Fachbeiträge & Kommentare zu Aufwendungen

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Sachverhalte, die dem Fortbestehen der doppelten Haushaltsführung nicht entgegenstehen

Rn. 744 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Der Fortbestand einer doppelten Haushaltsführung wird nicht dadurch in Frage gestellt, dass der ArbN und seine Familie den Ort ihres Ersthaushalts verlegen, wenn die Wohnung am auswärtigen Ort der ersten Tätigkeitsstätte währenddessen aufrechterhalten wird (FG He v 26.05.1993, 12 K 3829/90, EFG 1993, 647; FG D'dorf v 12.01.2006, 16 K 589/04...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 630 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Beruflich veranlasste Fahrtkosten sind Erwerbsaufwendungen und damit WK iSd allgemeinen WK-Begriffs des § 9 Abs 1 S 1 EStG. Seit der Reform des Reisekostenrechts mit Wirkung ab VZ 2014 sind sie in § 9 Abs 1 S 3 Nr 4a EStG gesetzlich geregelt. Fahrtkosten sind dabei die tatsächlichen Aufwendungen, die dem ArbN durch die persönliche Benutzung ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 52 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 § 40 Abs 2 S 2 EStG beinhaltet die Pauschalierung von Leistungen des ArbG zu den Aufwendungen des ArbN für Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte oder für öffentliche Verkehrsmittel. Der mit 15 % pauschalierte Fahrtkostenersatz zählt bei Teilzeitbeschäftigten iSd § 40a EStG nicht zum maßgebenden Arbeitslohn (s Erläut zu § 40a (Faltermann) und fü...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Anwendungsbereich

Rn. 635 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Sonstigen Fahrtkosten sind nach § 9 Abs 1 S 3 Nr 4a S 1 EStG die Aufwendungen für diejenigen Fahrten, die weder Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte iSd § 9 Abs 4 EStG noch Familienheimfahrten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung sind. Im Gegensatz zu den sonstigen Fahrtkosten können Letztere nach § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 S 2 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Verpflegungsmehraufwand

Rn. 780 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Notwendige Mehraufwendungen für Verpflegung, die bei einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung entstehen, soweit der ArbN vom eigenen Hausstand iSd § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 S 2 EStG (dh dem Ort seines Lebensmittelpunkts) abwesend ist, sind dem Grunde nach WK. Mit dem JStG 1996 wurde erstmals der zeitliche Umfang sowie die Höhe des A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Erststudium

Rn. 1006 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Die Einschränkungen des § 9 Abs 6 EStG beim WK-Abzug gelten auch für ein Erststudium. Ein Erststudium ist dabei ein Studium, das zugleich eine erstmalige Berufsausbildung vermittelt (BFH v 17.07.2014, VI R 38/12). Es darf ihm kein anderes durch einen berufsqualifizierenden Abschluss beendetes Studium oder keine andere abgeschlossene nichta...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung (§ 7 Abs 1 S 7 EStG)

Rn. 911 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Tritt bei Nutzung des WG zu Erwerbszwecken eine Substanzeinbuße (technische Abnutzung) oder eine Einschränkung seiner Nutzungsmöglichkeit (wirtschaftliche Abnutzung) ein, etwa durch Beschädigung oder Untergang eines Arbeitsmittels, kann der StPfl eine Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung (AfaA) vornehmen. Die außergewöhnliche "Abnutzung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 920 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Die jedem StPfl täglich entstehenden Aufwendungen für Verpflegung stellen steuerlich grundsätzlich nicht abziehbare Kosten der Lebensführung dar. Als WK kommen nur die Mehraufwendungen für die Verpflegung in Betracht. Seit 1996 ist der WK-Abzug dieser Mehraufwendungen gesetzlich geregelt. Dabei bestimmte bereits § 9 Abs 5 EStG iVm § 4 Abs 5 ...mehr

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Verwaltungsgegenstand und -... / 6.2.2.1 Regelung durch Beschluss

Die Wohnungseigentümer einer Mehrhausanlage können zumindest mit Blick auf die Kostenverteilung eine Trennung zwischen den Häusern herbeiführen. Rechtsgrundlage bildet § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG. Nach dieser Vorschrift kann der gesetzliche oder vereinbarte Kostenverteilungsschlüssel bezüglich einzelner Kosten oder einzelner Arten von Kosten durch Beschluss geändert werden. Wicht...mehr

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AGS 11/2022, Fragen und Lös... / 2. Erste Abwandlung

Im Ausgangsfall erkennt der Beklagte die Klageforderung an. Auf Antrag des Prozessbevollmächtigten des Klägers ergeht zwei Wochen vor dem angesetzten Verhandlungstermin im schriftlichen Verfahren ein Anerkenntnisurteil nach § 307 ZPO. Das LG Hamburg hebt den anberaumten Verhandlungstermin wieder auf. Welche Gebühren und Auslagen können die Rechtsanwälte des Klägers nunmehr ab...mehr

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ZErb 11/2022, Nachlassverbi... / 1 Tatbestand

I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist aufgrund gesetzlicher Erbfolge der Alleinerbe seines am … 2017 in (…) verstorbenen Bruders (Erblasser). Beide sind muslimischen Glaubens. Der Erblasser wurde am XX.2.2017 bestattet. Die vom Kläger getragenen Kosten für das Grabdenkmal dieser Bestattung betrugen 9.300 EUR. Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt -FA-) set...mehr

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Entlastung des Verwalters (... / 3.2 Fehlerhafte Jahresabrechnung

In der Praxis scheitern Entlastungsbeschlüsse häufig daran, dass dem Verwalter zwar keinerlei Fehlverhalten zum Nachteil der Wohnungseigentümer zum Vorwurf zu machen ist und auch seine Amtsführung in jeder Hinsicht vorbildlich war, er jedoch eine fehlerhafte Jahresabrechnung erstellt hat und der Beschluss über die Festsetzung der Nachschüsse bzw. Anpassungsbeträge gegenüber ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Erstausbildung

Rn. 1000 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Gemäß der Definition der Erstausbildung in § 9 Abs 6 S 2 EStG setzt diese sowohl eine geordnete Ausbildung als auch eine Abschlussprüfung voraus. Ausnahmsweise kann in den Fällen von § 9 Abs 6 S 4 u 5 EStG entweder die reine Ausbildung genügen (weil keine Abschlussprüfung vorgesehen ist) oder das bloße Bestehen einer Abschlussprüfung ohne v...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Systematische Einordnung und Verhältnis zu § 9 Abs 1 S 1 EStG und § 12 EStG

Rn. 460 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Die rechtssystematische Einordnung der Vorschrift ist in Rspr und Literatur umstritten. Nach der einen Auffassung stellt die Regelung des § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 EStG lediglich einen Anwendungsfall des allgemeinen WK-Begriffs dar, weil die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte allein bzw zumindest ganz überwiegend beruflich veranl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Objektive Beweislast

Rn. 146 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Da die objektive Beweislast (Feststellungslast) für das Vorliegen von abzugsfähigen WK wie für alle steuermindernden Tatsachen beim StPfl liegt (BFH v 26.03.2009, VI R 15/07, BStBl II 2009, 598), gehen nach Ausnutzung aller vorhandenen Erkenntnismöglichkeiten verbleibende Zweifel zu seinen Lasten. Rn. 147 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Obwohl be...mehr

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AGS 11/2022, Verpflichtung ... / III. Vergütungsanspruch des Sachverständigen

1. Gesetzliche Grundlage Der Vergütungsanspruch des gerichtlich bestellten Sachverständigen gegen die Staatskasse bestimmt sich nach §§ 8 ff. JVEG. Gem. § 8 Abs. 1 JVEG erhält der Sachverständige ein Honorar für seine Leistungen nach Maßgabe der § 9 bis 11 JVEG, Fahrtkostenersatz gem. § 5 JVEG, Entschädigung für Aufwand nach § 6 JVEG sowie Ersatz für sonstige und für besonder...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Absicht von steuerfreien Vermögensvorteilen

Rn. 284 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Ein Abzug von Schuldzinsen als WK ist ausgeschlossen, wenn die Aufwendungen nicht durch die Einkünfteerzielung, sondern durch die private Vermögenssphäre veranlasst sind (st Rspr, zB BFH v 08.12.1992, IX R 68/89, BStBl II 93, 434). Gerade bei mit Kredit angeschafften WG (wie zB Grundstücken und Wertpapieren) hofft der StPfl häufig (auch) au...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Wegfall des wirtschaftlichen Zusammenhangs

Rn. 300 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Fällt der wirtschaftliche Zusammenhang des Kredits mit der Einkünfteerzielung weg, ist ein weiterer WK-Abzug der Schuldzinsen idR ausgeschlossen (Ausnahme: vergeblich aufgewendete Schuldzinsen, s Rn 350 ff, und verbleibender Schuldenüberhang, s Rn 360, 361). Rn. 301 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Der Wegfall kann entweder darin begründet sein, d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Rechtsentwicklung

Rn. 1 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Bei der Pauschalierung sonstiger Bezüge wurde eine Obergrenze (1 000 DM) eingeführt. Desgleichen sind die Übernahmeverpflichtung des ArbG und die Abgeltungswirkung durchgehend bindend. Ab 1983 ist der variable Pauschsteuersatz ein Nettosteuersatz (§ 40 Abs 1 S 2 idF HBeglG 1983). Rn. 2 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Ab 1990 beträgt die Obergrenze ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Weiträumiges Tätigkeitsgebiet

Rn. 650 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Nach Verwaltungsauffassung liegt ein weiträumiges Tätigkeitsgebiet vor, wenn die vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung auf einer festgelegten Fläche und nicht innerhalb einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung ausgeübt werden soll (BMF v 25.11.2020, BStBl 2020, 1228 Tz 42; ebenso FG BBg v 09.04.2019, 5 K 5269/17, EFG 2019, 1088, rkr – v...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Besitz einer Niederlassungserlaubnis oder einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU (§ 62 Abs 2 Nr 1 EStG)

Rn. 191 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Nach § 62 Abs 2 Nr 1 EStG erhält ein nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer Kindergeld, wenn er eine Niederlassungserlaubnis besitzt. Die Niederlassungserlaubnis (§ 9 AufenthG) stellt nach dem am 01.01.2005 in Kraft getretenen AufenthG den stärksten Aufenthaltstitel dar. Sie wird unbefristet erteilt und berechtigt zur Ausübung einer Erw...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Kurze Gesetzesentwicklung

Rn. 2 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Vorläufer des § 9 EStG in der jetzigen Fassung waren § 13 EStG 1920, § 16 EStG 1925 und § 9 EStG 1934. 1971 wurde die 40-km-Begrenzung in Abs 1 Nr 4 und 1978 die zeitliche Beschränkung für die doppelte Haushaltsführung aufgehoben (nunmehr Differenzierung zwischen Begründung und Beibehaltung einer doppelten Haushaltsführung). Seit 1984 stellen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Steuerpflicht (§ 119 EStG)

Rn. 56 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 § 119 EStG regelt die StPfl der Energiepreispauschale und die Erfassung der Energiepreispauschale als Einnahme im VZ 2022 (vgl BMF FAQs EPP VIII.1. (Stand 20.07.2022)). Da § 2 Abs 1 EStG die sieben Einkunftsarten abschließend auflistet (vgl Musil in H/H/R, § 2 EStG Rz 66 (Januar 2019)), ist eine Steuerbarkeit der Energiepreispauschale nur da...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Rückzahlung von Einnahmen

Rn. 44 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Muss der StPfl in einem früheren VZ erzielte bereits versteuerte Einnahmen aufgrund einer rechtlichen oder tatsächlichen Verpflichtung (nicht: bei Rückzahlung aus rein privaten Motiven) zurückzahlen, so ist der Rückzahlungsbetrag steuermindernd zu berücksichtigen. Über die rechtsdogmatische Einordnung der Rückzahlung bestehen unterschiedlich...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Tatsächliche Geschäftsführung

Tz. 145 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 § 63 AO (Anhang 1b) stellt noch bestimmte Anforderungen an die tatsächliche Geschäftsführung. Nach § 63 Abs. 1 AO (Anhang 1b) muss die tatsächliche Geschäftsführung der Körperschaft auf die ausschließliche und unmittelbare Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke gerichtet sein und den Bestimmungen entsprechen, die die Satzung über die Vorau...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Ausschließliche Benutzung des Kraftwagens

Rn. 544 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Gemäß § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 S 2 Hs 2 EStG kann ein höherer Betrag als 4 500 EUR angesetzt werden, soweit der ArbN einen eigenen oder ihm zur Nutzung überlassenen Kraftwagen benutzt. Auch soweit der Höchstbetrag überschritten wird, werden die abzugsfähigen WK anhand der Entfernungspauschale berechnet. Mit dieser Ausnahmeregelung sollte den Inte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Sofortabschreibung von GWG (§ 9 Abs 1 S 3 Nr 7 S 2 EStG)

Rn. 912 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 § 9 Abs 1 S 3 Nr 7 S 2 EStG erklärt § 6 Abs 2 S 1–3 EStG in den Fällen der Anschaffung oder Herstellung für entsprechend anwendbar. Danach besteht für WG, die einer selbstständigen Nutzung fähig sind und deren AK/HK den Betrag von 800 EUR zuzüglich USt (bis VZ 2017 410 EUR) nicht übersteigen, ein Wahlrecht, die Aufwendungen im Jahr der Ansc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / i) Unterbrechung der Einnahmeerzielung

Rn. 109 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Es ist für den WK-Abzug grundsätzlich unerheblich, ob der StPfl im konkreten VZ auch Einnahmen aus einer Überschusseinkunftsart erzielt. Solange die WK in der Absicht getätigt werden, künftig wieder Einnahmen zu erzielen, bleibt das Recht auf Abzug der WK erhalten; in diesem Falle liegen vorweggenommene WK vor. Nur wenn der StPfl endgültig ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Arbeitstägliche Mahlzeiten

Rn. 49b Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Die Gestellung von Mahlzeiten und Gewährung von Essenmarken (s zur Bewertung R 8.1 Abs 7 LStR 2015 und H 8.1 Abs 7 LStH 2022 mit Bsp) führt grds zu Arbeitslohn und kann vom ArbG pauschal besteuert werden, wenn diese arbeitstäglich erfolgen (zur Bewertung bei Mahlzeitgestellung s § 8 Rn 476–491 (Pust). Das Angebot als solches ist ausreichend...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Sonderwerbungskosten

Rn. 134 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Sonder-WK sind solche Aufwendungen, die wirtschaftlich durch eine Beteiligung des StPfl an der Personenmehrheit verursacht sind, in seinem eigenen originären Interesse getätigt werden und keinen Eingang in die Überschussermittlung auf der Ebene der Gesellschaft/Gemeinschaft gefunden haben (s Kreft/Bergkemper in H/H/R, § 9 EStG Rz 50 mwN). I...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Gesonderte und einheitliche Feststellung

Rn. 126 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Werden die Überschusseinkünfte von einer Personenmehrheit (zB GbR, §§ 705ff BGB, Bruchteilsgemeinschaft, §§ 741ff BGB, oder Erbengemeinschaft, §§ 2032ff BGB) erzielt, so sind sie gemäß §§ 179, 180 Abs 2 Nr 2 Buchst a AO gesondert und einheitlich festzustellen. Die Personenmehrheit ist dabei insoweit Steuerrechtssubjekt, als sie zwar nicht s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Zuweisung zu einem bestimmten Zweck

Rn. 290 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Mit der erstmaligen Verwendung der Darlehensvaluta wird die Darlehensverbindlichkeit einem bestimmten Zweck zugewiesen. Dieser Zweck besteht, sofern das Darlehen nicht vorher abgelöst wird, so lange fort, bis die Tätigkeit oder das Rechtsverhältnis iSd angesprochenen Einkunftsart endet (BFH v 24.04.1997, VIII R 53/95, BStBl II 1997, 682 mwN...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.3 Wesentlichkeit

Rn 16 Hinsichtlich des Verstoßes gilt das Wesentlichkeitsprinzip. Nicht jede Nichtbeachtung der Regelungen der §§ 217 ff. führt zu einer Versagung der Bestätigung. Wesentlich ist ein Mangel dann, wenn er Auswirkungen auf die Annahme des Insolvenzplans gehabt haben könnte.[22] Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang dem Gleichbehandlungsgrundsatz und dem Mehrheitserfordernis z...mehr

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AGS 11/2022, Fragen und Lös... / 4. Dritte Abwandlung

Im Ausgangsfall erlässt das LG Hamburg vor dem angesetzten Verhandlungstermin einen Beweisbeschluss gem. § 358a ZPO, wonach der in Berlin wohnhafte Zeuge Z vor dem ersuchten Richter des AG Berlin-Mitte vernommen werden soll. Zu dem angesetzten Beweisaufnahmetermin erscheint für den Kläger dessen Prozessbevollmächtigter Rechtsanwalt A. Den sodann vor dem LG Hamburg anberaumte...mehr

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AGS 11/2022, Neufassung der... / I. Sachverhalt

Das LG hatte die – im zweiten Rechtsgang – nicht revidierende Mitangeklagte N sowie die Angeklagten D und P im ersten Rechtsgang wegen versuchten Mordes verurteilt. Gegen die Mitangeklagte N hatte das LG eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten, gegen die Angeklagte D eine solche von einem Jahr und neun Monaten sowie gegen den Angeklagten P eine solche von einem...mehr

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AGS 11/2022, Fragen und Lös... / II. Vergütung des Terminsvertreters

Die dem Terminsvertreter an sich zustehende 0,65-Verfahrensgebühr nach Nrn. 3401, 3100 VV hat sich hier nach Nr. 3405 Nr. 2 VV auf den Satz von 0,5 ermäßigt. Der Auftrag des Terminsvertreters war nämlich beendet, bevor dieser einen Termin wahrgenommen hat.[2] Dem Terminsvertreter stehen somit folgende Gebühren und Auslagen zu:mehr

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AGS 11/2022, Gebührenrechtl... / III. Kein Widerspruch zum Rechtsgedanken des § 15 Abs. 4 RVG

Die rückwirkende Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung widerspreche auch nicht dem Rechtsgedanken des § 15 Abs. 4 RVG. Diese Vorschrift regelt, dass es ohne Einfluss auf bereits entstandene Gebühren ist, wenn sich die Angelegenheit vorzeitig erledigt oder der Auftrag endigt, bevor die Angelegenheit erledigt ist. Der rückwirkende Wegfall der Pflichtverteidigerbestellung ...mehr

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AGS 11/2022, Fragen und Lös... / I. Vergütung des Klägervertreters

Hier ist Rechtsanwalt A für das Einreichen der Klageschrift wiederum die 1,3-Verfahrensgebühr angefallen. Ferner hat der Prozessbevollmächtigte für das Erwirken des Anerkenntnisurteils im schriftlichen Verfahren nach Abs. 1 Nr. 1 der Anm. zur Nr. 3104 VV die 1,2-Terminsgebühr verdient. Er rechnet somit folgende Gebühren und Auslagen ab:mehr

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AGS 11/2022, Höhe der Verfa... / I. Sachverhalt

Das SG München hatte den Kläger in einem Rechtsstreit auf Gewährung von Leistungen nach dem SGB II PKH unter Beiordnung seines Prozessbevollmächtigten bewilligt. Nach seiner Beiordnung nahm der Rechtsanwalt Akteneinsicht und bat auf ein gerichtliches Schreiben, mit dem er aufgefordert wurde, die Klage zu begründen und zum Rechtsschutzziel Stellung zu nehmen, um Fristverlänge...mehr

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zfs 11/2022, Erstattungsfäh... / Leitsatz

Beauftragt der Hauptbevollmächtigte den Terminsvertreter im eigenen Namen (entsteht die Vertragsbeziehung also nicht zwischen Partei und Terminsvertreter), kann der Hauptbevollmächtigte die von ihm dem Terminsvertreter geschuldete Vergütung gegenüber dem Mandanten nicht als "Auslage" im Sinne von Vorbem. 7 Abs. 1 RVG-VV i.V.m. §§ 675, 670 ff. BGB geltend machen (vgl. BGH, Be...mehr

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AGS 11/2022, Fragen und Lös... / II. Vergütung des Terminsvertreters

Rechtsanwalt T erhält für das Betreiben des Geschäfts (s. Vorbem. 3 Abs. 2 VV) nach Nrn. 3401, 3100 VV die Hälfte der dem Prozessbevollmächtigten angefallen Verfahrensgebühr, also eine 0,65-Verfahrensgebühr. Für die Wahrnehmung des Verhandlungstermins vor dem LG Hamburg (s. Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1 VV) hat Rechtsanwalt T eine 1,2-Terminsgebühr nach Nrn. 3402, 3104 VV verdient. I...mehr

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AGS 11/2022, Fragen und Lös... / II. Vergütung des Terminsvertreters

Die an sich nach Nrn. 3401, 3100 VV entstandene 0,65-Verfahrensgebühr hat sich gem. Nr. 3405 Nr. 2 VV auf den Satz von 0,5 ermäßigt, weil der Auftrag des Terminsvertreters beendet war, bevor dieser einen Termin wahrgenommen hat. Auf den Umstand, dass Rechtsanwalt T Besprechungen zur Erledigung des Verfahrens geführt hat, kommt es für die Höhe der Verfahrensgebühr nicht an. F...mehr

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AGS 11/2022, Diehn, Notarkostenberechnungen - Muster und Erläuterungen zum GNotKG

Von Dr. Thomas Diehn. 8. Aufl., 2022. Verlag C.H. Beck, München. 572 S., 43,00 EUR Das am 1.8.2013 in Kraft getretene GNotKG hat das Notarkostenrecht gegenüber der bisherigen KostO auf eine völlig neue Grundlage gestellt. Die "Notarkostenberechnungen" von Diehn, die innerhalb eines knappen Jahrzehnts nunmehr bereits in 8. Aufl. vorliegen, erleichtern den praktischen Anwendung...mehr

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AGS 11/2022, Gebühren des P... / IV. Erstattungsfähigkeit

Die Vertretung der Klägerin durch einen Prozessbevollmächtigten einerseits und durch den Terminsvertreter andererseits hat Mehrkosten ausgelöst, also höhere Gebühren und Auslagen, als dem Prozessbevollmächtigten selbst angefallen sind. Diese Mehrkosten setzen sich aus der unter III. 3. berechneten Vergütung des Terminsvertreters zusammen. Mit wenigen Worten hat das OLG Brande...mehr

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FF 11/2022, Vorzeitige Aufh... / 7. Rechtsschutzinteresse/Anerkenntnis

Wohl überwiegend wird vertreten, dass einem Antrag auf vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft das Rechtsschutzinteresse fehlen soll, wenn der andere Ehegatte bereit ist, Gütertrennung zu vereinbaren.[103] Wenn der die vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft begehrende Ehegatte den anderen Ehegatten außergerichtlich auffordert, einer vorzeitigen Aufhebung der Zuge...mehr

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AGS 11/2022, Kostenentschei... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Kostenentscheidung muss immer ergehen Für die Frage, ob eine Kostenentscheidung zu ergehen hat, kommt es nicht darauf an, ob tatsächlich Kosten angefallen sind. Die Frage, ob und welche Kosten angefallen sind, ist dem Kostenfestsetzungsverfahren vorbehalten. Diese Frage ist nicht bereits bei der Kostengrundentscheidung zu prüfen. 2. Erinnerungsverfahren löst Anwaltsvergütun...mehr

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AGS 11/2022, Zuständigkeits... / Leitsatz

Die Kosten des Verfahrens zur Bestimmung des zuständigen Gerichts (§ 53 VwGO) sind Teil der Kosten des zugrunde liegenden Hauptsacheverfahrens. BVerwG, Beschl. v. 11.8.2022 – 20 F 9/22mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.3 Inhalt der Ladung (§ 235 Abs. 3 Satz 2)

Rn 13 Die Ladung muss den Schuldner, Zeit und Ort des Termins sowie eine Aufforderung zur Teilnahme unter Nennung der Personengruppe, zu der die zu ladende Person gehört, enthalten.[30] Der Termin kann in der Ladung ohne Weiteres als "Abstimmungstermin" bezeichnet werden. Eine derartige Abweichung stellt keinen Verfahrensfehler dar.[31] § 74 Abs. 2 Satz 1 gilt insoweit entsp...mehr

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Verwaltungsgegenstand und -... / 6.2.1 Ungeregelte Mehrhausanlage

Bei der ungeregelten Mehrhausanlage bestehen keinerlei Besonderheiten gegenüber der typischen Einhausanlage. Sämtliche Belange, mögen sie auch nur eines der Häuser betreffen, sind von der Gesamtgemeinschaft zu regeln. Kosten sind unter sämtlichen Wohnungseigentümern zu verteilen, auch wenn sie nur ein Haus betreffen. Praxis-Beispiel Haus mit Aufzug In einer Wohnanlage, die aus...mehr

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zfs 11/2022, Zu den Sorgfal... / 2 Aus den Gründen:

II. Der Antrag der Beklagten auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist unbegründet. Nach § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO erhält eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, auf Antrag Prozesskostenhilfe, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung ...mehr