Fachbeiträge & Kommentare zu Außenprüfung

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Abzug der Vorsteuerbeträge (§ 16 Abs. 2 UStG)

Rz. 31 Von der nach § 16 Abs. 1 UStG so bezeichneten "Steuer" sind die in den Besteuerungszeitraum fallenden nach § 15 UStG abziehbaren Vorsteuerbeträge abzusetzen. Dabei handelt es sich um die im Besteuerungszeitraum entstandenen Vorsteuerbeträge. Das bedeutet, dass alle Voraussetzungen des grundsätzlich nach Sollgrundsätzen erfolgenden Vorsteuerabzugs (Ausführung der Umsät...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.8 Wirkung der Voranmeldung

Rz. 37 Nach § 18 Abs. 1 S. 1 UStG ist der Unternehmer verpflichtet, die für den Voranmeldungszeitraum zu entrichtende Steuer, d. h. die USt-Vorauszahlung, selbst zu berechnen (Rz. 8). Eine Steueranmeldung steht nach § 168 AO einer Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung gleich. Die Festsetzung einer USt-Vorauszahlung ist stets eine Steuerfestsetzung unter dem V...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.8 Abschlusszahlung, Erstattungsanspruch

Rz. 87 Die vom Unternehmer in seiner USt-Jahreserklärung selbst berechnete Steuer für das Kj. kann von der Summe der für das Kj. vorangemeldeten Steuer (= Vorauszahlungssoll) abweichen. Es kann sich sowohl ein Unterschiedsbetrag zugunsten des FA (= Abschlusszahlung) als auch ein Unterschiedsbetrag zugunsten des Unternehmers (= Erstattungsanspruch) ergeben. Der Unternehmer ha...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.7 § 18 Abs. 4g UStG; zuständiges Finanzamt für Gebietskörperschaften

Rz. 21j Auch für Gebietskörperschaften ist grundsätzlich das gem. § 21 Abs. 1 AO örtliche FA für die Umsatzbesteuerung der Körperschaften des öffentlichen Rechts zuständig. Jedoch kann gem. § 18 Abs. 4g S. 1 UStG die oberste Landesfinanzbehörde oder die von ihr beauftragte Landesfinanzbehörde anordnen, dass ein anderes als das nach § 21 Abs. 1 AO örtlich zuständige FA die Be...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5 Übermittlung der Steuererklärung

Rz. 68 Hat ein Unternehmer mehrere Betriebe, so muss er in der Umsatzsteuererklärung ebenso wie in der Voranmeldung die Besteuerungsgrundlagen aller Betriebe zusammenfassen, auch wenn die Betriebe verschiedenen Wirtschaftszweigen angehören[1] oder in mehreren Bundesländern gelegen sind. Rz. 69 Rechtslage für Besteuerungszeiträume, die bis zum 31.12.2017 enden: Nach § 149 Abs....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Säumniszuschläge / 3.1 Beitragsbescheide und Betriebsprüfungen

Die Krankenkasse kann auf die Forderung von Säumniszuschlägen verzichten, wenn Beitragsforderungen durch Bescheid der Einzugsstelle oder des Rentenversicherungsträgers (z. B. anlässlich von Betriebsprüfungen [1]) rückwirkend festgestellt werden und der Beitragsschuldner unverschuldet keine Kenntnis von seiner Zahlungspflicht hatte. Eine unverschuldete Kenntnis liegt immer dann v...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Säumniszuschläge / 2 Höhe und Änderung des Säumniszuschlags

Der Säumniszuschlag beträgt für jeden angefangenen Monat der Säumnis 1 % des rückständigen Steuerbetrags, wobei der rückständige Steuerbetrag auf den nächsten durch 50 EUR teilbaren Betrag abgerundet wird. Folglich wird für verspätet gezahlte Steuerbeträge unter 50 EUR kein Säumniszuschlag erhoben. Erhebt das Finanzamt den Säumniszuschlag zusammen mit der zu entrichtenden St...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerfreie Einnahmen-ABC / Betriebsveranstaltung

Für Betriebsveranstaltungen ist die lohnsteuerliche Behandlung seit 2015 durch gesetzliche Regelungen festgelegt worden. Der Begriff der Betriebsveranstaltung sowie die Voraussetzungen für ihre Lohnsteuerfreiheit sind durch den Gesetzgeber in die Vorschrift des § 19 Abs. 1 Nr. 1a EStG aufgenommen worden. Danach bleiben Zuwendungen aus Anlass einer Betriebsveranstaltung stets...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerfreie Einnahmen-ABC / Kindergartenzuschüsse

Arbeitgeberleistungen (Sach- oder Barleistungen) zur ­Unterbringung und Betreuung (einschl. Unterkunft und Verpflegung) von nicht schulpflichtigen Kindern der Arbeitnehmer in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen sind steuerfrei.[1] Die kostenlose Ferienbetreuung von Kindern der Mitarbeiter ist regelmäßig nicht begünstigt, da die Betreuungseinrichtung im Normalfall ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Elektronische Lohnsteuerbes... / 3 Änderung der Lohnsteuer nach Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung

Nach der Rechtsprechung des BFH ist eine Korrektur der abgeführten Lohnsteuer zugunsten des Arbeitgebers auch noch nach der Ausstellung und Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung zulässig, solange die Lohnsteuer-Anmeldungen unter dem Vorbehalt der Nachprüfung des § 164 Abs. 2 AO stehen.[1] Die Finanzverwaltung hat die Anwendung des Urteils auf solche Sachverhalte beschränk...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerfreie Einnahmen-ABC / Betriebliche Gesundheitsförderung

Die Steuerbefreiung für Arbeitgeberleistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung ist auf einen jährlichen Höchstbetrag von 600 EUR begrenzt.[1] Sie umfasst Barzuschüsse, aber auch Sachleistungen des Arbeitgebers. Voraussetzung ist, dass die Leistungen zur ­Gesundheitsförderung zusätzlich[2] zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden. Entgeltumwandlungen sind ni...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschlussprüfung: Zus... / 1 Vorbereitung auf die Jahresabschlussprüfung

Der Abschlussprüfer wird im Lauf seiner Prüfungshandlungen nahezu stets Fragen an denjenigen haben, der den Jahresabschluss erstellt hat. Sind alle Tätigkeiten zur Abschlusserstellung sauber dokumentiert und ist die Abschlussprüfung gut vorbereitet, wird die zusätzliche Arbeit durch die Prüfung enorm erleichtert. Dies ermöglicht regelmäßig eine effektive Abschlussprüfung, di...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschlussprüfung: Zus... / 4.2 Checkliste zur Vorbereitung der Abschlussprüfung

Um einen möglichst zügigen Fortgang der Abschlussprüfung zu ermöglichen, bietet es sich an, bereits bei Beginn der Prüfung eine Antwort auf die Fragen, die Abschlussprüfer in der Regel stellen, vorliegen zu haben. Dies erfordert zunächst, dass die Jahresabschlussunterlagen nebst Verträgen und weiteren Buchführungsunterlagen vollständig vorhanden sind. Wichtig ist auch, dass ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 5.1 Allgemeines

Rz. 11 Die Auswahl der Person oder Personen, die für eine gleichzeitige Prüfung vorgeschlagen werden sollen, trifft die örtliche Finanzbehörde und begründet dies. Ferner gibt die örtliche Finanzbehörde den Zeitraum an, in dem die gleichzeitige Prüfung stattfinden soll. Aufgrund des Vorschlags der Finanzbehörde unterrichtet das zentrale Verbindungsbüro die betroffenen Mitglie...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 3 Begriffsdefinition (Abs. 2)

Rz. 5 § 12 Abs. 2 S. 1 EUAHiG definiert den Begriff der gleichzeitigen Prüfung i. S. d. Abs. 1 als behördliche Ermittlungen, die von der zuständigen Finanzbehörde gleichzeitig mit der entsprechenden Behörde eines anderen Mitgliedstaats im jeweils eigenen Hoheitsgebiet in Bezug auf eine Person oder mehrere Personen von gemeinsamen oder ergänzendem Interesse durchgeführt werde...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die durch das Wachstumschancengesetz[1] vollständig neu gefasste Vorschrift regelt in Umsetzung des Art. 12 Abs. 1 der Amtshilferichtlinie die gleichzeitige – also simultane – Prüfung durch deutsche und ausländische Finanzbehörden jeweils im eigenen Land.[2] Dies ist eine besondere Form des Informationsaustausches, die gerade im Zusammenhang mit einer genaueren Überprü...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 2.2 Gemeinsame Prüfungen (Joint Audits)

Rz. 4a Mit der Einführung von § 12 EUAHiG hat der Gesetzgeber die Möglichkeit zur Durchführung von simultanen Prüfungen geschaffen. Damit werden in zwei oder mehr Mitgliedstaaten zeitgleich Betriebsprüfungen betreffend denselben Stpfl. oder bei nahestehenden Personen durchgeführt. § 12 EUAHiG schafft nur die Möglichkeit zeitgleicher Prüfungen, die Anwesenheit ausländischer Be...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 437 Dritte... / 2.1 Grundlage der Vorschrift

Rz. 3 Die Zuständigkeiten bei der Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und des Leistungsmissbrauchs nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch und anderen Gesetzen, die bislang auf die Bundesanstalt für Arbeit (ab 2004: Bundesagentur für Arbeit) und auf die Zollverwaltung aufgeteilt waren, werden weitgehend bei der Zollverwaltung gebündelt. Bei der Bundesagentur für Arbeit ver...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
E-Bilanz / 4 Nutzen der E-Bilanz

Das Bundesministerium für Finanzen weist in seinen Erläuterungen zur E-Bilanz darauf hin, dass es sich dabei um einen weiteren Schritt zur digitalen öffentlichen Verwaltung handelt. Der Steuerpflichtige profitiere von dem digitalen Weg in das Finanzamt. Die entstehenden Kosten für die Software und die zusätzliche Arbeit werden nicht berücksichtigt. Der Nutzen der E-Bilanz li...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 2 Informationsaustausch durch Anwesenheit ausländischer Bediensteter (Abs. 1)

Rz. 3 Die Vorschrift regelt die Anwesenheit ausländischer Bediensteter anderer Mitgliedstaaten für Zwecke des Informationsaustausches. Ihre Anwesenheit ist in drei Fallgruppen möglich, nämlich zum einen durch Anwesenheit in den Amtsräumen der Finanzbehörde, in denen diese ihre Amtstätigkeit ausübt[1], zum anderen bei behördlichen Ermittlungen, die auf deutschem Hoheitsgebiet...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Minijob: Geringfügig entloh... / 8 Nachträgliche Feststellung der Versicherungspflicht

Stellt ein Sozialversicherungsträger fest, dass mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen oder, abgesehen von einer geringfügig entlohnten Beschäftigung, eine weitere geringfügig entlohnte Beschäftigung mit einer nicht geringfügigen versicherungspflichtigen (Haupt-)Beschäftigung zusammenzurechnen sind, tritt Versicherungspflicht mit der Bekanntgabe dieser Feststellung durch...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neues zur Gemeinnützigkeit,... / 2. Ermäßigter Steuersatz nur bei Leistungen durch Zweckbetriebe i.S.d. §§ 66–68 AO

Gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 8 UStG gilt der ermäßigte Umsatzsteuersatz von zurzeit 7 % nach § 12 Abs. 2 UStG für Leistungen der Körperschaften, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. Satz 3 sieht vor: Für Leistungen, die i.R. eines Zweckbetriebs gem. §§ 66 bis 68 AO ausgeführt werden, gilt Satz 1 nur, wenn der Zweckbetrieb nic...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rechnung: Kosten sparen mit... / 3.8 Steuerprüfungen

Bei Buchprüfungen will die Finanzbehörde stets den Zusammenhang zwischen Beleg und Buchung herstellen. Liegen Belege in digitaler Form vor, kann die Finanzverwaltung bei Prüfungen den gewünschten Beleg direkt und selbst einsehen. Ein zeitaufwendiges Suchen im Archiv, Fotokopieren und erneutes Archivieren durch Personal des Betriebs entfällt. Dies sollte auch zu einer kürzere...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rechnung: Kosten sparen mit... / 2.3 Was bei der Speicherung beachtet werden muss

In den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) ist ausgeführt, dass als Speicherort auch ein Cloud-System zulässig ist.[1] Grundsätzlich soll der Speicherort im Inland[2] oder im EU-Raum[3] liegen. Ein Speicherort im Drittland (Nicht-EU-Land) ist genehmigungspflich...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 28h Einzug... / 2.1 Sachliche Zuständigkeit der Einzugsstelle (Abs. 1)

Rz. 9 Die Vorschrift begründet die sachliche Zuständigkeit der Einzugsstelle für die darin genannten Fallgestaltungen. Diese Zuständigkeitsregelung ist nicht dispositiv. Sie ist aus Gründen der Rechtssicherheit auch anzuwenden, wenn es um die Versicherungspflicht und die Beitragshöhe nur in einem der Zweige der Sozialversicherung geht. Das Gesetz begründet auch in einem solc...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 28h Einzug... / 2.2 Entscheidung über Versicherungspflicht und Beitragshöhe (Abs. 2)

Rz. 15 Damit der Gesamtsozialversicherungsbeitrag ordnungsgemäß erhoben werden kann, bedarf es der vorherigen Entscheidung über die Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die Versicherungspflicht folgt für die Krankenversicherung aus § 5 SGB V, für die Pflegeversicherung aus § 20 SGB XI, für die Rentenversicherung aus § 1 SGB VI ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rechnung: Kosten sparen mit... / 1.2.4 Lesbarkeit des Inhalts

Bei Betriebsprüfungen, Umsatzsteuersonderprüfungen oder Umsatzsteuernachschauen will und darf das Finanzamt die elektronischen Rechnungsbelege elektronisch einsehen.[1] Dazu muss in der Firma entsprechende Soft- und Hardware vorgehalten werden, die den elektronischen Inhalt lesbar macht. Ein Ausdruck lediglich auf Papier ist nicht zulässig.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 28f Aufzei... / 2.2 Besonderheiten im Bau- und Logistikgewerbe (Abs. 1a)

Rz. 35 § 28f Abs. 1a sieht zur Sicherstellung der Nachunternehmerhaftung vor, dass der Nachunternehmer die Entgeltunterlagen und die Beitragsabrechnung so zu gestalten hat, dass eine Zuordnung der Arbeitnehmer, des Arbeitsentgelts und des darauf entfallenden Gesamtsozialversicherungsbeitrags zum Auftraggeber möglich ist (vgl. BT-Drs. 19/14417 S. 13). Diese besondere Aufzeich...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 28f Aufzei... / 2.1 Aufzeichnungspflichten des Arbeitgebers (Abs. 1)

Rz. 13 Die Grundaussage zur Aufzeichnungspflicht trifft Abs. 1 Satz 1. Hiernach hat der Arbeitgeber für jeden Beschäftigten, getrennt nach Kalenderjahren, Entgeltunterlagen im Geltungsbereich dieses Gesetzes in deutscher Sprache zu führen und bis zum Ablauf des auf die letzte Prüfung (§ 28p) folgenden Kalenderjahres geordnet aufzubewahren. Hierdurch sollen die Versicherungst...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Beendigung der Außenprüfung

Rz. 42 [Autor/Stand] Grundsätzlich haben die Beteiligten einer Sonderprüfung nach § 156 BewG Anspruch auf eine Schlussbesprechung (§ 201 Abs. 1 AO). In der Praxis dient die Schlussbesprechung dazu, sich mit über die Ergebnisse der Außenprüfung zu einigen.[2] Eine solche Einigung ist grundsätzlich verbindlich, wenn sie – zulässig vor allem bei schwieriger Sachverhaltsermittlu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Durchführung der Außenprüfung

I. Vorbemerkung Rz. 20 [Autor/Stand] Außenprüfungen dienen grundsätzlich der abschließenden Prüfung eines Steuerfalls. So dürfen aufgrund einer Außenprüfung ergangene Steuer- oder Feststellungsbescheide wegen neuer Tatsachen nur ausnahmsweise korrigiert werden (§§ 173 Abs. 2 Satz 1; 181 Abs. 1 Satz 1 AO). Dies gilt ebenso nach einer Prüfung ohne Mehrergebnis (§§ 173 Abs. 2 Sa...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 156 Außenprüfung

A. Grundaussagen der Vorschrift Rz. 1 [Autor/Stand] Die Finanzbehörden haben in Erfüllung ihrer Amtspflicht zur gesetz- und gleichmäßigen Steuerfestsetzung und -erhebung den entscheidungserheblichen Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln (§§ 85, 88 Abs. 1 Satz 1 AO). Im Einzelfall bedienen sie sich hierzu der Außenprüfung (§§ 193 ff. AO), um – regelmäßig vor Ort – die für di...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Umfang der Außenprüfung

Rz. 10 [Autor/Stand] § 156 BewG erlaubt ausdrücklich die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen. § 199 Abs. 1 AO umschreibt mit diesem Begriff per Legaldefinition die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse, die für die Steuerpflicht und die Bemessung der Steuer maßgebend sind und macht deren Prüfung zur Aufgabe der Außenprüfer/innen. Folglich könnten sie im Rahmen einer a...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Informationen zur 171. Ergänzungslieferung

Leserhinweis zur Lieferung 171 Sehr geehrte Leserinnen und Leser, mit der 171. Ergänzungslieferung werden Kommentierungen des Bewertungsgesetzes und des Grundsteuergesetzes aktualisiert bzw. neu gefasst. Bearbeiter sind die Autoren Dötsch, Knittel, Krause, Loose, Mannek und Marx. § 97 BewG ist die zentrale Vorschrift zur Bewertung des Betriebsvermögens. Die Vorschrift wurde du...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / J. ABC des Bilanzansatzes

Rn. 1499 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Abbaurecht s Rn 1405ff Abbruchkosten s § 6 Rn 591ff (Dräger/Dorn/Hoffmann) Abbruchverpflichtung s Rn 885 Abfallentsorgung s Rn 884ff Abfindung Beispiele aus der BFH-Rspr zur Behandlung beim Leistenden:mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Abkürzungsverzeichnis

mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Voranmeldungszeiträume

Tz. 4 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Voranmeldungszeitraum kann der/das Kalendermonat, Kalendervierteljahr, Kalenderjahr sein. Tz. 5 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Der Kalendermonat ist Voranmeldungszeitraum, wenn die Steuer für das vorangegangene Kalenderjahr mehr als 7 500 EUR beträgt (s. § 18 Abs. 2 Satz 2 UStG, Anhang 5). "Mehr als" bedeutet, dass die Umsatzsteuer mindestens 7 500,01...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Vorbemerkung

Rz. 20 [Autor/Stand] Außenprüfungen dienen grundsätzlich der abschließenden Prüfung eines Steuerfalls. So dürfen aufgrund einer Außenprüfung ergangene Steuer- oder Feststellungsbescheide wegen neuer Tatsachen nur ausnahmsweise korrigiert werden (§§ 173 Abs. 2 Satz 1; 181 Abs. 1 Satz 1 AO). Dies gilt ebenso nach einer Prüfung ohne Mehrergebnis (§§ 173 Abs. 2 Satz 2, 202 Abs. ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Zuständigkeit

Rz. 21 [Autor/Stand] Grundsätzlich unterliegt die Außenprüfung dem Besteuerungsfinanzamt (§ 195 Satz 1 AO), das jedoch eine andere Finanzbehörde mit deren Durchführung beauftragen kann (§ 195 Satz 2 AO). Danach können die Erbschaft-/Schenkung- oder Grunderwerbsteuerfinanzämter Außenprüfungen entweder durch eigene Prüfungsstellen vornehmen oder durch die Prüfer/innen fremder ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Prüfungsanordnung

Rz. 30 [Autor/Stand] Wichtigstes Rechtmäßigkeitserfordernis einer Außenprüfung ist die Prüfungsanordnung. Sie bildet die formale Rechtsgrundlage für das spezielle Prüfungsverhältnis mit gesteigerten Mitwirkungs- und Duldungspflichten der prüfungsunterworfenen Beteiligten (§§ 154 Abs. 1, 156 BewG, § 200 AO),[2] indem sie den Prüfungsumfang konkretisiert (§ 196 AO) und so den ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Finanzbehörden haben in Erfüllung ihrer Amtspflicht zur gesetz- und gleichmäßigen Steuerfestsetzung und -erhebung den entscheidungserheblichen Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln (§§ 85, 88 Abs. 1 Satz 1 AO). Im Einzelfall bedienen sie sich hierzu der Außenprüfung (§§ 193 ff. AO), um – regelmäßig vor Ort – die für die Steuerpflicht und die Bemessu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Mitwirkungspflichten der Beteiligten

Rz. 40 [Autor/Stand] Den Beteiligten muss eine angemessene Vorbereitungszeit eingeräumt werden, damit sie sich auf die Außenprüfung einstellen können.[2] Zwischen der Bekanntgabe der Prüfungsanordnung und dem angesetzten Beginn der Sonderprüfung nach § 156 BewG sollte eine Frist von mindestens zwei Wochen liegen (§ 197 Abs. 1 Sätze 1, 2 AO; § 5 Abs. 4 Satz 2 BPO). Plausiblen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Formelle GoB

Rn. 391 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Formelle GoB umfassen Ordnungsvorschriften, die eine zuverlässige, systematische, lückenlose und im Ergebnis zuverlässige Abbildung gewährleisten sollen. Zu den Grundätzen über die Form der laufenden Buchungen und des JA sowie die Frist, innerhalb der sie zu fertigen sind, gehören Vorschriften über die Grundaufzeichnungen, die Belegsicherun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Ablaufhemmung der Feststellungs- und Festsetzungsfrist

Rz. 50 [Autor/Stand] Die Außenprüfung hat eine verjährungshemmende Wirkung (§ 171 Abs. 4 AO). Die Außenprüfung nach § 156 BewG begründet für die Feststellungsfrist eine Ablaufhemmung (§ 153 Abs. 5 BewG i.V.m. §§ 181 Abs. 1 Satz 1, 171 Abs. 4 AO).[2] Erforderlich dafür ist die rechtzeitige Bekanntgabe der Prüfungsanordnung des zuständigen Feststellungsfinanzamts.[3] Zur Anlau...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Materiell-rechtliche Abwehrmöglichkeiten des StPfl gegen Schätzungsergebnisse

Rn. 2244 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Der StPfl kann eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen nur erfolgreich anfechten, wenn er substantiiert darlegt, dass der Schätzungsbescheid rechtswidrig ist, weil die Voraussetzungen des § 162 AO nicht gegeben sind. Insbesondere ist dies der Fall, wenn Umstände nicht berücksichtigt worden sind, die hätten berücksichtigt werden müssen, od...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Rechtsfragen

Rn. 534a Stand: EL 109 – ET: 04/2015 Die vorstehenden Ausführungen (ab s Rn 532 – 534) beziehen sich auf die Ermittlung von Sachverhalten durch den Kaufmann und die damit häufig verbundenen Ermessensentscheidungen und Schätzungserfordernisse. Ein anderer Anwendungsbereich der objektiven versus subjektive Fehlerhaftigkeit bezieht sich auf die rechtliche Interpretation von Sach...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Vermeide das Strafmandat

Rz. 516 [Autor/Stand] Jede Tätigkeit braucht eine Orientierung. Die nachfolgenden fünf Grundsätze sind Orientierungspunkte bei der Bearbeitung steuerstrafrechtlicher Mandate. Orientierungspunkte sind keine feststehenden Regeln zur "Verteidigung lege artis", denn solche Regeln kann es angesichts der Komplexität von Fallgestaltungen und der Verschiedenartigkeit von Reaktionswe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Umfang der Akteneinsicht

Rz. 406 [Autor/Stand] Der Verteidiger hat nach § 147 Abs. 1 und 3 StPO sowie Art. 6 EMRK [2] ein Recht auf vollständige Einsicht in alle be- und entlastenden Akten, die dem Gericht vorliegen oder bei Anklageerhebung vorzulegen wären (§ 199 Abs. 2 StPO).[3] Auf Einsicht in – aus Sicht der Verteidigung relevante – Akten, die bislang noch nicht verfahrensgegenständlich waren, be...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 165. Gesetz zur Modernisierung u Entbürokratisierung des Steuerverfahrens (SteuerbürokratieabbauG) v 20.12.2008, BGBl I 2008, 2850

Rn. 185 Stand: EL 83 – ET: 05/2009 Der Gesetzentwurf verfolgt insb die weitere Ersetzung papierbasierter Verfahrensabläufe durch elektronische Kommunikation. Zu den Neuregelungen gehören (davon betr das EStG s Art 1 u die EStDV s Art 2): § 5b, § 51 Abs 4 Nr 1b u 1c EStG, § 60 EStDV: Standardisierte und elektronische Übermittlung der Inhalte der StB und der GuV-Rechnung für Wj, ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Die Zustimmung des FA

Rn. 584 Stand: EL 96 – ET: 08/2012 Die Bindung des Unternehmers an die Bilanz für das Besteuerungsverfahren trat bis 1998 mit ihrer Einreichung beim FA mit der Folge ein, dass von da an ein richtiger Bilanzansatz nur noch mit Zustimmung des FA geändert werden konnte. Die Zustimmung des FA zur Bilanzänderung war entbehrlich, wenn die Bilanzänderung weder die steuerliche Gewinn...mehr