Fachbeiträge & Kommentare zu Aufwandsentschädigung

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 8. Beitreibung

Rz. 53 Der Feststellungsbeschluss über die Bewilligung einer Pauschvergütung ist kein Vollstreckungstitel.[34] Einen solchen muss sich der Anwalt erst noch beschaffen, sofern der Auftraggeber aufgrund des Beschlusses nicht freiwillig zahlt. Gleiches gilt, wenn ein Dritter auf Freistellung der Anwaltskosten haftet, wie z.B. der Rechtsschutzversicherer oder der Arbeitgeber. Rz...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Prozessgericht als Vollstreckungsgericht

Rz. 588 Im Falle einer Vollstreckung nach den Vorschriften der §§ 887, 888, 890 ZPO ist allerdings das Prozessgericht des ersten Rechtszuges zuständig, denn dieses wird insoweit als Vollstreckungsgericht tätig. Dies gilt auch für solche Kosten, die vor dem 1.1.1999 entstanden sind.[639]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Ausschluss der Erstattung

Rz. 36 § 118 Abs. 1 S. 4 ZPO schließt eine Kostenerstattung im Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren aus. Entsprechendes gilt nach § 127 Abs. 4 ZPO im Verfahren über die sofortige Beschwerde gegen eine Prozesskostenhilfeentscheidung. Kommt es zu einem Hauptsacheverfahren, so ist umstritten, ob die Vorschriften im Fall der den Antragsteller belastenden Kostengrundentscheidung (§...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Rücknahme der beabsichtigten Klage

Rz. 38 Bei einer Antragsrücknahme der beabsichtigten Klage kommt eine Kostenentscheidung nach billigem Ermessen gem. § 269 Abs. 3 S. 3 ZPO im isolierten Prozesskostenhilfeverfahren nicht in Betracht.[38] Der Grundsatz, dass dem Gegner die im Prozesskostenhilfeverfahren entstandenen Kosten nicht zu erstattet sind, gilt in entsprechender Anwendung von § 118 Abs. 1 S. 4 ZPO auc...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Erstattungsfragen

Rz. 20 Der Umfang der Kostenerstattung in finanzgerichtlichen Verfahren bestimmt sich nach § 139 FGO. Zu den erstattungsfähigen Kosten gehören die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen der Beteiligten einschließlich der Kosten des Vorverfahrens. Die gesetzliche Vergütung des Anwalts ist dabei stets erstattungsfähig. Im Übrig...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Streitverkündete und Nebenintervenienten

Rz. 241 Zur Frage, ob die Herstellung von Kopien und Ausdrucken zur Zustellung an Streitverkündete und Nebenintervenienten aufgrund Rechtsvorschrift oder nach Aufforderung durch das Gericht eine Dokumentenpauschale nach Nr. 1 Buchst. b auslöst, vgl. Rdn 122.[372] Wird der Anfall der Dokumentenpauschale bejaht, gehört diese allerdings nicht zu den Kosten des Rechtsstreits i.S....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Notwendigkeit

Rz. 5 Mit der besonderen Bestimmung über die Auslagen des beigeordneten oder bestellten Anwalts bezweckt der Gesetzgeber, die Staatskasse vor überhöhten Nebenkosten in Schutz zu nehmen. Dazu bedient er sich – wie bei § 54, der dem § 91 Abs. 2 S. 2 ZPO entlehnt ist – einer entsprechenden Anwendung des Rechts der Kostenerstattung. Gleichsam wie bei einer unterlegenen Gegenpart...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Echte und unechte Streitgenossenschaft

Rz. 72 Die Rechte von gemeinsam vertretenen Streitgenossen gegenüber dem erstattungspflichtigen Gegner erweisen sich als zentrales Problem der Kostenerstattung. Sie sind selbst dann umstritten, wenn die Streitgenossen voll obsiegen und der Gegner ihnen sämtliche Kosten zu erstatten hat. Teilweise wird ihnen nach überlieferter Meinung kostenrechtlich sogar verwehrt, Ansprüche...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Arbeitsgerichtsbarkeit

Rz. 39 Eine Aufklärungspflicht kraft Gesetzes enthält auch § 12a Abs. 1 S. 2 ArbGG .[55] Danach muss der Anwalt den Mandanten vor Abschluss der Vereinbarung über die Vertretung auf den Ausschluss der Kostenerstattung im arbeitsgerichtlichen Verfahren des ersten Rechtszuges hinweisen. Die Hinweispflicht erstreckt sich auf den Umstand, dass auch die Kosten von der Partei selbst...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Abwägung zwischen Verkehrsanwalts- und Reisekosten

Rz. 107 Ist somit nach dargestellten Grundsätzen die Notwendigkeit der Einschaltung eines Verkehrsanwalts grundsätzlich gegeben, so muss zusätzlich geprüft werden, ob es nicht günstiger gewesen wäre, den am Ort ansässigen Anwalt als Verfahrensbevollmächtigten zu beauftragen und dessen Reisekosten in Kauf zu nehmen, als die Alternative, den Verfahrensbevollmächtigten am Ort d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Schifffahrtsrechtliches Verteilungsverfahren

Rz. 24 Gemäß § 14 Abs. 3 SVertO können Kosten, die einem Gläubiger durch die Teilnahme am Verfahren entstanden sind, nicht im Verteilungsverfahren geltend gemacht werden. Rz. 25 Der Haftungssumme fallen jedoch solche Kosten zur Last und werden gemäß §§ 23 Abs. 4, 34 Abs. 2 SVertO mit Vorrang vor den festgestellten Ansprüchen berichtigt, die aus der Prozessführung des Sachwalt...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Beschlussanfechtung

Rz. 243 Gemäß § 46 Abs. 1 S. 1 WEG ist die Klage eines oder mehrerer Wohnungseigentümer auf Erklärung der Ungültigkeit eines Beschlusses der Wohnungseigentümer gegen die übrigen Wohnungseigentümer und die Klage des Verwalters gegen die Wohnungseigentümer zu richten. Der Beschlussanfechtungsprozess richtet sich somit nicht gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft als Verband,...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Keine Anwendung des Abs. 3

Rz. 129 Die Vorschrift des Abs. 3 findet dagegen im Verhältnis zwischen Anwalt und Staatskasse keine Anwendung, da es sich bei der Abrechnung mit der Staatskasse nicht um eine Kostenerstattung handelt, sondern um eine Vergütungsabrechnung. Die Rechtsprechung hat anfangs auch hier Abs. 3 angewandt und ist zu unterschiedlichsten Ergebnissen gelangt. Rz. 130 Durch den neuen § 58...mehr

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Anhang IV. Kostenfestsetzung / II. Kostengrundentscheidung

Rz. 112 Auch in Familiensachen gilt, dass eine Kostenerstattung nur aufgrund eines zur Vollstreckung geeigneten Titels geltend gemacht werden kann (§ 103 Abs. 1 ZPO). Erforderlich ist alsomehr

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Anhang IV. Kostenfestsetzung / 7. Gegenstand der Festsetzung

Rz. 33 Festgesetzt werden können sämtliche Kosten der Partei, die mit der Durchführung des Rechtsstreits im Zusammenhang stehen.[6] Hierzu zählen:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Gebühren des nachfolgenden Rechtsstreits

Rz. 28 Im nachfolgenden Rechtsstreit entstehen die Gebühren der VV 3100 ff. Abgesehen von der Anrechnung nach VV Vorb. 3 Abs. 4 hat das Verfahren keinen Einfluss auf die Gebühren des nachfolgenden Verfahrens vor dem Gericht. Rz. 29 Fraglich ist, ob für die Streitwertfestsetzung nach § 40 GKG auf den Zeitpunkt der Klageerhebung oder den des Schlichtungsantrags abzustellen ist....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Konkrete Abrechnung

Rz. 60 Rechnet der Anwalt konkret (VV 7001) ab, so muss die Partei nachweisen, dass die zur Festsetzung angemeldeten Entgelte entstanden sind und notwendig waren. Rz. 61 Als Nachweis, dass die Auslagen entstanden sind, genügt anstelle der Glaubhaftmachung die Versicherung des Anwalts (§ 104 Abs. 2 S. 2 ZPO). Zu beachten ist aber, dass die Versicherung von demjenigen Anwalt ab...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / F. Rechtsschutzversicherung

Rz. 131 Auch ein Rechtsschutzversicherer ist Dritter i.S.d. Abs. 3. Auch er kann sich auf eine Anrechnung der Geschäftsgebühr nur dann berufen, wenn er die Geschäftsgebühr gezahlt hat. Beispiel: Der rechtsschutzversicherte Mandant beauftragt den Anwalt außergerichtlich wegen einer Forderung in Höhe von 8.000 EUR. Hiernach kommt es zum Rechtsstreit über diesen Betrag. Für den...mehr

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Anhang IV. Kostenfestsetzung / 5. Verjährung

Rz. 27 Der prozessuale Kostenerstattungsanspruch ist ein gewöhnlicher Zahlungsanspruch und unterliegt daher den allgemeinen Verjährungsvorschriften. Die Verjährungsfrist beträgt gemäß § 195 BGB grundsätzlich drei Jahre, beginnend mit dem Ende des Kalenderjahrs, in dem der Anspruch entstanden ist. Rz. 28 Da in aller Regel jedoch der Kostenerstattungsanspruch dem Grunde nach ti...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Rechtsmissbräuchliche Anspruchsstellung

Rz. 51 Dieser Einwand kann sich bereits daraus ergeben, dass der Anwalt versucht, die Partei auf unredliche Weise zum Nachteil der Staatskasse von dem Prozesskostenrisiko freizustellen. Trägt er bewusst unrichtig vor und erreicht er nur deshalb seine Beiordnung, so steht ihm wegen Erschleichens der Anspruchsvoraussetzungen eine Vergütung nicht zu. Beispiel: Der Anwalt rät ei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Überblick

Rz. 65 In sämtlichen verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten und in denjenigen sozialrechtlichen Angelegenheiten, in denen sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert richten (§ 3 Abs. 1 S. 2, Abs. 2), entsteht seit dem 1.8.2013 sowohl im Verwaltungsverfahren als auch im Nachprüfungsverfahren eine Geschäftsgebühr nach VV 2300. Die frühere Gebührenermäßigung im Nachprüfungsverf...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Allgemeines

Rz. 89 Bis zum 31.12.1999 hatte die Frage der Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Verkehrsanwalts erhebliche praktische Bedeutung. Mit dem Wegfall des Postulationszwangs vor den Landgerichten hat nicht nur die Einschaltung eines Verkehrsanwalts selbst weitgehend an Bedeutung verloren, sondern gleichzeitig auch die Frage seiner Erstattungsfähigkeit. Im Gegensatz zur frühere...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 8. Innenverhältnis der Auftraggeber

Rz. 65 Finden sich mehrere Auftraggeber zusammen, um gemeinsam einen Anwalt mit der Durchführung einer Angelegenheit zu betrauen, so bilden sie eine Zweckgemeinschaft, der es in aller Regel darum geht, die Geschäftsbesorgungskosten möglichst gering zu halten. Die gemeinsame Beauftragung nur eines Anwalts ist stets preisgünstiger als seine Beauftragung mit verschiedenen Angel...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Mehrere nebeneinander laufende Verfahren

Rz. 90 Werden mehrere Verfahren nebeneinander geführt, so liegen stets verschiedene Angelegenheiten vor. Soweit teilweise die Auffassung vertreten wird, mehrere Gerichtsverfahren seien als eine Angelegenheit anzusehen, wenn ihnen ein einheitlicher Auftrag zugrunde liege, die Tätigkeit des Anwalts den gleichen Rahmen habe und ein innerer Zusammenhang bestehe, ist dies unzutre...mehr

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Anhang VI. Das Quotenvorrec... / II. Volle Erstattungspflicht des Gegners

Rz. 7 Soweit die Gegenseite die Kosten in voller Höhe zu tragen hat, wird sich die Frage des Quotenvorrechts in aller Regel nicht stellen, da dann der Mandant seine nicht gedeckten Kosten ohnehin in voller Höhe von der Gegenseite erstattet erhält und ein Forderungsübergang zu seinem Nachteil nicht stattfinden kann. Beispiel 1: Der Mandant wohnt in München und beauftragt dort...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Anrechnung im Rechtsmittelverfahren

Rz. 103 Nach der Rechtsprechung des BGH[42] soll eine Anrechnung auch noch in der Kostenfestsetzung für das Rechtsmittelverfahren möglich sein, wenn die Anrechnung in erstinstanzlichen Verfahren übersehen worden ist. Diese Auffassung ist jedoch unzutreffend. Eine Geschäftsgebühr ist auf die Verfahrensgebühr eines nachfolgenden gerichtlichen Verfahrens anzurechnen und nicht a...mehr

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ZErb 06/2021, Anfechtung de... / 2 Gründe

II. Der zulässigen Beschwerde bleibt der Erfolg versagt. Mit zutreffender Begründung hat das Nachlassgericht die Einziehung der zugunsten der Beteiligten zu 2) und 3) erteilten Teilerbscheine abgelehnt. 1. Die gemäß § 58 FamFG statthafte Beschwerde der Beteiligten zu 1) ist zulässig und insbesondere fristgerecht innerhalb eines Monats nach Zustellung des angefochtenen Beschlus...mehr

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Anhang VI. Das Quotenvorrec... / b) Getrennte Festsetzung

Rz. 17 Deutlich wird das Quotenvorrecht, wenn die Kosten getrennt festgesetzt werden. Beispiel 3: Wie Beispiel 1 (siehe Rdn 7), jedoch hat der Mandant nur zu 30 % gewonnen und zu 70 % verloren. Das Gericht entscheidet mit entsprechender Kostenquote. Der einfachere Weg, das Quotenvorrecht durchzusetzen, besteht darin, nicht die Kostenausgleichung nach § 106 ZPO zu betreiben, s...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Nach der BRAGO konnte lediglich der beigeordnete oder bestellte Anwalt die Bewilligung einer Pauschgebühr verlangen (jetzt: § 51; vormals § 99 BRAGO). Aufbauend auf dieser Vorschrift hat das RVG in § 42 eingeführt, dass auch der Wahlanwalt die Bewilligung einer Pauschgebühr beantragen kann. Rz. 2 Das Verfahren hinsichtlich der Bewilligung der Pauschgebühr für den Wahlan...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Mehrere Streitgenossen

Rz. 100 Probleme bereitet die Erstattung der Umsatzsteuer u.U. dann, wenn mehrere Streitgenossen erstattungsberechtigt sind. Rz. 101 Keine Probleme ergeben sich, wenn die Streitgenossen:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Aufschlüsselung der Dokumentenpauschale

Rz. 233 Weil die anwaltliche Versicherung nicht ausreichend sein muss, muss der Rechtsanwalt die entstandene und geltend gemachte Dokumentenpauschale darlegen und glaubhaft machen können.[347] Der Rechtsanwalt muss somit grds. in der Lage sein, differenziert angeben zu können, nach welcher Nummer (Nr. 1 oder 2) und nach welchem Buchstaben (Nr. 1 Buchst. a bis d) die Dokument...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Zahlung aufgrund Zwangsvollstreckung

Rz. 76 Zahlt der Gegner nach Einleitung einer Vollstreckungsmaßnahme an den Anwalt oder führt der Gerichtsvollzieher oder der Drittschuldner die beizutreibenden Gelder an den Anwalt ab, sind die durch deren Auszahlung ausgelösten grundsätzlichen Hebegebühren erstattungsfähig und damit nach § 788 ZPO festsetzbar. Diese Kosten können auch sogleich nach § 788 ZPO als Kosten der...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Gerichtliche Feststellung der Notwendigkeit (§ 46 Abs. 2)

Rz. 251 Die gerichtliche Feststellung der Erforderlichkeit von Auslagen kann gem. § 46 Abs. 2 S. 1 aufgrund ausdrücklicher Erwähnung zunächst für Reisekosten getroffen werden. § 46 Abs. 2 S. 3 Hs. 2 ist darüber hinaus zu entnehmen, dass die Feststellungsentscheidung auch für Dolmetscher- und Übersetzerkosten möglich ist.[386] Nach allgemeiner Meinung ist das Feststellungsver...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Erstattung des Bruchteils, der der Beteiligung des Streitgenossen am Rechtsstreit entspricht

Rz. 153 Nach der dritten Auffassung ist die Erstattungspflicht der Staatskasse der Höhe nach auf denjenigen Bruchteil der Wahlanwaltsvergütung des gemeinsamen Prozessbevollmächtigten beschränkt, welcher der Beteiligung des bedürftigen Streitgenossen am Rechtsstreit entspricht.[275] Diese Auffassung überträgt die Rechtsprechung des BGH zur Kostenerstattung zwischen den Partei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Einzelvertretungen durch verschiedene Anwälte

Rz. 117 Kommt eine getrennte Rechtswahrnehmung von zusammenhängenden Mandaten nicht in Betracht oder hängen – wie beim Parteiwechsel – die Mandate nicht zusammen, kann sich für den Anwalt die Frage stellen, ob er in derselben Angelegenheit einen oder mehrere Kollegen – auch Sozii – einschaltet und selbst nur ein Mandat übernimmt. Eine solche externe Trennung ist zwar ebenfall...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Anwaltskosten

Rz. 46 Eine Erstattung der in den Verfahren nach Nr. 1 angefallenen Anwaltskosten soll nach ganz h.M. nicht in Betracht kommen, es sei denn, die Parteien haben die Erstattung z.B. in einem Vergleich vereinbart.[40] Dies wird aus den gleich lautenden Formulierungen in § 91 Abs. 3 ZPO und § 15a Abs. 4 EGZPO gefolgert. Dort heißt es nur, dass die "Kosten der Gütestelle" zu den ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Grundsatz

Rz. 94 Des Weiteren ist die Anrechnung einer Gebühr nach Abs. 3, 2. Var. im Kostenfestsetzungsverfahren zu berücksichtigen, wenn und soweit sie bereits gegen die erstattungspflichtige Partei tituliert ist. Rechtskraft ist insoweit nicht erforderlich. Rz. 95 Hauptanwendungsfall ist auch hier wieder die Geschäftsgebühr. Beispiel: Der Beklagte ist verurteilt worden, die Klagefor...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Freiwilliges Ausscheiden aus der Anwaltschaft

Rz. 29 Scheidet der Anwalt aus der Anwaltschaft aus, so ist der Wechsel ebenfalls stets notwendig. Zum Teil stellt die Rspr. darauf ab, ob die Entscheidung, die Anwaltszulassung aufzugeben, aus beachtenswerten Gründen erfolgt ist,[14] was im Kostenfestsetzungsverfahren zu prüfen sei.[15] Dies dürfte in dieser Form nicht zutreffend sein, da die persönliche Entscheidung des An...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Einzelfälle aus der Rechtsprechung

Rz. 81 In folgenden Fallkonstellationen ist die Erstattung der Hebegebühr bejaht worden:mehr

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AGS 06/2021, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich Hagen Schneider mit den Kosten im Unterbringungs- und Freiheitsentziehungsverfahren (S. 241 ff.). Einen weiteren Beitrag liefert Stefan Lissner zum elektronischen Beratungshilfeantrag (S. 249 ff.). Mit dem Gegenstand eines Rechtsbehelfsverfahrens bei Festsetzung der PKH-Vergütung befasst sich Heinz Hansens und erörtert insbesondere, ob hier das Vers...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Zeitgleiches Geltendmachen (Abs. 3, 3. Var.)

Rz. 119 Schließlich kann sich ein Erstattungspflichtiger auch dann auf die Anrechnung berufen, wenn gleichzeitig zwei Gebühren gegen ihn geltend gemacht werden, die aufeinander anzurechnen sind. Rz. 120 Dabei ist erforderlich, dass beide Gebühren entweder im Erkenntnisverfahren oder beide Gebühren im Kostenfestsetzungsverfahren geltend gemacht werden. Es reicht nicht aus, das...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Vergabeverfahren

Rz. 146 Die Kostentragung in Verfahren vor der Vergabekammer ist in § 182 Abs. 4 GWB geregelt. Soweit ein Beteiligter im Nachprüfungsverfahren unterliegt, hat er die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen des Antragsgegners zu tragen (§ 182 Abs. 4 S. 1 GWB). Die Kosten eines Beigeladenen sind erstattungsfähig, soweit sie die...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Vorzeitige Beendigung nach Anm. Abs. 1 Nr. 1

Rz. 6 Nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 entsteht lediglich eine 1,1-Verfahrensgebühr, wenn der Auftrag endigt, bevor der Rechtsanwalt Rz. 7 Nur eine ermäßigte Gebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 entsteht auch dann, wenn sich die Tätigkeit ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Notwendigkeit

Rz. 127 Nach Abs. 3 S. 1 ist im Rechtsstreit ein Gutachten des Vorstands der Rechtsanwaltskammer einzuholen, wenn Betrags- oder Satzrahmengebühren geltend gemacht werden und die Höhe der Gebühr streitig ist. Bei einem Streit über die Höhe des Gegenstandswertes ist die Einholung eines Gutachtens hingegen entbehrlich.[199] Rz. 128 Im Falle einer Beratungsgebühr nach § 34 ist di...mehr

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Literaturverzeichnis

Arndt/Lerch/Sandkühler, Bundesnotarordnung, Kommentar, 8. Auflage 2016 Bärmann/Pick, Wohnungseigentumsgesetz, Kommentar, 20. Auflage 2020 Bamberger/Roth/Hau/Poseck, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 4. Auflage 2019 Bassenge/Roth, FamFG/RPflG, Kommentar, 12. Auflage 2009 Baumbach/Lauterbach/Hartmann/Anders/Gehle, Zivilprozessordnung, Kommentar, 79. Auflage 2021 Baumgärtel/Her...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Erfüllung (Abs. 3, 1. Var.)

Rz. 90 Die Anrechnung einer Gebühr ist nach Abs. 3, 1. Var. entgegen dem Grundsatz dann im Kostenfestsetzungsverfahren zu berücksichtigen, wenn die erstattungspflichtige Partei die anzurechnende Gebühr bereits gezahlt oder anderweitig erfüllt hat. Rz. 91 Hauptanwendungsfall ist hier die Anrechnung einer vorgerichtlich entstandenen Geschäftsgebühr, die als Schadensersatz mit e...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / hh) Ausländischer Verkehrsanwalt

Rz. 102 Kosten eines ausländischen Verkehrsanwaltes, dessen Hinzuziehung zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung geboten war, sind nur in Höhe der Gebühren eines deutschen Rechtsanwalts in Höhe des Nettobetrages[71] erstattungsfähig.[72] Zwar umfasst nach bislang herrschender Meinung der Erstattungsanspruch gegen die unterlegene Partei der Höhe nach ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Unverbindlichkeit der Vergütungsvereinbarung

Rz. 7 Eine nach § 3a Abs. 1 S. 1 und 2 fehlerhafte Vergütungsvereinbarung ist nicht gemäß § 125 BGB nichtig. Sie bleibt wirksam. Ebenso wenig ist eine gegen § 4a Abs. 1 S. 1 und 2 verstoßende Vereinbarung nach § 134 BGB nichtig.[8] Insoweit geht § 4b als Sonderregelung diesen Vorschriften vor. Danach ist lediglich der Vergütungsanspruch des Anwalts ist auf die Höhe der geset...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Vertretung durch nicht am BGH zugelassenen Anwalt

Rz. 22 Lässt sich eine Partei durch einen nicht am BGH zugelassenen Anwalt vertreten, geht die ganz überwiegende Auffassung davon aus, dieser Anwalt könne die vorgesehene Verfahrensgebühr nicht verdienen, sondern sei auf die Abrechnung einer Einzeltätigkeit angewiesen (siehe Rdn 48). Das ist unzutreffend, weil es nach dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift nur auf den Vertr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Entstehung der Vorschrift

Rz. 1 In seiner Entscheidung vom 27.3.2007[1] hatte der BGH zu Recht klargestellt, dass die Geschäftsgebühr (VV 2300) im Rechtsstreit in voller Höhe geltend gemacht werden kann und dass eine Partei nicht darauf beschränkt ist, nur den anrechnungsfreien Teil der Geschäftsgebühr einzuklagen, wie es bis dato unverständlicherweise Praxis war. Der materiell-rechtliche Kostenersta...mehr