Fachbeiträge & Kommentare zu Ausbildungskosten

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Reisekosten / 2.1.4 Bildungseinrichtung als erste Tätigkeitsstätte

Erste Tätigkeitsstätte ist auch eine Bildungseinrichtung, die außerhalb eines Dienstverhältnisses zum Zwecke eines Vollzeitstudiums oder einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme aufgesucht wird.[1] Unerheblich für die Einordnung einer Bildungseinrichtung als erste Tätigkeitsstätte ist die Dauer der vollzeitigen Bildungsmaßnahme. Eine Bildungseinrichtung gilt auch dann als erste Tä...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 1.2 Bedeutung

Rz. 2 Nach § 32 Abs. 7 EStG a. F. stand einem Alleinstehenden (Stpfl., für den das Splitting-Verfahren nicht anzuwenden ist und der nicht als Ehegatte getrennt zur ESt zu veranlagen ist) ein Haushaltsfreibetrag von 2.916 EUR zu. Nach BVerfG[1] war diese Regelung insoweit mit Art. 6 Abs. 1, 2 GG unvereinbar, als in ehelicher Lebensgemeinschaft lebende unbeschränkt stpfl. Elte...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 1. Befreiung von einem Darlehen für angemessene Unterhalts- oder Ausbildungszwecke

Rz. 62 Voraussetzung ist, dass der Darlehensgeber nicht nach familienrechtlichen Grundsätzen zur Unterhaltsgewährung bzw. Übernahme der Ausbildungskosten verpflichtet ist. Denn anderenfalls liegt bereits kein steuerbarer unentgeltlicher Erwerb vor. Fehlt es an einem Darlehen, weil die Zahlung ohne Rechtsgrund erfolgte, greift § 13 Abs. 1 Nr. 12 ErbStG (siehe Rdn 87 ff.) ein....mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / XIV. Abs. 1 Nr. 12: Zuwendungen zu Unterhalt bzw. Ausbildung

Rz. 87 Nach seinem Wortlaut gilt § 13 Abs. 1 Nr. 12 ErbStG nur für Schenkungen unter Lebenden, die für den angemessenen Unterhalt oder die Ausbildung erfolgen. Schenkungen auf den Todesfall, die zu den Erwerben von Todes wegen zählen, werden von der Norm ebenfalls nicht steuerbefreit.[163] Eine schenkweise Zuwendung von Unterhalt bzw. Ausbildungskosten setzt voraus, dass kei...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Außergewöhnliche Belastungen

Rz. 14 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Sind die Kosten eines Zivilprozesses nicht als WK abziehbar, können sie grundsätzlich nicht als > Außergewöhnliche Belastungen (AgB) berücksichtigt werden, weil sie nicht zwangsläufig entstehen (vgl BFH 67, 379 = BStBl 1958 III, 419; BFH 147, 171 = BStBl 1986 II, 745; BFH 198, 94 = BStBl 2002 II, 382; BFH 206, 16 = BStBl 2004 II, 726; BFH/NV...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Erlassverzeichnis

Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Verzeichnis ausgewählter Erlasse in zeitlicher Reihenfolge*mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / XVII. Berufsausbildungskosten (§ 9 Abs 6, § 4 Abs 9 EStG)

Schrifttum: Söhn, Berufsausbildungskosten und Fortbildungskosten, StuW 2002, 97; Marx, Die steuerliche Qualifikation von Bildungsaufwendungen – Studium und Umschulung mit erwerbsbezogenem Veranlassungszusammenhang?, BB 2003, 2267; Drenseck, Aufwendungen für berufliche Bildungsmaßnahmen, DStR 2004, 1766; Morsch/Becker, Überlegungen zur steuerlichen Abzugsfähigkeit von Aufwendunge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Söhn, Berufsausbildungskosten und Fortbildungskosten, StuW 2002, 97; Marx, Die steuerliche Qualifikation von Bildungsaufwendungen – Studium und Umschulung mit erwerbsbezogenem Veranlassungszusammenhang?, BB 2003, 2267; Drenseck, Aufwendungen für berufliche Bildungsmaßnahmen, DStR 2004, 1766; Morsch/Becker, Überlegungen zur steuerlichen Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für die B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Überblick

Rn. 997 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Nach § 9 Abs 6 S 1 EStG sind Aufwendungen des StPfl für seine Berufsausbildung oder für sein Studium nur dann WK, wenn der StPfl zuvor bereits eine Erstausbildung (Berufsausbildung oder Studium) abgeschlossen hat oder wenn die Berufsausbildung oder das Studium im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet. Nach der Rspr des BFH ist unter B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 980 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Bildungsaufwendungen sind nach allgemeinen Grundsätzen WK, wenn die Aufwendungen in einem objektiven Zusammenhang mit dem Beruf stehen und subjektiv zur Förderung des Berufs getätigt werden (BFH v 04.12.2002, VI R 120/01, BStBl II 2003, 403). Die Feststellungslast für die berufliche Veranlassung der Aufwendungen trägt der StPfl, wobei aller...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Änderung der BFH-Rspr für Fälle der Erstausbildung ab 2002

Rn. 990 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Ursprünglich unterschied die Rspr zwischen den unbegrenzt als WK zu berücksichtigenden Kosten der Fortbildung in einem bereits ausgeübten Beruf und den lediglich betragsmäßig begrenzt nach § 10 Abs 1 Nr 7 EStG abzugsfähigen Berufsausbildungskosten (so schon RFH v 24.06.1937, IV A 20/36, RStBl 1937, 1089). Als Berufsfortbildungskosten erkannt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. BeitrRLUmsG und ZollkodexAnpG

Rn. 994 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Diese – den Absichten des Gesetzgebers zuwiderlaufende – Rspr belegte der Gesetzgeber mit einem Nichtanwendungsgesetz: Durch Art 2 Nr 4 BeitrRLUmsG v 07.12.2011 (BGBl I 2011, 2592) fügte der Gesetzgeber dem § 9 EStG einen zusätzlich Abs 6 an, der klarstellt, dass Aufwendungen des StPfl für seine erstmalige Berufsausbildung keine WK sind, so...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. BVerfG v 19.11.2019

Rn. 1020 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Das BVerfG hat mit Beschluss v 19.11.2019 (BVerfG 2 BvL 22/14, 2 BvL 23/14, 2 BvL 24/14, 2 BvL 25/14, 2 BvL 26/14, 2 BvL 27/14, BFH/NV 2020, 334) entschieden, dass der Ausschluss des WK-Abzugs für Berufsausbildungskosten gemäß § 9 Abs 6 EStG idF BeitrRLUmsG sowie die Begrenzung des Sonderausgaben-Abzugs für Berufsbildungsaufwendungen (§ 10...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Kein Abzugsverbot bei Berufsausbildung im Rahmen eines Dienstverhältnisses

Rn. 1010 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Wie schon nach § 12 Nr 5 EStG aF können Berufsausbildungskosten als WK abgezogen werden, wenn die erstmalige Berufsausbildung oder das Erststudium im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet (zB BFH v 22.07.2003, VI R 15/03, BFH/NV 2004, 175: Zeitsoldat, der unter Weiterzahlung der Bezüge eine Ausbildung absolviert; BFH v 21.01.1972, V...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Verfassungsmäßigkeit des § 9 Abs 6 EStG

1. BVerfG v 19.11.2019 Rn. 1020 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Das BVerfG hat mit Beschluss v 19.11.2019 (BVerfG 2 BvL 22/14, 2 BvL 23/14, 2 BvL 24/14, 2 BvL 25/14, 2 BvL 26/14, 2 BvL 27/14, BFH/NV 2020, 334) entschieden, dass der Ausschluss des WK-Abzugs für Berufsausbildungskosten gemäß § 9 Abs 6 EStG idF BeitrRLUmsG sowie die Begrenzung des Sonderausgaben-Abzugs für Berufsbild...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Rechtsentwicklung

1. Änderung der BFH-Rspr für Fälle der Erstausbildung ab 2002 Rn. 990 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Ursprünglich unterschied die Rspr zwischen den unbegrenzt als WK zu berücksichtigenden Kosten der Fortbildung in einem bereits ausgeübten Beruf und den lediglich betragsmäßig begrenzt nach § 10 Abs 1 Nr 7 EStG abzugsfähigen Berufsausbildungskosten (so schon RFH v 24.06.1937, IV A ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Nicht abziehbare Erstausbildungskosten nach § 9 Abs 6 EStG

1. Überblick Rn. 997 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Nach § 9 Abs 6 S 1 EStG sind Aufwendungen des StPfl für seine Berufsausbildung oder für sein Studium nur dann WK, wenn der StPfl zuvor bereits eine Erstausbildung (Berufsausbildung oder Studium) abgeschlossen hat oder wenn die Berufsausbildung oder das Studium im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet. Nach der Rspr des BFH...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. BVerfG-Vorlagen des BFH v 17.07.2014

Rn. 996 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Mit sechs in den maßgeblichen Passagen inhaltsgleichen Beschlüssen legte der VI. Senat des BFH dem BVerfG die Frage zur Entscheidung vor, ob § 9 Abs 6 EStG idF BeitrRLUmsG insoweit mit dem GG vereinbar sei, als danach Aufwendungen des StPfl für seine erstmalige Berufsausbildung oder für ein Erststudium, das zugleich eine Erstausbildung verm...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. ABC der Aus- und Fortbildungskosten

Rn. 1022 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Sind die Voraussetzungen des Abzugsverbots für Berufsausbildungskosten nach § 9 Abs 6 EStG nicht erfüllt oder liegen Fortbildungskosten vor, können die Aufwendungen als WK abgezogen werden (auch s Rn 1008, 1010). Dies können insbesondere sein: Arbeitsmittel Arbeitsmittel sind alle WG, die unmittelbar der Erledigung beruflicher Aufgaben diene...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Rückwirkendes In-Kraft-Treten von § 9 Abs 6 EStG idF BeitrRLUmsG

Rn. 1021 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 § 9 Abs 6 EStG idF BeitrRLUmsG ist gemäß § 52 Abs 23 d S 5 EStG ab dem VZ 2004 anzuwenden; Gleiches gilt gemäß § 52 Abs 12 S 11 EStG für § 4 Ab 9 EStG . Bei dem rückwirkenden In-Kraft-Treten kann zwischen folgenden Zeiträumen unterschieden werden:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Drenseck, Aufwendungen für berufliche Bildungsmaßnahmen, DStR 2004, 1766; Kanzler, WK bei Teilnahme an einer Auslandsgruppenreise und einer Fortbildungsveranstaltung, NWB 2010, 1800; Pezzer, Das Aufteilungsverbot ist aufgehoben; wie geht es weiter?, Eine erste Einschätzung des Beschlusses des BFH v 21.09.2009, GrS 1/06, DStR 2010, 93. Verwaltungsanweisungen: R 9.2 LStR 2015. Rn....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Erstausbildung

Rn. 1000 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Gemäß der Definition der Erstausbildung in § 9 Abs 6 S 2 EStG setzt diese sowohl eine geordnete Ausbildung als auch eine Abschlussprüfung voraus. Ausnahmsweise kann in den Fällen von § 9 Abs 6 S 4 u 5 EStG entweder die reine Ausbildung genügen (weil keine Abschlussprüfung vorgesehen ist) oder das bloße Bestehen einer Abschlussprüfung ohne v...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Erststudium

Rn. 1006 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Die Einschränkungen des § 9 Abs 6 EStG beim WK-Abzug gelten auch für ein Erststudium. Ein Erststudium ist dabei ein Studium, das zugleich eine erstmalige Berufsausbildung vermittelt (BFH v 17.07.2014, VI R 38/12). Es darf ihm kein anderes durch einen berufsqualifizierenden Abschluss beendetes Studium oder keine andere abgeschlossene nichta...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Aufwendungen für eine Pilotenausbildung als beschränkt abziehbare Ausbildungskosten

Aufwendungen für die Verkehrspilotenausbildung gehören auch dann zu den nur beschränkt abzugsfähigen Berufsausbildungskosten des § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG, wenn der Steuerpflichtige bereits seit mehreren Jahren in der Veranstaltungs- und Showtechnik gewerblich tätig war. FG Nds. v.26.3.2021 – 2 K 130/20, EFG 2022, 925, Rev. eingelegt, Az. des BFH: VI R 22/21mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Sonderausgaben 2022 ... / 2.5 Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung und die des Ehegatten

Rz. 412 [Berufsausbildungsaufwendungen → Zeilen 13 und 14] Aufwendungen im Rahmen eines Arbeits-/Dienstverhältnisses Aufwendungen für eine eigene erstmalige oder wiederholte Berufsausbildung bzw. ein Studium im Rahmen eines Dienstverhältnisses und beruflich veranlasste Weiterbildungskosten bei einer ausgeübten Tätigkeit sind immer und in voller Höhe Werbungskosten bei den Eink...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Kind (Kinderberücksi... / 2.6 Schulgeld

Rz. 575 [Schulgeld für Privatschule → Zeilen 65–67] Schulgeld für ein steuerlich berücksichtigungsfähiges Kind, das eine "Privatschule" oder eine privat finanzierte Schule mit anerkanntem Abschluss besucht, ist eine abzugsfähige Sonderausgabe (§ 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG). Nicht abziehbar sind die Aufwendungen für die Beherbergung, Betreuung oder Verpflegung des Kindes. Hierfür ko...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rund um die Einkommensteuer... / 4 Wie ordne ich meine Belege und welche Kosten kann ich wo eintragen?

Rz. 9 [Belegcheck] Die folgende, in alphabetischer Reihenfolge sortierte Tabelle mit häufig vorkommenden Kosten ermöglicht es Ihnen, Ihre Belege zu ordnen, und gibt an, wo in der Steuererklärung Sie die zugrunde liegenden Ausgaben eintragen können. Weitere Informationen zu den Kosten und dem steuerlichen Abzug finden Sie bei Bedarf in den Erläuterungen zu dem jeweiligen Vordr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Kind (Kinderberücksi... / 2.5 Freibetrag zur Abgeltung eines Sonderbedarfs

Rz. 568 [Freibetrag für auswärtige Unterbringung eines volljährigen Kindes → Zeilen 61–64] Aufwendungen der Eltern für die Berufsausbildung eines Kindes können auf Antrag durch einen "Ausbildungsfreibetrag" (Freibetrag zur Abgeltung des Sonderbedarfs eines sich in Berufsausbildung befindlichen, auswärtig untergebrachten, volljährigen Kindes) als außergewöhnliche Belastungen (...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 3.3 Betriebsausgaben im Einzelnen

Rz. 1083 [Waren, Roh- und Hilfsstoffe → Zeile 26] Die Kosten für Waren, Roh- und Hilfsstoffe (einschließlich Nebenkosten) sind Betriebsausgaben im Zeitpunkt der Zahlung. Davon ausgenommen sind die AK oder HK für Anteile an Kapitalgesellschaften, für Wertpapiere u. Ä., für Grund und Boden sowie Gebäude des Umlaufvermögens. Diese sind erst bei Zufluss des Veräußerungserlöses od...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 2.2 Wege zur ersten Tätigkeitsstätte

Rz. 642 [Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte → Zeilen 31–38, eZeile 39] Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte werden im Regelfall nicht in tatsächlicher Höhe berücksichtigt, sondern sind (nur) mit einer Entfernungspauschale abgegolten (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG). Ausnahmeregelungen gelten für behinderte Menschen (→ Tz 657) und bei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Sonderausgaben 2022 ... / 2 Abziehbare Sonderausgaben

Rz. 29 Sonderausgaben-Pauschbetrag Haben Sie keine oder nur ganz geringe in der Anlage Sonderausgaben aufgeführten Aufwendungen, wird für diese Sonderausgaben ein Pauschbetrag von 36 EUR, bzw. 72 EUR bei Zusammenveranlagung von Ehegatten, berücksichtigt (§ 10c EStG). Rz. 30 [Kirchensteuer, Kirchgeld → Zeile 4] Hier tragen Sie alle im Veranlagungsjahr von Ihnen oder Ihrem Ehega...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 3 Werbungskosten (Seiten 2–4)

Rz. 146 [Werbungskosten] Werbungskosten sind beruflich verursachte Ausgaben, die steuerlich den Bruttoarbeitslohn und damit die Steuer mindern. Im Vordruck sind lediglich die häufigsten Kostenarten aufgeführt (vgl. Erläuterungen zu den Zeilen 46–48), es handelt sich also nicht um eine vollständige Aufzählung. Werbungskosten sind auch dann möglich, wenn Sie noch nicht oder nic...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Fortbildungskosten: So werd... / 6 Wann Ausbildungskosten als Fortbildungskosten voll abziehbar sind

Aufwendungen für eine weitere Berufsausbildung oder ein weiteres Studium sind zu 100 % als Fortbildungskosten abziehbar, wenn vorher eine Berufsausbildung bzw. ein berufsqualifizierendes Hochschulstudium abgeschlossen wurde. Aufwendungen für die weitere Berufsausbildung oder das weitere Studium sind Betriebsausgaben oder Werbungskosten, wenn dargelegt werden kann, dass ein ob...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Fortbildungskosten: So werd... / 4.3 Kosten der Erstausbildung sind Berufsausbildungskosten

Aufwendungen für den Besuch von allgemein bildenden Schulen gehören immer zu den Kosten der privaten Lebensführung. Das gilt auch für den Besuch eines Berufskollegs zum Erwerb der Fachhochschulreife oder den Besuch einer allgemein bildenden Schule, um z. B. das Abitur nachzuholen. Diese Aufwendungen können somit ausschließlich als Sonderausgaben bis maximal 6.000 EUR im Jahr...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Fortbildungskosten: So werd... / 3 Berufsausbildung oder Fortbildung: Warum diese Unterscheidung wichtig ist

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen einer erstmaligen Berufsausbildung und einer weiteren Berufsausbildung. Diese Unterscheidung ist steuerlich aus diesen Gründen von besonderer Bedeutung: Hat jemand seine erstmalige Berufsausbildung abgeschlossen, dann ist jede weitere Berufsausbildung (also auch ein Erststudium) als Fortbildung einzustufen. Konsequenz ist, dass die Aufw...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Fortbildungskosten: So werd... / 9 Anhängige Verfahren beim BVerfG und mögliche Auswirkungen

Seit 2014 gab es einen Vorlagebeschluss des BFH vom 17.7.2014[1] an das Bundesverfassungsgericht, welches von Bedeutung (Az. 2 BvL 23/14) war. Der BFH hat dem BVerfG zur Klärung folgende Frage vorgelegt: Verstößt es gegen Art. 3 Abs. 1 GG, wenn Aufwendungen für eine Erstausbildung oder für ein Erststudium nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgezogen werden dürfen,...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Rechtsquellen des Arbeitsre... / 3.2.2 Die wichtigsten Grundrechte der Arbeitnehmer

Art. 1 Abs. 1 GG (Würde des Menschen) Der Begriff "Würde" geht davon aus, dass der Mensch als geistig-sittliches Wesen darauf angelegt ist, in Freiheit und Selbstbewusstsein sich selbst zu bestimmen und auf die Umwelt einzuwirken. Die "Menschenwürde" lässt sich am ehesten vom Verletzungsvorgang her bestimmen: Der Mensch darf keiner Behandlung ausgesetzt werden, die ihn zum bl...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 3.2.1 Bestimmte Aufwendungen bis 600 EUR

Rz. 29 Bei der Festsetzung der Vorauszahlungen nach § 37 Abs. 3 S. 2 EStG (zu S. 3 vgl. Rz. 57ff.) bleiben bestimmte, bei der Veranlagung die ESt mindernde Aufwendungen außer Ansatz, soweit sie 600 EUR insgesamt nicht übersteigen (§ 37 Abs. 3 S. 4 EStG).[1] Das sind Abzugsbeträge nach § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG: gezahlte KiSt. (§ 10 EStG Rz. 113ff.); § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG: Aufwen...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Strategien für eine nachhal... / 2.5.1 Billiglohn- und Billigproduktionsländer

Aus rein ökonomischer Sicht mag die Verlegung der Produktion in Länder mit deutlich niedrigeren Löhnen und/oder niedrigeren Produktionskosten absolut sinnvoll sein. Im Sinne der Nachhaltigkeit ist aber eine Balance zwischen den 3 Säulen Ökonomie, Ökologie und Soziales notwendig. Durch Verlegung der Produktion in Billiglohnländer wird der Aspekt Soziales meist in zweierlei Hi...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Darlehensweise Übernahme und Rückzahlung von Ausbildungskosten

Rz. 80 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Ausbildungsdarlehen: Die vom künftigen ArbG darlehensweise gezahlten Beträge sind kein > Arbeitslohn. Die späteren Tilgungsraten sind keine Aufwendungen für die Berufsausbildung. Ob die Zinsen WK (> Rz 37) oder SA (> Rz 60) sind, hängt davon ab, ob für die vorfinanzierte Ausbildung das Abzugsverbot in § 9 Abs 6 EStG (erstmalige Berufsausbild...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Zeitliche Zuordnung und Anrechnung steuerfreier Zuschüsse

Rz. 60 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Bildungsaufwendungen sind für das Kalenderjahr (VZ) abzuziehen, in dem sie geleistet wurden (§ 11 EStG; BFH/NV 2008, 1136; > Abfluss von Ausgaben); ihre Berücksichtigung ist also nicht auf die "Studienjahre" beschränkt. So werden zB rückständige Ausbildungskosten oder erst nach Beendigung des Studiums im folgenden Jahr angefallene Kosten als...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / V. ABC der Bildungsmaßnahmen

Rz. 70 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Abendgymnasium > Rz 70 Allgemeinbildende Einrichtungen. Abendkurse Hängen Aufwendungen konkret mit dem bereits ausgeübten Beruf zusammen, handelt es sich um als WK abziehbare Fortbildungskosten. Vorab entstandene WK können gegeben sein, wenn die spätere (Wieder-)Ausübung des Berufs konkret angestrebt wird. Vermittelt ein Abendkurs im Einzelfa...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Abziehbare Aufwendungen

Rz. 54 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Aufwendungen für den – mit dem > Grundfreibetrag abgegoltenen – Lebensunterhalt (Ernährung, Kleidung, Wohnung) gehören nicht zu den Kosten der Berufsausbildung, wohl aber die tatsächlichen Mehraufwendungen infolge auswärtiger Unterbringung, besonders für Unterkunft und Verpflegung (§ 10 Abs 1 Nr 7 Satz 3 EStG); Aufwendungen für die Unterkunf...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Erstmalige Berufsausbildung

Rz. 13 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Der Begriff der Berufsausbildung als Erstausbildung ist seit dem VZ 2015 in § 9 Abs 6 Satz 2 bis 5 EStG gesetzlich definiert. Damit ist die frühere Rechtsprechung (BFH 240, 352 = BStBl 2015 II, 180) überholt, nach der weder das Berufsausbildungsgesetz maßgebend noch eine bestimmte Ausbildungsdauer oder eine formale Abschlussprüfung erforderli...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / d) Umschulung

Rz. 32 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Die Umschulung soll zu einer anderen beruflichen Tätigkeit befähigen (§ 1 Abs 5 BBiG). Aufwendungen zum Erwerb von Kenntnissen, welche die Grundlage zum Wechsel von einer Berufs- oder Erwerbsart zur anderen sein können, sind als Fortbildungskosten abziehbar, wenn der Stpfl eine vorausgegangene Berufsausbildung bzw ein Erststudium abgeschloss...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Einführung, Rechtsentwicklung

Rz. 1 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Aufwendungen für die eigene Aus- und Fortbildung (> Rz 2) können je nach Sachverhalt als WK oder SA, nur in Ausnahmefällen auch als AgB die steuerliche BMG mindern. Kommt ein Abzug als WK/SA/AgB nicht in Betracht, handelt es sich um steuerlich nicht abziehbare Aufwendungen; sie werden durch den > Grundfreibetrag (> Existenzminimum) abgegolten...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Familienrechtliche Vere... / d) Übernahme sonstiger Kosten

Rz. 344 Die Übernahme sonstiger Kosten, beispielsweise entstehenden Mehrbedarfs oder die Vereinbarung von Betreuungskosten begegnen keinerlei Bedenken. Sog. Mehrbedarf kann in vielerlei Hinsicht gegeben sein, hinsichtlich des Kindes (Kindergarten, Umgangskosten), wegen Ausbildung, Krankheit, aus Gründen der Trennung (Umzug) etc. Rz. 345 Mehrbedarf ist hinsichtlich der Kinder g...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / c) Mehrbedarf

Rz. 274 Regelmäßiger Mehrbedarf des unterhaltsbedürftigen Ehegatten kann aufgrund besonderer Umstände, z.B. krankheits- oder ausbildungsbedingt, in Betracht kommen. Als unselbstständiger Unterhaltsteil ist der Mehrbedarf vor Berechnung des Quotenunterhalts vom Nettoeinkommen des Pflichtigen abzuziehen. Rz. 275 Beispiel Bereinigtes Einkommen Verpflichteter 2.650 EUR, Berechtig...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 4. Kapitalabfindung statt Unterhalt, § 1585 Abs. 2 BGB

Rz. 425 Eine Kapitalabfindung statt laufender Zahlung einer Unterhaltsrente kann zwischen den – früheren – Eheleuten in den Grenzen der §§ 134, 138 BGB frei vereinbart werden. Rz. 426 Der Unterhaltsberechtigte kann allerdings bei Vorliegen eines wichtigen Grundes und für den Fall, dass der Unterhaltsverpflichtete dadurch nicht "unbillig belastet" wird, gem. § 1585 Abs. 2 BGB ...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 1. Der Sollbereich

Rz. 993 Der Sollbereich beschreibt den Bedarfsbereich sowohl des Verpflichteten als auch des Berechtigten, ggf. zuzüglich sonstiger Verpflichtungen. Der Bedarf ist nicht allen Berechtigten gegenüber identisch. Er ist abhängig vom jeweiligen Eigenbedarf oder dem Selbstbehalt, der gegenüber dem betreffenden Berechtigten gilt. Rz. 994 Im Verhältnis zwischen Ehegatten ist der beid...mehr