Fachbeiträge & Kommentare zu Auskunftsanspruch

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FF 12/2019, Der Auskunftsan... / 1. Scheinvater als Anspruchsberechtigter

Auskunftsberechtigte Person ist allein der Scheinvater, weil in Abs. 4 des Entwurfs wortgleich die Formulierung aus dem materiell-rechtlichen Regressanspruch ("ein Dritter als Vater Unterhalt gewährt") aufgenommen ist. Dies entspricht dem Regelungsanliegen, das auf eine Reform des Scheinvaterregresses gerichtet, aber auch begrenzt ist. Soweit hierin eine punktuell den Schein...mehr

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FF 12/2019, Der Auskunftsan... / 3. Regresszeitraum

Damit ist die Frage verbunden, ob der Umfang des Regressanspruchs wie nach geltendem Recht im Rahmen einer Billigkeitsregelung dem jeweiligen Einzelfall und der richterlichen Verantwortung vorbehalten bleiben oder wie im Gesetzentwurf verfolgt ein konkreter Regresszeitraum gesetzlich bestimmt werden soll. Naturgemäß gehen die Auffassungen darüber, welcher Zeitraum für eine r...mehr

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FF 12/2019, Der Auskunftsan... / IV. Zeitliche Begrenzung des Regressanspruchs (§ 1613 Abs. 3 BGB-E)

Die Aufgabe, zur effektiven Durchsetzung des Regressanspruchs des Scheinvaters einen auf Auskunft gerichteten Anspruch zu normieren, nimmt der Gesetzentwurf zum Anlass für eine den Umfang des Anspruchs in zeitlicher Perspektive betreffende Neuerung. In § 1613 BGB soll als Abs. 3 eine Regelung eingefügt werden, die den Unterhaltsregress des Scheinvaters auf einen Zeitraum von...mehr

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FF 12/2019, Der Auskunftsan... / V. Fazit

Nach jedem Anfechtungsverfahren, das zur Auflösung der rechtlichen Elternschaft geführt hat, kann grundsätzlich ein Regressanspruch bestehen. Der betroffene Scheinvater kann diesen Anspruch nicht durchsetzen, wenn er den biologischen/rechtlichen Vater nicht kennt. Bisher bleibt daher für diesen Problembereich ein klares Regelungsdefizit, dass dem früheren rechtlichen Vater e...mehr

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FF 12/2019, Der Auskunftsan... / 1. Rückwirkung der Vaterschaftsanfechtung

Die Auflösung der früheren rechtlichen Vaterschaft mit Rückwirkung auf den Zeitpunkt der Geburt hat das Bundesverfassungsgericht als eine "ungeschriebene Rechtsregel" charakterisiert, mit der der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit nach erfolgreicher Vaterschaftsanfechtung begründet wurde. In seiner aktuellen Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht die dahingehen...mehr

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FF 12/2019, Der Auskunftsan... / 3. Zumutbarkeit der Auskunftserteilung

Nach der Neuregelung besteht die Auskunftsverpflichtung "nicht, wenn und solange die Erteilung der Auskunft für die Mutter des Kindes unzumutbar wäre." Mit dieser Einschränkung des Auskunftsanspruchs, die im Einzelfall auch nur zeitlich vorübergehend bestehen kann, soll das Persönlichkeitsrecht der Mutter geschützt werden, wie dies das BVerfG für Tatsachen über intimste Vorg...mehr

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FF 12/2019, Der Auskunftsan... / 2. "Gelebtes Familienleben"

Da der Scheinvater die nach § 1607 Abs. 3 Satz 2 BGB übergegangenen Unterhaltsansprüche allein für die Vergangenheit geltend machen kann, soll der Regressanspruch auf einen überschaubaren Zeitraum begrenzt werden, zumal über § 1613 Abs. 3 BGB nach geltender Fassung der Anspruch nur über eine unbillige Härte eine Korrektur erfahren kann.[36] Bei der hier erforderlichen Abwägu...mehr

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FF 12/2019, Der Auskunftsan... / II. Regelungszusammenhang

Dem Scheinvater steht gegen den rechtlichen Vater, in bestimmten Ausnahmekonstellationen auch gegen den biologischen Vater, gemäß § 1607 Abs. 3 Satz 2 BGB ein Regressanspruch zu.[5] Nach dieser Vorschrift geht der Unterhaltsanspruch eines Kindes gegen einen Elternteil auf einen Dritten über, wenn dieser dem Kind als Vater Unterhalt gewährt hat. Damit realisiert die gesetzlic...mehr

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FF 12/2019, Verfahrenswert ... / Aus den Gründen

Gründe: I. Die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten der Antragsgegnerin ist gemäß §§ 59 Abs. 1, 55 Abs. 3 S. 2 FamGKG i.V.m. § 32 Abs. 2 RVG zulässig, insbesondere statthaft sowie fristgemäß beim Amtsgericht eingelegt worden. Ein Rechtsanwalt kann aus eigenem Recht Rechtsmittel gegen die Wertfestsetzung einlegen. Das Rechtsmittel hat auch in der Sache Erfolg. Der Wert des...mehr

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AGKompakt 012/2019, Verfahrenswert bei Antrag und Widerantrag auf Zahlung von Zugewinnausgleich

Zugewinnausgleichsanspruch entsteht mit Beendigung des Güterstands Nach Beendigung des Güterstands – in der Regel nach rechtskräftiger Scheidung – steht dem Ehegatten, der in der Ehe einen geringeren Zugewinn erwirtschaftet hat, ein Ausgleichsanspruch gegen den anderen Ehegatten zu (§ 1378 BGB). Dieser Anspruch kann in einem isolierten Verfahren geltend gemacht werden oder au...mehr

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§ 18 Verarbeitung und Verwe... / 5. Auskunftsanspruch

Rz. 53 Einen weiteren wichtigen Gesichtspunkt bildet für die Praxis das Auskunftsrecht des Betroffenen – früher nach § 34 BDSG a.F., jetzt Art. 15 DSGVO. Dazu finden sich folgende Hinweise: Zitat "Gegenüber dem Hersteller besteht ein unentgeltliches Auskunftsrecht des Halters über seine durch den Hersteller erhobenen und gespeicherten personenbezogenen Daten nach § 34 BDSG. Da...mehr

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§ 18 Verarbeitung und Verwe... / II. Auskunftsansprüche und die gemeinsame Erklärung der Datenschutzbehörden

Rz. 44 Angesichts der zunehmenden Bedeutung des Umgangs mit den Daten, welche in modernen Fahrzeugen in wachsender Vielzahl entstehen und einen Personenbezug aufweisen können, haben die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder und der Verband der Automobilindustrie (VDA) eine gemeinsame Erklärung zu den datenschutzrechtlichen Aspekten bei der Nutzung von Kfz am 26.1...mehr

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§ 45 Korrespondenz mit dem ... / E. Rückwirkender Wegfall der Deckung bei Vorsatztat

Rz. 10 Kommt es zu einer Vorsatzverurteilung des Mandanten in einem Strafverfahren, kann rückwirkend die Deckung in der Rechtsschutzversicherung entfallen, § 2i aa) ARB 2010 bzw. 2.2.9 ARB 2012. In einem solchen Fall ist streitig, ob der Rechtsanwalt zur Auskunft über den Ausgang des Verfahrens gegenüber dem Rechtsschutzversicherer verpflichtet ist. Dies wird teilweise mit g...mehr

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§ 8 Sachschaden / 3. Dritte Stufe

Rz. 138 Der "130 % Fall" Die Reparaturkosten liegen oberhalb des Wiederbeschaffungswertes, betragen aber nicht mehr als 130 % desselben. Liegen die Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert, so liegt grundsätzlich ein wirtschaftlicher Totalschaden vor, bei dem der Geschädigte wie auf der zweiten Stufe grundsätzlich lediglich den Wiederbeschaffungsaufwand ersetzt erhält....mehr

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§ 18 Verarbeitung und Verwe... / 3. Verantwortliche Stelle

Rz. 49 Ebenso bedeutsam ist für die Praxis die Bestimmung der verantwortlichen Stelle i.S.d. Art. 4 Nr. 7 DSGVO (früher § 3 Nr. 7 BDSG a.F.) bei der Verwendung personenbezogener Daten. Hierzu findet sich folgende Empfehlung: Zitat "Auch für die Identifikation der verantwortlichen Stelle im Sinne des § 3 Abs. 7 BDSG ist zwischen "Offline"- und "Online"-Autos zu differenzieren."...mehr

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§ 1 Mandatsvorbereitung, In... / 2. Muster: Anspruchsschreiben an die Kfz-Haftpflichtversicherung

Rz. 95 Muster 1.9: Anspruchsschreiben an Kfz-Haftpflichtversicherung – konkretes Beispiel bei einem Auffahrunfall Muster 1.9: Anspruchsschreiben an Kfz-Haftpflichtversicherung – konkretes Beispiel bei einem Auffahrunfall _________________________ Versicherung AG _________________________ _________________________ Schaden-Nr./VS-Nr./Az _________________________ Schaden vom _______...mehr

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§ 1 Mandatsvorbereitung, In... / II. Informationspflichten gegenüber dem Mandanten nach Art. 13 DSGVO

Rz. 44 Zu den wesentlichen Neuerungen der DSGVO gehört auch, dass derjenige, welcher – wie hier der Rechtsanwalt im Rahmen eines anvertrauten Mandats – personenbezogene Daten verarbeitet, die betroffene Person nach den Art. 13, 14 DSGVO über eine Vielzahl an wichtigen Gesichtspunkten und die ihnen zustehenden Rechten informieren muss. Zu unterscheiden sind diese Informationsp...mehr

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§ 18 Verarbeitung und Verwe... / 4. Zulässigkeit der Datenerhebung und -verarbeitung

Rz. 51 Auch zur Zulässigkeit der Verwendung dieser Daten finden sich entsprechende Ausführungen: Zitat "Die Zulässigkeit der Datenerhebung und -verarbeitung kann sich insbesondere aus § 28 Abs. 1 S. 1 Nrn. 1 oder 2 BDSG, §§ 11 ff. Telemediengesetz oder aus einer Einwilligung ergeben, die den Voraussetzungen des § 4a BDSG genügt. Wie die Informationen über Datenerhebungs- und -...mehr

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§ 18 Verarbeitung und Verwe... / 1. Personenbezogenheit

Rz. 45 Bzgl. der wichtigen Weichenstellung für die juristische Beurteilung, ob es sich um personenbezogene Daten handelt, findet sich folgender Absatz: Zitat "Bei der Nutzung eines modernen Kraftfahrzeugs wird permanent eine Vielzahl von Informationen erzeugt und verarbeitet. Insbesondere bei Hinzuziehung weiterer Informationen können die anfallenden Daten auf den Halter oder ...mehr

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§ 18 Verarbeitung und Verwe... / a) Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1a DSGVO

Rz. 38 Als Grundlage für ein Auslesen der Fahrzeugdaten kommt insbesondere die Einwilligung des Betroffenen zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten für einen bestimmten Zweck in Betracht.[22] Hier ist zu beachten, dass die datenschutzrechtlich betroffene Person nicht zwingend derjenige sein muss, auf den das Fahrzeug als Halter zugelassen oder dessen Eigentümer dieser i...mehr

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§ 18 Verarbeitung und Verwe... / 2. Zeitpunkt der Datenerhebung

Rz. 47 Die gemeinsame Erklärung setzt eine gezielte "Weichenstellung" bei der Beurteilung datenschutzrechtlicher Aspekte durch die Unterscheidung zwischen "Online-" und "Offline-"Autos mit unterschiedlichen Wegen und Umfängen der Datenspeicherung: Zitat "Entscheidend ist der Zeitpunkt der Datenerhebung durch eine verantwortliche Stelle im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes. H...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / 2. Verjährung von Nebenleistungen (§ 217 BGB)

Rz. 108 Mit dem Hauptanspruch verjährt ein Anspruch auf die von ihm abhängenden Nebenleistungen, auch wenn die für diesen Anspruch geltende besondere Verjährung noch nicht eingetreten ist (§ 217 BGB). Ansprüche auf Nebenleistungen verjähren danach spätestens mit dem Hauptanspruch; verjährt ein Anspruch auf eine unselbstständige Nebenleistung früher als der Hauptanspruch, so ...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / 2. Ausübung beruflicher Tätigkeit

Rz. 35 Der Versicherungsschutz bezieht sich auf die Ausübung beruflicher Tätigkeit eines Rechtsanwalts. Damit sind zunächst einmal Ansprüche Dritter aus dem privaten Bereich des Anwalts ausgeschlossen. Diese Abgrenzung ist i.d.R. unproblematisch. Sie spielt eher eine Rolle auf der Haftungsebene bei der Frage, ob überhaupt ein Anwaltsmandat vorlag oder ob es sich um ein reine...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 5. Mediation

Rz. 355 Welche Pflichten ein Mediator zu erfüllen hat, hängt von dem konkreten Inhalt des mit ihm geschlossenen Vertrages ab. Der Anwaltsmediator hat den Beteiligten die Belehrungen und Hinweise zu erteilen, die in der konkreten Situation einem Anwalt obliegen.[1323] Aufklärung und Warnungen über drohende Rechtsverluste schuldet der Mediator in gleichem Maße ggü. allen Betei...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / d) Auskunftserteilung, Rechenschaftslegung, Einsicht in die Handakten, prozessuale Vorlagepflicht

Rz. 399 Der Rechtsberater ist verpflichtet, den Mandanten über die von ihm veranlassten Maßnahmen und Tätigkeiten zeitnah zu unterrichten und Abdrucke seine Schriftsätze zu übersenden.[1473] Dasselbe gilt für die vom Anspruchsgegner veranlassten Maßnahmen und Tätigkeiten sowie die von diesem übersandten Schriftsätze oder sonstigen Äußerungen. Die seitens eines Anwalts unterl...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5.3.3 Vorbereitung des Verzeichnisses (Abs. 2)

Rn 91 Zur Entlastung des Schuldners sieht § 305 Abs. 2 Satz 1 bei den Eintragungen im Forderungsverzeichnis die Möglichkeit zur Bezugnahme auf beigefügte Forderungsaufstellungen der Gläubiger vor. Gegenüber seinen Gläubigern hat der Schuldner sogar gemäß § 305 Abs. 2 Satz 2 einen Anspruch auf Erteilung einer Forderungsaufstellung. Die schriftliche Aufstellung muss die gegen ...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / IV. Versorgungsausgleichsachen

Rz. 353 In Versorgungsausgleichssachen beträgt der Verfahrenswert für jedes Anrecht 10 Prozent, bei Ausgleichsansprüchen nach der Scheidung für jedes Anrecht 20 Prozent des in drei Monaten erzielten Nettoeinkommens der Ehegatten (§ 50 Abs. 1 S. 1 FamGKG). Der Wert nach Satz 1 beträgt insgesamt mindestens 1.000 EUR (§ 50 Abs. 1 S. 2 FamGKG). Rz. 354 In Verfahren über einen Aus...mehr

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§ 41 Zwangsvollstreckung we... / C. Zwangsvollstreckung von Ansprüchen auf Vornahme von Handlungen

Rz. 16 Das Gesetz unterscheidet bei der Zwangsvollstreckung zwischen vertretbaren (§ 887 ZPO) und unvertretbaren (§ 888 ZPO) Handlungen. Unter vertretbaren Handlungen versteht man solche, die nicht ausschließlich der Schuldner vornehmen kann, sondern auch ein fachkundiger Dritter; dementsprechend ist z.B. die Durchführung einer Autoreparatur eine vertretbare Handlung. Insbes...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.2.2.5 Auskunftsanspruch

Rz. 56 Nach § 1605 Abs. 1 BGB kann das minderjährige Kind von seinen Eltern und Großeltern Auskunft über ihre Einkünfte und ihr Vermögen verlangen, soweit dies für die Beurteilung der Leistungsfähigkeit erforderlich ist. Ebenso muss das Kind Auskunft über seine Einkünfte geben, damit seine Bedürftigkeit überprüft werden kann. Rz. 57 Geschuldet wird eine in sich geschlossene Z...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.6.2.6 Auskunft über persönliche Verhältnisse (§ 1686 BGB)

Rz. 132 Nach § 1686 Satz 1 BGB kann jeder Elternteil von dem anderen Elternteil bei berechtigtem Interesse Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes verlangen, soweit dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht. Ein berechtigtes Interesse ist gegeben, wenn der Elternteil keine Möglichkeit hat, auf andere Weise die notwendigen Informationen zu erhalten (BayObLG, ...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.2.2.6 Teilschuldnerschaft

Rz. 60 Nach § 1606 Abs. 3 Satz 1 BGB haften für den Unterhalt des minderjährigen Kindes mehrere gleich nahe Verwandte anteilig nach ihren Erwerbs- und Vermögensverhältnissen. Die Eltern oder alle Großeltern haften daher nicht als Gesamtschuldner auf den gesamten Unterhaltsbetrag (§ 421 BGB), sondern jeder für seinen Anteil (§ 420 BGB). Das hat prozessual erhebliche Auswirkun...mehr

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III Der Gesellschafter und ... / 2.2.2 Gegenstand des Auskunftsanspruchs

2.2.2.1 Auskunftsrecht Rz. 267 Gegenstand des Auskunftsrechts sind alle "Angelegenheiten der Gesellschaft". Dieser Begriff ist weit auszulegen[1] und es wird grundsätzlich alles erfasst, das für den Gesellschafter von Interesse ist, um verantwortungsbewusst und sachgerecht in der Gesellschafterversammlung handeln zu können und um seine eigenen Interessen zu wahren.[2] Hierunt...mehr

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Zugewinnausgleich / 1.2.1.3.3 Auskunftsansprüche

Jeder Ehegatte kann Auskunft über das Vermögen des anderen zum Zeitpunkt der Trennung sowie über das Anfangs- und Endvermögen (einschließlich der jeweiligen Hinzurechnungen) verlangen. Diese Auskunft dient ebenfalls dem Schutz vor Vermögensmanipulationen zwischen Trennung und Zustellung des Scheidungsantrags. Denn mit Hilfe des Auskunftsanspruchs kann jeder Ehegatte erkennen...mehr

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Zugewinnausgleich / 1.2.1.3.5 Rechtsschutz gegenüber illoyalen Vermögensverschiebungen

Der ausgleichsberechtigte Ehegatte bzw. Lebenspartner hat einen Direktanspruch auf Zahlung des Zugewinnausgleichs, den er mit der Leistungsklage verfolgen kann. Der Anspruch muss zusammen mit dem Anspruch auf Aufhebung der Zugewinngemeinschaft geltend gemacht werden (§ 1385 BGB). Diesen Zahlungsanspruch kann der Ehegatte im vorläufigen Rechtsschutz durch Arrest sichern lasse...mehr

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Zugewinnausgleich / 1.2.1.3.4 Belegpflicht

Die Belegpflicht erstreckt sich ausdrücklich auch auf das Anfangsvermögen (§ 1379 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 1 Satz 2 BGB). Nach bisherigem Recht bestand der Auskunftsanspruch nur für das Endvermögen und umfasste vor allem nicht die Vorlage von Belegen zu den erteilten Auskünften. Mit der Einführung eines negativen Anfangsvermögens hat der Ausgleichsberechtigte aber ein berech...mehr

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III Der Gesellschafter und ... / 2.2.3 Das Informationsverlangen

Rz. 271 Der Gesellschafter kann die Information jederzeit und somit auch außerhalb von Gesellschafterversammlungen verlangen. Insbesondere ist keine Form einzuhalten, es sei denn, die Satzung schreibt vor, dass entsprechende Informationsverlangen, die außerhalb der Gesellschafterversammlung geltend gemacht werden, schriftlich oder elektronisch eingereicht werden müssen. Eine...mehr

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III Der Gesellschafter und ... / 2.2.2.2 Einsichtsrecht

Rz. 270 Das Einsichtsrecht des § 51a GmbHG umfasst alle Handelsbücher i. S. d. § 238 HGB sowie alle Schriften i. S. d. § 118 HGB, unabhängig von ihrer Form der Niederlegung. Insbesondere werden auch elektronisch gespeicherte Daten erfasst.[1]mehr

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III Der Gesellschafter und ... / 2.2.2.1 Auskunftsrecht

Rz. 267 Gegenstand des Auskunftsrechts sind alle "Angelegenheiten der Gesellschaft". Dieser Begriff ist weit auszulegen[1] und es wird grundsätzlich alles erfasst, das für den Gesellschafter von Interesse ist, um verantwortungsbewusst und sachgerecht in der Gesellschafterversammlung handeln zu können und um seine eigenen Interessen zu wahren.[2] Hierunter fallen insbesondere...mehr

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AGS 11/2019, Gebührenerhöhu... / 2 Aus den Gründen

Die nach §§ 567, 569 ZPO zulässige sofortige Beschwerde ist begründet. Die Antragssteller wenden sich zu Recht dagegen, dass das LG im angefochtenen Kostenfestsetzungsbeschluss die von ihrem Prozessbevollmächtigten geltend gemachte Erhöhungsgebühr gem. Nr. 1008 VV nicht als erstattungsfähig angesehen hat. 1. Gem. Nr. 1008 VV erhöht sich die Verfahrensgebühr für jede weitere P...mehr

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VI Gesellschafterwechsel – ... / 4.5.1.2 Schwebende Geschäfte

Rz. 633 Neben dem Abfindungsanspruch hat der ausscheidende Gesellschafter nach der gesetzlichen Regelung einen Anspruch auf Teilnahme am Gewinn und Verlust, welcher sich aus den zur Zeit seines Ausscheidens schwebenden Geschäften ergibt, § 740 Abs. 1 BGB i. V. m. §§ 105 Abs. 3, 161 Abs. 2 HGB. Schwebende Geschäfte sind unmittelbar auf Erwerb gerichtete Rechtsgeschäfte der Ge...mehr

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ZErb 10/2019, Nichtigkeit e... / Aus den Gründen

Die Anträge der Antragstellerin sind, soweit über sie bereits im Wege eines Teilbeschlusses entschieden werden konnte, zulässig und überwiegend begründet. 1. Der Feststellungsantrag zu 1) ist zulässig und begründet. a) Der Feststellungsantrag ist zulässig. Die Antragstellerin hat ein hinreichendes Interesse an einer Zwischenfeststellung im Sinne von §§ 113 FamFG, 256 Abs. 2 ZP...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 90... / 3.2.2.3 Geschäftsbeziehungen zu Finanzinstituten

Rz. 47 § 90 Abs. 2 S. 3 AO stellt einleitend ausschließlich auf Geschäftsbeziehungen zu Finanzinstituten ab. Die erweiterten Mitwirkungspflichten zielen demnach schwerpunktmäßig darauf ab, Erkenntnisse über im Ausland erzielte Einkünfte aus Kapitalvermögen [1] zu gewinnen. Unter den Begriff "Finanzinstitut" fallen nach dem Sinn und Zweck der Regelung sowohl Kreditinstitute i....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 90... / 3.5 Rechtsfolgen einer Verletzung der erweiterten Mitwirkungspflicht

Rz. 61 Die zur allgemeinen Mitwirkungspflicht[1] dargestellten Rechtsfolgen (vgl. Rz. 26ff.) gelten entsprechend. § 90 Abs. 2 AO beseitigt nicht den Untersuchungsgrundsatz [2] und die damit verbundenen primären Ermittlungspflichten der Finanzbehörde[3] und führt auch keine subjektive Beweislast ein. Die Finanzbehörde muss vielmehr alle sonstigen Erkenntnismittel ausschöpfen. ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 90... / 3.2.2.1 Allgemeines

Rz. 43 In § 90 Abs. 2 AO wurde durch das Gesetz zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung[1] v. 29.7.2009, BGBl I 2009, 2302 ein neuer S. 3 eingefügt. Die Regelung wurde erheblich verschärft, indem zu den erweiterten Mitwirkungspflichten noch besondere Erklärungs- und Versicherungspflichten hinzutreten, wenn objektiv erkennbare Anhaltspunkte bestehen, dass der Stpfl. über Gesch...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 90... / 3.2.2.5 Versicherung an Eides Statt/Bevollmächtigung der Finanzbehörde

Rz. 50 Sollte sich ein Staat oder Gebiet in der Zukunft wider Erwarten doch als unkooperativ erweisen, so wird die Finanzbehörde ermächtigt, den Stpfl. zur Abgabe einer Versicherung an Eides Statt aufzufordern. § 90 Abs. 2 S. 3 AO ist lex specialis zu § 95 AO. Nach dem Wortlaut geht der Umfang der eidesstattlichen Versicherung über § 95 Abs. 1 S. 1 AO hinaus, weil nicht nur ...mehr

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ZErb 09/2019, Verfügungsmög... / 4

Auf einen Blick Sicherlich kommen die Erben an der Kantonserbschaftsteuer (Beispiel Fribourg) nicht vorbei. Wichtig ist, dass sie einen Auskunftsanspruch haben auf Herausgabe der Vermögensteuerveranlagung, in der der Wert des Grundstückes steht. Zu überlegen ist ein Verkauf der Immobilie. Zwar tragen die Erben die Grundstücksgewinnsteuer. Doch ist zu bedenken, das wenn jemand...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 4 Berufsrecht: Auskunfts- und Rechenschaftspflicht bei beendetem Mandat

Das OLG Brandenburg hat sich mit Urteil vom 11.4.2018 (Az. 11 U 123/16) mit der Frage auseinandergesetzt, ob eine grundsätzliche Auskunfts- und Rechenschaftspflicht eines Rechtsanwalts auch dann noch besteht, wenn der Herausgabeanspruch des Auftraggebers gem. § 677 BGB i. V. m. § 50 Abs. 2 BRAO bereits erfüllt ist. Insbesondere ging es dabei auch um die Frage, inwieweit eine...mehr

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§ 2 Gleichbehandlungsgebot,... / D. Auskunftsanspruch

Rz. 19 Möchte der Arbeitnehmer zunächst außergerichtlich feststellen, ob ein Sachgrund für eine von ihm festgestellte Differenzierung vorliegt, so steht ihm nach § 242 BGB ein Auskunftsanspruch zu.[19] Dieser richtet sich auf Auskunft darüber, welche Kriterien einer unterschiedlichen Behandlung zugrunde gelegt worden sind. Dies soll dem Arbeitnehmer ermöglichen, zu beurteile...mehr

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§ 3 Entlohnung / V. Darlegungs- und Beweislast

Rz. 32 Die Darlegungs- und Beweislast für einen Gleichbehandlungsanspruch trägt der teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer. Er muss die Schlechterstellung gegenüber einem vergleichbaren Vollzeitbeschäftigten darlegen und im Bestreitensfalle beweisen. Diese Beweislast, die sich nach dem deutschen Zivilrecht ergibt, verstößt nicht gegen die Richtlinie 97/80/EG, da sich diese ledigl...mehr

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§ 8 Nebentätigkeiten / I. Grundsätze

Rz. 16 Bereits in Vollzeitarbeitsverhältnissen ist die Anzeige der Aufnahme einer Nebentätigkeit Gegenstand einer allgemeinen vertraglichen Pflicht des Arbeitnehmers. Im Arbeitsverhältnis besteht nach § 242 BGB ein Auskunftsanspruch, soweit der Anspruchsberechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen und Umfang seines Rechts im Ungewissen ist, während der Verpflichtete uns...mehr