Fachbeiträge & Kommentare zu Außenprüfung

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 1.1 Zweck und Wesen der Vorschrift

Rz. 1 Diese Vorschrift dient der Beschleunigung der ersten Steuerfestsetzung sowie eine zeitnahe Erhebung der vom Stpfl. ermittelten Abschlusszahlungen.[1] Sie soll eine rasche Bearbeitung der eingehenden Steuererklärungen dadurch ermöglichen, dass die Steuer ohne besondere Prüfung aufgrund der Angaben des Stpfl. festgesetzt wird und die spätere Überprüfung vorbehalten bleib...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 3.1 Umfassende Aufhebungs- und Änderungsmöglichkeit (Abs. 2 S. 1)

Rz. 80 § 164 AO schließt die Bestandskraft der Steuerfestsetzung in weitem Umfang aus, da die Finanzbehörde den Steuerbescheid während der Wirksamkeit des Vorbehalts ändern kann, ohne dass zusätzliche Voraussetzungen vorliegen müssen.[1] Die Finanzbehörde darf den Steuerbescheid aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen zugunsten wie zulasten des Stpfl. aufheben oder ändern...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 6.2 Lohnsteueranmeldungen

Rz. 139 Im Gegensatz zur USt-Voranmeldung ist die LSt-Anmeldung keine Festsetzung einer Vorauszahlung, sondern einer endgültigen Zahlung. § 164 Abs. 1 S. 2 AO, der eine Aufhebung des Vorbehalts verhindern würde, ist daher mangels Vorauszahlungscharakters der Abführung der LSt nicht anwendbar. Wenn die LSt-Anmeldung daher durch eine LSt-Außenprüfung überprüft wird, ist der Vo...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.2.1 Steuerfestsetzung

Rz. 18 Ein Vorbehalt der Nachprüfung aufgrund von behördlicher Entscheidung kann bei allen Steuerfestsetzungen i. S. d. §§ 155ff. AO beigefügt werden, also bei allen Steuerbescheiden sowie allen Bescheiden, die wie Steuerbescheide behandelt werden.[1] Hierzu gehören insbesondere Freistellungsbescheide nach § 155 Abs. 1 S. 3 AO, Bescheide über die gesonderte Feststellung von ...mehr

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Einnahmen eines "gehandicapten" Spitzensportlers

Leitsatz Ein Berufssportler erzielt keine Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, sondern Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Wenn ein Sportler im Zusammenhang mit seiner Betätigung Zahlungen erhält, die nicht nur ganz unwesentlich höher sind als die ihm hierbei entstandenen Aufwendungen, dann ist der Schluss gerechtfertigt, dass der Sport nicht mehr aus reiner Liebhaberei, sondern ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Gegenstand der LSt-Außenprüfung, Zuständigkeit des Betriebsstätten-FA für die LSt-Außenprüfung (§ 42f Abs 1 EStG)

A. Gegenstand der LSt-Außenprüfung Rn. 19 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Aus § 42f Abs 1 EStG ergibt sich, was Gegenstand einer LSt-Außenprüfung ist, nämlich die Prüfung des Einbehalts (§ 38 Abs 3 EStG) oder der Übernahme (§ 40 Abs 3 EStG sowie § 40a Abs 5 EStG, § 40b Abs 5 EStG) und der Abführung der LSt (§ 41a Abs 1 S 1 Nr 2 EStG) (vgl BFH vom 09.03.1990, VI R 87/89, BStBl II 1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 42f Lohnsteuer-Außenprüfung

Schrifttum: Mihatsch, Die LSt-Außenprüfung, DB 1985, 1099; Buciek, Nichtige Prüfungsanordnung und Verwertungsverbot, DB 1987, 1274; Gosch, LSt-Außenprüfung und Änderungssperre für LSt- und LSt-Nachforderungsbescheide, FR 1991, 130; Thomas, Verfahrensfragen zu LSt-Haftungs- und Pauschalierungsbescheiden, DStR 1992, 837, 896; Mösbauer, Zum Umfang der Mitwirkungspflichten des ArbG b...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. LSt-Außenprüfung auch beim ArbG in den Fällen des § 38 Abs 3a EStG

Rn. 56 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Nach § 42f Abs 3 S 2 Hs 1 EStG ist in den Fällen des LSt-Abzugs durch einen Dritten (§ 38 Abs 3a EStG) die LSt-Außenprüfung auch beim ArbG möglich. Eine solche Prüfung beim ArbG kann erfolgen, um feststellen zu können, ob für Lohnbestandteile, die der ArbG unmittelbar ausgezahlt hat, der LSt-Abzug erfolgt ist (BR-Drucks 630/03, 62). § 42f Abs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Gegenstand der LSt-Außenprüfung

Rn. 19 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Aus § 42f Abs 1 EStG ergibt sich, was Gegenstand einer LSt-Außenprüfung ist, nämlich die Prüfung des Einbehalts (§ 38 Abs 3 EStG) oder der Übernahme (§ 40 Abs 3 EStG sowie § 40a Abs 5 EStG, § 40b Abs 5 EStG) und der Abführung der LSt (§ 41a Abs 1 S 1 Nr 2 EStG) (vgl BFH vom 09.03.1990, VI R 87/89, BStBl II 1990, 608), wobei der Abführung der...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Zeitgleiche LSt-Außenprüfung und Prüfung durch die Träger der Rentenversicherung (§ 42f Abs 4 EStG)

Rn. 59 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Der ArbG kann beim Beriebsstätten-FA den (formlosen) Antrag stellen, dass die LSt-Außenprüfung und die Prüfung durch den Rentenversicherungsträger (vgl im Einzelnen § 28p SGB IV; BSG vom 23.02.2021, B 12 R 21/18 R, BSGE 131, 260) zeitgleich erfolgen. Die Träger der Rentenversicherung prüfen bei den ArbG, ob diese ihre Meldepflichten und ihre...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Zuständigkeit des Betriebsstätten-FA für die LSt-Außenprüfung

Rn. 31 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Aus § 42f Abs 1 EStG ergibt sich ferner die sachliche Zuständigkeit des Betriebsstätten-FA für die LSt-Außenprüfung, Fissenewert in H/H/R, § 42f EStG Rz 10 (April 2019); Heuermann in Brandis/Heuermann, § 42f EStG Rz 18 (November 2022); aA FG BBg vom 02.04.2014, 7 K 7058/13, EFG 2014, 107: nur örtliche Zuständigkeit. Das Betriebsstätten-FA is...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Rechtsfolgen der LSt-Außenprüfung

A. Hemmung der Festsetzungsfrist für die ESt des ArbN Rn. 62 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Der Ablauf der Festsetzungsfrist für die ESt des ArbN wird durch die LSt-Außenprüfung beim ArbG gemäß § 171 Abs 15 AO gehemmt. § 171 Abs 15 AO gilt gemäß Art 97 § 10 Abs 11 EGAO für alle Festsetzungsfristen, die zum 30.06.2013 gegenüber den ArbN als Steuerschuldnern noch nicht abgelaufen s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. LSt-Außenprüfung beim LSt-Abzug durch Dritte (§ 42f Abs 3 EStG)

A. Zuständigkeit des Betriebsstätten-FA des Dritten in den Fällen des § 38 Abs 3a EStG (§ 42f Abs 3 S 1 EStG) Rn. 55 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 § 42f Abs 3 S 1 EStG bestimmt – abweichend von der in § 42f Abs 1 EStG enthaltenen Zuständigkeitsregelung – in den Fällen des § 38 Abs 3a EStG das Betriebsstätten-FA des Dritten und nicht das des ArbG als das für die LSt-Außenprüfung ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / a) Betriebsprüfungen, Prüfungshäufigkeit, Größenklassen

Rz. 1028 Ob die steuerliche Falschbehandlung eines Nichtselbstständigen durch einen Arbeitgeber von der Finanzverwaltung beanstandet wird, kann u.a. davon abhängen, ob in dem jeweiligen Betrieb eine Betriebsprüfung stattfindet, in der die Thematik aufgegriffen wird. Die Betriebsprüfung ist ein Teil des Außenprüfungsdiensts der Steuerverwaltung und ein wesentliches Instrument...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Mihatsch, Die LSt-Außenprüfung, DB 1985, 1099; Buciek, Nichtige Prüfungsanordnung und Verwertungsverbot, DB 1987, 1274; Gosch, LSt-Außenprüfung und Änderungssperre für LSt- und LSt-Nachforderungsbescheide, FR 1991, 130; Thomas, Verfahrensfragen zu LSt-Haftungs- und Pauschalierungsbescheiden, DStR 1992, 837, 896; Mösbauer, Zum Umfang der Mitwirkungspflichten des ArbG bei der LSt-...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Zur Abgabenordnung

Rn. 13 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 § 42f EStG bildet nicht die Rechtsgrundlage für die LSt-Außenprüfung; sondern diese findet sich in § 193 Abs 1, Abs 2 Nr 1 AO, FG Bbg vom 02.04.2014, 7 K 7058/13, EFG 2014, 1077; Fissenewert in H/H/R, § 42f EStG Rz 6 (April 2019); Eisgruber in Kirchhof/Seer, § 42f EStG Rz 1 (22. Aufl). § 42f Abs 1 EStG regelt jedoch die sachliche Zuständigke...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Prüfungsfolgebescheide gegen ArbG und ArbN, Änderungssperre (§ 173 Abs 2 AO)

Rn. 63 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Folgen der LSt-Außenprüfung können gegenüber dem ArbG der Erlass eines Haftungsbescheids (§ 42d Abs 1 EStG) oder eines Pauschalierungsbescheids (§ 40 Abs 1 EStG) sein, es sei denn, der ArbG meldet die einzubehaltende LSt an (§ 42d Abs 4 Nr 2 EStG) oder erkennt seine Zahlungspflicht schriftlich an (§ 42d Abs 4 Nr 2 EStG). Soweit Steuerbeschei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Zur Betriebsprüfungsordnung

Rn. 14 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Gemäß § 1 Abs 2 BpO sind für die LSt-Außenprüfung als besondere Außenprüfung die §§ 5–12, 20–24, 29 und 30 BpO mit Ausnahme des § 5 Abs 4 S 2 BpO (verlängerte Bekanntgabefrist für die Prüfungsanordnung bei Großbetrieben) sinngemäß anzuwenden (ebenso R 42f Abs 1 S 2 LStR 2023). Hieraus ergibt sich eine Selbstbindung der FinVerw, das FA darf b...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Überblick über die Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 § 42f Abs 1 EStG regelt die sachliche und örtliche Zuständigkeit des Betriebsstätten-FA für die LSt-Außenprüfung und bestimmt ergänzend zu § 193 Abs 2 Nr 1 AO und § 194 Abs 1 S 4 AO deren Gegenstand, nämlich die Einbehaltung oder Übernahme und Abführung der LSt. § 42f Abs 2 EStG enthält Vorschriften über die Mitwirkungspflicht des ArbG unter G...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Bedeutung der Vorschrift

Rn. 3 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 § 42f EStG ergänzt die in §§ 193ff AO enthaltenen allgemeinen Regelungen über die Außenprüfung (BT-Drucks 7/1470, 307). Die LSt-Außenprüfung ist eine besondere Prüfung iSd §§ 193ff AO und eine abschließende Prüfung iSd § 164 Abs 2 S 3, Abs 3 S 3 AO, Krüger in Schmidt, § 42f EStG Rz 1 (42. Aufl); Fissenewert in H/H/R, § 42f EStG Rz 3 (April 20...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Hemmung der Festsetzungsfrist für die ESt des ArbN

Rn. 62 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Der Ablauf der Festsetzungsfrist für die ESt des ArbN wird durch die LSt-Außenprüfung beim ArbG gemäß § 171 Abs 15 AO gehemmt. § 171 Abs 15 AO gilt gemäß Art 97 § 10 Abs 11 EGAO für alle Festsetzungsfristen, die zum 30.06.2013 gegenüber den ArbN als Steuerschuldnern noch nicht abgelaufen sind. § 171 Abs 15 AO schafft partiell eine personenüb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Erteilung von Auskünften (§ 42f Abs 2 S 2 Hs 1 EStG)

Rn. 39 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Fraglich ist, ob § 42f Abs 2 S 2 EStG mit konstitutiver Wirkung eigenständige Mitwirkungspflichten der ArbN iRd LSt-Außenprüfung begründet, so Heuermann in Brandis/Heuermann § 42f EStG Rz 22 (November 2022), die neben die Mitwirkungspflichten des ArbG treten und diese ergänzen (vgl BFH vom 15.12.1989, VI R 151/86, BStBl II 1990, 526). Nach a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Geltungsbereich des § 42f EStG

Rn. 4 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Der sachliche Geltungsbereich des § 42f EStG betrifft die Überprüfung des LSt-Abzugs (§ 38 Abs 1 EStG) bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit. Des Weiteren kann sich die LSt-Außenprüfung auch auf Annexsteuern beziehen (ausführlich dazu s Rn 15). Sie erstreckt sich auch auf die Feststellung der ArbG-Eigenschaft und die Pauschalieru...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Kostenpflicht des Verurteilten

Rz. 15 [Autor/Stand] Wird der Angeklagte rechtskräftig verurteilt (durch Urteil oder Strafbefehl), so hat er die Verfahrenskosten und seine Auslagen selbst zu tragen (vgl. § 465 Abs. 1 Satz 1 StPO [2]). Der Verurteilte hat grds. nur die im Zusammenhang mit dem Steuerstrafverfahren entstandenen Kosten zu tragen (z.B. die Kosten einer Telefonüberwachung[3], Reisekosten, Sachvers...mehr

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§ 16 Vertragstypen / b) Nachentrichtung der gesamten Sozialversicherungsbeiträge/Säumniszuschläge

Rz. 974 Die Sozialversicherungspflicht tritt grds. rückwirkend mit dem Tag des Eintrittes in das Beschäftigungsverhältnis ein, auch wenn dieser Zeitpunkt Monate oder Jahre zurückliegt. Schuldner der gesamten Sozialversicherungsbeiträge einschließlich des Arbeitnehmeranteiles ist nach § 28e Abs. 1 SGB IV der Arbeitgeber (vgl. zu den Konsequenzen im Fall einer Arbeitgeberinsol...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Zuständigkeit des Betriebsstätten-FA des Dritten in den Fällen des § 38 Abs 3a EStG (§ 42f Abs 3 S 1 EStG)

Rn. 55 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 § 42f Abs 3 S 1 EStG bestimmt – abweichend von der in § 42f Abs 1 EStG enthaltenen Zuständigkeitsregelung – in den Fällen des § 38 Abs 3a EStG das Betriebsstätten-FA des Dritten und nicht das des ArbG als das für die LSt-Außenprüfung zuständige FA. § 38 Abs 3a EStG regelt die Fälle, in denen ein Dritter anstelle des ArbG dessen Pflichten zu ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Mitwirkungspflichten potentieller ArbN (§ 42f Abs 2 S 3 EStG)

Rn. 50 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Nach § 42f Abs 2 S 3 EStG sind auch diejenigen Personen nach § 42f Abs 2 S 2 EStG auskunfts- und vorlagepflichtig, bei denen streitig ist, ob sie ArbN des ArbG sind oder waren. Es handelt sich dabei um Personen, die im Zeitpunkt der LSt-Außenprüfung beim ArbG beschäftigt sind, deren ArbN-Eigenschaft im Prüfungszeitraum jedoch zwischen LSt-Au...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Zu Leistungsgesetzen und zur KiSt

Rn. 15 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Gemäß § 51a Abs 1 EStG, § 1 Abs 2 SolZG sind die Vorschriften des EStG auf die Erhebung des SolZ entsprechend anzuwenden, dies gilt auch für die Anwendung des § 42f EStG. Gemäß § 15 Abs 5 des 5. VermBG kann das FA beim ArbG eine Außenprüfung durchführen, die der Feststellung dient, ob der ArbG seine Pflichten nach dem 5. VermBG und der VermBD...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Mitwirkungspflichten des ArbG (§ 42 Abs 2 S 1 EStG

Rn. 33 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 § 42f Abs 2 S 1 EStG, der für die Mitwirkungspflichten des ArbG auf § 200 AO verweist, hat nur deklaratorischen Charakter, da der ArbG gemäß § 33 Abs 1 AO StPfl iSd § 33 Abs 1 AO ist und § 200 AO deshalb ohnehin auf ihn anwendbar ist, Fissenewert in H/H/R, § 42f EStG Rz 20 (April 2019); Heuermann in Brandis/Heuermann, § 42f EStG Rz 20 (Novem...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / XXIII. Umsatzsteuernachschau (§ 27b UStG)

Tz. 363 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Amtsträger, die von den Finanzbehörden damit betraut worden sind, können zur Sicherstellung einer gleichmäßigen Festsetzung und Erhebung der Umsatzsteuer ohne vorherige Ankündigung und außerhalb einer Außenprüfung eine Umsatzsteuernachschau durchführen. Sie können eigens zu diesem Zweck Grundstücke und Räume von Verbänden und Vereinen währe...mehr

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§ 16 Vertragstypen / e) Verjährung bei Einkommen-/Lohn-, Umsatz- und Gewerbesteuer

Rz. 1055 Die Verjährung von Ansprüchen des Finanzamtes richtet sich nach § 169 AO. Eine Änderung von Steuerbescheiden aufgrund neuer Tatsachen, die dem Finanzamt z.B. durch eine Außenprüfung erst bekannt werden, ist noch bis zu vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuererklärung abgegeben wurde, möglich. Bei leichtfertiger Steuerverkürzung beträgt die Fests...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsätzliche Ermittlung

Rn. 18 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Zur Beurteilung, ob und inwieweit ein Verlustanteil abzugs- oder ausgleichsfähig bzw nur verrechenbar iSv § 15a Abs 2 EStG ist, muss zunächst die Höhe des steuerlichen Kapitalkontos iSv § 15a Abs 1 S 1 EStG lt StB der KG zum Bilanzstichtag des Wj, in dem dem Kommanditisten ein Verlust zuzurechnen ist (s Rn 20 und s BMF BStBl I 1981, 308 Tz 1...mehr

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§ 16 Vertragstypen / a) Folgen des "Entdeckens" von Scheinselbstständigkeit

Rz. 971 Im Sozialversicherungsrecht zeigen sich die Folgen einer Scheinselbstständigkeit besonders drastisch. Es geht um hohe Nachforderungen und Säumniszuschläge. Denn die unrichtige Behandlung von Arbeitnehmern als freie Mitarbeiter führt dazu, dass der Arbeitgeber keine Sozialversicherungsbeiträge, d.h. weder Arbeitgeber- noch Arbeitnehmeranteile zur Renten-, Kranken-, Pfl...mehr

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§ 16 Vertragstypen / b) Ausschluss des Anfrageverfahrens

Rz. 930 Ausgeschlossen ist das Anfrageverfahren dann, wenn bereits durch eine Einzugsstelle (z.B. im Rahmen einer Prüfung nach § 28h Abs. 2 SGB IV) oder einen Rentenversicherungsträger (im Rahmen einer Betriebsprüfung nach § 28p SGB IV) ein Verfahren zur Feststellung des Status der Erwerbsperson durchgeführt oder eingeleitet wurde (§ 7a Abs. 1 S. 1 Hs. 2 SGB IV), z.B. Überse...mehr

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§ 16 Vertragstypen / III. Sozialversicherungsrecht

Rz. 389 Vor Abschluss des Geschäftsführer-Dienstvertrages ist jeweils zu prüfen, ob der GmbH-Geschäftsführer sozialversicherungspflichtig in der ist (vgl. ausführlich Haase, GmbHR 2022, 1225 ff. m.w.N.; kritisch zur Rspr. des BGH,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Stille Gesellschaft

Rn. 1 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Hält der typisch stille Gesellschafter seine Beteiligung im PV, fließt der Gewinnanteil (§ 20 Abs 1 Nr 4 EStG) unter Anwendung des § 11 Abs 1 EStG und nicht des § 44 Abs 3 EStG zu (vgl BFH vom 22.07.1997, VIII R 13/96 , BStBl II 1997, 767; BFH vom 30.10.2001, VIII R 15/01, BStBl II 2002, 138; BFH vom 14.06.2005, VIII R 53/03, BFH/NV 2005, 218...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

von Bornhaupt, Die Bedeutung der Anrufungsauskunft und ihre Abgrenzung gegenüber der verbindlichen Zusage, DStR 1980, 3; Fichtelmann, Wesen und Bedeutung der Anrufungsauskunft nach § 42e EStG, FR 1980, 236; Richter, LSt-Anrufungsauskunft und verbindliche Zusage im Anschluss an eine LSt-Außenprüfung, StBp 1983, 55; Drenseck, Verwaltungsakte im Lohn- und ESt-Verfahren, Grundfrage...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IX. Rechtsschutz

Rn. 54 Stand: EL 109 – ET: 04/201 § 22a EStG sieht keine speziellen Rechtschutzmöglichkeiten vor. Hinsichtlich der Frage der zutreffenden Besteuerung von Altersbezügen fehlt es den mitteilungspflichtigen Stellen regelmäßig an einem für ein Rechtschutzverfahren erforderlichen Rechtsschutzinteresse. Derartige Rechtsbehelfe wären deshalb unzulässig (vgl Bericht des Finanzausschu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum, allgemein:

Pickert, § 15a EStG – sein Einfluss auf den Erhalt mittelständischer Unternehmen sowie Möglichkeiten zur Vermeidung bzw Abschwächung negativer Wirkungen, FS Heigl, 1996, 240 ff; Kempf/Hillringhaus, § 15a EStG als Hemmschuh bei Unternehmensreorganisation und Unternehmensverkäufen?, DB 1996, 12; IDW, Sonderprobleme der Verlustverrechnung nach § 15a EStG, insbesondere bei Verände...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Ermittlungsbefugnisse der zentralen Stelle (§ 22a Abs 4 EStG – ersatzlos weggefallen)

Rn. 47 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Rechtslage bis 31.12.2016 § 22a Abs 4 S 1 EStG ermächtigt die zentrale Stelle bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (§ 81 EStG), bei den Mitteilungspflichtigen Ermittlungen darüber anstellen, ob sie ihren Verpflichtungen nach § 22a Abs 1 EStG nachgekommen sind. Zu diesem Zweck stehen ihr in sinngemäßer Anwendung der § § 193–203 AO die Prü...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Ordnungsgemäße Rechnung für Zwecke des Vorsteuerabzugs

Tz. 295 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Die Anforderungen an den Belegnachweis (Rechnungen) für die Berechtigung zum Vorsteuerabzug wurden erheblich verschärft und werden auch durch die Rechtsprechung stetig weiter verschärft (s. § 15 Abs. 1 UStG, Anhang 5). Künftig sind nachfolgende Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug zu beachten: Es muss eine Rechnung i. S. v. § 14 UStG (Anha...mehr

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§ 16 Vertragstypen / c) Verjährungsfristen

Rz. 989 Verjährt sind die Nachentrichtungsansprüche gem. § 25 Abs. 1 S. 1 SGB IV in 4 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie fällig geworden sind (vgl. auch BSG v. 27.4.2010 – B 5 R 8/08 R, NZS 2011, 307). Zu beachten ist, dass die Verjährungsfrist nicht schon mit der Fälligkeit der Beitragsansprüche beginnt. Vielmehr beginnt sie erst nach dem Ablauf des Kalenderj...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Vereinsgemeinschaft/Vereinszusammenschluss

Tz. 21 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Treten mehrere Vereine anlässlich von sportlichen, kulturellen, anderen Zweckbetriebs-Veranstaltungen oder geselligen Veranstaltungen nach außen auf, ist der Zusammenschluss zu einer Vereins-GbR gem. § 705ff. BGB (Anhang 12a) zu empfehlen. In einem solchen Fall wird die nach außen auftretende GbR (Außen-GbR) als Unternehmer tätig. Die im Rah...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Kostenteilungsgemeinschaft

Tz. 22d Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Bei der Kostenteilungsgemeinschaft handelt es sich um einen Zusammenschluss von Personen (Mitgliedern). Diese Personen zeichnen sich dadurch aus, dass sie eine dem Gemeinwohl dienende nichtunternehmerische Tätigkeit oder eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit ausüben, die nach §§ 4 Nummern 11b, 14 bis 18, 20 bis 25 oder 27 UStG von der Steu...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / e) Aufbewahrung der Lohnunterlagen

Rz. 1168 Die DEÜV-Meldungen gehören zu den Lohnunterlagen und sind bis zum Ablauf des Kalenderjahres aufzubewahren, das auf die letzte Betriebsprüfung folgt (§ 28f Abs. 1 SGB IV), d.h. sie sind mindestens ein und längstens fünf Kalenderjahre aufzubewahren.mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3 Angaben in der Rechnung (Pflichtangaben)

Tz. 262 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Der Gesetzgeber hat die Vorschriften zur Ausstellung von Rechnungen seit 01.01.2004 erheblich verschärft (s. § 14 Abs. 4 UStG, Anhang 5). Folgende Angaben sind bei der Ausstellung von Rechnungen zu beachten: vollständiger Name und vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers; wahlweise die Steuernummer (also ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / b) Feststellung des Status der "Selbstständig Tätigen"

Rz. 961 Der Status des Selbstständig Tätigen kann dadurch festgestellt werden, indem der Selbstständige selbst seinen Status bei der Deutschen Rentenversicherung – als ausschließlich zuständige Stelle für selbstständig Tätige i.S.v. § 2 S. 1 Nr. 9 SGB VI – anzeigt. Seit der ab 1.1.1999 bestehenden Rechtslage überprüft die Deutsche Rentenversicherung dann ihrerseits durch Übe...mehr

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§ 16 Vertragstypen / c) Schenkungsteuerliche Folgen

Rz. 426 In Betriebsprüfungen kommt es immer wieder zu Diskussionen, ob Vorteile an Gesellschafter oder nahestehende Personen zu diesen auch eine Schenkungssteuerthematik auslösen können. Rz. 427 Mit Urt. v. 30.1.2013 (BStBl II 2013, 930; hierzu Erkis, DStR 2016, 350) hat der BFH entschieden, dass es im Verhältnis einer Kapitalgesellschaft zu ihren unmittelbaren oder mittelbar...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / i) Einzugsstelle und Prüfbehörde

Rz. 1175 Nach § 28p SGB IV führen nicht die Krankenkassen als Einzugsstellen, sondern die Rentenversicherungsträger die Betriebsprüfungen allein verantwortlich durch. Sie haben das Prüfrecht bzgl. der Meldepflichten und sonstiger Pflichten des Arbeitgebers nach dem SGB IV, die mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag in Zusammenhang stehen. Allein die landwirtschaftliche Kra...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 2. Risiko rechtlicher Fehleinschätzung – Scheinselbstständigkeit

Rz. 756 Insb. die Beitragslast bei der gesetzlichen Rentenversicherung und der gesetzlichen Krankenversicherung lassen für viele Mitarbeiter verstärkt das Bedürfnis aufkommen, die gesetzlichen Versicherungen durch Wechsel in die Selbstständigkeit verlassen zu können. Bei gleichzeitig geringer werdenden Leistungen werden die hohen Abgaben an die Deutsche Rentenversicherung Bu...mehr