Fachbeiträge & Kommentare zu Asylbewerber

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zfs 09/2023, Auskunftsanspr... / 1 Sachverhalt

Die Kl., Gebäudeversicherer eines Mehrfamilienhauses, verlangt nach Regulierung eines Brandschadens von der beklagten Gemeinde als Mieterin Auskunft über die Ausgestaltung ihres Versicherungsverhältnisses zum Kommunalen Schadensausgleich H (KSA). Am 28.5.2018 kam es im versicherten Gebäude, das die Bekl. vom VN der Kl. zur Unterbringung Geflüchteter und Asylbewerber angemiete...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. ABC der Arbeitnehmerschaft

Rn. 136 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Abgeordneter ist in seiner Eigenschaft als Mitglied des Parlaments kein ArbN. Amateursportler ist dann kein ArbN des Vereins, wenn er nur unregelmäßige Zuschüsse zu den ihm entstandenen Aufwendungen erhält (FG Köln EFG 1987, 524 rkr). Sind die für den Trainings- und Spieleinsatz gezahlten Vergütungen nach dem Gesamtbild der Verhältnisse nicht ...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.5.1 Integrationskurs

Rz. 489a Im Regelfall hat die Öffnung des Integrationskurses für Ausländer mit Aufenthaltsgestattung mangels erfüllter Anwartschaftszeit noch keine Relevanz in Bezug auf versicherungswidriges Verhalten und den Eintritt einer Sperrzeit. Ein Anspruch auf die Teilnahme an einem Integrationskurs für einen Ausländer mit dauerhaftem Aufenthalt im Bundesgebiet entsteht durch die Ert...mehr

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§ 16 Vertragstypen / VI. Berufsgruppenlexikon von A–Z

Rz. 1067 Bei der Gestaltung bzw. Prüfung der Zulässigkeit eines Freien-Mitarbeiter-Vertrages sind stets die Besonderheiten der jeweiligen Berufsgruppe zu berücksichtigen. I.R.d. Gesamtwürdigung kommt nach der Rspr. des BAG v. BSG und BFH der Eigenart der jeweiligen Tätigkeit erhebliches Gewicht zu, da es keine abstrakten für alle Arbeitnehmer geltenden Kriterien gibt (vgl. u...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / a) Voraussetzungen des Anspruchs auf Entlassung oder Versetzung

Rz. 1235 Der Betriebsrat kann vom Arbeitgeber die Entlassung oder Versetzung eines Arbeitnehmers verlangen, wenn dieser durch gesetzwidriges Verhalten oder durch grobe Verletzung der in § 75 Abs. 1 BetrVG enthaltenen Grundsätze, insb. durch rassistische oder fremdenfeindliche Betätigungen, den Betriebsfrieden wiederholt ernstlich gestört hat (§ 104 S. 1 BetrVG). § 104 BetrVG...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / aa) Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 652 Dem persönlichen Geltungsbereich des Gesetzes (§ 1 ArbnErfG) unterfallen sämtliche Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst sowie Beamte, Soldaten (§ 41 ArbnErfG), Hochschulbedienstete (§ 42 ArbnErfG) und Zivildienstleistende (arg. § 78 Abs. 2 ZDG). Rz. 653 Dem ArbnErfG wird der allgemein im Arbeitsrecht geltende Arbeitnehmerbegriff zugrunde gel...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 12.4.3 Entgeltgruppen 10 und 11

Entgeltgruppe 10 Beschäftigte, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Entgeltgruppe 9c heraushebt. Entgeltgruppe 11 Beschäftigte, deren Tätigkeit sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Entgeltgruppe 9c heraushebt. Die Entgeltgruppe 10 erfordert, dass sich die Tätigkeit mindestens zu einem Drittel dur...mehr

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Sozial- und Erziehungsdienst / 17 Beschäftigte in der Tätigkeit von Heilpädagogen, Heilpädagogen mit abgeschlossener Hochschulbildung sowie Sozialarbeitern, Sozialpädagogen

Entgelttabelle S (Sozialarbeiter, Sozialpädagogen, Heilpädagogen mit Hochschulbildung) in EUR ab 1.4.2022mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Voraussetzungen für den Antrag

Rz. 2 Die Kündigung oder Versetzung eines Arbeitnehmers kann in 2 Fällen verlangt werden. Der Arbeitnehmer muss sich gesetzwidrig verhalten haben. Gesetzwidrig ist ein Verhalten, das gegen eine Rechtsvorschrift verstößt. Nicht notwendig ist, dass sie auf einem formellen Gesetz beruht. In Betracht kommen insb. Vorschriften des StGB, das AGG und Arbeitsschutzvorschriften, aber a...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 5.1 An wen richtet sich das Programm?

Investoren und Kommunen Antragsberechtigt sind Investoren, Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände. Als Investoren werden Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigte von Gebäuden angesehen. Die Antragsberechtigten müssen Wohnraum instand setzen oder modernisieren und dann bereit sein, diesen Wohnraum zu preiswerten Mieten an Asylbewerber zu vermieten.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 5 Sonderprogramm zur Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge und Asylbegehrende

Mit diesem Programm sollen private Investoren sowie Kommunen motiviert werden, Wohnraum für Flüchtlinge und Asylbewerber zu schaffen. Die Maßnahme muss in Rheinland-Pfalz durchgeführt werden. Die Förderung erfolgt nach den Regelungen des Sonderprogramms zur Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge und Asylbegehrende durch Darlehen der Investitions- und Strukturbank Rheinland-P...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 5.4 Konditionen

Investoren ohne Kommunen 10 Jahre zinslos Die Förderung wirkt durch die Gewährung eines für 10 Jahre zinslos gewährten Darlehens. Nach Ablauf der 10 Jahre erfolgt die Verzinsung nach dem marktüblichen Zins. Der Tilgungsanteil soll mindestens 2 % betragen. Tilgungszuschuss Die Förderung wirkt zusätzlich durch einen Tilgungszuschuss, der mit bis zu 10 % der ISB-Darlehenssumme gewä...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.2.1 Krankenhäuser (§ 4 Nr. 14 Buchst. b S. 2 Doppelbuchst. aa UStG)

Rz. 199 Krankenhäuser, die von Einrichtungen des privaten Rechts betrieben werden, unterliegen der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchst. b S. 2 Doppelbuchst. aa UStG, wenn sie nach § 108 SGB V zugelassen sind, also Krankenhäuser, die nach den landesrechtlichen Vorschriften als Hochschulklinik anerkannt sind, Krankenhäuser, die in den Krankenhausplan eines Landes aufgenommen ...mehr

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Kündigungsgrund – Sonstige ... / 2 Öffentlicher Bedarf

Sozialwohnung Ist eine Sozialwohnung an einen Nichtberechtigten i. S. d. WoBindG vermietet worden, ohne dass ein konkreter Anhalt für die Annahme besteht, der Vermieter habe bei Vertragsschluss die fehlende Berechtigung des Mieters gekannt, besteht ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Kündigung dieses Mietverhältnisses, wenn später die zuständige Behörde die Kündi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerbefreiungen / 3 Steuerbefreiungen nach § 4 UStG

Ausfuhrlieferungen, [1] Lohnveredelungen, [2] innergemeinschaftliche Lieferungen. [3] Umsätze für die Seeschifffahrt [4] : Es handelt sich (wie bei der Luftfahrt) um eine sog. Vorstufenbefreiung. Steuerfrei sind Lieferungen, Umbauten, Instandsetzungen, Wartungen, Vercharterungen und Vermietungen von Wasserfahrzeugen, die nach ihrer Bauart der Seeschifffahrt oder der Rettung Schiff...mehr

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Vermietung von Gebäuden zur Unterbringung von Kriegsflüchtlingen und Asylbewerbern (zu § 4 Nr. 12 UStG)

Kommentar Aufgrund steigender Zahlen von Kriegsflüchtlingen und Asylbewerbern werden wieder vermehrt Gebäude zur Unterbringung der Personen von der öffentlichen Hand oder Betreibern von Gemeinschaftsunterkünften angemietet. In Einzelfällen werden nicht nur Räume überlassen, sondern auch noch darüber hinausgehende Leistungen erbracht. Die OFD Frankfurt a. M. hat die sich dara...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Keine Geltung des § 8 Abs 1 S 2 EStG für bestimmte Gutscheine und Geldkarten (§ 8 Abs 1 S 3 EStG)

Rn. 302 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Die durch das Gesetz zur weiteren Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v 12.12.2019 (BGBl I 2019, 2451) erfolgte Einfügung des § 8 Abs 1 S 3 EStG verfolgt das Ziel, bestimmte zweckgebundene Gutscheine und Geldkarten, die die Kriterien des § 2 Abs 1 Nr 10 ZahlungsdiensteaufsichtsG (ZAG) erfüllen ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Flüchtlingsunterkünfte

Tz. 65 Stand: EL 131 – ET: 04/2023 Werden von einer steuerbegünstigten Einrichtung Flüchtlingsunterkünfte bereitgestellt, sind diese nur dann von der Grundsteuer befreit, wenn (und soweit) sie keine abgeschlossenen Wohnungen mit Küche, Toilette, Bad enthalten. Die grundsätzlich nach § 3 Nr. 3 GrStG (Anhang 12d) bestehende Befreiung bei einer steuerbegünstigten Nutzung von Gru...mehr

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Infektionsschutz / 1.1.3 Einrichtungen nach § 36 Abs. 1 Nr. 4 IfSG

Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern, Die weiteren in § 36 Abs. 1 IfSG genannten Einrichtungen, also insbesondere Obdachlosenunterkünfte, sonstige Massenunterkünfte und Justizvollzugsanstalten sind vom Geltungsbereich nicht erfasst.mehr

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Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / 1. Steuerfreiheit – § 4 UStG

Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 7 Satz 1 Buchst. b bis d sowie e und f UStG; Änderung des Abschn. 4.7.1 UStAE: Mit dem JStG 2020 wurden im UStG zur Umsetzung von Unionsrecht in Bezug auf Verteidigungsanstrengungen im Rahmen der Union die Vorschriften des § 4 Nr. 7 Satz 1 Buchst. e und f UStG neu aufgenommen. Das BMF ergänzt nun insoweit den UStAE (BMF v. 11.11.2022 – III C...mehr

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Jung, SGB VIII § 42a Vorläu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher (VerbaKJUVBG) v. 28.10.2015 (BGBl. I S. 1802) mit Wirkung zum 1.11.2015 in das SGB VIII eingefügt. Durch Art. 9 des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen v. 17.7.2017 (BGBl. I S. 2429) wurde mit Wirkung zum 22.7.2017 Abs. 1 Satz 2 ei...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Befreiung eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundener Leistungen (zu § 4 Nr. 18 UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben fasst Abschn. 4.18.1 UStAE neu. § 4 Nr. 18 UStG wurde zum 1.1.2020[1] neu gefasst. Während bisher im Mittelpunkt der Umsetzung in Abschn. 4.18.1 UStAE die "Wohlfahrtseinrichtungen" standen, ist die Begünstigungsregelung jetzt auf die eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundenen Leistungen ausgerichtet. Hinweis Die Anpassu...mehr

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Flüchtlinge als Mieter – Re... / 2.1 Besteht eine Wohnsitzauflage?

Vermieter sollten sich unbedingt erkundigen, ob der Mietinteressent im jeweils betroffenen Bundesland einer Wohnsitzauflage unterliegt. Was bedeutet "Wohnsitzauflage"? Abgeschlossenes Asylverfahren Personen, die Sozialleistungen beziehen, dürfen ihren Wohnsitz nicht frei wählen. Anerkannte Asylberechtigte, Flüchtlinge oder subsidiär Schutzberechtigte, denen erstmals eine Aufen...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Überbelegung im Wohnungseig... / 1 Richtwerte

Die Überbelegung spielt i. d. R. bei vermieteten Eigentumswohnungen eine Rolle. Eine Überbelegung ist immer dann anzunehmen, wenn nicht genügend Wohnfläche für jeden Erwachsenen und jedes Kind vorhanden ist. Gehen von einer Wohnungsüberbelegung erhebliche Belästigungen zum Nachteil einer Eigentümergemeinschaft aus, so kann in erster Linie die Gemeinschaft der Wohnungseigentü...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 20i Leistun... / 2.1 Rechtsanspruch (Abs. 1)

Rz. 6 Versicherte haben ab 1.4.2007 Anspruch auf Leistungen für Schutzimpfungen i. S. d. § 2 Nr. 9 Infektionsschutzgesetz. Danach ist die Schutzimpfung die Gabe eines Impfstoffes mit dem Ziel, vor einer übertragbaren Krankheit zu schützen. Die Ergänzung von Abs. 1 Satz 1 durch das TSVG (Rz. 2c) stellt klar, dass Ansprüche gegen andere Kostenträger auf Leistungen von Schutzim...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 9 Hilfebedü... / 2.1 Hilfebedürftigkeit

Rz. 3 Abs. 1 verdeutlicht, dass Hilfebedürftigkeit umfassend für die gesamte Bedarfsgemeinschaft nach § 7 zu verstehen ist. Betrachtet werden zwar zunächst allein die wirtschaftlichen Verhältnisse des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und der mit ihm in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen bei abstrakter Einzelbetrachtung. Die erforderlichen ergänzenden Regelungen enthält Abs...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 36 Örtliche... / 2.5 Zuständigkeit für Ausländer, Asylberechtigte und Flüchtlinge

Rz. 21 Nach Abs. 2 Satz 1 ist der Träger zuständig, in dessen Gebiet die leistungsberechtigte Person nach § 12a Abs. 1 bis 3 AufenthG ihren Wohnsitz zu nehmen hat. Leistungsberechtigt sind Ausländer, die als Asylbewerber, Flüchtling i. S. v. § 3 Abs. 1 AsylG oder als subsidiär Schutzberechtigte nach § 4 Abs. 1 AsylG anerkannt worden sind. Nach § 12a Abs. 1 AufenthG ist ein A...mehr

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Sauer, SGB II § 36 Örtliche... / 2.1.2 Gewöhnlicher Aufenthalt

Rz. 6 Einen gewöhnlichen Aufenthalt hat der Antragsteller dort, wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt (§ 30 Abs. 3 SGB I). Der gewöhnliche Aufenthalt muss sich im Inland befinden. Dabei müssen die Umstände erkennen lassen, dass sich der Hilfebedürftige an dem Ort nicht nur vorüber...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.4.2 Behördliche oder gerichtliche Entscheidung

Rz. 95 Wird eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung erstmals erlassen, geändert oder aufgehoben, die steuerrechtliche Bedeutung hat, ist danach zu unterscheiden, ob diese Entscheidung nur Beweisfunktion für das Steuerrecht entfaltet oder Bindungswirkung hat. Soweit eine solche Entscheidung nur Beweisfunktion hat, hat eine Anpassung einer Steuerfestsetzung über § 173 ...mehr

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Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 3.3.5.2 Zulässige Nutzung von Wohnungseigentum

Das Eigentumsgrundrecht verleiht dem Wohnungseigentümer die Befugnis, die Nutzung seines Wohnungseigentums aufgrund eigenverantwortlicher Entscheidung selbst zu bestimmen. Das umfasst vor allem auch das Recht, darüber zu entscheiden, ob eine Überlassung der Nutzung an Dritte oder eine gemeinschaftliche Nutzung mit Dritten erfolgt.[1] Stets sind allerdings vereinbarte Vermiet...mehr

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Sauer, SGB II § 19 Bürgerge... / 2.1 Leistungsspektrum

Rz. 3 Die Vorschrift ist Anspruchsgrundlage für das Bürgergeld sowie die Leistungen für Bildung und Teilhabe. Das Bürgergeld nach Abs. 1 Satz 1 ist die Kernleistung der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Es entspricht im Wesentlichen der Sozialhilfe nach dem SGB XII. Dies hat sozialpolitische wie verfassungsrechtliche Fragen aufgeworfen. Ein verfassungsrechtlicher Aspekt bet...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Versicherungsnummer / 2.5 Seriennummer

Die Seriennummer bezeichnet in aufsteigender Reihenfolge die Versicherten, die am selben Tag geboren sind und deren Geburtsname mit dem gleichen Buchstaben beginnt: Männliche Versicherte erhalten die Seriennummer "00" bis "49". Weibliche Versicherte erhalten die Seriennummer "50" bis "99". Versicherte mit dem Geschlechtskennzeichen "X – unbekannt" oder "d – divers" werden den S...mehr

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Gebrauch und Nutzung von So... / Asylbewerber

Die Überlassung von Wohnungseigentum an Asylbewerber ist grundsätzlich zulässig. Und dies auch in einer Wohnung, wenn den Asylanten in der Wohnung eine eigenständige Haushaltsführung möglich ist und es sich um eine Wohnung üblicher Größe handelt. Erfolgt hingegen die Unterkunft in einer für eine Vielzahl von Menschen bestimmten Einrichtung, deren Bestand von den jeweiligen B...mehr

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Gemeinschaftsordnung (WEMoG) / 3.3.2.3.1 Einschränkung der Nutzungsüberlassung

Zwar ist jeder Wohnungseigentümer nach der Bestimmung des § 13 Abs. 1 WEG zur unbeschränkten Nutzung seiner Wohnung oder Teileigentumseinheit berechtigt. So können etwa Wohnungen auch an täglich wechselnde Feriengäste[1] oder Medizintouristen[2] vermietet werden. Auch die Überlassung von Wohnungseigentum an Asylbewerber stellt eine zulässige Wohnnutzung dar.[3] Einschränkend...mehr

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WEMoG: Problemfelder der Ve... / 1 Einschränkungen der Vermietungsbefugnis

Das Recht, eine Eigentumswohnung zu vermieten, ist zwar eine aus dem Eigentum fließende Grundbefugnis, sie kann jedoch durch Vereinbarung der Wohnungseigentümer, also etwa in der Gemeinschaftsordnung, auch gänzlich ausgeschlossen werden.[1] Daneben können selbstverständlich auch die Vermietungsrechte eingeschränkt werden. Gegen das Diskriminierungsverbot verstoßend und damit ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Vermietung von Wohn- und Schlafräumen

Rz. 132 Steuerpflichtig ist die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die der Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält. Hierunter fallen insbesondere die Beherbergungsumsätze in Hotels, Pensionen und Gaststätten. Die Unterbringung muss jedoch nicht zwangsläufig in diesen Sektoren stattfinden. Die Steuerpflicht kommt auch zur Anwendung, wenn außerhal...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6 Umfang der Steuerbefreiung – Nebenleistungen

Rz. 110 Zu den nach § 4 Nr. 12 S. 1 Buchst. a UStG steuerfreien Vermietungs- bzw. Verpachtungsleistungen gehören auch die damit in unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden Nebenleistungen.[1] Die Nebenleistungen sind Leistungen, die im Vergleich zu Grundstücksvermietungen bzw. -verpachtungen nebensächlich sind, mit ihnen eng zusammenhängen und in ihrem Gefolge ü...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.1 Vermietung

Rz. 34 Nach alter Rechtsprechung des BFH war der Vermietungsbegriff nach bürgerlich-rechtlichen Grundsätzen abzugrenzen, es war also auf das BGB abzustellen.[1] Der Vermietungsbegriff ist in § 535 BGB definiert. Danach wird der Vermieter durch den Mietvertrag verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der vermieteten Sache während der Mietzeit zu gewähren. Der Mieter ist verpflic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Rückausnahme zu § 62 Abs 2 Nr 2 Buchst c EStG bei Erwerbstätigkeit (§ 62 Abs 2 Nr 3 EStG)

Rn. 220 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 § 62 Abs 2 Nr 3 EStG erweitert den Kreis der Anspruchsberechtigten um Personen, denen eine in § 62 Abs 2 Nr 2 Buchst c EStG genannte Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde (s Rn 208) und die im Bundesgebiet berechtigt erwerbstätig sind oder Elternzeit nach § 15 BEEG oder laufende Geldleistungen nach dem SGB III in Anspruch nehmen, A 4.1 Abs 2 S...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Ausländer aus Staaten, mit denen Sozialabkommen bestehen

Rn. 178 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Für ArbN aus Staaten, mit denen zwischenstaatliche Abkommen bestehen, bedarf es nicht der Inhaberschaft eines der in § 62 Abs 2 EStG genannten Aufenthaltstitels, A 4.5 Abs 1 S 1 DA-KG 2021; BFH v 21.02.2008, III R 79/03, BStBl II 2009, 916. Abkommensstaaten sind: Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Kosovo, Marokko, Türkei und Tunesien, vgl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Persönliche Beteiligung am Haushalt

Rn. 692 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Eine maßgebliche persönliche Beteiligung setzt voraus, dass der StPfl in Bezug auf die Wohnung einen über den reinen Besitz hinausgehenden, auch das Leben in der Wohnung umfassenden Einfluss ausübt; er darf sich nicht allein darauf beschränken, lediglich die materiellen Grundlagen des durch den Ehegatten allein betriebenen Haushalts zu verb...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Räume

Rz. 12 Die Räume müssen nicht in einem Gebäude liegen. Sie können sich z. B. auch auf einem Hotelschiff befinden oder in einem stationären Wohnwagen (sog. Mobilhomes). Auch Zelte können einen Raum darstellen (Rz. 20a). Bei rollenden Eisenbahnschlafwagen und Kabinen auf fahrenden Kreuzfahrtschiffen ist zwar auch regelmäßig eine Raumüberlassung an die darin untergebrachten Rei...mehr

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Jung, SGB XII § 118 Überprü... / 2.1 Datenabgleich mit anderen Sozialleistungsträgern und Stellen

Rz. 5 Abs. 1 betrifft den automatisierten Datenabgleich der Träger der Sozialhilfe mit der Bundesagentur für Arbeit, den Trägern der gesetzlichen Unfall- oder Rentenversicherung und dem Bundeszentralamt für Steuern (Auskunftsstellen). Gegenüber anderen Leistungsträgern (z. B. Krankenkassen, Pflegekassen) kann nur im Wege der Amtshilfe Auskunft im Einzelfall in Anwendung des ...mehr

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§ 3 Rechte und Pflichten be... / 2. Einzelfälle

Rz. 6 Gewerbliche Nutzung von Wohnungen. Unzulässig: Prostitution;[10] Arztpraxen mit erheblichem Besucherverkehr.[11] Der Betrieb eines Wohnheims (Altenpflege oder Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern in einer Gemeinschaftsunterkunft) ist keine Wohnnutzung und deshalb nur in einem Teileigentum zulässig.[12] Zulässig: Kindertagespflege bzw. Tagesmutter (str.),[13] ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7 Objektive Voraussetzungen der Steuerbefreiung – Rechtslage ab 1.1.2020

Rz. 87a Die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 18 UStG umfasst ab 1.1.2020 eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Leistungen insbesondere an wirtschaftlich hilfsbedürftige Personen zur Überwindung der wirtschaftlichen Hilfsbedürftigkeit. Hierunter fallen z. B.[1] Leistungen der Schuldnerberatung im außergerichtlichen Insolvenzverfahren, der "Tafeln", der Fra...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.8 Flüchtlingshilfe

Rz. 110 Zur steuerliche Behandlung von Leistungen im Rahmen der Flüchtlingshilfe gelten bestimmte mit BMF-Schreiben v. 20.11.2014 [1] geregelte Billigkeitsmaßnahmen. Darüber hinaus wird es von der Verwaltung nicht beanstandet, dass umsatzsteuerliche Vorschriften, die auf vergleichbare Leistungen der jeweiligen Einrichtung an andere Leistungsempfänger (z. B. Obdachlose) bereit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Abgrenzung der Arbeitne... / 1. Zahlen zur Leiharbeit

Rz. 4 Ein schon vor der Reform verbreiteter Kritikpunkt geht bis heute dahin, dass in Deutschland angeblich Normalarbeitsverhältnisse massenhaft durch prekäre Arbeitsverhältnisse abgelöst würden.[8] Es sei eine fortschreitende Substitution der Stammbelegschaft durch Leiharbeitnehmer erkennbar, die zum Lohnverfall führe. Bereits die Arbeitsmarktberichterstattung der Bundesage...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.1 Vertragswidriger Gebrauch

Rz. 2 Ob der Gebrauch vertragswidrig ist oder nicht, bestimmt sich in erster Linie nach den vertraglichen Vereinbarungen der Parteien. Sind diese auslegungsfähig und auslegungsbedürftig, ist der wirkliche Parteiwille zu ermitteln. Sind die Vereinbarungen lückenhaft, ist der vertragsgemäße Gebrauch im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung zu ermitteln (Schmidt-Futterer/Flato...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. "Sich- oder einem Dritten-Verschaffen"

Rz. 46 [Autor/Stand] Wesentliches Merkmal des "Sich-Verschaffens" ist, dass die Verfügungsgewalt zu eigenen Zwecken übernommen wird, also darauf abzielt, die Sache dem eigenen Vermögen (oder dem eines Dritten) unter Ausschluss des Vortäters einzuverleiben[2]. Damit ist nicht die zivilrechtliche Verfügungsbefugnis, sondern die tatsächliche Sachherrschaft über das Tatobjekt ge...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 264 Übernah... / 2.1 Arbeits- und Erwerbslose, Asylbewerber (Abs. 1)

2.1.1 Übernahme der Krankenbehandlung (Satz 1) Rz. 15 Die Krankenkasse kann für Arbeits- und Erwerbslose, für andere Hilfeempfänger sowie für die vom Bundesministerium für Gesundheit bezeichneten Personenkreise die Krankenbehandlung übernehmen, wenn die Personen nicht gesetzlich gegen Krankheit versichert sind. Bei einer Übernahme sind der Krankenkasse die vollen Aufwendungen für...mehr