Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitnehmer

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gefällt mir: Wie Steuerbera... / 3.4 XING und LinkedIn: Ready for Business!

Wer es businesslastiger und seriöser mag, sollte auf Plattformen wie XING und LinkedIn auf keinen Fall verzichten. Die beiden erfolgreichen Business-Netzwerke bieten neben umfassenden Möglichkeiten der Vernetzung vor allem viel Potenzial für die Online-Talentsuche. XING und LinkedIn? Was ist das eigentlich? XING und LinkedIn sind grundsätzlich soziale Netzwerke wie Facebook: M...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Landwirtschaftliche Arbeitnehmer

Zusammenfassung Begriff Arbeitnehmer, die in Betrieben der Land- und Forstwirtschaft beschäftigt sind, werden regelmäßig als landwirtschaftliche Arbeitnehmer bezeichnet. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Lohnsteuer: Grundlage für die Erhebung der besonderen Lohnsteuer in Höhe von 5 % ist § 40a Abs. 3 EStG. Dort sind die Begriffe einer Aushilfskraft sowie die typischen l...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Landwirtschaftliche Arbeitn... / 1 Arbeitnehmer in Betrieben der Land- und Forstwirtschaft

Beschäftigt ein selbstständiger Land- und Forstwirt Mitarbeiter, sind dies regelmäßig Arbeitnehmer, deren Arbeitslohn dem Lohnsteuerabzug unterliegt. Solche Arbeitsverhältnisse können auch zwischen Familienangehörigen abgeschlossen werden. Für den Arbeitslohn landwirtschaftlicher Arbeitnehmer ist die Lohnsteuer grundsätzlich nach den allgemeinen Regelungen und nach den vom Ar...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Größenklassen / 3.3 Wie die Zahl der Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt bestimmt wird

Für die Einstufung der Gesellschaften in Größenklassen ist die Zahl der Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt mitentscheidend. Als durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer gilt der vierte Teil der Summe aus den Zahlen der jeweils am 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember beschäftigten Arbeitnehmer einschließlich der im Ausland beschäftigten Arbeitnehmer, jedoch ohne ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / 4.9 Arbeitnehmer

Prüfungsansätze im Berecih der Arbeitnehmer sind: Kfz-Gestellung an Arbeitnehmer (zutreffende lohn-[1] und umsatzsteuerliche[2] Behandlung) Sammelfahrten Preisnachlässe beim Fahrzeugerwerb durch den Arbeitnehmer (4 %-Regelung, Freibetrag 1.080 EUR)[3]mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4f... / 4.3.2 Pensionsansprüche von Arbeitnehmern

Rz. 35 Eine Aufwandsverteilung unterbleibt nach § 4f Abs. 1 S. 3 EStG auch dann, wenn ein Arbeitnehmer unter Mitnahme seiner erworbenen Pensionsansprüche zu einem neuen Arbeitgeber wechselt.[1] Nach Auffassung der Finanzverwaltung gilt dies auch für Verpflichtungen aus Jubiläumszusagen, Altersteilzeitvereinbarungen und ähnlichen Verpflichtungen, die auf den neuen Arbeitgeber...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Landwirtschaftliche Arbeitn... / 2.5 Keine landwirtschaftliche Fachkraft

Wird ein Arbeitnehmer lediglich unter Anleitung eines als Fachkraft zu beurteilenden anderen Arbeitnehmers tätig, oder verrichtet er Handlangerdienste bzw. einfache Tätigkeiten, die kein Anlernen erfordern, so ist er regelmäßig keine land- und forstwirtschaftliche Fachkraft. Grundsätzlich muss die Aushilfskraft zur Bewältigung einer Arbeitsspitze beschäftigt werden, die auf ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Landwirtschaftliche Arbeitn... / 2.2 Aushilfskraft

Nach der Pauschalierungsvorschrift sind Aushilfskräfte begünstigt, die für die Ausführung von nicht ganzjährig anfallenden Arbeiten beschäftigt werden und deren Beschäftigungsdauer längstens 180 Tage im Kalenderjahr beträgt. Eine Dauerbeschäftigung ist nicht begünstigt. Deshalb sollte mit dem Arbeitnehmer ein Dienstverhältnis für eine im Voraus bestimmte Arbeit von vorübergehen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Landwirtschaftliche Arbeitn... / 3 Sachlohn

Die in der Land- und Forstwirtschaft hauptberuflich tätigen Arbeitnehmer erhalten neben einem Barlohn üblicherweise auch sog. Deputate. Diese Deputate sind lohnsteuerpflichtige Sachbezüge, die mit den (um übliche Preisnachlässe geminderten) üblichen Endpreisen am Abgabeort zu versteuern sind; mitunter sind amtliche Sachbezugswerte festgelegt. Reicht bei einer Deputatsgewähru...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Landwirtschaftliche Arbeitn... / 2 Voraussetzungen für Pauschalbesteuerung

2.1 Pauschalierungsvoraussetzungen Voraussetzung für die Anwendung des Pauschalsteuersatzes ist, dass der Arbeitgeber (Betrieb der Land- und Forstwirtschaft) eine Aushilfskraft beschäftigt, die ausschließlich typisch land- oder forstwirtschaftliche Arbeiten verrichtet, die nicht zu den land- und forstwirtschaftlichen Fachkräften gehört, die nicht länger als 180 Tage im Kalenderj...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Landwirtschaftliche Arbeitn... / 2.6 Beschäftigungsdauer

Weiter ist eine Gesamtbeschäftigungsdauer von 180 Arbeitstagen pro Kalenderjahr zu beachten. Sobald diese Grenze überschritten ist, scheidet die Pauschalierungsmöglichkeit mit 5 % aus.[1]mehr

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Landwirtschaftliche Arbeitn... / Lohnsteuer

1 Arbeitnehmer in Betrieben der Land- und Forstwirtschaft Beschäftigt ein selbstständiger Land- und Forstwirt Mitarbeiter, sind dies regelmäßig Arbeitnehmer, deren Arbeitslohn dem Lohnsteuerabzug unterliegt. Solche Arbeitsverhältnisse können auch zwischen Familienangehörigen abgeschlossen werden. Für den Arbeitslohn landwirtschaftlicher Arbeitnehmer ist die Lohnsteuer grundsät...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Landwirtschaftliche Arbeitn... / 1 Personenkreis

Sozialversicherungsrechtlich werden unter dem Begriff "Landwirtschaftliche Arbeitnehmer" mehrere Personengruppen zusammengefasst: Personen, die in der Land- und Forstwirtschaft als Arbeitnehmer hauptberuflich tätig sind. Aushilfskräfte, deren Beschäftigung auf nicht mehr als 26 Wochen befristet ist. Mitarbeitende Familienangehörige in der Land- und Forstwirtschaft.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Landwirtschaftliche Arbeitn... / 2 Voraussetzung für die Versicherungspflicht

Für landwirtschaftliche Arbeitnehmer gelten grundsätzlich die selben Regelungen wie für andere Arbeitnehmer auch. Sie unterliegen der Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Allerdings ist zu prüfen, ob sie der Pflichtversicherung in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung unterliegen. 2.1 Versicherungspflicht in der landwirtsc...mehr

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Landwirtschaftliche Arbeitn... / 3 Kassenzuständigkeit

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) ist zuständig für die Durchführung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung, der Alterssicherung der Landwirte sowie der landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Regionale Träger der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV) sind in die SVLFG eingegliedert.[1] In Angelegenheiten der ...mehr

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Landwirtschaftliche Arbeitn... / Zusammenfassung

Begriff Arbeitnehmer, die in Betrieben der Land- und Forstwirtschaft beschäftigt sind, werden regelmäßig als landwirtschaftliche Arbeitnehmer bezeichnet. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Lohnsteuer: Grundlage für die Erhebung der besonderen Lohnsteuer in Höhe von 5 % ist § 40a Abs. 3 EStG. Dort sind die Begriffe einer Aushilfskraft sowie die typischen land- oder forst...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Landwirtschaftliche Arbeitn... / 2.1 Pauschalierungsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Anwendung des Pauschalsteuersatzes ist, dass der Arbeitgeber (Betrieb der Land- und Forstwirtschaft) eine Aushilfskraft beschäftigt, die ausschließlich typisch land- oder forstwirtschaftliche Arbeiten verrichtet, die nicht zu den land- und forstwirtschaftlichen Fachkräften gehört, die nicht länger als 180 Tage im Kalenderjahr beschäftigt wird, deren durchsc...mehr

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Landwirtschaftliche Arbeitn... / 2.7 Arbeitslohngrenze

Während des Abrechnungszeitraums, z. B. Monat, ist lediglich ein durchschnittlicher Stundenlohn von höchstens 19 EUR zu beachten.[1] Für den Arbeitslohn im Beschäftigungs- bzw. Abrechnungszeitraum gilt kein Höchstbetrag. Im Übrigen sind die Steuerbefreiungsvorschriften, z. B. für Reisekosten und Zuschläge für Nachtarbeit, zu beachten.mehr

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Landwirtschaftliche Arbeitn... / 2.1 Versicherungspflicht in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung

Die Voraussetzungen für die besondere Versicherungspflicht in der landwirtschaftlichen Krankenversicherung sind in § 2 KVLG aufgeführt. In der Krankenversicherung der Landwirte sind versicherungspflichtig: Unternehmer der Land- und Forstwirtschaft einschließlich des Wein- und Gartenbaus sowie der Teichwirtschaft und der Fischzucht sowie mitarbeitende Familienangehörige eines l...mehr

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Landwirtschaftliche Arbeitn... / Sozialversicherung

1 Personenkreis Sozialversicherungsrechtlich werden unter dem Begriff "Landwirtschaftliche Arbeitnehmer" mehrere Personengruppen zusammengefasst: Personen, die in der Land- und Forstwirtschaft als Arbeitnehmer hauptberuflich tätig sind. Aushilfskräfte, deren Beschäftigung auf nicht mehr als 26 Wochen befristet ist. Mitarbeitende Familienangehörige in der Land- und Forstwirtschaf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Landwirtschaftliche Arbeitn... / 2.4 Unschädlichkeitsgrenze

Eine Beschäftigung mit anderen, ganzjährig anfallenden land- und forstwirtschaftlichen Arbeiten ist unschädlich, wenn diese nicht mehr als 25 % der Gesamtbeschäftigungsdauer betragen.[1] Diese Unschädlichkeitsgrenze bezieht sich auf ganzjährig anfallende land- und forstwirtschaftliche Arbeiten. Für andere land- und forstwirtschaftliche Arbeiten gilt sie nicht.mehr

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ABC der Werbungskosten / Bewirtungsaufwendungen

Literatur: Geserich, NWB 2016, 2500; Leisner/Egensperger, DStZ 2010, 673 Für Bewirtungsaufwendungen gilt aufgrund der Verweisung in § 9 Abs. 5 EStG die Regelung des § 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG sinngemäß (vgl. § 4 EStG Rz. 685ff. sowie § 12 EStG Rz. 80 "Bewirtungskosten"). Die sinngemäße Anwendung des § 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG setzt voraus, dass der Arbeitnehmer auch der "Bewirtende" ist...mehr

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Landwirtschaftliche Arbeitn... / 2.3 Saisonbedingte Arbeiten

Insbesondere in der Land- und Forstwirtschaft fallen saisonbedingte Arbeiten an, die durch die Art der Arbeiten und auch vom zeitlichen Ablauf her vorübergehend sind, z. B. beim Pflanzen und Ernten. Solche Arbeiten sind begünstigt, nicht aber Arbeiten, die – ebenso wie Arbeiten in anderen Bereichen – während des ganzen Kalenderjahres anfallen, z. B. Viehfütterung oder saison...mehr

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ABC der Werbungskosten / Repräsentationsaufwendungen

Literatur: Apitz, FR 1988, 187; Krüger, DStR 2015, 2820; Schneider, NWB 2015, 3296; Geserich, NWB 2016, 2500; Renner, DStZ 2016, 121; Holzner, SteuK 2016, 197 Vollumfänglich nicht abziehbar und demzufolge nicht aufzuteilen sind Aufwendungen nach § 12 Nr. 1 S. 2 EStG. Das sind Aufwendungen für die Lebensführung, die zwar der Förderung des Berufs oder der Tätigkeit dienen könne...mehr

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Lohnsteuerfreie freiwillige... / 6 Besonderheiten bei Betriebsveranstaltungen

Zuwendungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer und deren Angehörige anlässlich von Betriebsveranstaltungen [1] gehören bis zu einem Betrag von 110 EUR brutto je Veranstaltung und Arbeitnehmer nicht zum Arbeitslohn, wenn der Arbeitnehmer jährlich an nicht mehr als 2 Veranstaltungen teilnimmt und die Zuwendungen bei solchen Veranstaltungen üblich sind. Es können also mehr a...mehr

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Sozialleistungen / 2 Vertragliche und freiwillige soziale Aufwendungen

Diese können steuerfrei oder steuerpflichtig sein. Sämtliche Regelungen zur Steuerfreiheit von Einnahmen finden sich in § 3 und § 3b EStG. Dies sind: Aufwendungen für betriebliche Altersversorgung (Direktversicherung, Direktzusage, Pensionsfonds, Pensionskasse und Unterstützungskasse). Förderung der Vermögensbildung (Vermögenswirksame Leistungen). Rehabilitation und Gesundheitsp...mehr

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ABC der Werbungskosten / Begriff

Werden Arbeitnehmer an ständig wechselnden Einsatzstellen (Einsatzwechseltätigkeit als Auswärtstätigkeit) eingesetzt, können typischerweise Mehraufwendungen entstehen, die durch das Arbeitsverhältnis veranlasst und daher als Werbungskosten einzuordnen sind und andererseits so typisch durch die ständig wechselnde Einsatzstelle bestimmt sind, dass sich eine Sonderregelung rech...mehr

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ABC der Werbungskosten / Darlehen, nichtselbstständige Arbeit

Literatur: Bornhaupt, FR 1989, 423; Söffing, FR 1989, 277; Meyer-Scharenberg, DStR 1994, 1450; Geserich, NWB 2014, 2528; Bruschke, DStZ 2016, 623; Schneider, NWB 2016, 480 Problematisch ist die Frage, ob Werbungskosten vorliegen, wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber ein Darlehen zur Sicherung seines Arbeitsplatzes gewährt und dieses Darlehen ausfällt. Der BFH hatte ursprüngl...mehr

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ABC der Werbungskosten / Beteiligung, nichtselbstständige Arbeit

Literatur: Knobbe-Keuk, DStZ 1984, 335; Siewert, DB 1999, 2231, Kreft, GStB 2012, 23; Kramer, DStR 2017, 366 Erwirbt der Arbeitnehmer (z. B. als Geschäftsführer) eine Beteiligung an der Arbeitgeber-GmbH, fallen die Aufwendungen hierzu sowie etwaige Gewinnausschüttungen grundsätzlich in den Bereich der Einkünfte aus Kapitalvermögen, und zwar auch dann, wenn die Beteiligung an ...mehr

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Sozialleistungen / 2.1 Betriebsveranstaltungen

Die Regelungen für Betriebsveranstaltungen sind seit 2015 im § 19 Abs. 1 Nr. 1a EStG aufgenommen worden. Die bis dahin geltende Freigrenze in Höhe von 110 EUR wurde damals in einen Freibetrag von 110 EUR umgewandelt. Zuwendungen an Arbeitnehmer anlässlich einer Betriebsveranstaltung (z. B. Betriebsausflug, Weihnachtsfeier) sind kein Arbeitslohn, wenn der Rahmen der Üblichkeit...mehr

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ABC der Werbungskosten / Kfz als Arbeitsmittel

Ein Kfz ist ein Arbeitsmittel, wenn es weit überwiegend beruflich, daher nur ganz untergeordnet privat genutzt wird.[1] Zur beruflichen Benutzung i. d. S. gehören auch die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte; diese Aufwendungen sind beruflich veranlasst, wenn sie auch nur eingeschränkt geltend gemacht werden können (Rz. 112ff.).[2] Ist das Kfz Arbeitsmittel,...mehr

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ABC der Werbungskosten / Werbungskostenersatz, steuerfreier

Für die Frage, ob Werbungskostenersatz steuerfrei geleistet werden kann, ist dieser vom Auslagenersatz (§ 3 Nr. 50 EStG) abzugrenzen. Zur allg. Definition des Auslagenersatzes vgl. § 19 EStG Rz. 112. Auslagenersatz liegt vor, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Auslagen ersetzt, die dieser gemacht hat, um ein Interesse oder eine Verpflichtung des Arbeitgebers zu erfüllen, ...mehr

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ABC der Werbungskosten / Begriff

Unter den Reisekostenbegriff der berufsbedingten Auswärtstätigkeit fallen auch Arbeitnehmer, die (nahezu) ausschließlich auf Fahrzeugen eingesetzt werden. Das sind Arbeitnehmer ohne erste Tätigkeitsstätte. Bei solchen Arbeitnehmern können Reisekosten nur vorliegen, wenn der Arbeitnehmer vorübergehend außerhalb seiner Wohnung und seiner ersten Tätigkeitsstätte beruflich tätig...mehr

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ABC der Werbungskosten / Auswärtstätigkeit

Literatur: Seifert, DStZ 2008, 95; Albert, FR 2009, 272; Niermann, DB 2014, 2793; Geserich, FR 2024, 88 Die Reisekostenarten Dienstreise, Einsatzwechseltätigkeit und Fahrtätigkeit sind zu dem Oberbegriff "berufliche veranlasste Auswärtstätigkeiten" zusammengefasst worden. Reisekosten sind danach Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungs- sowie Reisenebenkost...mehr

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ABC der Werbungskosten / Reisekostenersatz

Literatur: Thomas, DStR 1991, 1369, 1373 Ein Ersatz der Aufwendungen für Dienstreisen kommt regelmäßig bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit vor. Hierfür sieht § 3 Nr. 13 EStG (Ersatz aus öffentlichen Kassen)[1] und § 3 Nr. 16 EStG (Ersatz für im privaten Dienst angestellte Personen) vor, dass die Zahlung steuerfrei ist (§ 3 Nr. 13 EStG Rz. 1ff., § 3 Nr. 16 EStG Rz. ...mehr

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ABC der Werbungskosten / Verpflegung, Mehraufwendungen

Literatur: Söhn, StuW 1983, 193; Goydke, DStZ 1995, 738; Albert, FR 1996, 441; Rudolph, DStZ 1996, 295; Albert, FR 1999, 1228; Strohner/Weber, BB 2005, 2267; Seifert, DStZ 2008, 95; Albert, FR 2009, 272; Paus, FR 2011, 519; Bergkemper, FR 2013, 1017; Niermann, DB 2014, 2793 Die Verpflegung ist grundsätzlich Teil der Lebensführungskosten und daher nach § 12 Nr. 1 EStG weder al...mehr

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ABC der Werbungskosten / Übernachtungskosten

Literatur: Albert, FR 1999, 1228; Niermann/Plenker, DB 2007, 1885, 1892; Seifert, StuB 2019, 126 Übernachtungskosten nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5a S. 2 EStG sind die tatsächlichen Aufwendungen eines Arbeitnehmers für die persönliche Inanspruchnahme einer Unterkunft zur Übernachtung. Hierunter fallen als Hauptleistung z. B. Kosten für ein Hotelzimmer, ein möbliertes Zimmer oder ...mehr

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ABC der Werbungskosten / Berufliche Veranlassung

Eine berufliche Veranlassung mit der Folge, dass die Umzugskosten als Werbungskosten anzuerkennen sind, liegt nur dann vor, wenn bei Vorhandensein einer ausreichenden und angemessenen Wohnung ein Wohnungswechsel aus beruflichen Gründen erfolgt.[1] Damit wird der Trennung zwischen der durch die einzelnen Einkunftsarten definierten Erwerbssphäre und der privaten Sphäre der Ein...mehr

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ABC der Werbungskosten / Lkw-Fahrer

Ein Lkw-Fahrer hat in seinem Fahrzeug und auch nicht am Lkw-Wechselplatz seine erste Tätigkeitsstätte; siehe "Fahrtätigkeit".[1] Der Lkw-Fahrer, der in der Schlafkabine seines Lkw übernachtet, darf die Pauschalen für Übernachtungen bei Auslandsdienstreisen nicht anwenden.[2] Nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5b EStG sind notwendige Mehraufwendungen, die einem Arbeitnehmer während sei...mehr

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ABC der Werbungskosten / Kosten für Fahrten/Wohnung/Verpflegung

Die Unterscheidung zwischen erster Tätigkeitsstätte und ständig wechselnder Einsatzstelle ist konstitutiv für den Abzug von Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Besteht eine erste Tätigkeitsstätte, sind die Wegeaufwendungen dorthin nur im Rahmen des § 9 Abs. 1 Nr. 4 bzw. Abs. 2 EStG abzugsfähig; liegen dagegen ständig wechselnde Einsatzstel...mehr

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ABC der Werbungskosten / Berufstypischer Einsatz

Weitere Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer nicht nur zufällig an wechselnden Einsatzstätten eingesetzt wird, sondern dass diese ständig wechselnden Einsatzstätten für die konkret von ihm ausgeübte Tätigkeit berufstypisch sind. Nicht maßgeblich ist die Zahl der Einsatzstellen im Kj.[1] Maßgebend ist dabei nicht das jeweilige abstrakte Berufsbild, sondern die Umstände de...mehr

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ABC der Werbungskosten / Nichtselbstständige Arbeit

Literatur: Müller, DStZ 1999, 333 Für Werbungskosten bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit gelten die allg. Grundsätze der Verursachung (Rz. 11ff.). Es genügt daher, dass die Aufwendungen durch die nichtselbstständige Arbeit veranlasst sind; es ist nicht erforderlich, dass durch diese Aufwendungen die Einkünfte gesichert oder erhöht werden (ein solcher unmittelbarer ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 5.2 ABC der Mieteinnahmen

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sozialleistungen / 2.4 Steuerfreie Zahlungen

Außerdem können vom Arbeitgeber steuerfrei an den Arbeitnehmer gezahlt werden: Zuschüsse für den Kauf einer Fahrkarte im Linienverkehr für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie generell von Fahrkarten im öffentlichen Personennahverkehr (auch z. B. für Mitarbeiter im Homeoffice oder in der Elternzeit – ohne Verpflichtung, sie tatsächlich für Fahrten zw...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ABC der Werbungskosten / Anzusetzende Aufwendungen

Als Mehraufwendungen kommen in Betracht: Mehraufwendungen für Verpflegung (vgl. "Verpflegung, Mehraufwendungen"). Der Grund für die pauschale Anerkennung von Verpflegungsmehraufwendungen wird darin gesehen, dass einem Arbeitnehmer auf einem Fahrzeug höhere Verpflegungskosten zu entstehen pflegen, als einem Arbeitnehmer mit fester Arbeitsstätte, aber ohne Kantine.[1] Zur Höhe ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sozialleistungen / 2.5 Jubiläumszuwendungen

Geldzuwendungen an Arbeitnehmer anlässlich bestimmter Arbeitnehmer- oder Geschäftsjubiläen unterliegen in jedem Fall dem Lohnsteuerabzug.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Geschäftsführer: Aufgaben / 6.2 Sozialversicherungsrechtliche Pflichten

Bei den sozialversicherungsrechtlichen Pflichten des Geschäftsführers ist zwischen den Melde- und Auskunftspflichten einerseits und Beitragserhebungs- und -abführungspflichten andererseits zu unterscheiden. Die GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, hat ihre Arbeitnehmer beim Krankenversicherungsträger anzumelden. Die Meldepflicht betrifft alle Arbeitnehmer, die in der Kr...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ABC der Werbungskosten / Bürgschaft

Zur Bürgschaft eines Arbeitnehmers für Verbindlichkeiten des Arbeitgebers zur Sicherung seines Arbeitsplatzes vgl. "Darlehen". Die Übernahme einer Bürgschaft durch den Arbeitnehmer zugunsten seines in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft tätigen Arbeitgebers kann durch das Arbeitsverhältnis veranlasst sein. Ist der Arbeitnehmer mittelbar an der Gesellschaft beteiligt, ka...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lohnsteuerfreie freiwillige... / 1 Was zählt zu den freiwilligen sozialen Leistungen?

Zu den freiwilligen sozialen Leistungen zählen einerseits Leistungen im überwiegend betrieblichen Interesse, die nicht zum Arbeitslohn gehören und damit gar nicht steuerbar sind, z. B.: Leistungen des Arbeitgebers, die der Verbesserung der Arbeitsbedingungen dienen (z. B. Duschen, Waschräume, Einrichtung von Erholungsräumen),[1] Aufmerksamkeiten sowie Zuwendungen aus persönli...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ABC der Werbungskosten / Aufwendungen, ersparte

Ersparte Aufwendungen sind keine Werbungskosten. Denn ein Werbungskostenabzug setzt eine Belastung mit Aufwendungen voraus.[1] Erbringt etwa der Vermieter Eigenleistungen, die als Werbungskosten anzusetzende Reparaturleistungen ersparen, kann er den Wert der Eigenleistung nicht als Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung absetzen. Führen Zuwendungen des Arbeitgebers, d...mehr