Fachbeiträge & Kommentare zu Aufwendungen

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§ 17 Mahnverfahren und Zwan... / 1. Beantragung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses

Rz. 64 Bereits zum 1.1.2013[41] hat der Gesetzgeber einen ersten "Versuchsballon" in Richtung "elektronischer ZV" durch Einführung eines neuen § 829a ZPO gestartet, der zwischenzeitlich mehrfach überarbeitet wurde: Rz. 65 Zitat § 829a Vereinfachter Vollstreckungsantrag bei Vollstreckungsbescheiden "(1) Im Fall eines elektronischen Antrags zur Zwangsvollstreckung aus einem Volls...mehr

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§ 1 Einführung zum beA und ERV / I. Neue Systeme

Rz. 99 Die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs ist natürlich mit Kosten verbunden. Ob sich die zu Beginn des elektronischen Rechtsverkehrs aufzuwendenden Kosten tatsächlich mit der Einsparung von Toner-, Papier-, Personal- und Portokosten wieder "reinholen" lassen, bleibt abzuwarten. Nachstehende Kostenübersicht kann daher nur grob wiedergeben, mit welchen Kosten zu...mehr

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§ 11 Elektronische Signatur... / d) Angabe "Rechtsanwalt" ist nicht ausreichend

Rz. 153 Auch wenn man als sog. "Einzelkämpfer" am Markt unterwegs ist und damit der Briefkopf auch allein den Namen des den Schriftsatz verantwortenden Anwalts ausweist, ist bei Eigenversand aus dem beA zwingend eine einfache elektronische Signatur am Ende des Dokuments anzugeben. Rz. 154 Zitat "Die bei einer über das beA eingereichten Beschwerdeschrift fehlende einfache Signa...mehr

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§ 17 Mahnverfahren und Zwan... / a) Gesetzliche Bestimmung – § 754a ZPO

Rz. 69 Mit Wirkung zum 26.11.2016 ist § 754a ZPO eingefügt worden, der zum 1.1.2018 nochmals angepasst wurde:[44] Zitat § 754a ZPO – Vereinfachter Vollstreckungsauftrag bei Vollstreckungsbescheiden "(1) 1Im Fall eines elektronisch eingereichten Auftrags zur Zwangsvollstreckung aus einem Vollstreckungsbescheid, der einer Vollstreckungsklausel nicht bedarf, ist bei der Zwangsvoll...mehr

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§ 3 Nutzungspflichten und E... / II. Erstanmeldepflicht der Anwälte

Rz. 5 Um das beA nutzen und damit auch Eingangspost zur Kenntnis nehmen zu können, ist zwingend eine Erstregistrierung/Erstanmeldung am Postfach durch den Postfachinhaber selbst erforderlich. Gem. § 22 Abs. 1 S. 1 RAVPV erfolgt die Erstanmeldung des Postfachinhabers an seinem besonderen elektronischen Anwaltspostfach unter Verwendung eines für ihn zu diesem Zweck erzeugten u...mehr

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§ 15 Zustellungen via beA / II. eEB anzeigen – Reaktionsmöglichkeiten

Rz. 268 Seit der beA-Version 3.7 wird in der Nachrichtenübersicht der eingegangenen Nachrichten eine eigene Spalte "eEB" (1) zur Verfügung gestellt.[173] Diese Spalte kann unterschiedliche Symbole anzeigen. Ist eine Nachricht mit eEB-Anforderung eingegangen, wird ein gelbes Dreieck (2) in der Nachrichtenzeile angezeigt. In dieser Spalte ist nach der Beantwortung der eEB-Anfo...mehr

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§ 1 Einführung zum beA und ERV / III. Erhöhte Kammerbeiträge verfassungsgemäß

Rz. 101 Die regionalen Kammern haben ihre Kammerbeiträge erhöht, da die Bundesrechtsanwaltskammer über die regionalen Rechtsanwaltskammern für den Betrieb des beA erforderliche Kosten weiterberechnet. Mit diesem Beitrag sollen folgende Kosten gedeckt sein: Rz. 102 Bereits am 11.1.2016 hat der B...mehr

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§ 20 Strafsachen und OWi-Sa... / E. Akteneinsicht

Rz. 33 Ausgehend davon, dass künftig vermehrt eine elektronische Aktenführung erfolgen wird, stellen sich viele Probleme, die sich bei einer Akteneinsicht in Papierakten ergeben, nicht bzw. nicht mehr wie im früheren Ausmaß. So ist bei elektronischen Akten die Manipulationsgefahr durch einen Beschuldigten oder Betroffenen nicht mehr gegeben, weshalb in den einzelnen Vorschri...mehr

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§ 5 Zugang zum beA / C. beA-Signaturpaket mit beA-Karte Basis und Fernsignatur

Rz. 13 Das beA-Signaturpaket beinhaltet die beA-Karte Basis und zusätzlich eine Fernsignatur (beA), die die Erstellung einer qualifizierten elektronischen Signatur ermöglicht. Rz. 14 Auch wenn unmittelbar das beA- Signaturpaket bestellt wird, erhält man die beA-Karte Basis. Besteller des beA-Signaturpakets können nach Erhalt des PIN-Briefs sofort auf ihre Fernsignatur (beA) z...mehr

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§ 1 Einführung zum beA und ERV / M. Änderung der Kanzleianschrift/persönlichen Daten

Rz. 90 § 24 Abs. 1 BORA verpflichtet Rechtsanwälte, dem Vorstand seiner Heimatkammer unaufgefordert und unverzüglich Folgendes anzuzeigen:mehr

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§ 5 Zugang zum beA / A. Bestellung von beA-Karten/beA-Signaturpaket

Rz. 1 Hinweis: Bitte beachten Sie Die beA-Karte Signatur wird im Laufe des Jahres 2022 sukzessive durch das beA-Signaturpaket ersetzt. Hintergrund ist, dass die Zertifizierungsstelle der BNotK im Sommer 2021 damit begonnen hat, die Technologie ihres Vertrauensdienstes zu ändern. Folge ist die Einführung einer neuen Generation Chipkarten sowie der qualifizierten elektronische...mehr

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§ 10 Nachrichteneingänge be... / F. Nachrichten exportieren

Rz. 15 Nachrichten können einzeln oder im Stapel exportiert werden. Während des Exports entsteht eine ZIP-Datei, die immer mehrere Dateien beinhaltet. Neben den die Nachricht beinhaltenden Dokumenten und Signaturdateien werden verschiedene Systemdateien in der ZIP-Datei bereitgestellt. Rz. 16 Die in der ZIP-Datei enthaltenen Dateien sind:[2]mehr

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§ 11 Elektronische Signatur... / 5. Fernsignatur

Rz. 81 Bei der Fernsignatur erfolgt die Erzeugung einer qualifizierten elektronischen Signatur nicht mit einer Signaturkarte, sondern über einen qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter im Auftrag der unterzeichnenden Person. Rz. 82 Das BSI führt hierzu aus:[55] Zitat "Der Vorteil des Verfahrens liegt darin, dass keine zusätzliche technische Ausstattung (Signaturkarte, Lesegerä...mehr

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§ 17 Mahnverfahren und Zwan... / c) Keine Anwendung des § 754a ZPO bei Haftbefehlsantrag

Rz. 72 Zu § 754a ZPO ist bereits einige Rechtsprechung ergangen. Von besonderer Wichtigkeit ist hier die Rechtsprechung des BGH, [46] wonach die Regelung des § 754a Abs. 1 ZPO ausschließlich für an den Gerichtsvollzieher gerichtete Vollstreckungsaufträge und nicht auch einen (im bisherigen Formular gem. Modul H) [47] an das Vollstreckungsgericht gerichteten Antrag auf Erlass e...mehr

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§ 1 Einführung zum beA und ERV / B. Möglichkeiten und Vorteile des ERV

Rz. 20 Der elektronische Rechtsverkehr ermöglicht die:mehr

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§ 5 Zugang zum beA / II. Kartenlesegerät cyberJack® RFID comfort

Rz. 44 Das Kartenlesegerät cyberJack® RFID comfort der Firma REINER SCT unterstützt nach Angabe der BNotK nahezu alle Anwendungsmöglichkeiten von Chipkarten. Dieser Chipkartenleser kann auch für die Erstellung einer qeS, beim Online-Banking und für den neuen Personalausweis (eID) verwendet werden. Bei diesem Kartenleser soll eine maximale Sicherheit gewährleistet sein, da nu...mehr

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§ 2 Überblick über beA, Ges... / VI. eBO

Rz. 49 Aus § 19 Abs. 2 RAVPV ergibt sich die Möglichkeit, das beA auch zur elektronischen Kommunikation mit anderen Personen oder Stellen zu nutzen. Rz. 50 Am 11.10.2021 hat der Gesetzgeber das ERVV-Ausbaugesetz[38] verkündet. Mit diesem Gesetz sollte aber nicht nur der elektronische Rechtsverkehr ausgebaut werden, sondern darüber hinaus wollte der Gesetzgeber auch die Anford...mehr

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§ 3 Nutzungspflichten und E... / k) Nachreichung auf Anforderung – Doppeleinreichungen vermeiden

Rz. 143 Wurde aufgrund einer vorübergehenden technischen Störung eine Ersatzeinreichung fristgerecht vorgenommen, kann das Gericht bei Bedarf die elektronische Nachreichung noch anfordern, siehe dazu § 130d S. 3 ZPO. Rz. 144 Eine Nachreichung des elektronischen Dokuments muss tatsächlich jedoch nur nach Anforderung des Gerichts erfolgen, § 130d S. 3 ZPO, wobei das ursprünglic...mehr

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§ 5 Zugang zum beA / III. Kartenlesegerät cyberJack® one

Rz. 46 Auch dieser Chipkartenleser wird von der Firma REINER Kartengeräte GmbH & Co. KG hergestellt und vertrieben. Es handelt sich um ein kontakthaftes Kartenlesegerät der Klasse 3 mit Display. Es ist für die Anmeldung am beA und die Erstellung einer qeS einsetzbar. Daneben kann dieses Kartelesegerät auch als TAN-Generator eingesetzt werden. Durch die SECODER-Funktion genüg...mehr

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§ 16 Art u. Weise der Ersat... / C. Abschriften bei Ersatzeinreichung erforderlich

Rz. 110 Reicht man überwiegend Dokumente elektronisch bei Gericht ein, wird man sich schnell daran gewöhnt haben, dass Abschriften (weder einfach noch beglaubigt) von Schriftsätzen (§ 133 Abs. 1 S. 1 ZPO) und Klagen (§ 253 Abs. 5 ZPO) nicht mehr beigefügt werden müssen. Die Ersatzeinreichung, die "schriftlich" erfolgt (Original oder Fax, siehe § 130 Nr. 6 ZPO), erfordert jed...mehr

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§ 9 E-Akte – Papierakte oder Hybridakte?

Rz. 1 Nach dem E-Government-Gesetz[1] sollen die Behörden des Bundes ihre Akten elektronisch führen, § 6 EGovG.[2] Die Länder haben eigene E-Government-Gesetze, so z.B. Bayern.[3] Mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) [4] regelt der Gesetzgeber in wenigen Bestimmungen die Verpflichtung des Bundes und der Länder, bis spätestens zum 31.12.2022 ihre Verwaltungsleistungen auch elektr...mehr

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§ 17 Mahnverfahren und Zwan... / 2. Ersatzeinreichung bei vorübergehender technischer Störung?

Rz. 86 Was die Regelung in § 130d ZPO, der ja über § 753 Abs. 5 ZPO für anwendbar erklärt wird, hinsichtlich einer vorübergehenden technischen Störung betrifft, ist zu bezweifeln, dass S. 2 und 3 des § 130d ZPO in der Praxis häufig zur Anwendung kommen werden. Denn ist aus technischen Gründen vorübergehend die Übermittlung als elektronisches Dokument nicht möglich, bleibt zw...mehr

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§ 5 Zugang zum beA / B. beA-Karte Basis

Rz. 10 Die beA-Karte Basis ist für die Erstregistrierung zwingend erforderlich. Darüber hinaus dient sie zur täglichen Anmeldung im beA. Sie ist mit einem fortgeschrittenen Zertifikat für die Anmeldung am beA-System ausgestattet. Rz. 11 Die beA-Karte Basis kann nachträglich durch Bestellung der Fernsignatur (beA) zur einer beA-Karte mit der Möglichkeit, eine qualifizierte ele...mehr

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§ 3 Nutzungspflichten und E... / 1. Gesetzliche Grundlage und Rechtsprechung – § 130d ZPO

Rz. 41 Zum 1.1.2022 ist § 130d ZPO in Kraft treten (Hervorhebungen durch die Verfasser): Zitat § 130d ZPO Nutzungspflicht für Rechtsanwälte und Behörden "Vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich ...mehr

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§ 17 Mahnverfahren und Zwan... / 1. Wie finden Titel und elektronischer Auftrag zueinander?

Rz. 83 Das Problem liegt auf der Hand: Gläubiger müssen dafür Sorge tragen, dass nachzureichende Papiertitel mit ihrem elektronischen Antrag beim Gerichtsvollzieher/Gericht wieder "zusammenfinden". Rz. 84 Es bieten sich hier mehrere Vorgehensweisen an:mehr

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§ 1 Einführung zum beA und ERV / N. Sperrung der Karte/Kündigung eines Softwaretokens

Rz. 92 Ist eine beA-Karte Basis unbrauchbar geworden oder verlorengegangen oder hat man die PIN zur beA-Karte Basis dauerhaft vergessen, kann wegen der Ersatzkarte (Kosten: einmalig 30 EUR netto) der Support der BNotK (unter bea@bnotk.de) kontaktiert werden. Da die Ersatzkarte ein neues Zertifikat enthält, muss das beA von der BRAK zurückgesetzt und die Ersatzkarte freigesch...mehr

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§ 18 Nutzungspflicht für da... / E. Einreichung von Schutzschriften beim ZSSR

Rz. 17 Schutzschriften können wie nachstehend beim ZSSR eingereicht bzw. zurückgenommen werden:[15]mehr

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§ 5 Zugang zum beA / E. beA-Karte Mitarbeiter

Rz. 24 Für das beA können auch sog. beA-Karten Mitarbeiter bestellt werden, die mit einem fortgeschrittenen Zertifikat für die Anmeldung am beA-System ausgestattet sind. Bitte beachten Sie, dass ein fortgeschrittenes Zertifikat nicht zur Erstellung einer qualifizierten elektronischen Signatur berechtigt. Rz. 25 Die beA-Karten Mitarbeiter sind bei Auslieferung nicht personalis...mehr

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§ 2 Überblick über beA, Ges... / VIII. De-Mail

Rz. 80 De-Mail-Dienste stehen neben anderen elektronischen Kommunikationsinfrastrukturen, wie z.B. das EGVP oder das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA), zur Verfügung. De-Mail-Konten können bei akkreditierten Anbietern angemeldet werden. Der akkreditierte Diensteanbieter hat durch technische Mittel sicherzustellen, dass nur der diesem De-Mail-Konto zugeordnete Nut...mehr

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§ 17 Mahnverfahren und Zwan... / II. Zustellungen durch den Gerichtsvollzieher

Rz. 29 Im Formular für den Gerichtsvollzieherauftrag kann der Gläubiger die Zustellung z.B. des Titels oder eines Schriftstücks in Auftrag geben. Die Nutzung des Formulars ist allerdings nicht vorgeschrieben, wenn der Gläubiger ausschließlich einen Zustellungsauftrag erteilen will, § 1 Abs. 2 GVFV. Rz. 30 Bisher ist der Zustellungsauftrag in Modul D des Formulars für einen Ge...mehr

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§ 12 Elektronische Dokumente / IV. PKH-Erklärungen

Rz. 132 Bei dem PKH-Antrag handelt es sich, sofern er nicht zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt wird, um einen schriftlich einzureichenden Antrag gem. § 130a ZPO, weshalb, sofern der Antrag durch einen Rechtsanwalt gestellt wird, auf die umfangreichen Ausführungen u.a. zu § 11 in diesem Werk verwiesen werden kann. Rz. 133 Zu einem PKH-Antrag in einem sozialgerichtlichen ...mehr

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§ 15 Zustellungen via beA / 1. Verspätete Abgabe eines Empfangsbekenntnisses

Rz. 186 Praktiker kennen das Problem schon seit Jahrzehnten, dass Empfangsbekenntnisse verzögert oder mit mutmaßlich falschem Datum abgegeben werden. Der Verfasserin sind hier nicht nur zahlreiche Beispiele im Bereich der Rechtsmittel bekannt, sondern auch werden immer wieder im Bereich der Kostenfestsetzung Empfangsbekenntnisse von unterlegenen Parteien durch deren Prozessb...mehr

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§ 5 Zugang zum beA / F. beA-Softwarezertifikat

Rz. 35 Bei diesem "Briefkastenschlüssel" handelt es sich um ein fortgeschrittenes Softwarezertifikat, das auf einem Speichermedium, wie einem USB-Stick, gespeichert oder auf dem Rechner direkt hinterlegt wird und in den Zertifikationsspeicher eines PCs oder Notebooks hinterlegt werden kann. Rz. 36 Zertifikate sind elektronische Bescheinigungen, mit denen die Signaturprüfschlü...mehr

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§ 1 Einführung zum beA und ERV / F. beA für Syndizi und RAe mit weiterer Kanzlei

Rz. 52 Da Syndikusanwälte ebenfalls nach § 1 S. 2 Nr. 1, 2 u. 3 RAVPV in das elektronische Gesamtverzeichnis aufzunehmen sind, ist auch für diese ein beA einzurichten. Die beA der Syndikusrechtsanwälte wurden zum 27.11.2017 freigeschaltet,[64] nachdem Ende November 2017 eine Aufnahme der Syndikusrechtsanwälte in das bundesweite amtliche Anwaltsverzeichnis erfolgt ist. Syndik...mehr

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§ 7 So legen Mitarbeiter, V... / I. Neuregelung der Vertretungsbestellung seit 1.8.2021

Rz. 20 Die BRAO hat gerade auch im Bereich der Vertretung erhebliche Änderungen zum 1.8.2022 erfahren.[1] Das Recht der Vertretungsbestellung wurde entbürokratisiert; die Selbst-Bestellung wurde vereinfacht und die Notwendigkeit der Vertretungsbestellung bei Ortsabwesenheit ausgedehnt. Sofern ein Anwalt länger als eine Woche gehindert ist, seinen Beruf auszuüben, muss gem. §...mehr

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§ 2 Überblick über beA, Ges... / VII. beSt

Rz. 70 Die Bundeskammerversammlung der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) hat im September 2020 beschlossen, eine Steuerberaterplattform[58] ins Leben zu rufen und, wie sie selbst schreibt, als erste Anwendungsform dieser Plattform ein besonderes elektronisches Steuerberaterpostfach (beSt) empfangsbereit ­einzurichten und zur Verfügung zu stellen. Die Errichtung eines solchen...mehr

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§ 15 Zustellungen via beA / II. Zustellung von Schriftstücken durch den Gerichtsvollzieher

Rz. 241 Mit dem Gesetz zum Ausbau des ERVV [160] hat der Gesetzgeber § 193 ZPO, der die Zustellung von Schriftstücken durch den Gerichtsvollzieher regelt, an die Fortentwicklung des elektronischen Rechtsverkehrs angepasst. Neu aufgenommen wurde hier die Möglichkeit, dass der Gerichtsvollzieher das als Schriftstück zuzustellende Dokument entweder in Papierform oder aber als el...mehr

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Betriebskostenabrechnung – Vorsicht bei Zusammenfassung von Kosten!

1 Leitsatz Eine Zusammenfassung der in verschiedenen Ziffern des Betriebskostenkatalogs genannten Kostenpositionen ist unzulässig – unabhängig davon, ob diese Positionen mit einheitlicher Rechnung gegenüber dem Vermieter abgerechnet worden sind. 2 Normenkette § 556 Abs. 1 BGB; § 1 Abs. 1 Satz 2 BetrKV 3 Das Problem Eine Zusammenfassung mehrerer Betriebskostenarten in einer Summe ...mehr

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Abberufung des Verwalters (... / 7.5.3 Zahlungsklage

Der Verwalter sollte sich ohnehin darauf beschränken, entsprechende Zahlungsklage zu erheben. Im Rahmen dieser Klage wird dann inzidenter geprüft, ob die Kündigung wirksam oder wegen des Fehlens eines wichtigen Grundes unwirksam ist. Zeitnahe Geltendmachung Auch wenn die Zahlungsklage zeitlich unbefristet erhoben werden kann, sollte sich der Verwalter nicht allzu viel Zeit las...mehr

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Abberufung des Verwalters (... / 1 Jederzeitige Abberufung

Die Abberufung des Verwalters kann nach § 26 Abs. 3 Satz 1 i. V. m. Abs. 5 WEG seit Inkrafttreten des WEMoG nicht mehr auf das Vorliegen eines wichtigen Grundes beschränkt werden. Die Wohnungseigentümer können sich also wesentlich leichter vom Verwalter trennen, wenn sie mit seiner Tätigkeit nicht mehr zufrieden sind, das erforderliche Vertrauensverhältnis zumindest nicht me...mehr

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Abberufung des Verwalters (... / 7.1 Pflicht zur Abrechnung

Die Pflicht zur Erstellung der Jahresabrechnung ist seit Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 nicht mehr eine solche des Verwalters, sondern eine der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer.[1] Da der Verwalter insoweit nach wie vor gesetzlich ausdrücklich als Verpflichteter bezeichnet wird, handelt es sich um eine Organpflicht. Die Pflicht zur Erstellung der Jahresabrechnung en...mehr

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Betriebskostenabrechnung – ... / 3 Das Problem

Eine Zusammenfassung mehrerer Betriebskostenarten in einer Summe bedarf eines sachlichen Grundes. Sie ist nur ausnahmsweise zulässig, z. B. darf der Vermieter die Kosten für Frischwasser (§ 2 Nr. 2 BetrKV) und Schmutzwasser (§ 2 Nr. 3 BetrKV) dann in einer Summe zusammenfassen und einheitlich abrechnen, wenn die Berechnung der Kosten des Abwassers an den Frischwasserverbrauc...mehr

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Abberufung des Verwalters (... / 7.4 Verfahrensfragen im Rahmen der Abwicklung

Zuständiges Gericht bei Pflichtverletzung im Rahmen der Abwicklung Sollte der abberufene Verwalter seinen Verpflichtungen anlässlich der Beendigung seines Verwalteramts nicht freiwillig nachkommen und muss der Rechtsweg beschritten werden, sind entsprechende Ansprüche vor dem sachlich und örtlich ausschließlich zuständigen Amtsgericht des Belegenheitsorts der Wohnanlage gemäß...mehr

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Abberufung des Verwalters (... / 6.1 Vorbefassung der übrigen Wohnungseigentümer

Zunächst ist zu beachten, dass die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums nicht Sache des einzelnen Wohnungseigentümers ist, sondern diese vielmehr der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer obliegt. Vor Klageerhebung muss sich also der betreffende Wohnungseigentümer zunächst an die übrigen Wohnungseigentümer wenden, um einen Beschluss über die gewünschte Maßnahme herbeizu...mehr

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Abberufung des Verwalters (... / 7.3 Pflicht zur Unterlagenherausgabe

Der abberufene Verwalter ist verpflichtet, sämtliche Verwaltungsunterlagen entweder an einen neu bestellten Verwalter oder den nach § 9b Abs. 2 WEG fungierenden Vertreter der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gegenüber dem Verwalter herauszugeben. Hierbei handelt es sich qua Gesetz um den Vorsitzenden des Verwaltungsbeirats. Die Wohnungseigentümer können aber auch einen an...mehr

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Abberufung des Verwalters (... / 2.2.1 Erteilte Entlastung

Die Entlastung des Verwalters ist gesetzlich nicht geregelt. Lediglich im Aktienrecht ist in § 120 AktG die vergleichbare Entlastung des Vorstands und der Mitglieder des Aufsichtsrats geregelt. Aus dem Fehlen einer gesetzlichen Regelung im Wohnungseigentumsrecht ergibt sich zunächst, dass der Wohnungseigentumsverwalter keinen gesetzlichen Anspruch auf Entlastung hat. Ein sol...mehr

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Betriebskostenabrechnung – ... / 4 Die Entscheidung

Gleiches gilt nach einem Urteil des AG Hamburg bei Ausweisung einer Sammelposition, wenn unter ihr letztlich nur eine einzige Kostenart materiell abgerechnet worden ist. Denn für die Beurteilung der formellen Ordnungsgemäßheit einer Abrechnung kommt es gerade nicht darauf an, ob der Mieter durch eine Einsichtnahme in die Belege hätte ermitteln können, welche Einzelpositionen...mehr

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Abberufung des Verwalters (... / 4.5 Rechtsschutzbedürfnis

Endet im Laufe des gerichtlichen Verfahrens der Bestellungszeitraum des Verwalters, entfällt das Rechtsschutzbedürfnis für das weitere Klageverfahren. Praxis-Beispiel Ende der Amtszeit Der Verwalter ist bis 30.9.2021 bestellt. Am 14.5.2021 beschließen die Wohnungseigentümer die Abberufung des Verwalters. Ein Wohnungseigentümer erhebt Anfechtungsklage gegen den Abberufungsbesch...mehr

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Abberufung des Verwalters (... / 5 Schicksal des Verwaltervertrags

Trennungstheorie: Bestellung und Verwaltervertrag Nach der herrschenden Trennungstheorie ist das organschaftliche Bestellungsverhältnis des Verwalters vom Vertragsverhältnis mit der Eigentümergemeinschaft zu unterscheiden. Der Beschluss über die Abberufung des Verwalters führt also nicht automatisch auch zur Beendigung des Verwaltervertrags. Insbesondere die Abberufung des Ve...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bestellung des Verwalters (... / 9 Nachweis der Bestellung

In bestimmten Fällen muss die Eigenschaft, Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft zu sein, nachgewiesen werden. Dies ist allgemein dann der Fall, wenn wie z. B. im Grundbuchverfahren gemäß § 29 GBO die Vorlage öffentlich beglaubigter Urkunden vorgesehen ist. Praxis-Beispiel Veräußerungszustimmung Wichtigstes Beispiel ist in diesem Zusammenhang die Veräußerungszustimmun...mehr