Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsagentur

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.2 Grundlagen

Rz. 245 Der Arbeitsvertrag ist ein privatrechtlicher, sog. gegenseitiger Austauschvertrag zwischen 2 gleichberechtigten Personen, in dem sich der Arbeitnehmer verpflichtet, abhängige, fremdbestimmte oder unselbstständige Arbeit nach Weisung des Arbeitgebers verpflichtet. Im Gegenzug ist der Arbeitgeber zur Zahlung einer Vergütung verpflichtet. Die Arbeit dient also nicht der...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.4 Pflichten des Arbeitgebers aus dem Arbeitsverhältnis

Rz. 262c Den Arbeitgeber trifft zunächst die Pflicht einer vertragsgemäßen Beschäftigung des Arbeitnehmers. Muss der Arbeitnehmer diese einklagen, werden damit auch die vereinbarten Entgeltansprüche i. S. der ersten Stufe einer Ausschlussfrist geltend gemacht (BAG, Urteil v. 18.9.2019, 5 AZR 240/18). Verletzt der Arbeitgeber seine arbeitsvertraglichen Pflichten, kann daraus f...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.3.1 Betriebsbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber

Rz. 145 Die Agentur für Arbeit hat nach der Feststellung, dass eine Kündigung durch den Arbeitnehmer nicht stattgefunden hat, zu prüfen, ob Arbeitslosigkeit durch eine einseitige Kündigung durch den Arbeitgeber ohne mitwirkende Handlungen des Arbeitnehmers herbeigeführt worden ist oder sich aus dem tatsächlichen Geschehensablauf Hinweise auf eine Auflösungsvereinbarung ergeb...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.5.3 Personenbedingte Kündigung

Rz. 295 Die Abgrenzung von personenbedingten und verhaltensbedingten Kündigungen ist oftmals schwierig. Bei verhaltensbedingten Kündigungen liegt eine willensgesteuerte Verhaltensweise des Arbeitnehmers vor (der Arbeitnehmer kann, will aber nicht). Bei einer personenbedingten Kündigung dagegen liegt der Grund in einem nicht steuerbaren Verhalten des Arbeitnehmers, d. h., er ...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.5.5.2 Verdachtskündigung

Rz. 336 Eine Verdachtskündigung gründet sich auf einen dringenden Verdacht einer strafbaren Handlung oder einer sonst schwerwiegenden Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten (vgl. BAG, Urteil v. 2.3.2017, 2 AZR 698/15). Es kommt darauf an, dass auf objektive Tatsachen beruhende erhebliche Verdachtsgründe vorhanden sind, die sich an sich dazu eignen, das für die Fortset...mehr

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Sauer, SGB II § 48b Zielver... / 2.2 Vereinbarung BMAS – Bundesagentur für Arbeit (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1)

Rz. 16 Auf die Vereinbarungen nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 sind auch die Abs. 2, 3, 5 und 6 anzuwenden. Die Vereinbarung betrifft Bundesziele, die aufgrund der Gewährung von Leistungen in Trägerschaft nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 erreicht werden sollen. Der Abschluss von Zielvereinbarungen zwischen dem BMAS und der Bundesagentur für Arbeit ist nicht neu, sie wurde auch in den vo...mehr

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Sauer, SGB II § 48b Zielver... / 2.7 Inhalte der Zielvereinbarungen (Abs. 3)

Rz. 37 Zielvereinbarungen nach § 48b sind in der Regel jährlich abzuschließen. Demgegenüber sind die Ziele selbst nach Möglichkeit über einen längeren, mehrjährigen Zeitraum zu vereinbaren und somit mittelfristig zu verfolgen. Das stimmt mit dem Inhalt der Zielvereinbarungen anhand der gesetzlichen Ziele und Aufgaben überein. Wesentlich neuer Inhalt einer jährlichen Zielvere...mehr

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Sauer, SGB II § 48b Zielver... / 2.1 Gemeinsame Grundsätze für Zielvereinbarungen

Rz. 9 Die Vorschrift ist im Kapitel 5 über die Finanzierung und die Aufsicht der Grundsicherung für Arbeitsuchende angesiedelt worden. Sie steht in einem unauflöslichen Zusammenhang mit den Vorschriften über die Aufsicht des Bundes über die Bundesagentur für Arbeit sowie der Länder über die kommunalen Träger (§ 47) und über die Aufsicht über die zugelassenen kommunalen Träge...mehr

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Sauer, SGB II § 18b Koopera... / 2.2 Aufgaben des Kooperationsausschusses

Rz. 11 Aufgaben des Kooperationsausschusses nach § 18b sind Koordination der Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitsuchende auf Landesebene, Vereinbarung der Ziele und Schwerpunkte der Arbeitsmarkt- und Integrationspolitik in der Grundsicherung für Arbeitsuchende auf Landesebene, ohne dass dadurch die Zielvereinbarungen nach § 48b angetastet würden, Mögliche personelle Übersc...mehr

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Sauer, SGB II § 18b Koopera... / 2.3 Besetzung des Ausschusses

Rz. 22 Abs. 3 regelt die Besetzung des Kooperationsausschusses mit 6 Mitgliedern. Bei 16 Kooperationsausschüssen bundesweit sind damit bereits 96 Personen Mitglied im Kooperationsausschuss. Allerdings können vom BMAS dieselben Personen in mehreren oder allen Kooperationsausschüssen vertreten sein. Rz. 23 Je 3 Mitglieder des Kooperationsausschusses werden von der zuständigen o...mehr

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Sauer, SGB II § 48b Zielver... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 48b regelt den Abschluss von Zielvereinbarungen nach dem SGB II als Steuerungsinstrument insbesondere für und zwischen den die Aufsicht führenden Stellen der Grundsicherung für Arbeitsuchende und den das SGB II ausführenden Stellen. Die Vorschrift erfasst jeweils ausgehend vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) sowohl die Bundesschiene BMAS – Bundesagen...mehr

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Sauer, SGB II § 48b Zielver... / 2.3 Zielvereinbarung mit den gemeinsamen Einrichtungen

Rz. 25 Die Vereinbarungen nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 (und Nr. 4) sind eigentlich die für den operativen Erfolg wichtigsten Vereinbarungen, weil sie unmittelbar mit der Geschäftsführung der gemeinsamen Einrichtungen geschlossen werden. Vereinbarungspartner sind jeweils die gemeinsame Einrichtung einmal mit der verantwortlichen Stelle der Bundesagentur für Arbeit, das ist regelm...mehr

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Sauer, SGB II § 48b Zielver... / 2.11 Hintergrund zur Planung von Zielvereinbarungen für 2023

Rz. 59a Nach den Vorüberlegungen für den Planungsprozess 2023 hat der Ukraine-Krieg auch in Deutschland weitreichende gesellschaftliche, wirtschaftliche und soziale Auswirkungen. Durch Produktionsausfälle und Handelseinschränkungen werden die schon infolge der COVID-19-Pandemie vorhandenen Unsicherheiten und deren Einflüsse auf Lieferketten verstärkt. Wie sich dies und die E...mehr

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Sauer, SGB II § 48b Zielver... / 2.10 Selbstbewirtschaftung und Genehmigungsfreiheit (Abs. 6)

Rz. 57 Nach herkömmlichen Aufsichtsprinzipien (vgl. auch § 47) hätte die Bundesagentur für Arbeit in ihrem Wirkungskreis zu gewährleisten, dass die Grundsicherung für Arbeitsuchende der Rechts- und Fachaufsicht des BMAS entsprechend durchgeführt wird. Wesentliches Ziel von Zielvereinbarungen sind ein effizienter Einsatz von Haushaltsmitteln. Im Übrigen haben Zielvereinbarung...mehr

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Sauer, SGB II § 18b Koopera... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Abs. 1 bestimmt die Einrichtung eines Kooperationsausschusses in jedem Bundesland. Durch die Kooperationsausschüsse soll seit 2011 nach der Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende eine dauerhafte Form der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern in der Grundsicherung für Arbeitsuchende sichergestellt werden. Für die Tätigkeit des Kooperationsausschusses s...mehr

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Sauer, SGB II § 26 Zuschüss... / 2.1 Sozialversicherung der Leistungsberechtigten

Rz. 18 Am 1.1.2016 sind die wesentlichen Inhalte des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FQWG) in Bezug auf die Grundsicherung in Kraft getreten. Damit waren umfassende Änderungen verbunden, mit denen ein wesentlicher Beitrag zur Rechtsvereinfachung des Sozialversicherungsrechts gesetzlich versichert...mehr

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Sauer, SGB II § 48b Zielver... / 2.4 Vereinbarungen BMAS – Landesbehörden (Abs. 1 Satz 1 Nr. 3)

Rz. 28 Die Zielvereinbarung nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 bereitet die örtlichen Zielvereinbarungen der kommunalen Träger mit den gemeinsamen Einrichtungen und die Zielvereinbarungen der zuständigen Landesbehörden mit den zugelassenen kommunalen Trägern vor. Die Zielvereinbarung betrifft alle Aufgaben nach dem SGB II und alle Jobcenter des jeweiligen Bundeslandes. Bei der Vereinb...mehr

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Sauer, SGB II § 26 Zuschüss... / 2.5 Direktzahlung an Versicherungsunternehmen und Krankenkassen (Abs. 5)

Rz. 76 Abs. 5 regelt eine Direktzahlung sowohl für den Beitragszuschuss nach Abs. 1 und 3 zum Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung bei bestehender Hilfebedürftigkeit wie auch für Beitragszuschüsse zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit nach den Abs. 2 und 4. Die Regelungen schließen den Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung bei versicherungspflichtiger oder frei...mehr

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Jansen, SGB IV § 23 Fälligkeit / 2.6 Fälligkeit der Beiträge für Sozialleistungen

Rz. 18 Soweit von einem Sozialleistungsträger Entgeltersatzleistungen (z. B. Krankengeld, Verletztengeld, Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld, Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung, Arbeitslosengeld) gezahlt werden, sind dafür im Allgemeinen auch Beiträge zur Kranken-, Pflege- und/oder Rentenversicherung sowie zur Arbeitsförderung zu zahlen. Abs. 2 enthält daher e...mehr

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Jansen, SGB IV § 27 Verzins... / 2.2.4 Einwand der Verjährung

Rz. 17 Die Verjährung des Erstattungsanspruchs tritt – anders als die Verjährung der Beitragsansprüche – nicht von Amts wegen ein; sie wird nur auf Einrede wirksam. Der Versicherungsträger ist allerdings nicht verpflichtet, sondern lediglich berechtigt, hinsichtlich der Erstattung der zu Unrecht entrichteten Beiträge die Einrede der Verjährung zu erheben. Über die Erhebung de...mehr

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Jansen, SGB IV § 24 Säumnis... / 2.1.2 Säumniszuschläge für Beiträge aus Entgeltersatzleistungen

Rz. 4 Soweit Versicherte von einem Leistungsträger (z. B. Krankenkasse, Agentur für Arbeit, Rentenversicherungsträger, Berufsgenossenschaft) Entgeltersatzleistungen (z. B. Krankengeld, Verletztengeld, Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld, Unterhaltsgeld oder Arbeitslosengeld) beziehen, sind dafür Beiträge für die anderen Leistungsträger (z. B. bei Bezug von Krankengeld Beit...mehr

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Sauer, SGB II § 18b Koopera... / 2.1 Bildung des Kooperationsausschusses

Rz. 8 Abs. 1 Satz 1 schreibt die Bildung eines Kooperationsausschusses zwingend vor. Hierüber ist den beteiligten Behörden kein Ermessen eingeräumt. Beteiligte an der Bildung des Kooperationsausschusses sind die zuständige oberste Landesbehörde und das BMAS. Oberste Landesbehörden sind Behörden, denen in einem Bundesland keine andere Behörde übergeordnet ist, die aber über e...mehr

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Jansen, SGB IV § 22 Entsteh... / 2.1.2 Beitragspflicht bei einmalig gezahltem Arbeitsentgelt

Rz. 7 Beitragsansprüche für einmalig gezahltes Arbeitsentgelt entstehen nach § 22 Abs. 1 Satz 2 erst dann, wenn es ausgezahlt worden ist. Dies gilt wiederum nicht, soweit das einmalig gezahlte Arbeitsentgelt nur wegen eines Insolvenzereignisses i. S. d. § 165 Abs. 1 SGB III vom Arbeitgeber nicht ausgezahlt worden ist. Das seit 2003 für Einmalzahlungen geltende Zuflussprinzip...mehr

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Sauer, SGB II § 48b Zielver... / 2.8 Verknüpfung BMAS – Landesbehörde und zugelassener kommunaler Träger (Abs. 4)

Rz. 53 Abs. 4 berücksichtigt, dass dem BMAS keine Aufsichtsbefugnisse über die zugelassenen kommunalen Träger zugestanden worden sind. Die Aufsicht führt allein die zuständige Landesbehörde. Über diese besteht nur eine Rechtsaufsicht, soweit die zugelassenen kommunalen Träger Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 erfüllen. Rz. 54 Die Orientierung ...mehr

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Jansen, SGB IV § 26 Beansta... / 2.1 Zuständiger Versicherungsträger für die Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge

Rz. 3 Zu Unrecht entrichtete Sozialversicherungsbeiträge sind zu erstatten, es sei denn, dass der Versicherungsträger bis zur Geltendmachung des Erstattungsanspruchs aufgrund dieser Beiträge oder für den Zeitraum, für den die Beiträge zu Unrecht entrichtet worden sind, Leistungen erbracht oder zu erbringen hat. Gemäß § 351 Abs. 1 SGB III gilt abweichend von § 26 Abs. 2 für d...mehr

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Jansen, SGB IV § 23 Fälligkeit / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 23 regelt die Fälligkeit von Beiträgen zur Sozialversicherung. Nach Abs. 1 Satz 1 wird die Fälligkeit laufender Beiträge durch die jeweilige Satzung der Krankenkasse (als Einzugsstelle) bzw. durch Entscheidungen des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen bestimmt. Abs. 1 Satz 2 bestimmt allerdings einen spätesten Fälligkeitstermin für Beiträge, die nach dem Arbeitse...mehr

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Sauer, SGB II § 48b Zielver... / 2.6 Zeitpunkt der Zielvereinbarungen (Abs. 2)

Rz. 35 Die Zielvereinbarungen nach Abs. 1 sind gemäß Abs. 2 jeweils nach der Beschlussfassung des Deutschen Bundestages über das jährliche Haushaltsgesetz abzuschließen. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass zu diesem Zeitpunkt insbesondere feststeht, in welchem Umfang Haushaltsmittel zur Verfügung stehen werden. Der Zielplanungsprozess für die Zielvereinbarungen nach § 48b k...mehr

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Sauer, SGB II § 26 Zuschüss... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Kranken- und Pflegeversorgung i. S. von Gesundheitsschutz gehört zum Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Sie ist Teil des Systems, das die physische Existenz und ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben gewährleistet (Art. 1, 20 GG). Dies zeigt z. B. auch der Umstand, dass die Versicherun...mehr

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Sauer, SGB II § 26 Zuschüss... / 2.3.1 Bezug von Leistungen

Rz. 39 Leistungsbezug i. S. d. Abs. 1 liegt vor, wenn Bürgergeld tatsächlich bezogen wird. In wessen Trägerverantwortung Leistungen erbracht werden (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder Nr. 2), ist unerheblich. Ebenso kommt es nicht darauf an, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für den Bezug der Leistungen vorliegen. Rz. 40 Ein Doppelbezug von Leistungen kann vorliegen, wenn Bürgerg...mehr

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Sauer, SGB II § 48b Zielver... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 60 Deutscher Bundestag, Anreizsysteme und Zielvereinbarungen in Jobcentern (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE u. a.), BT-Drs. 19/3527. Goldmann, Das System der Zielvereinbarungen im SGB II, info also 2019 S. 3.mehr

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Sauer, SGB II § 26 Zuschüss... / 2.2 Übergreifende Grundsätze

Rz. 27 Der Anspruch auf einen Beitragszuschuss besteht bei fehlender Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung und fehlender Familienversicherung. Zuschüsse werden für Beiträge an ein privates Krankenversicherungsunternehmen bzw. aufgrund Versicherungspflicht oder freiwilliger Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung geleistet. Auch Leistungen ...mehr

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Sauer, SGB II § 26 Zuschüss... / 2.4.3 Vermeidung von Hilfebedürftigkeit durch den Pflegeversicherungsbeitrag (Abs. 4)

Rz. 72 Nach Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 ist ein Zuschuss bei Versicherungspflicht aufgrund freiwilliger Krankenversicherung zu zahlen, weil die Begrenzung auf den eigentlichen anspruchsberechtigten Personenkreis eine Schlechterstellung bedeuten würde. Betroffen sind freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Personen. Diese sind versicherungspflichtig zur soziale...mehr

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Jansen, SGB IV § 27 Verzins... / 2.1.1 Beginn und Ende der Verzinsung

Rz. 6 Für den Beginn der Verzinsung ist entscheidend, ob ein Antrag auf Erstattung von zu Unrecht entrichteten Beiträgen gestellt wurde oder ob die Erstattung der zu Unrecht entrichteten Beiträge von Amts wegen vorgenommen wurde. Bei einem Antrag auf Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge beginnt die Verzinsung des Erstattungsanspruchs nach Ablauf des ersten vollen Kalen...mehr

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Sauer, SGB II § 48b Zielver... / 2.9 Daten und Kennzahlen für Zielvereinbarungen (Abs. 5)

Rz. 55 Abs. 5 stellt klar, wie die Zielerreichung gemessen wird und woran bewertet wird, ob die Zielvereinbarung erfüllt wurde oder Ziele verfehlt wurden. Damit gelten bundesweit identische Grundlagen für die Zielvereinbarung und Zielnachhaltung. Zu den §§ 48a Abs. 2 und 51b sind Rechtsverordnungen des BMAS ergangen. Die Kennzahlen zu § 48a wurden durch ÄndVO v. 15.3.2019 mi...mehr

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Sauer, SGB II § 26 Zuschüss... / 2.3.2.1 Private Krankenversicherung

Rz. 43 Die erste Variante für die mögliche Zahlung eines Zuschusses zum Versicherungsbeitrag enthält Abs. 1 Satz 1 und stellt die Versicherung bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen dar. Diese Versicherung kommt für Personen in Betracht, die unmittelbar vor dem Bezug von Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 bereits bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen...mehr

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Sauer, SGB II § 26 Zuschüss... / 2.4.2.3.1 Leistungsumfang bei privater Pflegeversicherung

Rz. 69 Im Fall der privaten Pflegeversicherung darf der Beitrag den Höchstbeitrag in der sozialen Pflegeversicherung von 110,92 EUR (2017) pro Monat nicht übersteigen. Besteht eine Versicherung im Basistarif nach § 12 VAG, mindert sich der Beitrag bei Hilfebedürftigkeit um die Hälfte. Er beträgt höchstens 55,46 EUR monatlich für die Leistungsberechtigten nach dem SGB II. Rz....mehr

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Sauer, SGB II § 26 Zuschüss... / 2.3.2.4 Leistungsumfang

Rz. 48 Der Zuschuss nach Abs. 1 Satz 1 und 2 ist unterschiedlich hoch. Im Fall der privaten Krankenversicherung darf der Beitrag für den Basistarif ohne Selbstbehalt (und in allen Varianten mit Selbstbehalt) den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung seit dem 1.1.2017 übersteigen. Das Gesetz enthält keine entsprechende Begrenzung für den Zuschuss (mehr). Rz. 49 Di...mehr

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Sauer, SGB II § 26 Zuschüss... / 2.4.2.2 Versicherungspflicht zur sozialen Pflegeversicherung (Abs. 3 Satz 2)

a) Versicherungspflicht der Bezieher von Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 2 (Abs. 3 Satz 2 HS 1) Rz. 65 Als Folge der möglichen Zahlung eines Zuschusses zum Versicherungsbeitrag bei freiwilliger gesetzlicher Krankenversicherung besteht Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung (§ 20 Abs. 3 SGB XI). Eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung setzt allerding...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 2.9 Wer kann die Personalkostenhilfe ("Restart-Prämie") in Anspruch nehmen und welche Bedingungen gelten

Alle antragsberechtigten Unternehmen (siehe 1.1), die im Zuge der Wiedereröffnung Personal aus der Kurzarbeit zurückholen, neu einstellen oder anderweitig die Beschäftigung erhöhen, können alternativ zur allgemeinen Personalkostenpauschale eine Personalkostenhilfe ("Restart-Prämie") als Zuschuss zu den dadurch steigenden Personalkosten in den Fördermonaten Juli bis September...mehr

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Novemberhilfe und Dezemberh... / 4.6 In welchem Verhältnis stehen Novemberhilfe bzw. Dezemberhilfe und Arbeitslosengeld I und II?

Das Arbeitslosengeld I dient der Sicherung des privaten Lebensunterhalts und wird daher nicht auf die Novemberhilfe beziehungsweise Dezemberhilfe angerechnet. Leistungen der Grundsicherung sichern das Existenzminimum und werden als nachrangige Leistung daher nicht auf die Novemberhilfe beziehungsweise Dezemberhilfe angerechnet. Im Einzelnen gilt folgendes: Ich beziehe laufend ...mehr

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Novemberhilfe und Dezemberh... / 1.2 Wer gilt als direkt betroffen?

Als direkt Betroffene für die Novemberhilfe gelten Unternehmen und Soloselbständige, die aufgrund der auf Grundlage des Beschlusses von Bund und Ländern vom 28. Oktober 2020 erlassenen Schließungsverordnungen der Länder den Geschäftsbetrieb einstellen mussten. Dazu gehören unter anderem Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen, Gastronomiebetriebe (mit Ausnahme von Außerhausverkauf...mehr

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Altersteilzeit / 1.13 Förderleistungen der Bundesagentur für Arbeit

Für Altersteilzeit, die vor dem 1.1.2010 begonnen hatte, sah das Altersteilzeitgesetz unter bestimmten Voraussetzungen Förderleistungen durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) vor. Diese bestanden im Wesentlichen in der Erstattung der gesetzlichen Aufstockung des Altersteilzeitentgelts und der Aufstockungsbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung durch den Arbeitgeber. Da ...mehr

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Altersteilzeit / 1.7 Aufstockungsregelung nach dem Altersteilzeitgesetz

Für bis zum 31.12.2009 begonnene Altersteilzeit sah das Altersteilzeitgesetz unter bestimmten Voraussetzungen (Wiederbesetzung der durch Altersteilzeit frei gewordenen Stelle) die Erstattung der Aufstockung des Altersteilzeitentgelts und der Zusatzbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bis zu einer gesetzlichen Obergrenze durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) vor. Fü...mehr

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Altersteilzeit / 1.3 Ziel des Altersteilzeitgesetzes

Das Gesetz verfolgte ursprünglich 2 Ziele: Es wollte älteren Beschäftigten einen gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in die Altersrente ermöglichen (§ 1 Abs. 1 AltTZG). Die Einstellung arbeitsloser Beschäftigter, die Übernahme von Auszubildenden nach Abschluss ihrer Berufsausbildung sowie die Beschäftigung von Auszubildenden sollte gefördert werden. Um das 1. Ziel erreichen zu...mehr

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Altersteilzeit / 1.8 Unterbrechung der Altersteilzeitarbeit

Eine Unterbrechung der Altersteilzeitarbeit ist im Altersteilzeitgesetz nicht vorgesehen. Im Teilzeitmodell ist sie rechtlich unproblematisch. Nach den Durchführungsanweisungen der Bundesagentur für Arbeit ist jedoch auch eine Unterbrechung grundsätzlich im Blockmodell unter bestimmten Voraussetzungen in den folgenden Fällen möglich: (nicht von vornherein geplante) betriebsbed...mehr

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Altersteilzeit / 2.1.1 Die gesetzliche Grundregelung der Altersteilzeit seit dem 1.1.2010

Das Jahr 2010 brachte einen einschneidenden Wandel in die rechtliche Ausgestaltung der Altersteilzeit. Erstattungsleistungen der BA nach § 4 AltTZG sind für neue Altersteilzeitverträge weggefallen. Altersteilzeitvereinbarungen auf Grundlage des TV ATZ aus der Zeit vor 2010 dürften durch Zeitablauf restlos erledigt sein. Damit sind die bisher ungekündigten Altregelungen fakti...mehr

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Altersteilzeit / 1.1 Einleitung

Die Altersteilzeit hat bis Ende 2009 in der Praxis großen Zuspruch gefunden. Seit dem 1.1.2010 (Stichtag, ab dem neu begonnene Altersteilzeit nicht mehr durch Zuschüsse gefördert wird) und dem Inkrafttreten neuer Tarifregelungen, die infolge der weggefallenen staatlichen Förderung deutlich unattraktiver geworden sind, ging die Nachfrage zunächst deutlich zurück. Da die fortb...mehr

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Altersteilzeit / 1.15 Störfälle im Blockmodell

Bei Altersteilzeitarbeit im Blockmodell kann es zu einer vorzeitigen Beendigung der Altersteilzeitvereinbarung kommen. In diesen Fällen ist es nicht möglich, dass das während der Arbeitsphase angesparte Wertguthaben vereinbarungsgemäß in der Freistellung aufgezehrt (entspart) wird. Man spricht deshalb von einem sog. "Störfall". Dies können insbesondere folgende Situationen s...mehr

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Altersteilzeit / 1.12 Steuerrecht

Die Aufstockungsbeträge, die der Arbeitgeber nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a und b AltTZG entrichtet, unterliegen nicht der Steuerpflicht (§ 3 Nr. 28 EStG). Dies gilt auch dann, wenn sie über die im Altersteilzeitgesetz genannten Mindestbeträge hinausgehen. Die Leistungen sind auch weiterhin steuerfrei, obwohl bei ab 2010 begonnener Altersteilzeit die entsprechenden Beiträge...mehr

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Altersteilzeit / 1.9 Altersteilzeit und Pflegezeit/Familienpflegezeit

Nach der zutreffenden Auffassung der Bundesagentur für Arbeit hat die Pflegezeit folgende Auswirkungen auf die Altersteilzeit: • Pflegezeit liegt vor der Altersteilzeit – Berechnung der bisherigen Arbeitszeit Liegt die Pflegezeit vor Beginn der Altersteilzeitarbeit, bleibt die Freistellung nach dem Pflegezeitgesetz bei der Ermittlung der bisherigen Arbeitszeit i. S. d. § 6 Abs...mehr