Arbeitslosengeld

Das Arbeitslosengeld (ALG) ist eine Entgeltersatzleistung, die bei Arbeitslosigkeit anstelle des Arbeitsentgelts den Lebensunterhalt sichern soll. Es gilt als eine Versicherungsleistung der Arbeitslosenversicherung und begründet Versicherungspflicht zu allen Zweigen der Sozialversicherung.

Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht bei Personen, die arbeitslos sind, sich spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit persönlich arbeitslos melden und die Anwartschaftszeit erfüllen. Diese ist gerade dann erfüllt, wenn innerhalb einer Rahmenfrist von 30 Monaten vor der Entstehung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld mindestens 12 Monate ein Versicherungspflichtverhältnis bestand.





Wie wird Arbeitslosengeld berechnet

Bemessungszeitraum für die Berechnung der Höhe des Arbeitslosengelds ist das im letzten Jahr vor Entstehen des Anspruchs erzielte beitragspflichtige Bruttoarbeitsentgelt. Die Höhe beträgt dann für Arbeitnehmer mit mindestens einem Kind im Sinne des Steuerrechts 67 %, für die übrigen Arbeitnehmer 60 % des pauschalierten Nettoentgelts.

Der Anspruch auf Arbeitslosengeld kann in Fällen einer Sperrzeit wegen versicherungswidrigen Verhaltens ruhen (z. B. der Arbeitslose weist die von ihm geforderten Eigenbemühungen nicht nach).

Das Arbeitslosengeld ist abzugrenzen vom Bürgergeld (bis 31.12.2022: Arbeitslosengeld II) und wird daher umgangssprachlich auch als „Arbeitslosengeld I“ bezeichnet.