Fachbeiträge & Kommentare zu BaFin

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§ 27 Kapitalmarktrecht / b) Zulässige Marktpraxis (Art. 13 MMVO)

Rz. 160 Ein Verstoß gegen das Verbot der Marktmanipulation nach Art. 12 Abs. 1 lit. a) MMVO liegt zudem nicht vor, wenn die Handlung mit der zulässigen Marktpraxis im Einklang steht. Dies ist von der handelnden Person nachzuweisen. Voraussetzung ist jedoch, dass die zuständige Aufsichtsbehörde eine zulässige Marktpraxis gem. Art. 13 MMVO festgelegt hat. Dabei sind von der Be...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / (4) § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 WpHG

Rz. 192 Nach dieser Regelung erfolgt eine Zurechnung von Stimmrechten aus Aktien, an denen zugunsten des Meldepflichtigen ein Nießbrauch bestellt ist. Der Nießbraucher wird damit wie ein Inhaber des Stimmrechts behandelt, obwohl dieses nach herrschender Meinung bei dem Besteller des Nießbrauchs verbleibt.[437] Für das WpHG ist also irrelevant, wem bei Bestellung eines Nießbr...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / c) Rechtsfolgen bei Verstoß gegen die Veröffentlichungs- oder Angebotspflicht

Rz. 373 Ein Verstoß gegen die Veröffentlichungs- oder Angebotspflicht kann nach § 35 Abs. 1 WpÜG von der BaFin als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis 1 Mio. EUR geahndet werden (vgl. § 60 Abs. 1 Nr. 1a, Abs. 3 WpÜG). Zudem hat der Verstoß nach § 59 WpÜG den Verlust sämtlicher Rechte aus stimmberechtigten Aktien für den Zeitraum zur Folge, in dem die Veröffentlichungs-...mehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / a) Legaldefinition des § 3 GwG

Rz. 252 Für die Frage, wer wirtschaftlich Berechtigter ist, enthält § 3 GwG eine Legaldefinition. Gem. § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GwG ist wirtschaftlich Berechtigter eine natürliche Person, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle die transparenzpflichtige Einheit letztlich steht. § 3 Abs. 2 Satz 1 GwG konkretisiert die Einordnung als wirtschaftlich Berechtigter bei juristi...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / 1. Funktion der Ad-hoc-Publizität

Rz. 69 Die Ad-hoc-Publizität dient der Ergänzung der Regelpublizität durch die Veröffentlichung von Geschäftszahlen im Jahresabschluss oder in Zwischenberichten sowie dem Schutz der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts[159] und soll gewährleisten, dass der Kapitalmarkt und die Anleger schnell und gleichzeitig über wichtige Umstände, die den Emittenten betreffen und für das I...mehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / e) Treuhandfälle

Rz. 259 Bislang besteht erhebliche Unsicherheit hinsichtlich der Frage, ob Angaben über Treuhandstrukturen dem Transparenzregister mitzuteilen sind. Einigkeit besteht darüber, dass der Treuhänder als Anteilseigner unter den Voraussetzungen des § 3 Abs. 2 Satz 1 GwG selbst wirtschaftlich Berechtigter ist, soweit es sich bei dem Treuhänder um eine natürliche Person handelt. Nac...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / (7) § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 WpHG

Rz. 197 Nach dieser Bestimmung erfolgt eine Zurechnung von Stimmrechten, wenn der Meldepflichtige die Stimmrechte aufgrund einer Vereinbarung ausüben kann, die eine zeitweilige Übertragung der Stimmrechte ohne die damit verbundenen Aktien gegen Gegenleistung vorsieht. Wegen des deutschen aktienrechtlichen Abspaltungsverbots kommt eine solche Meldepflicht ausschließlich bei a...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / b) Sicherstellung bei Sachleistung

Rz. 307 Der Bieter kann als Gegenleistung – neben oder anstelle der Geldleistung – sonstige Vermögensgegenstände, insb. Aktien der eigenen oder einer dritten Gesellschaft anbieten. Werden Aktien als Gegenleistung angeboten, gelten im Hinblick auf die Sicherstellung der Gegenleistung einige Besonderheiten, die nachstehend nur in Grundzügen dargestellt werden können. Rz. 308 Wi...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / Literaturtipps

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§ 27 Kapitalmarktrecht / 9. Laufende Veröffentlichungspflichten (§ 23 WpÜG)

Rz. 318 Nach Beginn der Annahmefrist ist der Bieter verpflichtet, die aktuelle Höhe des Wertpapier- und Stimmrechtsbestands an der Zielgesellschaft sowie die Höhe der nach §§ 38 und 39 WpHG mitzuteilenden Stimmrechtsanteile in bestimmten Zeitabständen der BaFin mitzuteilen und zu veröffentlichen (sog. Wasserstandsmeldungen). Durch die zu Beginn der Annahmefrist wöchentlichen...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 7. Folgen der Hauptversammlung

Rz. 1349 Nach Beendigung der Hauptversammlung ist der Vorstand verpflichtet, die in der Hauptversammlung getroffenen Beschlüsse unverzüglich nach § 83 Abs. 2 AktG umzusetzen. In das Handelsregister einzutragende Beschlüsse sind mit gesonderter notarieller Urkunde zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Zur Anmeldung verpflichtet ist der Vorstand in vertretungsberec...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / c) Unternehmensgegenstand

Rz. 191 Die nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 GmbHG zwingende Angabe des Unternehmensgegenstandes im Gesellschaftsvertrag hat exakt und individuell nach der Verkehrsübung des jeweiligen Geschäftszweiges zu erfolgen, damit bei der Eintragung ins Handelsregister eine hinreichende Nachprüfbarkeit durch das Registergericht, die Öffentlichkeit oder die Geschäftsführer gegeben ist. Nach h.M. ...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / c) Nachbesserung bei Parallel- und Nacherwerben

Rz. 341 Eine weitere Besonderheit bei Übernahmeangeboten besteht darin, dass der Bieter eine Nachbesserung in Geld schuldet, wenn er, mit ihm gemeinsam handelnde Personen oder deren Tochterunternehmen parallel zum Angebot (§ 31 Abs. 4 WpÜG) oder innerhalb einer Frist von einem Jahr nach Veröffentlichung des Angebotsergebnisses (§ 31 Abs. 5 WpÜG) Aktien der Zielgesellschaft e...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / a) Anfängliche Fehlerhaftigkeit der Angebotsunterlage

Rz. 288 Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angebotsunterlage zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung haften nach § 12 Abs. 1 WpÜG als Gesamtschuldner Rz. 289 Eine Haftung setzt voraus, dass für die Beurte...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / f) Genehmigungserfordernisse

Rz. 18 Grds. stellt für GmbHs mit einem genehmigungsbedürftigen Unternehmensgegenstand die Erteilung der Genehmigung keine Eintragungsvoraussetzung dar. Zu diesem Grundsatz bestehen allerdings zwei Ausnahmen. Eine Ausnahme ist gegeben, wenn eine rechtsformunabhängige Norm des Registerverfahrensrechts ausdrücklich anordnet, dass die Registereintragung erst dann vorgenommen wer...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / e) Veröffentlichung der Stellungnahme

Rz. 329 Gem. § 27 Abs. 3 Satz 1 WpÜG ist die Stellungnahme unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, nach Übermittlung der Angebotsunterlage an die Zielgesellschaft, zu veröffentlichen. Sie ist folglich zu dem frühestmöglichen Zeitpunkt zu veröffentlichen, zu dem Vorstand und Aufsichtsrat in der Lage sind, eine mit der erforderlichen Sorgfalt erstellte begründete Stellung...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / a) Grundsatz der Angemessenheit

Rz. 337 Nach § 31 Abs. 1 WpÜG hat der Bieter den Aktionären der Zielgesellschaft eine angemessene Gegenleistung anzubieten. Dabei sind der durchschnittliche Börsenkurs der Aktien der Zielgesellschaft und Erwerbe von Aktien der Zielgesellschaft durch den Bieter zu berücksichtigen. Die Gegenleistung muss in einer Geldleistung in EUR oder in liquiden Aktien bestehen, die zum Ha...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / 3. Factoring

Rz. 253 Unter Factoring versteht man den gewerbsmäßigen Ankauf und die Geltendmachung von Forderungen eines Unternehmens aus Warenlieferungen oder Dienstleistungen durch einen Dritten (Factor) vor oder bei Fälligkeit. Der Begriff des Factorings entstammt dem angloamerikanischen Wirtschaftsraum und hat sich im 19. Jahrhundert durch steigende wirtschaftliche Beziehungen europä...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / bb) Inhaltliche Anforderungen

Rz. 275 Der Inhalt der Angebotsunterlage bestimmt sich im Einzelnen nach § 11 Abs. 2 WpÜG i.V.m. § 2 WpÜG-AngebotsVO, die auf der Grundlage von § 11 Abs. 4 WpÜG erlassen wurde. Nach § 11 Abs. 2 Satz 1 WpÜG hat die Angebotsunterlage den Inhalt des Angebots und ergänzende Angaben zu enthalten. Rz. 276 Angaben über den Inhalt des Angebots sind nach § 11 Abs. 2 Satz 2 WpÜG:mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / 3. Widerspruch und Beschwerde durch Dritte?

Rz. 410 Ist der Rechtsbehelfsführer nicht Adressat der angegriffenen oder begehrten Maßnahme, so bestimmt sich die Widerspruchs-/Beschwerdebefugnis danach, ob er möglicherweise in eigenen subjektiven Rechten verletzt ist.[852] Nach der Schutznormtheorie ist ein Rechtsverstoß dann als subjektive Rechtsverletzung anzusehen, wenn die verletzte Norm auch den Interessen Dritter z...mehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / a) Mittelbare wirtschaftlich Berechtigte

Rz. 266 Wirtschaftlich Berechtigter ist auch derjenige, der eine Vereinigung i.S.d. § 20 Abs. 1 GwG mittelbar kontrolliert. Mittelbare Kontrolle ist nach § 3 Abs. 2 Satz 2 GwG gegeben, wenn entsprechende Anteile (mehr als 25 % der Kapitalanteile oder Stimmrechte) von einer oder mehreren Vereinigungen i.S.d. § 20 Abs. 1 GwG gehalten werden, die von einer natürlichen Person ko...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / 1. Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines Angebots (§ 10 WpÜG)

Rz. 265 Nachdem die Vorbereitungsphase abgeschlossen ist, beginnt das eigentliche Angebotsverfahren mit der Veröffentlichung des Bieters nach § 10 Abs. 1 Satz 1 WpÜG.[602] Mit dieser Veröffentlichung gibt der Bieter seine Entscheidung zur Abgabe eines Angebots bekannt. Die Veröffentlichung hat unverzüglich zu erfolgen, nachdem sich der Bieter zur Abgabe des Angebots entschie...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / a) Insolvenzantragspflicht

Rz. 655 Nach § 15a Abs. 1 u. 2 InsO haben die Mitglieder des Vertretungsorgans (die Geschäftsleiter) einer haftungsbeschränkten Gesellschaft (bei der keine natürliche Person unmittelbar oder mittelbar Vollhafter ist) nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung der Gesellschaft ohne schuldhaftes Zögern, d.h. unverzüglich, § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB, Antrag auf Eröff...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / ee) Sonstige Finanzierungsmöglichkeiten

Rz. 1834 An sonstigen Finanzierungsinstrumenten steht der AG zur Generierung von Eigenkapital nur noch die Vereinbarung von Nebenleistungspflichten (§ 55 AktG) zur Verfügung. Diese kommen namentlich bei der Kapitalerhöhung durch Vereinbarung eines statutarischen bzw. schuldrechtlichen Agios in Betracht. Nachschüsse sind im Aktienrecht unzulässig.[4668] Rz. 1835 Ein Zwischenmo...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / 8. Änderung des Angebots (§ 21 WpÜG)

Rz. 313 Nach § 21 WpÜG kann der Bieter sein Angebot unter bestimmten Voraussetzungen – ggf. auch mehrfach – ändern. Dadurch wird dem Bieter die Möglichkeit eingeräumt, ein etwaiges konkurrierendes Angebot i.S.d. § 22 WpÜG zu kontern und auf den Kursanstieg der Aktien der Zielgesellschaft während der Annahmefrist zu reagieren und darüber hinaus die Attraktivität des Angebots ...mehr

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§ 1 Kaufmannsbegriff / 6. Erlaubtsein der Tätigkeit?

Rz. 16 Für die Bestimmung des Gewerbebegriffs ist es unbeachtlich, ob die gewerbliche Tätigkeit öffentlich-rechtlich erlaubt ist.[37] Ein Gewerbe kann nach § 7 HGB auch vorliegen, wenn dessen Ausübung nicht öffentlich-rechtlich erlaubt ist. Zweck des § 7 HGB ist die Erleichterung des kaufmännischen Verkehrs durch Trennung des Handelsrechts von öffentlich-rechtlichen Vorschri...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / 8. Mitteilungspflichten für Inhaber wesentlicher Beteiligungen nach § 43 WpHG

Rz. 237 § 43 WpHG sieht eine Mitteilungspflicht für Inhaber wesentlicher Beteiligungen vor. Nach dieser Regelung muss ein Meldepflichtiger i.S.d. §§ 33, 34 WpHG, der die Schwelle von 10 % der Stimmrechte aus Aktien oder eine höhere Schwelle erreicht oder überschreitet, dem Emittenten, für den die Bundesrepublik Herkunftsstaat ist, die mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgte...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / cc) Inhalt

Rz. 1754 Entgegen dem Wortlaut des § 192 Abs. 2 AktG ("Soll-Vorschrift") ist die bedingte Kapitalerhöhung nur zu den dort genannten Zwecken zulässig, nämlich zur Gewährung von Umtausch- oder Bezugsrechten an die Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen i.S.d. § 221 AktG, zur Vorbereitung von Unternehmenszusammenschlüssen sowie zur Gewährung von Bezugsrechten an Arbeitnehmer...mehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / II. Abgrenzung zum Unternehmensregister

Rz. 5 Seit 2007 existiert ferner das Unternehmensregister. Sein Inhalt, abrufbar über die Internetseite "www.unternehmensregister.de", sind insb. alle Handelsregistereintragungen in Deutschland, deren Bekanntmachung und die zum Handelsregister eingereichten Dokumente (§ 8b Abs. 2 Nr. 1 HGB) sowie die Unterlagen der Rechnungslegung nach § 325 HGB und deren Bekanntmachung (§ 8...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / X. Erwerb eigener Aktien

Rz. 1646 §§ 56, 71 ff. AktG regeln den Erwerb eigener Aktien. Nach § 56 Abs. 1 AktG darf die Gesellschaft keine eigenen Aktien zeichnen. Eine solche Zeichnung ist nichtig. Nach § 56 Abs. 2 AktG gilt diese Verbotsnorm auch für abhängige bzw. im Mehrheitsbesitz stehende Unternehmen. § 56 Abs. 3 AktG verbietet, als Gründer oder Zeichner Aktien für Rechnung der Gesellschaft oder ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Abschluss des Gesellschaftsvertrags

Rz. 1063 Für den Abschluss des KG-Gesellschaftsvertrags gelten die allgemeinen Vorschriften (§§ 145 ff. BGB).[1448] Eine Stellvertretung ist zulässig (§§ 164 ff. BGB). Sind die Kommanditisten zugleich auch Geschäftsführer der Komplementär-GmbH, ist eine Befreiung vom Verbot des Insichgeschäfts (§ 181 BGB) notwendig. Rz. 1064 Für den Abschluss des KG-Vertrags ist keine besonde...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / 5. Anwendbarkeit der Vorschriften für Erwerbsangebote und Übernahmeangebote (§ 39 WpÜG)

Rz. 388 Für Übernahme- und Pflichtangebote gelten grds. dieselben Vorschriften. Dementsprechend ordnet § 39 WpÜG an, dass für Pflichtangebote neben den allgemein für Erwerbsangebote geltenden Bestimmungen zusätzlich die für Übernahmeangebote geltenden Vorschriften sinngemäß gelten. Ausgenommen werden lediglich solche Vorschriften, die mit dem Sinn und Zweck eines Pflichtangeb...mehr

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Whistleblowing: Aufdeckung ... / 1.3 Spezielle Verpflichtungen

Daneben sind in Deutschland in besonderen Bereichen und Branchen spezielle Regelungen vorgesehen: Aktiengesellschaften: Z. B. muss gemäß § 91 Abs. 2 AktG der Vorstand einer Aktiengesellschaft geeignete Maßnahmen treffen, insbesondere ein Überwachungssystem einrichten, damit Entwicklungen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden, früh erkannt werden. Auch wenn dieses Üb...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Whistleblowing: Aufdeckung ... / 3.1 Gesetzliche Regelungen

Spezielle Schutznormen für hinweisgebende Personen waren in Deutschland außerhalb des allgemeinen § 612a BGB sowie der Kündigungsschutzvorschriften gemäß §§ 1 ff. KSchG – bis zum Inkrafttreten des HinSchG – rar. Dies hat sich mit dem HinSchG geändert.[1] Wichtig Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) Wie dargestellt, wurde mit dem "Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgeben...mehr

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Zukunftsfinanzierungsgesetz / 2 Weitere wichtige Änderungen außerhalb des Steuerrechts

Zugang zum Kapitalmarkt Es gibt Erleichterungen bei den Börsenzulassungsanforderungen und bei den Zulassungsfolgepflichten. Bei den Erleichterungen werden Wachstumsunternehmen und KMU besonders in den Blick genommen. So wird das Mindestkapital für einen Börsengang von derzeit 1,25 Mio. EUR auf 1 Mio. EUR gesenkt. Außerdem wird es möglich, einen Antrag auf Börsenzulassung auch...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / 4. Besonderheiten bei börsennotierten Aktiengesellschaften

Rz. 335 Bei Beteiligungen an börsennotierten Aktiengesellschaften sind bei der Nachfolgeplanung auch die Bestimmungen des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) zu beachten.[246] Rz. 336 Der Erwerb von Aktien im Wege der Erbfolge kann dazu führen, dass der Erwerber ein Pflichtangebot abgeben muss (§ 35 WpÜG). Dies ist dann der Fall, wenn der Erwerber nach dem Erwerb ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VII. Enforcement

Rn. 135 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Gemäß § 106 WpHG unterliegen Abschlüsse und Berichte von UN, die als Emittenten von zugelassenen Wertpapieren i. S. d. § 2 Abs. 1 WpHG die BRD als Herkunftsstaat haben, der Prüfung durch die BaFin (vgl. i. d. S. auch § 107 WpHG). In diesem Zusammenhang wurde i. R.d. ESEF-UG der IFRS-EA in den Prüfungsumfang der BaFin mit aufgenommen. Dies is...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Offenlegung des Jahresabschlusses bei Fehlerfeststellung im Rahmen des Enforcementverfahrens

Rn. 41 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Besondere Bedeutung erlangen nachträgliche Änderungen des JA im Zusammenhang mit der Prüfung von UN-Abschlüssen durch die BaFin, die für solche UN von Relevanz ist, die als Emittenten von zugelassenen Wertpapieren i. S. d. § 2 Abs. 1 WpHG die BRD als Herkunftsstaat haben. Zum Umfang der Prüfung durch die BaFin zählt nach § 107 Abs. 1 Satz 5 W...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Ablauf des Verfahrens

Rn. 23 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Nach Einleitung des Verfahrens durch das BfJ wird das Ordnungsgeld zunächst angedroht, verbunden mit der Aufforderung, die vernachlässigte gesetzliche Pflicht zu erfüllen respektive die Nichterfüllung durch Einspruch gegen die Verfügung zu rechtfertigen (vgl. § 335 Abs. 3 Satz 1). Zugleich sind den Beteiligten nach § 335 Abs. 3 Satz 2 bereits...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Erweiterung der Verordnungsermächtigung auf Institute (Abs. 2)

Rn. 21 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die R 86/635/EWG vom 08.12.1986 über den JA und den konsolidierten Abschluss von Banken und anderen Finanzinstituten wurde durch das BankBiRiLiG vom 30.11.1990 in nationales Recht transformiert. Im Zuge dieses Gesetzes wurde u. a. § 330 um Abs. 2 ergänzt. Gemäß § 330 Abs. 2 Satz 1 ist der Regelungsrahmen des Abs. 1 auf folgende Institute unge...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Normzweck

Rn. 1 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Im Zuge des sog. Gesetzes über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) vom 10.11.2006 (BGBl. I 2006, S. 2553ff.) wurden grundlegende Änderungen bezüglich der Durchsetzung der Offenlegungspflicht (i. S. d. §§ 325ff.) vorgenommen. Dabei wurde dem BfJ die Durchsetzung der Offenlegungspflicht...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Kryptowährung

Rz. 1 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Kryptowährungen, auch Kryptogeld genannt, sind virtuelle Währungen, die nach bisherigem Stand von keiner Zentralbank oder öffentlichen Stelle emittiert oder garantiert werden (idR kein gesetzliches Zahlungsmittel; Ausnahme siehe diese Rz aE) und somit nicht den Status einer Währung besitzen, aber von natürlichen oder juristischen Personen als...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Verhältnis der Offenlegung zu anderen Formen der Publizität

Rn. 171 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 § 325 Abs. 5 stellt klar, dass die Offenlegungsverpflichtung nach § 325 andere Publizitätspflichten nicht etwa ersetzt, sondern zusätzlich zu diesen zu erfüllen ist. Im Gegenzug können aber auch andere Publizitätsformen bzw. -pflichten die Erfüllung der Regelungen des § 325 nicht ersetzen. Rn. 172 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Dies gilt für Publi...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Allgemeine Hinweise

Rz. 55 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Mit dem Gesetz zur Reform der GRV und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens vom 26.06.2001 (AVmG) ist ab dem VZ 2002 die steuerliche Förderung der privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge (Riester-Rente) in das EStG aufgenommen worden. Gleichzeitig ist auch die betriebliche Altersversorgung (bAV) erweitert worden. Zu a...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeit – Eine Einfü... / 5.3 ESG-Ratings

Angesichts der Grundsatzbeschlüsse der EU zum Thema Sustainable Finance[1] gewinnt die Berücksichtigung von Nachhaltigkeit nicht nur für Banken und Fondsgesellschaften an Bedeutung.[2] Ein Indikator für das zunehmende Interesse von Investoren an nachhaltigen Geldanlagen zeigt die Studie von Morningstar.[3] Danach glauben mehr als zwei Drittel der Investoren (67 %), dass ESG-Th...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.9.9 IDW Praxishinweis: Prüfung der Einhaltung der Anforderungen nach Artikel 3 bis 13 der Verordnung (EU) 2019/2088 (OffenlegungsVO) und der Artikel 5 bis 7 der Verordnung (EU) 2020/852 (TaxonomieVO) (Praxishinweis 1/2023 n. F.)

Der neue Praxishinweis stellt Hilfestellungen und praktische Hinweise zur Prüfung bestimmter nachhaltigkeitsbezogener Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor bereit. Anlass sind die erweiterten Anforderungen nach der EU-Offenlegungs- und Taxonomie-Verordnung , die seit Jahresbeginn 2023 durch die sogenannte Level-II-Anforderungen konkretisiert werden. Die Neufass...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundsätze der IFRS-Rechnun... / 4 Wesentlichkeit

Rz. 12 Diese hohen Ansprüche an die IFRS-Rechnungslegung werden jedoch vom IASB in IAS 1.29-31 und IAS 8.8 für den gesamten Jahresabschluss auf die wesentlichen Aspekte beschränkt. Daher müssen IFRS-Regelungen nicht angewandt werden, wenn die Auswirkung ihrer Anwendung unwesentlich ist (IAS 1.31). Allerding darf diese Möglichkeit nicht zu abschlusspolitischen Gestaltungen ge...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Sustainable Risk Management... / 2 Nachhaltigkeit und Risikomanagement

Der Umgang mit Nachhaltigkeit lässt sich grds. innerhalb des Risikomanagements als sog. ESG-Risiken (Environmental, Social und Governance) abbilden. Die BaFin definiert Nachhaltigkeit in Bezug auf Risiken als "[…] Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell negative Auswirkungen auf die ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 16): Die Gm... / VI. Verbriefung von Unternehmensanleihen

Allgemeine Darlehensansprüche oder z.B. Unternehmensanleihen können nach allgemeinem Zivilrecht entsprechend den oben erfolgten Ausführungen über § 127 BGB bzw. nach dem Bedingungsmodell über NFT verbrieft werden. Wertpapierprospekt: Allerdings sind Unternehmen, die Anleihen öffentlich anbieten, verpflichtet, einen Wertpapierprospekt zu erstellen und diesen bei der BaFin einzur...mehr