Fachbeiträge & Kommentare zu Arzt

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§ 17 Krankenversicherung / a) Heilbehandlung und Krankentransport

Rz. 805 Der Auslandsreise-Krankenversicherer leistet nicht nur für die während einer Auslandsreise entstandenen Aufwendungen für die medizinisch notwendige Heilbehandlung im Rahmen einer stationären Krankenhausbehandlung, sondern in der Regel auch für ambulante ärztliche und schmerzstillende zahnärztliche Behandlung. Dabei besteht grundsätzlich freie Arzt- und Krankenhauswah...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / 2. Voraussetzung der Leistung

Rz. 231 Die VP muss unfallbedingt in der Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt sein. Das ist der Fall, wenn die Ausübung der konkreten beruflichen Tätigkeit durch die Unfallverletzung ganz oder teilweise eingeschränkt ist.[380] Maßgebend ist die konkrete, zuletzt ausgeübte berufliche Tätigkeit, nicht der erlernte Beruf oder die Berufsbezeichnung. Voraussetzung ist eine ärztliche Be...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / b) Voraussetzungen der Anfechtung

Rz. 455 Voraussetzung für das Vorliegen einer arglistigen Täuschung ist, dass der Versicherungsnehmer gefahrerhebliche Umstände kennt, sie dem Versicherer wissentlich verschweigt und dabei billigend in Kauf nimmt, dass der Versicherer sich eine unzutreffende Vorstellung über das Risiko bildet und dadurch in seiner Entscheidung über den Abschluss des Versicherungsvertrags bee...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 4. Anzeige der Berufsunfähigkeit beim Versicherer

Rz. 244 Die Mitteilung der Berufsunfähigkeit hat nach § 1 Abs. 3 MB BUV/BUZ 22 in Textform (als Beispiele genannt: Papierform oder E-Mail) zu erfolgen, braucht aber nicht gesondert begründet zu werden. Die Musterbedingungen 2013 sahen noch eine Pflicht zur schriftlichen Mitteilung vor. Die Mitteilung der Berufsunfähigkeit ist nicht erst erfolgt, wenn sämtliche Mitwirkungspfl...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 3. Auskunfts- und Untersuchungsrechte des Versicherers

Rz. 359 Der Versicherer kann auf seine Kosten jederzeit sachdienliche Auskünfte und einmal jährlich eine umfassende Untersuchung der versicherten Person durch seine beauftragten Ärzte verlangen (vgl. § 9 Abs. 2 BUV 22/§ 6 Abs. 2 BUZ 22).[862] Dazu gehört auch die Durchführung einer stationären Begutachtung des Versicherten. Außerdem gilt gemäß § 9 Abs. 2 S. 2 MB BUV 22/§ 6 A...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / 1. Schadenshäufigkeit

Rz. 8 Das Haftungsrisiko für Arzt und Krankenhaus – und dessen Versicherer – liegt weniger in der Anzahl der Haftungsfälle als in der Größenordnung, die ein einzelner Schadenfall erreichen kann. Zur Schadenshäufigkeit existiert keine offizielle Statistik. Es liegen nur Angaben mit unterschiedlichen Bezugsgrößen vor. In den USA sterben nach einem Bericht des IOM (Institute of...mehr

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V / 16 Verlesung von ärztlichen Attesten [Rdn 3545]

Rdn 3546 Literaturhinweise: Jessnitzer, Zur Verwertung des schriftlichen Berichts des Blutentnahmearztes im Strafverfahren, BA 1970, 473 Krüger, Erklärungen von Behörden, Sachverständigen und Ärzten im Strafprozess,, in Festgabe für Imme Roxin, 2012, S. 601 ders., Zur Änderungen von § 256 Abs. 1 Nr. 2 StPO durch das "Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung ...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / a) Kürzungsrecht bei Übermaßbehandlung und auffälligem Missverhältnis, § 5 Abs. 2 MB/KK, § 192 Abs. 2 VVG

Rz. 515 Nach § 5 Abs. 2 MB/KK steht zum einen dem Versicherer ein Herabsetzungsrecht seiner Leistungen auf einen angemessenen Betrag nach S. 1 für den Fall zu, dass eine Heilbehandlung oder sonstige Maßnahme das medizinisch notwendige Maß übersteigt. Zum anderen ist der Versicherer nach S. 2 für den Fall, dass die Aufwendungen für die Heilbehandlung oder sonstigen Leistungen...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / d) Besondere Versorgung nach §§ 140a ff. SGB V

Rz. 55 Bereits mit dem Inkrafttreten des "GKV-Gesundheitsreformgesetzes" am 1.1.2000 sollte die integrierte Versorgung (IV) nachhaltig gefördert werden. Die Möglichkeit integrierter Versorgung wurde zunächst zwar beachtet, aber es wurden so gut wie keine Integrationsvorsorgeverträge geschlossen. Mit dem seit dem 1.1.2004 geltenden "GVK-Modernisierungsgesetz" sollten der inte...mehr

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V / 27 Verlesung von sonstigen Gutachten, Berichten und Übertragungsvermerken [Rdn 3706]

Rdn 3707 Literaturhinweise: Jessnitzer, Zur Verwertung des schriftlichen Berichts des Blutentnahmearztes im Strafverfahren, BA 1970, 473 Kuhlmann, Nochmals: Zur Verwertung des schriftlichen Berichts des Blutentnahmearztes, BA 1971, 276 Molketin, Blutentnahmeprotokoll, Ärztlicher Befundbericht und Blutalkoholgutachten im Strafverfahren, BA 1989, 124. Rdn 3708 1. § 256 Abs. 1 Nr....mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / 3. Regulierungsvollmacht

Rz. 164 Nach Ziff. 5.2 AHB gilt der Versicherer "als bevollmächtigt, alle ihm zur Abwicklung des Schadens oder Abwehr der Schadensersatzansprüche zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im Namen des Versicherungsnehmers abzugeben".[215] Ein vom Haftpflichtversicherer des auf Schadensersatz in Anspruch genommenen Arztes dem geschädigten Patienten erteiltes deklaratorisches Schul...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / III. Versicherungspflicht, § 193 Abs. 3 und Abs. 4 VVG

Rz. 76 Erstmals wurde mit der am 1.1.2009 in Kraft getretenen Regelung des § 193 Abs. 3 VVG eine Verpflichtung zum Abschluss einer privaten Krankheitskostenversicherung eingeführt, soweit kein anderweitiger Versicherungsschutz bestand, der der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht entsprach. Rz. 77 Eines der Kernziele der Gesundheitsreform 2007 war es, einen Krankenversich...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / c) Belegarzt

Rz. 76 Belegärzte sind nicht am Krankenhaus angestellte Vertragsärzte, die berechtigt sind, ihre Patienten (Belegpatienten) im Krankenhaus unter Inanspruchnahme der hierfür bereitgestellten Dienste, Einrichtungen und Mittel vollstationär oder teilstationär zu behandeln, ohne hierfür vom Krankenhaus eine Vergütung zu erhalten (§ 121 Abs. 2 SGB V; § 18 KHEntgG). Regelmäßig wir...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / 2. Vertragliche Obliegenheiten

Rz. 847 Die AVB der Reisekrankenversicherer sehen regelmäßig keine im Vorfeld zu beachtenden Pflichten, sondern nur Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalles vor, die letztlich der Schadenminderung und Kostenbegrenzung dienen. Rz. 848 In Anlehnung an § 9 Abs. 2 und 3 MB/KK 2009 sehen die meisten Versicherungsbedingungen der Reisekrankenversicherer eine umfassende A...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / Literaturtipps

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§ 11 Heilwesenversicherung / 3. Tätigkeitsänderungen

Rz. 92 Die ärztliche Tätigkeit kann sich während der Laufzeit des Versicherungsvertrages ändern. Möglich sind qualitative Änderungen (Erhöhungen), z.B. die Beförderung zum Oberarzt, und quantitative Änderungen (Erweiterungen), z.B. die Vergrößerung der Bettenzahl bei einem Belegarzt. Solche Erhöhungen und Erweiterungen gehören nach Ziff. 3.1 (2) AHB zum versicherten Risiko, ...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / b) Kommunale Haftpflichtversicherung

Rz. 66 Die als Eigenbetriebe der Kommunen und Landkreise oder als GmbH (in mehrheitlich kommunalem Besitz) geführten öffentlichen Krankenhäuser sind i.d.R. bei Kommunalversicherern betriebshaftpflichtversichert. Die Kommunalversicherer treten in unterschiedlichen Rechtsformen auf:mehr

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§ 17 Krankenversicherung / 4. Behandlungspflicht während der Arbeitsfähigkeit (§ 4 Abs. 5 und 6 MB/KT)

Rz. 734 Die Verpflichtung des Versicherungsnehmers, sich im Falle der Arbeitsunfähigkeit durch einen Arzt, Zahnarzt oder im Krankenhaus behandeln zu lassen, ist eine Selbstverständlichkeit, insbesondere auch wegen der Nachweispflicht des § 4 Abs. 7 MB/KT. Die Vorschrift stellt nach herrschender Auffassung eine Risikobeschränkung dar.[508] Diese Behandlungsverpflichtung bezie...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / Literaturtipps

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / VIII. Versicherungssumme, Abs. 4 bzw. Nr. 2.3 ARB 2012

Rz. 377 Die in Rechtsschutzversicherungsverträgen vereinbarte Versicherungssumme (Deckungssumme) begrenzt die Leistung des Rechtsschutzversicherers (§ 5 Abs. 4 S. 1 ARB). Die Deckungszusage ist stets auf die Höhe der Versicherungssumme begrenzt.[376] Diese wird in der Praxis sehr unterschiedlich vereinbart. Leistet der Rechtsschutzversicherer aufgrund desselben Rechtsschutzv...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / a) Überraschende Klausel

Rz. 54 Unter dem Aspekt überraschende Klausel i.S.d. § 305c BGB – das sind Klauseln, mit deren Vorliegen der Versicherungsnehmer keinesfalls zu rechnen braucht, die also einen sog. Überrumpelungseffekt haben[12] – wurden zahlreiche Bestimmungen diskutiert. Rz. 55 Nicht überraschend waren folgende Klauseln:mehr

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§ 17 Krankenversicherung / c) Inhaltskontrolle

Rz. 58 Die Inhaltskontrolle gem. § 307 BGB stellt in der privaten Krankenversicherung – wie auch insgesamt bei Versicherungsverträgen – eine besondere Problematik dar. Nach der Rechtsprechung des BGH – IV. Zivilsenat – unterliegen Leistungsbeschreibungen insoweit einer Kontrolle, als sie das Hauptleistungsversprechen einschränken, verändern, ausgestalten und modifizieren. Dam...mehr

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A / 36 Ausbleiben des Angeklagten in der Hauptverhandlung [Rdn 460]

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§ 17 Krankenversicherung / b) Heil- und Hilfsmittel

Rz. 807 Arznei-, Verbands-, Heil-, und zum Teil auch Hilfsmittel werden erstattet, wenn sie aufgrund der akuten Erkrankung oder der unfallbedingten Verletzung medizinisch erforderlich und ärztlich verordnet waren.mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / bb) Eintrittsfrist und Frist zur ärztlichen Feststellung (Ziff. 2.1.1.2)

Rz. 192 Die AUB 2020/2014 fassen die beiden Fristen zusammen und legen für beide den Zeitpunkt 15 Monate nach dem Unfalltag fest. Es handelt sich bei beiden Fristen um objektive Anspruchsvoraussetzungen, nicht um entschuldbare Anmeldefristen.[319] Die eine Frist benennt den Zeitpunkt für den Eintritt der Invalidität (Eintrittsfrist), die andere den Zeitpunkt für die ärztlich...mehr

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zfs 11/2024, Hinweis auf di... / Leitsatz

Weist der private Unfallversicherer den VN nach einer Unfallanzeige unmissverständlich auf die vertraglichen Anspruchs- und Fälligkeitsvoraussetzungen hin und übersendet er zugleich das Formular einer ärztlichen Bescheinigung zur Ausfüllung durch den behandelnden Arzt, handelt er nicht treuwidrig, wenn er sich trotz eines innerhalb der Invaliditätsfrist eingegangenen Kranken...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / ee) Einnahme von Medikamenten

Rz. 93 Die Einnahme von Medikamenten kann zu sog. Nebenwirkungen führen, die in Packungsbeilagen beschrieben werden. Hier finden sich regelmäßig z.B. Hinweise auf ein beeinträchtigtes Reaktionsvermögen. Unerheblich ist, ob das Medikament vom Arzt verordnet war oder ohne ärztlichen Rat eingenommen wurde, ebenso wenig die Verabreichungsweise, also ob es z.B. geschluckt oder ge...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / b) Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalls (§§ 9 Abs. 1–4, 10 Abs. 1 MB/KK i.V.m. § 28 Abs. 2–4 VVG)

Rz. 557 § 9 Abs. 1 MB/KK verpflichtet den Versicherungsnehmer zur Anzeige jeder Krankenhausbehandlung innerhalb von zehn Tagen nach ihrem Beginn. Wenn der Versicherer wie üblich eine Klinik-Card ausgehändigt hat, ist die Anzeigepflicht in der Regel abbedungen, zumal eine unmittelbare Abrechnung zwischen dem Krankenhausträger und dem Versicherer vorgesehen ist, wenn der Versic...mehr

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Z / 9 Zeuge, sachverständiger Zeuge [Rdn 4243]

Rdn 4244 1.a) Bei der Vernehmung sachkundiger Personen ist wegen der Art und Weise der Belehrung und der Möglichkeit der → Ablehnung eines Sachverständigen, Teil A Rdn 15, wegen Befangenheit, die es bei einem Zeugen nicht gibt, zu unterscheiden zwischen SV und sachverständigen Zeugen, die wie Zeugen zu behandeln sind (§ 85). Rdn 4245 b) Für die Abgrenzung gilt (a. BGHSt 20, 2...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / b) Ambulante Operation

Rz. 237 Die Regelung verbindet das Erfordernis der ambulanten Operation mit der daran anschließenden Arbeitsunfähigkeit für einen vom VR festgeschriebenen Zeitraum. Damit wird eine gewisse Schwere des Eingriffs erforderlich. Mit einer Kopie des OP-Berichts und der Krankschreibung ist der Nachweis erbracht. Für nicht Berufstätige muss der Arzt bescheinigen, dass die allgemein...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / b) Ermessensentscheidung des Versicherers

Rz. 456 § 4 Abs. 5 MB/KK sieht die Möglichkeit einer Leistungszusage durch den Versicherer vor Beginn der Behandlung vor; diese ist schriftlich zu erteilen. Nach ganz herrschender Rechtsprechung steht diese Zusage im freien Ermessen des Versicherers.[295] Das Ermessen des Versicherers ist dann eingeschränkt, wenn der Versicherer unter bestimmten Voraussetzungen eine Selbstbind...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / aa) Keine Möglichkeit der Berufsausübung

Rz. 583 Nach medizinischen Befunden darf keine Möglichkeit der Ausübung des Berufs bestehen. Relevant für die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit ist immer der zuletzt zu gesunden Tagen ausgeübte Beruf, also nicht unbedingt derjenige, der im Antragsformular festgehalten ist oder der unmittelbar vor konkretem Eintritt der Arbeitsunfähigkeit ausgeübt wurde. Hat ein Berufswechsel ...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / I. Patientenversicherung

Rz. 176 Neben dem in Deutschland bestehenden Prinzip der Deckung eines schuldhaft herbeigeführten Versicherungsfalls nach § 100 VVG sind andere Deckungskonzepte denkbar. Die Patientenversicherung gewährt dem Patienten verschuldensunabhängige Ansprüche bei objektiven ärztlichen Behandlungsfehlern. Patientenversicherungen wurden seit 1975 zunächst in Schweden und dann, mit Modi...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 5. Verletzung der Nachfrageobliegenheit durch den Versicherer

Rz. 442 Grundsätzlich besteht keine gesetzliche Pflicht des Versicherers, die Richtigkeit jeglicher bei Vertragsanbahnung erteilten Auskünfte des Versicherungsnehmers – sofern sie nicht ersichtlich unklar sind – bereits vor Vertragsschluss zu überprüfen.[1103] Den Versicherer trifft nach § 242 BGB allerdings eine Nachfrageobliegenheit, wenn er aus Antworten des Versicherungs...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / 3. Reine Vermögensschäden

Rz. 103 Reine Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind, sind nach Ziff. 2.1 AHB gesondert zu versichern. Zusätzlich versicherbar ist z.B. das Abhandenkommen von Sachen, die Patienten und ihre Begleiter in die Praxis oder in das Krankenhaus eingebracht haben. Ausdrücklich ausgeschlossen sind regelmäßig Haftpflichtansprüche wegen Vermö...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / d) Probandenversicherung

Rz. 32 Die Probandenversicherung nach § 40a Ziff. 3 AMG, § 26 MPG stellt den Sonderfall einer gesetzlichen Haftpflichtversicherungs-Pflicht bei ärztlicher Behandlung dar.[63] Die klinische Prüfung eines Medikamentes bzw. eines Medizinproduktes an einem Menschen ist nur bei Abschluss einer Versicherung zugunsten des Probanden gegen Schäden an Leben, Körper und Gesundheit zulä...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / aa) Anzeigepflicht und Auskunftsobliegenheit (§ 9 Abs. 1 und 2 MB/KT)

Rz. 754 Der Versicherungsnehmer hat nach § 9 Abs. 1 MB/KT die ärztlich festgestellte Arbeitsunfähigkeit unverzüglich, spätestens aber innerhalb der im Tarif gesetzten Frist anzuzeigen. Erst durch diese Anzeige kann die Fälligkeit der Krankentagegeldversicherung ausgelöst werden. Der Nachweis entspricht dem in § 4 Abs. 7 MB/KT geforderten Nachweis, also einer Arbeitsunfähigke...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / G. Muster: Deckungsklage gegen den Arzthaftpflichtversicherer

Rz. 199 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 11.1: Deckungsklage gegen den Arzthaftpflichtversicherer An das _________________________, Landgericht _________________________ Klage des Herrn Dr. D aus _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigter: _________________________ gegen die V-Versicherungs-AG in _________________________, vertreten durch d...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / c) Betriebshaftpflichtversicherung des Krankenhausträgers

Rz. 29 Krankenhausträger sind nicht zum Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung i.S.d. § 102 VVG für sich selbst und ihre Bediensteten verpflichtet. Selbst für Träger von großschadensträchtigen geburtshilflichen Abteilungen gilt keine Versicherungspflicht, geschweige denn eine Mindestversicherungssumme, während Träger von Hebammenschulen zugunsten ihrer Schülerinnen ...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / 2. Gesamtschuldner und Versicherer

Rz. 172 Der Tatsache, dass die Patienten in Arzthaftungsstreitigkeiten häufig mehrere Parteien in Anspruch nehmen und verklagen, entspricht die ebenfalls nicht bestreitbare Tatsache, dass die Gerichte auch mehrere Beklagte gesamtschuldnerisch verurteilen. So kommt insbesondere in geburtshilflichen Fällen in Betracht, dass zum einen die Geburtsklinik, zum anderen der Belegarz...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / a) Arzthaftpflichtversicherung auf dem Weg zur Pflichtversicherung?

Rz. 23 Pflichthaftpflichtversicherungen sind nach § 113 Abs. 1 VVG solche, zu deren Abschluss eine Verpflichtung durch Rechtsvorschrift besteht. Der Schutz des Geschädigten ist ein wesentlicher Bereich der Pflichtversicherung. Dieser erhält einen Direktanspruch gegen den Versicherer,[34] der Versicherer hat die Risiken eines gestörten Versicherungsverhältnisses zu tragen,[35...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / (2) Erwerbslosigkeit

Rz. 662 In den AVB wird oft der Wegfall der beruflichen Tätigkeit, also die Erwerbslosigkeit, als Wegfall der Versicherungsfähigkeit definiert. Dabei ist zunächst in Rechtsprechung und Literatur danach unterschieden worden, ob die Erwerbslosigkeit bzw. die zur Erwerbslosigkeit führende Kündigung auf der Erkrankung des Versicherten beruht oder ob sie hiervon unabhängig erfolgt...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / aa) Totaler Krankenhausaufnahmevertrag

Rz. 38 Der totale Krankenhausaufnahmevertrag ist beim Kassenpatienten der Regelfall. Der Krankenhausträger schuldet danach eine umfassende Versorgung des Patienten. Wegen der zentralen Bedeutung der geschuldeten Heilbehandlung finden vorwiegend die Vorschriften des Dienstvertrages Anwendung. Der Krankenhausträger haftet vertraglich und deliktisch unmittelbar gegenüber dem Pa...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / f) Behandlung durch Familienmitglieder (§ 5 Abs. 1 g MB/KK)

Rz. 511 Ein weiterer Ausschlussgrund liegt gem. § 5 Abs. 1 g MB/KK vor bei Behandlungen durch Ehegatten, Eltern oder Kinder. Hier ist dem Versicherer eine Nachprüfung der geltend gemachten Aufwendungen kaum möglich; in diesen Fällen spricht eine große Wahrscheinlichkeit für eine unentgeltliche Behandlung, die dem Versicherer gegenüber jedoch abgerechnet wird. Die Klausel ist...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / V. Rechtsprechung zur zumutbaren Verweisung

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§ 3 Vorbereitung eines Grun... / IX. Beispiele für Verbraucher

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§ 16 Private Unfallversiche... / cc) Frist zur Geltendmachung (Ziff. 2.1.1.3)

Rz. 196 Innerhalb von 15 Monaten muss die Invalidität beim VR geltend gemacht worden sein. Es handelt sich bei dieser Frist um eine Ausschlussfrist, so dass dem VN grundsätzlich eine Exkulpation möglich ist.[326] Die Geltendmachung des Invaliditätsanspruchs beim VR ist eine Willenserklärung,[327] die erst mit Zugang beim VR wirksam wird, § 130 BGB. Hierfür trägt der VN die Be...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / 3. Höhe und Dauer der Leistung

Rz. 232 Die Höhe ergibt sich aus dem vereinbarten Tagessatz und dem Grad der Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit, das Tagegeld wird entsprechend abgestuft gezahlt. Nur bei einer vollständigen Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit werden 100 % der versicherten Summe fällig, z.B. für Zeiten der stationären Krankenhausbehandlung. Den Grad der Beeinträchtigung stellt der behan...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / 4. Bestimmung des Mitwirkungsfaktors

Rz. 268 Entscheidend für die Ermittlung des konkreten Mitwirkungsanteils ist das Verhältnis zwischen der äußeren Einwirkung bzw. der aufgewendeten Kraft und der Schwere der Krankheit oder des Gebrechens. Je geringer die Einwirkung auf den Körper der VP ist, desto höher ist in der Regel der Anteil der Krankheiten bzw. der Gebrechen an den entstandenen Gesundheitsschädigungen....mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / II. Anspruchsprüfung

Rz. 3 Für die Anspruchsprüfung bietet sich gedanklich folgendes Vorgehen an: Rz. 4 Dies entspricht nicht dem Aufbau der neueren Bedingungswerke, weil darin die für den VN negativen Ausschlüsse erst nach den vereinbarten Leistungen genannt werden. Es entspricht aber dem Weg der...mehr