Fachbeiträge & Kommentare zu Aufwandsentschädigung

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§ 3 Erstattungsfragen / 1. Allgemeines

Rz. 8 Der Anspruch besteht in Höhe der gesetzlichen bzw. der vereinbarten Gebühren. Die gesetzlichen Gebühren berechnen sich entweder nach dem RVG oder – in Fällen von Beratung, Gutachten und Mediation ohne Gebührenvereinbarung – nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 34 Abs. 1 RVG). Rz. 9 Für den Gebührenanspruch des Anwalts ist der Ausgang des Rechtsstreits o...mehr

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zfs 01/2021, Streitwert und... / 2 Aus den Gründen:

[Beschluss v. 25.3.2020] "…" [2] (…) 2. Die Nichtzulassungsbeschwerde ist zurückzuweisen, weil die Rechtssache weder grundsätzliche Bedeutung hat noch die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rspr. eine Entscheidung des Revisionsgerichts erfordert (§ 543 Abs. 2 S. 1 ZPO). Von einer näheren Begründung wird insoweit gem. § 544 Abs. 6 S. 2 Hs. 2 ZPO abge...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / c) Unerheblichkeit des Vorsteuerabzugs des Mandanten

Rz. 148 Die bisherige Verweisung in § 55 Abs. 1 S. 1 RVG auf § 104 Abs. 2 S. 3 ZPO hatte darüber hinaus zu weiteren Missverständnissen geführt. Aufgrund der vorgenannten Verweisungsregelung waren nämlich einzelne Gerichte der Auffassung, dass der Anwalt aus der Landeskasse keine Umsatzsteuer erhalte, wenn die von ihm vertretene Partei, der er beigeordnet oder für die er best...mehr

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AGS 01/2021, Zeitschriften aktuell

Rechtspfleger Werner Klüsener, Gesetz zur Änderung des Justizkosten- und des Rechtsanwaltsvergütungsrechts (Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 – KostRÄG 2021), JurBüro 2020, 505 In seinem Beitrag berichtet der Autor über die geplanten Änderungen des RVG und anderer Gesetze aufgrund des KostRÄG 2021. Nach einem kurzen Hinweis auf die geplante lineare Gebührenerhöhung befasst sic...mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / 6. Mehrere Anwälte für Fahrer, Halter, Versicherer

Rz. 88 Die meisten Mandanten gehen verständlicherweise davon aus, dass sie bei einem obsiegenden Urteil aufgrund der Erstattungspflicht des Gegners keine Gerichts- oder Anwaltskosten tragen müssen. Wird in Verkehrsunfallprozessen neben dem Fahrer bzw. Halter des unfallbeteiligten Fahrzeugs auch der Haftpflichtversicherer in Anspruch genommen, besteht jedoch ein Kostenrisiko,...mehr

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AGS 01/2021, Baumbach/Lauterbach/Hartmann/Anders/Gehle, Zivilprozess, 79. Auflage, 2021, Verlag C.H. Beck, XX, 3.053 S., 169 EUR

Mit der vor einem Jahr erschienenen Vorauflage hatte der langjährige alleinige Bearbeiter des traditionsreichen, von Adolf Baumbach begründeten ZPO-Kommentars, Dr. Dr. Peter Hartmann, das Werk in die Hände von zehn Praktikern gelegt. Mit der 79. Auflage legen diese, allesamt aktive oder ehemalige Richter, die zweite Bearbeitung des Kommentars in ihrer Autorenschaft vor. Dere...mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / 3. Schuldner

Rz. 37 Schuldner des Vorschusses ist der Auftraggeber oder ein Dritter, der kraft Gesetzes bzw. vertraglicher Vereinbarung unmittelbar gegenüber dem Anwalt für die Vergütungsforderung haftet. Damit scheidet der Rechtsschutzversicherer des Mandanten als Schuldner des Vorschusses aus, weil er nicht unmittelbar dem Anwalt, sondern nur dem Mandanten zur Übernahme von Anwaltskost...mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / II. Gegenstandswert

Rz. 94 Nach herrschender Meinung richtet sich der Gegenstandswert für die Frage der Kostenerstattung allein nach der Höhe des vom Ersatzpflichtigen tatsächlich bezahlten Betrages. Insofern gelten dieselben Grundsätze wie bei der gerichtlichen Geltendmachung eines Anspruchs, wo der Kläger ebenfalls das Risiko des (teilweisen) Unterliegens zu tragen hat, wobei hier ein teilwei...mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / II. Anspruch gegen den Kaskoversicherer

Rz. 155 Anwaltskosten sind nicht Gegenstand der Fahrzeugversicherung. Vielmehr ist die Leistungspflicht des Kaskoversicherers nach der Regelung in A.2.1.1 AKB 2008 bzw. 2015[107] auf den Fahrzeugschaden begrenzt. Eine Kostenerstattung kommt daher nur nach den allgemeinen Grundsätzen des Schadensersatzrechts in Betracht:[108] Befindet sich der Kaskoversicherer mit seiner vert...mehr

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Anlage N (Einkünfte aus nic... / 2 Angaben zum Arbeitslohn (Seite 1)

Rz. 129 [eTIN → Zeile 4] Die Angabe der electronic Taxpayer Identification Number (eTIN), erkennbar aus der Lohnsteuerbescheinigung, ist nur notwendig, wenn keine Identifikationsnummer (Hauptvordruck, Zeilen 7, 18) vorhanden ist. Rz. 130 [Angaben zum Arbeitslohn → eZeile 5–20] Die geforderten Angaben werden von Ihrem Arbeitgeber elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt ...mehr

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Anlage N (Einkünfte aus nic... / 2.2 Wege zur ersten Tätigkeitsstätte

Rz. 643 [Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte → Zeilen 31–38, eZeile 39] Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte werden im Regelfall nicht in tatsächlicher Höhe berücksichtigt, sondern (nur) über eine Entfernungspauschale (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG). Ausnahmeregelungen gelten für behinderte Menschen (→ Tz 659) und bei Benutzung öffen...mehr

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Anlage N (Einkünfte aus nic... / 1.1 Lohnbezüge

Rz. 602 [Bruttoarbeitslohn → Zeile 6] Der Bruttoarbeitslohn ergibt sich aus der Lohnsteuerbescheinigung. Zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit (§ 19 EStG) gehören alle Bezüge und Vorteile die für eine Beschäftigung gewährt werden, also wenn die Leistung des Arbeitgebers im weitesten Sinne Gegenleistung für die zur Verfügung gestellte individuelle Arbeitskraft des ...mehr

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Anlage N (Einkünfte aus nic... / 1.2 Steuerbegünstigte Lohnbezüge

Rz. 623 Einige Lohnbestandteile sind durch einen Freibetrag oder durch den ermäßigten Steuersatz nicht in vollem Umfang zu versteuern. Um in den Genuss der Begünstigung zu kommen, müssen in der Anlage N gesondert erklärt werden: Versorgungsbezüge, Entschädigungen und Arbeitslohn für mehrere Jahre. Wichtig Werbungskosten in Zusammenhang mit begünstigtem Arbeitslohn Mit steuerbegün...mehr

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Anlage N (Einkünfte aus nic... / 3 Werbungskosten (Seiten 2–4)

Rz. 138 [Werbungskosten] Werbungskosten sind beruflich verursachte Ausgaben, die steuerlich den Bruttoarbeitslohn und damit die Steuer mindern. Im Vordruck sind lediglich die häufigsten Kostenarten aufgeführt (vgl. Erläuterungen zu den Zeilen 46–48), es handelt sich also nicht um eine vollständige Aufzählung. Werbungskosten sind auch dann möglich, wenn Sie noch nicht oder nic...mehr

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Anlage N (Einkünfte aus nic... / 2.7 Weitere Werbungskosten

Rz. 691 [Weitere Werbungskosten → Zeilen 46–48] Ausführungen zu weiteren Werbungskosten in alphabetischer Reihenfolge: Arbeitskleidung → Tz 668 Arbeitsmittel → Tz 666, → Tz 669 ff. Arbeitszimmer → Tz 672 Bewerbungskosten sind Werbungskosten, unabhängig davon, ob die Bewerbung erfolgreich war oder nicht. Abzugsfähig sind in nachgewiesener Höhe z. B. die Kosten für Bewerbungsmappen...mehr

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Anlage N (Einkünfte aus nic... / 2.9 Doppelte Haushaltsführung

Rz. 708 [Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung → Zeilen 91–117] Führt ein Steuerpflichtiger aus beruflichen Gründen zwei Haushalte und trägt die Kosten dafür, können die Mehraufwendungen für die doppelte Haushaltsführung (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG) unter folgenden Voraussetzungen als WK geltend gemacht werden: keine Auswärtstätigkeit eigener Hausstand außerhalb des ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Streitigkeiten

Rz. 9 Bei Streitigkeiten über die Teilnahme der Konzernschwerbehindertenvertretung an Sitzungen des Konzernbetriebsrats oder seiner Ausschüsse findet das Beschlussverfahren gemäß §§ 2a Abs. 1 Nr. 1, 80 ff. ArbGG Anwendung. Die örtliche Zuständigkeit des Arbeitsgerichts richtet sich nach dem Sitz des herrschenden Unternehmens, § 82 Abs. 1 Satz 2 ArbGG. Das Beschlussverfahren ...mehr

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FoVo 12/2020, Keine Kostenerstattung des Schuldners nach § 788 Abs. 2 ZPO

Leitsatz Kosten des Schuldners für die Aufhebung von Vollstreckungsmaßnahmen können nicht nach § 788 Abs. 2 i.V.m. §§ 103 Abs 2, 104, 107 ZPO festgesetzt werden. BAG, Beschl. v. 19.10.2020 – 10 AZB 53/20 1 I. Der Fall Die Gläubigerin beantragte einen persönlichen und dinglichen Arrest, der auch erlassen wurde. Auf dieser Grundlage erwirkte sie mehrere Pfändungs- und Überweisungs...mehr

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FoVo 12/2020, Keine Kostene... / 2 II. Der Kern der Entscheidung

Das BAG gibt der Gläubigerin recht. § 788 Abs. 2 ZPO bilde keine Grundlage für eine Kostenfestsetzung gegen die Gläubigerin zugunsten des Schuldners. Die Norm betrifft die Kosten des Gläubigers für die Zwangsvollstreckung nach § 788 Abs. 1, die grundsätzlich mit der Hauptsache beizutreiben sind, aber nach Abs. 2 auch festgesetzt werden können. Auch die Kostengrundentscheidun...mehr

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FoVo 12/2020, Keine Kostene... / Leitsatz

Kosten des Schuldners für die Aufhebung von Vollstreckungsmaßnahmen können nicht nach § 788 Abs. 2 i.V.m. §§ 103 Abs 2, 104, 107 ZPO festgesetzt werden. BAG, Beschl. v. 19.10.2020 – 10 AZB 53/20mehr

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FoVo 12/2020, Keine Kostene... / 1 I. Der Fall

Die Gläubigerin beantragte einen persönlichen und dinglichen Arrest, der auch erlassen wurde. Auf dieser Grundlage erwirkte sie mehrere Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse, die Eintragung im Schuldnerverzeichnis und die Eintragung einer Sicherungshypotek. Im Rechtsmittelverfahren wurden der Arrestbeschluss aufgehoben und der Gläubigerin die Kosten auferlegt. Die Pfändungsm...mehr

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FoVo 12/2020, Keine Kostene... / 3 Der Praxistipp

Unter den materiell-rechtlichen Erstattungsanspruch des § 788 Abs. 3 ZPO fallen Kosten, die der Gläubiger beim Schuldner nach § 788 Abs. 1 ZPO beigetrieben hat oder die vom Schuldner freiwillig gezahlt worden sind (MüKo-ZPO/Schmidt/Brinkmann, 6. Aufl., § 788 Rn 48; BeckOK-ZPO/Preuß, Stand 1.9.2020, § 788 Rn 52). Dagegen zählen eigene Kosten des Schuldners für die Aufhebung v...mehr

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FoVo 12/2020, Ermittlung des pfändbaren Schuldnereinkommens bei der Pfändung von Arbeitseinkommen

Maßgeblich ist der Nettolohn Wird das Arbeitseinkommen des Schuldners gepfändet, so bestimmt sich das pfändbare Arbeitseinkommen nach dem Nettolohn. Die Bestimmung des Nettolohnes richtet sich dabei nach § 850e Nr. 1 ZPO. Für den Gläubiger ist es lohnend, aufgrund der ihm vom Drittschuldner zu übersendenden Lohnabrechnung (BGH FoVo 2013, 56) die Berechnung des Nettolohns zu k...mehr

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ZErb 12/2020, Kostenerstatt... / 1 Tatbestand

Die Klägerin nimmt den Beklagten zu 2 (im Folgenden: Beklagter) auf anteilige Kostenerstattung für die Erteilung eines Erbscheins in Anspruch. Der am 25.2.2015 verstorbene Vater der Parteien, der kein Testament hinterlassen hatte, wurde im Wege der gesetzlichen Erbfolge von seiner Ehefrau zu 1/2, den Parteien des Revisionsverfahrens sowie einem weiteren Bruder, dem früheren ...mehr

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AGS 12/2020, Terminsgebühr ... / 1 Aus den Gründen

Die Erinnerung ist gem. § 55 Abs. 1 S. 1 RVG zulässig. Sie ist auch begründet. Ausweislich Bl. 288 d.A. (dritter Absatz von unten) war der Erinnerungsführer bei dem Explorationsgespräch anwesend. Ob die Teilnahme eines Pflichtverteidigers an der Exploration eines Angeklagten durch einen gerichtlich bestellten Sachverständigen zu vergüten ist, wird in Lit. u. Rspr. uneinheitli...mehr

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AGS 12/2020, Erstattungsfäh... / 1 Sachverhalt

Die Antragstellerin, ein zugelassener Inkassodienstleister, hatte in eigener Sache (abgetretene Forderung) den Erlass eines Mahnbescheids beantragt und hierbei Kosten i.H.v. 25,00 EUR gem. § 4 Abs. 4 RDGEG angesetzt. Der Rechtspfleger beim Mahngericht war der Auffassung, dass ein Rechtsdienstleister in eigener Sache keine Kostenerstattung nach dem RDGEG verlangen könne. Die V...mehr

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ZErb 12/2020, Kostenerstatt... / 2 Gründe

Die Revision hat keinen Erfolg. Über die Revision der Klägerin ist, obwohl der Beklagte im Verhandlungstermin vor dem Senat nicht erschienen war, durch streitiges Urteil (unechtes Versäumnisurteil) zu entscheiden, da sich die Revision auf der Grundlage des vom Berufungsgericht festgestellten Sachverhalts als unbegründet erweist (Senatsurteil vom 23.5.2012 – IV ZR 250/11, ZEV...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Aufwandsentschädigungen

Rz. 8 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Die Kassen der > Öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften sind jeweils > Öffentliche Kasse iSv § 3 Nr 12 Satz 2 EStG. Die von den als Körperschaft des öffentlichen Rechts (> Juristische Person Rz 1) anerkannten Kirchen gezahlten, als Aufwandsentschädigung bezeichneten und als solche im Haushaltsplan ausgewiesenen Beträge sind deshalb im ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Gemeindebeamte

Rz. 1 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 > Beamte, > Beamtenanwärter, > Ehrenamt, > Nebentätigkeit. Helfer in Gemeindesachen in Bayern sind > Arbeitnehmer (BFH 91, 565 = BStBl 1968 II, 430); in einigen Bundesländern auch die > Bürgermeister. Wegen der Aufsichtsratsvergütungen der Beamten, die von ihrer Behörde als Mitglieder eines Aufsichtsrats entsandt werden, > Aufsichtsrat Rz 6. Die...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Genossenschaften

Rz. 1 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Aufwandsentschädigungen an Vorstandsmitglieder gemeinnütziger Wohnungsbaugenossenschaften sind stpfl > Arbeitslohn (BFH 94, 366 = BStBl 1969 II, 185), ebenso Entschädigungen an ehren- und nebenamtlich tätige Vorstandsmitglieder landwirtschaftlicher Genossenschaften. Ein pauschaler Ansatz von Aufwendungen anhand der Schätzungsrichtlinien, in d...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Rechtsanwaltskammer

Rz. 1 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 RA-Kammern werden grundsätzlich für den Bezirk eines OLG gebildet und haben ihren Sitz am Ort des OLG (§ 60 BRAO). Wenn im Bezirk eines OLG mehr als 500 RA zugelassen sind, kann eine weitere RA-Kammer eingerichtet werden (§ 61 BRAO). Neben den regionalen RA-Kammern gibt es eine Kammer beim BGH. Dachorganisation für alle RA-Kammern ist die Bun...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Arbeitslohn – Barlohn und Sachbezüge

Rz. 20 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Fortlaufend sind bei jeder Lohnabrechnung – mindestens – einzutragen der Arbeitslohn (brutto) ohne jeden Abzug und ohne Kürzung um den > Arbeitnehmer-Pauschbetrag, den > Altersentlastungsbetrag; als > Versorgungsbezüge gekennzeichnete Bezüge ohne Kürzung um den nach § 19 Abs 2 EStG steuerfreien Teil (> Freibeträge für Versorgungsbezüge); auß...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Ratsmitglieder

Stand: EL 124 – ET: 11/2020 > Aufwandsentschädigungen Rz 52, 63, > Mitglieder kommunaler Vertretungen.mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Einkünfte

Rz. 1 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Geistliche der öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften sind im Allgemeinen deren ArbN; ein Dienstverhältnis zur jeweiligen Kirchengemeinde besteht idR nicht. Sie leisten öffentlichen Dienst (schlichte Hoheitsverwaltung) und erhalten Bezüge aus öffentlichen Kassen. Das hat Bedeutung für > Aufwandsentschädigungen (§ 3 Nr 12 Satz 2 EStG;...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Rz. 1 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 ArbN haben bei Erkrankung, Kur oder Schonungszeiten (vgl § 9 EntgFG) grundsätzlich einen gesetzlichen Rechtsanspruch gegen den ArbG auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts für die Dauer von sechs Wochen. Wegen der Einzelheiten vgl das Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) vom 26.05.1994, BGBl 1994 I, 1065, zuletzt geändert durch Art 9 des Gesetzes v...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Geschenke an Geschäftsfreunde

Rz. 70 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Aufwendungen für Geschenke an Geschäftsfreunde oder Kunden des ArbG, die ein ArbN aus beruflichem Anlass macht, sind > Werbungskosten, soweit sie der ArbG nicht als > Auslagenersatz steuerfrei ersetzt. Die Aufwendungen sind nur dann beruflich veranlasst, wenn ein objektiver Zusammenhang mit dem Beruf besteht, die Aufwendungen subjektiv zur F...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 309 Allgem... / 2.5 Kostenerstattung

Rz. 22 Abs. 4 trifft eine Kostenerstattungsregelung, die gegenüber anderen Erstattungsvorschriften nachrangig ist und nur auf Antrag des Arbeitslosen anzuwenden ist. Erstattet werden können nur notwendige Reisekosten. Dafür kann das Bundesreisekostengesetz sinngemäß angewandt werden. Notwendig sind Reisekosten nur dann, wenn sie unvermeidbar entstehen, insbesondere Fahrtkost...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsätzliches

Rn. 610 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Die Vorschrift des § 22 Nr 4 S 2 EStG schließt den Abzug von WK aus, wenn zur Abgeltung der durch das Mandat veranlassten Aufwendungen Aufwandsentschädigungen gezahlt werden (sog Abgeltungswirkung der Amtsausstattung, vgl BFH BStBl II 2008, 928). Nach dem Wortlaut der Regelung kommt es lediglich darauf an, ob derartige (pauschale) Aufwandse...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 138 Arbeit... / 2.2.2 Ehrenamtliche Tätigkeit

Rz. 9 Abs. 2 trägt der wachsenden Bedeutung des Ehrenamtes bei der Erfüllung gesellschaftlicher Aufgaben Rechnung. Die Regelung baut Hindernisse ab, die der Übernahme von Ehrenämtern trotz hohen gesellschaftlichen Bedürfnissen entgegenstehen. Arbeitslose sollen wie Beschäftigte ehrenamtlich tätig sein können. Abs. 2 tritt der These des BSG entgegen, wonach Verfügbarkeit ausg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Bezüge der Bundestagsabgeordneten

Rn. 565 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Nach § 11 AbgG erhalten Bundestagsabgeordnete eine monatliche Abgeordnetenentschädigung (vgl Art 48 Abs 3 GG), deren Höhe sich an den Monatsbezügen eines Richters bei einem obersten Gerichtshof des Bundes (Besoldungsgruppe R 6) orientiert. Ab 01.07.2019 beträgt die Entschädigung 10 083,47 EUR brutto im Monat. Der Präsident des Bundestages u...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Überblick

Rn. 550 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Seit Einführung des § 22 Nr 4 EStG gehören die Abgeordnetenbezüge nicht mehr zu den gemäß § 3 Nr 12 EStG steuerfreien Aufwandsentschädigungen, sondern werden seitdem den sonstigen Einkünften zugeordnet. § 22 Nr 4 EStG regelt, in welchem Umfang Abgeordnetenbezüge der (deutschen) Besteuerung zu unterwerfen sind. Von der Regelung sind nur die a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Einzelfälle (ABC der sonstigen Leistungen)

Rn. 510 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Abgeordneter Neben den nach den AbgeordnetenG gezahlten, nach § 22 Nr 4 EStG steuerbaren Abgeordnetenbezügen (s Rn 550ff) können Einkünfte vorliegen, die nach § 22 Nr 3 EStG steuerbar sind. Hierzu gehören zB gelegentlich an Abgeordnete gezahlte Vergütungen für die Vertretung von Verbandsinteressen oder für Tätigkeiten im Auftrag der Fraktion...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Persönlicher Anwendungsbereich

Rn. 552 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 § 22 Nr 4 EStG erfasst in persönlicher Hinsicht nur Bundestagsabgeordnete, Landtagsabgeordnete, Abgeordnete des Europaparlaments sowie deren Hinterbliebene, soweit diese Leistungen nach dem jeweiligen AbgeordnetenG beziehen. Nicht unter die Vorschrift fallen dagegen ehrenamtliche Mitglieder kommunaler Vertretungen, sowie deren kommunale Wahl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Ausnahmen vom Abzugsverbot

Rn. 617 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Das Abzugsverbot des § 22 Nr 4 S 2 EStG ist dann nicht anzuwenden, wenn die Abgeordneten nach dem für sie maßgeblichen AbgeordnetenG keinen Anspruch auf – gemäß § 3 Nr 12 EStG steuerfreie – Aufwandsentschädigung haben oder die beanspruchte Aufwandsentschädigung keinen Abgeltungscharakter hat (so die amtliche Begründung zum Entwurf des AbgG ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Einkünfteermittlung

Rn. 600 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Gemäß § 2 Abs 2 Nr 2 EStG sind die Einkünfte der Abgeordneten grds als Überschuss der Einnahmen über die WK zu ermitteln. Hierbei sind die Einnahmen in dem Jahr in Ansatz zu bringen, in dem sie den Abgeordneten zufließen (§ 11 Abs 1 EStG). Die Abgeordnetenentschädigung gilt auch dann als in vollem Umfang beim jeweiligen Abgeordneten zugeflo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 553 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 § 22 Nr 4 S 1 EStG erfasst Entschädigungen, Amtszulagen, Zuschüsse zu Kranken- und Pflegversicherungsbeiträgen, Übergangsgelder, Überbrückungsgelder, Sterbegelder, Versorgungsabfindungen, Versorgungsbezüge, die Bundestagsabgeordneten aufgrund des AbgG (s Rn 561, 565ff), Europaabgeordneten aufgrund des EuropaabgeordnetenG (EuAbgG, s Rn 562, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Sonstige Bezüge in Zusammenhang mit der Abgeordnetentätigkeit

Rn. 591 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Bezüge, die nicht aufgrund der AbgeordnetenG geleistet werden, unterliegen nicht der Besteuerung nach § 22 Nr 4 EStG. Insoweit sind die allgemeinen steuerlichen Regeln anwendbar (R 22.9 S 2 EStR 2012). Hierzu zählen beispielsweise Vergütungen, die Abgeordnete von den Fraktionen für die Wahrnehmung besonderer Funktionen erhalten (vgl § 52 Abs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang

Rn. 41 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Das Abzugsverbot des § 3c Abs 1 EStG setzt einen unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang voraus, dh, die Einnahmen und die Aufwendungen müssen durch dasselbe Ereignis veranlasst sein (BFH v 20.10.2004, I R 11/03, BStBl II 2005, 581). Zwischen den Ausgaben und den Einnahmen muss kein finaler Zusammenhang bestehen (st Rspr BFH v 16.02.1995...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 138 Arbeit... / 2.3 Eigenbemühungen (Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 4)

Rz. 19 Eigenbemühungen als eigenständiges Tatbestandsmerkmal der Arbeitslosigkeit gehört zwischenzeitlich zu den anerkannten, gesetzlich fixierten Eigenschaften der Arbeitslosigkeit, die den Interessen der Versichertengemeinschaft ebenso Rechnung trägt wie dem Umstand, dass der Gesetzgeber der Arbeitsverwaltung nicht mehr die alleinige Last und Verantwortung für die Integrat...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Bezüge nach dem Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments

Rn. 581 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Mit dem Inkrafttreten des EU-Abgeordnetenstatuts (2005/684/EG, Euratom des Europäischen Parlaments; Amtsblatt der EU v 07.10.2005 L 262/1) v 28.09.2005 am 14.07.2009 erfolgte eine grundlegende Neuregelung der Abgeordnetenbezüge. Danach erhalten die Europaabgeordneten ihre Bezüge nicht mehr von den einzelnen Mitgliedsstaaten, sondern von der...mehr