Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitslosengeld

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 54 Pfändung / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 76 Ahrens, Das neue Pfändungsschutzkonto, NJW 2010 S. 2002. ders., Aktuelle Rechtsprechung zu massezugehörigen Einkünften, NJW-Spezial 2018 S. 341. Becker, Mängelbeseitigung beim Kontopfändungsschutz, NJW 2011 S. 1317. Cranshaw, Vollstreckungsrechtliche Zusammenrechnung von gesetzlichen inländischen mit ausländischen Renten, jurisPR-InsR 1/2015 Anm. 1. Dahm, Zur Pfändbarkeit...mehr

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Klose, SGB I § 54 Pfändung / 2.5.1 Pfändung nach ZPO

Rz. 41 Nur Ansprüche auf laufende Sozialleistungen können wie Arbeitseinkommen gepfändet werden. Laufende Geldleistungen sind Sozialleistungen, die regelmäßig wiederkehrend für bestimmte Zeitabschnitte gezahlt werden; dies gilt auch dann, wenn sie wegen verspäteter oder zusammenfassender Zahlung für mehrere Zeitabschnitte in einer Summe ausgezahlt werden (BT-Drs. 7/868 S. 33...mehr

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Klose, SGB I § 54 Pfändung / 2.4 Begrenzt unpfändbare Geldleistungen (Abs. 3)

Rz. 21 Soweit Abs. 3 in der Einleitung auf "unpfändbare" Leistungen verweist, ist dies bereits seit der Änderung durch das 2. SGBÄndG zum 18.6.1994 nicht mehr in vollem Umfang zutreffend. Die vollständige Unpfändbarkeit gilt nur noch für einige der genannten Leistungen, andere Leistungen sind lediglich mit bestimmten Beträgen ("soweit") der Pfändung entzogen. Soweit die Leis...mehr

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AGS 08/2022, Streitwert ein... / I. Sachverhalt

Die Klägerin war als Film-Editorin für die Beklagte, ein Unternehmen der Film- und Fernsehproduktion, tätig, die den Auftrag hatte, sechs Folgen einer Fernsehserie zu erstellen. Die Parteien waren sich einig, dass die Klägerin im Rahmen dieser Produktion für die Beklagte tätig werden sollte. Der voraussichtliche Zeitraum dieser Produktion lief vom 15.4.2019 bis zum 20.8.2019...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ai) ABC der nicht steuerbaren Bezüge

Rn. 61 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Sofern nicht anders beim jeweiligen Stichwort vermerkt, gehören ua zu den nicht steuerbaren oder auch steuerfreien (im ESt-Recht ist diese Unterscheidung im Gegensatz zum USt-Recht bedeutungslos), da keiner Einkunftsart unterfallenden Bezügen: Arbeitnehmer-Sparzulage nach § 13 Abs 3 5. VermBG (H 2 EStH 2020) Ausgleichsflächenentschädigung Entsch...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / III. Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II

Rz. 1025 Wer sich nicht selbst unterhalten kann und auch nicht von anderen unterhalten wird, erhält gemäß § 2 SGB XII auf Antrag Sozialhilfe, soweit und solange er einen Unterhaltsanspruch nicht durchsetzen kann und keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II hat. Nach §§ 33 SGB II und 94 SGB XII geht der Unterhaltsanspruch eines Sozialhilfeempfängers jeweils bis zu der Höhe, in...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende

Rz. 34 Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende sind nach § 6 Abs. 1 SGB II: die Bundesagentur für Arbeit (Bundesagentur), die kreisfreien Städte und Kreise, soweit durch Landesrecht nicht andere Träger bestimmt sind (kommunale Träger). Zu ihrer Unterstützung können die Träger Dritte mit der Wahrnehmung von Aufgaben beauftragen. Die Länder können bestimmen, dass und inwiewe...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / IV. Grundsicherung gemäß SGB XII

Rz. 1031 Personen ab Erreichen der Altersgrenze (siehe die Tabelle in § 41 Abs. 2 SGB XII) und voll erwerbsgeminderte Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahrs (§ 41 Abs. 1 und 3 SGB XII), haben nach dem SGB XII (früher Grundsicherungsgesetz)[1191] einen eigenen Sozialleistungsanspruch, soweit sie ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und/oder Vermögen decken kö...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 4 § 4 Nr. 15 UStG geht zurück auf § 4 Nr. 11 UStG 1951 i. V. m. § 39 UStDB 1951. Danach waren neben den heute begünstigten Umsätzen auch die Leistungen an die gesetzlichen Träger der Sozialversicherung steuerbefreit, wenn damit deren Verpflichtung aus einem Versicherungsverhältnis oder einer auf Gesetz beruhenden Verpflichtung gegenüber einem Versorgungsberechtigten erfü...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 2. Der Haben-Bereich

Rz. 998 Der Haben-Bereich beschreibt die Deckungsmasse, die im Rahmen der Leistungsfähigkeit zu berücksichtigen ist. Berücksichtigungsfähig sind grundsätzlich alle Einkünfte, gleich, ob sie auf den Bedarf Einfluss haben oder nicht. Dies sind alle Einkünfte, die erzielt werden oder in zumutbarer Weise erzielbar sind, ohne Rücksicht auf Herkunft und Eheprägung. Maßgeblich sind ...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / a) Vorrang elterlicher Betreuung

Rz. 564 Der Gesetzgeber hat sich für diesen Zeitraum für einen eindeutigen Vorrang der elterlichen Betreuung entschieden.[656] Dies entspricht auch dem Kindeswohl. Die Einräumung des Vorrangs elterlicher Erziehung korrespondiert daher auch mit den sozialstaatlichen Regelungen hinsichtlich des Anspruchesmehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / cc) Vereinbarung zur Anrechnung von Einkünften

Rz. 353 § 1570 Abs. 1 S. 1 BGB gewährt einen Basisunterhalt für die ersten drei Lebensjahre des Kindes. Für diese ersten drei Lebensjahre gilt der Vorrang elterlicher Betreuung.[285] Auch dann, wenn eine Fremdversorgung möglich wäre, kann der betreuende Elternteil sich frei entscheiden, das Kind selbst zu betreuen oder auch alternativ einer Arbeitstätigkeit nachzugehen.[286]...mehr

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Sauer, SGB III § 155 Anrech... / 2.3 Leistungen bei Bezug von Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung

Rz. 22 Abs. 3 erfasst nur Leistungen, die der Bezieher von Alg von seinem Arbeitgeber oder dem Maßnahmeträger während des Bezuges von Alg bei beruflicher Weiterbildung erhält. Ein Anspruch auf die Leistung genügt für eine Berücksichtigung nach Abs. 3 nicht. Die Vorschrift bezweckt einen Anreiz für den Arbeitslosen zu beruflicher Weiterbildung. Arbeitgeber können das Alg begr...mehr

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Sauer, SGB III § 44 Förderu... / 2.5 Notwendigkeit der Förderung

Rz. 13 Notwendig für eine berufliche Eingliederung ist eine Förderung im Rahmen des § 44 nur, wenn und soweit ansonsten eine Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nicht zustande käme. Es liegt nahe, im Hinblick auf den regelmäßigen Zweck der Leistung, finanzielle Hindernisse abzumildern oder zu beseitigen, insoweit auch eine Begrenzung der Leis...mehr

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Sauer, SGB III § 155 Anrech... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift bestimmt die Berücksichtigung von Einkommen beim Arbeitslosengeld (Alg), das aus einer unselbstständigen Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit während des Bezuges von Alg erarbeitet worden ist, ohne dass hierdurch Arbeitslosigkeit als Anspruchsvoraussetzung entfallen wäre. Die Anrechnung von Nebeneinkommen soll den Anreiz zur Aufnahme von Nebenbe...mehr

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Sauer, SGB III § 155 Anrech... / 2.1 Nebeneinkommen

Rz. 2 § 155 unterscheidet einerseits nach Personengruppen, andererseits nach dem von dem Nebeneinkommen geprägten Lebensstandard des Arbeitslosen. Grundsätzlich gelten die Anrechnungsvorschriften gleichermaßen für abhängige Nebenbeschäftigungen, selbstständige Tätigkeiten und Tätigkeiten als mithelfender Familienangehöriger sowie Einkünfte aus sonstiger steuerpflichtiger Tät...mehr

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Sauer, SGB III § 95 Anspruch / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift beschreibt die Voraussetzungen unter denen Kug durch die Bundesagentur für Arbeit gewährt wird. Das Instrument der Kurzarbeit soll in wirtschaftlich schwierigen Zeiten Entlassungen zu vermeiden helfen. Eingearbeitetes Personal soll im Betrieb gehalten werden, wenn dies nur temporär durch eine Verringerung der Arbeitszeit möglich ist und im Anschluss dara...mehr

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Sauer, SGB III § 281 Arbeit... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Im Zuge der Neuregelung des § 281 mit Wirkung zum 1.7.2020 wurde auch die Überschrift der Vorschrift um den Begriff der Verordnungsermächtigung (vgl. Abs. 4 Satz 4) erweitert. Dies entspricht dem durchgängigen Prinzip, Vorschriften bereits in der Überschrift entsprechend zu kennzeichnen, wenn sie Verordnungsermächtigungen enthalten. Rz. 2a Die Erstellung von Statistiken...mehr

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Sauer, SGB III § 44 Förderu... / 2.3 Personenkreis

Rz. 6 Der Status als Ausbildungsuchender kommt jeder Person zu, die eine Berufsausbildung sucht. Dafür kommt es nicht darauf an, ob die betroffene Person als solche bei der Agentur für Arbeit gemeldet ist oder nicht; spätestens mit einem Förderungsersuchen ist eine "Meldung" ohnehin vollzogen. Ebenso kommt es aufgrund des eindeutigen Wortlautes der Vorschrift, die allein auf...mehr

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Sterbegeld / 4.2 Bestehendes Arbeitsverhältnis

Voraussetzung für den Anspruch auf Sterbegeld ist, dass zum Zeitpunkt des Todes des Beschäftigten ein Arbeitsverhältnis bestand und dies nicht ruht. Es ist nicht erforderlich, dass der Verstorbene vollbeschäftigt war. Eine Teilzeitbeschäftigung und damit auch eine geringfügige Beschäftigung im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV reicht aus. Kurzzeitig Beschäftigte im Sinne des ...mehr

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§ 4 Solo-Selbstständige und... / ee) Statusklage

Rz. 155 Soweit ein Solo-Selbstständiger im Rechtsweg den Status eines Arbeitnehmers geltend macht, ist Statusklage zu erheben. Darin muss sich der Mitarbeiter abschließend erklären, für welche Zeit er von einem Arbeitsverhältnis ausgeht. Dabei kommt es weder darauf an, ob er die Arbeitnehmereigenschaft für einen bestimmten Zeitraum zum Streitgegenstand erhebt, noch ob er übe...mehr

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§ 1 Entwicklung des Rechts ... / II. Deregulierung des AÜG insbesondere durch die "Hartz-Gesetze"

Rz. 5 Während die Dauer der Überlassung 1972 mit maximal drei Monaten sehr restriktiv reguliert war, hob der Gesetzgeber die Maximalfrist durch das Beschäftigtenförderungsgesetz vom 26.4.1985[9] zunächst von drei auf sechs Monate, 1994 sodann von sechs auf neun,[10] 1997 auf 12[11] und 2002 schließlich auf 24 Monate[12] an. Die stetige Erweiterung der Arbeitnehmerüberlassung...mehr

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§ 4 Solo-Selbstständige und... / 2. Konsequenzen einer falschen Handhabung im Sozialversicherungsrecht – "Sozialversicherungsrechtliche Scheinselbstständigkeit"

Rz. 187 Im Sozialversicherungsrecht zeigen sich die Folgen einer Scheinselbstständigkeit besonders drastisch. Es geht um hohe Nachforderungen. Rz. 188 Denn die unrichtige Behandlung von Arbeitnehmern als Selbstständige führt dazu, dass der Arbeitgeber keine Sozialversicherungsbeiträge, d.h. weder Arbeitgeber- noch Arbeitnehmeranteile zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeits...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Steuerbefreite Umsätze

Rz. 13 Die Steuerbefreiung umfasst die auf Gesetz beruhenden Leistungen der begünstigten Einrichtungen untereinander und für die gesetzlichen Träger der Sozialversicherung und deren Verbände und für die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II sowie die gemeinsamen Einrichtungen nach § 44b SGB II. Rz. 14 Steuerfrei sind also nur die gesetzlich geregelten Leistung...mehr

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§ 19 Testamentsvollstreckun... / II. Grundstruktur des Bedürftigentestaments

Rz. 3 Neben dem Behindertentestament gibt es auch das sogenannte Bedürftigentestament. Dieses zielt darauf ab, die Lebenssituation eines bedürftigen Erben zu verbessern. Denn sofern ein Bedürftiger (z.B.: Empfänger von ALG II oder bei Privatinsolvenz) erbt, zieht der Staat das Erbe als Ausgleich für die erhaltenen Sozialleistungen ein.[5] Dies kann durch das Bedürftigentesta...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3 Einrichtungen, die Verträge mit den gesetzlichen Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II geschlossen haben

Rz. 40 Soweit eine Zulassung für einzelne nach dem SGB II oder SGB III zu erbringende Leistungen bzw. für vergleichbare Leistungen nicht gesetzlich vorgesehen ist, ergibt sich der soziale Charakter der Einrichtung dadurch, dass die Einrichtung für ihre Leistungen Verträge mit den gesetzlichen Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II geschlossen hat. Träg...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Leistungen der aktiven Arbeitsförderung nach SGB III

Rz. 26 Steuerfrei sind die Arbeitsförderleistungen nach dem Dritten Kapitel des SGB III , d. h. nach § 29ff. SGB III, an erwerbsfähige Leistungsberechtigte, Arbeitslose, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende oder Ausbildungssuchende. Arbeitsförderleistungen nach dem SGB III können neben Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 SGB III einschlie...mehr

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Sommer, SGB V § 47b Höhe un... / 2.1.2 Personenkreis der Bezieher von Arbeitslosengeld

Rz. 4 § 47b Abs. 1 begrenzt den Personenkreis, der Krankengeld a) wegen einer Arbeitsunfähigkeit nach § 44 oder b) wegen der Pflege eines erkrankten Kindes nach § 45 (Kinderkrankengeld) in Höhe der zuletzt bezogenen SGB III-Leistung erhält, auf die nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 Versicherten. Die Krankenversicherungspflicht der Arbeitslosen (KVdA) nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 setzt grundsätzlic...mehr

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Sommer, SGB V § 47b Höhe un... / 2.1.3 Höhe des Krankengeldes nach dem zuletzt bezogenen Arbeitslosengeld

Rz. 7 Die Höhe des Krankengeldes richtet sich gemäß § 47b Abs. 1 nach dem Betrag des Arbeitslosengeldes, den der Versicherte zuletzt (= unmittelbar vor der Krankengeldzahlung) bezogen hat. Für die Höhe des Krankengeldes ist der Leistungsbetrag des letzten bindend gewordenen Arbeitslosengeld-Bewilligungsbescheides maßgeblich. Ob Arbeitslosengeld tatsächlich zur Auszahlung gel...mehr

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Sommer, SGB V § 47b Höhe und Berechnung des Krankengeldes bei Beziehern von Arbeitslosengeld, Unterhaltsgeld und Kurzarbeitergeld

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde zum 1.1.1998 durch Art. 5 Nr. 2 des Gesetzes zur Reform der Arbeitsförderung (Arbeitsförderungs-Reformgesetz – ARFG) v. 24.3.1997 (BGBl. I S. 594) eingefügt. Dadurch wurden die Regelungen über den Krankengeldanspruch der Leistungsbezieher nach dem Arbeitsförderungsrecht in das SGB V überführt. In den letzten 10 Jahren wurde ledigl...mehr

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Sommer, SGB V § 47b Höhe un... / 2.1 Höhe des Krankengeldes bei Beziehern von Arbeitslosengeld (Abs. 1 und 2)

2.1.1 Überblick Rz. 3 Arbeitslosengeldbezieher (Definition des Personenkreises vgl. Rz. 4) haben die gleichen Leistungsansprüche wie versicherungspflichtig Beschäftigte. Somit haben sie u. a. auch einen Anspruch auf Krankengeld, wenn die Krankheit sie arbeitsunfähig macht (§ 44) oder wenn sie wegen der Pflege des erkrankten Kindes Anspruch auf das Krankengeld nach § 45 haben....mehr

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Sommer, SGB V § 47b Höhe un... / 2.1.4 Anpassung des Krankengeldes bei Änderung der Verhältnisse während des Krankengeldbezuges (Abs. 2)

Rz. 13 Ändern sich während des Bezuges von Krankengeld die Verhältnisse des Versicherten maßgeblich, ist auf Antrag des Versicherten der Betrag des Arbeitslosengeldes zu zahlen, den er bezogen hätte, wenn er nicht arbeitsunfähig erkrankt wäre (§ 47b Abs. 2 Satz 1). Zu den maßgeblichen Verhältnissen eines Versicherten, die sich ändern können, zählt z. B. die Änderung der Steu...mehr

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Sommer, SGB V § 47b Höhe un... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 47b regelt ausschließlich die Höhe und Berechnung des Krankengeldes (§ 44) und des Kinderkrankengeldes (§ 45) bei Beziehern von Arbeitslosengeld (§§ 136 ff. SGB III; Rz. 3 ff.), Unterhaltsgeld (ehemals §§ 153 ff. SGB III; Rz. 6) und Kurzarbeitergeld (§§ 95 ff. und 101 ff. sowie § 111 ff. SGB III; Rz. 15 ff.). Da das Unterhaltsgeld mit Wirkung zum 1.1.2005 durch das Arbei...mehr

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Sommer, SGB V § 47b Höhe un... / 2.1.1 Überblick

Rz. 3 Arbeitslosengeldbezieher (Definition des Personenkreises vgl. Rz. 4) haben die gleichen Leistungsansprüche wie versicherungspflichtig Beschäftigte. Somit haben sie u. a. auch einen Anspruch auf Krankengeld, wenn die Krankheit sie arbeitsunfähig macht (§ 44) oder wenn sie wegen der Pflege des erkrankten Kindes Anspruch auf das Krankengeld nach § 45 haben. Die Höhe des Kr...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 47b Höhe un... / 2.2.1 Überblick

Rz. 15 Fällt die Arbeitsunfähigkeit oder der Bemessungszeitraum für die Berechnung des Krankengeldes mit einem Kurzarbeitergeldzeitraum zusammen, sind die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers, das "Kurzarbeitergeld" und das "Krankengeld" abzugrenzen und aufeinander abzustimmen. Bei dem Kurzarbeitergeld ist zu unterscheiden zwischen a) dem "normalen" Kurzarbeitergeld (Rz. 16), b...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 47b Höhe un... / 2.2.4 Transfer-Kurzarbeitergeld

Rz. 29 Das Transfer-Kurzarbeitergeld hat das Ziel, Entlassungen von Arbeitnehmern und den Bezug von Arbeitslosengeld zu vermeiden sowie die Vermittlungsaussichten während der Beschäftigung in einer Transfergesellschaft zu verbessern. Im Falle von betrieblichen Personalanpassungsmaßnahmen, die auf einer Betriebsänderung beruhen und mit einem dauerhaften Arbeitsausfall einherge...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Erlöschen der Kindergeldansprüche infolge von Sozialleistungen und Erstattungsansprüchen des Jobcenters

Leitsatz 1. Musste das Jobcenter wegen unterlassener oder verzögerter Kindergeldzahlungen an den Kindergeldberechtigten höhere Leistungen erbringen, kann es gemäß § 74 Abs. 2 EStG i.V.m. § 104 SGB X einen Erstattungsanspruch gegen die Familienkasse haben und können die Kindergeldansprüche des Berechtigten gemäß § 74 Abs. 2 EStG i.V.m. § 107 SGB X als erfüllt gelten und gemäß...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Fiktive unbeschränkte Steuerpflicht des Arbeitnehmers

Rz. 20 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Bestimmte Personen, die ihre Einkünfte im Wesentlichen im > Inland erwirtschaften, haben hier weder einen > Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen > Aufenthalt, sondern sind im Ausland ansässig. Deshalb sind sie grundsätzlich mit ihren im Inland erzielten Einkünften (vgl § 49 EStG; > Inländische Einkünfte) in Deutschland beschränkt steuerpflichtig...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.3 Aufwandsentschädigungen, Auslösegelder und sonstige Zulagen (Nr. 3)

Rz. 12 Eine unpfändbare Aufwandsentschädigung liegt nur vor, wenn nach der vertraglichen Vereinbarung oder der gesetzlichen Regelung der Zweck der Zahlung ist, tatsächlichen Aufwand des Schuldners auszugleichen. Dies muss der Schuldner darlegen. Keine Aufwandsentschädigung liegt hingegen vor, wenn die Tätigkeit des Schuldners selbst vergütet werden soll wie z.B. bei Erstattu...mehr

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Anhang 2 / 2. Sozialleistungen

2.1 Arbeitslosengeld (§ 136 SGB III) und Krankengeld. 2.2 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach §§ 19 ff. SGB II sind kein Einkommen, es sei denn, die Nichtberücksichtigung der Leistungen ist in Ausnahmefällen treuwidrig; nicht subsidiäre Leistungen nach dem SGB II sind Einkommen (insbesondere Entschädigung für Mehraufwendungen "Ein-Euro-Job" § 16 SGB II, Freibet...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Outplacement als Instrument... / 6 Transfergesellschaften/Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften

Die Gründung oder Beauftragung einer Transfergesellschaft bietet sich immer dann an, wenn bei den vom Personalabbau betroffenen Arbeitnehmern voraussichtlich eine längere Vermittlungsdauer benötigt wird oder eine Weiterbildung für den Wiedereinstieg in den ersten Arbeitsmarkt erforderlich ist. Die Laufzeit einer Transfergesellschaft (gefördert max. 12 Monate) reicht im Allge...mehr

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zfs 05/2022, Voraussetzunge... / Sachverhalt

Die Kl. unterhielt bei der Bekl. bis zum 31.7.2018 eine private Krankheitskostenvollversicherung gemäß den Tarifen V und E und bis zum 31.7.2018 eine Krankentagegeldversicherung gemäß dem Tarif K. In der Zeit vom 1.8.2018 bis 31.3.2019 bezog die Kl. Arbeitslosengeld. Die Kl. war daher während dieses Zeitraums in der gesetzlichen Krankenversicherung kraft Gesetzes (§ 5 Abs. 1 ...mehr

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zfs 05/2022, Voraussetzunge... / 2 Aus den Gründen:

… Die Bekl. ist nicht verpflichtet, die zwischen den Parteien bis zum 31.7.2018 bestandene Krankheitskostenvollversicherung in den Tarifen V und E sowie die bis zum 31.7.2018 bestandene Krankentagegeldversicherung, … ohne Risikozuschlag fortzuführen, da die Pflicht der Kl. zur Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB V zum 31.3.2019 entf...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.3.9 Einstellungen

Die Einstellung von Arbeitnehmern § 87 Nr. 1 PersVG BE und von Beamten § 88 Nr. 1 PersVG BE unterliegt der Mitbestimmung. In § 90 Nrn. 9 und 10 PersVG BE werden die Einstellung bestimmter Beschäftigter der Mitwirkung unterstellt. Dabei handelt es sich um die Personen, die im Rahmen von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen nach SGB III für die Dauer von bis zu 9 Monaten eingestellt we...mehr

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§ 10 Zustellung des Scheidu... / 4. Verrechnung der Abfindung beim Unterhalt

Rz. 45 Erhält der Unterhaltspflichtige eine Abfindung ist einmal zu bedenken, dass auch für Abfindungen regelmäßig Steuern und Sozialabgaben zu entrichten sind, daher also nicht mit dem Bruttobetrag gerechnet werden darf. Auch kann sich die Abfindung auf die Höhe der Arbeitslosenunterstützung auswirken. Rz. 46 Für die Verrechnung ist dann auf den Zweck der Abfindung abzustell...mehr

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§ 13 Zustellung des Scheidu... / 1. Einkommensverhältnisse

Rz. 4 Maßgeblich für die Einkommensverhältnisse ist das in drei Monaten erzielte Nettoeinkommen der Ehegatten (§ 43 Abs. 2 FamGKG), wobei gem. § 43 FamGKG auf den Zeitpunkt der Einreichung des Scheidungsantrages abzustellen ist.[2] Im Hinblick auf die weiteren in § 43 Abs. 1 FamGKG zur Wertfestsetzung angeführten Kriterien des "Umfangs und der Bedeutung der Sache" ist keine ...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / 1. Ohne Kinderbetreuung

Rz. 51 Früher wurde der Gedanke einer Bestandsgarantie betont. Der wirtschaftlich schwächere Ehegatte solle im Vertrauen auf den Fortbestand der gemeinsamen Planungen geschützt werden. Rz. 52 Dieser Gedanke ist allerdings in den letzten Jahren weitgehend aufgegeben worden mit der Folge, dass die strengeren Regelungen des nachehelichen Unterhaltsrechts bereits auf die Trennung...mehr

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VI. Die Freiwillige Versich... / 1.2.6.4 Verzicht auf Kündigung

Verzichtet ein Versicherter bei Vertragsabschluss auf sein Recht, den Versicherungsvertrag zu kündigen und ggf. die bis dahin gezahlten Beiträge zurückzuerhalten, wird dadurch die Anwartschaft aus der freiwilligen Versicherung "Hartz-IV-sicher" gemacht. Grundsätzlich ist, bevor Arbeitslosengeld II beansprucht werden kann, vorhandenes Vermögen einzusetzen, wozu auch Anwartsch...mehr

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VI. Die Freiwillige Versich... / 2.9 Hartz-IV-Sicherheit der Rentenleistung

Wird bei Abschluss der Versicherung auf das Recht verzichtet, den Versicherungsvertrag kündigen zu können und die bis dahin eingezahlten Beiträge zurückzuerhalten, wird dadurch die Anwartschaft aus der freiwilligen Versicherung "Hartz-IV-sicher" gemacht. Durch den Verzicht auf das Kündigungsrecht, wird die Anwartschaft aus der freiwilligen Versicherung zum geschützten Vermög...mehr

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VI. Die Freiwillige Versich... / 1.2.8.1 Keine Anrechnung der Rentenleistung auf andere Bezüge

Die Leistung aus der freiwilligen Versicherung tritt neben die Rente aus der Pflichtversicherung und die gesetzliche Rente oder eine Leistung eines berufsständischen Versorgungswerks. Eine Anrechnung der Leistungen untereinander erfolgt nicht. Auch bei Arbeitslosigkeit und Inanspruchnahme von Arbeitslosengeld/Sozialhilfe (im Rahmen von Hartz IV) erfolgt keine Anrechnung der R...mehr