeberseitigen Kündigung Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht zu erheben. Hierbei handelt es sich um eine prozessuale Ausschlussfrist, an deren Ablauf materiell-rechtliche Folgen geknüpft sind. Wird die Rechtsunwirksamkeit einer Kündigung nicht rechtzeitig gerichtlich geltend gem...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Keine Revisibilität im einstweiligen Rechtsschutz.

Rn 5 §§ 542 II 1, 574 I 2 schließen den Rechtszug im einstweiligen Rechtschutzverfahren zum BGH aus (BGHZ 154, 102, 103 = NJW 03, 1531; BGH Beschl v 25.1.07 – IX ZB 204/06 Rz 2; v 1.10.13 – IX ZA 23/13 Rz 2; v 26.8.2014 – III ZB 40/41 Rz 2; MDR 14, 1354 [BGH 17.09.2014 - IX ZB 26/14] Rz 14). Daher wird das Recht des einstweiligen Rechtsschutzes durch die (tw stark divergiere...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwaltsvertrag.

Rn 38 Die Beiordnung führt nicht zu einem Kontrahierungszwang für den Anwalt (anders beim Notanwalt, s Rn 25). Sie begründet auch keine Prozessvollmacht und kein Vertragsverhältnis zwischen Anwalt und Partei (Dürbeck/Gottschalk Rz 649). Auch dadurch, dass der Anwalt der Partei oder dem Gericht mitgeteilt hat, dass er zur Vertretung bereit ist, entsteht weder Mandatsvertrag n...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Pflichtverletzungen.

Rn 4 Führt der Mediator das Mediationsverfahren nicht ordnungsgemäß durch, so liegt eine Pflichtverletzung seines Mediatorvertrags vor. Dabei kann nach allgemeinen schuldrechtlichen Kategorien die Pflichtverletzung in einer Nichtleistung oder einer Schlechtleistung bestehen. Rechtsfolge solcher Pflichtverletzungen kann ein Anspruch auf Schadensersatz gem § 280 BGB, ein Anspr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / e) Verletzung der Aufklärungs-, Hinweis- und Beratungspflicht.

Rn 81 Die beweisrechtlichen Folgen einer Verletzung der Aufklärungs-, Hinweis- und Belehrungspflicht werden sehr uneinheitlich beurteilt. Ein Teil der Rspr nimmt eine Umkehr der Beweislast für die Kausalität zwischen der Vertragsverletzung und dem eingetretenen Schaden an (grdl BGHZ 61, 118, 122 = NJW 73, 688; BGH NJW 01, 2163, 2165 – Verkauf von GmbH-Anteilen). Diese Rspr h...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Die sog tatsächlichen Vermutungen.

Rn 6 Bei schwierigen Beweislagen greift die Rspr in vielfältiger Weise und mit völlig uneinheitlichen Rechtsfolgen auf sog tatsächliche Vermutungen zurück. Die bekannteste ist wohl die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit einer Privaturkunde, die nach Auffassung des BGH als Beweislastregel anzusehen ist und zu einer Umkehr der objektiven Beweislast führen soll (BGH ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Individuelle Willensentschlüsse.

Rn 46 Nach stRspr des BGH kommt ein Anscheinsbeweis für individuelle Willensentschlüsse nicht in Betracht, weil sie von jedem Menschen nach verschiedenen, ihm eigenen Gesichtspunkten gefasst würden, so dass es an der erforderlichen Typizität des Geschehensablaufs fehle. Dies hat er mehrfach für die Absicht zur Selbsttötung (BGHZ 100, 214, 216 = NJW 1987, 1944) und für den Vo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Haftungsausfüllende Kausalität.

Rn 8 Der Ursachenzusammenhang zwischen dem zum Schadensersatz verpflichtenden Verhalten und dem Entstehen des Schadens im Einzelnen unterfällt als Teil der haftungsausfüllenden Kausalität dem Anwendungsbereich des § 287. Nach dieser Vorschrift ist zB zu beurteilen, ob die behauptete Arbeitsunfähigkeit auf dem unfallbedingten Schaden beruht (BGH NVersZ 05, 65). Das Gleiche gi...mehr

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§ 1 Kündigung des Arbeitsve... / I. Beendigungs- und die Änderungskündigung

Rz. 5 Eine Beendigungskündigung ist auf die unbedingte und abschließende Beendigung des Arbeitsverhältnisses und damit der Vertragsbeziehung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer gerichtet. Rz. 6 Das Rechtsinstitut der Änderungskündigung trägt dem Umstand Rechnung, dass der Arbeitgeber einerseits nicht einseitig die Inhalte des bestehenden Arbeitsvertrags ändern und d...mehr

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§ 1 Allgemeine Vorfragen / IX. Haftungsbeschränkung

Rz. 56 Der anwaltliche Berater kann grundsätzlich Haftungsbeschränkungen auf die Haftpflichtversicherungssumme mit dem Mandanten vereinbaren. Aus §§ 50 f. BRAO ergibt sich, unter welchen Voraussetzungen eine vertragliche Begrenzung der Ersatzansprüche möglich ist. Grundsätzlich sind drei Möglichkeiten einer Haftungsbeschränkung vorgesehen:[53]mehr

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§ 7 Handelsgeschäft / Literaturtipps

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B. AVB D&O / 2. Wissentliche Pflichtverletzung

Rz. 36 Bei der "wissentlichen" Pflichtverletzung liegt das Merkmal "wissentlich" vor, wenn der Täter bezüglich der Pflichtverletzung mit direktem Vorsatz handelt. Hierbei ist es unerheblich, ob die Pflichtverletzung nützlich ist[1] und ob das Organmitglied "es nur gut meint". Rz. 37 Nicht ausreichend ist ein bedingter Vorsatz, das heißt, wenn der Handelnde es nur für möglich ...mehr

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Literaturverzeichnis

Armbrüster/Preuß, Beurkundungsgesetz und Dienstordnung für Notarinnen und Notare, 9. Auflage 2022 BeckOK, BGB, 66. Edition 2023 BeckOK, GBO, 49. Edition 2023 Bonefeld/Kroiß/Tanck, Der Erbprozess, 6. Auflage 2023 Bonefeld/Wachter, Der Fachanwalt für Erbrecht, 4. Auflage 2023 Borgmann/Jungk/Schwaiger, Anwaltshaftung, Systematische Darstellung der Rechtsgrundlagen für die anwaltlich...mehr

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§ 5 Unterhalt nicht miteina... / 2. Eheschließung

Rz. 55 Die Vorschrift des § 1586 BGB wird auf den Anspruch nach § 1615l BGB analog angewandt, d.h. der Unterhaltsanspruch der nicht verheirateten Mutter aus Anlass der Geburt entfällt mit einer Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft.[85] Die Mutter erwirbt durch die Heirat nämlich einen Anspruch auf Familienunterhalt nach § 1360 BGB, der nach der gesetzlichen...mehr

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E III Der Katalog zur Vergü... / 25 Mediator

Rz. 21 Die Tätigkeit als Mediator ist für StB und Steuerbevollmächtigte als vereinbare Tätigkeit zulässig. Nicht zulässig ist jedoch, die Berufsbezeichnung "Mediator" neben der Berufsbezeichnung als StB zu führen. Die Mediation kann jedoch als Tätigkeitsschwerpunkt auf Briefbogen, Praxisbroschüren oder im Internet angeboten werden. Die Tätigkeit als Mediator erfordert eine Al...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / 5. Anwaltshaftung: Haftungsfallen im Pflichtteilsrecht

Rz. 5 Mit zu den wichtigsten Pflichten im Rahmen eines erbrechtlichen Mandats gehört die Prüfung von Verjährungsfristen.[1] Hier muss der Anwalt sämtliche einschlägigen Verjährungsvorschriften kennen, gerade im Rahmen des Pflichtteilsrechts ist die von der regelmäßigen Verjährung nach §§ 195, 199 BGB abweichende Verjährungsvorschrift des § 2332 BGB zu beachten. Nach der Ents...mehr

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zfs 07/2023, Erteilung der ... / 2 Aus den Gründen:

[4] … "Die Revision hat Erfolg. Sie führt zur Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. Die Entscheidung hat infolge der Säumnis des Beklagten durch Versäumnisurteil zu ergehen, beruht aber inhaltlich auf einer Sachprüfung (vgl. BGH, Urt. v. 4.4.1962 – V ZR 110/60, BGHZ 37, 79, 81 f). [5] I. Das Berufungsgericht hat un...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / Literaturtipps

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AGS 04/2023, Voraussetzunge... / III. Bedeutung für die Praxis

Der BGH hat zutreffend erkannt, dass ihm die Korrektur seines eigenen Versehens, es unterlassen zu haben, gem. § 101 Abs. 1 ZPO auch über die Kosten der Streitverkündung zu entscheiden, nicht mehr möglich war. 1. Unterlassene Nebenentscheidungen In der Hektik des Alltags kommt es leider nicht selten vor, dass Gerichte eine Entscheidung über einen Teil des ihnen unterbreiteten ...mehr

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zfs 04/2023, Nachholung der... / 3 Anmerkung:

Mit nur wenigen Sätzen hat der BGH zutreffend ausgeführt, dass ihm die Korrektur seines eigenen Versehens, es unterlassen zu haben, gem. § 101 Abs. 1 ZPO auch über die Kosten der Streitverkündung zu entscheiden, nicht mehr möglich ist. Unterlassene Entscheidungen In der Hektik des Alltags kommt es leider nicht selten vor, dass Gerichte eine Entscheidung über einen Teil des ihn...mehr