Fachbeiträge & Kommentare zu Ausschüttung

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Finanzierung durch Vermögen... / 2 Finanzierung aus Abschreibungsgegenwerten

Der Finanzierung aus Abschreibungen liegt die Überlegung zugrunde, dass Abschreibungsgegenwerte über die Umsatzerlöse in das Unternehmen zurückfließen (siehe auch Stichwort Finanzierung aus Abschreibungen). Die Umsatzerlöse enthalten u. a. die Gegenwerte verrechneter Abschreibungen. Da Abschreibungen einen rein buchhalterischen Vorgang darstellen, ist die Bildung von Abschre...mehr

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Steuerstundungsmodelle: Zuw... / 2.4.5 Bagatellgrenze

Die Verlustabzugsbeschränkung greift nur, wenn bei fondsgebundenen Anlagen innerhalb der Anfangsphase die prognostizierten Verluste mehr als 10 % des gezeichneten und nach dem Konzept auch aufzubringenden Kapitals betragen. Das Sonderbetriebsvermögen ist dabei in die Betrachtung einzubeziehen. Auf die letztendlich tatsächlich erzielten Verluste kommt es nicht an. Grundlage fü...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (1) Präambel und Geltungsbereich, § 1

Rz. 319 Als Voraussetzung der Gewähr eines Zielbonus kann der wirtschaftliche Erfolg des Unternehmens festgelegt werden. Nach der Rechtsprechung kann hierfür geeigneter Maßstab z.B. die Ausschüttung einer Dividende an die Eigentümer der Gesellschaft sein.[932] Allein aus der Anknüpfung an den Unternehmenserfolg ist allerdings noch nicht auf die originäre Zuständigkeit des Ge...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Betriebsvereinbarung zu Zielvereinbarungen

Rz. 318 Muster 2.38: Betriebsvereinbarung zu Zielvereinbarungen Muster 2.38: Betriebsvereinbarung zu Zielvereinbarungen Betriebsvereinbarung zu Zielvereinbarungen Zwischen _________________________ (Name, Adresse Firma) und dem Betriebsrat des Betriebs _________________________ der _________________________ (Name Firma), vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden _____________...mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 2.1 Fondsbesteuerung ab 2018

Rz. 741 Ab 2018 wurde die Fondsbesteuerung (ausgenommen Rentenfonds) vollkommen umgestellt. Steuerlich gilt der Fondsbestand zum 31.12.2017 als verkauft und zum 1.1.2018 als wieder angeschafft. Der dabei entstehende Gewinn oder Verlust aus der fiktiven Veräußerung der Anteile ist gesondert festzustellen, aber erst in dem Zeitpunkt zu versteuern, in dem die Alt-Anteile tatsäc...mehr

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Jahresabschlussgliederung / 7 Eigenkapitalspiegel

Rz. 66 Der Eigenkapitalspiegel gehört gem. § 264 Abs. 1 Satz 2 HGB zum Bestandteil des Jahresabschlusses von kapitalmarktorientierten Kapitalgesellschaften, die nicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet sind. Damit erfolgt eine Angleichung der Berichtspflicht an den Konzernabschluss, bei dem der Eigenkapitalspiegel nach § 297 Abs. 1 Satz 1 HGB bereits verpf...mehr

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ZErb 12/2020, Gewinne und G... / V. Handlungsempfehlung und Formulierungsvorschlag

In Hinblick auf die Streitanfälligkeit der Verteilung von Gewinnen und Gewinnvorträgen zwischen Erben und Vermächtnisnehmer und in Hinblick auf etwaige Liquiditätsprobleme, die entstehen können, wenn Erben ungeplant Gewinne für sich beanspruchen und womöglich vor Vermächtniserfüllung noch entsprechende Ausschüttungen beschließen, ist dem Erblasser zunächst zu raten, klare un...mehr

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Finanzierungsmöglichkeiten:... / 1.2 Finanzierung durch einbehaltenen Gewinn

Die Höhe der Selbstfinanzierung ist die positive Differenz von betriebswirtschaftlichem Gewinn und Ausschüttung. Somit wird die Selbstfinanzierung einerseits durch die Ertragskraft des Unternehmens und andererseits durch die Gewinnausschüttungsanforderungen des Inhabers/der Anteilseigner bestimmt. Die offene Selbstfinanzierung ist durch die Einbehaltung ausgewiesener Gewinne ...mehr

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Finanzierungsmöglichkeiten:... / 1.1 Finanzierung in Form des Cashflows

Bisher gebundenes Kapital wird in frei verfügbare Zahlungsmittel (liquide Mittel) umgewandelt. Diese Art der Innenfinanzierung erfolgt zum einen über die normalen Umsatzerlöse und zum anderen durch sonstige Geldfreisetzungen (z. B. Rationalisierung). Folgende 2 Bedingungen müssen erfüllt sein: Der Unternehmung fließen in einer Periode liquide Mittel aus dem normalen betriebli...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Debt-push-down

Rn. 168 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Unter dem Begriff "Debt-push-down" ist die Verlagerung von Verbindlichkeiten und der daraus resultierenden Finanzierungskosten von dem Anteilseigner auf die Tochter-KapGes zu verstehen. Verbindlichkeiten aus dem Erwerb einer KapGes können – vorausgesetzt die Tochter-KapGes verfügt über handelsrechtlich ausschüttungsfähige Rücklagen – von de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Zwischenschaltung einer KapGes

Rn. 165 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Während BA für eine Beteiligungsfinanzierung wie zB Finanzierungszinsen auf Ebene des Anteileigners nur zu 60 % abzugsfähig sind, können auf Ebene der KapGes (bis auf 5 % fiktiv nicht abzugsfähige BA einer tatsächlichen Ausschüttung nach § 8b Abs 5 KStG) Finanzierungs- und andere Kosten vollständig abgezogen werden. Auf Ebene der Körperscha...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Schädliche Einnahmen

Rn. 142 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Als schädliche Einnahmen iSd § 3 Nr 40 EStG, die eine volle Verlustberücksichtigung nach der alten Rechtslage ausschließen, gelten offene und vGA (§ 20 Abs 1 Nr 1 EStG), Veräußerungserlöse (§ 17 Abs 2 EStG), Kapitalrückzahlungen (§ 17 Abs 4 EStG) und die Auskehrung von WG iRd Abwicklung von Liquidations- und Insolvenzfällen (OFD Nds v 11.05...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Anrechnung der KapSt

Rn. 29 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Auch für die KapSt nach §§ 43ff EStG gilt grds, dass die zu Grunde liegenden Einkünfte bei der Veranlagung erfasst worden sein müssen und nicht die Erstattung beantragt oder durchgeführt worden ist. Hat ein Steuerausländer aber beantragt, gemäß § 1 Abs 3 EStG im Tätigkeitsstaat fiktiv als unbeschränkt stpfl behandelt zu werden, kommt der Aus...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Zeitlicher Zusammenhang

Rn. 67 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Nach dem Wortlaut des § 3c Abs 2 S 1 EStG gilt das Teilabzugsverbot unabhängig davon, in welchem VZ die BV-Mehrungen oder Einnahmen angefallen sind. Nach der alten Rspr des BFH war bei Finanzierungsaufwendungen ein zeitlicher Zusammenhang zwischen steuerfreien Gewinnausschüttungen und Aufwendungen erforderlich (zuletzt BFH v 14.07.2004, I R ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / D. Ausweis und angabepflichtige Informationen

Tz. 150 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Der Ausweis von immateriellen Vermögenswerten ist in IAS 38 nicht explizit geregelt. Hinweise auf den Ausweis von immateriellen Vermögenswerten werden in IAS 1 gegeben. So zählen die immateriellen Vermögenswerte zu den Posten, die gem. IAS 1.54 in der Bilanz separat darzustellen sind (vgl. hierzu ausführlich Brücks/Ehrcke, in: Internationale...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift

Rn. 4 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Das Korrespondenzprinzip resultiert aus dem objektiven Nettoprinzip als Subprinzip des Leistungsfähigkeitsprinzips. IRd verfassungsrechtlich gebotenen Lastengleichheit (Art 3 Abs 1 GG) hat sich der Steuergesetzgeber dafür entschieden, die objektive finanzielle Leistungsfähigkeit nach dem Saldo aus den Erwerbseinnahmen einerseits und den beruf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundkonzeption der Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Nach dem Grundgedanken des § 3c Abs 1 EStG können Ausgaben, soweit diese im wirtschaftlichen Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen stehen, nicht abgezogen werden (sog Korrespondenzprinzip). § 3c Abs 1 EStG kodifiziert ein Abzugsverbot für BA und WK für alle Einkunftsarten zur Vermeidung eines doppelten Steuervorteils. Einen finalen oder zei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Abgrenzung zu anderen Vorschriften

Rn. 16 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Gegenüber § 3c Abs 1 EStG (allg Korrespondenzprinzip) sind § 3c Abs 2 EStG und § 8b Abs 3 und 5 KStG vorrangig anzuwendende Spezialregelungen. Die Vorschrift des § 3c Abs 2 EStG gilt nur für Beteiligungen von natürlichen Personen an KapGes. § 3c Abs 1 EStG ist mit Wirkung ab VZ 2004 ausdrücklich nicht anwendbar, wenn der Anteilseigner eine K...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Beteiligung im PV des StPfl

Rn. 140 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Bei Beteiligungen iSd § 17 EStG an der KapGes im PV des StPfl sind die AK/Veräußerungskosten vom Veräußerungs- oder Liquidationserlös abziehbar (bei Beteiligung von weniger als 1 % liegen im Veräußerungsfall Einkünfte aus KapVerm nach § 20 Abs 2 EStG vor). Die Anwendung des § 3c Abs 2 S 7 EStG ist insoweit umstritten, wenn der StPfl die Bet...mehr

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Gestaltungsmissbrauch bei Verschmelzung einer "Gewinngesellschaft" auf eine "Verlustgesellschaft"

Leitsatz 1. Einzelsteuergesetzliche Vorschriften zur Verhinderung von Steuerumgehungen, die tatbestandlich nicht einschlägig sind, schließen die Anwendung des § 42 AO nicht aus. 2. Bei der Prüfung des Vorliegens eines Missbrauchs i.S. des § 42 Abs. 2 AO sind diejenigen Wertungen des Gesetzgebers, die den von ihm geschaffenen einzelsteuergesetzlichen Vorschriften zur Verhinder...mehr

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§ 2 Die Wohnungseigentümerg... / d) Widerspruch zur fortdauernden Insolvenzunfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft

Rz. 49 Letztlich wird es durch diese gesetzliche Regelung zu einem erheblichen Vertrauensverlust auf Seiten der Vertragspartner von Wohnungseigentümergemeinschaften kommen. Denn bislang sicherte ihre in § 11 Abs. 3 WEG a.F. geregelte und inhaltsgleich in § 9a Abs. 5 WEG übernommene Insolvenzunfähigkeit[46] nicht zuletzt ihre Kreditwürdigkeit. Der Gläubiger konnte darauf vert...mehr

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Nachweis der Einlagenrückgewähr bei Ausschüttungen einer EU-Kapitalgesellschaft

Leitsatz 1. Fragen der Vereinbarkeit des von der ausschüttenden EU-Kapitalgesellschaft zu betreibenden Feststellungsverfahrens gemäß § 27 Abs. 8 KStG mit höherrangigem Recht hinsichtlich des grundsätzlichen Erfordernisses des Verfahrens, der Antragstellung und ‐frist, der Anforderungen an den Nachweis einer Einlagenrückgewähr und der Mitwirkungs- und Antragsrechte des Anteil...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Betroffene Kapitalerträge

Rn. 81 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Die Abstandnahme ist nicht mehr nur bei den KapErtr nach § 43 Abs 1 S 1 Nr 6, 7 u 8–12 EStG möglich, sondern ab dem 01.01.2013 auch für KapErtr nach § 43 Abs 1 S 1 Nr 1 u 2 EStG eröffnet. Hinzu gekommen sind durch das InvStRefG v 19.07.2016, BGBl I 2016, 1730 ab dem 01.01.2018 die KapErtr gemäß § 43 Abs 1 S 1 Nr 5 EStG, also die Zuflüsse dur...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Betroffene Kapitalerträge

Rn. 71 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Die Abstandnahme gilt für Erträge aus Versicherungen, Kapitalforderungen (a-Fälle oder b-Fälle), Dividenden aus ausländischen Aktien, Stillhalterprämien, sowie Veräußerungsgewinne iSd § 43 Abs 1 S 1 Nr 9–12 EStG. Rn. 72 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Wegen der Verweisung auf die Vorschriften für die KapSt auf Zinsen in § 7 Abs 1 S 2 InvStG gilt d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Andere Ausschüttung

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Mit der Umstellung vom Anrechnungsverfahren auf das Halbeink-Verfahren durch das StSenkG im Jahr 2001/2002 ist auch der Begriff "andere Ausschüttung" entfallen. Allerdings gelten die dazu aufgestellten Grundsätze für die Leistung iSd § 27 Abs 1 S 3 KStG grds entspr (ohne dass es dabei aber noch auf die Unterscheidung zwischen "offenen" und "anderen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Verschmelzung gemeinnütziger Körperschaften

Tz. 28 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Aus § 3 Abs 1 UmwG ist zu entnehmen, dass im Bereich der gemeinnützigen Kö eine Verschmelzung – durch Aufnahme oder durch Neugründung (s § 2 UmwG) – für Kap-Ges, Gen'en und eV möglich ist (s Tz 3). Verschmelzung stpfl GmbH auf gGmbH Diese Verschmelzung fällt unter § 12 Abs 5 UmwStG . § 12 Abs 5 UmwStG hat folgenden Wortlaut: Im Falle des Vermögen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Bürgschaft der Körperschaft für den Anteilseigner

Übernimmt eine Kö zugunsten des Gesellschafters eine risikobehaftete Kreditbürgschaft, die sie bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters zugunsten eines fremden Dritten nicht übernommen hätte, stellen spätere Bürgschaftszahlungen vGA dar; s Urt des BFH v 19.03.1975 (BStBl II 1975, 614). Sie führen sowohl zu einer Einkommenskorrektur iS...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6 Umwandlungsbedingter Vermögensübergang von einer unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaft auf eine nicht unbeschränkte Körperschaft sowie Beendigung der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht durch Verlegung des Sitzes oder der Geschäftsleitung in einen Drittstaat (§ 40 Abs 5 KStG)

Tz. 54 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Nach dem durch das SEStEG eingefügten § 40 Abs 5 KStG erhöht sich in diesen Fällen die KSt um den Betrag, der sich nach § 38 KStG ergeben würde, wenn das zum Übertragungsstichtag bzw in dem Zeitpunkt des Wegfalls der unbeschr KSt-Pflicht vorhandene Vermögen abzüglich des Betrags, der nach § 28 Abs 2 S 1 iVm § 29 Abs 1 KStG (das ist das Nenn-K...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Freianteile

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Freianteile sind Anteilsrechte, die eine Kap-Ges ihren Gesellschaftern ohne entspr Gegenleistung gewährt. Werden diese iRe Kap-Erhöhung aus Gesellschaftsmitteln nach den Vorschriften der §§ 207ff AktG bzw §§ 57cff GmbHG durch Umwandlung von Rücklagen gewährt, so handelt es sich nach § 1 KapErhStG (BGBl I 1967, 367) nicht um Eink iSd § 2 Abs 1 EStG....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Definition der verdeckten Gewinnausschüttung

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Unter einer vGA iSd § 8 Abs 3 S 2 KStG ist bei einer Kap-Ges eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung zu verstehen, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, sich auf die Höhe des Unterschiedsbetrags gem § 4 Abs 1 S 1 EStG iVm § 8 Abs 1 KStG auswirkt und in keinem Zusammenhang mit einer offenen Ausschüttung steht. Es is...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Buchungsfehler

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Hat die Fehlbeurteilung eines Geschäftsvorfalls dazu geführt, dass der Kö BA zugeordnet wurden, die unter normalen Umständen vom Gesellschafter zu übernehmen waren, so liegt darin keine vGA. Die durch den Irrtum ausgelösten Vermögensverschiebungen sind innerhalb der St-Bil zu korrigieren. Soweit Kosten der Gesellschafter durch die Kö übernommen wer...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.6.1 Allgemeines

Tz. 40 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Wird das Vermögen einer Kö oder Pers-Vereinigung iR einer Liquidation iSd § 11 KStG als Abschlagszahlung oder iRd Schlussauskehrung verteilt, mindert oder erhöht sich die KSt um den Betrag, der sich nach den §§ 37 und 38 KStG ergeben würde, wenn das verteilte Vermögen als im Zeitpunkt der Verteilung für eine Ausschüttung verwendet gelten würd...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.8 Zusammenfassendes Beispiel

Tz. 53 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Das nachstehende Beispiel, das zahlenidentisch aus diesem Kommentar in das Schr des BMF v 26.08.2003 (BStBl I 2003, 434, Rn 18) übernommen worden ist, zeigt das Zusammenspiel von § 28 Abs 2 und § 40 Abs 4 KStG. Beispiel: Die A-GmbH (Wj = Kj) wird zum 30.06.2002 aufgelöst. Der der Schlussauskehrung zu Grunde liegende Liquidationsschlussbestand ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Grundsatz: Fiktion einer Gesamtausschüttung (§ 40 Abs 3 S 1 KStG)

Tz. 23 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Geht das Vermögen einer unbeschr stpfl Kö durch Gesamtrechtsnachfolge auf eine unbeschr stpfl, von der KSt befreite Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmasse oder auf eine jur Pers d öff Rechts über, mindert oder erhöht sich gem § 40 Abs 3 S 1 KStG die KSt um den Betrag, der sich nach § 37 und § 38 KStG ergeben würde, wenn das in der St-Bil au...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.6.2 Nicht ausreichendes "Ausschüttungsvolumen"

Tz. 43 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Wenn das in den Rücklagen lt St-Bil ausgewiesene Ausschüttungsvolumen nicht zur Vollrealisierbarkeit des KSt-Guthabens und/oder zur Leerschüttung des EK 02 ausreicht, kommt der Frage materielle Bedeutung zu, ob die Anwendung des § 28 Abs 2 S 3 (vorher S 2 HS 2) KStG daneben noch die Anwendung der §§ 37 und 38 KStG auf die Auskehrungen an die ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Untreue

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Bei einer Kö kann eine vGA grds nur angenommen werden, wenn die Vermögensminderung bzw die verhinderte Vermögensmehrung auf einer Rechtshandlung der Kö beruht, also auf einer Rechtshandlung ihrer Organe; s Urt des BFH v 18.07.1990 (BStBl II 1991, 484). Als Rechtshandlungen der Kö wurden insoweit nicht nur Handlungen der GF und Beschl der GV angeseh...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.4.4 Gibt es ein Gebot von Mindestausschüttungen bei Unternehmensbeteiligungen im steuerlichen Gemeinnützigkeitsrecht?

Tz. 192 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Von der Fin-Verw werden im Falle von Unternehmensbeteiligungen gemeinnütziger Stiftungen tw folgende Vorgaben gemacht: Mindestausschüttung in Abhängigkeit vom allgemeinen Zinsniveau bezogen auf den übertragenen Vermögenswert in Geld. Dies müsse grds auch in Jahren erfolgen, in denen das Unternehmen Verluste oder nur geringe Gewinne erzielt. D...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7 Umwandlungsbedingter Vermögensübergang von einer unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaft auf eine Körperschaft, die in einem anderen Mitgliedstaat der EU unbeschränkt steuerpflichtig und nicht von der Körperschaftsteuer befreit ist (§ 40 Abs 6 KStG)

Tz. 55 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Auch § 40 Abs 6 KStG ist durch das SEStEG eingefügt worden. Die KSt-Erhöhung entsteht gem § 40 Abs 5 KStG zum stlichen Übertragungsstichtag oder im Zeitpunkt des Wegfalls der unbeschr KSt-Pflicht. Sie wird in den Fällen des § 40 Abs 6 KStG beginnend ab diesem (ggf unterjährigen) Zeitpunkt bis zum Ablauf des nächsten auf die Bekanntgabe der KSt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.6.6 Erstmalige und letztmalige Minderung oder Erhöhung der Körperschaftsteuer (§ 40 Abs 4 S 4 KStG)

Tz. 50 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Nach § 40 Abs 4 S 4 KStG ist eine Minderung oder Erhöhung der KSt erstmals für den VZ 2001 und letztmals für den VZ 2020 vorzunehmen. Durch das StVergAbG wurde die Jahreszahl für die letztmalige Minderung bzw Erhöhung wg Verlängerung der Übergangszeit von 15 auf 18 Jahre von 2017 auf 2020 geändert. Damit läuft der Übergangszeitraum für die KSt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Allgemeines

Tz. 4 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Geht das Vermögen einer unbeschr stpfl Kö durch Verschmelzung nach § 2 UmwG auf eine unbeschr stpfl Kö über, sind nach § 40 Abs 1 KStG den entspr Beträgen der übernehmenden Kö hinzuzurechnen. Nicht unter § 40 Abs 1 KStG fallen die formwechselnde Umwandlung nach den §§ 190 – 3...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Zur Systemabgrenzung bei Liquidationen iSd § 11 KStG

Tz. 30 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 § 34 Abs 14 S 2 KStG (auf Antrag der Kö) – dort für die systemübergreifende Liquidation über den 31.12.2000 hinaus – und § 40 Abs 4 S 5 KStG – dort für die systemübergreifende Liquidation über den 31.12.2020 hinaus – regeln Ausnahmen von dem Grundsatz, dass für den gesamten Liquidationszeitraum das bei Beendigung der Liquidation geltende St-R...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.11.4 Behandlung verdeckter Gewinnausschüttungen

Rz. 242 Im Verfahren über die gesonderte Gewinnfeststellung muss auch darüber entschieden werden, ob und in welcher Höhe eine vGA Gewinnausschüttung angefallen ist. Der BFH hält diese Regelung für zwingend, weil eine derartige Ausschüttung untrennbar mit der Höhe des Gewinnanteils verbunden ist und sich – ebenso wie der normale Gewinnanteil – auf das Einkommen der Beteiligte...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 1.3.2 Handelsrecht

Rz. 16 Die Entstehung der GmbH & Co. geht in erster Linie zurück auf die ertragsteuerliche Doppelbelastung von Gewinnen im KSt-Recht bis 1976. Die Besteuerung eines im Grunde identischen Gewinns, einmal durch die KSt bei der Kapitalgesellschaft und nach einer Ausschüttung zusätzlich durch die ESt beim jeweiligen Gesellschafter, wurde als unangemessen und ungerecht empfunden....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.7.3 Begriff und Auswirkung einer verdeckten Gewinnausschüttung

Rz. 145 Während für die Beanstandung der Gewinnverteilung bei Personengesellschaften im Allgemeinen die §§ 2, 12 und 15 EStG heranzuziehen sind, gilt im Verhältnis der Komplementär-GmbH die Spezialvorschrift des § 8 Abs. 3 S. 2 KStG (vGA) oder auch § 8 Abs. 3 S. 3 KStG (verdeckte Einlagen). Sie ersetzt bei Körperschaften die Entnahmevorschrift des § 4 Abs. 1 S. 2 EStG und ko...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.7.4.3 Auswirkung beim Kommanditisten

Rz. 154 Die unangemessene Gewinnverteilung innerhalb der GmbH & Co. führt bei den Kommanditisten regelmäßig zu gewerblichen Einkünften aus ihrem Sonderbetriebsvermögen. Diese Einkünfte treten aber nicht neben die bisherigen Gewinnanteile aus der GmbH & Co., sondern an ihre Stelle und sind als Sonderbetriebseinnahmen der Kommanditisten bei der steuerlichen Gewinnermittlung de...mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 4 Anlage KAP-INV

Rz. 185 In der Anlage KAP-INV sind Eintragungen für Investmenterträge vorzunehmen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben. Diese sind nicht aus den Steuerbescheinigungen der (deutschen) Depotbanken ersichtlich. Rz. 186 [Laufende Investmenterträge → Anlage KAP-INV Zeilen 4–13] Anzugeben sind die Ausschüttungen nach § 2 Abs. 11 InvStG, getrennt nach Art des Fond...mehr

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FF 09/2020, Bedeutsame Ents... / 3. Auskunftspflicht eines beherrschenden GmbH-Gesellschafters

Grundsätzlich können zwar von GmbH-Gesellschaftern nur Angaben über die Höhe der Ausschüttung verlangt werden, da diese allein eine unterhaltsrechtliche Einnahme darstellt. Bei Gesellschaftern, die zwar nicht alleinige Gesellschafter und Geschäftsführer sind, aber aufgrund der Quote ihrer Beteiligung oder ihrer Position die Geschäfte der Gesellschaft oder die Gewinnausschütt...mehr

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FF 09/2020, Die Crux mit de... / I. Erhöhte Darlegungslast bei der Unterhaltsauskunft

In seiner Entscheidung v. 15.11.2017 stellt der BGH[1] in Hinblick auf die familienrechtlichen unbestimmten Rechtsbegriffe "Bedarf", "Bedürftigkeit" und "Leistungsfähigkeit" klar, dass für einen unterhaltsrechtlichen Auskunftsanspruch schon die Möglichkeit genügt, dass die Auskunft Einfluss auf den Unterhaltsanspruch hat. Dabei wird erneut zwischen Vermögen und Einkommen dif...mehr

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Bilanzierungsalternativen b... / 2.2.2 Festlegung des Abzinsungssatzes

Bei der Abzinsung war vor Inkrafttreten des BilMoG spätestens im Geschäftsjahr 2010 überdies gem. HGB ein Zinssatz zwischen 3 % und 6 % erlaubt; steuerrechtlich ist ein Zinssatz von 6 % vorgeschrieben, der aber vom Finanzgericht Köln am 12.10.2017 dem Bundesverfassungsgericht zur Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit vorgelegt wurde.[1] Zukunfts­orientierte Bewertung nach dem ...mehr

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ZErb 08/2020, Entscheidungs... / IV. Ein kurzer Blick auf Erbengemeinschaft und Gleichbehandlungsgrundsatz

Wir wollen unser obiges Beispiel aus Abschnitt III. abwandeln. Der zweite Miterbe wehrt sich gegen die Auszahlung an den bedürftigen ersten Mitereben und trägt vor, dass dann oder stattdessen seine oder alle Steuern aus dem Nachlass bezahlt werden müssten, die durch die Vermietung der Immobilien entstehen (Einkünfte aus VuV). Das OLG Frankfurt/Main thematisierte dies im Ansat...mehr