Fachbeiträge & Kommentare zu Ausbildung

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 28 Bedarfe ... / 2.8 Soziale und kulturelle Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (Abs. 7)

Rz. 102 Leistungen nach Abs. 7 können nur minderjährige Kinder und Jugendliche erhalten. Darin wird keine ungerechtfertigte Altersdiskriminierung gesehen. Die leistungsberechtigten Personen und nicht nur Schüler sollen damit stärker in das Gemeinschaftsleben integriert werden, insbesondere auch in das Vereinsleben. Dadurch werden auch die sozialen Kontakte von in etwa gleich...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum dürfen nur speziell d... / 1.2.1 Ausbildung und Befähigung

Fahrer von Flurförderzeugen gelten als für diese Tätigkeit ausgebildet und befähigt, wenn sie nach DGUV-G 308-001 "Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand" geschult worden sind, eine Prüfung in Theorie und Praxis bestanden haben und darüber einen Nachweis vorlegen können. In DGUV-G 308-001 sind die grundsätzlichen und besonderen...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum dürfen nur speziell d... / 1.3 Unfallgeschehen

Viele Unfälle mit Flurförderzeugen sind auf das Fehlverhalten der Fahrer und eine mangelhafte Organisation zurückzuführen. Eine statistische Auswertung von Unfällen mit Flurförderzeugen in den Jahren 2000–2004 der Berufsgenossenschaften (Fachausschuss Fördermittel und Lastaufnahmemittel) ergab, dass von 56 erfassten Unfällen (5 Tote, 25 schwere/schwerste Verletzungen, 26 lei...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum dürfen nur speziell d... / 1.6 Kosten und Nutzen der Schutzmaßnahme

Die Kosten für eine ordnungsgemäße Ausbildung von Gabelstaplerfahrern durch einen erfahrenen Lehrgangsträger betragen zwischen 150 und 400 EUR für 2 Ausbildungstage. Anbieter solcher Ausbildungen kommen auch häufig in den Betrieb und führen Inhouse-Schulungen mit den vor Ort vorhandenen Flurförderzeugen durch. Damit spart der Unternehmer Reisekosten und Ausfallzeiten für die ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum dürfen nur speziell d... / 1.4 Verantwortung von Arbeitgeber und Führungskräften

Das Arbeitsschutzgesetz gibt den Rahmen für die Eignung, Ausbildung und Beauftragung von Beschäftigten zum Führen von Flurförderzeugen vor. Die Unfallverhütungsvorschrift DGUV-V 68"Flurförderzeuge" füllt den Rahmen aus. Die DGUV-G 308-001"Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand" konkretisiert diesen und gibt Hilfestellungen ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum dürfen nur speziell d... / 1.5 Folgen von Verstößen

Kommen Sie als Arbeitgeber oder Führungskraft Ihren Pflichten im Arbeitsschutz nicht nach, kann das finanzielle und strafrechtliche Folgen haben: Verstöße gegen die Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes (§ 26 ArbSchG) können mit Geldbußen bis zu 25.000 EUR oder – in schweren Fällen (z. B. Vorsatz) – mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden. Die Haftung des Arbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvermittlung / 5 Beratungsangebot

Arbeitnehmer und Arbeitgeber haben auch unabhängig von der Inanspruchnahme der Vermittlungsdienste Anspruch auf (kostenlose) umfassende Beratung durch die Agentur für Arbeit. Die Leistung an Arbeitnehmer beruht auf dem Konzept der "Lebensbegleitenden Berufsberatung", die berufliche Orientierung und Beratung entlang der gesamten Bildungs- und Erwerbsbiografie anbietet. Sie umf...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum dürfen nur speziell d... / 3 FAQs

1) Benötigt der Bediener eines Gabelstaplers einen amtlichen Führerschein? So lange er das Flurförderzeug ausschließlich auf einem umfriedeten (eingezäunten) Betriebsgelände führt, benötigt er keinen amtlichen Führerschein. Er benötigt aber einen sog. innerbetrieblichen Fahrausweis und eine schriftliche Beauftragung für das jeweilige Flurförderzeug. Achtung Führerschein Handelt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvermittlung / 1 Öffentliche Arbeitsvermittlung

Ziel der öffentlichen Arbeitsvermittlung ist es, Arbeitsuchende mit Arbeitgebern zur Begründung von Arbeitsverhältnissen zusammenzuführen. Die Agentur für Arbeit hat dabei die Eignung und Neigung der Arbeitsuchenden sowie die spezifischen Anforderungen der angebotenen Stellen zu berücksichtigen. Die Vermittlung steht als persönliche Dienstleistung in den Agenturen für Arbeit...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum dürfen nur speziell d... / 2 Praxisfall

Welche Folgen eine unberechtigte Benutzung eines Gabelstaplers haben kann, zeigt folgender Praxisfall aus dem Jahr 2001: In einem Großhandel für Obst und Gemüse war der Lagerarbeiter im Wesentlichen für die Sauberkeit der Verkaufsstände verantwortlich. Eine Ausbildung zum Staplerfahrer hatte er nicht erhalten und es war auch nicht vorgesehen, ihm diese Arbeit zu übertragen. T...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum dürfen nur speziell d... / Zusammenfassung

Überblick Flurförderzeuge (z. B. Gabelstapler) sind heute aus dem Arbeitsumfeld nicht mehr wegzudenken. Sie sind wichtige Arbeitsmittel, die sehr individuell eingesetzt werden können. Mithilfe von Anbaugeräten können nahezu alle Arten von Lasten angehoben bzw. transportiert werden. Im Jahr 2022 ereigneten sich fast 20.000 meldepflichtige Unfälle in Zusammenhang mit Flurförder...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvermittlung / Arbeitsrecht

Arbeitsuchende und Arbeitgeber haben einen Rechtsanspruch auf die Dienstleistung der Arbeitsvermittlung. Hierzu gehört auch die darauf gerichtete Beratung. Dieser Anspruch auf Beratung und Vermittlung besteht unabhängig davon, ob der Arbeitsuchende oder der Arbeitgeber zuvor Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt hat. Die Agentur für Arbeit darf allerdings nicht vermi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvermittlung / 6 Vermittlungsunterstützende Leistungen

Die Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit kann finanziell unterstützt werden durch Leistungen aus dem Vermittlungsbudget und Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung.[1] Das Vermittlungsbudget richtet sich an Arbeitsuchende und Arbeitslose. Es umfasst eine Reihe von Einzelleistungen, wie z. B. Zuschüsse zu Bewerbungskosten, zu Reisekosten bei Beratungs- oder Vors...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitarbeiterbindung und Besc... / 6.2 Generation Z – "Digital Natives"

Die Generation Y hat bereits einen deutlichen Wertewandel eingeläutet, der sich mit den Digital Natives weiter intensivieren wird. Scherzhaft werden sie auch als "Generation Smartphone" bezeichnet, was verdeutlichen soll, dass diese Generation komplett in einer digitalen Welt aufgewachsen ist, mit allem, was diese an Technologie und Möglichkeiten hervorbringt. Wesentliche Ken...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitarbeiterbindung und Besc... / 8 Beitrag des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu Mitarbeiterbindung und Beschäftigungsfähigkeit

Seit der 2019 weiterentwickelten Ausbildung der Fachkräfte für Arbeitssicherheit wird ein deutlich ganzheitlicheres Verständnis für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit vermittelt.[1] Sowohl der Schutzaspekt mit dem Ziel der Vermeidung jeglicher Gesundheitsschäden, als auch die Förderung der Gesundheit durch Stärkung der betrieblichen und individuellen Ressourcen wird gle...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3 Verbot der Ausbildung zwischen 20 Uhr und 6 Uhr (Abs. 2)

Rz. 10 Die Vorschrift des § 5 Abs. 2 hat die Ausbildung im Rahmen von Nachtarbeit zwischen 20 Uhr und 6 Uhr zum Inhalt. Dabei wird in Satz 1 geregelt, dass eine Ausbildungsstelle eine schwangere oder stillende Frau i. S. v. § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 8 grds. nicht zwischen 20 Uhr und 6 Uhr im Rahmen einer schulischen oder hochschulischen Ausbildung tätig werden lassen darf. Nach ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.2 Zulässige Ausbildung zwischen 20 und 22 Uhr (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 12 Das Gesetz lässt durch Satz 2 auch für alle schwangeren und stillenden Schülerinnen und Studentinnen i. S. v. § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 8 unabhängig von Ausbildungsberuf oder Branche Ausnahmen vom grds. Verbot der Nachtarbeit bis 22 Uhr zu. Das Gesetz lässt die Ausbildung zwischen 20 Uhr und 22 Uhr zu, wenn sich die Frau hierzu ausdrücklich bereit erklärt, die Teilnahme z...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4.2 Zulässige Sonn- und Feiertagsausbildung (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 20 Das Gesetz lässt durch Satz 2 auch für alle schwangeren und stillenden Schülerinnen und Studentinnen i. S. v. § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 8 MuSchG unabhängig von Ausbildungsberuf oder Branche Ausnahmen vom grundsätzlichen Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit zu. Entsprechend der Regelung für die Beschäftigung schwangerer oder stillender Frauen lässt das Gesetz die Ausbildun...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1 Grundsätzliches Verbot (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 11 Die schulische oder hochschulische Ausbildung von schwangeren oder stillenden Schülerinnen oder Studentinnen i. S. v. § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 8 ist in der Zeit zwischen 20 Uhr und 6 Uhr untersagt. Dabei wird der Ausbildungsstelle generell die Ausbildung in der Zeit zwischen 22 Uhr und 6 Uhr verboten, sodass in dieser Zeit daher keine Ausbildungstätigkeit von werdenden u...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4.1 Grundsätzliches Verbot (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 19 Die schulische oder hochschulische Ausbildung von schwangeren oder stillenden Schülerinnen oder Studentinnen i. S. v. § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 8 MuSchG an Sonn- und Feiertagen ist untersagt. Verboten ist daher grundsätzlich jegliche Ausbildung von werdenden und stillenden Müttern an Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen in der Zeit von 0-24 Uhr. Unter den Begriff der ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4 Verbot der Sonn- und Feiertagsausbildung (Abs. 2)

Rz. 18 Die Vorschrift des § 6 Abs. 2 hat die Ausbildung an Sonn- und Feiertagen zum Inhalt. Dabei wird in Satz 1 geregelt, dass eine Ausbildungsstelle eine schwangere oder stillende Frau i. S. v. § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 8 MuSchG grds. nicht an Sonn- und Feiertagen im Rahmen einer schulischen oder hochschulischen Ausbildung tätig werden lassen darf. Nach Satz 2 bestehen auch fü...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.3 Kein Verbot der Ausnahme durch die Aufsichtsbehörde

Rz. 19 Eine Ausbildung darf gleichwohl nicht erbracht werden, wenn die Aufsichtsbehörde der Schülerin/Studentin eine Teilnahme zwischen 20 und 22 Uhr nach § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2a MuSchG verbietet. Die Aufsichtsbehörde prüft dabei die Voraussetzungen der Nr. 1–3 des § 5 Abs. 2 Satz 2. Der Arbeitgeber muss deshalb die Aufsichtsbehörde nach § 27 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2a MuSchG vo...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.2 Zulässige Sonn- und Feiertagsarbeit (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 10 Das Gesetz lässt durch Satz 2 für alle schwangeren und stillenden Frauen unabhängig von ihrer Berufsgruppenzugehörigkeit Ausnahmen vom grds. Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit zu. Eine Sonn- und Feiertagsarbeit ist danach zulässig, wenn sich die Frau dazu ausdrücklich bereit erklärt, eine Ausnahme vom allgemeinen Verbot der Arbeit an Sonn- und Feiertagen nach § 10 A...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts v. 23.5.2017[1] geschaffen. Dabei ersetzt sie die früherin § 8 MuSchG a. F. für die Nachtarbeit für diese Personengruppen enthaltenen Regelungen. Enthielt die frühere Fassung des MuSchG noch eine gemeinsame Vorschrift für die Zulässigkeit der Beschäftigung von Schwangeren und stillenden Arbeit...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.7 Besonderheiten bei Schul- und Ausbildungssituationen (§ 3 Abs. 3)

Rz. 25 Nach Abs. 3 sind für Schülerinnen und Studentinnen, soweit die Ausbildungsstelle Ort, Zeit und Ablauf der Ausbildungsveranstaltung verpflichtend vorgibt, ebenfalls Schutzfristen vorzusehen. Der Gesetzgeber will den Schülerinnen und Studentinnen jedoch ermöglichen, auf die nachgeburtliche Schutzfrist zu verzichten, sollten sie eine schnelle Fortsetzung ihrer schulische...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Selbst erstellte Anlagen / 3.1 Herstellungskosten bei materiellen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens

Eigenleistungen werden sowohl im Handels- als auch im Steuerrecht mit den Herstellungskosten bewertet.[1] Zu den Herstellungskosten gehören die Material- und Fertigungseinzelkosten. Einzelkosten sind Aufwendungen, die sich exakt nach Menge und Zeit berechnen lassen. Die Materialkosten enthalten alle Aufwendungen für Rohstoffe und die von Dritten bezogenen Erzeugnisse. Neben de...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Durchgeschriebene Fassung d... / 4.1.2 Grundsätzliche Eingruppierungsregelungen (Vorbemerkungen)

Die grundsätzlichen Eingruppierungsregelungen (Vorbemerkungen) finden auf alle Tätigkeitsmerkmale der neuen Entgeltordnung Anwendung. Hier werden u. a. der Vorrang spezieller Tätigkeitsmerkmale (Nr. 1) sowie die Folge von Tätigkeitsmerkmalen mit Anforderungen in der Person (Nr. 2) geregelt. In den Nr. 3 – 6 werden die Anforderungen an Ausbildungsabschlüsse und in Nr. 7 die R...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Durchgeschriebene Fassung d... / 4.2.2 Übernommene Tätigkeitsmerkmale EG 2-15

Entgeltordnung für Beschäftigte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und Außendienst sowie der Entgeltgruppen 13 bis 15 wertgleich als spezielle Tätigkeitsmerkmale für Beschäftigte in Sparkassen übernommen worden. Dies erfolgte insbesondere in Abgrenzung zu den neu eingefügten Tätigkeitsmerkmalen für Beschäftigte in der Kundenberatung (siehe Pkt. 4.3). Bei den "all...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Durchgeschriebene Fassung d... / 2.6 Entgelt für Auszubildende (§ 17.1 TVöD-S)

Abweichend von den übrigen Auszubildenden des öffentlichen Dienstes erhalten die Auszubildenden der Sparkassen gemäß § 17.1 TVöD-S die Auszubildendenvergütung, die dem jeweils nächsthöheren Ausbildungsjahr entspricht. Damit erhalten sie im ersten Ausbildungsjahr die Ausbildungsvergütung für das zweite Ausbildungsjahr gemäß TVAöD, im zweiten Ausbildungsjahr die Ausbildungsver...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Durchgeschriebene Fassung d... / 3.4.4.1 Zwölftelungsregelung

Die Sparkassensonderzahlung vermindert sich nach § 18.4 Abs. 1 Satz 8 TVöD-S um ein Zwölftel für jeden Kalendermonat, in dem Beschäftigte keinen Anspruch auf Entgelt, Entgelt im Krankheitsfall oder Fortzahlung des Entgelts während des Erholungsurlaubs haben. Diese sog. Zwölftelungsregelung, die sich auf die gesamte Sparkassensonderzahlung bezieht, ist angelehnt an die Tarifr...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Durchgeschriebene Fassung d... / 4.2.3 Entfallende Tätigkeitsmerkmale

Überholte Tätigkeitsmerkmale, wie z. B. "Kassenbote" (alt: Vergütungsgruppe VIII) oder "Geldzähler" (alt: Vergütungsgruppe VIII) sind gestrichen worden. Ebenso wurden für "Kassierer" (alt: ab Vergütungsgruppe VII) bzw. "Terminalkassierer" (alt: ab Vergütungsgruppe VIb) keine neuen Tätigkeitsmerkmale vereinbart. Je nach Umfang des Kassenverkehrs gingen die Tätigkeitsmerkmale ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sozialversicherung / 2 Sozialversicherung: Beiträge

Die Beiträge zur Sozialversicherung werden grundsätzlich von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam getragen. Krankenversicherung: Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen den Beitrag seit 2019 wieder zu gleichen Teilen: jeweils 7,3 % sowie die Hälfte des kassenindividuellen Zusatzbeitrags. Renten- und Arbeitslosenversicherung: i. d. R. je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitn...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltabrechnung: Prozesso... / 1.5 Melde- und Berichtswesen

Jedes Payroll-System mit entsprechender Zertifizierung der informationstechnischen Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung (ITSG) ist autorisiert, die im Rahmen der Entgeltabrechnung erforderlichen Meldungen zu erstellen und an die entsprechenden Stellen zu übermitteln. Insofern haben die Payroll-Sachbearbeiter mit dem Meldewesen keinen sonderlichen Aufwand. Doch ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuerkarte / 2 Zuständigkeit für Lohnsteuerabzugsmerkmale

Seit 2011 ist die Finanzverwaltung für sämtliche Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte 2010 zuständig. Dies ist i. d. R. das Wohnsitzfinanzamt des Arbeitnehmers. Lohnsteuerrechtlich relevante Meldedaten liefert die Stadt oder Gemeinde, z. B. Geburt eines Kindes, Religion, Heirat. Steuerliche Daten kommen vom Finanzamt, z. B. Freibeträge, Steuerklassenwechsel, Kinder über 18 J...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kinder / 1 Berücksichtigung von Kindern

Aufwendungen für den Unterhalt, die Betreuung, Erziehung oder Ausbildung eines Kindes werden grundsätzlich durch das Kindergeld oder ggf. den Kinderfreibetrag und den Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf berücksichtigt. Kinderzuschläge beim Elternteil Zahlt der Arbeitgeber Kinderzuschläge und Beihilfen (z. B. nach den Besoldungsgesetzen des Bun...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bewerbungsverfahren: Frager... / 2.2.8 Fragerecht nach Vorstrafen

Die Frage nach Vorstrafen stellt einen erheblichen Eingriff in die Individualsphäre des Arbeitnehmers dar. Unter Berücksichtigung des Resozialisierungsgedankens sind diesbezügliche Fragen nur unter einer bestimmten Voraussetzung zulässig. Die Vorstrafe muss auf Eigenschaften schließen lassen, die für die Vertragsdurchführung unerlässlich sind und damit im unmittelbaren Zusam...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kinder / 1 Familienversicherung

Kinder sind in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei bei einem "Stammversicherten" mitversichert.[1] Dabei sind verschiedene Altersgrenzen und Ausschlusstatbestände zu beachten. Der Anspruch auf eine Familienversicherung wird von der zuständigen Krankenkasse (Kasse des Stammversicherten) geprüft. Achtung Keine Meldepfli...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 4 Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der Abzüge für Sozialabgaben (Abs. 2)

Rz. 11 Nach Abs. 2 Satz 1 ist, als Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der Abzüge für Sozialabgaben, die Summe der Einnahmen aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit (§ 2c BEEG) und der Gewinneinkünfte (§ 2d BEEG) maßgeblich, die die zum Elterngeldbezug berechtigte Person durchschnittlich monatlich hat. Aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität werden diese Einkünfte be...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kündigungsschutz / 4.4 Jugend- und Auszubildendenvertretung, Bordvertretung, Seebetriebsrat

Auch die Mitglieder dieser betriebsverfassungsrechtlichen Organe genießen den gleichen Kündigungsschutz wie Betriebsratsmitglieder, jedoch ist der nachwirkende Kündigungsschutz der Bordvertretung auf 6 Monate beschränkt. Betriebsratsmitglieder und Jugend- und Auszubildendenvertreter, die in einem Berufsausbildungsverhältnis stehen, das mit dem Ende der Berufsausbildung ohne K...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrat: Beschlussfassung / 2.3 Teilnahme der Jugend- und Auszubildendenvertretung

Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) ist nicht zur Ausübung von Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechten gegenüber dem Arbeitgeber befugt. Dieses Recht steht vielmehr allein dem Betriebsrat zu.[1] Die JAV hat deshalb das Recht, zu allen Sitzungen des Betriebsrats einen Vertreter zu entsenden.[2] Das allgemeine Teilnahmerecht besteht nur hinsichtlich der Plenarsitzunge...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrat: Beschlussfassung / 3 Beschlüsse des Betriebsrats

Die Beschlussfähigkeit des Betriebsrats ist eine unverzichtbare Voraussetzung für das Zustandekommen wirksamer Beschlüsse. Die Beschlussfähigkeit liegt vor, wenn mindestens die Hälfte der Betriebsratsmitglieder an der Beschlussfassung teilnimmt.[1] Maßgebend ist die Zahl der nach § 9 BetrVG i. V. m. § 11 BetrVG ermittelten Zahl der Betriebsratsmitglieder. Ist jedoch die Zahl...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 4.7.5 Erfordernis einer Vorbildung oder Ausbildung

Der zunehmenden Bedeutung qualifizierter Beschäftigter und ihrer Ausbildung wurde in der Entgeltordnung mehrfach Rechnung getragen. In Teil I wird in der Entgeltgruppe 5 in der Fallgr. 1 ein zusätzliches Tätigkeitsmerkmal für Beschäftigte mit abgeschlossener mindestens 3-jähriger Berufsausbildung und entsprechender Tätigkeit aufgenommen. Dieser Ausbildungsbezug zieht sich dan...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 17.5.2 Zuordnung der Beschäftigten in Entgeltgruppe 3 evtl. der Entgeltgruppe 4 oder aufgrund einer 3-jährigen Berufsausbildung der Entgeltgruppe 5

Die Entgeltgruppen 4 und 7 waren nach den Zuordnungstabellen der Anlagen 2 und 4 TVÜ-Bund nur im Arbeiterbereich belegt. Diese Entgeltgruppen werden nun auch dem Bereich der Angestellten eröffnet. Die Entgeltgruppe 4 ist i. d. R. nun auch für frühere Angestellte in den Fällen vorgesehen, in denen nach den Tätigkeitsmerkmalen der Anlage 1a zum BAT/BAT-O ein kurzer Aufstieg von...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 7.2.6 Eingruppierung bei Nichterfüllung einer Vorbildungs- oder Ausbildungsvoraussetzung (§ 12 TV EntgO Bund)

§ 12 TV EntgO Bund regelt die Fälle, in denen in einem Tätigkeitsmerkmal eine Voraussetzung in der Person (Vorbildungs- oder Ausbildungsvoraussetzung) gefordert wird, der Beschäftigte jedoch diese geforderte Vorbildung oder Ausbildung nicht besitzt. Er enthält gegenüber der bisherigen Regelung Abs. 3 Satz 1 der Vorbemerkung zu allen Vergütungsgruppen der Anlage 1a zum BAT ke...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 12.14.1 Sonstige Beschäftigte

In einer Vielzahl von Eingruppierungsnormen wird als personenbezogene Anforderung eine bestimmte Vor-/Ausbildung verlangt. Häufig haben die Tarifvertragsparteien – mit Ausnahme der medizinischen Berufe – gleichzeitig eine Alternative zu der geforderten Ausbildung vereinbart: den sonstigen Beschäftigten. In der jeweiligen Eingruppierungsnorm heißt es: "… sowie sonstige Beschäf...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 4.6 Grundsatz: Beibehaltung der Wertigkeiten der bisherigen Tätigkeitsmerkmale – redaktionelle Änderungen

Im TV-L verfolgt die neue Entgeltordnung in erster Linie einen redaktionellen Ansatz. Auch die Entgeltordnung Bund verfolgt einen redaktionellen Ansatz. Die Tätigkeitsmerkmale sind sprachlich/redaktionell vereinheitlicht und aktualisiert worden. Die bisherigen Tätigkeitsmerkmale werden sprachlich überarbeitet, z. B. "Beschäftigte" statt "Arbeiter" und "Angestellte", "Entgeltg...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 8.2 Teil II der Entgeltordnung

Die Tätigkeitsmerkmale des Teils II finden gem. § 3 Abs. 3 Satz 1 TV EntgO Bund nur Anwendung auf körperlich/handwerklich geprägte Tätigkeiten. Definiert sind die körperlich/handwerklich geprägten Tätigkeiten in § 2 Abs. 3 TV EntgO Bund. Teil II der Entgeltordnung enthält allgemeine Tätigkeitsmerkmale für körperlich/handwerklich geprägte Tätigkeiten. Es werden hier nahezu unv...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 4.2.9 Zuordnung von Hilfstätigkeiten

Sind in einem Abschnitt oder Unterabschnitt der Teile III, IV, V oder VI nur Tätigkeitsmerkmale für Beschäftigte mit abgeschlossener Berufsausbildung und entsprechender Tätigkeit vereinbart (i. d. R. in Entgeltgruppe 5 und höheren Entgeltgruppen), finden diese Tätigkeitsmerkmale nach Ziffer 7 der Niederschriftserklärung Nr. 1 zu § 3 TV EntgO Bund für Tätigkeiten, die diese A...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 8.1.4 Die Entgeltgruppen 4 bis 1

Die Tätigkeitsmerkmale der Entgeltgruppen 4 bis 2 erfassen Beschäftigte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst und haben keinen Ausbildungsbezug. Sie knüpfen ausschließlich an die auszuübende Tätigkeit an. Ausgangsentgeltgruppe ist die EG 1 ("Beschäftigte mit einfachsten Tätigkeiten"). Sie wurde aus der Anlage 4 TVÜ-Bund übernommen. Der dort ausgebr...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 12.3 Einfache Tätigkeit

Das Tätigkeitsmerkmal in EG 2 ersetzt die Tätigkeitsmerkmale "mit einfacheren Arbeiten" der Vergütungsgruppe IXb Fallgr. 1 mit 2-jährigem Aufstieg nach Vergütungsgruppe IXa Fallgr. 2 des Teils I der Anlage 1a zum BAT und "mit vorwiegend mechanischer Tätigkeit" der Vergütungsgruppe X Fallgr. 1 mit 2-jährigem Aufstieg nach Vergütungsgruppe IXb Fallgr. 2 des Teils I der Anlage 1...mehr