Außergewöhnliche Belastungen
Man spricht von außergewöhnlichen Belastungen (agB), wenn der Betroffene größere Aufwendungen als die überwiegende Mehrzahl der Steuerzahler gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstands hat. Außergewöhnliche Belastungen können steuerlich geltend gemacht werden.
Die außergewöhnliche Belastung wird im Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt. Generell gibt der Gesetzgeber vor, sich an privat veranlassten Ausgaben nicht zu beteiligen. Durch die steuermindernde Berücksichtigung außergewöhnlicher Belastungen will der Fiskus unzumutbare Härte bei der Einkommensteuer vermeiden. Dazu zählen zum Beispiel Krankheitskosten, Beerdigungskosten und Pflegekosten. Diese Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen geltend machen zu können, unterliegen einer sehr strengen Nachweisanforderung. Nur wer über die erforderlichen Verordnungen und Gutachten verfügt, kann diese größeren Aufwendungen in seiner Steuererklärung angeben.
Welche Belastung ist zumutbar?
Jede Belastungsgrenze wird individuell berechnet. Dafür ermittelt das Finanzamt einen Prozentsatz des gesamten Einkommens unter Berücksichtigung des Familienstands und der Anzahl der Kinder. Nur bei Überschreitung dieser Grenze, können sie auch als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Dafür hilft es, das Jahr über sämtliche Belege zu sammeln, und alle Behandlungen innerhalb eines Kalenderjahres abzuschließen. So können alle Rechnungen in einem Jahr gestellt und bezahlt werden. Übersteigen die Ausgaben die individuelle Belastungsgrenze, können sie in der Steuererklärung angesetzt werden.